Kommunaler Schutzschirm Hessen und Haushaltskonsolidierung. Rotenburg an der Fulda

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10 Finanzielle Rahmendaten in Kürze Ergebnishaushalt 2012: Erträge: Euro Aufwendungen: Euro Fehlbetrag: Euro Finanzhaushalt 2012: Darlehensbedarf aus Investitionstätigkeit: Euro

11 Finanzielle Rahmendaten in Kürze Nach dem Haushaltsplan am aus Investitionskrediten: Euro aus Kassenkrediten: Euro Summe: Euro Nach der Finanzplanung am aus Investitionskrediten: Euro aus Kassenkrediten: Euro Summe: Euro

12 Finanzielle Rahmendaten in Kürze Entwicklung der Verbindlichkeiten Euro Reihe Reihe Jahr

13 Finanzielle Rahmendaten in Kürze Kassenkredit = Dispo- oder Kontokorrentkredit Derzeit nimmt die Stadt Rotenburg Kassenkredit mit einem Zinssatz von durchschnittlich 0,17 % (!!!) auf Vergleich zum privaten Dispo aktuell: 7,9 15 % Zinssatz Aktuelle Entwicklung: Banken machen nur noch Angebote für Teilbeträge und nicht mehr für Gesamtsumme (> Vorbote des sog. Kommunalratings ) Zinssteigerung um nur 0,5 % auf 0,67 % macht eine jährliche Mehrbelastung von aus! Zu beachten ist dabei: Mit Kassenkrediten werden keine bleibenden Werte finanziert sondern lediglich das laufende Geschäft

14 Was ist der kommunale Schutzschirm? Das Land übernimmt die Tilgung für 46% des Bestandes an Kassenkrediten und Kreditmarktschulden zum Stand und schuldet diese auf 30 Jahre langfristig um. Das Land gewährt zu den von der Stadt zu tragenden Zinsen Zinsdiensthilfen: 2% während der ersten 15 Jahre 1,5% für die Restlaufzeit Für die Stadt Rotenburg a. d. Fulda geht es um Schuldenübernahme und voraussichtliche durchschnittliche jährliche Zinsersparnisse zunächst bis zum Jahre 2026

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18 Bürgerbeteiligung Bürgerinformation zur Finanzsituation der Stadt am im Rathaussitzungssaal Vorstellung der Finanzsituation und der Rahmenbedingungen Kommunaler Schutzschirm Bitte an die Bürgerinnen und Bürger, sich mit Vorschlägen und Ideen einzubringen Acht Bürgerinnen und Bürger haben Vorschläge eingereicht Personalkostenreduzierung Übernahme von Aufgaben des Bauhofs durch Bürgerinnen und Bürger in Eigenleistung für ihre Stadt Reduzierung von Partnerschaftsbesuchen Reduzierung der Kosten für Dorfgemeinschaftshäuser und Sporthäuser durch Schließung/Verpachtung/Verkauf bzw. Gebührenerhöhung für die Nutzung Erhöhung der Hundesteuer Einführung einer Pferdesteuer Aufstellung von Parkscheinautomaten Einführung einer Gebühr für Wohnmobilstellplatz Einschränkung der Straßenbeleuchtung und Umrüstung auf LED Erhöhung Eintrittsgelder Frei- und Hallenbad Verringerung von Personal- und Sachkostenaufwand durch Umstellung der Bepflanzung von Baumscheiben und Verkehrsinseln auf Immergrün o. ä. Nur notwendige Investitionen tätigen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen anstellen

19 Maßnahmenkatalog Maßnahmen im ehrenamtlichen Bereich/Bürgermeister Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung (bereits beschlossen) Reduzierung der Verfügungsmittel des Bürgermeisters Verzicht auf Neubürgerempfang (dafür möglicherweise Neujahrsempfang unter Sponsoring) Konsolidierungsbeitrag/Jahr: 6.900,00

20 Maßnahmenkatalog Reduzierung der Personalkosten Verstärkte interkommunale Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Personalwesen, Standesamt, Finanzen, Bauhof, dadurch Verzicht auf Stellenwiederbesetzung bei Eintritt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ruhestand Dennoch: Keine betriebsbedingten Kündigungen! Konsolidierungsbeitrag/Jahr: ,00

