Umsetzung der IV-Dienstleistungen. Ausgabe vom 29. Mai 2013

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1 Ausgabe vom 29. Mai 2013 Umsetzung der IV-Dienstleistungen

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES Einrichtung Angebot Auftrag Leistungen Qualität Kommunikation / Berichtwesen Durchführung (gültig für alle Massnahmen) Kontaktaufnahme 4 2. ABKLÄREN Orientierungstage / Schnuppertage (BM) Probewochen, Schnupperlehre (BM) Potentialabklärung (FIM) Abklärung der Eingliederungsfähigkeit (BM) Berufliche Abklärung (BM) 6 3. VORBEREITEN Vorbereitungszeit (BM) 6 4. AUSBILDEN Praktische Ausbildung PrA nach INSOS (BM) Erstmalige Berufliche Grundbildung EBA / EFZ nach Art. 17 BBG (BM) Umschulung (BM) Ausbildung extern / Supported Education (BM) 9 5. TRAINIEREN Belastbarkeitstraining (FIM / IM) Aufbautraining (FIM / IM) Arbeitstraining (BM) ERGÄNZENDE / UNTERSTÜTZENDE ANGEBOTE Einarbeitung auf einen geschützten Arbeitsplatz (BM) Arbeit zur Zeitüberbrückung (IM) Berufsschule Job Coaching und WISA (IM / BM) Sozialdienst Wohnen 12 Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 2 von 13

3 1. ALLGEMEINES 1.1. Einrichtung Die Stiftung Arbeitszentrum für Behinderte in Strengelbach, kurz azb genannt, ist eine privatrechtlich organisierte Stiftung, welche 1962 gegründet wurde Angebot Die Leistungen des azb umfassen Angebote in den Bereichen Ausbilden, Arbeiten, Wohnen und Beschäftigen und richten sich an Menschen mit einer geistigen, körperlichen, psychischen oder mehrfachen Behinderung, welche die obligatorische Schulpflicht absolviert haben. Die Stiftung steht im Rahmen ihrer Möglichkeiten allen Menschen mit einer Behinderung offen, ungeachtet ihrer Nationalität und Herkunft, ihres Geschlechts oder der Religionszugehörigkeit. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die gesamte deutschsprachige Schweiz. Zur Erreichung dieser Zweckbestimmung unterhält das azb eine moderne und zukunftsgerichtete Infrastruktur. Darin bietet sie eine grosse Anzahl von angepassten Arbeits- und Ausbildungsplätzen, hauptsächlich in folgenden Bereichen an: Arbeit und IV-Massnahmen: Mechanische Fertigung Elektrokonfektion und Elektromontage Montage diverser industrieller Produkte und Verpackung Tampondruck Schreinerei Logistik Hauswirtschaft Küche Garten-, Umgebungs- sowie Gebäudeunterhalt Nur IV-Massnahmen: Technisches Zeichnen (Schwerpunkt Zeichnen Fachrichtung Architektur und Konstruktion) Die vom azb angebotenen Berufsrichtungen können auf der Webseite des azb direkt abgerufen werden. Die einzelnen Massnahmen sind so aufeinander abgestimmt, dass eine möglichst hohe Durchgängigkeit erreicht wird und somit auch das übergeordnete Ziel der beruflichen (Wieder-) Eingliederung optimal umgesetzt werden kann. Das azb hat mit mehr als 200 Auftraggebern sehr gute Kontakte zum ersten Arbeitsmarkt. Diese ermöglichen eine gute Auftragsauslastung mit unterschiedlichen und den vielfältigen Anforderungen der IV-Massnahmen entsprechenden Arbeiten sowie genügend Praktikumsplätze für Arbeitstrainings Auftrag Als Leistungserbringer liefert das azb Leistungen gemäss Art. 14a bis 18 IVG und nach Art. 69 bzw. Art. 78 Abs. 3 IVV: In Übereinstimmung mit seinem Konzept nimmt der Leistungserbringer versicherte Personen auf und führt den Auftrag entsprechend dem individuell erstellten Eingliederungsplan aus Leistungen Das zur Verfügung stehende Leistungsangebot inkl. der Entschädigungsansätze wurde in der Leistungsvereinbarung, mit Gültigkeit ab 1. Januar 2013, zwischen dem Kontraktmanagement Nordwestschweiz und der Stiftung azb vereinbart. Für jede Massnahme liegen bei Durchführungsbeginn von der zuständigen IV-Stelle eine Verfügung (Kostengutsprache) sowie eine Zielvereinbarung vor. Ausgenommen sind Orientierungstage / Schnuppertage und Probewochen / Schnupperlehre, welche unentgeltlich durchgeführt werden Qualität Sämtliche Leistungen des azb sind gemäss den Vorgaben der Norm ISO 9001 und BSV-IV 2000 zertifiziert und werden durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft regelmässig überprüft. Als Unterstützung arbeitet das azb mit einem kunden- und prozessorientierten Managementsystem, welches die Belange der Qualität, Sicherheit und Umwelt systematisiert und eine kontinuierliche Weiterentwicklung ermöglicht. Zwischen der zuständigen Beschaffungsstelle der IV und dem azb findet jährlich ein Controlling- Gespräch statt. Als Basis dient das vordefinierte Reportingdokument, welches vom azb frühzeitig eingereicht wird. Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 3 von 13

