Gewalt gegen Frauen. Kindern vor Gewalt ist als bundespolitische Pflichtaufgabe

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1 1. Einen Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder auf Schutz und Hilfe. Im Wahlprogramm keine spezifische, in der Antwort an den DF auch nicht. Allerdings sollen nach den Ausführungen zur Finanzierung (siehe Forderung 2) alle Unterstützungsangebote als staatliche Pflichtaufgabe definiert werden. Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch; wer dessen Umsetzung finanziert, muss noch geklärt werden. Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist als bundespolitische Pflichtaufgabe anzuerkennen und rechtlich verbindlich zu verankern. Sicherer, schneller, unbürokratischer und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Frauenberatungsstellen müssen Betroffenen unabhängig ihres körperlichen Zustandes, ihres Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation zugänglich sein. Zu unseren Forderungen gehört ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Gewaltschutz darf nicht länger als freiwillig zu bezahlende Leistung gelten. Und wenn wir von allen Frauen sprechen, dann sind auch Wir kämpfen entschlossen gegen Gewalt gegen Frauen und werden dazu einen Aktionsplan III zur Bekämpfung von entwickeln. Wir werden Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder rechtlich gewährleisten. Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 1 von 10 Im Wahlprogramm keine ; in der Antwort an den DF heißt es (siehe auch Antwort auf Forderung 2): Ob dies in einem Rechtsanspruch niedergelegt werden muss, bleibt zu klären.

2 alle gemeint und zwar unabhängig von ihrem sozialen Status oder ihrem jeweiligen Aufenthaltstitel. Gemeint sind ebenso illegalisierte Frauen. Zudem betrifft es Frauen mit Behinderungen oder Beeinträchtigen, aber auch Frauen mit psychischenproblemen. 2. Eine angemessene und verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Notrufe und Beratungsstellen, die dem Verfassungsgebot der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet Rechnung trägt. Wir brauchen spezifische Angebote und Plätze in Frauenhäusern, insbesondere für Frauen mit Behinderung, Migrantinnen, Frauen mit Kindern und pflegebedürftige Frauen. Mit der zentralen Notrufnummer sollen mehr Betroffene erreicht werden dann müssen aber auch die Unterstützungseinrichtungen mehr Mittel erhalten. Auch ältere Frauen, Migrantinnen, Frauen mit geringem Einkommen und Frauen in Ausbildung oder ohne eigenes Einkommen haben Schwierigkeiten. Als besondere Gruppe von Zur Unterstützung von Frauen und ihrer Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind und Schutz in Frauenhäusern suchen, wollen wir die Finanzierung dieser Einrichtungen auf eine verlässliche Grundlage stellen. Eine bundeseinheitliche Finanzierung ist zu gewährleisten. Opfer von Zwangsheirat bedürfen besonderer Hilfe Wir haben uns sowohl in der letzten, als auch in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode insbesondere für eine bundesweit einheitliche und verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser stark gemacht. ( ) Völlig unzureichend ist auch die finanzielle und personelle Ausstattung der bundesweiten Vernetzungsstel Gemeinsam mit den Ländern werden wir ein Konzept entwickeln, mit dem durch institutionelle Förderung die Frauenhausfinanzierung auf neue, sichere Füße gestellt und eine bessere finanzielle Ausstattung von Beratungseinrichtungen sichergestellt wird Im Wahlprogramm keine ; in der Antwort an den DF heißt es: Dringend notwendig ist eine bedarfsorientierte und verlässliche Finanzierung der Schutzhäuser. Derzeit finanzieren sie sich neben der Landesförderung durch freiwillige kommunale Leistungen. Hier muss auch der Bund in die Pflicht genommen werden und den steigenden Zahlen der Opfer Rechnung tragen. Die angedachte Praxis einzelner Kommunen, zukünftig Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 2 von 10

3 Gewalt betroffen sind außerdem Frauen in der Obdachlosigkeit. Sie befinden sich oft in problematischen Abhängigkeitsverhältnissen und werden aufgrund eines fehlenden festen Wohnsitzes nicht in Frauenhäusern aufgenommen. Ihnen müssen eigenständige Unterstützungsangebote gemacht werden. Wir müssen eine ausreichende Finanzierung für ein qualitativ hochwertiges Angebot durch die Übernahme als staatliche Pflichtaufgabe für all diese spezifischen Bedürfnisse sicherstellen. len, insbesondere der Frauenhauskoordinierung, des Bundesverbandes Frauenberatungsstelle und Frauennotrufe sowie des KOK. Der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser geht es ähnlich. Zugleich streicht das zuständige BMFSFJ scheinbar willkürlich Gelder für Vernetzungstreffen. Mit Besorgnis sehen wir zudem auf die Bestrebungen des BMFSFJ, die darauf zielen, dass die FHK und der bff miteinander fusionieren. Dadurch werden gewachsene Strukturen gefährdet und unterschiedliche Aufgabenfelder miteinander vermischt. erst die finanzielle Situation der Hilfesuchenden klären zu wollen, lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht, gewaltfrei zu leben, unabhängig von Einkommens und Vermögensverhältnissen. Interessant erscheint uns die Umsetzung des niederländischen Konzepts der Frauenhäuser, das es auf alle Hilfsbedürftigen auszuweiten gilt. Ob dies in einem Rechtsanspruch niedergelegt werden muss, bleibt zu klären. Ziel von Täter und Opferarbeit muss es sein, Gewalt zu beenden. Hier müssen die entsprechenden Fachkräfte bereit stehen. Denn es ist klar, dass Gewalt prinzipiell die Basis für ein Zusammenleben zerstört. Auch in diesem Punkt halten wir das niederländische Konzept für sinnvoll. Dies umfasst auch den Aufbau von Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 3 von 10

