GENERALDIREKTION KOMMUNIKATION. Informationsbüro in Deutschland des Europäischen Parlaments CORRIGENDUM LASTENHEFT AUSSCHREIBUNG

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1 GENERALDIREKTION KOMMUNIKATION Informationsbüro in Deutschland des Europäischen Parlaments CORRIGENDUM LASTENHEFT AUSSCHREIBUNG Verhandlungsverfahren mit mindestens drei Bietern COMM/DG/AWD/2014/69 Produktion und Lieferung von Werbeartikeln

2 EINLEITUNG Das vorliegende Lastenheft ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen, die für den betreffenden Auftrag erstellt wurden. Die vorstehend erwähnten Ausschreibungsunterlagen umfassen: 1. ein Schreiben mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe; 2. die Bedingungen für die Einreichung eines Angebots; 3. ein Lastenheft und seine Anlagen; 4. ein Preisformular 5. das Muster eines Auftragsscheins. Das vorliegende Lastenheft wird durch die folgenden Anlagen, die integraler Bestandteil des Lastenhefts sind, ergänzt: Anlage I: Anlage II: Anlage III: Anlage IV: Ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien und zu etwaigen Situationen eines Interessenkonflikts Finanzangaben/Lieferant Auskunftsblatt für Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern/Bietergemeinschaften Erklärung zu den Unterauftragnehmern 2/14

3 TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. AUFTRAGSGEGENSTAND Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union, hat das Europäische Parlament beschlossen, die folgende Ausschreibung zu veranstalten: Produktion und Lieferung frei Haus von verschiedenen Werbeartikeln. 2. BESCHREIBUNG, ZIEL UND GESCHÄTZTER WERT DES AUFTRAGS Das Informationsbüro in Deutschland (im Folgenden Informationsbüro) des Europäischen Parlaments (im Folgenden EP), informiert die Öffentlichkeit über die Aktivitäten der Institution sowie über die Europäische Union im Allgemeinen. Am 25. Mai 2014 findet in Deutschland die Europawahl statt. Im Vorfeld wird eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen durchgeführt. Hierfür lässt das Informationsbüro des EPs Werbeartikel produzieren, die das Logo der Europawahl tragen, um somit die Öffentlichkeit auf dieses wichtige Ereignis aufmerksam zu machen Geforderte Leistungen Der ausgewählte Bieter gestaltet die Werbeartikel nach vom Auftraggeber vorgegebenen Designund Farbvorgaben und produziert diese in der gewünschten Menge innerhalb der Lieferfrist. Es wird großer Wert auf Produkte gelegt, die frei von Kinderarbeit sowie im Fairen Handel hergestellt worden sind, oder gleichwertige Produkte. Die Logos der Europawahl werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber als ai, eps oder pdf Datei zur Verfügung gestellt. a. Baumwolltaschen mit langen Henkeln: Menge: Stück Farbe: weiß Qualität: siehe beigefügtes Muster Aufdruck: 4-farbiger Druck auf beiden Seiten (wahlweise als pdf, ai oder eps Datei) - siehe beigefügtes Muster b. Kugelschreiber : Menge: Stück Qualität: siehe beigefügtes Muster Farbe: blau Aufdruck: 1-farbiger Druck auf dem Clip (Word Datei), 2-farbiger Druck auf dem Schaft (wahlweise als pdf, ai oder eps Datei) - siehe beigefügtes Muster c. Filz-Schlüsselbänder mit Schlüsselring: Menge: Stück Farbe: blau Größe: ca. 14 cm lang, 3 cm breit 3/14

