Gezillmerte Tarife bei Entgeltumwandlung - weitere Vorgehensweise

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gezillmerte Tarife bei Entgeltumwandlung - weitere Vorgehensweise"

Transkript

1 Ausgabe: 09/2007 Juli 2007 Redaktion: Kompetenzcenter bav, Donald Heath Vertriebsdirektion Makler, Markus Wolf Gezillmerte Tarife bei Entgeltumwandlung - weitere Vorgehensweise Kurzfassung: Das LAG München hat entschieden, dass bei Verwendung gezillmerter Tarife zur Entgeltumwandlung die Entgeltumwandlungsvereinbarung unwirksam sei. Der Arbeitnehmer könne vom Arbeitgeber bei vorzeitiger Kündigung die Rückzahlung der abgeführten Entgeltbestandteile abzüglich des swertes verlangen. Gegen das Urteil wurde fristgerecht Revision eingelegt. Es ist noch nicht rechtskräftig. Im Wesentlichen begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass keine Umwandlung in eine wertgleiche Anwartschaft erfolge. R+V und GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) sind weiterhin der Auffassung, dass die Zillmerung auch bei Entgeltumwandlung zulässig ist. Das Urteil hat jedoch vielfach zu einer Verunsicherung der Kunden (Arbeitgeber) geführt. Sollte aus dem Antrag auf Entgeltumwandlung keine zweifelsfreie Aufforderung für einen gezillmerten Tarif hervorgehen, wird R+V den Vertrag mit einer Abschlusskostenverteilung auf fünf Jahre (Teilzillmerung) dokumentieren. Alternativ können auch Tarife angeboten werden, bei denen keine Zillmerung erfolgt: R+V Pensionskasse AG: PKV, PKIV R+V Lebensversicherung AG: LL, FLL (R+V Erfolgsrente). Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Kompetenzcenter bav unter der Rufnummer * zur Verfügung! *(Gebühren: 6 Cent pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz) Zu dieser MaklerInfo haben wir eine Kundeninformation zur Zillmerung von R+V Tarifen bei Entgeltumwandlung und Ablesetabellen für swerte bei Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre beigefügt.

2 Sehr geehrte Damen und Herren, das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat in einem Urteil vom (Az. 4 Sa 1152/06) einen Arbeitgeber zur Rückzahlung von abgeführten Entgeltumwandlungsbestandteilen - abzüglich des vorhandenen swertes - an den ausgeschiedenen Arbeitnehmer verurteilt. Im entschiedenen Fall erfolgte die Entgeltumwandlung über eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Die vom Gericht vorgetragenen Gründe könnten allerdings auf die Entgeltumwandlung über alle Durchführungswege der bav übertragen werden. Wegen der Verwendung eines gezillmerten Tarifs sei die Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Auffassung des Gerichts unwirksam. Der ursprüngliche Vergütungsanspruch lebe daher abzüglich des vorhandenen swertes wieder auf. In Höhe des Differenzbetrages habe die Arbeitnehmerin daher einen Anspruch gegen den Arbeitgeber. Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich fristgerecht Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt. Es ist daher noch nicht rechtskräftig. Im Wesentlichen begründet das LAG seine Entscheidung damit, dass keine Umwandlung in eine wertgleiche Anwartschaft erfolge. Wir sind ebenso wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weiterhin der Auffassung, dass die Zillmerung auch im Falle der Entgeltumwandlung, also auch im arbeitsrechtlichen Sinne, zulässig ist. Verunsicherung der Kunden Über das Urteil des LAG München wurde insbesondere in den Printmedien in einer Vielzahl von Artikeln berichtet. Hierbei wurde unterstellt, dass die Grundaussagen des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus ganz generell für alle Fälle einer Entgeltumwandlung gelten würden. Es wurde vielfach die Aussage getroffen, dass Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern Entgeltumwandlung unter Verwendung gezillmerter Tarife gestatten, Ausgleichsleistungen an die Mitarbeiter zu erstatten hätten. Von der Verwendung gezillmerter Tarife wurde daher dringend abgeraten. Auch wenn, wie erwähnt, die Begründung des Urteils des LAG nach unserer Auffassung unzutreffend und die Entscheidung auch nicht rechtskräftig ist, hat sie doch zum Teil zu einer erheblichen Verunsicherung vieler Kunden geführt. In einigen Fällen haben Arbeitgeber zunächst neue bzw. anstehende weitere Entgeltumwandlungen für Ihre Mitarbeiter nicht mehr zugelassen. Die betroffenen Mitarbeiter können daher ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht umsetzen. Verwendung von Tarifen mit Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist vorgesehen, dass ab 2008 die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit zu verteilen sind. Es ist daher davon auszugehen, dass die Verwendung gezillmerter Tarife bei einer entsprechenden Verteilung der Abschlusskosten auch im Falle der Entgeltumwandlung arbeitsrechtlich zulässig ist. Sie haben daher, abhängig von der konkreten Angebots- bzw. Beratungssituation, ab sofort die Möglichkeit, für die Entgeltumwandlung auch Tarife anzubieten, die eine Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre vorsehen. Sollte sich der Kunde dann für diese Tarife entscheiden, ist damit eine Verlängerung der Provisionshaftungszeit auf 60 Monate verbunden. Alle seit dem eingehenden Anträge auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bav, auch Verträge die zusätzlich zur Entgeltumwandlung einen arbeitgeberfinanzierten Anteil beinhalten, werden so behandelt, dass bei der Policierung die Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre zugrunde gelegt wird. Falls der Kunde sich weiterhin für die voll gezillmerten Tarife entscheidet, empfehlen wir diesen Wunsch auf dem separaten Formular Kundeninformation zur Zillmerung von R+V Tarifen bei Entgeltumwandlung, welches Sie im Kompetenzcenter bav erhalten, vom Kunden gegenzeichnen zu lassen.