4 1.6. Kommunikation / Berichtwesen Die verantwortliche Eingliederungsfachperson erhält zu den in einer Massnahme stehenden Personen bei Veränderungen der Massnahmenziele, bei schwerwiegenden Vorkommnissen, bei länger dauernden Absenzen (mehr als drei Tagen), bei Antritt von Praktika sowie auf Verlangen eine entsprechende schriftliche ( ) oder mündliche Kurzinformation. Zuhanden der zuständigen IV-Stelle wird für jede Massnahme ein Schlussbericht (bei Probewochen ein Kurzbericht) über die festgestellten Kompetenzen / Defizite mit Empfehlung des weiteren Vorgehens eingereicht Durchführung (gültig für alle Massnahmen) Vor Beginn jeder Massnahme erfolgt ein Vorstellungsgespräch, zur Erfassung der relevanten Informationen. Dabei steht die ganzheitliche Sichtweise der Massnahme und der versicherten Person im Vordergrund und beinhaltet unter Anderem den beruflichen Hintergrund, die momentanen Behandlungen und Therapien, die Finanzsituation, die soziale Situation sowie die Zielsetzungen der Massnahme. Begleitet wird die versicherte Person in einer azb-massnahme während der gesamten Dauer durch einen Fallverantwortlichen. Dieser ist jederzeit in der Lage, Auskunft über den Stand der Massnahme zu erteilen und informiert auch die beauftragende Stelle unverzüglich bei sich verändernden und zielbeeinflussenden Gegebenheiten. Für die angebotenen Massnahmen stehen zwölf Berufsbildner und zwei Job Coaches sowie der Sozialdienst zur Verfügung. Zudem werden für alle Ausbildungsrichtungen situativ weitere interne Fachkräfte und Arbeitsagogen beigezogen. Im Bereich Wohnen werden die Auszubildenden von gut geschulten und erfahrenen Sozialpädagogen HF / FH oder Fachmann/frau Behindertenbetreuung begleitet. Jede versicherte Person mit einer Ausrichtung in den ersten Arbeitsmarkt wird beim Bewerbungsprozess und der Stellensuche durch die Fachleute trainiert und unterstützt. Auch steht ihnen das gute Beziehungsnetz des der Stiftung azb zu Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt und Berufsverbänden zur Verfügung. Spätestens am Ende der Massnahme (ohne Orientierungstage / Schnuppertage) wird mit den involvierten Parteien ein Standortgespräch durchgeführt, bei welchem die Resultate und das weitere Vorgehen besprochen werden. Zusätzliche Standortgespräche erfolgen in Absprache mit der verantwortlichen Eingliederungsfachperson Kontaktaufnahme Stiftung Arbeitszentrum für Behinderte Sägetstrasse Strengelbach Tel Fax info@azb.ch Bereichsleiter Ausbildungszentrum: Anfragen zu Dienstleistungen (Sozialdienst): Roberto Fernandez Adrian Jakob Tel Tel roberto.fernandez@azb.ch adrian.jakob@azb.ch HIN roberto.fernandez@hin.ch HIN adrian.jakob@hin.ch Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 4 von 13

5 2. ABKLÄREN 2.1. Orientierungstage / Schnuppertage (BM) Durchführung 1 bis 5 Tage. Schüler und Schulabgänger, als Unterstützung im Hinblick auf eine erstmalige Berufsbildung. Der Schüler lernt einen Beruf kennen und kann im Anschluss für sich entscheiden, ob diese Berufsrichtung für ihn in Frage kommt. Im Blick auf die nachfolgende Berufsbildung absolviert der Schüler im geschützten Umfeld diverse praktische Arbeiten bzw. Arbeitsproben im gewählten Beruf. Am Ende der Orientierungstage / Schnuppertage werden mit dem Schüler und, falls erwünscht, mit den Erziehungsverantwortlichen der Probeeinsatz und das weitere Vorgehen besprochen Probewochen, Schnupperlehre (BM) 1 bis 3 Wochen, in der Regel 3 Wochen. Schüler / Schulabgänger im Hinblick auf eine erstmalige Berufsbildung. Im Zentrum steht die Überprüfung der Ressourcen, der Eignung des gewählten Berufs, des zu empfehlenden Bildungsniveaus sowie die notwendigen Begleitungsmassnahmen (geschützter Rahmen, begleitetes Wohnen, usw.) Potentialabklärung (FIM) Im Blick auf die nachfolgende Berufsbildung absolviert der Schüler im geschützten Umfeld diverse praktische Arbeiten bzw. Arbeitsproben im gewählten Beruf (bei praktischer Ausbildung maximal zwei Berufe). Ergänzend wird eine, dem Ausbildungsniveau angepasste schulische Lernstandserfassung erhoben. 