Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

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1 Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli Umwandlung der Diplommittelschulen in Fachmittelschulen A. Ausgangslage Die heutigen Diplommittelschulen sollen in Fachmittelschulen umgewandelt werden. Gemäss Art. 27 des von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erlassenen Reglements über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 12 Juni 2003 (Anerkennungsreglement) werden Abschlüsse der Diplommittelschulen nur noch bis Sommer 2007 gesamtschweizerisch anerkannt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die anerkannten Diplommittelschulen ein Gesuch um Anerkennung als Fachmittelschule einzureichen (Art. 27 Abs. 2 Anerkennungsreglement). Fachmittelschulen sind Vollzeitschulen der Sekundarstufe II, die innert dreier Jahre auf den Fachmittelschulausweis vorbereiten. In einem vierten Jahr, das im Wesentlichen aus einem Praktikum und einer Fachmaturitätsarbeit im gewählten Berufsfeld besteht, kann eine Fachmaturität erworben werden. Gemäss Art. 2 Abs. 2 des Anerkennungsreglements können sich die Ausbildungen in den Fachmittelschulen auf die Berufsfelder (Profile) in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Pädagogik, Kommunikation und Informatik, Gestaltung und Kunst, Musik und Theater sowie Angewandte Psychologie beziehen. Der Fachmittelschulausweis öffnet den Zugang zu bestimmten Höheren Fachschulen, die Fachmaturität den Zugang zu bestimmten Fachhochschulstudiengängen. Die Fachmittelschulen decken insbesondere jene Bereiche ab, in denen es keine Berufslehren gibt oder in denen über die Berufslehren nicht genügend Nachwuchs gewonnen werden kann. Sie wenden sich an leistungsfähige und -willige Jugendliche, die eine schulische Ausbildung einer Betriebslehre vorziehen, ohne jedoch einen Universitätsbesuch anzustreben. Hˆhere Fachschule Hˆhere Fachschule FHS + FHS 3. Jahr 2. Jahr 1. Jahr

2 2 In Zürich werden an den beiden Kantonsschulen Zürich Birch und Rychenberg, Winterthur, Diplommittelschulen geführt. Die nichtstaatliche «Freie Evangelische Schule Zürich» wird ihre Diplommittelschule ebenfalls in eine Fachmittelschule umwandeln. B. Vernehmlassung zum Fachmittelschulkonzept für den Kanton Zürich 1. Konzept Mit Beschluss des Regierungsrates vom 18. Januar 2006 (RRB Nr. 83/ 2006) wurde die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung über das Fachmittelschulkonzept für den Kanton Zürich durchzuführen. Befragt wurden potenzielle Abnehmer, wie Höhere Fachschulen, Hochschulen der Zürcher Fachhochschule und ausgewählte Organisationen der Arbeitswelt sowie Spitzenverbände der Wirtschaft, Parteien sowie die Direktionen und betroffene Ämter der Verwaltung. Innert Frist gingen 57 Stellungnahmen ein. Das in die Vernehmlassung gegebene Konzept sieht die Schaffung von drei Richtungen vor: die Richtung Gesundheit und Naturwissenschaften insbesondere als Vorbereitung auf höhere Fachschulen im Bereich der medizinisch-technischen Berufe und entsprechende Studiengänge an Fachhochschulen, die Richtung Musik und Theater als Grundlage für ein Studium an der Hochschule Musik und Theater Zürich und die Richtung Pädagogik und Kommunikation für Erziehung und angewandte Linguistik: 4.Jahr Eidg. F higkeitszeugnis und Berufsmatur Gesundheit Fachmatur Naturwissenschaften Fachmatur Fachmatur oder 20-wˆchiger Vorkurs u. Aufnahmepr fung P dagogische Hochschule Z rich 3.Jahr 2.Jahr Richtung Gesundheit und Naturwissenschaften Richtung Musik und Theater Richtung P dagogik und Kommunikation 1.Jahr Basisjahr (u.a. berpr fung der Richtungswahl) Im Rahmen des Sanierungsprogramms 04 ist bei den Diplommittelschulen eine Einsparung von 1 Mio. Franken zu erreichen. Um diesen Sparauftrag erfüllen zu können, ist insbesondere eine Reduktion des Lektionenfaktors (Anzahl Unterrichtsstunden pro Schüler/in) vorgesehen.