3 Zur Angebotserstellung verfahren Sie bitte wie folgt: Die Angebotserstellung erfolgt wie bei den derzeitigen Tarifen, da sich bis auf die ersten fünf Versicherungsjahre keine Veränderungen der garantierten und prognostizierten Werte ergeben. Die swerte und beitragsfreien Leistungen, die diesen neuen Tarifen zugrunde gelegt werden, weisen in den ersten fünf Versicherungsjahren einen höheren Wert als im Angebot angegeben aus. Die tatsächlichen Werte können Sie aus den ebenfalls beigefügten Ablesetabellen näherungsweise entnehmen. Bitte beachten Sie, dass wir keine individuellen Berechnungen vornehmen können. Wichtig! Bei allen Anträgen auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bav, die ab dem in der Direktion eingehen, wird bei der Policierung die Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre zugrunde gelegt. Ausnahme: Die vom Versicherungsnehmer unterschriebene Kundeninformation zur Zillmerung von R+V Tarifen bei Entgeltumwandlung ist beigefügt. Die Policierung erfolgt in der Weise, dass unter Besondere Vereinbarung folgender Hinweis erscheint: Die tatsächlichen e bei und beitragsfreie jährliche Rente bei Beitragsfreistellung der ersten fünf Jahre sind höher als in der Tabelle unter garantierten Leistungen angegeben. Die e bei und die beitragsfreien Versicherungssummen werden nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelt. Das Deckungskapital bei Beitragsfreistellung oder Kündigung des Vertrages erreicht mindestens den Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Versicherungsjahre ergibt. Nach der technischen Einführung der korrekten Werte im Bestand erhält der Kunde eine neue Police, in der diese Werte dokumentiert sind. Der Versand der korrigierten Policen erfolgt ab Januar Die dort aufgeführten Werte gelten als von Anfang an vereinbart. Alternativ können Sie selbstverständlich auch Tarife anbieten, bei denen keine Zillmerung erfolgt. Hierzu kommen folgende Tarife in Betracht: Bei der R+V Pensionskasse AG : Tarif PKV bzw. PKIV. Bei der R+V Lebensversicherung AG: Tarif LL, FLL (R+V-Erfolgsrente). Wir sind eines der wenigen Versicherungsunternehmen, welches die Tarife aus der VVG-Reform vor dem dokumentiert. Mit dieser Vorgehensweise sind wir in der Lage, künftig weiterhin die Entgeltumwandlung im Rahmen der bav erfolgreich anzubieten. Wir wünschen Ihnen hierzu viel Erfolg.