4 Qualität: Filz Aufdruck: 4-farbiger Druck auf einer Seite (wahlweise als pdf, ai oder eps Datei) d. USB-Sticks: Menge: Stück Volumen: 1 GB Farbe: blauer Kunststoff mit Aluminium Größe: ca. 59 x 20 x 11 mm Qualität: siehe beigefügtes Muster Aufdruck: 4-farbiger Druck auf einer Seite und 1-farbiger Druck auf der anderen Seite (wahlweise als pdf, ai oder eps Datei) - siehe beigefügtes Muster 2.2. Lieferfristen Nach Auftragsvergabe ist dem Auftraggeber innerhalb von einer Woche eine Druckvorlage zur Genehmigung vorzulegen, gegebenenfalls Vorlage einer zweiten und dritten Druckvorlage bei Korrekturwünschen des Auftraggebers. Nach Freigabe der Druckvorlage Produktion der Werbeartikel innerhalb von zwei Wochen. Lieferung im April Lieferbedingungen Die Lieferung erfolgt frei Haus an das Lager des Auftraggebers in Dahlwitz-Hoppegarten Gesamtwert Der Auftrag hat einen Höchstwert von (fünfunddreißig tausend) EURO. Verpackungs- und Transportkosten sowie alle eventuell entstehenden Kosten sind im Preis enthalten. 3. GRUPPEN VON WIRTSCHAFTSTEILNEHMERN / BIETERGEMEINSCHAFTEN Die Anlage IV muss unbedingt ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden, wenn es durch eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern/Bietergemeinschaft eingereicht wird. Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern dürfen ein Angebot einreichen. Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, der erfolgreichen Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben, falls dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist. Diese Forderung kann vom Europäischen Parlament zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens, in jedem Fall jedoch vor der Unterzeichnung des Vertrags, mitgeteilt werden. Die Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern weist ihre Rechtsform spätestens vor der Unterzeichnung des Vertrags nach, wenn ihr der Zuschlag für den Auftrag erteilt wird. Diese Rechtsform kann eine der folgenden sein: a) eine von einem Mitgliedstaat anerkannte Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit; b) eine Einrichtung, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, aber einen ausreichenden Schutz der vertraglichen Interessen des Europäischen Parlaments bietet (je nach betroffenem Mitgliedstaat kann dies beispielsweise ein Konsortium oder eine Arbeitsgemeinschaft sein); 4/14

5 c) die Unterzeichnung einer Art Vollmacht oder einer gleichwertigen Urkunde durch alle Partner, wodurch eine Form der Zusammenarbeit geschaffen wird. Der tatsächliche Status der Gruppe wird durch ein Dokument oder eine Vereinbarung nachgewiesen, die die Mitglieder der Gruppe geschlossen haben. Dieses Dokument oder diese Vereinbarung ist dem Angebot beizufügen. In Ausnahmefällen können diese Dokumente oder Vereinbarungen nach dem Schlusstermin für die Einreichung eines Angebots geändert und/oder übermittelt werden, allerdings keinesfalls nach der Mitteilung der Ergebnisse der Ausschreibung an die betroffenen Bieter. Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, ein Angebot abzulehnen, wenn die Bedingungen der Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern einer Gruppe während des Verfahrens geändert werden, wenn dort keine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder vorgesehen ist oder wenn keine Vereinbarung, der ein juristischer Wert zukommt, mit dem Angebot vorgelegt wurde. Das Europäische Parlament kann andere als die vorstehend beschriebenen Rechtsformen akzeptieren, sofern diese die gesamtschuldnerische Haftung der Parteien sicherstellen und mit der Ausführung des Auftrags vereinbar sind. In jedem Fall wird darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament in dem mit der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern zu unterzeichnenden Vertrag auf die Existenz einer gesamtschuldnerischen Haftung seiner Mitglieder Bezug nehmen wird. Ferner behält es sich das Recht vor, vertraglich die Benennung eines gemeinsamen Bevollmächtigten vorzuschreiben, der die Mitglieder vertreten kann und u. a. berechtigt ist, im Namen der übrigen Mitglieder Rechnungen auszustellen. In den Angeboten, die von Bietergemeinschaften eingereicht werden, müssen die Rolle, die Kompetenzen und die Erfahrung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft beschrieben werden. Das Angebot wird von den Wirtschaftsteilnehmern gemeinsam eingereicht, und diese haften für die Angebotsabgabe gesamtschuldnerisch. Im Fall einer Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern sind der Nachweis für den Marktzugang (Teilnahmeberechtigung) sowie die Nachweise für die Einhaltung der Ausschluss- und der Auswahlkriterien von jedem Mitglied der Gruppe zu erbringen. In Bezug auf die Auswahlkriterien kann das Europäische Parlament die Leistungsfähigkeit der anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft heranziehen um zu bestimmen, ob der Bieter über die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel verfügt. In diesem Fall müssen sich diese Mitglieder schriftlich verpflichten, den anderen Mitgliedern die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. 4. UNTERAUFTRAGSVERGABE Die Unterauftragsvergabe ist zulässig. Die Anlage V muss unbedingt ausgefüllt und dem Angebot beigefügt werden, wenn der Bieter Unterauftragnehmer beschäftigt. Im Angebot sind möglichst der Teil des Auftrags, den der Bieter an Unterauftragnehmer zu vergeben gedenkt, und die Identität dieser Unterauftragnehmer genau anzugeben. Während des Verfahrens der Auftragsvergabe oder der Ausführung des Vertrags behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, von den Bietern Informationen über die finanzielle, wirtschaftliche, technische und 5/14

