Prüfpfad-Bogen Landkreis Bördekreis

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1 Prüfpfad-Bogen Strukturfonds Operationelles Programm Sachsen-Anhalt Fonds: ESF OP-Maßnahme-Nummer: SRP BÖ Maßnahmebezeichnung: Richtlinie: Richtlinieninhaber: Förderung der Beschäftigung von Zielgruppen b) Rahmenprogramm zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern sowie Beratung von Erwerbslosen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (SRP und LKR) Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt (MW LSA), Referat 54 Laufzeit: Rechtsgrundlagen: siehe Anlage Teil A Antragsberatung und Entscheidungsverfahren 1. Beratung und Antragsvorprüfung: (Einrichtung/Behörde) Beratung: Triftstraße 9-10, Oschersleben Geschwister-Scholl-Straße 143a, Schönebeck Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4, Magdeburg Antragstellung: Antragsannehmende Stelle: Mitwirkung und fachtechnische Unterstützung: Formulare des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Agentur für Arbeit inhaltliche Aspekte wie Förderfähigkeit laut Rahmenprogramm; Vollständigkeit des Antrages und Ideenwettbewerb.

2 2. Antragsprüfung und Entscheidungsvorbereitung: Mitwirkung: Stellungnahme/Votum: 3. Entscheidungsverfahren und Vorbereitung des Bewilligungsbescheides: Die Prüfung der Förderfähigkeit im Rahmen des Rahmenprogramms erfolgte durch den Landkreis Bördekreis. Es wurden die nach Verordnung (EG) Nr. 438 / 2001; 1685 / 2000 und 448 / 2004 relevanten Sachverhalte überprüft. Agentur für Arbeit Wirtschaftsakademie Dr. P. Rahn & Partner - Es wurden die nach Verordnung (EG) Nr. 438 / 2001; 1685 / 2000 und 448 / 2004 relevanten Sachverhalte überprüft. Mitwirkung: Kompetenzregelung: Die Übertragung der Bearbeitung der Rahmenprogramme zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern sowie zur Beratung von Erwerbslosen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds erfolgte durch Festlegung des Landrates des Bördekreises an das. zeichnungsberechtigt: Landrat Herr Kanngießer laut DA 17/1994 und 02/2002 des Bördekreises 4. Erteilung des Bewilligungsbescheides: Art des Bescheides: Landrat Prüfung durch SGL und SB des es: Frau Hirsch, Frau Weber, Frau Schulze. Zuwendungsbescheid

3 Kompetenzregelung: Die Übertragung der Bearbeitung der Rahmenprogramme zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern sowie zur Beratung von Erwerbslosen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds erfolgte durch Festlegung des Landrates des Bördekreises an das. zeichnungsberechtigt: Landrat Herr Kanngießer Information Zuwendungsempfänger: 5. Datenerfassung für die Programmabwicklung: Datenbank: Die Information erfolgte auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe. Projektebene, Trägerebene monatliche Verarbeitung Eingabeform: Papier Teil B Mittelabruf 1. Prüfung des Mittelabrufs: - Formblatt Abrechnung nach Nr.1.2 AN Best-GK Vor Freigabe des Mittelabrufs wurden die Bestimmungen des Bescheides geprüft. Prüfvermerke erfolgten laut der Checkliste. Als Nachweis für die Einnahmen und Ausgaben wurden die Zahlungsbelege und Kontoauszüge kontrolliert. Das Einhalten des Finanzierungsplanes, das Führen von Haushaltsüberwachungslisten, die Abschlagsanforderung erfolgte von den zuständigen Mitarbeitern des es. 2. Auszahlungsanordnung und Auszahlung: Ausgabeerklärung des Zuwendungsempfängers: Ausgabebeleg der Zahlstelle: Zahlstelle: Personenkreis laut DA 03/2002 z.b. AL, SB HH und SB HzA des es (Frau Gahl, Frau Riedl und Frau Weber) Abschlagsanforderungen Formblätter für den Mittelabruf Auszahlungsanordnungen und HÜL Die Auszahlung erfolgte über Auszahlungsanordnung und mit Unterschriftsregelung laut DA Nr.03/2001 des Bördekreises. Kreiskasse des Landratsamtes