4 Männerhäusern, von denen es bislang in Deutschland erst zwei Stück (Berlin, Oldenburg) gibt. Denn Gewalt gegen Männer, sowohl in heterosexuellen wie insbesondere in homosexuellen (schwulen) Beziehungen, ist ebenfalls beachtenswert. Es gilt Konzepte zu entwickeln, die allen Anspruchsgruppen gerecht werden. 3. Eine Nachbesserung des Gewaltschutzgesetzes, die sicherstellt, dass Entscheidungen nach dem Gewaltschutzgesetz in Umgangs und Sorgerechtsentscheidungen einfließen. Die Lösung muss lauten: Wer schlägt, der geht! Und kann seine Kinder erst dann wiedersehen, wenn er nachweislich gefährdendes Verhalten geändert hat. Das Gewaltschutzgesetz hat mit der erleichterten Überlassung der Wohnung die Situation für Gewaltbetroffene in Familien wesentlich verbessert. (keine weitere zum Gewaltschutzgesetz im Programm, aber in der Antwort an den DF) Es ist richtig, dass Entscheidungen nach dem Gewaltschutzgesetz in Umgangsund Sorgerechtsentscheidungen einfließen müssen. Bei Umgangs und Sorgerechtsentscheidungen wird die Gesamtsituation unter Die Bundespolitik ist verantwortlich, dass staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert werden und das Gewaltschutzgesetz einheitlich umgesetzt wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Umgangs und Sorgerecht, wenn Kinder als Zeugen oder selbst von Gewalt betroffen sind. Mit unserer Großen Anfrage zum Gewaltschutz Wir werden das Ineinandergreifen von Gewaltschutzgesetz und Umgangsrecht verbessern. Die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von und häuslicher Gewalt muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 4 von 10

5 dem Aspekt des Kindeswohls betrachtet. Nachweislich gefährliches Verhalten durch eines der Elternteile ist dabei ein bedeutender Aspekt für die Umgangs oder Sorgerechtsentscheidung, selbst wenn es noch nicht zu einer Entscheidung nach dem Gewaltschutzgesetz kam. Möglichkeiten einer noch besseren Vernetzung und Berücksichtigung sind aber in Erwägung zu ziehen; dies muss allerdings nicht unbedingt durch eine Änderung im Gewaltschutzgesetz selbst erfolgen. gesetz konnte gezeigt werden, wie die Lage vor Ort bei den beteiligten Institutionen aussieht, d.h. insbesondere bei der Polizei, den zuständigen Gerichten (Strafverfolgung; Familiengerichte) und Jugendämtern. Hier wurde erneut deutlich, welche negativen Auswirkungen das Prinzip der Länderhoheit hat, denn die Umsetzung erfolgte keineswegs einheitlich. Dementsprechend fordert DIE LINKE. Eine umfassende Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes durch die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern. Diese würde eine wichtige Ergänzung zum Lagebericht über die Situation des Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen erbringen und den Blick für die Komplexität des Themas stärken. Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 5 von 10

6 4. Flächendeckend jährliche Weiterbildungen für alle, die an den entsprechenden Verfahren beteiligt sind. Für die Beteiligung daran sollte von den politisch Verantwortlichen aktiv geworben werden. Die Teilnahme sollte, wo möglich, verpflichtend sein. Die Bundespolitik ist verantwortlich, dass staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert werden und das Gewaltschutzgesetz einheitlich umsetzt wird Die Schulung von Personal ist im Wahlprogramm nur im Zusammenhang mit Vergewaltigungsopfern wie folgt angesprochen: Vergewaltigungsmythen, die dazu führen, dass Betroffenen von sexualisierter Gewalt generell eine Teilschuld zugeschrieben wird, sind in Deutschland immer noch weit verbreitet. Sie tragen dazu bei, dass die Dunkelziffer für diese Straftaten weiterhin sehr hoch ist. Wir wollen deshalb sicherstellen, dass Betroffene deutschlandweit von regelmäßig geschulten und sensibilisierten Polizei und JustizbeamtInnen betreut werden. Außerdem muss die Finanzierung von umfangreichen Unterstützungs und Beratungsangeboten gewährleistet sein. Der Text in der Antwort an den DF ist identisch Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 6 von 10 Im Wahlprogramm keine ; in der Antwort an den DF heißt es, wohl auch mit Bezug auf Forderung 6: Ihren Wunsch nach verpflichtender Weiterbildung und Sensibilisierung der Beteiligten auf Betreuerseite teilen wir. Dies streben wir auch in anderen Bereichen an. Dies sollte dann auch die Schulung im speziellen Umgang mit Pflegebedürftigen oder Opfern mit Behinderung einschließen. Denn es stimmt, 58 75% der Frauen mit Behinderungen sind entsprechend einer Studie der Universität Bielefeld von körperlicher Gewalt betroffen. Wir unterstützen deshalb Forderungen nach flächendeckenden barrierefreien Notrufen. Das Hilfetelefon des BMAS ist ein Anfang, wobei eine Zugänglichkeit für hör