4 Wochen. Personen mit einer Behinderung, welche vor einer beruflichen (Wieder-) Eingliederung oder Neuorientierung stehen und bei welchen eine gesicherte medizinische Zumutbarkeit ausgewiesen wird. Beurteilung der momentanen Situation (Leistungsfähigkeit, Einsatzmöglichkeit, Belastbarkeit, etc.) hinsichtlich der Gestaltung eines Eingliederungsplans und als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Die Potentialabklärung erfolgt im geschützten Umfeld, mittels wirtschaftsnahen praktischen Arbeitsproben, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation, in verschiedenen Bereichen. Dabei werden folgende Punkte überprüft: berufliche, soziale und persönliche Grundlage physische und motorische Fähigkeiten Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit zeitliche und persönliche Belastbarkeit Lernfähigkeit persönliche Ziele und Bedürfnisse Bei Bedarf werden zusätzlich verschiedene standardisierte Testverfahren (z.b. Ertomis-Test) sowie eine schulische Lernstandserfassung ergänzend durchgeführt Abklärung der Eingliederungsfähigkeit (BM) 1 bis 4 Wochen Personen mit einer Behinderung, welche vor einer beruflichen (Wieder-) Eingliederung oder Neuorientierung stehen und bei welchen eine gesicherte medizinische Zumutbarkeit ausgewiesen wird. Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 50% betragen. Beurteilung der momentanen Situation (Leistungsfähigkeit, Einsatzmöglichkeit, Belastbarkeit, etc.) hinsichtlich der Eingliederungsfähigkeit in den ersten Arbeitsmarkt. Die Abklärung der Eingliederungsfähigkeit erfolgt im geschützten Umfeld, mittels wirtschaftsnahen praktischen Arbeitsproben, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation, in verschiedenen Bereichen. Bei Bedarf werden zusätzlich ver- Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 5 von 13

6 schiedene standardisierte Testverfahren (z.b. Ertomis-Test) sowie eine, dem Ausbildungsniveau angepasste schulische Lernstandserfassung ergänzend durchgeführt. Zeigt sich in einem frühen Stadium der Massnahme, dass die persönlichen und kognitiven Ressourcen einem Berufsniveau entsprechen, besteht die Möglichkeit, sich mit diesem Beruf vertieft auseinander zu setzen oder auch einen externen Einsatz im ersten Arbeitsmarkt bei einem Partnerbetrieben zu absolvieren Berufliche Abklärung (BM) 1 bis 3 Monate. Personen mit einer Behinderung, welche vor einer beruflichen (Wieder-) Eingliederung oder Neuorientierung stehen und bei welchen eine gesicherte medizinische Zumutbarkeit ausgewiesen wird. Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 50% betragen und sollte während der Massnahmendauer ausbaubar sein. Überprüfung der persönlichen, kognitiven und gesundheitlichen Ressourcen im Hinblick auf einen beruflichen (Wieder-) Eintritt ins Erwerbsleben. Die berufliche Abklärung erfolgt in dem definierten Tätigkeitsgebiet (maximal zwei artverwandte Berufsfelder) im geschützten Rahmen mittels praktischem Einsatz und verschiedenen standardisierten Testverfahren sowie einer, dem Ausbildungsniveau angepassten schulischen Lernstandserfassung. Dabei werden hauptsächlich folgende Bereiche überprüft: Berufsinteresse Leistungsfähigkeit persönliche und fachliche Stärken und Schwächen Entwicklungsmöglichkeiten Defizite notwendige Begleitungsmassnahmen für einen nächsten beruflichen Eingliederungsschritt. Zeigt sich in einem frühen Stadium der Massnahme, dass die persönlichen und kognitiven Ressourcen dem Berufsniveau entsprechen, besteht die Möglichkeit an unserer internen Berufsschule bereits an den schulischen Defiziten zu arbeiten. 3. VORBEREITEN 3.1. Vorbereitungszeit (BM) Bis 12 Monate. Personen mit einer Behinderung, welche eine berufliche Grundbildung oder Umschulung anstreben und die Berufswahl weitgehend festgelegt ist und bei welchen eine gesicherte medizinische Zumutbarkeit ausgewiesen wird. Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 50% betragen und sollte während der Massnahmendauer auf mindestens 80% gesteigert werden können. Die Vorbereitung dient als zielgerichteter Einstieg in die berufliche Grundbildung oder Umschulung. Dabei werden hauptsächlich die schulischen, persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die für den Beruf erforderlichen Schlüsselqualifikationen gefördert. Es erfolgt bereits eine berufsspezifische Grundausbildung. Die Vorbereitung erfolgt nach einem individuellen Förderplan im definierten Tätigkeitsgebiet durch praktische Arbeiten. Weitere wichtige Elemente sind die Förderung der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und der Ausdauer. Der Besuch der internen Berufsfachschule schliesst vorhandene schulische Lücken und bereitet auf den Unterricht in der beruflichen Grundbildung oder Umschulung vor. Erfolgt die anschliessende Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt, werden in der zweiten Hälfte der Vorbereitungszeit in Partnerbetrieben externe Praktika absolviert. Der Fallverantwortliche erstellt pro Semester einen Bildungsbericht mit Aussagen zu Fach-, Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen und den Zielen für das nächste Semester. Er bespricht diesen mit dem Lernenden und stellt der verantwortlichen Eingliederungsfachperson eine Kopie zu. Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 6 von 13

