Promovieren mit Stipendium Graduiertenförderung

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1 1 Promovieren mit Stipendium Graduiertenförderung

2 Graduiertenförderung Promotionsstipendien werden durch die Stipendienstiftung vergeben und aus Landesmitteln oder aus Mitteln Dritter finanziert. Drittmittelgeber ist derzeit die Lotto Rheinland- Pfalz Stiftung.

3 3 Voraussetzungen für eine Förderung Das Promotionsvorhaben muss einen besonderen Erfolg versprechen, einen innovativen Forschungsbeitrag erwarten lassen und schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz verortet sein. Darüber hinaus muss das Studium mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen worden sein.

4 4 Art und Höhe der Förderung Grundstipendium Kinderzuschlag oder (nur Stipendien der Stipendienstiftung) monatlich incl. Pauschale für Sach- und Reisekosten von 100 pro Monat 150 monatlich für ein Kind, 50 für jedes weitere

5 5 Dauer der Förderung Regelförderzeitraum bei einem Vollzeitstipendium: 2 Jahre, bei einem Teilzeitstipendium entsprechend länger. Erster Bewilligungszeitraum: 1 Jahr, vor Ablauf des Jahres ist ein Weiterförderungsantrag für das zweite Jahr zu stellen.

6 6 Förderung für ein drittes Jahr Eine Förderung für ein dritte Jahr ist möglich wenn sich das Vorhaben aufgrund von: Krankheit, Behinderung, sonstigen, nicht vom Stipendiaten zu vertretenden Gründen, Schwangerschaft oder der Betreuung eigener Kinder verzögert.

7 7 Aussetzen der Förderung Aus den genannten Gründen ist auch das einmalige Aussetzen der Förderung für maximal 10 Monate möglich.

8 8 Erstantrag auf Förderung Die Darstellung des Forschungsvorhabens soll maximal 8 Seiten umfassen. Der Antrag ist sprachlich auch für Laien verständlich abzufassen.

9 9 Die Darstellung des Vorhabens enthält: Zielrichtung und erwartete Ergebnisse, Einordnung der Ergebnisse in Bezug auf den nationalen und internationalen Forschungsstand, Erläuterung ggf. vorhandener Vorarbeiten, Kurzfassung des Vorhabens (20 Zeilen), einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan für 2 Jahre,

10 1 0 eine Erklärung, dass die Dissertation in 2 Jahren Zeit fertig gestellt werden kann, je 1 Gutachten der Erstbetreuerin / des Erstbetreuers und der Zweitbetreuerin / des Zweitbetreuers, die Immatrikulationsbescheinigung, einen Lebenslauf (Schwerpunkt Studienverlauf, bisherige Abschlüsse) und ggf. einen Antrag auf Zusatzmittel.

11 11 Zusatzmittel Zusatzmittel in Höhe von können einmalig und in begründeten Ausnahmefällen für notwendige Unternehmungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben auf Antrag bewilligt werden. Voraussetzung: die aufzuwendenden Mittel übersteigen die Pauschale für Sachund Reisekosten.

12 12 Antrag auf Zusatzmittel Begründung für das Vorhaben mit einschlägigen Nachweisen Auflistung der anfallenden Kosten kurze Stellungnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers der Arbeit. Über die Durchführung des Vorhabens muss in Kurzform berichtet werden.

13 13 Adressaten des Erstantrags Der Erstantrag ist zu richten an die Zentrale Vergabekommission der Stipendienstiftung und im Sekretariat des Vizepräsidenten oder im Präsidialamt einzureichen.

14 14 Entscheidungsträger Die Fachbereiche erarbeiten eine Stellungnahme zum Grad der Förderungswürdigkeit (ggf. Rangliste). Die hochschuleigene Vergabekommission - empfiehlt - auf Grundlage der Stellungnahme der Fachbereiche - der zentralen Vergabekommission Erstanträge zur Förderung, - entscheidet über die Höhe des Stipendiums und - die Zusatzmittel.

15 15 Die Zentrale Vergabekommission der Stipendienstiftung entscheidet abschließend über Erstanträge auf Vorschlag der hochschuleigenen Vergabekommission.

16 16 Antrag auf Weiterförderung für das Der Antrag besteht aus zweite Jahr einem Arbeitsbericht und einem Gutachten der Hauptbetreuerin bzw. des Hauptbetreuers und ist rechtzeitig vor Ablauf der Förderung zu stellen. Die Entscheidung über die Weiterförderung trifft die hochschuleigene Vergabekommission.

17 17 Informationspflichten des Stipendiaten Die hochschuleigene Vergabekommission ist über Unterbrechungen des Stipendiums, Veränderung der Anzahl der Kinder, eine vorgesehene Förderung von Dritter Seite und vorgesehene Nebentätigkeiten zu informieren.

18 18 Abschlussbericht Der Abschlussbericht ist nach Beendigung der Promotion oder spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Förderzeitraumes bei der hochschuleigenen Vergabekommission einzureichen.

19 19 Bescheinigung des Fachbereichs über das Bestehen der Prüfung Unmittelbar nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung ist die Bescheinigung über die bestandene Prüfung der hochschuleigenen Vergabekommission vorzulegen.

20 20 Beendigung und Widerruf der Förderung Die Förderung endet spätestens mit Ablauf der Stipendiengewährung, oder mit Ablauf des Monats, in dem die abschließende Prüfungsleistung erbracht wird, oder eine Tätigkeit aufgenommen wird, die der Erreichung des Promotionszieles nicht dienlich ist, oder wenn sich Zweifel ergeben, dass das Vorhaben in der verbleibenden Zeit abgeschlossen werden kann.

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