Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen. Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe

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1 von Straßenausbaustoffen Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe

2 - Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB, Ausgabe 2001, Fassung 2005) - Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (TL AG-StB 09) - Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt (M WA), Ausgabe Merkblatt für die Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und von Asphaltgranulat in bitumengebundenen Tragschichten durch Kaltaufbereitung in Mischanlagen (M VB-K), Ausgabe Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Ausgabe

3 Brandenburg Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau (BTR RC-StB) Entwurf 2010 Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (jetzt Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) Abteilung 5, Nr. 1/ Straßenbau 3

4 Voruntersuchungen Regelungen für die Wiederverwendung Ausbauasphalt Die Richtwerte für den Wiederverwendungsbereich 1 PAK nach EPA (Feststoff) 25 mg/kg Phenolindex (Eluat) 0,1 mg/l Ausbau - Vermeidung des Ausbaus - getrennter Ausbau Verwertung - Zusatzmaterial zur Asphaltmischgutherstellung - Zugabe bis zu 20 M.-% zum mineralischen RC-Baustoff - ggf. als Verfestigung mit hydraulischen Bindemitteln - ggf. als Verfestigung mit Bitumenemulsion 4

5 Asphaltgranulat im Heißmischgut Voraussetzungen für die Eignung des Asphaltgranulates Das Asphaltgranulat weist eine den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechende Gleichmäßigkeit auf. Die Gesteinskörnungen im Asphaltgranulat entsprechen den Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen (TL Gestein-StB). Die Bindemittelart im Asphaltgranulat entspricht dem vorgesehenen Verwendungszweck. 5

6 Asphaltgranulat im Heißmischgut Formblatt Klassifizierung von Asphaltgranulat Herkunft des Asphaltgranulates aus Asphaltdeckschichten Asphaltbinderschichten Beurteilung der Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates Die maximal mögliche Zugabemenge von Asphaltgranulat in den jeweiligen Asphaltgemischen ist von der Gleichmäßigkeit abhängig. Die Gleichmäßigkeit wird mit Hilfe der Spannweite (Differenz zwischen größten und kleinsten Wert) berechnet. Für die ungünstigste Spannweite der für eine Halde ermittelten Parameter wird entsprechend der TL Asphalt-StB 07 Anhang D die mögliche Zugabemenge berechnet und angegeben. Ergänzung zur Beurteilung der Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates Max. mögl. Zugabemengen entspr. der Gleichmäßigkeit zum Asphaltmischgut für Datum und Unterschrift Deck- und Binderschichten Trag- und Tragdeckschichten max. 12 Monate Asphalttragschichten M.-% M.-% 6

7 Asphaltgranulat im Heißmischgut Die Gesteinskörnungen im Asphaltgranulat müssen die Anforderungen der TL Asphalt-StB, Anhang A erfüllen. Eine Prüfung der Eignung ist in der Regel nicht notwendig, wenn die im Asphaltgranulat enthaltenen Gesteinskörnungen bereits einer Güteüberwachung nach Anhang C einschließlich Tabelle C2 der TL Gestein-StB unterlagen und die für den Verwendungszweck erforderlichen Anforderungen erfüllt wurden. Liegen keine Vorinformationen vor, sind Prüfungen entsprechend des Anhanges 2.2 der TL AG-StB in Abhängigkeit vom vorgesehenen Verwendungszweck durchzuführen. 7

8 Asphaltgranulat im Heißmischgut Ausbauasphalt ist wegen einer übermäßigen Verhärtung des Bindemittels (Mittelwert des Erweichungspunktes Ring und Kugel > 70 C; Einzelwert > 77 C) in der Regel für die Asphaltmischgutherstellung nicht geeignet. 8

9 Asphaltgranulat im Heißmischgut Brandenburg Typ der Mischanlage und Art der Zugabe Chargenmischanlage Kaltzugabe max. 30 M.-% (Erwärmung durch die heißen Gesteinskörnungen) Warmzugabe max. 40 M.-% 31 Anlagen 7 Anlagen (Erwärmung gemeinsam mit den heißen Gesteinskörnungen) Durchlaufmischanlage Warmzugabe max. 40 M.-% 1 Anlagen (Erwärmung gemeinsam mit den heißen Gesteinskörnungen) Paralleltrommel max. 80 M.-% (Erwärmung in gesonderten Vorrichtungen) 1 Anlagen 9

10 Asphaltmischgut unter Verwendung von Asphaltgranulat Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (TL Asphalt-StB 07) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07) Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn die Eignung des vorgesehenen Asphaltgemisches für die Baumaßnahme mit Hilfe des Eignungsnachweises nachzuweisen. Ändern sich Art und Eigenschaften der Baustoffe und der Baustoffgemische (z. B. beim Asphaltgranulat), so ist erneut die Eignung nachzuweisen. Für die Ermittlung der maximalen Zugabemengen von Asphaltgranulat ist das Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt Anhang 1 zur Hilfe heranzuziehen. 10

11 Asphaltgranulat im Heißmischgut Verwertung von Asphaltgranulat im Heißmischgut in Bundesfern- und Landesstraßen Brandenburg Asphaltgranulatmenge [ t ] Jahr 11

12 Asphaltgranulat im Heißmischgut Verwertung von Asphaltgranulat im Heißmischgut in Bundesfern- und Landesstraßen Brandenburg Asphaltgranulatmengen [ t ] Jahr Asphalttragschichten Asphaltbinderschichten 12