7 4. AUSBILDEN 4.1. Praktische Ausbildung PrA nach INSOS (BM) 1 Jahr / 2 Jahre PrA nach INSOS. Das azb stellt einen Ausbildungsvertrag für die Dauer von zwei Jahren aus. Für das 2. Ausbildungsjahr erfolgt die IV-Unterstützung nur, wenn als Ziel eine Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt nicht ausgeschlossen werden kann und dies mit einem Praktikum im 1. Arbeitsmarkt auch überprüft wurde. Wird das 2. Ausbildungsjahr nicht unterstützt, erhält der Lernende ein Institutions-internes Attest. Vorwiegend Jugendliche, welche durch gezielte Praxisanleitung im definierten Tätigkeitsgebiet gefördert werden und für einen Bildungsabschluss gezielte und individuelle Hilfestellungen benötigen. Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 80% betragen und sollte während der Massnahmendauer möglichst auf 100% ausgebaut werden. Praktische Ausbildung als Vorbereitung auf eine Tätigkeit vorzugsweise im ersten Arbeitsmarkt oder an einem geschützten Arbeitsplatz. Die Praktische Ausbildung PrA erfolgt nach bestehenden Richtlinien von INSOS und einem von gleicher Stelle genehmigten Ausbildungsprogramm. Dabei orientieren sich die Anforderungen inhaltlich nach den vom SBFI reglementierten Basisberufen, um einen späteren Wechsel in eine EBA-Ausbildung zu vereinfachen. Die vom azb angebotenen Berufsrichtungen sind nachfolgend aufgelistet und können zudem auf der Homepage des azb eingesehen und abgerufen werden. Praktiker/in PrA Industrie Praktiker/in PrA Mechanik Praktiker/in PrA Elektroarbeiten Praktiker/in PrA Logistik Praktiker/in PrA Schreinerei Praktiker/in PrA Gärtnerei Praktiker/in PrA Hauswirtschaft Nebst dem praxisorientierten Fachunterricht am Arbeitsplatz besuchen die Lernenden die interne Berufsfachschule, wo der vorgeschriebene Schulstoff gemäss Ausbildungsprogramm in individuellen Lernschritten vermittelt wird. Zur Überprüfung der Entwicklung erfolgen während dem ersten Ausbildungsjahr Praktika in der Geschützten Werkstatt. Auch muss im zweiten Semester mindestens ein Praktikum im ersten Arbeitsmarkt erfolgen, um die Eingliederungsfähigkeit zu überprüfen. Bei Eignung kann direkt eine Ausbildung an einem geeigneten Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt, unter Begleitung der verantwortlichen Ausbildungseinrichtung, erfolgen (siehe Supported Education, Kapitel 4.4.). Innerhalb der Praktischen Ausbildung ist jederzeit ein Wechsel der Berufsrichtung möglich, um das Potential des Lernenden und das Ziel der Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt optimal zu fördern. Der Fallverantwortliche erstellt pro Semester einen Bildungsbericht mit Aussagen zu Fach-, Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen und den Zielen für das nächste Semester, bespricht diesen mit dem Lernenden und stellt der verantwortliche Eingliederungsfachperson eine Kopie zu. Spätestens am Ende des ersten Ausbildungsjahrs wird mit den involvierten Parteien ein Standortgespräch durchgeführt, bei welchem die Resultate der Ausbildung sowie das weitere Vorgehen besprochen werden. Weitere Standortgespräche erfolgen in Absprache mit der verantwortlichen Eingliederungsfachperson, spätestens jedoch auf Ende der Massnahme Erstmalige Berufliche Grundbildung EBA / EFZ nach Art. 17 BBG (BM) EBA : 2 Jahre. EFZ : 3 bis 4 Jahre. EBA : Personen mit vorwiegend praktischen Fähigkeiten. EFZ : Personen mit guten praktischen und intellektuellen Fähigkeiten Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 80% betragen und sollte während der Massnahmendauer auf 100% gesteigert werden. Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 7 von 13