4 Kundeninformation zur Zillmerung von R+V Tarifen bei Entgeltumwandlung Im Zusammenhang mit der Versorgung von Mitarbeitern in der betrieblichen Altersversorgung wird in der Fachpresse und in der Öffentlichkeit zunehmend über die Verwendung von so genannten gezillmerten Tarifen diskutiert. Hierbei handelt es sich um eine seit Jahren gesetzlich zulässige und übliche Methode zur Verrechnung von einmaligen Abschlusskosten bei Vertragsbeginn, die zu einem anfänglich negativen Vertragsguthaben führen kann. Um Bedenken hinsichtlich der laufenden Diskussion über generelle Nachfinanzierungsrisiken für Arbeitgeber auszuräumen, haben wir Ihnen einen Tarif angeboten, der zu erhöhten garantierten swerten und zu erhöhten beitragsfreien Versicherungssummen in den ersten fünf Versicherungsjahren führt. Es entsteht bereits nach dem ersten Versicherungsjahr ein positives Vertragsguthaben. Sie sind über diesen Tarif informiert worden und bestätigen hiermit, dass Sie von diesem Angebot mit erhöhten garantierten swerten und den erhöhten beitragsfreien versicherten Leistungen für die ersten fünf Jahre kein Gebrauch machen möchten. (Ort und Datum) (Stempel und Unterschrift Versicherungsnehmer)

5 swerte bei Verteilung der Abschlusskosten auf 5 Jahre Tarif FL, Versicherungsbeginn = , mtl. Beitrag = 100, Überschussverwendung = Bonus/dynamische Überschussrente, Endalter = 65, Garantiezeit = 10 Jahre Die dargestellten Werte stellen eine Näherung der exakten swerte dar. Bei exakter Berechnung können sich Rundungsabweichungen ergeben. Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung ergeben sich durch beispielhafte Hochrechnung mit der für 2007 zuletzt gültigen Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiele anzusehen. - Frauen - bei bei bei ,74 733,74-781,68 781,68-819,96 819, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,24 - Eintrittsalter 35 Eintrittsalter 40 Eintrittsalter 45 bei bei bei ,93 852,93-885,99 885,99-919,69 919, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,51 - bei Eintrittsalter 20 Eintrittsalter 25 Eintrittsalter 30 Eintrittsalter 50 Eintrittsalter 55 Eintrittsalter 60 bei bei ,75 953,75-989,62 989, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,97 - Diese Leistung ist vertraglich garantiert und berücksichtigt bereits den Stornoabzug. Sie wird bei fällig. Bei ab Alter 60 entfällt der Stornoabzug. Dies ist bei den aufgeführten Werten berücksichtigt. Die beispielhaft ist der Zeitwert der Versicherung, abzüglich des Stornoabzugs und abzüglich der für die beispielhaft benötigten Mittel, zum angegebenen. Diese Leistung wird nach zum jeweiligen gebildet und nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt. Die ist überschussberechtigt.

6 swerte bei Verteilung der Abschlusskosten auf 5 Jahre Tarif FL, Versicherungsbeginn = , mtl. Beitrag = 100, Überschussverwendung = Bonus/dynamische Überschussrente, Endalter = 65, Garantiezeit = 10 Jahre Die dargestellten Werte stellen eine Näherung der exakten swerte dar. Bei exakter Berechnung können sich Rundungsabweichungen ergeben. Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung ergeben sich durch beispielhafte Hochrechnung mit der für 2007 zuletzt gültigen Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiele anzusehen. - Männer - bei bei bei ,47 733,47-781,38 781,38-819,68 819, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,94 - Eintrittsalter 35 Eintrittsalter 40 Eintrittsalter 45 bei bei bei ,81 852,81-885,75 885,75-919,28 919, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,64 - bei Eintrittsalter 20 Eintrittsalter 25 Eintrittsalter 30 Eintrittsalter 50 Eintrittsalter 55 Eintrittsalter 60 bei bei ,46 953,46-989,33 989, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,79 - Diese Leistung ist vertraglich garantiert und berücksichtigt bereits den Stornoabzug. Sie wird bei fällig. Bei ab Alter 60 entfällt der Stornoabzug. Dies ist bei den aufgeführten Werten berücksichtigt. Die beispielhaft ist der Zeitwert der Versicherung, abzüglich des Stornoabzugs und abzüglich der für die beispielhaft benötigten Mittel, zum angegebenen. Diese Leistung wird nach zum jeweiligen gebildet und nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt. Die ist überschussberechtigt.

Anpassungsbedarf bei AVB aufgrund der VVG-Reform

Anpassungsbedarf bei AVB aufgrund der VVG-Reform Anpassungsbedarf bei AVB aufgrund der VVG-Reform Überschussbeteiligung neu geregelt in 153 VVG-E durch AVB festgelegt Umfang der AVB deklaratorische Klauseln Verbraucherinformationen Überschussbeteiligung

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH Bewertung und Versorgungsmanagement Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel Fax: 06171 66-4510 (Name und Anschrift des Auftraggebers)

Mehr

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung? FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf

Mehr

Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2

Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2 Inhalt Seite Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel 2 Antrag auf Übertragung einer Direktversicherung oder einer Versicherung

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 14. Februar 2017 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information

Mehr

Sofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).

Sofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6). Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.05.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Firmenvorsorge - Info Vertrieb

Firmenvorsorge - Info Vertrieb Firmenvorsorge - Info Vertrieb Durchbruch für die Versicherungswirtschaft: Urteil des BAG -Entscheidung vom 15.9.2009- zur Zillmerung in Kurzläuferfällen 1. Streitstand Die Verrechnung von Versicherungsprämien

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 14. Februar 2017 Anlage 6 V2; Zusammensetzung der Gesamt-BWR bereits in der Auflistung Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende

Mehr

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Informationen für Arbeitnehmer ENTGELTUMWANDLUNG Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! Entgeltumwandlung optimal fürs Alter vorsorgen

Mehr

Allianz Pensionskasse AG

Allianz Pensionskasse AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Mitteilung

Mehr

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung Vertragsgesellschaft der Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese

Mehr

Anhang Überschussverteilung 2016

Anhang Überschussverteilung 2016 39 Überschussverteilung 2016 Überschussbeteiligung der Versiche rungsnehmer/-innen in 2016 Für die Zuteilungen in 2016 werden die im Folgenden bestimmten laufenden Überschussanteile, für Fälligkeiten in

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung

Allianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung Vertragsgesellschaft der Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.2009 1. Anwendungsbereich

Mehr

R+V Pensionskasse AG Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014

R+V Pensionskasse AG Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014 R+V Pensionskasse AG Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014 R+V Pensionskasse AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon (0611) 533-0 Eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden HRB

Mehr

R+V Pensionskasse AG Überschussbeteiligung 2016 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2015

R+V Pensionskasse AG Überschussbeteiligung 2016 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2015 R+V Pensionskasse AG Überschussbeteiligung 206 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 205 R+V Pensionskasse AG Raiffeisenplatz, 6589 Wiesbaden, Telefon (06) 533-0 Eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden HRB 22028

Mehr

Condor Lebensversicherungs-AG Stand Seite 1 von 5

Condor Lebensversicherungs-AG Stand Seite 1 von 5 Stand 01.01.2015 Seite 1 von 5 Besondere Bedingungen der für die Direktversicherung - Förderung nach 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) - (9Y03) Stand: 01.01.2015 Inhaltsverzeichnis Welche Leistungen

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

FAQ zur tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersvorsorge für ärztliches und zahnärztliches Praxispersonal

FAQ zur tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersvorsorge für ärztliches und zahnärztliches Praxispersonal FAQ zur tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersvorsorge für ärztliches und zahnärztliches Praxispersonal 1. Für wen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (Arbeitgeber, Arbeitnehmer)?

Mehr

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 6 V2; Zusammensetzung der Gesamt-BWR bereits in der Auflistung Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende

Mehr

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente ) Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( ) nach Anpassung in Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sie haben einen

Mehr

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete Risiko-Lebensversicherung

Mehr

Tarifbestimmungen zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen (Tarife RV15, RV25 und RV30)

Tarifbestimmungen zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen (Tarife RV15, RV25 und RV30) ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Tarifbestimmungen zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen (Tarife RV15, RV25 und RV30) Diese Tarifbestimmungen ergänzen die Allgemeinen Bedingungen

Mehr

Überschussverteilungssätze 2016

Überschussverteilungssätze 2016 2016 Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während der Aufschubdauer (außer Perspektive) Grundüberschussanteil 5,00 2,05 Zusatzüberschussanteil

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung

Allianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen mit Indexpartizipation aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Information für Arbeitnehmer. R+V Pensionsfonds Stand: März 2018

Information für Arbeitnehmer. R+V Pensionsfonds Stand: März 2018 Information für Arbeitnehmer R+V Pensionsfonds Stand: März 2018 Bausteine der Altersversorgung Altersvorsorge Privatvorsorge Betriebliche Altersversorgung Gesetzliche Altersrente R+V Pensionsfonds März

Mehr

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter.

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter. Allianz Versicherungs-AG Anhangangabe der Überschussanteilsätze Geschäftsbericht 2016 Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter.