21 Maßnahmenkatalog Steuererhöhungen/Anpassung der Finanzplanung aufgrund Plandaten Erhöhung Spielapparatesteuer > 8.000,00 Erhöhung Hundesteuer (+ 12 für jede Tarifart/Jahr) > 8.600,00 Erhöhung Grundsteuer A und B ab 2013 auf 600 Punkte, > ,00 ab 2015 auf 785 Punkte > ,00 Erhöhung Gewerbesteuer ab 2014 auf 370 Punkte > ,00 Erhöhung Kindergartengebühren > ,00 Ausschüttung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung von den Stadtwerken an die Stadt Rotenburg (Zinssatz 4 %) > ,00 Konsolidierungsbeitrag/Jahr: ,00

22 Maßnahmenkatalog Erhöhung Frischwasser auf 2,59 netto (2,77 brutto)/m³ > vorher 2,10 /m³ netto Erhöhung Abwasser auf 2,14 /m³ > vorher 1,99 /m³ Senkung Niederschlagswasser auf 0,62 /m² > vorher 0,75 /m²

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25 Was heißt das für mich? Auswirkungen auf eine Modellfamilie: Zwei Erwachsene und zwei Kinder Die Familie bewohnt ein Einfamilienhaus Sie hat einen eigenen Hund (kein Kampfhund!)

26 Was heißt das für mich? Folgende Ausgaben fallen an: Grundsteuer B (Messbetrag = 46,53) 120 Liter Restmüll (monatliche Abfuhr) + 60 l. Bio 150 m³ Abwasser bei 100 m² versiegelter Fläche 150 m³ Wasser (einschließlich Umsatzsteuer) Friedhofsgebühren Reihengrab Hundesteuer für den 1. Hund

27 Was heißt das für mich? Steuer- Gebührenart Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Erhöhung pro Monat Grundsteuer B 158,20 279,18 279,18 365,26 207,06 17,26 Restmüll + Bio 170,40 170,40 170,40 170, Abwasser 373,50 383,00 383,00 383,00 9,50 0,79 Wasser 337,50 411,00 411,00 411,00 73,50 6,13 Friedhof 88,50 88,50 88,50 88, Hund 36,00 48,00 48,00 48,00 12,00 1, , , , ,16 302,06 25,17 Erhöhung 2012 nach 2013 um Erhöhung 2013 nach 2014 um Erhöhung 2014 nach 2015 um 18,00 /Monat insgesamt 0,00 /Monat insgesamt 7,17 /Monat insgesamt

28 Niedrige Steuern und Gebühren sind für den gegenwärtigen Zahler vorteilhaft, für Steueroder Gebührenzahler späterer Jahre aber nachteilig!

29 Ohne Leistungen Bauhof!

30 Maßnahmenkatalog Maßnahmen bei öffentlichen Einrichtungen Aufwandsreduzierung Strandfest > ,00 Einführung Gebühren für Wohnmobilisten (5 /Wohnmobil/Tag) > ,00 Einsparung von Fremdleistungen für Pflegearbeiten > ,00 Streichung Beteiligung Weihnachtsmarkt > ,00 Gebührenerhöhung Kindergärten > ,00 Einsparung Heizkosten durch Temperaturabsenkung Freibad > 5.000,00 Verkürzung der Öffnungszeiten Freibad um 1 Monat und Verzicht auf Angebot Frühschwimmen > ,00 Erhöhung Eintrittsgelder Hallenbad/Freibad > ,00 Reduzierung Sachmittel Tag der Heimatpflege und Mittel Stadtteile (außer Ortsbildverschönerung) > ,00

31 Maßnahmenkatalog Maßnahmen bei öffentlichen Einrichtungen Mehrerträge vom Land aus Erstattung bei Umsetzung der Mindestverordnung Kitas > ,00 Steigerung Überschüsse Stadtwald > ,00 Erhöhung Standgelder für Märkte > 1.000,00 Gebührenerhöhung Campingplatz > 3.000,00 Gebührenerhöhung Minigolfanlage > 1.000,00 Aufgabe Archiv (nur Sachkosten) > 1.000,00 Aufstellung einer Prioritätenliste zu erhaltender und gut auszurüstender Spielplätze und Verringerung der Anzahl an Spielplätzen > 5.000,00 Aufgabe Deponie Lispenhausen > 2.300,00 Rückgabe Muzkkka an das Land Hessen (bereits umgesetzt) > ,00 Konsolidierungsbeitrag/Jahr: ,00