8 Erfolgreicher Bildungsabschluss und Qualifizierung zu einer Berufstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Die beruflichen Grundbildungen EBA / EFZ basieren auf den vordefinierten Standards des SBFI (Bildungsverordnung, -plan) und qualifizieren, bei erfolgreichem Bildungsabschluss, zu einer selbständigen Berufstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Durch kompetente und zeitgemässe agogische Betreuung erhalten die Lernenden eine optimale Begleitung durch die Berufsbildner. Die vom azb angebotenen Berufsrichtungen sind: Mechanikpraktiker/in EBA Logistiker/in EBA Hauswirtschaftspraktiker/in EBA Produktionsmechaniker/in EFZ Polymechaniker/in EFZ (alle Bildungsstufen) Konstrukteur/in EFZ Zeichner/in EFZ Fachrichtung Architektur Logistiker/in EFZ Fachmann/frau Hauswirtschaft EFZ Die schulische Bildung erfolgt an der zuständigen öffentlichen Berufsfachschule. Als Ergänzung zu den Berufsschulangeboten können bei Bedarf an der internen Berufsschule Lernhilfe und Stützkurse bezogen werden. Zur Überprüfung der Entwicklung und Eingliederungsfähigkeit finden während der Ausbildung Praktika im ersten Arbeitsmarkt statt. Die Dauer ist abhängig vom Ziel des Arbeitseinsatzes, absolviert werden in der Regel ein bis drei Monate. Bei Eignung kann direkt eine Ausbildung an einem geeigneten Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt, mit (siehe Supported Education, Kapitel 4.4.) oder ohne Begleitung (Lehrstellenwechsel) der Ausbildungseinrichtung, erfolgen. Der Zeitpunkt für einen Wechsel hängt hauptsächlich vom Aufbau der Ausbildung (Zeitpunkt der Teilprüfung, etc.) ab. Der Fallverantwortliche erstellt pro Semester einen Bildungsbericht mit Aussagen zu Fach-, Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen und den Zielen für das nächste Semester. Diesen bespricht er mit dem Lernenden und stellt der verantwortlichen Eingliederungsfachperson eine Kopie zu Umschulung (BM) Bis zu 4 Jahren (abhängig vom Bildungsniveau). Personen mit einer Behinderung, welche eine berufliche Neuorientierung anstreben und die Berufswahl festgelegt ist und bei welchen eine gesicherte medizinische Zumutbarkeit ausgewiesen wird. Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 80% betragen und sollte während der Massnahmendauer auf 100% gesteigert werden. Erfolgreicher Bildungsabschluss und Qualifizierung zu einer Berufstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Die Umschulungen basieren auf den vordefinierten Standards der beruflichen Grundbildungen EBA / EFZ des SBFI (Bildungsverordnung, -plan) und qualifizieren, bei erfolgreichem Bildungsabschluss, zu einer selbständigen Berufstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Durch kompetente und zeitgemässe agogische Betreuung erhalten die Lernenden eine optimale Begleitung. Die vom azb angebotenen Berufsrichtungen sind unter Erstmalige berufliche Grundbildung, Kapitel 4.2. aufgelistet. Die schulische Bildung erfolgt an der zuständigen öffentlichen Berufsfachschule. Als ergänzendes Angebot zu den Berufsschulangeboten können bei Bedarf an der internen Berufsschule Lernhilfe und Stützkurse bezogen werden. Zur Überprüfung der Entwicklung und Eingliederungsfähigkeit finden während der Ausbildung Praktika im ersten Arbeitsmarkt statt. Die Dauer ist abhängig von Ziel des Arbeitseinsatzes, in der Regel werden ein bis drei Monate absolviert. Bei Eignung kann direkt eine Ausbildung an einem geeigneten Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt, mit (siehe Supported Education, Kapitel 4.4.) oder ohne Begleitung (Lehrstellenwechsel) der Ausbildungseinrichtung, erfolgen. Der Zeitpunkt für einen Wechsel hängt hauptsächlich vom Aufbau der Ausbildung (Zeitpunkt der Teilprüfung, etc.) ab. Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 8 von 13

9 Der Fallverantwortliche erstellt pro Semester einen Bildungsbericht mit Aussagen zu Fach-, Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen und den Zielen für das nächste Semester. Diesen bespricht er mit dem Lernenden und stellt der verantwortlichen Eingliederungsfachperson eine Kopie zu Ausbildung extern / Supported Education (BM) Praktische Ausbildung (siehe Kapitel 4.1) : 1 Jahr / 2 Jahre PrA nach INSOS. EBA (siehe Kapitel 4.2) : 2 Jahre. EFZ (siehe Kapitel 4.2) : 3 bis 4 Jahre. Personen mit einer Behinderung, welche eine berufliche Grundbildung oder Umschulung nach Kapitel 4.1 bis 4.3 anstreben und eine Begleitung / Unterstützung ohne geschützten Rahmen benötigen. Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 80% betragen und sollte während der Massnahmendauer auf 100% gesteigert werden. Erfolgreicher Bildungsabschluss und Qualifizierung zu einer Berufstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Die Ausbildung erfolgt bei einer Partnerfirma im ersten Arbeitsmarkt und wird durch einen ausgebildeten und erfahrenen Job Coach (siehe Job Coaching, Kapitel 6.4) des azb begleitet. Erfolgt aus gesundheitlichen Gründen ein Einbruch, bietet das azb einen temporären Einsatz in einem anverwandten Tätigkeitsbereich im geschützten Rahmen an. Während dieser Zeit muss zusammen mit der verantwortlichen Eingliederungsfachperson die Situation beurteilt, sowie die nächsten Schritte geplant werden. Die vom azb angebotenen Berufsrichtungen sind nicht auf das azb interne Angebot limitiert, sondern grundsätzlich in jedem Beruf möglich. Der Inhalt, die Kommunikation und das Berichtwesen erfolgen analog der oben genannten Massnahmen. 