I. 2 Sonderpädagogische Beratungsstellen, Frühförderung und der Übergang in die Schule
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- Louisa Fiedler
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1 I. 2 Sonderpädagogische Beratungsstellen, Frühförderung und der Übergang in die Schule Die von Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen ist ein wichtiger Baustein im Diagnose-, Förder- und Therapiesystem baden-württembergischer Einrichtungen. Dieses System besteht aus einer großen Vielfalt beteiligter Personen und Institutionen. Es ist daher besonders notwendig, regionale und überregionale Angebote zu kennen, um im Einzelfall Vernetzungen herstellen zu können. Vernetzung aller Beteiligten Die wesentlichen Säulen im Bereich der sind im Folgenden dargestellt. durch Ärztinnen und Ärzte durch Kinderkliniken, Sozialpädiatrische Zentren und interdisziplinäre Frühförderstellen durch pädagogische und psychologische Beratungsstellen durch Fachpersonal im vorschulischen Bereich Besondere Bedeutung im vorschulischen Bereich haben die Sonderpädagogischen Beratungsstellen und die Interdisziplinären Frühförderstellen. Sonderpädagogische Beratungsstellen existieren flächendeckend in ganz Baden-Württemberg an bestehenden Sonderschulen aller Disziplinen. Die Dienste sind für die Ratsuchenden kostenlos. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Frühförderung immer das Einverständnis der Eltern voraussetzt. Die Interdisziplinären Frühförderstellen werden in der Regel von den unterschiedlichsten Kostenträgern finanziert und bieten regional vielfältige und zum Teil sehr unterschiedliche Leistungen an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stammen sowohl aus dem pädago- SonderpädagogischeBeratungsstellen Interdisziplinäre Frühförderstellen
2 gisch psychologischen als auch aus dem medizinisch therapeutischen Bereich. Ein Wegweiser einiger wichtiger Einrichtungen für Frühförderung in Baden-Württemberg ist mit folgender Internetadresse abrufbar: Wegweiser Frühförderung Formen der Frühförderung in sonderpädagogischen Beratungsstellen: Diagnostik zu Hause, in der Beratungsstelle und in Kindertageseinrichtungen Beratung und Begleitung für die Eltern und andere Bezugspersonen des Kindes (z.b. Erzieherinnen/ Erzieher) Förderung des Kindes im Elternhaus Förderung in der Beratungsstelle: Einzelförderung, Fördergruppen, Spielgruppen, Psychomotorik,. Eltern-Kind-Gruppen Förderangebote in Kindertageseinrichtungen Kontaktveranstaltungen für Erziehende, pädagogisches und sozialpädagogisches Personal, Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, Freizeiten, Vermittlung weiterer Hilfen Hilfe bei der Überleitung in andere Einrichtungen Mitwirkung beim Übergang in schulische Einrichtungen
3 Das Verbundsystem sonderpädagogischen Beratungsstellen am Beispiel des Staatlichen Schulamts Schwäbisch Gmünd Ellwangen (E) Wört (K) Stuttgart (Sehbeh.) V: GD, AA, HDH Abkürzungen: V E F G H Mutlangen (S) V: GD Schw.Gmünd(F/G/E/H) Interdisz.Frühf. V: GD = Verbund = Schule für Erziehungshilfe = Förderschule = Schule für Geistigbehinderte = Schule für Hörbehinderte und Gehörlose AA = Aalen GD = Schwäbisch Gmünd HDH = Heidenheim Heubach (F) V: GD Wasseralfingen (F) Aalen (F/E/S) Interdisz.Frühf. Oberkochen (F) Heidenheim (S/F/G) V: HDH Westhausen (G) Herbrechtingen (F) V: HDH Giengen (F) V: HDH
4 Am Beispiel des Staatlichen Schulamts Schwäbisch Gmünd wird deutlich, wie dicht allein das Angebot sonderpädagogischer Beratungsstellen ist. Da die Probleme der Kinder im Vorschulbereich nur selten einzelnen Disziplinen zuzuordnen sind, müssen die Beratungsstellen im ständigen Austausch und in enger Zusammenarbeit im Sinne eines für die Ratsuchenden transparenten Unterstützungs-Managements zusammenwirken. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen ist im allgemeinen wie in besonderen Fällen unerlässlich und bedarf einer genauen Systemkenntnis aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen. Kooperation der sonderpädagogischen Beratungsstellen untereinander Der Übergang in die Schule In der Praxis bewährt sich eine enge Zusammenarbeit aller an der Kooperation Beteiligten, wenn es um die Einschulung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf geht. Zu diesem Personenkreis gehören die jeweiligen Beauftragten für die Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen, die sonderpädagogischen Beratungsstellen, die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer der allgemeinen Schule, die Erzieherinnen und Erzieher der Kindergärten und die Eltern. Besondere Verantwortung im Abklärungsprozess bezüglich des richtigen Lernortes haben die für die Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen beauftragten Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer. Die Kooperation wird inhaltlich und organisatorisch in einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Jahresplan ausgestaltet, der gemeinsam von Lehrkräften und Erzieherinnen / Erzieher erstellt wird. Die Schulleitung trägt Verantwortung für die Gestaltung und Durchführung der Kooperation auf schulischer Seite. Die Mitwirkung der Leitung der Tageseinrichtung obliegt dem Träger. Das Staatliche Schulamt klärt mit den Beteiligten Lernortfragen, die innerhalb der Kooperation Tageseinrichtung Grundschule nicht erfolgen können, und trägt Verantwortung für deren Umsetzung. Kooperation aller Beteiligter Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen Grundschulen)
5 Kooperation Kindergarten- Grundschule Sonderpädagogische Beratungsstelle Beratungslehrer der allgem. Schule Erzieher und Erziehungsberechtigte Beratung Mitwirkung: ÖGD Jugendamt Ärzte und Psychologen Grundschule Sonderschule Der Austausch von Daten und Informationen ist nur möglich, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung dazu gegeben haben. Eine transparente Diagnostik sowie die Einbindung der Eltern in alle Informations- und Beratungsprozesse sind im Interesse des Kindes unbedingt erforderlich. Übergang Frühförderung - Schule Nur selten ist der Prozess der Beratung und Förderung bei Schuleintritt abgeschlossen. Kinder, die von sonderpädagogischen Frühfördereinrichtungen betreut wurden und anschließend die entsprechende Sonderschule besuchen, profitieren von der Kontinuität der eingeleiteten pädagogischen Maßnahmen. Bei Kindern, die der Frühfördereinrichtung bekannt sind, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Einverständnis der Eltern an der Lernortklärung mitwirken. Die Verwendung von Daten aus der Frühförderung ist nur mit Einverständnis der Eltern für die Lernortklärung möglich. Sinnvoll ist es daher, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frühförderung möglichst bald mit den Eltern ins Gespräch kommen, um die Lernortklärung in einem vertrauensvollen Austausch begleiten zu können. Wird ein Kind mit erhöhtem Förderbedarf in eine Grundschule ein- Kontinuität eingeleiteter pädagogischer Maßnahmen Daten aus der Frühförderung Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in der
6 geschult, sollte nach Möglichkeit bereits beim Einschulungsverfahren eine zeitlich befristete und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzte Kooperationsvereinbarung mit der betreuenden Sonderschule vereinbart werden. Grundschule Bernd Weigel, Sonderschullehrer Mörikeschule (Förderschule), Heubach Mitarbeiter der Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Schwäbisch Gmünd Leiter der Sonderpädagogischen Frühberatungsstelle Heubach
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