13 Asphaltgranulat im Heißmischgut Verwertung von Asphaltgranulat in Mischgut für Asphalttragschichten M.-% Verwertung von Asphaltgranulat in Mischgut für Asphaltbinderschichten M.-% (bei wenigen Maßnahmen) 13

14 Richtwerte im Gesamtgemisch PAK nach EPA (Feststoff) > 25 mg/kg Phenolindex (Eluat) Regelungen für die Wiederverwendung Pechhaltige Straßenausbaustoffe 0,1 mg/l Richtwerte im Gesamtgemisch PAK nach EPA (Feststoff) Phenolindex (Eluat) ist anzugeben > 0,1 mg/l Überschreitung der PAK (EPA) Überschreitung des Phenolindexes Pechhaltige Straßenausbaustoffe Wiederverwendungsbereich 3 (WVB 3) 50 mg/kg Benzo[a]pyren Pechhaltige Straßenausbaustoffe Wiederverwendungsbereich 4 (WVB 4) 50 mg/kg Benzo[a]pyren gefährlicher Abfall 14

15 Pechhaltige Straßenausbaustoffe Zuordnung zur Abfallart nach AVV nach BTR RC-StB: pechhaltige Straßenausbaustoffe der WVB 3 und WVB 4 Abfallschlüssel , Abfallbezeichnung: Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen nach BTR RC-StB: pechhaltige Straßenausbaustoffe, Benzo[a]pyrengehalt 50 mg/kg Abfallschlüssel *, Abfallbezeichnung: kohlenteerhaltige Bitumengemische Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages Anlage III Tab. 2 Ergänzende Zuordnungshinweise Lfd.-Nr. 153: teerhaltiger Asphaltaufbruch aus dem Straßenbau gefährlicher Abfall bei Benzo[a]pyrengehalt 50 mg/kg - alle anderen teer- bzw. pechhaltigen Bitumengemische: gefährlich bei PAK 100 mg/kg 15

16 Pechhaltige Straßenausbaustoffe Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Straßenausbaustoffe Pechhaltige Straßenausbaustoffe mit einem Benzo[a]pyrengehalt von 50 mg/kg sind als gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel *) zu beseitigen und entsprechend der Verordnung über die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Land Brandenburg der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh (SBB) anzudienen. Beim Ausbau unterliegen diese Straßenausbaustoffe den Bestimmungen der Gefahrstoff- Verordnung mit Anzeigepflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz und Sicherheittechnik. Im Besonderen sind die Schutzmaßnahmen der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material zu berücksichtigen. 16

17 Pechhaltige Straßenausbaustoffe Verwertung pechhaltiger Straßenausbaustoffe WVB 3 - Herstellung einer Verfestigung mit hydraulischen Bindemitteln - alternativ: Herstellung einer Verfestigung mit kationischer (saurer) Bitumenemulsion und hydraulischen Bindemittel - thermische Behandlung der gebrochenen pechhaltigen Straßenausbaustoffe und anschließende Verwertung der Gesteinskörnungen (thermische Verwertung) Anforderung an die hydraulisch gebundene pechhaltige Verfestigung - Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TL Beton-StB 07) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB 07) Rad- und Gehwege:- Druckfestigkeit kann vernachlässigt werden - Bindemittelgehalt mindestens 3 M.-% - Einhaltung der umweltrelevanten Parameter im Eluat 17

18 Pechhaltige Straßenausbaustoffe Verwertung pechhaltiger Straßenausbaustoffe WVB 4 - Herstellung einer Verfestigung mit kationischer (saurer) Bitumenemulsion und hydraulischen Bindemittel - alternativ: Herstellung einer Verfestigung mit hydraulischen Bindemitteln - thermische Behandlung der gebrochenen pechhaltigen Straßenausbaustoffe und anschließende Verwertung der Gesteinskörnungen (thermische Verwertung) Anforderung an die Verfestigung pechhaltiger Straßenausbaustoffe mit Bitumenemulsion Eignungsprüfung: Hohlraumgehalt 5 10 Vol.-% Stückgrößenverteilung für pechhaltige Verfestigung 0/32 nach BTR RC-StB Spaltzugfestigkeit bei 5 C nach 28 Tagen 0,7 1,0 N/mm² Kontrollprüfung: Hohlraumgehalt 10 Vol.-% Spaltzugfestigkeit bei 5 C nach 28 Tagen 0,6 1,2 N/mm² Verdichtungsgrad 98 % 18

19 Pechhaltige Straßenausbaustoffe Die Eluatwerte sind vor und nach dem Einbau nachzuweisen und einzuhalten: PAK nach EPA Phenolindex 0,03 mg/l 0,1 mg/l 19

20 - Erstprüfung - Regelprüfung - Sonderprüfung Dokumentation der Einsatzorte Regelungen für die Wiederverwendung Fremdüberwachung erfolgt durch eine nach RAP Stra anerkannte Prüfstelle - Bekanntgabe (RAP Stra - Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau) (Straße und Straßenverkehr/Straßenbautechnik) Bei Bundesfern- und Landesstraßen erfolgt die Aufnahme in die Straßeninformationsbank. 20

21 Rahmenvereinbarungen und Liefervereinbarung jährlich vor Ausbaumaßnahme vor Einbaumaßnahme 21

22 Pechhaltige Straßenausbaustoffe Pechhaltige Straßenbaustoffe Ausbau - Gesamt Bund, Land, Andere) Menge [ t ] Jahr 22

23 Pechhaltige Straßenausbaustoffe Pechhaltige Straßenbaustoffe Einbau - Gesamt (Bund, Land, Andere) Menge [ t ] Jahr 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 24

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