5. TRAINIEREN 5.1. Belastbarkeitstraining (FIM / IM) Bis 3 Monate Aufbautraining (FIM / IM) Personen mit einer Behinderung und einer eingeschränkten Belastbarkeit, welche vor einer beruflichen (Wieder-) Eingliederung oder Neuorientierung stehen. Steigerung von Stabilität, Belastbarkeit, Sozial- und Selbstkompetenzen sowie Erhöhung der Arbeitsfähigkeit durch Ausbau der beruflichen und persönlichen Ressourcen unter Berücksichtigung des Eingliederungsplans der IV. Das Belastbarkeitstraining erfolgt im geschützten Umfeld, durch wirtschaftsnahe, praktische Arbeitsproben, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation, in verschiedenen Bereichen. Anhand des vorliegenden Eingliederungsplans werden zu Beginn die Förderungsziele und die möglichen Entwicklungsschritte festgelegt. Durch regelmässige Überprüfung der Istsituation können frühzeitig Anpassungen in der Planung vorgenommen werden, damit das übergeordnete Integrationsziel realisiert werden kann. Bei Bedarf werden zusätzlich verschiedene standardisierte Testverfahren (z.b. Ertomis-Test) sowie eine, dem Ausbildungsniveau angepasste, schulische Lernstandserfassung ergänzend durchgeführt. Bis 6 Monate. Personen mit einer Behinderung und einer eingeschränkten Belastbarkeit, welche ihre Arbeitsfähigkeit auf die Anforderungen für eine berufliche (Wieder-) Eingliederung oder Neuorientierung trainieren wollen. Stabilität, Belastbarkeit, Arbeitsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Sozial- und Selbstkompetenzen entsprechen den Anforderungen für einen beruflichen (Wieder-) Einstieg oder für eine weitere Eingliederungsmassnahme (Ausbildung, etc.). Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 9 von 13

10 Das Aufbautraining erfolgt im geschützten Umfeld, durch wirtschaftsnahe, praktische Arbeitsproben, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation, in verschiedenen Bereichen. Anhand des vorliegenden Eingliederungsplans werden zu Beginn die Förderungsziele und die möglichen Entwicklungsschritte festgelegt. Durch regelmässige Überprüfung der Istsituation können frühzeitig Anpassungen der Planung vorgenommen werden, damit das übergeordnete Integrations- oder Berufsziel realisiert werden kann. Erreicht die Belastbarkeit sowie die Arbeits- und Leistungsfähigkeit die geforderte Qualität, kann eine Überprüfung der Eingliederungsfähigkeit mittels Praktikum im ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Bei Bedarf werden zusätzlich verschiedene standardisierte Testverfahren (z.b. Ertomis-Test) sowie eine, dem Ausbildungsniveau angepasste, schulische Lernstandserfassung ergänzend durchgeführt Arbeitstraining (BM) Bis 6 Monate. Personen mit einer Behinderung, welche eine berufliche Wiedereingliederung anstreben und bei welchen eine gesicherte medizinische Zumutbarkeit bei der Erfüllung der Branchenanforderungen ausgewiesen wird. Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 50% betragen und sollte während der Massnahmendauer ausbaubar sein. Praktischer Einsatz in einem für die Wiedereingliederung geeigneten Tätigkeitsgebiet. Das Arbeitstraining erfolgt anfänglich im geschützten Umfeld durch wirtschaftsnahe, praktische Arbeitsproben sowie modularen Ausbildungen, und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation, in geeigneten Tätigkeitsbereichen. Anhand des vorliegenden Eingliederungsplans werden zu Beginn die Förderungsziele und die möglichen Entwicklungsschritte festgelegt. Durch regelmässige Überprüfung des Massnahmeverlaufs können frühzeitig Anpassungen der Planung vorgenommen werden, damit das übergeordnete Integrations- oder Berufsziel realisiert werden kann. Erreicht die Belastbarkeit sowie die Arbeits- und Leistungsfähigkeit die geforderte Qualität, kann eine Überprüfung der Eingliederungsfähigkeit mittels Praktikum im ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Bei Bedarf werden zusätzlich verschiedene standardisierte Testverfahren (z.b. Ertomis-Test) sowie eine, dem Ausbildungsniveau angepasste, schulische Lernstandserfassung ergänzend durchgeführt. 