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 14. Februar 2017 Anlage 4 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information

Mehr

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 02. Februar 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU (Tarifwerk

Mehr

R+V Lebensversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014

R+V Lebensversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014 R+V Lebensversicherung a.g. Überschussbeteiligung 05 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 04 R+V Lebensversicherung a.g. Raiffeisenplatz, 6589 Wiesbaden, Telefon (06) 533-0 Eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden,

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 4 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Mitteilung

Mehr

NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit

NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit Fachinformation NÜRNBERGER Service bei Kurzarbeit NÜRNBERGER Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG NÜRNBERGER Pensionskasse AG Dieses Dokument beschreibt die einzelvertraglichen

Mehr

Tarifvertrag bav für Tiermedizinische Fachangestellte und Tierarzthelferinnen

Tarifvertrag bav für Tiermedizinische Fachangestellte und Tierarzthelferinnen Tarifvertrag bav für Tiermedizinische Fachangestellte und Tierarzthelferinnen 1 Was regelt der Tarifvertrag? Monatlicher Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Mehr

Versicherungs - Maklervertrag

Versicherungs - Maklervertrag Versicherungs - Maklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler Dipl. Ing. Rudolf Geyermann Sudetenstr. 12 86381 Krumbach nachfolgend Makler genannt und Herrn / Frau / Firma Name Straße Wohnort nachfolgend

Mehr

Deklaration MetallRente.Pensionskasse Jährlicher Überschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)

Deklaration MetallRente.Pensionskasse Jährlicher Überschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) Deklaration MetallRente.Pensionskasse 2014 Überschussanteilsätze in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine 1.1 Überschussgruppe

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit

Mehr

R+V Lebensversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2016 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2015

R+V Lebensversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2016 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2015 R+V Lebensversicherung a.g. Überschussbeteiligung 06 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 05 R+V Lebensversicherung a.g. Raiffeisenplatz, 6589 Wiesbaden, Telefon (06) 533-0 Eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden,

Mehr

Lebensversicherung: Berechnung Rückkaufswert

Lebensversicherung: Berechnung Rückkaufswert Page 1 Home Bank Business Immobilien Suche in Finanztip Go Preislotse Vorsorge Versicherung mehr... Vorsorgerechner Privatrente Fondssparplan Risiko-Leben Angebote anfordern Privatrente Rürup-Rente Altersvorsorge

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg

Mehr

6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung 6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung TARIFVERTRAG ZUR FÖRDERUNG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG IN DER DRUCKINDUSTRIE 1 vom 26. November 2001 in der Neufassung vom 19. Juni

Mehr

BU-Einsteigermodell Zielgruppen

BU-Einsteigermodell Zielgruppen Zielgruppen Ein junger Mensch benötigt zwingend eine Absicherung seiner Arbeitskraft, verfügt jedoch in der Regel über nur geringe finanzielle Mittel Günstiger BU- Einstieg für Berufsanfänger, Auszubildende

Mehr

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken FMBl. 2009 S. 417 2034.2.1-F Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Mehr

Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen

Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Mandantenbrief Juli 2010 Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung: Die Begründung ist wichtig Wenn Sie gute Sachgründe dafür haben, können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0029 Versicherungsbedingungen Tarif ST 2002 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Mehr

Die VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.

Die VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Die VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung Versorgungsverband Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter (VBLU) Geschäftsstelle: Gotenstraße 163, 53175 Bonn Vorstandsvorsitzender:

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Condor Lebensversicherungs-AG für die sofort beginnende Rentenversicherung (9L01) Stand:

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Condor Lebensversicherungs-AG für die sofort beginnende Rentenversicherung (9L01) Stand: Stand 21.12.2012 Seite 1 von 7 Allgemeine Versicherungsbedingungen der Condor Lebensversicherungs-AG für die sofort beginnende Rentenversicherung (9L01) Stand: 21.12.2012 Inhaltsverzeichnis Paragraf Welche

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge Sparteninformation

Betriebliche Altersvorsorge Sparteninformation Seite 02/07 Schon jetzt an später denken! Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist

Mehr

Die Liquidationsversicherung. - Hintergründe - Condor-Angebot

Die Liquidationsversicherung. - Hintergründe - Condor-Angebot Die Liquidationsversicherung - Hintergründe - Condor-Angebot Worum geht es? Übertragung einer bestehenden Pensionsverpflichtung (Direktzusage oder Unterstützungskassenzusage) ohne Zustimmung des Anwärters

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Mehr

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung

Mehr

NÜRNBERGER Konzept-Tarife. Produktförderung Leben, Stand 12/2015 Keine Weitergabe an Kunden und Dritte - nur für interne Zwecke unverbindlich.

