P R E S S E G E S P R Ä C H
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1 P R E S S E G E S P R Ä C H Krankenkassen riskieren Pflegenotstand in Kliniken DKG fordert Rechtsverordnung durch das BMG Berlin, 15. Dezember 2005 KONTAKT: DKG-PRESSESTELLE Dr. Andreas Priefler (Ltg.) Tel. (0 30) Holger Mages Tel. (0 30) Daniel Wosnitzka Tel. (0 30) Sekretariat Stephanie Gervers Tel. (0 30) Fax (0 30) Wegelystraße Berlin pressestelle@dkgev.de Web:
2 Berlin, 15. Dezember 2005 P R E S S E G E S P R Ä C H Krankenkassen riskieren Pflegenotstand in Kliniken DKG fordert Rechtsverordnung durch das BMG Problem: Richtwerte für Pflegeschulen werden von GKV/PKV nicht vereinbart Die Krankenhäuser bilden in ihren Schulen jährlich mehr als Menschen aus. Der Klinikbereich gehört damit zu einer der wichtigsten Ausbildungs-Branchen in Deutschland. Dabei bilden die Kliniken nicht nur für sich selbst aus, sondern stellen eine wichtige Säule in der Qualifizierung für den gesamten Gesundheitssektor dar. Vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen ist von einem zunehmenden Ausbildungsbedarf auszugehen. Die Träger der Ausbildungsstätten müssen aufgrund der Ausbildungszeit bereits heute die Weichen stellen, um in Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung mit nicht-ärztlichen Fachkräften sicherzustellen. Dabei gehört die auskömmliche Finanzierung der Ausbildungsstätten zu den Kernvoraussetzungen. Die Einführung der Fallpauschalen (DRGs) im Krankenhaus hat eine gesonderte Finanzierung der Ausbildungsstätten erfordert, da nicht alle Kliniken über eigene Schulen verfügen. Seit 2005 werden im DRG-System keine Ausbildungskosten mehr abgegolten. Nach den Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind von den Selbstverwaltungspartnern (DKG und GKV/PKV) auf Bundesebene jährlich für einen Großteil von Ausbildungsberufen die durchschnittlichen Kosten je Ausbildungsplatz in den Ausbildungsstätten und die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen zu ermitteln und entsprechende Richtwerte zu vereinbaren. Diese umfassen die Aufwände zur Ausbildung in den nicht-ärztlichen Berufen im wesentlichen die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflegerin/des Krankenpflegers, der Hebamme, der Krankenpflegehelferin und der medizinisch-technischen Assistentin. 1
3 Ab dem Jahr 2006 sind diese Richtwerte bei der Vereinbarung der krankenhausindividuellen Ausbildungsbudgets zu berücksichtigen und eine Angleichung der krankenhausindividuellen Finanzierungstatbestände an diese Richtwerte anzustreben. Ende Oktober 2005 sind die Verhandlungen an der Blockadehaltung der Krankenkassen gescheitert. Die Kassen fielen mit ihren Vorstellungen teilweise hinter bereits diskutierte Kompromisslinien zurück und zeigten sich an einem weiteren Verhandlungsversuch nicht interessiert. Wesentliche Kostenbestandteile blieben in den Richtwert-Vorschlägen der Krankenkassenverbände unberücksichtigt. Vereinbarungen auf dieser Grundlage hätten fatale Signalwirkungen zur Folge gehabt. So schlugen die Krankenkassen auf der Basis eines willkürlichen Gesamtbetrages vor, die Mehrkosten eines Ausbildungsplatzes mit maximal 700 zu vergüten. Die DKG hatte indes auf der Basis tatsächlich anfallender Kosten gefordert, dass der Mehrbedarf bei mindestens pro belegtem Ausbildungsplatz liegen müsse. Hintergrund der Verhandlungspraxis der Kassenseite ist offensichtlich die Strategie der GKV/PKV, durch die Verhinderung von bundesweiten Richtwerten bei den Budget- Verhandlungen mit dem einzelnen Krankenhaus Druck auszuüben, um niedrigere Werte zu erzielen. Die DKG war im Ergebnis