32 Maßnahmenkatalog Sonstige Maßnahmen Anhebung der Kurbeiträge von 1 auf 1,50 /Tag > ,00 Zinsersparnis durch Schutzschirm > ,00 Aufwandsreduzierung Straßenunterhaltung > ,00 Aufwandsreduzierung Straßenbeleuchtung > ,00 Streichung Grundpauschale bei Vereinsförderung (individuelle Vereinsförderung bleibt erhalten!) > 3.000,00 Reduzierung Aufwendungen Bauhof durch interkommunale Zusammenarbeit > ,00 Pauschalkürzung der verwaltungsinternen Budgets in der Haushaltsplanung > ,00 Aufwandsreduzierung für Städtepartnerschaften > ,00 Konsolidierungsbeitrag/Jahr: ,00

33 Schutzschirm und dann?! Die Haushaltskonsolidierung unter den Vorgaben des Schutzschirms bzw. des Haushaltsausgleichs wäre die letzte eigene Steuerungsmöglichkeit der Stadt Rotenburg a. d. Fulda zur Stabilisierung der Haushaltslage! Weitere Kürzungen über den Abbau des bestehenden Defizits von 4,1 Millionen Euro/Jahr hinaus wären dann definitiv nicht mehr möglich! Land Hessen muss Standards abbauen um die Kommunen zu entlasten! Der kommunale Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden muss dringend reformiert werden!

34 Die Alternative zum Kommunalen Schutzschirm 92 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung: Der Haushalt soll in jedem Jahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein. Konsequenz der Finanzmisere: Städte und Gemeinden mit nicht ausgeglichenen Haushalten erhalten zukünftig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben keine Haushaltsgenehmigung mehr von der Aufsichtsbehörde! Die Gemeinde darf dann ab Beginn des Haushaltsjahres kraft Gesetzes nur noch Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

35 Die Alternative zum Kommunalen Schutzschirm Die Stadt Rotenburg dürfte demnach dann ab sofort nicht mehr: Frei- bzw. Hallenbad betreiben Ausgaben oder Verträge für Strandfest leisten bzw. schließen Ausgaben für Städtepartnerschaften leisten Medienzentrum und Heimatmuseum bezuschussen Angebote im Haus der Jugend bereit stellen Kinderförderung, Schulsozialarbeit und Frauenhaus bezuschussen Jugendarbeit der ev. Kirche bezuschussen Vereinszuschüsse leisten ÖPNV bezuschussen Campingplatz, Minigolf und Bootsverleih betreiben Ausgaben für Bürgerzentren, DGH s leisten Ausgaben für Sportanlagen leisten Ausgaben für Heimatpflege leisten Pflege der Park- und Gartenanlagen durchführen Ausgaben für Tourismus leisten Angebote für Senioren (Seniorentreff, Seniorentage u. a.) bereit stellen

36 Die Alternative zum Kommunalen Schutzschirm Freiwillige Leistungen, die auch unter dem Schutzschirm erhalten bleiben sollen: Zuschuss Seniorenberatung Waldhessen Zuschuss Schulsozialarbeit Zuschuss Kinderförderung Zuschuss Frauenhaus Zuschuss Tierheim Zuschuss Mikwe Zuschuss Jugendarbeit Martin-Luther-Kirche Fahrtkostenbeteiligung Haselgrund-Kinder zur Kita Lispenhausen Ausrichtung Heimat- und Strandfest Hallenbad Freibad All diese Leistungen müssten ohne Kommunalen Schutzschirm bei einem geforderten Haushaltsausgleich ab spätestens 2014 übergangslos aufgegeben werden!

37 Die Alternative zum Kommunalen Schutzschirm Maßnahmen, die unter dem Schutzschirm nicht zur Ausführung kommen sollen: Erhöhung Bestattungsgebühren Kostenbeteiligung von Vereinen an Betriebskosten von Sporthäusern bzw. Übereignung Betriebsbedingte Kündigungen Personal bei Schließung Hallenbad und Freibad Kostenbeteiligung von Vereinen für die Nutzung von DGHs aller Stadtteile Beachte: All diese Maßnahmen müssten jedoch ohne Kommunalen Schutzschirm bei einem geforderten Haushaltsausgleich ab spätestens 2014 umgesetzt werden, da es sich um freiwillige Leistungen handelt!