3 3 2. Ergebnisse der Vernehmlassung a. Umwandlung der Diplommittelschulen in Fachmittelschulen 39 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich dazu geäussert, ob die Diplommittelschulen ersatzlos aufgehoben oder in Fachmittelschulen umgewandelt werden sollen. In drei Viertel (30) der Stellungnahmen wird die Umwandlung der Diplommittelschulen in Fachmittelschulen begrüsst. Die Befürwortenden bringen im Wesentlichen vor, die Fachmittelschulen entsprächen einem Bedürfnis der Jugendlichen, Eltern, Wirtschaft und Gesellschaft und unterstützten die Frauenförderung. Sie bildeten eine Alternative zum Eintritt in die Gymnasien und seien Grundlage für bestimmte Höhere Fachschulen und Fachhochschulen, wo Fachmittelschulen der einzige Zugang seien oder Fachmittelschul-Absolventinnen und -Absolventen dringend benötigt würden, um den Nachwuchsbedarf zu decken. Ferner seien die Fachmittelschulen nicht zuletzt vor dem Hintergrund des anhaltenden Lehrstellenmangels eine wichtige Ausweitung des Angebots an Ausbildungsplätzen. Rund ein Viertel (9) verlangt die Aufhebung der Diplommittelschulen. In diesen Äusserungen wird eine Konkurrenzierung der Berufslehre, eine Verschulung oder eine Verzettelung der finanziellen Mittel befürchtet. b. Profile Die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich zu den Richtungen oder zu einzelnen Profilen der Fachmittelschulen. Die Richtung Gesundheit und Naturwissenschaften wird von der Gesundheitsdirektion, die auch die kantonalen Spitäler und Kliniken in die Vernehmlassung einbezogen hat, sowie von einer Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (FaGE) unterstützt. Ablehnend äussern sich das Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen und das Careum Bildungszentrum; sie erachten zwar eine schulische Lösung als notwendig, möchten sie jedoch an ihrer Institution ansiedeln. Das Profil Naturwissenschaften findet Zustimmung, weil es die Grundlage für zukunftsträchtige Gebiete wie Biotechnologie sein könne oder weil es das Berufsspektrum der jungen Frauen verbreitere. Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) lehnt eine Vorbereitung auf das Profil Pädagogik ab, weil sich die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule in erster Linie an Gymnasiastinnen und Gymnasiasten richte. Die Richtung Musik und Theater blieb im Wesentlichen unangefochten; die betreffenden Hochschulen der Zürcher Fachhochschule würden sie allerdings so erweitern, dass auch auf das Profil Gestaltung und Kunst vorbereitet werden könnte. c. Zulassungsbeschränkung Keine Vernehmlassungsteilnehmerin oder kein -teilnehmer befürwortet die vorgeschlagene Zulassungsbeschränkung. Eine Begrenzung der Klassenzahl löse keine Probleme, sondern verlagere die Schülerin-

4 4 nen und Schüler und damit die Kosten auf Gymnasien und Berufsmittelschulen. Auch gehe die Begrenzung zu Lasten der Frauen. Das Angebot müsse den Bedürfnissen der Jugendlichen sowie der Nachfrage seitens der Arbeitswelt und den zur Verfügung stehenden Praxismöglichkeiten für das vierte Ausbildungsjahr angepasst werden können. C. Umwandlung der Diplommittelschulen in Fachmittelschulen Angesichts der breiten Unterstützung im Vernehmlassungsverfahren sollen auch im Kanton Zürich die heutigen Diplommittelschulen auf Schuljahresbeginn 2007/08 in Fachmittelschulen umgewandelt werden. Gemäss 3 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 ist der Regierungsrat für den Entscheid über die Einführung neuer oder die Aufhebung bestehender Schultypen zuständig. D. Modifiziertes Fachmittelschulkonzept Dem ursprünglichen Fachmittelschulkonzept entsprechend soll der Unterricht im ersten Jahr gemeinsam geführt werden. Im Verlauf dieses Basisjahres treffen die Schülerinnen und Schüler eine Profilwahl. Ab dem zweiten Jahr werden drei Richtungen angeboten: Pädagogik und Kommunikation Kunst Gesundheit und Naturwissenschaften Die folgende Grafik zeigt das Konzept, wobei die jeweiligen Abschlüsse kursiv vermerkt sind Abschluss EFZ Fage und BM FM Musik FM Theater FM Naturwiss. Aufnahmepr fung an PHZH FM K+I 4. Jahr Praxisjahr und LAP Praxisjahr und FM-Arbeit Prakt. T tigk. FM- Arbeit Prakt. T tigk. FM- Arbeit Bestehender 20-wˆchiger Vorkurs Prakt. T tigk. FM-Arbeit Abschluss A Gesundheit A Naturwiss. A Theat. A Musik A P - dagogik A K+I 3. Jahr 2. Jahr Richtung Gesundheit und Naturwissenschaften Richtung Kunst Richtung P dagogik und Kommunikation 1. Jahr Basisjahr (u.a. Profilwahl) (FM = Fachmaturität, A = Fachmittelschulabschluss, K+I = Kommunikation und Information, EFZ = eidg. Fähigkeitszeugnis, BM = Berufsmaturität, LAP = Lehrabschlussprüfung)

