Herzlich WILLKOMMEN. Integration von Flüchtlingen in Arbeit

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1 Herzlich WILLKOMMEN zur Informationsveranstaltung für ehren- und hauptamtliche Flüchtlingsbetreuer mit dem Thema Integration von Flüchtlingen in Arbeit

2 Ziel des Vortrages ist, Sie zu informieren, damit Sie auf die Fragen Ihrer Klienten entweder direkt antworten oder aber die richtigen Ansprechpartner kontaktieren/ nennen können. sensibilisieren, damit für Ihre Klienten mit Ihrer Hilfe die nächsten und richtigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können. Ziel der Vortrages ist nicht, Sie zu Experten für die Arbeitsmarktförderung zu machen. 2

3 Ihre im Vorfeld mitgeteilten Fragen: Diese Fragen werden teilweise im Laufe des Vortrages beantwortet und am Ende nochmal gesondert behandelt! 3

4 Themen: 1.) Abgrenzung der Rechtsgebiete- WER ist ab WANN für WAS verantwortlich? 2.) Integration in den Arbeitsmarkt -Ziele und Aufgaben der Agentur für Arbeit - Ziele und Aufgaben des Zentrums für Arbeit-Jobcenter- 3.) Beratung und Vermittlung in Theorie und Praxis 4.) Einbindung von Bildungs- und Maßnahmeträgern 5.) Zusammenwirken aller Akteure 6.) Beschäftigung / Praktikum von Flüchtlingen 7.) Wie können Sie diesen Integrationsprozess begleiten? 8.) Zeit für Ihre Fragen 4

5 1. Abgrenzung der Rechtsgebiete WER ist WANN für WAS verantwortlich?

6 2.Ziele der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Verantwortungsbereich der Agentur für Arbeit) Im Wesentlichen soll durch die Arbeitsförderung dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt werden und der Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsund Arbeitsmarkt unterstützt werden. Diese Ziele gelten auch für Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Asylsuchende. Weitere Details können dem 1 SGB III entnommen werden.

7 2.Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Zentrum für Arbeit -Jobcenter-) Den Leistungsberechtigten (elb) soll es ermöglicht werden, ein Leben zu führen, dass der Würde des Menschen entspricht. Die Eigenverantwortung der elb soll gestärkt werden. Der Lebensunterhalt soll unabhängigvon der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden können. Die elb sollen Unterstützung bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit erhalten. Diese Ziele gelten für alle Personen im Bezug von Arbeitslosengeld II, also auch für Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Asylsuchende. (Rechtsgrundlage: 1 Sozialgesetzbuch II-SGB II-)

8 2.Aufgaben u. Fördermöglichkeiten (exemplarische Übersicht): Art der Unterstützung AA ZfA Beratung und Vermittlung ( SGB III) Aktivierung und berufliche Eingliederung ( SGB III) Berufswahl und Berufsausbildung ( b SGB III) Berufliche Weiterbildung ( SGB III) Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Zuschüsse- ( SGB III) Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ( SGB III) Nur Berufsausbildung u. Einstiegsquali. Keine Förderung Selbständigkeit Teilweise

9 2.Spezielle Aufgaben/Fördermöglichkeiten im Rahmen des SGB II für das Zentrum für Arbeit (exemplarische Übersicht) Kommunale Eingliederungsleistungen (Betreuungsleistungen für Kinder u. pflegebedürftige Angehörige, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung). Einstiegsgeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Arbeitsgelegenheiten Förderung von Beschäftigungsverhältnissen (spezielle Förderung z. B. für Langzeitarbeitslose) 9

10 3. Beratung und Vermittlung in Theorie und Praxis (1) Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Menschen, die am Erwerbsleben teilnehmen wollen, haben Anspruch auf Berufsberatung (Berufswahl, berufliche Bildung, Förderung etc.). Arbeitsuchenden oder Ausbildungsplatzsuchenden ist Arbeitsvermittlung bzw. Ausbildungsplatzvermittlung anzubieten. 10

11 3. Beratung und Vermittlung in Theorie und Praxis (2) Vermittlung bedeutet die Zusammenführung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverträgen. Dabei sind die berufsfachliche aber auch sprachliche Eignung (harte Faktoren), die Neigung(weiche Faktoren wie Interessen, Wünsche etc.), die individuelle Leistungsfähigkeit, sowie die Anforderung der freien Stellen (Besonderheiten des Arbeitsplatzes, des Arbeitgebers usw.) zu berücksichtigen. 11

12 3. Beratung und Vermittlung in Theorie und Praxis (3) Herausforderungen im Beratungsalltag: Teilweise erschwerte Kommunikation. Qualifikationen und berufliche Erfahrungen entsprechen oftmals nicht den hiesigen Standards und Erwartungen. Wünsche und Vorstellungen entsprechen nicht immer den realistischen Bedingungen des Arbeitsmarktes. Rechtliche Grenzen bezgl. Fördermöglichkeiten. Belastungen durch Erlebnisse in den Heimatländern und während der Flucht. Sorge der Kunden um die eigene Zukunft und um die Familie etc. Zeit, Geduld oder Ungeduld 12

