Berufsorientierung für Asylsuchende und Konventionsflüchtlinge
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- Victoria Waltz
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1 Berufsorientierung für Asylsuchende und Konventionsflüchtlinge Ablauf & Vereinbarung eines Volontariats Zielgruppe: Personen im Asylverfahren und Bezieher einer Mindestsicherung (Asylsuchende oder Konventionsflüchtlinge). Motivation: Rasche Integration in den Arbeitsprozess als Beitrag zum Gemeinwohl Ziel: Gegenseitiges Kennenlernen, Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen und Fähigkeiten, pers. Entwicklungsberatung, Ausbildungsplanung Methode: Externe Begleiter/innen (Einzelpersonen, Vereine, Gemeinden, ) treten als ehrenamtlich tätige Mentor/innen auf, stellen die Verständigung und die formalenerfordernisse sicher, vereinbaren im Namen der Initiative mit dem Unternehmen die Lernziele bzw. die Inhalte der Berufsorientierung inklusive Termine für die Orientierungstage. Er/Sie steht während der gesamten Berufsorientierungsphase zur Verfügung. Ablauf: 1. Kontaktaufnahme: Das Unternehmen bespricht Anforderung mit dem/der externen Begleiter/in. Nach interner Abstimmung mit den in Frage kommenden Flüchtlingen wird ein Erstgespräch mit dem Unternehmen vereinbart. 2. Erstgespräch: Der/die Begleiter/in erscheint mit dem Flüchtling zum Gespräch und vereinbart mit dem Unternehmen den Umfang, Ablauf und Inhalt der Berufsorientierung. Dabei wird unter anderem sichergestellt, dass es sich nicht um eine Beschäftigung handelt. Die Berufsorientierung wird inklusive der Lernziele und der Termine schriftlich dokumentiert. 3. Phase 1 - Reflexionsgespräch: Nach einer Frist von 5 Orientierungs- Tagen wird ein Gespräch mit allen Beteiligten (Unternehmer/in, orientierenden Person und Begleiter/in) geführt. Es wird über die gewonnenen
2 Erkenntnisse und die Fähigkeiten diskutiert, sowie Empfehlungen für die berufliche Entwicklung ausgesprochen und dokumentiert. Ergebnisoptionen: Entsprechen die Kenntnisse und Fähigkeiten nicht dem erwarteten Ausmaß, wird ein Nachweis über die durchgeführte Orientierung ausgestellt. Falls es sich als zweckmäßig erweist, wird die Vertiefung der Orientierung für weitere Tage, maximal jedoch für 3 Monate vereinbart. Hinweis: Die Dokumentation des Reflexionsgespräches und die darin enthaltenen Aussagen des Unternehmens zur Berufseignung enthalten wertvolle Informationen für die zukünftige Bewerbung. 4. Phase 2 (Vertiefung)- Reflexionsgespräch: Es ist vorgesehen, dass der/die externe Betreuer/in dem Unternehmen als Kontaktperson zur Verfügung steht. Spätestens nach einer Dauer von 3 Monaten geht es um die Entscheidung, ob der Flüchtling (bei entsprechender Beschäftigungserlaubnis und ausreichenden Kenntnissen und Fähigkeiten) angestellt werden soll oder nicht. Es erfolgt wie bei Phase 1 ein dokumentiertes Reflexionsgespräch. Dauer: Volontariat: 1 Orientierungstag bis max. 3 Monate Meldung: Der/die Inhaber/in des Betriebes meldet die Berufsorientierung an das AMS und bei Personen im Asylverfahren an die Caritas, bei Personen mit anerkanntem Status an die Bezirkshauptmannschaft mit den Angaben: Name, Versicherungsnummer, Firma, Berufsfeld und Dauer. Für die Meldung eines Volontariats an das AMS gibt es ein entsprechendes Formular, das zu verwenden ist: Tätigkeitsmerkmale: Die Berufsorientierung entspricht weitgehend den Beschreibungen, Merkmalen und Bestimmungen der Berufserkundung (im Sinne einer Erweiterung und Vertiefung bereits bestehender, aber zumeist nicht nachweisbarer Kenntnisse), ist jedoch nicht auf Minderjährige, sondern erwachsene Personen bezogen, die eine Arbeitsmarktorientierung benötigen. Es handelt sich um einen Aufenthalt im Betrieb zum gegenseitigen Kennenlernen und der Weiterbildung: Es handelt sich um kein Beschäftigungsverhältnis
3 Es erfolgt keine Entlohnung Die orientierende Person unterliegt nicht der Betriebsdisziplin Es erfolgt keine Anmeldung als DienstnehmerIn (aber: Anmeldung beim AMS spätestens zwei Wochen vor Beginn des Volontariats) Versicherung: - gesetzliche Teilversicherung in der Unfallversicherung über die AUVA notwendig; - eine Meldung hat vor Beginn der Berufsorientierung an die AUVA zu erfolgen; d= &action=2&viewmode=content - Kosten 0,13 cent pro Person und Kalendertag
4 Vereinbarung Volontariat Abgeschlossen zwischen: Begleiter/in, Name: Adresse: und berufserkundende Person, Name: Adresse: Versicherungsnummer: und Firma: Bezugsperson: Präambel: Der/die externe/r Begleiter/in setzt sich dafür ein, dass Flüchtlinge in einem sehr frühen Stadium ihren Weg in die Berufstätigkeit finden. Personen aus der Umgebung bringen sich unentgeltlich als Begleiter/innen ein. Sie begleiten Personen, die sich aus verschiedensten Gründen nicht ausreichend verständigen können, in die Betriebe, vereinbaren mit den betroffenen Personen die Lernziele und versuchen die Berufseignung zu finden. Vereinbarung: Es wird vereinbart, dass der Betrieb entsprechend den Prinzipien der Begleiteten Berufsorientierung handelt (keine Beschäftigung, keine Entlohnung, keine Betriebsdisziplin). Der berufserkundenden Person werden die Arbeiten gezeigt und an überschaubaren Arbeiten die Fähigkeiten und Eignungen erweitert und vertieft bzw festgestellt. Die in der Zeit der Orientierung gewonnen Erkenntnisse werden in einem gemeinsamen Reflexionsgespräch aller Beteiligten ausgetauscht und dokumentiert. Dadurch entsteht eine Art Dienstzeugnis mit Hinweisen zur beruflichen Eignung inklusive Empfehlung für eine berufliche Weiterbildung.
5 Vereinbarung zum Orientierungsablauf Berufsbereich: Orientierungstage und Zeit: Datum von bis Orientierungsziele Beurteilungskriterien Reflexionsgespräch Dokumentation zur Berufseignung und Empfehlung zur Weiterbildung Unterschriften, Datum./ /. Externe Begleitung Berufserkundende Person Firma
6 Reflexionsgespräch - Formblatt Gesprächsteilnehmer Begleiter/in, Name: Berufserkundende Person, Name: Adresse: Versicherungsnummer: Firma: Bezugsperson: Zeitraum, nach Orientierungsablauf Vereinbarung vom: Berufs- und Unternehmensbereiche: Erfahrungsbericht Orientierungsziele: Besondere Eigenschaften, Talent: Wichtig erscheinende Weiterbildungsmaßnahmen: Allgemeine Empfehlung und weitere Planung: Unterschriften, Datum./ /. Externe Begleitung Berufserkundende Person Firma
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