NÜRNBERGER Konzept-Tarife. Produktförderung Leben, Stand 12/2015 Keine Weitergabe an Kunden und Dritte - nur für interne Zwecke unverbindlich. Chancen im Verkauf Sparverhalten der Deutschen: Sicherheit geht vor Rendite Chancen im Verkauf Der Kapitalmarkt aktuelle Situation Die Umlaufrendite* liegt bei 0,40% (Stand 18.12.2015) * Die Umlaufrendite

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 8 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Mitteilung

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung für zwei verbundene Leben mit Umtauschrecht

Mehr

Natürlich können Sie auch in diesem Dokument wie gewohnt blättern bzw. "scrollen". Inhaltsverzeichnis. Produktname - Vertragsdauer

Natürlich können Sie auch in diesem Dokument wie gewohnt blättern bzw. scrollen. Inhaltsverzeichnis. Produktname - Vertragsdauer Inhaltsverzeichnis Bedienungshinweis Bitte klicken Sie mit der Maustaste auf die Überschrift mit der Produkt-Konstellation für die Sie sich interessieren. Über diesen Link gelangen Sie direkt zum betreffenden

Mehr

Kostenausweis mylife Nettotarife 2017 Stand

Kostenausweis mylife Nettotarife 2017 Stand Kostenausweis mylife Nettotarife 2017 Stand 03.2017 Inhaltsverzeichnis Seite Private Rente 1. mylife Classic (sofortbeginnend), Tarif LSN 2 2. mylife Fonds-Rente (auch als Direktversicherung) / mylife

Mehr

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung 1

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung 1 Seite 1 Stand: 25.10.2017 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Übersicht für eine SofortRente Flex

Übersicht für eine SofortRente Flex Übersicht für eine SofortRente Flex der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Übersicht über eine sofort beginnende Rentenversicherung nach Tarif SRK (Tarifwerk 2016)

Mehr

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Nehmen Sie Ihre Zukunft in Ihre eigenen Hände

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Nehmen Sie Ihre Zukunft in Ihre eigenen Hände Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Nehmen Sie Ihre Zukunft in Ihre eigenen Hände Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung in der CVU Ihre Vorteile der Unterstützungskassen-Versorgung Nahezu

Mehr

Gegenüberstellung Kosten p. a. Parameter Direktinvestment Depotgebühr 45 Kick-back 0,44 % zusätzliche Servicegebühr (exkl. MwSt.

Gegenüberstellung Kosten p. a. Parameter Direktinvestment Depotgebühr 45 Kick-back 0,44 % zusätzliche Servicegebühr (exkl. MwSt. Musterkunde Eintrittsalter 50 Monatsbeitrag 350 Abgeltungssteuer 25 % Solidaritätszuschlag 5,5 % Kirchensteuer 9 % Mehrwertsteuer 19 % Persönlicher Steuersatz zum Auszahlungszeitpunkt Annahme Erträge:

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Franke Versicherungsmakler GmbH Alt-Moabit 108 a 10559 Berlin Tel.: 030

Mehr

BABasisrente. Basisrente (ABR1) Rentenversicherung. Basisdaten. Produktbeschreibung. Steuerliche Förderung. Beispielrechnung. Chancen-Risiko-Klassen

BABasisrente. Basisrente (ABR1) Rentenversicherung. Basisdaten. Produktbeschreibung. Steuerliche Förderung. Beispielrechnung. Chancen-Risiko-Klassen Produktinformationsblatt[1/2] Dieses Muster-Informationsblatt ist kein Werbematerial, sondern stellt Ihnen wesentliche Produktinformationen zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen

Mehr

HDI hilft. Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

HDI hilft. Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeberinformation Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. HDI hilft. www.hdi.de/brsg Dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Mehr

Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.

Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen

Mehr

Übersicht für ein GenerationenDepot

Übersicht für ein GenerationenDepot Übersicht für ein GenerationenDepot der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 08. Dezember 2014 Übersicht über ein GenerationenDepot Tarif 1L (Tarifwerk 2015) zum Vorschlag von Herrn

Mehr

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR AUFGESCHOBENE LEIBRENTENVERSICHERUNGEN

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR AUFGESCHOBENE LEIBRENTENVERSICHERUNGEN Ausgabe 2014 ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR AUFGESCHOBENE LEIBRENTENVERSICHERUNGEN INHALT 1. Begriffe 2 1.1 Rentenperiode 2 1.2 Inventar-Deckungskapital 2 1.3 Ausreichendes Deckungskapital 2 1.4 Rückkaufswert

Mehr

BABasisrente. Rürup Rente (BRA) Rentenversicherung. Basisdaten. Steuerliche Förderung. Produktbeschreibung. Beispielrechnung. Chancen-Risiko-Klassen