6 berufliche Leistungsfähigkeit des/der vorgeschlagenen Unterauftragnehmer(s) zu verlangen. Ebenso kann das Europäische Parlament die erforderlichen Nachweise verlangen um festzustellen, ob die Unterauftragnehmer die vorgeschriebenen Ausschlusskriterien erfüllen. Die Bieter werden darüber informiert, dass die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer sich nicht in einer der in den Artikeln 106, 107 und 109 der Haushaltsordnung beschriebenen Situationen befinden dürfen, was den Ausschluss von der Teilnahme an einer Ausschreibung der Europäischen Union zur Folge hätte. Das Europäische Parlament hat das Recht, jeden Unterauftragnehmer abzulehnen, der die Ausschlusskriterien (siehe Punkt 11) und/oder die Auswahlkriterien (siehe Punkt 12) nicht erfüllt. Im Übrigen muss das Europäische Parlament vom Auftragnehmer über jeden nicht im Angebot vorgesehenen späteren Einsatz von Unterauftragnehmern unterrichtet werden. Der zuständige Anweisungsbefugte behält sich das Recht vor, den vorgeschlagenen Unterauftragnehmer zu akzeptieren oder abzulehnen. Zu diesem Zweck kann es die erforderlichen Nachweise verlangen um festzustellen, ob der/die betreffende(n) Unterauftragnehmer die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt/erfüllen. Die Genehmigung des Europäischen Parlaments wird in allen Fällen schriftlich erteilt. Die Vergabe des Auftrags an einen Bieter, der in seinem Angebot einen Unterauftragnehmer vorschlägt, gilt als Genehmigung der Unterauftragsvergabe. 5. VARIANTEN Varianten sind nicht zulässig. 6. PREISE Die Preise sind unveränderliche Festpreise. Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union wird das Preisangebot ohne Mehrwertsteuer und andere entsprechende indirekte Steuern eingereicht. Die Preise des Angebots müssen Pauschal- und Inklusivpreise sein und auf Euro lauten; dies gilt auch für Länder, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. Für die Bieter aus diesen Ländern kann der Betrag des Angebots nicht anhand der Entwicklung der Wechselkurse angepasst werden. Die Wahl des Wechselkurses obliegt dem Bieter, der die Risiken oder Vorteile von Wechselkursschwankungen trägt. 7. FINANZIELLE GARANTIEN Nicht zutreffend 8. UMWELTSCHUTZASPEKTE Der Bieter verpflichtet sich, die im auftragsrelevanten Tätigkeitsbereich geltenden Umweltvorschriften gewissenhaft einzuhalten, falls er den Zuschlag erhält. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament das Umweltmanagementsystem EMAS anwendet. 9. POLITIK DER FÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT 6/14

