In welcher Zeile sind die Sozialversicherungsleistungen den zuständigen Versicherungen bzw. Versicherungsträgern richtig zugeordnet?
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- Elisabeth Auttenberg
- vor 8 Jahren
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1 1. Aufgabe In welcher Zeile sind die Sozialversicherungsleistungen den zuständigen Versicherungen bzw. Versicherungsträgern richtig zugeordnet? Krankenversicherung (Krankenkasse) Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) 1. Haushaltshilfe bei Schwangerschaft Krankengeld 2. Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen) Erwerbsunfähigkeitsrente 3. Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen 4. Krankenhausbehandlung und häusliche Krankenpflege nach Sportunfall 5. Berufsunfähigkeitsrente 6. Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitsunfall Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Haushaltshilfe nach Arbeitsunfall 2. Aufgabe Ordnen Sie den Trägern der Sozialversicherung die Sachverhalte zu. Sachverhalte 1. Ein Arbeitnehmer verunglückt nach einem Umweg auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte und ist daraufhin arbeitsunfähig. 2. Ein Arbeitnehmer verunglückt auf dem direkten Heimweg von der Arbeitsstätte und ist daraufhin arbeitsunfähig. 3. Ein Arbeitnehmer tritt wegen einer krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand. 4. Ein Arbeitnehmer ist länger als sechs Wochen erkrankt. 5. Ein Arbeitnehmer erleidet auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte Sachschaden an seinem Auto. Träger der Sozialversicherung Deutsche Rentenversicherung Berufsgenossenschaft 3. Aufgabe Ordnen Sie den entsprechenden Versicherungen die Leistungen zu. Leistungen 1. Leistungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege von pflegebedürftigen Personen 2. Zuschüsse zur Förderung der Arbeitsaufnahme, vor allem zur Ausbildung und Umschulung 3. Verletztenrente als Folge eines Unfalls am Arbeitsplatz 4. Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit 5. Betreuung und Hilfe bei Schwangerschaften und Entbindungen Versicherungen Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung 4. Aufgabe In welcher Zeile sind die Sozialversicherungsleistungen den zuständigen Versicherungsträgern richtig zugeordnet? Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung 1. Berufsberatung und Vermittlung von Ausbildungsstellen Erwerbsunfähigkeitsrente 2. Arbeitslosengeld II Berufsunfähigkeitsrente 3. Kurzarbeitergeld Umschulungshilfen aus Arbeitsmarktgründen 4. Betriebsrente 5. Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Rente wegen berufsbedingter Minderung der Erwerbsfähigkeit Arbeitsvermittlung - Seite 1
2 5. Aufgabe Welche der nachfolgenden Leistungen werden von der gesetzlichen 1. Krankenversicherung 2. Rentenversicherung 3. Arbeitslosenversicherung 4. Pflegeversicherung 5. Unfallversicherung getragen? a) Berufsberatung b) Gewährung eines Zuschusses für Kosten der Heimunterbringung c) Zahlung von Mutterschaftsgeld d) Zahlung von Altersruhegeld e) Zahlung von Verletztengeld 6. Aufgabe Welche zwei der folgenden Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung / Krankenkasse erbracht? 1. Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente 2. Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft 3. Kostenübernahme für Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen 4. Kostenübernahme für Krankenhausbehandlung und häusliche Krankenpflege nach einem Sportunfall 5. Kostenübernahme für Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit 6. Kostenübernahme für Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen) 7. Aufgabe Welche der nebenstehenden Sozialversicherungszweige sind für die unten stehenden Leistungen zuständig? Gesetzliche Unfallversicherung 2. Rentenversicherung 3. Krankenversicherung 4. Arbeitslosenversicherung Leistungen a) Zahlung von Arbeitslosenhilfe b) Zahlung von Verletztenrente nach einem Betriebsunfall c) Übernahme der Kosten der Krebsvorsorgeuntersuchung d) Übernahme der Operationskosten für eine Blinddarmoperation e) Übernahme der Umschulungskosten infolge einer Berufskrankheit f) Zahlung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Herzinfarkts 8. Aufgabe Ordnen Sie den Zahlungspflichtigen die Versicherungs- bzw. Steuerarten zu. Versicherungs- bzw. Steuerarten 1. Lohnsteuer 2. Unfallversicherung 3. Pflegeversicherung 4. Rentenversicherung 5. Krankenversicherung 6. Arbeitslosenversicherung Zahlungspflichtige Arbeitgeber allein Arbeitnehmer allein 9. Aufgabe Zahlreiche Risiken sind bei Arbeitnehmern durch die Sozialversicherungen bereits abgedeckt. Für welchen der folgenden Fälle ist der Abschluss einer Individualversicherung vorteilhaft, weil durch die Träger der Sozialversicherungen keine Leistungen gewährt werden? 1. Wegen Insolvenz seines Arbeitgebers wird ein Arbeitnehmer arbeitslos. 2. Nach langjähriger Betriebszugehörigkeit wird ein Arbeitnehmer erwerbsunfähig. 3. Ein Arbeitnehmer verbringt seinen Urlaub an der Ostsee und erkrankt. Ein Arztbesuch ist erforderlich. 4. Auf dem Weg zur Arbeit rammt ein Arbeitnehmer ein anderes Fahrzeug. Es entsteht erheblicher Sachschaden. 5. Auf dem Weg zu einer betrieblich veranlassten Fortbildungsveranstaltung verunglückt ein Arbeitnehmer und zieht sich bleibende Schäden zu. - Seite 2
3 Situation zur 10. und 11. Aufgabe Sie sind als Mitarbeiter/-in der Bergthaler Büromaschinen GmbH in der Personalabteilung eingesetzt und erhalten den Auftrag, für die Mitarbeiter Informationen zu den wichtigen Leistungen der Sozialversicherungen zusammenzustellen. 10. Aufgabe Ordnen Sie den Sozialversicherungsträgern die Leistungen zu. Leistungen 1. Sozialhilfe 2. Altersrente 3. Urlaubsgeld 4. Arbeitslosenhilfe 5. Mutterschaftshilfe 6. Weihnachtsgratifikation 7. Heilbehandlung nach einem Betriebsunfall Sozialversicherungsträger Krankenkasse Berufsgenossenschaft Deutsche Rentenversicherung 11. Aufgabe Ein Auszubildender der Bergthaler Büromaschinen GmbH hat seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden; er kann jedoch nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Da er noch keine neue Anstellung gefunden hat, fragt er Sie nach Leistungen der Sozialversicherung. Prüfen Sie, ob er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzt. 1. Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil er als Auszubildender während der Ausbildungszeit keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat. 2. Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sein Ausbildungsvertrag nur befristet war. 3. Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil er noch keine 6 Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat. 4. Er hat einen Anspruch, wenn er zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. 5. Er hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil während der Ausbildungszeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet wurden. 12. Aufgabe Warum sind Sie bis zu einem bestimmten Einkommen in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert? 1. Die Versorgung im Krankheitsfall soll auf jeden Fall sichergestellt sein. 2. Nur bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlt auch der Betrieb die Hälfte der Beiträge. 3. Nur durch die gesetzliche Krankenversicherung ist die Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet. 4. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind leistungsfähiger als private Krankenversicherungen. 5. Nur die gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus. 13. Aufgabe Bringen Sie die folgenden Schritte bei der Bearbeitung eines Antrages auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, der von der Pflegekasse abgelehnt wird, in die richtige Reihenfolge. Die Versicherte stellt bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegeld. Die Versicherte legt gegen den Bescheid der Pflegekasse schriftlich begründeten Widerspruch ein. Die er Medizinische Dienst prüft, ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit gegeben sind. Die Pflegekasse (z. B. AOK) lehnt den Antrag aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes schriftlich ab. Die Versicherte ist mit der ablehnenden Entscheidung nicht einverstanden und klagt beim zuständigen Sozialgericht. Nach nochmaliger Prüfung entscheidet die Widerspruchsstelle bei der Pflegekasse und lehnt den Antrag erneut ab. Der Medizinische Dienst teilt der Pflegekasse das Ergebnis seiner Untersuchung in einem Gutachten mit. 14. Aufgabe Welche der folgenden Aussagen zur Pflegeversicherung trifft zu? Die Pflegeversicherung gilt nur für privat Krankenversicherte. 2. gilt nur für Pflichtversicherte in der Unfallversicherung. 3. gilt nur für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung. 4. ist eine Pflichtversicherung für die gesamte Bevölkerung. 5. gilt für alle Arbeitnehmer, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen. - Seite 3
4 15. Aufgabe In welchen drei der folgenden Situationen handelt es sich um einen Arbeitsunfall? 1. Beim Joggen stürzt ein Arbeitnehmer schwer. 2. Ein Arbeitnehmer stürzt am Morgen beim Aufstehen in seiner Wohnung. 3. Auf dem Heimweg von der Arbeit stürzt ein Arbeitnehmer, weil er betrunken ist. 4. Durch ein defektes Kabel erhält ein Arbeitnehmer im Betrieb einen Stromschlag. 5. Nach Abmahnung durch die Personalabteilung setzt bei einem Arbeitnehmer Herzrasen ein. 6. Auf dem unternehmenseigenen Parkplatz zieht sich ein Arbeitnehmer eine Knöchelverletzung zu. 7. Ein Auszubildender verunglückt auf dem Weg zum Fitness Center, das er besucht, weil der Unterricht in der Berufsschule ausfällt. 8. Drei Arbeitnehmer bilden eine Fahrgemeinschaft. Ein Arbeitnehmer holt die beiden anderen mit seinem Pkw ab. Auf dem dazu erforderlichen Umweg verunglückt er. 16. Aufgabe Aus welchen zwei der folgenden Gründe muss die Bergthaler Büromaschinen GmbH Arbeitsunfälle anzeigen? 1. Das Arbeitsamt will über Unfälle informiert werden. 2. Arbeitsunfälle können später zu Rentenzahlungen führen. 3. Das Erfassen von Arbeits- und Wegeunfällen ist wichtig für die Statistik. 4. Arbeitsunfälle können später zu Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit führen. 5. Nach Arbeitsunfällen hat jeder Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld. 17. Aufgabe Elfriede Bastmann wurde auf dem Weg zur Arbeit durch einen Verkehrsunfall verletzt und hat sich daraufhin arbeitsunfähig gemeldet. Weicher der folgenden Institutionen muss die Bergthaler Büromaschinen GmbH ihrerseits den Unfall unverzüglich melden? 1. Krankenkasse 2. Agentur für Arbeit 3. Berufsgenossenschaft 4. Industrie- und Handelskammer 5. Gewerbeaufsichtsbehörde (Amt für Arbeitsschutz) 18. Aufgabe Die Buchhalterin der Bergthaler Büromaschinen GmbH ist arbeitsunfähig, weil sie am Vortag auf dem direkten Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall erlitten hat. Welche der folgenden Maßnahmen muss die Bergthaler Büromaschinen GmbH sofort nach Bekanntwerden veranlassen? 1. Den Unfall der Berufsgenossenschaft melden 2. Den Unfall der Gewerbeaufsichtsbehörde melden 3. Den Unfall der Krankenversicherung der Buchhalterin melden 4. Bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Krankentagegeld stellen. 5. Die Gehaltszahlung einstellen, da die gesetzliche Unfallversicherung die Gehaltszahlungen übernimmt 19. Aufgabe Welcher Zweig der Sozialversicherung erfordert eine Überweisung an eine Berufsgenossenschaft? 1. Krankenversicherung 2. Pflegeversicherung 3. Unfallversicherung 4. Rentenversicherung 5. Arbeitslosenversicherung - Seite 4