BABasisrente. Rürup Rente (BRA) Rentenversicherung. Basisdaten. Steuerliche Förderung. Produktbeschreibung. Beispielrechnung. Chancen-Risiko-Klassen Produktinformationsblatt[1/2] Dieses Muster-Informationsblatt ist kein Werbematerial, sondern stellt Ihnen wesentliche Produktinformationen zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen

Mehr

1. Teilnehmevoraussetzungen Arbeitnehmer/-innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.

1. Teilnehmevoraussetzungen Arbeitnehmer/-innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. VERSORGUNGSORDNUNG (06.01.2015) FÜR DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER VON noa boa &sisters Präambel Die Geschäftsleitung hatte sich bereits im Februar 2010 entschlossen, die betriebliche Altersversorgung

Mehr

Ausblick auf das Jahr 2007 Tarifvertrag avwl erste Erfahrungen Gesetzentwurf zum RV-Altersrentenanpassungsgesetz

Ausblick auf das Jahr 2007 Tarifvertrag avwl erste Erfahrungen Gesetzentwurf zum RV-Altersrentenanpassungsgesetz Mehr wissen! Newsletter der MetallRente Beratungseinheit Ausgabe 4/2006 Liebe Leser, Zum bevorstehenden Jahreswechsel steht wieder einmal die Tätigkeit des Gesetzgebers im Vordergrund. Bereits im November

Mehr

1,25 % Garantiezins sichern! IHR PLUS AN VORTEILE SICHERN. Vorsorge mit R+V nicht mehr warten, schon heute die Zukunft planen.

1,25 % Garantiezins sichern! IHR PLUS AN VORTEILE SICHERN. Vorsorge mit R+V nicht mehr warten, schon heute die Zukunft planen. IHR PLUS AN VORTEILE SICHERN. Bis 31.12.2016 handeln und 1,25 % Garantiezins sichern! Vorsorge mit R+V nicht mehr warten, schon heute die Zukunft planen. Jetzt noch 1,25 % Garantiezins sichern! Wer bis

Mehr

Telefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de. vvww.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Telefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de. vvww.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Postanschrift: 10704 Berlin M Deutsche Telefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de Rentenversicherung

Mehr

Spätfolgen vermeiden

Spätfolgen vermeiden Spätfolgen vermeiden Wirksame Mittel gegen Haftungsrisiken des Arbeitgebers AssCompact Forum bav, Neuss, 13.09.2016 Sascha Holstein, bav Betriebswirt (FH) Leiter Vertriebsunterstützung bav Was ist eigentlich

Mehr

Anlage zum Geschäftsbericht IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ag für Handwerk, Handel und Gewerbe

Anlage zum Geschäftsbericht IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ag für Handwerk, Handel und Gewerbe Anlage zum Geschäftsbericht 205 IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ag für Handwerk, Handel und Gewerbe Überschussanteile Überschussanteile für die Versicherungsnehmer 206 Auf den nachfolgenden Seiten

Mehr

Zur internen Verwendung. Fachinformation Berufsunfähigkeitsversicherung FAQ. Stand: Januar BA824_ txts Seite 1 von 5

Zur internen Verwendung. Fachinformation Berufsunfähigkeitsversicherung FAQ. Stand: Januar BA824_ txts Seite 1 von 5 Zur internen Verwendung Fachinformation Berufsunfähigkeitsversicherung in der bav FAQ Stand: Januar 2018 BA824_201712 txts Seite 1 von 5 Inhalt 1. Welche Vorteile hat die Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr

unabhängiger Versicherungsmakler Was ist der Unterschied zwischen Vertretern und Maklern

unabhängiger Versicherungsmakler Was ist der Unterschied zwischen Vertretern und Maklern Objektive Beratung ist unsere Stärke Patrick Koll Versicherungskaufmann seit 1997 unabhängiger Versicherungsmakler Was ist der Unterschied zwischen Vertretern und Maklern Spezialist für betriebliche Altersversorgung

Mehr

Relax Rente Comfort Rentenversicherung

Relax Rente Comfort Rentenversicherung [1/2] Dieses Muster-Informationsblatt ist kein Werbematerial, sondern stellt Ihnen wesentliche Produktinformationen zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Ihnen dabei helfen, die

Mehr

Relax Rente Comfort Rentenversicherung

Relax Rente Comfort Rentenversicherung [1/2] Dieses Muster-Informationsblatt ist kein Werbematerial, sondern stellt Ihnen wesentliche Produktinformationen zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Ihnen dabei helfen, die

Mehr

Zielgruppe 3 (bestehender Rürup-Vertrag mit aktuellen Rechnungsgrundlagen) Der Kunde erhält ein Anschreiben zur Vertragserhöhung.