5 5 a. Richtung Pädagogik und Kommunikation Diese Richtung umfasst die Profile Pädagogik sowie Kommunikation und Information. Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich entweder auf den Fachmittelschulausweis und die Fachmaturität Kommunikation und Information vor oder auf den Fachmittelschulausweis Pädagogik. Das Profil Kommunikation und Information stellt die Vorbereitung auf ein Studium in der angewandten Linguistik (Übersetzung, Journalismus) der Zürcher Fachhochschule dar, eignet sich jedoch auch als Grundlage für andere Studien, beispielsweise an Hochschulen für soziale Arbeit. Das Profil Pädagogik vermittelt ebenfalls eine Grundlage für verschiedene Fachhochschulen, ist aber vor allem gedacht für Personen, die sich für eine Ausbildung als Lehrpersonen der Kindergartenstufe an der PHZH interessieren. Inhaberinnen und Inhaber des Fachmittelschulausweises können prüfungsfrei zur Ausbildung der Lehrpersonen der Kindergartenstufe zugelassen werden. Gemäss dem Gesetz über die Pädagogische Hochschule ist für die Zulassung zur Ausbildung der Primar- und Sekundarstufe I ein Ausbildungsabschluss notwendig, welcher der gymnasialen Maturität entspricht. Um auch Personen mit anderen Vorbildungen als einer gymnasialen Maturität den Zugang zu diesen Ausbildung zu ermöglichen, werden an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene und der Kantonsschule Zürich Birch Vorkurse angeboten, in denen die Maturitätsäquivalenz erlangt werden kann. Eine Fachmaturität Pädagogik ist im Kanton Zürich deshalb entbehrlich. b. Richtung Kunst Die Richtung Kunst umfasst die Profile Musik und Theater und ist gedacht als Voraussetzung für den Eintritt in die Hochschule Musik und Theater. Der Musik- und Theaterunterricht wird in der Fachmittelschule im Rahmen des Profils Musik und Theater oder in Zusammenarbeit mit der Hochschule erteilt. Die Ausbildung ist verbunden mit einem Qualifikationsverfahren, das den Jugendlichen laufend zeigt, wie ihre Chancen für die Aufnahme an die Hochschule stehen. Dieser Ausbildungsgang gilt als besondere Schulform im Sinne von 3 des Mittelschulgesetzes; er soll auf eine Klasse pro Jahrgang beschränkt bleiben. Für eine solche Zulassungsbeschränkung ist gemäss 3 Abs. 2 des Mittelschulgesetzes der Regierungsrat zuständig. Im Unterschied zum ordentlichen Ausbildungsgang besteht auch bei Erfüllen der Zulassungsbedingungen kein Anspruch auf Aufnahme. c. Richtung Gesundheit und Naturwissenschaften Diese Richtung umfasst die Profile Gesundheit und Naturwissenschaften. Das Profil Gesundheit bereitet auf Studien und Tätigkeiten im Bereich Gesundheit vor. Weil es in diesem Bereich auch eine Betriebs-

