Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern

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1 Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern Inhalt 1 Anwendungsbereich Mindestens zu übermittelnde Messwerte Grundlage Zählpunkte bei Ein- und Ausspeisung Turnus bei Maximumzählern Übermittelung der Zählwerke und der Messwerte OBIS-Kennziffern Strom Einspeisung Strom Ausspeisung Gas Einspeisung Gas Ausspeisung Anwendungsbereich Diese Mindestanforderungen gelten für Messeinrichtungen im Netzgebiet der (SWMI) und legen den Mindestumfang der Messung fest. Messstellenbetreiber und Messdienstleister, sowie Betreiber von Anlagen gemäß dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G), welche den Messstellenbetrieb und/oder die Messung selbst durchführen, sind verpflichtet mindestens nachfolgend aufgeführte Messwerte im Rahmen der Wechselprozesse im Messwesen (WiM) zu übermitteln. 2 Mindestens zu übermittelnde Messwerte 2.1 Grundlage Grundlage dieser Anforderungen sind die WiM. Die Festlegung betrifft die für die Messwerte die abrechnungsrelevant im Hinblick auf Vergütung der Einspeisung, Netzentgelte, Mehr-/Mindermengenabrechnung oder Bilanzierung sind und Konzessionsabgaben und anderer Steuern und Abgaben berücksichtigen. In den Tabellen im Abschnitt 3 OBIS-Kennziffern sind die mindestens abzubildenden OBIS-Kennungen im Kontext der Angaben von verfahren, Messwerterfassung und Zähleinrichtung nach Sparten und Energierichtung getrennt dargestellt. Seite 1 von 5

2 2.2 Zählpunkte bei Ein- und Ausspeisung Zur korrekten Abbildung der Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) ist jeder Erzeugungsanlage bzw. Tranche einer Erzeugungsanlage eine eindeutige Zählpunktbezeichnung (ZPB) zugeordnet (siehe Anlage 1 zum Beschluss BK der BNetzA). Damit ist für Aus- und für Einspeisung an der Messstelle jeweils eine eindeutige ZPB zu verwenden. Um eine Messstelle bestätigen zu können, ist zwingend eine Anmeldung je Energierichtung erforderlich. Die aktuellen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen des VBEW befinden sich in unserem Internet-Angebot zum Thema Erzeugungsanlagen. MK A1, A2, B1 Voll- und Überschusseinspeisung MK A3, B2, B3, C1 mit Erzeugungsmessung(en) MK C2 WP mit Erzeugungsmessungen MK D1, D2, D3 Selbstversorgergemeinschaft Z2, Z3*, Z4*: Lieferung (*sofern vorhanden) Z1, Z3: Bezug & Lieferung Z2, Z4: Lieferung Z2: Lieferung Z3: Bezug 2.3 Turnus bei Maximumzählern Abweichend von der Turnusvorgabe der Abrechnung hat der Nachweis zur verminderten Konzessionsabgabefähigkeit monatlich über den maximalen Leistungswert zu erfolgen. 2.4 Übermittelung der Zählwerke und der Messwerte Der Messstellenbetreiber hat beim Geräteeinbau die Gerätedaten per zu übermitteln. Darunter fallen auch die relevanten OBIS-Kennziffern entsprechend dem beschriebenen Mindestumfang. Der Versand der Messwerte per MSCONS muss mit den, im Zuge der Geräteeinbaunachricht übermittelten, OBIS- Kennziffern übereinstimmen. MSCONS, die gegenüber der per übermittelten OBIS-Kennziffern abweichen, mit Ausnahme der Trennung von Lastgang und stand-mscons, können nicht verarbeitet werden. Änderungen der OBIS-Kennziffern sind stets per Stammdatenänderung mitzuteilen. Die jeweils gültigen Datenformatsbeschreibungen und Anwenderhandbücher zu und MSONS sind anzuwenden. Seite 2 von 5