gezwungen, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gegenüber offiziell das Scheitern der Verhandlungen zu erklären. Gleichzeitig wurde das BMG aufgefordert, für das Jahr 2006 eine Rechtsverordnung über Richtwerte zur Finanzierung auskömmlicher Ausbildungsbudgets zu erlassen, um erheblichen negative Folgen für die Ausbildung entgegen zu wirken. Folgen: Finanzierung der Ausbildung im Krankenhaus ernsthaft gefährdet Schulen droht Schließung Die Verhandlungstaktik der Krankenkassen ist nicht verantwortbar. Die Kassenseite verfolgt die Strategie, durch die Verhinderung von bundesweiten Richtwerten, bei den Budget-Verhandlungen mit dem einzelnen Krankenhaus Druck auszuüben, um niedrigere Werte zu erzielen. Durch die fehlenden Richtwerte sind die Schulen in den Krankenhäusern ernsthaft gefährdet, sich selbst zu tragen. Dies betrifft insbe- 2
4 sondere die Kosten der Ausbildungsstätten und die zwangsläufigen Mehrkosten in der Gesundheits- und Krankenpflege, die seit dem Jahr 2005 aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben durch das Krankenpflegegesetz entstehen. Wenn die Finanzierung der Ausbildung auf Dauer nicht kostendeckend ist, müssten viele Träger über kurz oder lang die Ausbildungsplätze aufgeben. Die Folge wäre ein drastischer Kapazitätsabbau bei den Ausbildungsplätzen und eine Verschlechterung der Ausbildungsqualität. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an Patientenversorgung aufgrund der demographischen Entwicklung wird durch die Haltung der Krankenkassen ein fatales Signal gesetzt, da hierdurch das Ziel, auch zukünftig ein bedarfsgerechtes Angebot an qualifiziertem Personal sicherzustellen, massiv gefährdet wird. Ein Mangel an ausgebildeten Fachkräften beträfe das gesamte Gesundheitswesen, da die Kliniken auch für viele andere Bereiche mit ausbilden. Bereits in diesem Jahr zeigt sich deutlich, dass auskömmliche Budgetabschlüsse auf Ortsebene, insbesondere im Bereich der Mehrkosten aufgrund der Umsetzung des Krankenpflegegesetzes, zumeist nicht erreicht werden können. Durch die Tatsache, dass die zuständigen Behörden auf Landesebene zunehmend Durchführungsverordnungen zur Umsetzung des Krankenpflegegesetzes erlassen, verschärft sich die Situation aufgrund der teilweise fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten. Diese neuen Verordnungen betreffen z. B. weitergehende Qualifikationen der Lehrkräfte und den notwendigen Umfang der Praxisbegleitung und Praxisanleitung. Forderungen: BMG muss zügig Richtwerte per Rechtsverordnung festlegen Die DKG hat gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) ein Konzept zur Ermittlung der Richtwerte erarbeitet, anhand dessen die entsprechenden Kostenstrukturen für ein Ausbildungsbudget eindeutig und nachvollziehbar dargestellt werden. Der Gesetzgeber ist nunmehr gefordert, durch schnelles Handeln negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen, insbesondere in den Berufen der Krankenpflege, ist seit jeher ein wichtiges Anliegen der DKG. Nach Auf- 3
5 fassung der DKG sind speziell die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege attraktiv und zukunftssicher und bieten gute Entwicklungsperspektiven. Demzufolge müssen die Krankenhäuser als Träger der Ausbildungsstätten auch weiterhin in die Lage versetzt werden, bedarfsgerecht und adäquat auszubilden. Allein die Krankenhäuser sind aufgrund ihrer Strukturen fähig, diese Aufgabe zu erfüllen. Die DKG hat durch die konzeptionelle Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen ihre Bereitschaft gezeigt, auch weiterhin bei den anstehenden Aufgaben konstruktiv mitzuarbeiten. 4
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