4 Zahlungsweise Kompetenzregelung: 3. Datenerfassung der Programmabwicklung: Online-Zahlung 1. Berechtigte Sachbearbeiter zur Führung der HÜL 2. Nachweis der Anordnungsbefugnis 3. Nachweis über die sachl./ rechn. Feststellungsvermerke für BWST Kreiskasse des Landratsamtes Datenbank: Die Eingabe der Daten wurde auf Projektebene / Trägerebene abgewickelt. Zeitpunkt der Eingabe war die Echtzeitverarbeitung. Als Eingabeform ist ein Vorgangsbearbeitungsmodul genutzt worden. 4. Abgabe der Ausgabebestätigung: Richtlinieninhaber/beauftragte Behörde/Einrichtung: MW LSA, Ref. 54 gibt die Ausgabenbestätigung gemäß VO (EG) 438 /2001, Kapitel III, Art. 9, Abs.2 ab. Teil C Projektbegleitung/-kontrolle 1. Projektbegleitung: Die Projektbegleitung erfolgte durch das des Bördekreises, BBJ Servis GmbH Sachsen- Anhalt und die Agentur für Arbeit. Die erforderlichen Änderungen der Verfahren wurden durch erneute Bewilligungsvorlage; Erteilung eines Änderungsbescheides, Rücknahmebescheides bzw. Widerrufs vorgenommen. 2. Projektkontrolle: Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 führen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte Vor-Ort-Kontrollen durch. Dazu definieren sie bezogen auf diese Maßnahme Risikofaktoren. Überschreitet ein Projekt die festgesetzte Risikoschwelle, führt die zuständige Stelle Vor-Ort-Kontrollen durch. Per Bewilligungsbescheid ist der Landkreis / die kreisfreie Stadt beauflagt, 5 Prozent des von ihm/ ihr bewilligten Mittelvolumens bei den Maßnahmeträgern zu prüfen. Durchführung, Ergebnisse und ggf. eingeleitete Maßnahmen werden dokumentiert. Durchführende Stelle: Sonstige Projektkontrollen: Kontrollen durch das Rechnungsprüfungsamt des Bördekreises sowie BBJ Servis GmbH Sachsen- Anhalt Teil D Verwendungsnachweis und Projektbericht

5 1. Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen (ZVN) bzw. abschließenden Verwendungsnachweisen (VN): Mitwirkung: Kompetenzregelung: TGL - Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt Auf einfachen Verwendungsnachweisen erfolgte die Prüfung unter besonderer Berücksichtigung der Sachverhalte nach VO (EG) Nr. 438 / 2001, 1685 / 2000 und 448 /2004 sowie LHO. Die Prüfungsvermerke wurden auf dem Formblatt für die Verwendungsnachweise vorgenommen. und Rechnungsprüfungsamt zeichnungsberechtigt: Landrat Herr Kanngießer 2. Finanzkorrekturen - Entsprechend der Verordnung (EG) NR aus 1994, den Leitlinien Unregelmäßigkeiten und deren Behandlung in Sachsen-Anhalt sowie weiterer aktueller Festlegungen 3. Datenerfassung für die Programmabrechnung: - Datenbank: Die Eingabe der Daten wurde auf Projektebene / Trägerebene abgewickelt. Zeitpunkt der Eingabe war die Echtzeitverarbeitung. Als Eingabeform ist ein Vorgangsbearbeitungsmodul genutzt worden. Teil E Projektbezogene Dokumentation 1. Aufbewahrungsort - Förderakte: Zahlungsbelege und Rechnungen: (Original) 2. Aufbewahrungsfrist (VO (EG) Nr. 1260/99 Artikel 38, Absatz 6) - und Kreiskasse des Bördekreises sowie der Zuwendungsempfänger Datenhaltung: In Papierform, auf Server und auf Band. Teil F Fachaufsicht

6 1. Fachaufsicht innerhalb der beteiligten Institutionen: 2. Fachaufsicht durch übergeordnete Dienststellen: Rechnungsprüfungsamt des Bördekreises Landesverwaltungsamt und MW LSA Teil G Berichterstattung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 Titel IV, Kapitel I, Artikel 37, sind Berichterstattungen über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Durchführung dieser Verordnung fällig. Art der Berichte: Jahresberichte (Abs. 2) Schlussberichte (Abs. 1) Zuarbeit: Datenbereitstellung und -aufbereitung: Zuständige Stelle: MW LSA, Referat 54 und BBJ Servis Sachsen- Anhalt Begleit- und Abrechnungsverfahren BAV, BBJ Servis GmbH Sachsen-Anhalt und MW LSA MW LSA, Verwaltungsbehörde als Fondsverwalter Anlage Rechtsgrundlagen: Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom mit allgemeinen Bestimmungen über Strukturfonds (ABL. EG L 161/1) Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Rates betreffend den Europäischen Sozialfonds (ABL. EG L 213/5) Gemeinschaftliches Förderkonzept der Europäischen Union (EU) für die neuen Länder vom für den Programmzeitraum Operationelles Programm Sachsen-Anhalts für den Zeitraum 2000 bis 2006 Das jeweils geltende Haushaltsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem Haushaltsplan, den 23, 44 der Landeshaushaltsordnung für das Land Sachsen-Anhalt Verwaltungsvorschriften zu 44 der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl. des MF vom , MBl. LSA S. 629 ff, zuletzt geändert durch RdErl. des MF vom , MBl. LSA S. 241) Verordnung (EG) Nr. 68/2001 Der Kommission vom 12.Januar 2001 Verordnung (EG) Nr. 69/2001 Der Kommission vom 12.Januar 2001 Allgemeine und besondere Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide

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