38 Regularien des Schutzschirms Flexibilität bei der Umsetzung von angemeldeten Maßnahmen: Maßnahmen können herausgenommen und eingesetzt werden solange die finanziellen Rahmenbedingungen eingehalten werden Beispiel: Maßnahme A (5.000,00 ) soll nicht umgesetzt werden, dafür Maßnahme B (3.000,00 ) und Maßnahme C (2.000,00 ) Daher: Hinweise und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Abmilderung des Maßnahmepakets sind auch weiterhin erwünscht! Vertrag zwischen der Stadt und dem Land Hessen endet, wenn der Haushalt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda festgestellt drei Jahre in Folge ausgeglichen war

39 Fazit Rotenburg a. d. Fulda ohne Schutzschirm: Umsetzung drastischer Konsolidierungsmaßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs und damit zur Haushaltsgenehmigung ab voraussichtlich spätestens 2014 Verzicht auf rund Euro Entschuldungshilfe Verzicht auf rund Euro Zinshilfen über 30 Jahre Drohende Zahlungsunfähigkeit bei Einführung des angekündigten (und bereits in Ansätzen umgesetzten) Kommunalratings Enorme zusätzliche Kredit- und Zinsbelastung bei absehbar steigenden Kreditkonditionen Aufgabe nahezu aller freiwilliger Leistungen bei angekündigter Durchsetzung des gesetzlich geforderten Haushaltsausgleichs spätestens ab Anfang 2014 Unterm Strich: Wir hätten keinerlei Handlungsspielraum mehr zur Gestaltung unserer Kommune! Es verbleibt die Finanzierung von Pflichtaufgaben und unabweisbaren Aufgaben.

40 Fazit Rotenburg a. d. Fulda mit Schutzschirm: Umsetzung drastischer Konsolidierungsmaßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs in einem Zeitraum von drei Jahren Dafür Abbau von rund Euro Schulden (46 %) Haushaltsersparnis von Euro durch Zinshilfen über 30 Jahre Deutlich bessere Aussichten in einem kommenden Kommunalrating Dadurch absehbar günstigere Zinsbelastung bei zukünftigen Kreditaufnahmen Steuerungsmöglichkeit zum Erhalt von wünschenswerten freiwilligen Leistungen bleibt erhalten Der Haushalt kann innerhalb von drei bis vier Jahren stufenweise ausgeglichen gestaltet werden und muss nicht von heute auf morgen ausgeglichen sein um eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten Möglichkeit der solidarischen Gestaltung von Mehrbelastungen und Einschränkungen Unterm Strich: Die Leistungen der Stadt werden spürbar zurückgefahren und die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmer mehr belastet. Im Vergleich zu kein Schutzschirm verbleibt die Möglichkeit der Beibehaltung wünschenswerter freiwilliger Leistungen

41 Fazit Eine solch drastische Notwendigkeit zum Handeln in Richtung Stabilisierung der öffentlichen Haushalte hat es in der jüngeren Geschichte der Stadt, der Kommunen, des Landes und des Bundes noch nie gegeben! Das sind die Schulden, die wir unseren Kindern hinterlassen hat sich als Aussage rasant überholt! Die Entscheidung der Stadtverordneten der Stadt Rotenburg a. d. Fulda ist zu fällen zwischen der Annahme des Schutzschirms oder der Ablehnung des Schutzschirms mit den jeweils aufgezeigten Bedingungen und Konsequenzen eine andere Entscheidung gibt es nicht, denn: Ein weiter so WIRD es in beiden Fällen nicht geben!

42 Fazit Stadt, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen müssen enger zusammenrücken! Nach erfolgreicher Haushaltskonsolidierung in wenigen Jahren bestehen neue Handlungsmöglichkeiten zur Gestaltung des Haushalts! Senkungen von Steuerhebesätzen und Gebühren werden bei ausgeglichenem Haushalt und unter Schuldenabbau sukzessive möglich sein! Die Stadt Rotenburg an der Fulda wird ein liebeswerter und lebenswerter Wohn- und Wirtschaftsstandort bleiben! Ideen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sind weiterhin ausdrücklich erwünscht!

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