7 Der Bieter verpflichtet sich, falls er den Zuschlag erhält, bei der Ausführung des Auftrags eine Politik der Förderung der Gleichbehandlung und der Vielfalt einzuhalten, indem er die uneingeschränkte Anwendung der in den Unionsverträgen niedergelegten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung gewährleistet. Im Besonderen verpflichtet sich der erfolgreiche Bieter, ein offenes und integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, zu bewahren und zu fördern, das der Menschenwürde und den Grundsätzen der Chancengleichheit entspricht und sich an drei vorrangigen Zielen orientiert: d) Gleichstellung von Männern und Frauen, e) Beschäftigung und Integration von Menschen mit Behinderungen, f) Beseitigung aller Hindernisse bei der Einstellung und jeder potenziellen Diskriminierung, insbesondere aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. 10. MODALITÄTEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER RAHMENVERTRÄGE Nicht zutreffend TEIL 2 AUSSCHLUSS-, AUSWAHL- UND ZUSCHLAGSKRITERIEN 11. AUSSCHLUSSKRITERIEN Artikel 106 der Haushaltsordnung 1. Von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, wenn a) sie sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden; b) sie oder Personen, die ihnen gegenüber über eine Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnis verfügen, aufgrund eines rechtskräftigen Urteils einer zuständigen Instanz eines Mitgliedstaats aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen; c) sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche auf eine Art und Weise nachgewiesen wurde, die der Auftraggeber rechtfertigen kann, einschließlich durch Beschlüsse der EIB und internationaler Organisationen; d) sie ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind; e) sie oder Personen, die ihnen gegenüber über eine Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnis verfügen, rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Handlung verurteilt worden sind; f) sie von einer verwaltungsrechtlichen Sanktion nach Artikel 109 Absatz 1 betroffen sind. 7/14

8 Unterabsatz 1 Buchstaben a bis d finden keine Anwendung beim Kauf von Lieferungen zu besonders günstigen Bedingungen bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig aufgeben, bei Verwaltern von Konkursen, Vergleichen mit Gläubigern oder durch ein ähnliches im einzelstaatlichen Recht vorgesehenes Verfahren. Unterabsatz 1 Buchstaben b und e finden keine Anwendung, wenn der Bewerber oder Bieter nachweisen kann, dass angemessene Maßnahmen gegen die Personen getroffen wurden, die über eine Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnis ihnen gegenüber verfügen und aus den in Unterabsatz 1 Buchstabe b oder e aufgeführten Gründen verurteilt wurden. Artikel 107 der Haushaltsordnung 2. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, die während des Vergabeverfahrens für diesen Auftrag a) sich in einem Interessenkonflikt befinden; b) im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben; c) eines der in Absatz 1 Buchstaben a bis f genannten Kriterien für den Ausschluss von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfüllen Bewertung der Ausschlusskriterien Der Bieter hat die ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene ehrenwörtliche Erklärung, die diesem Lastenheft als Anlage beigefügt ist, beizubringen. 12. AUSWAHLKRITERIEN Nachweis des Status und der Rechtsfähigkeit Der Bieter hat seinem Angebot als Nachweis seines Status und seiner Rechtsfähigkeit eine Kopie seiner Satzung oder eines gleichwertigen Dokuments beizufügen, anhand derer/dessen das Europäische Parlament sich der Rechtsform des Bieters und seiner Rechtsfähigkeit zur Ausführung des Auftrags vergewissern kann. Erweisen sich die vorgelegten Nachweise als hierfür nicht ausreichend, kann das Europäische Parlament im Rahmen des Verfahrens zur Bewertung der Angebote weitere Nachweise anfordern. Werden die vorstehend erwähnten Nachweise nicht vorgelegt, behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, das Angebot als unzulässig anzusehen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter muss eine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen, die ausreicht, um den Auftrag unter Einhaltung der Vertragsbestimmungen ausführen zu können. Falls das Europäische Parlament anhand der übermittelten Informationen Zweifel bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat oder falls sich diese als unzureichend für die Ausführung des Auftrags erweist, kann das Angebot abgelehnt werden, ohne dass der Bieter Anspruch auf irgendeine finanzielle Entschädigung hat. 8/14