6. ERGÄNZENDE / UNTERSTÜTZENDE ANGEBOTE 6.1. Einarbeitung auf einen geschützten Arbeitsplatz (BM) 3 bis 6 Monate. Personen mit einer Behinderung, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, einen Anspruch auf IV-Rente haben und eine erhöhte Förderleistung benötigen, um die produktive Tätigkeit an einem geschützten Arbeitsplatz bewältigen zu können. Personen mit einer Behinderung, welche die Voraussetzungen für eine Praktische Ausbildung (siehe Kapitel 4.1) nicht erfüllen. Stabilität, Belastbarkeit, Leistungs- und Arbeitsfähigkeit für den bestimmten Arbeitsplatz, sowie Grundkenntnisse im angestrebten Tätigkeitsfeld. Die Einarbeitung erfolgt im geschützten Umfeld durch Erprobung von praktischen Arbeiten aus dem festgelegten Tätigkeitsfeld sowie unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation und der bestehenden Ressourcen. Durch regelmässige Überprüfung des Massnahmeverlaufs können geeignete Tätigkeiten sowie optimale Einsatzorte in der geschützten Werkstatt gefunden werden. Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 10 von 13

11 6.2. Arbeit zur Zeitüberbrückung (IM) 6.3. Berufsschule Je nach Massnahmedauer. Personen mit einer Behinderung, welche eine berufliche Wiedereingliederung anstreben und bei welchen eine gesicherte medizinische Zumutbarkeit bei der Erfüllung der Branchenanforderungen ausgewiesen wird. Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 50% betragen. Der Erhalt bzw. die Förderung der Eingliederungsfähigkeit bei Wartezeit auf eine weiterführende Massnahme. Der Einsatz erfolgt im geschützten Umfeld durch wirtschaftsnahe, praktische Arbeiten aus dem festgelegten Tätigkeitsfeld. Dabei stehen hauptsächlich folgende Bereiche im Fokus: Erhalt und Förderung der vorhandenen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen Aufrechterhaltung von Tagesstruktur und Arbeitswillen Stabilisierung, bzw. Steigerung von Präsenzzeiten und Leistungen Vorbereitung auf weiterführende Massnahmen Siehe Beschreibung der einzelnen Massnahmen. Siehe Beschreibung der einzelnen Massnahmen. Siehe Beschreibung der einzelnen Massnahmen. Die Absolvierung der Berufsschule erfolgt im geschützten Umfeld und umfasst folgende Hauptbereiche: Berufsschule der Praktische Ausbildung PrA nach INSOS für interne und externe Ausbildungen. Schulische Aufqualifizierung, bzw. Stützunterricht um Lücken im Schulstoff zu schliessen oder um auf den Unterricht in der beruflichen Grundbildung oder Umschulung vorzubereiten. Durchführung von schulischen Tests. Modulausbildung wie z.b. CAD, CAM, etc. Bewerbungstraining. Die erzielten Resultate und Einschätzungen werden regelmässig mit der versicherten Person und dem Fallverantwortlichen besprochen und die nächsten Ziele festgehalten Job Coaching und WISA (IM / BM) Je nach Massnahmedauer. Personen mit einer Behinderung, welche vor einer beruflichen (Wieder-) Eingliederung stehen und bei welchen eine gesicherte medizinische Zumutbarkeit ausgewiesen wird. Das Arbeitspensum muss zu Beginn mindestens 50 % betragen und sollte ausbaubar sein. Begleitete Integration oder Erhaltung des Arbeitsplatzes im ersten Arbeitsmarkt. Die Teilnehmer werden von einem ihnen zugeteilten Job Coach in der Vorbereitung und an den verschiedenen externen Arbeitsplätzen betreut. Der Einstieg in die Massnahme richtet sich nach den vorhandenen persönlichen Ressourcen und erfolgt im geschützten Umfeld oder auch direkt im ersten Arbeitsmarkt. Anhand des vorliegenden Eingliederungsplans werden zu Beginn die Förderungsziele und die möglichen Entwicklungsschritte festgelegt und während dem Massnahmeverlauf regelmässig überprüft. Die Job Coachs arbeiten eng mit den Vorgesetzten der jeweiligen Einsatzfirmen sowie mit allen in den Fall involvierten Stellen und Personen zusammen. Die Zusammenarbeit beinhaltet individuell angepasste, verbindliche und regelmässige Kontaktaufnahmen am Arbeitsplatz. Im Krisenfall interveniert der Job Coach unverzüglich direkt vor Ort. Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 11 von 13