6 6 lehre gibt, soll im Kanton Zürich nicht auf die entsprechende Fachmaturität, sondern auf den eidgenössischen Fähigkeitsausweis Fachangestellte/r Gesundheit und auf die entsprechende Berufsmaturität vorbereitet werden. Die Umsetzung erfolgt zusammen mit zumindest einem der beiden Ausbildungszentren für Gesundheitsberufe. Es ist vorgesehen, dass die Fachmittelschule die Erteilung der allgemein bildenden und die naturwissenschaftlichen Fächer übernimmt und das beteiligte Ausbildungszentrum den Unterricht in den berufsorientierten Fächern. Schülerinnen und Schüler, die in eine höhere Fachschule eintreten wollen, können die Ausbildung nach drei Jahren mit dem Fachmittelschulausweis abschliessen. Wer sich auf einen Fachhochschulbesuch vorbereitet, schliesst nach einem vierten, in der Praxis absolvierten Jahr mit dem eidgenössischen Fähigkeitsausweis Fachangestellte/r Gesundheit und der Berufsmaturität ab. Eine schulische Ausbildung in diesem Bereich als Ergänzung zur Betriebslehre ist Teil des Konzeptes zur Neuordnung der Ausbildung in den Gesundheitsberufen. Sie hat sich inzwischen auch als notwendig erwiesen, weil der Nachwuchsbedarf, vor allem für Tätigkeiten, die eine Fachhochschulausbildung voraussetzen, über die Betriebslehre nicht gedeckt werden kann. Ein ähnliches Modell ist im Kanton Luzern in Einführung, der dafür bereits die nötige Bewilligung des Bundesamtes für Berufsbildung erhalten hat. Das Profil Naturwissenschaften ist die Grundlage für Ausbildungen in medizinisch-technischen Bereichen, aber auch für Gebiete wie Life Science, Nanotechnik, Biotechnologie und Datenanalyse. Es wird erwartet, dass dank diesem Profil vermehrt junge Frauen für diese Bereiche interessiert werden können. Zu prüfen sein wird bei diesem Profil insbesondere im vierten Jahr eine Zusammenarbeit mit den Berufsfachschulen Wädenswil und Strickhof. d. Profilzuteilung auf die einzelnen Schulen Der Bildungsrat ist gemäss 4 Ziff. 3 des Mittelschulgesetzes für die Zuteilung der Profile an die Schulen zuständig. Er wird darüber zu befinden haben, welche Profile in Winterthur an der Kantonsschule Rychenberg und in Oerlikon an der Kantonsschule Zürich Birch geführt werden sollen. Dabei werden Kriterien wie Raumverhältnisse, Schulkultur, Personelles, Zusammenarbeit mit den Ausbildungszentren für Gesundheitsberufe, Klassenbildung und Schulorganisation zu berücksichtigen sein. e. Aufnahmeverfahren Der Regierungsrat wird die Aufnahme in die Fachmittelschulen bis spätestens Ende 2006 in einem Aufnahmereglement regeln.

7 7 E. Übergangsregelung Gemäss Art. 27 des Anerkennungsreglements können Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung noch im Rahmen der Diplommittelschulen begonnen haben, nach der Anerkennung der Schule als Fachmittelschule ihre Ausbildung im Sinne einer Übergangsregelung ebenfalls mit einem Fachmittelschulausweis bzw. einer Fachmaturität beenden. Dies betrifft im Kanton Zürich Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2005 in die Diplommittelschulen eingetreten sind bzw. im Sommer 2006 eintreten werden. Der Lehrplan für die begonnenen Ausbildungsgänge der Diplommittelschulen gilt grundsätzlich auch für die Ausbildungsgänge der Übergangsklassen. Für die Erlangung des Fachmittelschulausweises werden jedoch ein Praktikum und eine selbstständige Arbeit eingeführt. F. Finanzierung Die Mittelschulen werden im Wesentlichen über eine Pauschale pro Schülerin oder Schüler finanziert. In dieser Pauschale ist der Lektionenfaktor eine wichtige Steuerungsgrösse. Mit dem Lektionenfaktor finanziert der Kanton pro Schülerin oder Schüler eine bestimmte Anzahl Lektionen für jede Schule. Diese hat damit alle unterrichtsrelevanten Aufwendungen zu finanzieren. Im Rahmen des Sanierungsprogrammes 04 sind bei den Diplommittelschulen Einsparungen von einer Million Franken vorzunehmen. Dies geschieht, indem der Lektionenfaktor der neuen Fachmittelschulen auf den Wert gesenkt wird, der nötig ist, um bei 500 Schülerinnen und Schülern 1 Mio. Franken Einsparung zu erzielen. Damit ist sichergestellt, dass die Vorgaben des Sanierungsprogrammes 04 bei vergleichbaren Schülerzahlen eingehalten werden können. Die Gesamtkosten für den Unterricht (ohne Instrumentalunterricht) betrugen ,87 Mio. Franken. Die erforderliche Einsparung von 1 Mio. Franken pro Jahr ab 2007 wird hauptsächlich im Bereich des Unterrichts und der Unterrichtsorganisation erzielt werden, was einen Lektionenabbau und damit eine Verkleinerung der Pensen der Lehrpersonen im Umfang von rund sechs Vollzeitstellen zur Folge haben wird. Fr entfallen dabei auf die Löhne der Lehrpersonen, Fr auf die Sozialleistungen. Durch die Umwandlung der Diplommittelschulen in Fachmittelschulen erfolgt kein Ausbau der Kapazitäten. So wird insbesondere die vorhandene Infrastruktur nicht ausgebaut. Auf eine Zulassungsbeschränkung im Sinne eines Numerus clausus soll deshalb mit Ausnahme der Richtung «Kunst» verzichtet werden.

8 8 Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Diplommittelschulen werden auf Beginn des Schuljahres 2007/ 2008 im Sinne der Erwägungen in Fachmittelschulen umgewandelt. II. Mitteilung an die Bildungsdirektion. Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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