Hausordnung BEATPATROL Festival

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1 Hausordnung BEATPATROL Festival 1. Parkplatzordnung 1.1 Geltungsbereich Die Gültigkeit der Parkplatzordnung erstreckt sich auf alle Parkflächen des BEATPATROL Festivals. Einfahrt und Benützung der Parkflächen erfordert eine gültige BeatPatrol Eintrittskarte und ist nur während der Öffnungszeit erlaubt. Die Parkplatzordnung wird mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes anerkannt, ebenso wie die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Die StVO ist am Parkplatz des BEATPATROL Festivals gültig. Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. 1.2 Verbote Die vorgegebenen Parkplätze sind einzuhalten. Das Parken auf Verkehrswegen zwischen den Parkflächen ist verboten. Das Aufstellen von Zelten bzw. Nächtigungseinrichtungen jeglicher Art am Parkplatz ist strengstens verboten, ebenso wie das Wegwerfen von Müll am Parkplatz. 1.3 Verantwortlichkeit Der Veranstalter haftet weder für Personen- und Sachschäden, noch übernimmt er die Haftung für auf den Parkplatz mitgenommene Gegenstände. 2. Camping- und Caravanplatzordnung 2.1 Geltungsbereich Die Campingplatzordnung ist für den gesamten Camping- und Caravancampingplatz am BEATPATROL Festival gültig. Die Benützung und Betretung setzt den Besitz einer gültigen Eintrittskarte voraus und ist nur während der Öffnungszeiten gestattet. Für die Benutzung des Caravancampingplatzes ist der Besitz eines gültigen Caravan Tickets Voraussetzung. Die Campingplatzordnung wird mit dem Betreten/Befahren des Campingplatzes anerkannt. Ebenso wie die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Der Besucher erklärt sich durch das Betreten des Camping- bzw. des Caravancampingplatzes mit der Durchsuchung von mitgebrachten Taschen, Gegenständen etc., sowie mit möglichen Personenkontrollen bzw. Durchsuchungen und Körperchecks einverstanden. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Besucher durch ihr Verhalten weder belästigt noch gefährdet oder auf andere Weise beeinträchtigt werden.

2 2.2 Verbote Entfachen von offenem Feuer, Anzünden von Lagerfeuern, die Benützung von Gaskochern oder anderen Gasgeräten und das Verwenden von Grillvorrichtungen ist strengstens verboten. Ebenso ist es strengstens untersagt, Gasflaschen, Kraftstoffe wie Benzin oder Brandlasten wie z.b. Möbelstücke auf den Camping- und Caravancampingflächen mitzuführen. Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist strengstens verboten. Das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Camping- und Caravancampingplatz ist für Besucher strengstens verboten. Auf dem Camping- und Caravancampingplatz herrscht striktes Glas und Sperrmüllverbot. Sperrige Gegenstände wie Bierkisten, Bierbänke und Biertische sind ebenfalls strengstens verboten. Spitze und/oder sperrige Gegenstände sowie das Hantieren mit diesen ist verboten. Das Graben von Löchern, das Blockieren von Wegen oder Notausgängen mit Zelten oder anderen beweglichen und unbeweglichen Dingen ist strengstens verboten. Das Beschädigen, Zerstören oder Verändern (Umwerfen, Anzünden, etc.) von vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Infrastruktureinrichtungen wie Duschen oder chemische Toiletten etc. ist strengstens verboten. Das Befahren des Campinggeländes ist rein den Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen und den Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes/Veranstalters vorbehalten. Allen Besuchern ist das Befahren des Campinggeländes strengstens verboten. Ein Vorzelt pro Caravan ist erlaubt. Das Nächtigen in diesem Vorzelt ist aber aus Sicherheitsgründen strengstens verboten. Schlafzelte z.b. neben Kombis, etc. sind nicht gestattet. Fahrzeuge über 11 Meter Länge und 3,5t Gewicht dürfen nicht auf den Caravanplatz auffahren. Türme, Dächer von Containern und dergleichen, die am Camping- und Caravancampingplatz errichtet worden sind, dürfen von Besuchern nicht bestiegen oder erklommen werden, ebenso wie aufgestellte Zaunelemente und deren Umwerfen. Das Reservieren und Abstecken von Campingflächen ist verboten. Die Mitnahmen von Drogen und Tieren ist nicht gestattet. 2.3 Verantwortlichkeiten Der Veranstalter übernimmt weder Haftung für Schäden aller Art die Besucher auf dem Camping- oder Caravancampingplatz erleiden, noch für auf die Campingflächen mitgebrachte Gegenstände. Der Veranstalter haftet nur dann, wenn Schäden durch den Veranstalter selbst oder dessen Vertreter bzw. dessen Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Verantwortung des Veranstalters für Schäden im Zusammenhang mit Besuchern oder Sachen endet mit Schluss der Veranstaltung bzw. mit der Räumung des Campingplatzes. Für Besucher die sich danach noch auf den Campingflächen aufhalten oder diese nach der Sperre wieder betreten, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Die Missachtung dieser Campingplatz- und Caravanplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum BEATPATROL führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht. Der