9 Die Bieter müssen keinerlei Unterlagen zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einreichen. Allerdings erklären sie mit der Einreichung ihres Angebots, dass sie über die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Kapazitäten verfügen. Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, jederzeit Nachweise über die tatsächlichen Kapazitäten der Bewerber/Bieter anzufordern. Genügen diese nicht den im Lastenheft festgelegten Anforderungen oder werden die Nachweise von den Bewerbern/Bietern nicht vorgelegt, schließt das Europäische Parlament die Bewerber/Bieter von der Auftragsvergabe aus und verhängt diejenigen Sanktionen, die es im Einklang mit der geltenden Haushaltsordnung für geeignet hält (siehe Punkt 1 des Lastenhefts Auftragsgegenstand ) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bieter muss eine ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit besitzen, um den Auftrag unter Einhaltung der Vertragsbestimmungen und unter Berücksichtigung seines Wertes und seines Umfangs ausführen zu können. Falls das Europäische Parlament aufgrund der übermittelten Informationen Zweifel an der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat oder falls sich diese als unzureichend für die Ausführung des Auftrags erweist, kann das Angebot abgelehnt werden, ohne dass der Bieter Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich welcher Art auch immer hat. Die Bieter müssen keinerlei Unterlagen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einreichen. Allerdings erklären sie mit der Einreichung ihres Angebots, dass sie über die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Kapazitäten verfügen. Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, jederzeit Nachweise über die tatsächlichen Kapazitäten der Bewerber/Bieter anzufordern. Genügen diese nicht den im Lastenheft festgelegten Anforderungen oder werden die Nachweise von den Bewerbern/Bietern nicht vorgelegt, schließt das Europäische Parlament die Bewerber/Bieter von der Auftragsvergabe aus und verhängt diejenigen Sanktionen, die es im Einklang mit der geltenden Haushaltsordnung für geeignet hält (siehe Punkt 1 des Lastenhefts Auftragsgegenstand ). 13. ZUSCHLAGSKRITERIEN Den Zuschlag erhält das unter allen zulässigen und anforderungsgerecht eingereichten Angeboten das preisgünstigste Angebot. 9/14