5 20. Aufgabe Nachdem Hans Kortscheck seine Abschlussprüfung bestanden und sein neues Arbeitsverhältnis angetreten hat, kauft er sich ein Auto, mit dem er regelmäßig zur Arbeit fährt. Eines Morgens kommt der Wagen auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern und prallt gegen einen Baum. Die Verletzungen sind so schwer, dass er erwerbsunfähig wird. Welcher Zweig der Sozialversicherung übernimmt die Rentenzahlung an Kortscheck bis zum Erreichen der beruflichen Altersgrenze? 1. Die gesetzliche Rentenversicherung 2. Die gesetzliche Pflegeversicherung 3. Die gesetzliche Unfallversicherung 4. Die gesetzliche Krankenversicherung 5. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung 21. Aufgabe Wofür sind die Berufsgenossenschaften zuständig? 1. Für die Zahlung von Altersruhegeld 2. Für die gesetzliche Unfallversicherung 3. Für die Altersversorgung im Handwerk und in den freien Berufen 4. Für Schadenersatz an den privaten Gegenständen des Arbeitnehmers 5. Für die Zahlung von Umschulungskosten an Personen, die in ihrem erlernten Beruf keine Arbeit mehr finden 22. Aufgabe Wer ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung? 1. IHK 2. Arbeitsamt 3. Krankenkasse 4. Berufsgenossenschaft 5. Haftpflichtversicherung - Seite 5
6 Lösungen 1. Aufgabe 4 Gefährlich ist 2., die Erwerbsunfähigkeit heißt inzwischen verminderte Erwerbsfähigkeit und wenn es nicht arbeitsbedingt war, zahlt die Rentenversicherung. 2. Aufgabe 3,2 Wegeunfall nur bei direktem Weg, oder Umweg wegen Fahrgemeinschaft. 3. Aufgabe 4,3 Ordnen Sie auch die anderen Sozialversicherungsträger zu. 4. Aufgabe 1 Berufsunfähigkeitsrente zahlt die Berufsgenossenschaft. 5. Aufgabe 3,4,1,2,5 Recherchieren Sie den Leistungsumfang der Sozialversicherungsträger. 6. Aufgabe 4,6 Ordnen Sie die anderen Leistungen den richtigen Trägern zu. 7. Aufgabe 4,1,3,3,1,2 Beachten Sie bei e) die Berufskrankheit, sonst könnte es auch die 4. sein. 8. Aufgabe 2,1 4. und 6. je hälftig, 5. der Arbeitnehmer etwas mehr (0,9) 3. evtl. + 0, Aufgabe 4 Ordnen Sie die anderen Fälle den Sozialversicherungsträgern zu. 10. Aufgabe 5,7,2 Ordnen Sie die anderen Leistungen ebenfalls den Leistungsträgern zu. 11. Aufgabe 5 Alles andere ist Unsinn. Als Auszubildende(r) ist man natürlich sozialversichert. 12. Aufgabe 1 Der Staat greift in den Marktprozess ein, um die Versorgung sicherzustellen. 13. Aufgabe 1,5,2,4,7,6,3 Antrag stellen, prüfen, Ergebnis mitteilen, Antrag ablehnen, Widerspruch, erneute Ablehnung, Sozialgericht 14. Aufgabe 4 Und zahlt nur einen Zuschuss zu den privaten Pflegeaufwendungen. 15. Aufgabe 4,6,8 Der Wegeunfall beginnt, wenn er sich auf den Weg macht. 16. Aufgabe 2,4 Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft. 17. Aufgabe 4 Die Unfallversicherung wird von der Berufsgenossenschaft getragen. 18. Aufgabe 1 Sofort nach Bekanntwerden heißt unverzüglich. 19. Aufgabe 3 Arbeits- oder Wegeunfall, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung. 20. Aufgabe 3 Die Begriffe Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. 21. Aufgabe 2 Arbeits- oder Wegeunfall, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung. 22. Aufgabe 4 Es sind immer wieder dieselben Fragen! - Seite 6
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