13 4.Einbindung von Bildungsträgern: Neben den eher allgemeinbildenden Sprach- und Integrationskursen führen die verschiedenen Bildungsträger im Auftrag der Agentur für Arbeit und/oder des Zentrums für Arbeit eine Vielzahl an beruflichen Bildungsmaßnahmen durch. Beispiele: Maßnahmen zur Kompetenz- und Eignungsfeststellung. Bewerbungstraining(Stellensuche, Erstellung notwendiger Unterlagen, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, etc.) IKAST Interkulturelles Arbeits- und Sprachtraining. Berufliche Teilqualifizierung(bestimmte Schweißfachverfahren, EDV- Qualifikationen, Erwerb von Berechtigungsscheinen wie Staplerschein, etc.) Spezielle Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund (z. B. Waschhaus, PerjuF etc.) 13

14 5.Wie wirken die Akteure zusammen? Austausch der Erkenntnisse zur Entwicklung des Arbeitsmarktes Akquirierung von Drittmittel zur Durchführung von Maßnahmen, z. B. ESF- Förderung Zusammenarbeit bei der Planung und Einrichtung von Maßnahmen Beratung und Rekrutierunggeeigneter Teilnehmer für Maßnahmen Austausch von Erkenntnissen zu den Teilnehmern zum Ende von Maßnahmen und gemeinsame Planung weiterer Schritte Informationstransfer bei Rechtskreiswechsel 14

15 6. Beschäftigung / Praktikum von Flüchtlingen (1) Was wird aktuell auf dem Arbeitsmarkt gebraucht: Ausgebildete Fachkräfte im Gesundheits-und Pflegebereich, z. B. Alten-und Krankenpflege und zahnmedizinische Fachangestellte. Ausgebildete Fachkräfte im Handwerk, z. B. Tischler, Elektriker, Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Maurer, Dachdecker, Fliesenleger, Garten- und Landschaftsbauer, Maler/Lackierer. Berufskraftfahrer, überwiegend für den internationalen Fernverkehr. Qualifizierte Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe. Produktionshelfer ohne Ausbildung (Metall-, Holz- und Elektrobereich) Helfer in der Nahrungsmittelherstellung, auch Tiernahrung. Nur geringe Nachfragen im kaufmännischen Bereich! 15

16 6. Beschäftigung / Praktikum von Flüchtlingen (2) Ein Praktikum bietet oftmals die Chance seine Motivation und Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen! ist häufig die Eintrittskarte in einen Betrieb! eignet sich, um Berufe und Tätigkeiten für sich selbst zu testen! ist grundsätzlich möglich, wenn die Erwerbstätigkeit gestattet ist. bedarf der Zustimmung des Leistungsträgers oder des Maßnahmeträgers. Die Krankenversicherungist in der Regel weiter über den Leistungsträger gewährleistet. Arbeitsunfälle werden über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers geregelt. Für Sach-und Personenschädenübernimmt der Leistungsträger jedoch keine Haftung. 16

17 6. Beschäftigung / Praktikum von Flüchtlingen (3) Für jede Art von Beschäftigung und Praktikum gilt: Es sind deutsche Sprachkenntnissen erforderlich. Das Mindestmaß an Sprachkenntnissen wird vom Arbeitgeber aufgrund der Art der Tätigkeit bestimmt. Die Motivation, das Durchhaltevermögen und das Engagement des Arbeitnehmers ist entscheidend für einen Erfolg. Die Aspekte der Mobilität (Wie komme ich zur Arbeit/zur Baustelle?) und der Betreuung der Kinder (KiGa, Tagesmutter etc.) sind vorher zu klären. Ein Arbeitgeber beschäftigt Mitarbeiter, wenn er sich davon einen Gewinn für sein Unternehmen verspricht 17

18 7. Wie können Sie diesen Integrationsprozess begleiten? Zeigen Sie die richtigen Wege auf und/oder kontaktieren Sie die richtigen Ansprechpartner Helfen Sie Ihren Klienten beim Ausfüllen der Bögen zur Kompetenzfeststellung und bei der Beschaffung von Zeugnissen, Dokumenten etc. Fordern Sie Ihre Klienten auf, sich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender registrieren zu lassen. Animieren Sie Ihre Klienten mit abgeschl. Ausbildung, Studium zur Teilnahme an der Anerkennungsberatung (IQ-Netzwerk). Versuchen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten die Wünsche und Ziele Ihrer Klienten auf eine realistische Plattform zu stellen. Haben Sie Geduld, es ist ein langer Weg! 18

19 Ihre im Vorfeld mitgeteilten Fragen: 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? 20

21 21

22 Strukturdaten SGB II (Stand: Jan. 2016) Quelle: Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Monatsbericht April 2016 Quelle: Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Monatsbericht April

23 Strukturdaten SGB II (Stand: Jan. 2016) Quelle: Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Monatsbericht April

24 Strukturdaten SGB II (Stand: Jan. 2016) Quelle: Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Monatsbericht April

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