10 Anlage I: Ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien und zum Fehlen von Interessenkonflikten Offizieller Name des Bewerbers/Bieters:... Offizielle Anschrift: Offizielle Rechtsform (nur für juristische Personen):... Ich, der/die Unterzeichnete, Herr/Frau... 1, erkläre hiermit als zur Unterzeichnung im Namen des [Bewerbers/Bieters] ordnungsgemäß ermächtigte(r) Vertreter(in)] ehrenwörtlich, dass a) der Bewerber/Bieter sich nicht im Insolvenz-/Konkursverfahren oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation befindet oder seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder gegen ihn ein derartiges Verfahren eröffnet wurde oder er sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet; b) der Bewerber/Bieter oder Personen, die ihm gegenüber über eine Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnis verfügen, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils einer zuständigen Instanz eines Mitgliedstaats aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen; c) der Bewerber/Bieter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, welche auf eine Art und Weise nachgewiesen wurde, die der Auftraggeber rechtfertigen kann, einschließlich durch Beschlüsse der EIB und internationaler Organisationen; d) der Bewerber/Bieter seiner Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern nach den Rechtsvorschriften des Landes seiner Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nachgekommen ist; e) der Bewerber/Bieter oder Personen, die Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse ihm gegenüber haben, nicht rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten rechtswidrigen Handlung verurteilt worden sind; f) der Bewerber/Bieter nicht von einer durch den öffentlichen Auftraggeber verhängten verwaltungsrechtlichen Sanktion nach Artikel 109 Absatz 1 der Haushaltsordnung betroffen ist 2. Anmerkungen: Ich verpflichte mich hiermit, alle von mir eigens verlangten Dokumente vorzulegen. Der/die Unterzeichnete ist sich der Tatsache bewusst, dass Bewerber oder Bieter von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, die im Laufe der Ausschreibung 1. sich in einem Interessenkonflikt im Zusammenhang mit dem Auftrag befinden, wobei sich der Fall eines Interessenkonflikts bei wirtschaftlichen Interessen, politischen Affinitäten oder nationalen Bindungen, familiären oder freundschaftlichen Beziehungen sowie aus anderen Gründen ergeben kann, die auf einer Gemeinsamkeit der Interessen mit dem Begünstigten beruhen; 2. bei der Erteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme am Vergabeverfahren verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben; 3. eines der in Artikel 106 Unterabsatz 1 Buchstaben a bis f der Haushaltsordnung genannten und vorstehend aufgeführten Kriterien für den Ausschluss von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfüllen. Ferner erklärt der/die Unterzeichnete ehrenwörtlich, dass - der Bewerber/Bieter dem öffentlichen Auftraggeber umgehend jeden Sachverhalt anzeigt, der einen Interessenkonflikt darstellt oder zu einem solchen führen könnte; - der Bewerber/Bieter weder mittelbar noch unmittelbar als Anreiz oder Entgelt für die Vergabe des Auftrags oder seine Erfüllung finanzielle Vorteile oder eine Sachleistung gewährt, erhalten, zu erhalten versucht oder angenommen hat, die unmittelbar oder mittelbar als rechtswidriges Verhalten oder Bestechung bzw. Bestechlichkeit anzusehen sind, und dies in Zukunft auch nicht tun wird; - dem Europäischen Parlament im Rahmen dieser Ausschreibung richtige, wahrheitsgemäße und vollständige Auskünfte erteilt hat. Datum:... Unterschrift:... 1 Nichtzutreffendes streichen. 2 Der öffentliche Auftraggeber überprüft in der zentralen Ausschlussdatenbank, ob eine verwaltungsrechtliche Sanktion noch in Kraft ist. 10/14

11 Anlage II: Finanzangaben des Lieferanten Das Formblatt steht unter folgender Adresse zur Verfügung: xecuting_act/payments 11/14

12 Anlage III: Auskunftsblatt für Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern/Bietergemeinschaften Offizieller Name des Mitglieds, das von der Gruppe/Bietergemeinschaft bevollmächtigt wurde 3 : Offizielle Anschrift: Rechtsform der Gruppe/Bietergemeinschaft 4 : Ich, der/die Unterzeichnete, Herr/Frau..., erkläre hiermit als Vertreter(in) des Bevollmächtigten der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern/Bietergemeinschaft, die ein Angebot eingereicht hat, von den Bedingungen Kenntnis genommen zu haben, die das Europäische Parlament festgelegt hat, um als Gruppe/Bietergemeinschaft ein Angebot vorlegen zu können, und dass mit der Einreichung eines Angebots sowie der Unterschrift der vorliegenden Erklärung diese Bedingungen akzeptiert werden. Die Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern/Bietergemeinschaft hat ihre Rechtsform in ihrem Angebot zu belegen. Diese Rechtsform kann eine der folgenden sein: - eine von einem Mitgliedstaat anerkannte Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit; - eine Rechtsform ohne Rechtspersönlichkeit, die jedoch einen ausreichenden Schutz der vertraglichen Interessen des Europäischen Parlaments bietet (abhängig vom betreffenden Mitgliedstaat kann dies beispielsweise ein Konsortium oder ein zeitweiliger Zusammenschluss sein); - die Unterzeichnung einer Art Vollmacht oder einer gleichwertigen Urkunde durch alle Partner, wodurch eine Form der Zusammenarbeit geschaffen wird. Durch das vorgelegte Dokument muss die faktische Rechtsform der Vereinigung nachgewiesen werden. Außerdem müssen sich die Wirtschaftsteilnehmer, die zu der Gruppe/Bietergemeinschaft gehören, in diesem Dokument oder in einer Anlage zu diesem Dokument als Bieter mit gesamtschuldnerischer Haftung bei der Ausführung des Vertrags verpflichten, wenn sie den Zuschlag für ihn erhalten. Das Europäische Parlament kann andere als die vorstehend beschriebenen Rechtsformen akzeptieren, sofern sie die gesamtschuldnerische Haftung der Parteien sicherstellen und mit der Ausführung des Auftrags vereinbar sind. Allerdings wird das Europäische Parlament in dem mit der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern/Bietergemeinschaft zu unterzeichnenden Vertrag auf die Existenz dieser gesamtschuldnerischen Haftung Bezug nehmen. Ferner behält es sich das Recht vor, 3 Hier sind der Name und die Anschrift des Mitglieds anzugeben, das von den anderen Mitgliedern der Gruppe/Bietergemeinschaft bevollmächtigt wurde, sie zu vertreten. Gibt es keine Bevollmächtigung, müssen alle Mitglieder der Gruppe/Bietergemeinschaft die vorliegende Erklärung unterzeichnen. 4 Hier ist anzugeben, ob von den Mitgliedern der Gruppe/Bietergemeinschaft eine bestimmte Form gewählt wurde. Ist das nicht der Fall, ist nichts anzugeben. 12/14