3 3 OBIS-Kennziffern 3.1 Strom Einspeisung Fallunterscheidung bei Strom Einspeisung SEP Standardeinspeiserprofil Z05 Ausleseart des s E12 Messwerterfassung am Zählpunkt E01 E02 Nicht registrierende Z04 analog ausgelesener AMR fernauslesbare ERZ Einrichtungszähler ZRZ Zweirichtungszähler LAZ Lastgangzähler Mindestens zu übermittelnde Messwerte Einspeisung Messgröße / Werteart Lastgang stand OBIS Kennziffern 1-b: b: Gerätewechsel bzw. 1-b:2.8.0 AMR fernauslesbare MMR manuell ausgelesene MAZ Maximumzähler AHZ analoger Haushaltszähler WSZ analoger Wechselstromzähler EHZ elektronischer Haushaltszähler - 1-b:2.8.0 Seite 3 von 5

4 3.2 Strom Ausspeisung Fallunterscheidung bei Strom Ausspeisung Z05 Ausleseart des s E12 Messwerterfassung am Zählpunkt E01 AMR fernauslesbare ERZ Einrichtungszähler ZRZ Zweirichtungszähler LAZ Lastgangzähler Standardlastprofil Maximumzähler Kein Maximumzähler Zweitarif Zweitarif Eintarif E02 Nicht registrierende Z04 analog ausgelesener AMR fernauslesbare MMR manuell ausgelesene MAZ Maximumzähler Mindestens zu übermittelnde Messwerte bei Ausspeisung Messgröße / Werteart Lastgang Maximum stand Wirkarbeit Total NT- und HT- stand 1 Z10 Schwachlastfähigkeit stand Blindarbeit Total OBIS Kennziffern 1-b: b: Siehe Fußnoten 2 und 3 2 Z59 (ZNS): Nicht Schwachlast fähig für HT 3 Z60 (ZSF): Schwachlast fähig für NT 1-b: b: b: b: b:3.8.0 AHZ analoger Haushaltszähler WSZ analoger Wechselstromzähler EHZ elektronischer Haushaltszähler ZTZ Zweitarif ZTZ Zweitarif ETZ Eintarif b: b: b: b:1.8.2 Z59 (ZNS) 2 Z59 (ZNS) 2 Z60 (ZSF) 3 Z60 (ZSF) 3 1-b: Seite 4 von 5

5 3.3 Gas Einspeisung Fallunterscheidung bei Gas Einspeisung Z05 Ausleseart des s E01 Mindestens zu übermittelnde Messwerte bei Einspeisung Standardeinspeiserprofil Größer 24 mbar mit Messgröße / Werteart OBIS Kennziffern* OBIS Kennziffern kleiner 24 mbar ohne E02 Nicht registrierende Z04 analog ausgelesener Betriebsvolumen (m³) 7-b: b: b:6.0.0 Normvolumen umgewertet (m³) 7-b: b: Z-Zahl Mittelwert 7-0: : Energiewert (kwh) 7-20: Brennwert (kwh/m³) Mittelwert 7-0:54.0.ee - - * Hierzu sind die gerätespezifischen OBIS gemäß EDI ENERGY zu beachten. 3.4 Gas Ausspeisung Fallunterscheidung bei Gas Ausspeisung Z05 Ausleseart des s E01 Standardlastprofil Größer 24 mbar mit kleiner 24 mbar ohne E02 Nicht registrierende Z04 analog ausgelesener Mindestens zu übermittelnde Messwerte bei Ausspeisung Messgröße / Werteart OBIS Kennziffern* OBIS Kennziffern Betriebsvolumen (m³) 7-b: b: b:3.0.0 Normvolumen umgewertet (m³) 7-b: b: Z-Zahl Mittelwert 7-0: : Energiewert (kwh) 7-20: Brennwert (kwh/m³) Mittelwert 7-0:54.0.ee - - * Hierzu sind die gerätespezifischen OBIS gemäß EDI ENERGY zu beachten. Seite 5 von 5

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