Zielgruppe 3 (bestehender Rürup-Vertrag mit aktuellen Rechnungsgrundlagen) Der Kunde erhält ein Anschreiben zur Vertragserhöhung. Bestandskampagne Rechnungszins 28/2011 06.10.2011 VPA/Karl Grandl Durch die Herabsetzung des Höchstrechnungszinses sind die meisten Produktgattungen betroffen. Insbesondere die Kapitallebensversicherungen

Mehr

Anlage zum Geschäftsbericht 2014 ERGO Pensionskasse AG Anhang Überschussbeteiligung

Anlage zum Geschäftsbericht 2014 ERGO Pensionskasse AG Anhang Überschussbeteiligung ERGO Pensionskasse AG Anhang Überschussbeteiligung Inhaltsverzeichnis 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 5 5 Bestandsgruppe Pensionsversicherung 40 Abrechnungsverband Rentenversicherungen

Mehr

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter.

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter. Allianz Versicherungs-AG Anhangangabe der Überschussanteilsätze Geschäftsbericht 2015 Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter.

Mehr

Anforderung eines Gruppenversicherungsvertrages

Anforderung eines Gruppenversicherungsvertrages Anforderung eines Gruppenversicherungsvertrages Vermittler Angaben zum Versicherungsnehmer Firma (Arbeitgeber) Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Postfach Telefon (Vorwahl/Anschluss)* Telefax (Vorwahl/Anschluss)*

Mehr

Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber DIREKTVERSICHERUNG Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! So einfach motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Keine Zauberei:

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0023 Versicherungsbedingungen Tarif WI 2002 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

FREELAX RDV. Vermittlerinformation Deutschland. Definitionen, Werte und Limits. Ansparphase. Rentenphase

FREELAX RDV. Vermittlerinformation Deutschland. Definitionen, Werte und Limits. Ansparphase. Rentenphase Definitionen, Werte und Limits FREELAX RDV Das Produkt Mindesteintrittsalter VP 1 Höchsteintrittsalter VP Mindestbeiträge Mindestbeitragssumme Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr bei

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung AKK Assekuranzkontor Köln GmbH Beratung durch: akk Assekuranzkontor Köln GmbH Otto-Hahn-Str.

Mehr

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Erich Sohst Versicherungsmakler GmbH Lauterbachstr. 3 1.OG 21073 Hamburg

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 1. März 2016 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung

Mehr

RRiester-Rente. Riester Rente (RZU) Rentenversicherung. Basisdaten. Produktbeschreibung. Steuerliche Förderung. Beispielrechnung

RRiester-Rente. Riester Rente (RZU) Rentenversicherung. Basisdaten. Produktbeschreibung. Steuerliche Förderung. Beispielrechnung Produktinformationsblatt[1/2] Dieses Muster-Informationsblatt ist kein Werbematerial, sondern stellt Ihnen wesentliche Produktinformationen zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.12.2009 Gültig ab: 01.01.2009 Kündbar zum: 31.12.2010

Mehr

Individueller Vorschlag für Herrn Muster Hans vom

Individueller Vorschlag für Herrn Muster Hans vom Individueller Vorschlag 1601080009 für Herrn Muster Hans vom 16.11.2012 Dieser Vorschlag wurde Ihnen überreicht von Ihrem IDEAL Partner: MAV-Versicherungsmakler Martin Alberer Schleißheimer Str. 207 80809

Mehr

NÜRNBERGER Pensionskasse

NÜRNBERGER Pensionskasse NÜRNBERGER Pensionskasse Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? Immer mehr Arbeitnehmern droht Altersarmut! 2 Warum lohnt es sich für mich früh zu sparen? Rente* bei einer Entgeltumwandlung von 100 EUR

Mehr

Relax Rente Classic Rentenversicherung

Relax Rente Classic Rentenversicherung [1/2] Dieses Muster-Informationsblatt ist kein Werbematerial, sondern stellt Ihnen wesentliche Produktinformationen zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Ihnen dabei helfen, die

Mehr

Relax Rente Classic Rentenversicherung

Relax Rente Classic Rentenversicherung [1/2] Dieses Muster-Informationsblatt ist kein Werbematerial, sondern stellt Ihnen wesentliche Produktinformationen zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Ihnen dabei helfen, die

Mehr