Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung

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1 Steuerseminar Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Renato Belchior 13. September 2011

2 Übersicht 2 Grundlagen Praxisbeispiele Hinweise und Hilfsmittel

3 Grundlagen 3 Gesetzliche Grundlagen DBG 18a und StG 25a KS Nr. 26 ESTV Neuerungen USTR II KS Nr. 31 ESTV Verpachtung Landwirtschaft - Aufschub des Wertzuwachses Liegenschaften - Aufschub bei Verpachtung Geschäftsbetrieb - Aufschub bei Erbteilung

4 Grundlagen 4 Gesetzliche Grundlagen DBG 37b und StG 59b LGBV Verordnung Liquidationsgewinn KS Nr. 28 ESTV Liquidationsgewinn - Privilegierte Besteuerung Liquidationsgewinn - Privilegierte Besteuerung fiktiver Einkauf - Privilegierte Besteuerung Erbgang

5 5 Ausgangslage Fall 1 Selbständigerwerbender im Alter 70 Verkauf Einzelunternehmung zu Verkehrswert an Sohn Liquidationsgewinn TCHF 250 netto, nach AHV Vertragsdatum Übergabe rückwirkend per Letzter Abschluss per

6 6 Fragen Fall 1 Datum Aufgabe der selbständigen Tätigkeit? Fiktiver Einkauf im Alter 70 möglich? Berechnung fiktiver Einkauf bei: - Laufende Rente von CHF pro Jahr - Durchschnittliches SE-Einkommen CHF

7 7 Lösungen Fall 1 Letzte Handlungen 2011 (Verkauf Unternehmung) Privilegierte Besteuerung anwendbar Umstrukturierung rückwirkend per fällt ebenfalls unter neue Bestimmungen Aber: bei Verkauf (NS ) oder Aufgabe im 2010 keine privilegierte Besteuerung

8 8 Lösungen Fall 1 Einkauf bis ins Alter 70 möglich (neu: BVG 33b) Es gilt eine Stichtagsbetrachtung (eff. Geburtstag) Anrechenbare Jahre vom 25. Altersjahr bis ordentlichem Rentenalter (64/65) AHV-pflichtiges SE-Einkommen der 5 Vorjahre Laufende Rente aus BVG ist zu berücksichtigen (Alterskapital bei Rentenbeginn) Auch allfällige Kapitalbezüge sind zu berücksichtigen Besteuerung zum Tarif DBG 214 und nicht DBG 36

9 9 Lösungen Fall 1 Berechnung fiktiver Einkauf CHF x 15 % x 40 Jahre CHF Kapitalwert laufende Rente CHF = Fiktiver Einkauf CHF Restlicher Liquidationsgewinn CHF Liquidationsgewinn total CHF

10 10 Ausgangslage Fall 2 Umwandlung Einzelunternehmung in Kapitalgesellschaft per Aufwertung Aktiven vor Umwandlung Verpachtung der zurückbehaltenen Liegenschaft an eigene Gesellschaft

11 11 Fragen Fall 2 Ist die Aufwertung kurz vor Umwandlung steuerlich zulässig? Stellt die verpachtete Liegenschaft weiterhin Geschäftsvermögen dar?

12 12 Lösungen Fall 2 Die Aufwertung bis zum Verkehrswert ist steuerlich zulässig Aufgedeckte stille Reserven unterliegen der Liquidationsgewinnbesteuerung Verpachtung an eigene Gesellschaft fällt nicht unter neue Regelung (wirtschaftliche Zerteilung) Steuersystematische Realisation durch Überführung ins Privatvermögen

13 13 Lösungen Fall 2 Aufschub Wertzuwachs möglich Liegenschaft gilt als Privatvermögen während der Haltedauer Erträge unterliegen nicht den Sozialabgaben Anlagekosten sind jährlich nachzuweisen Es können nur die effektiven Unterhaltskosten geltend gemacht werden Voller Wertzuwachs bei Verkauf unterliegt der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben

14 14 Verpachtung Reine Vermietung ist keine Verpachtung Verpachtung ist Überlassung von Geschäftsaktiven und Geschäftsbeziehungen Praxisanwendung: Verpachtung ist die Überlassung zur geschäftlichen Nutzung an einen Dritten / Möglichkeit der Selbstbewirtschaftung Bestehende Revers werden bei Ablauf beurteilt Erträge unterliegen den Sozialabgaben Aufgabe Verpachtung und somit Aufgabe selbständige Tätigkeit jederzeit möglich

15 15 Ausgangslage Fall 3 Liegenschaftenhändler im Alter 75 3 Restliegenschaften im Geschäftsvermögen Kein Handel mehr seit 10 Jahren

16 16 Fragen Fall 3 Kann eine Liquidationsgewinnbesteuerung erfolgen - bei Verkauf der Liegenschaften an Dritte? - bei Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft? - bei Überführung ins Privatvermögen?

17 17 Lösungen Fall 3 Verkauf der letzten Liegenschaft ist die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit Steuerneutrale Umwandlung nicht möglich, da kein aktiver Liegenschaftenhandel (d.h. kein Betrieb) vorliegt Überführung (mit Revers) stellt Aufgabe des Liegenschaftenhandels dar Hinweis: Aufschub Wertzuwachs ist nicht möglich, da es sich um Umlaufsvermögen handelt

18 18 Ausgangslage Fall 4 Einzelunternehmer mit Wohnsitz Luzern Geschäftssitz im Kanton Aargau Tod im Alter 60 Erben: Schwester (52 Jahre) und Bruder (54 Jahre)

19 19 Fragen Fall 4 Was passiert bei Weiterführung durch die Erben? Was passiert bei Liquidation durch die Erben? Was ist bei der interkantonalen Ausscheidung zu beachten?

20 20 Lösungen Fall 4 Weiterführung: - Erben übernehmen selbständige Tätigkeit und steuerlich relevante Werte (inkl. stille Reserven) - Erben müssen bei späterer Liquidation Bedingungen für Privilegierung einzeln selber erfüllen - Fortführung von Bruder allein: Aufschub der stillen Reserven auf Gesuch des Übernehmers

21 21 Lösungen Fall 4 Keine Fortführung: - Privilegierte Besteuerung anstelle Erblasser - Erblasser erfüllt Bedingungen - Abrechnung spätestens fünf Kalenderjahre nach Todesjahr

22 22 Lösungen Fall 4 Ausscheidung: - Weiterführung -> Ausscheidung Geschäftsort - Liquidationsgewinn ist am Geschäftsort steuerbar (gilt für fiktiven Einkauf und restlichen Liquidationsgewinn) - Hinweis: keine Zusammenrechnung des fiktiven Einkaufs mit übrigen Kapitalzahlungen aus Vorsorge im gleichen Jahr

23 Hinweise 23 Hinweise Keine sep. Besteuerung, falls Anwendung der separaten Besteuerung zu einer gesamthaft höheren Steuerlast führt. Honorareinnahmen bei IST-Methode sind als Umsatz beim Selbständigerwerbenden steuerwirksam zu erfassen Die Realisation von stillen Reserven bei IST- Methode beschränkt sich auf den Verkauf von Anlagevermögen und Goodwill

24 Hilfsmittel 24 Formular Liquidationsgewinnbesteuerung

25 Hilfsmittel 25 AHV-Rechner

26 Hilfsmittel 26 Formular Liquidationsgewinnbesteuerung

27 Hilfsmittel 27 Steuerkalkulator

28 Hilfsmittel 28 Steuerkalkulator

29 Hilfsmittel 29 Sachverhalte mit Steuerbehörde frühzeitig klären

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