Der Öffentliche Rettungsdienst. Budgetgedanke und Finanzierung. Aus der Sicht eines Kostenträgers
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- Bastian Lang
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1 Der Öffentliche Rettungsdienst Budgetgedanke und Finanzierung Aus der Sicht eines Kostenträgers DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
2 Um Erfolg zu haben, musst Du den Standpunkt des anderen einnehmen und die Dinge mit seinen Augen betrachten. Henry Ford DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./ DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
3 Die Versicherte breites Netz von über 800 Kundencentern Kundenbetreuung 78 Regionalgeschäftsstellen 10 Landesgeschäftsstellen Antragsbearbeitung Verträge/Vereinbarungen Zentrale = Hauptverwaltung in Wuppertal DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./ DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
4 Die Versicherte Jährliches Investitionsvolumen in die Gesundheit unserer Versicherten ,- u.a. für (Fallzahlen) 62 Mio. ärztliche Behandlungsfälle 9,2 Mio. zahnärztliche Behandlungen 60 Mio. Arzneimittelverordnungen 1,8 Mio. stationäre Behandlungen 4,1 Mio. Hilfsmittelversorgungen 3 Mio. Fahrdienstleistungen DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./ DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
5 Auszug aus dem Kontenplan des BMG für die Buchung der Leistungsausgaben der GKV Konto Fahrkosten Flugrettung Ausgaben 2005: ,- ÖRD Krankentransportwagen Rettungswagen 76 % 495 Notarztwagen 496 Taxen und Mietwagen 24 % 499 Sonstige (ÖVM, Pkw) DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
6 Ausgabensteigerung Öffentlicher Rettungsdienst Ausgabensteigerung je Versicherter aktuell per bis 495 ÖRD gesamt + 3,75 % per Rettungswagen + 6,32 % + 8,44 % 495 Notarztwagen + 0,98 % + 7,10 % = 60 % der Gesamtausgaben für Fahrten/Transporte DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
7 Ausgabensteigerung Öffentlicher Rettungsdienst Beispiel: Bundesland Hessen per = per = 15,1 Mio. 16,2 Mio. = plus 7,28 % Rettungswagen Notarztwagen + 9,23 % + 3,78 % DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
8 Ausgabensteigerung Öffentlicher Rettungsdienst Ursachen Fallzahlsteigerungen Anstieg der Entgelte DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
9 Ausgabensteigerung Öffentlicher Rettungsdienst Einflussfaktor: Fallzahlsteigerungen Beispiele: Zunahme der Verkehrsdichte Freizeitverhalten - Sportunfälle - Verkehrsunfälle - Alkohol/Drogen Aufklärungskampagnen zu Warnzeichen für z.b. Herzinfarkt / Schlaganfall ( jede Minute zählt ) Gesellschaftspolitischer Wandel (alleinlebende Alte) Demographischer Faktor / Morbidität DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
10 Gesetzliche Rahmenbedingungen Rechtsgrundlage für die jährliche Anpassung der Entgelte/ Gebühren ist 133 Abs. 1 SGB V / 71 Abs. 1-3 SGB V Ziel: Grundsatz: Ausnahme: Resultat: Beitragssatzstabilität Die vereinbarte Veränderung der jeweiligen Vergütung darf sich höchstens im Rahmen der vom BMG jeweils bekannt gegebenen Veränderungsrate entwickeln Die notwendige medizinische Versorgung lässt sich auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Beitragssatzerhöhungen nicht gewährleisten. Spannungsfeld zwischen landesgesetzlichen Vorgaben (ÖRD) und bundesgesetzlichem Auftrag DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
11 Ausgabensteigerung Öffentlicher Rettungsdienst Einflussfaktor: Anstieg der Entgelte 13,00% 12,00% 11,00% 10,00% 9,00% 8,00% 7,00% 6,00% 5,00% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% 1,63% 9,98% 1,89% 12,89% im Vergleich dazu das Ausgaben-Plus je Versicherter (eigentliche Notfallrettung - RTW und NAW) 1,06% 7,37% Entwicklung der Grundlohnsumme - GLS - (= Summe der beitragspflichtigen Einnahmen) 0,38% 12,66% 8,65% 0,97% 0,79% (Prognose) 6,48% (Prognose) DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