13 vertraglich die Benennung eines ermächtigten Bevollmächtigten vorzuschreiben, der die Mitglieder vertreten kann und u. a. berechtigt ist, im Namen der übrigen Mitglieder Rechnungen auszustellen. Angaben zu den Mitgliedern der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern/Bietergemeinschaft Name des Mitglieds der Gruppe/Bietergemeinschaft Anschrift des Mitglieds der Gruppe/Bietergemeinschaft Name des Vertreters des Mitglieds Beschreibung der technischen, beruflichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 5 Datum:... Unterschrift:... 5 Wenn eine solche Beschreibung bereits im Angebot enthalten ist, könnte ein Verweis auf die Stelle, an der sich die Beschreibung befindet, eingesetzt werden. 13/14

14 Anlage IV: Erklärung zu den Unterauftragnehmern Name des Bieters:... Ich, der/die Unterzeichnete, Herr/Frau..., erkläre hiermit als Vertreter(in) des genannten Bieters, dass in dem Fall, dass ihm der Zuschlag für den Auftrag oder ein oder mehrere Lose dieses Auftrags erteilt wird, folgende Wirtschaftsteilnehmer als Unterauftragnehmer daran teilnehmen werden: Angaben zu den Unterauftragnehmern Name und Anschrift des Unterauftragnehmers Beschreibung des Teils des Vertrags, der an Unterauftragnehmer vergeben wird Wert (in Euro und in Prozent) des geschätzten Gesamtbetrags des Vertrags Ich habe zur Kenntnis genommen, dass sich das Europäische Parlament das Recht vorbehält, Informationen über die finanzielle, wirtschaftliche, technische und berufliche Leistungsfähigkeit des/der vorgeschlagenen Unterauftragnehmer(s) zu verlangen. Ebenso kann das Europäische Parlament von den Bietern die erforderlichen Nachweise verlangen um festzustellen, ob die Unterauftragnehmer die vorgeschriebenen Ausschlusskriterien erfüllen. Entsprechend behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, jeden Unterauftragnehmer abzulehnen, der die Ausschlusskriterien und/oder die Auswahlkriterien nicht erfüllt. Im Übrigen muss das Europäische Parlament vom Auftragnehmer über jeden nicht im Angebot vorgesehenen späteren Einsatz von Unterauftragnehmern unterrichtet werden. Insofern behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, einen bei der Ausführung des Vertrags vorgeschlagenen Unterauftragnehmer zu akzeptieren oder nicht. Zu diesem Zweck kann es die Nachweise verlangen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob der betreffende Unterauftragnehmer die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt. Die Genehmigung des Europäischen Parlaments wird in allen Fällen schriftlich erteilt. Die Vergabe des Auftrags an einen Bieter, der in seinem Angebot einen Unterauftragnehmer vorschlägt, gilt als Genehmigung der Unterauftragsvergabe. Datum:... Unterschrift:... 14/14

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