MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG

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1 MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG Landesbetrieb Forst Baden Württemberg Postfach Stuttgart FAX: 0711/ oder 2379 (Presse) Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise - untere Forstbehörden Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg Landkreistag Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg Forstkammer Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Bauen-Agrar- Umwelt Fachbereich Datum Name Durchwahl Aktenzeichen Personal, Organisation, Bildung Carola Scheytt (Bitte bei Antwort angeben) nachrichtlich: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe Forstliches Bildungszentrum Königsbronn Fortbildung zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin; 23. Vorbereitungslehrgang für die Forstwirtschaftsmeisterprüfung 2016 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/ Forstwirtin (ForstWiMeistPrV) vom 06. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2591), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 21. Mai 2014 (BGBl. I S. 548) Anlagen Vordruck Bewerbung um die Zulassung zum Vorbereitungslehrgang (PE 81a) Vordruck Anmeldung zur Meisterprüfung in der Forstwirtschaft(PE 81) Für die Forstwirtschaftsmeisterprüfung 2016 bietet die zuständige Stelle beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, vertreten durch den Landesbetrieb ForstBW

2 ! 2 Baden-Württemberg, einen Vorbereitungslehrgang zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn an. Zum Anmeldeverfahren und zur Durchführung wird Folgendes bestimmt: 1. Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sind die Bestimmungen für die Zulassung zur Forstwirtschaftsmeisterprüfung gemäß 1a der ForstWiMeistPrV: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft ohne erfolgreichen Abschluss in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf. Die Zeit des Vorbereitungslehrganges wird auf die Berufspraxis nicht angerechnet. Über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss. 2. Ablauf der Fortbildung Zu Beginn des Vorbereitungslehrgangs wird am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn ein 3,5 -wöchiger Lehrgang zur "Ausbildereignung" (Teil 3 der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung) mit daran anschließender Prüfung angeboten. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil sowie einer Fallstudie im Bereich Mitarbeiterführung. Der Antrag erfolgt über den beiliegenden Vordruck PE 81a (Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung). Der anschließende Hauptteil des Vorbereitungslehrgangs zur "Prüfung zum/zur Forstwirtschaftsmeister/in" (Teile 1 und 2 der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung) dauert insgesamt 26 Wochen (inkl. Prüfung). In Theorie und Praxis wird das Fachwissen für die Prüfungsteile "Produktion und Dienstleistungen" sowie "Betriebs- und Unternehmensführung" vermittelt. Aufgrund der hohen Prüfungsanforderungen wird die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang empfohlen.

3 ! 3 Kandidatinnen und Kandidaten, die in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine Prüfung mit Erfolg abgelegt haben, die den Anforderungen aus der Meisterprüfungsverordnung entspricht, können auf Antrag von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden. Die erzielten Prüfungsergebnisse werden in diesem Fall nicht in das Prüfungszeugnis und in die Gesamtbewertung der Meisterprüfung eingerechnet. Nähere Auskünfte zur Befreiung erteilt die Zuständige Stelle. Termine: 7. September bis 29. September 2015: Vorbereitungslehrgang zur "Ausbildereignung" (Teil 3 der Prüfung zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin). 30. September: schriftliche Prüfung 7. und 8. Oktober: praktische Prüfung und Fallstudie 12. Oktober 2015 bis 12. Mai 2016: Vorbereitungslehrgang und Prüfung zum/zur "Forstwirtschaftsmeister/in" (Teile 1 und 2 der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung) 3. Organisatorische Regelungen A) Bewerberinnen und Bewerber, die an der Prüfung zum Forstwirtschaftsmeister / zur Forstwirtschaftsmeisterin 2016 teilnehmen wollen, melden sich bis (Poststempel) mit Vordruck PE 81 (Anmeldung zur Meisterprüfung in der Forstwirtschaft) einschließlich der weiteren Unterlagen an. B) Bewerberinnen und Bewerber, die am Vorbereitungslehrgang teilnehmen wollen, melden sich bis (Poststempel) mit Vordruck PE 81a (Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung) an. Die Anmeldung ist in beiden Fällen zu richten an: Landesbetrieb ForstBW Forstliches Bildungszentrum Königsbronn Stürzelweg Königsbronn Hinweis:

4 ! 4 Für Interessentinnen und Interessenten am Vorbereitungslehrgangs findet am 20. März 2015 ein Informationstag statt. Das Forstliche Bildungszentrum Königsbronn bittet um rechtzeitige Anmeldung. Der Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungslehrgang sind folgende Unterlagen beizufügen: Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf (z.b. Forstwirt/in, Landwirt/in,...), aus dem die erzielte Durchschnittsnote hervorgehen muss. Nachweis über die für die Zulassung erforderliche Mindestzeit an Berufspraxis im Bereich Forstwirtschaft bzw. über die voraussichtliche Erfüllung dieser Voraussetzung bis zum Beginn des Vorbereitungslehrgangs ( ). Lebenslauf, aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu entnehmen ist. Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerberin bisher an keiner Meisterprüfung im Beruf Forstwirt/Forstwirtin teilgenommen hat bzw. wann und bei welcher zuständigen Stelle eine entsprechende Prüfung nicht bestanden wurde. 4. Auswahlverfahren für den Vorbereitungslehrgang Um die Zulassung zum Vorbereitungslehrgang können sich alle Interessentinnen und Interessenten bewerben, welche die unter Ziffer 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Sofern mehr Bewerbungen eingehen als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, wird für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung als Forstwirt/ Forstwirtin oder einem anderen landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf anhand der beiden folgenden gleichrangigen Auswahlkriterien eine Reihungsliste erstellt: Zeit der Berufspraxis im Bereich der Forstwirtschaft nach der Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses in dem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf. Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf werden Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf in der Reihung nachgestellt. 15 der insgesamt 24 Lehrgangsplätze sind Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Baden- Württemberg vorbehalten. Zwei Lehrgangsplätze sind vorsorglich für Härtefälle reserviert.

5 ! 5 Die Einberufung der zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Lehrgang erfolgt durch das Forstliche Bildungszentrum Königsbronn. 5. Prüfungsgebühren und Lehrgangsentgelte Für die Meisterprüfung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich werden bei der Prüfungsanmeldung Prüfungsgebühren gemäß nachfolgender Übersicht erhoben. Bei Rücktritt werden die Gebühren nicht erstattet. Vorgang Anmeldung zur Meisterprüfung Anmeldung zur Meisterprüfung ohne den Prüfungsteil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" Anmeldung zur Prüfung für den Prüfungsteil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" (Prüfung zur "Ausbildereignung") Anmeldung zur Wiederholung der Meisterprüfung je Prüfungsteil (je Prüfung praktisch oder schriftlich 50,-- Euro) Gebühr 300,-- Euro 200,-- Euro 100,-- Euro 100,-- Euro (50,-- Euro) Für die Vorbereitungslehrgänge werden Teilnahmeentgelte (ohne Kosten für Unterkunft und Verpflegung) über das Forstliche Bildungszentrum Königsbronn erhoben: Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zur Ausbildereignung: 200,-- Euro Vorbereitungslehrgang für die Forstwirtschaftsmeisterprüfung: 500,-- Euro Die Teilnahmeentgelte sind vor Beginn der Lehrgänge zu entrichten, die Rechnungsstellung erfolgt in Verbindung mit der Einberufung zum Lehrgang. Bei kurzfristigen Abmeldungen behält sich der Veranstalter die Erhebung von Storno-/ Bearbeitungsgebühren vor. 6. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer tragen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn selbst. Die Kostensätze betragen derzeit: pro Übernachtung im Doppelzimmer: 6,00 Euro pro Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen): 12,50 Euro

6 ! 6 7. Förderung Seitens des Landesbetriebs ForstBW werden derzeit keine Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefördert. Forstwirtinnen und Forstwirte des Landes Baden-Württemberg erhalten für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung nach den Bestimmungen des 28 TV-Forst. Der Zeitraum des Sonderurlaubs wird als Beschäftigungszeit nach 34 Absatz 3 TV-Forst angerechnet. Den Land- und Stadtkreisen wird empfohlen, diese Regelung analog anzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass Aufwendungen für die Fortbildung zum Forstwirtschaftsmeister/zur Forstwirtschaftsmeisterin, einschließlich u. U. erfolgter Entgeltfortzahlungen, nicht über den Landesbetrieb ForstBW abgegolten werden. Für Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) in der jeweils gültigen Fassung. Anträge sind frühzeitig bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte zu stellen. Eine Informationsbroschüre über die verschiedenen Finanzierungshilfen nach dem AFBG sowie Antragsformulare sind über die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu erhalten. Eine kostenfreie Info-Hotline zum "Meister-BAföG" ist unter der Telefon-Nummer eingerichtet. 8. Schlussbestimmungen Die unteren Forstbehörden werden gebeten, die Waldarbeitenden zeitnah zu informieren. Die Informationen des Schreibens sind auch den kommunalen und privaten Forstbetrieben in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. gez. Kopp

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