12 Ausgaben je Versicherter für die sog. eigentliche Notfallrettung (RTW - NAW) im zeitlichen Verlauf seit ,00 20,00 16,73 17,98 20,34 22,06 22,72 15,00 13,27 10,00 5,00 0, DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
13 Ausgabensteigerung Öffentlicher Rettungsdienst Anstieg der Entgelte / Ursachen Investitionsförderung der Länder Hilfsfrist Zulassung von Dritten (außerhalb des ÖRD) Satzungen DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
14 Investitionsförderung Zunehmender Rückzug der Länder / Kommunen angesichts verebbender Haushaltskassen Problem: Daseinsvorsorge keine Leistung der GKV Konflikt bei der Mittelaufbringung Tendenz: Zunehmende Verlagerung von Investitionsund Vorhaltekosten auf die GKV DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
15 Hilfsfrist Sorgfältiger Umgang mit der Balance zwischen dem medizinisch / technisch Machbaren und dem wirtschaftlich Möglichen (Vertretbaren) Eine Halbierung der Hilfsfrist bedeutet mindestens eine Vervierfachung der Kosten DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
16 Zulassungen Eine unkritische weitere Beteiligung von Leistungserbringern führt zu einem Ungleichgewicht zwischen Bedarf und Angebot Konsequenz: Die im öffentlichen Interesse liegenden wirtschaftlichen Entgelte / Gebühren sind gefährdet DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
17 Satzung Festlegung der Entgelte für den Rettungsdienst durch Satzung oder Rechtsverordnung des Rettungsdienstträgers Berlin Hessen (teilweise) Nordrhein-Westfalen Sachsen (2005 Vereinbarung) Sachsen-Anhalt Hilfsweise durch Satzung: Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Saarland Thüringen Länder und Kommunen werden so in die Lage versetzt, einen funktionierenden Rettungsdienst weitgehend zu Lasten der Krankenkassen durchzuführen - allerdings ohne auf die Sparzwänge der GKV Rücksicht nehmen zu müssen. DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
18 Satzungen Zur Forderung der Kassen muss bundesweit die gleichberechtigte Beteiligung bei Gebührenfindung und Planung zählen. Dies ergibt sich denknotwendig aus der Tatsache der beinahe alleinigen Finanzierung aller ansatzfähigen Kosten des ÖRD (s. Investitionsförderung) DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
19 Fremdbestimmung? Lastenumverteilung notwendig DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
20 Budget Gesundheitswesen: Staatliche Maßnahme zur Ausgabenbegrenzung der GKV Festlegung unter Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips ( kostendeckenden Budget ) Prospektive Ermittlung Ausgleich von Mehr- und Mindererlösen in der Folgeperiode KOSTENEXPLOSION? ODER KNALLHARTER VERDRÄNGUNGSWETTBEWERB? DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
21 Gesundheitsreform Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) Ergänzung des 133 SGB V: ( = Versorgung mit Krankentransportleistungen) Die Krankenkassen erhalten von den Leistungserbringern einen Abschlag in Höhe von 3 v. H. auf die vertraglich vereinbarten Vergütungen. Werden die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes oder anderer Krankentransporte durch landesrechtliche oder kommunalrechtliche Bestimmungen festgelegt, reduziert sich die Leistungspflicht der Krankenkassen zur Übernahme der Kosten entsprechend. Hurra? DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
22 Öffentlicher Rettungsdienst Der gut funktionierende Öffentliche Rettungsdienst ist fester Bestandteil der medizinischen Versorgung in Deutschland und ein wesentlicher Garant der hohen Qualität unseres Gesundheitssystems. Im partnerschaftlichen Miteinander gilt es einseitige Interessenpolitik zu vermeiden, um gemeinsam die hohe Qualität zukunftsfähig erhalten zu können. Bei der Zielsetzung darf die Finanzierbarkeit nicht aus dem Auge verloren werden; eine vernünftige Balance zwischen Kosten und Nutzen ist notwendig. VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!! DRK-Rettungsdienstsymposium Jörg Meinders Hohenroda, 16./
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