7 geschädigte Frauen von 8 23 Uhr eben kein 24 h Notruf ist. Ähnlich schlecht sieht es in den Notunterkünften vor Ort aus, die nur zu einem Bruchteil barrierefrei sind. Hier gibt es noch vieles zu tun, um wirkliche Gleichberechtigung und auch gleichen Schutz zu ermöglichen. 5. Die Sensibilisierung und Schulung aller in medizinischen Berufen Tätigen für das Erkennen von und den Umgang mit gesundheitlichen Folgen häuslicher Gewalt. Im Wahlprogramm gibt es dazu keine ; in der Antwort an den DF heißt es: Eine Sensibilisierung und Schulung von in medizinischen Berufen Tätigen für das Erkennen von und den Umgang mit gesundheitlichen Folgen häuslicher Gewalt ist sinnvoll. In der Antwort keine zu diesen Berufsgruppen, aber eine generelle : Gemäß dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fordert DIE LINKE eine umfassende Gewaltprävention. Hier müssen Geschlechterrollen und Klischees aufgebrochen werden. Die Öffentlichkeit muss weiter für das Thema Gewalt gegen Frauen sensibilisiert werden, wobei ne Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 7 von 10 Siehe Antwort auf Forderung 4

8 ben der häuslichen Gewalt auch andere Gewaltformen stärker in den Fokus rücken sollten. Die Ursachen für die bestehende strukturelle Gewalt müssen transparenter gemacht werden. 6. Lösungen, die den Unterstützungsbedarf einer von Gewalt betroffenen Frau mit Behinderung mit sofortiger Wirkung sicherstellen. Pflege und Assistenz müssen auch dann gesichert sein, wenn es zur Wegweisung des/der gewalttätigen Partner/in kommt, der/die zuvor die Pflege ausgeführt hat. Im Wahlprogram steht lediglich (siehe auch Forderung 2): Wir brauchen spezifische Angebote und Plätze in Frauenhäusern, insbesondere für Frauen mit Behinderung,.. In der Antwort an den DF heißt es: Frauennotrufe, Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser sind bisher nicht in ausreichendem Maß barrierefrei. Hier sehen wir Handlungsbedarf. Bei Entscheidungen im Zusammenhang mit Leistungen wie Pflege oder Assistenz muss berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten bereits jetzt entsprochen werden (Wunsch und Wahlrecht). Die Entscheidung darüber, wer Pflege oder Siehe Antwort auf Forderung 1 Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 8 von 10 Im Wahlprogramm keine ; siehe aber Antwort auf Forderung 4

9 Assistenz leistet, liegt also auch bei der Person, die sie in Anspruch nimmt. So wird das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsberechtigten gewahrt. 7. Finanzierung von Angeboten zur Stärkung von Frauen mit Behinderung zur Gewaltprävention, z.b. durch Selbstbehauptungsund Selbstverteidigungskurse oder die Implementierung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Im Wahlprogramm gibt es hierzu keine ; in der Antwort an den DF heißt es: Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rahmen des Rehabilitationssports ( 44 SGB IX). Viel zu oft kann er nicht verwirklicht werden, weil es auch nach über zehn Jahren kaum geeignete Übungsleiterinnen gibt. Wir möchten die Finanzierung von Maßnahmen zur Selbstbehauptung sicherstellen, indem wir sie im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung verankern und darüber hinaus inklusive Angebote schaffen. Auch in großen Einrichtungen müssen gewaltbetroffene Frauen und Mädchen eine Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 9 von 10

10 Ansprechpartnerin finden. Frauenbeauftragte leisten hier wichtige Arbeit und müssen, wenn nötig, entsprechend unterstützt werden. Wenn behinderte Frauen selbst die Rolle der Frauenbeauftragten übernehmen, fällt es gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderungen häufig leichter, dort Unterstützung zu suchen. Aus diesem Grund möchten wir solche Angebote besonders unterstützen. Grundlage: Beschlossene Wahlprogramm der Parteien und die Antworten der Parteien, die unsere Wahlprüfsteine kommentiert haben. Legende: Unterstrichen: Anmerkung Henny Engels Kursiv Aus den Antworten an den DF Deutscher Frauenrat (Henny Engels) Seite 10 von 10

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