3 Veranstalter hält sich Änderungen in der Campingordnung auch während der Veranstaltung vor. Die Campingordnung besitzt für die gesamte Dauer der Veranstaltung Gültigkeit. Das Baden sowie der Aufenthalt im Traisen Fluss erfolgt auf eigene Gefahr. 3. Platzordnung Bühnen-/Kerngelände 3.1 Geltungsbereich Diese Platzordnung gilt für das Bühnengelände (sog. Kerngelände, inkl. Indoor Bereich) beim BEAT- PATROLFestival. Das Betreten des Kerngeländes setzt eine gültige BEATPATROL Eintrittskarte voraus und ist nur während der Öffnungszeit gestattet. Die Platz- bzw. Hausordnung sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften werden mit Betreten des Geländes anerkannt. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Zuwider handeln wird unter Anwendung des Hausrechts mit Platz- bzw. Hausverbot geahndet. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Besucher durch ihr Verhalten weder belästigt noch gefährdet oder auf andere Weise beeinträchtigt werden. Der Besucher erklärt sich durch das Betreten des Kerngeländes und dem Indoorbereich mit der Durchsuchung von mitgebrachten Taschen, Gegenständen etc., sowie mit möglichen Personenkontrollen bzw. Durchsuchungen und Körperchecks einverstanden. Mit dem Betreten des gesamten Areals des BEATPATROL Festivals erteilt der Besucher dem Veranstalter die Erlaubnis Ton- und Bildaufzeichnung zu tätigen sowie diese technisch auszuwerten und diese entschädigungslos und ohne zeitliche und räumliche Beschränkung auszustrahlen. 3.2 Verbote Das Mitbringen folgender Gegenstände ist strengstens verboten: 1. Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten. 2. Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und -kanister, Hartverpackungen. 3. Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten und ähnliches. 4. Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke. 5. Pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen. 6. Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten). 7. Bild- und Tonaufnahmegeräte. 8. Drucksorten, Werbe- und Streuartikel (sofern nicht eine schriftliche Genehmigung des Veranstalters vorliegt). 9. Die Mitnahme von Drogen und jeder gesetzlich verbotenen Substanz 10. Die Mitnahme von Tieren.

4 Weiters ist verboten: 1. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art. 2. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken. 3. Stagediving und Crowdsurfen. 4. Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Ein- und Ausgängen zum Indoorbereich und zu den Ein- und Ausgängen des Geländes. 5. Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge. 6. Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme: legale Tabakwaren). 7. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten. 8. Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verschmutzen oder zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches). 9. Einrichtungen am Campingplatz, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, durch Besucher zu besteigen. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente. Das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiches. 10. Das Verändern (insbesonder Abnehmen) von Zutrittsberechtigungen. 11. Das Betreten von Camping- oder Veranstaltungsbereichen über andere als die offiziellen Ein- und Ausgänge bzw. das Betreten ohne gültige Zutrittsberechtigung. 3.3 Verantwortlichkeiten Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personenund Sachschäden. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für mitgenommene Gegenstände. Für allfällig auftretende Gehörschäden oder sonstigen gesundheitlichen Schäden, die bei Konzerten auf Grund der Lautstärke auftreten können, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet nur, wenn Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig im Bereich des Kerngeländes und des Indoorbereiches herbeigeführt wurden. Die Verantwortung des Veranstalters endet mit Schluss der Veranstaltung bzw. mit der Räumung des Campingplatzes. Für Besucher die sich danach noch auf den Fächen aufhalten oder diese nach der Sperre wieder betreten wird keine Haftung übernommen. Die Missachtung der Platz- bzw. Hausordnung führt zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht. Der Veranstalter behält sich Änderungen in der Platz- bzw. Hausordnung jederzeit vor. Die Platz- bzw. Hausordnung besitzt für die gesamte Dauer der Veranstaltung Gültigkeit.

5 Darüber hinaus gilt: Bei einer Open Air Veranstaltung kann es situationsbedingt zu unerwarteten Änderungen im Ablauf kommen (Programmunterbrechungen, Evakuierungen, etc). Anordnungen des Veranstalters (Einblendungen, Durchsagen) sowie des Sicherheitspersonals sind bedingungslos Folge zu leisten. Das Mitnehmen von Gaskartuschen, Gasflaschen und brennbaren Flüssigkeiten ist am gesamten Gelände (Campingplatz, Parkplatz, Caravancampingplatz, Kerngelände) strengstens verboten!

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