und damit verbundener sozialpädagogischer Begleitung

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1 Landesjugendamt Land Brandenburg Referat Hilfen zur Erziehung Hans-Wittwer-Str Bernau Beratungsgrundlage des Landesjugendamtes zur Erteilung der Betriebserlaubnis für Träger von Wohnheimen zur Ermöglichung des Schulbesuchs, beruflicher Bildungsmaßnahmen sowie beruflicher Eingliederung und beruflicher Ausbildung und damit verbundener sozialpädagogischer Begleitung Minderjähriger Bernau, den

2 INHALT 1. Bemessungsgrundlage für den Erzieherschlüssel für Wohnheime als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung gemäß 45 SGB VIII im Land Brandenburg Beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss des Landes Brandenburg am Beratungsgrundlage des Landesjugendamtes zur räumlichen Ausgestaltung von Wohnheimen als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung gemäß 45 SGB VIII im Land Brandenburg 3. Mindestanforderungen für Fachkräfte in vollstationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie Mehrfachbehinderung (Weisung des MASGF vom ) Weiterhin gibt es Empfehlungen zum Um- und Neubau von Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Land Brandenburg herausgegeben 1998 vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Landesamt für Soziales und Versorgung und vom Landesjugendamt. Diese Empfehlungen können bei Bedarf im Landesjugendamt ( Herr Luckner) abgefordert werden. Landesjugendamt Brandenburg Referat Hilfen zur Erziehung Hans-Wittwer-Str Bernau Ansprechpartner Sylvia Kopp Tel.: / Fax: / Sylvia.Kopp@lja.brandenburg.de Internet: Matthias Luckner Tel.: / Fax: / Matthias.Luckner@lja.brandenburg.de Internet: 2

3 1. Bemessungsgrundlage für den Erzieherschlüssel für Wohnheime als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung gemäß 45 SGB VIII im Land Brandenburg Beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss des Landes Brandenburg am Jugendwohnheime Aufnahme finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die bedingt durch die Ausbildung oder den Schulbesuch außerhalb der Familie leben müssen. Es ist davon auszugehen, dass in der Regel Jugendliche betreut werden und nur in der Ausnahme Kinder. Wohnheimgröße Einrichtungen, die mehr als 30 Plätze haben, sind in Wohnbereiche zu gliedern. Pädagogisches Personal Leitung: Wohnbereich: eine sozialpädagogische Fachkraft sozialpädagogische Fachkräfte (Sozialpädagogen, Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen) Personalschlüssel: Der Personalschlüssel gilt je Wohnbereich (25 Plätze): Bewohner/innen ab 12 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres: Bewohner/innen ab 16 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 2,5 Betreuer/innen 1,5 Betreuer/innen Lernbehinderte: Der Wohnbereich sollte 12 Plätze betragen. Bewohner/innen ab 7 bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres: Bewohner/innen ab 12 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres: Bewohner/innen ab 16 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 2,5 Betreuer/innen 2,0 Betreuer/innen 1,5 Betreuer/innen Leben in den Einrichtungen neben den Minderjährigen auch junge Volljährige, ist der Personalschlüssel für die untergebrachten Minderjährigen entsprechend bedarfsgerecht zu erhöhen. 3

4 Leitungspersonal: bis 100 Bewohner/innen: Erzieher/innen mit Leitungsaufgaben über 100 Bewohner/innen: Leiter/in mit Erziehungsaufgaben Öffnungszeiten der Einrichtungen: In der Regel Montag bis Freitag (es wird von einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 10 Stunden täglich ausgegangen). Dieser Betreuung liegen im Durchschnitt 2 Stunden Betreuung am Morgen und 8 Stunden nachmittags und abends während der Freizeit der Kinder und Jugendlichen zugrunde. Vorwiegende Betreuungszeit: Freizeit der Kinder/Jugendlichen Die Zeit von Uhr ist wie folgt zu besetzen: a. bis 100 Bewohner: ein Mitarbeiter/in im Bereitschaftsdienst b. über 100 Bewohner: zwei Mitarbeiter/innen im Bereitschaftsdienst (gilt nur für Einrichtungen in denen überwiegend Minderjährige betreut werden) Für kleinere Einrichtungen sind Sonderegelungen möglich. Werden in Ausnahmefällen in Einrichtungen Kinder und Jugendliche auch am Wochenende betreut, reduziert sich die Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen je Wohnbereich auf 20. Weitere Hinweise: Durch das pädagogische Personal sind altersgerechte, individuelle und vielseitige Freizeitangebote vorzuhalten. Bei der Belegung der Wohnbereiche ist die Altersstruktur zu beachten. Jüngere Bewohner/innen sind nach Möglichkeit in einem eigenen Wohnbereich unterzubringen. Ausnahmen: Von der Empfehlung werden Wohnheime, in denen Kinder und Jugendliche mit Behinderung (außer Lernbehinderte) betreut werden, nicht erfasst. 4

5 2. Beratungsgrundlage des Landesjugendamtes zur räumlichen Ausgestaltung von Wohnheimen als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung gemäß 45 SGB VIII im Land Brandenburg Größe des Wohnheimes Verfügt ein Wohnheim über mehr als so sind Wohngruppen mit bis zu einzurichten. 30 Plätze, 25 Plätzen Zimmer der BewohnerInnen Mindestgröße der 1-Bett-Zimmer 10 qm Mindestgröße der 2-Bett-Zimmer 16 qm Ausstattung pro BewohnerIn: 1 Bett, 1 Schrankteil, 1 abschließbares Schrankfach, 1 Arbeitsplatz Ausstattung pro Zimmer: Vorrichtungen zur individuellen Unterbringung von Handtüchern, Körperpflegemitteln ect. Pro Wohnbereich sind vorzuhalten Teeküche einschließlich Kühlschrank mit verschließbaren Fächern (wenn die Bewohnerzimmer nicht mit Kühlschränken ausgestattet sind) Gemeinschaftsraum mit vielseitiger Nutzung Sanitärbereich Die Sanitärbereiche sind für weibliche und männliche BewohnerInnen getrennt. Wenn möglich werden sie den BewohnerInnen-Zimmern zugeordnet Waschbecken 1 Waschbecken für ca. 4 BewohnerInnen Dusche in Kabine 1 Dusche für ca. 6 BewohnerInnen Toilette in Kabine 1 Toilette für ca. 6 BewohnerInnen In Bezug auf das Wohnheim sind vorzuhalten Betreuungs- und Beratungsraum Badewanne (1) Waschautomat sowie Trockenmöglichkeiten Freizeiträume laut Konzeption Lüftbare Räume für Reinigungsgerät und Mittel Abstellräume Personalräume (Sanitär...), zuständig: Amt für Arbeitsschutz und -Sicherheit Räume für Leitung und Verwaltung Hinweise Wenn eine zentrale Verpflegung erfolgt sind Küche und Vorratsräume nötig zuständig: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Die Gestaltung des Außenbereichs folgt der konzeptionellen Zielsetzung 5

6 3. Mindestanforderungen für Fachkräfte in vollstationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie Mehrfachbehinderung (Weisung des MASGF vom ) 6

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