12 6.5. Sozialdienst Über die gesamte Dauer der Massnahme. Alle Personen, welche in einer IV-Massnahme des azb stehen. Beratung und Hilfestellung bei administrativen, rechtlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten. Der Sozialdienst stellt die Zusammenarbeit zwischen internen und externen Stellen und Institutionen sicher. Dabei werden Fragen zur aktuellen Situation, zur Förderung und Wiedereingliederung sowie des Wohlbefindens der der Stiftung azb anvertrauten Menschen mit einer Behinderung geklärt. Darüber hinaus bietet der Sozialdienst Hilfestellung bei der Erledigung und Klärung administrativer und rechtlicher Angelegenheiten. Die Mitarbeiter des Sozialdienstes sind Bezugs- und Vertrauenspersonen für die versicherte Person und intervenieren in Krisensituationen proaktiv. Sie arbeiten lösungs- und ressourcenorientiert und stützen sich auf die neusten Erkenntnisse und Methoden der Sozialen Arbeit Wohnen Je nach Massnahmedauer. Alle Personen, welche in einer beruflichen Massnahme der IV stehen und als Ergänzung eine Wohnmöglichkeit benötigen. Führen eines möglichst eigenständigen und selbstbestimmtes Lebens. Die Wohnform ist ein ergänzendes Angebot der beruflichen Massnahmen im Wohnbereich. Menschen mit einer Behinderung erhalten dort ausserhalb der beruflichen Massnahmen die individuell benötigte Betreuung. Die Leistungsbemessung orientiert sich dabei an den vorhandenen sowie potenziellen Ressourcen und Fähigkeiten der Absolventen. Das Erledigen von Aufgaben aus lebenspraktischen Bereichen soll durch tägliches Anwenden gelernt und verinnerlicht werden. Gegenseitige Unterstützung und Arbeitsteilung innerhalb der Wohngemeinschaft bilden dabei einen wichtigen sozialen Aspekt. Die Wohngemeinschaften sind nach Alter, Geschlecht und Behinderung durchmischt. Folgende Betreuungsformen werden im Zusammenhang mit einer Ausbildung angeboten: Wohnen mit Betreuung Bei dieser Wohnform leben die Bewohner in einer strukturierten und betreuten Wohngemeinschaft. Diese beinhaltet ein lückenloses Erbringen von Leistungen im Rahmen von Betreuungsaufgaben, welche Menschen mit einer Behinderung individuell benötigen. Die Betreuungsintensität ist entsprechend hoch. Mit Unterstützung eines fachlich kompetenten Teams gilt es, gemeinsam den Alltag zu planen und zu gestalten. Dabei werden die Bewohner individuell so weit unterstützt, wie dies aufgrund der vorhandenen Möglichkeiten notwendig ist. Das Fördern und Erhalten der Ressourcen steht dabei im Vordergrund. Von den zuständigen Fachpersonen werden die Betreuungsinhalte regelmässig überprüft und wo notwendig entsprechend angepasst. Zu den Betreuungsaufgaben gehört es auch, die medizinische Versorgung der Bewohner sicherzustellen. Sämtliche Leistungen werden auch während der Nacht, an den Wochenenden sowie an Feier- und Ferientagen gewährleistet. Die Gestaltung der Freizeit orientiert sich an den individuellen Interessen der einzelnen Bewohner. Im Rahmen der Integration wird auch Wert darauf gelegt, dass Freizeitangebote ausserhalb des azb zugänglich gemacht und genutzt werden (z. B. Sportvereine, ). Wohnen mit Teilbetreuung Bei dieser Wohnform leben die Bewohner in einer teilstrukturierten und teilbetreuten Wohngemeinschaft. Die Betreuungsaufgaben erfolgen punktuell und beinhalten individuelle, auf die Ressourcen und Fähigkeiten des Absolventen abgestimmte, Leistungen in den Bereichen Unterstützung in der Alltagsbewältigung sowie Versorgung und Pflege, um ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dabei werden von den zuständigen Fachper- Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 12 von 13

13 sonen die Betreuungsinhalte regelmässig überprüft und wo nötig entsprechend angepasst. Diese Wohnform erfordert eine relativ hohe Selbständigkeit des Bewohners, müssen sie doch in betreuungsfreien Zeiten z. T. ohne Begleitung und Unterstützung durch Fachpersonen auskommen. Im Rahmen der Integration wird Wert darauf gelegt, dass Freizeitangebote ausserhalb des azb zugänglich gemacht und genutzt werden (z.b. Sportvereine, ). Wohnen ohne Betreuung Diese Wohnform dient als Wohnunterkunft ohne weitere Verpflichtungen und erfordert eine hohe Selbständigkeit des Bewohners. Eine Unterstützung durch Fachpersonen ist nur in kleinem Mass vorhanden und muss in der Regel vom Bewohner verlangt werden. Im Rahmen der Integration wird Wert darauf gelegt, dass Freizeitangebote ausserhalb des azb zugänglich gemacht und genutzt werden (z.b. Sportvereine, ). Die Betreuungsabdeckung ist in Notfällen jederzeit gewährleistet. Die Zusammenarbeit mit dem für die Durchführung der beruflichen Massnahmen zuständigen Fallverantwortlichen ist ein wichtiger Bestandteil der Betreuungsaufgaben. Dabei werden Vereinbarungen und Zielsetzungen bereichsübergreifend abgestimmt und zielorientiert umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertretern ist partnerschaftlich und kooperativ. Wichtige Entscheidungen mit Bezug auf die Betreuungsaufgaben werden in Abstimmung mit den Angehörigen bzw. dem gesetzlichen Vertreter getroffen. Erstellt / R. Fernandez Ausgabe vom Seite 13 von 13

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