Zertifizierungshandbuch Personalzertifizierungen im Bereich Usability Engineering (Normatives Dokument)

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1 Zertifizierungshandbuch Personalzertifizierungen im Bereich Usability Engineering (Normatives Dokument) Revision 5 Gültig ab Human System Interaction Certification Board die Personalzertifizierungsstelle am Fraunhofer-Institut FIT Schloss Birlinghoven Sankt Augustin Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 1 von 9

2 1 VORWORT ANWENDUNGSBEREICH ALLGEMEINGÜLTIGE BEGRIFFE VORGABEN FÜR DAS ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN ZIEL ANTRAGSTELLUNG PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG Zusammenstellung der Prüfungsunterlagen und Bereitstellung Durchführung der theoretischen Prüfung (schriftlich oder mündlich) Durchführung der praktischen Prüfung (schriftlich oder mündlich) PRÜFUNGSFRAGEN UND -AUFGABEN AUSWERTUNG UND BEWERTUNG VON PRÜFUNGEN ZERTIFIZIERUNG ÜBERWACHUNG REZERTIFIZIERUNG RECHTE UND PFLICHTEN BEKANNTMACHUNG RECHTE PFLICHTEN Gewissenhaftigkeit Unabhängigkeit Persönliche Aufgabenerfüllung Anzeigepflicht Auskunftspflicht Verstoß gegen die Pflichten als Zertifikatsinhaber ANLAGE A (NORMATIV): PERSONALZERTIFIZIERUNG USABILITY ENGINEER (BASIC LEVEL) 18 A 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMEN UND DOKUMENTE A 2 ANFORDERUNGSPROFIL A 2.1 BESTIMMUNG DES ANFORDERUNGSPROFILS A 2.2 ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN A Vorbildungen A Zusätzliche Ausbildungen/Berechtigungen und praktische Tätigkeiten A Persönliche Voraussetzungen A 2.3 WISSENS- UND KENNTNISBEREICHE ANLAGE B (NORMATIV): PERSONALZERTIFIZIERUNG EPERTE USER REQUIREMENTS ENGINEERING B 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMEN UND DOKUMENTE B 2 ANFORDERUNGSPROFIL B 2.1 BESTIMMUNG DES ANFORDERUNGSPROFILS Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 2 von 44

3 B 2.2 ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN B Vorbildungen B Zusätzliche Ausbildungen/Berechtigungen und praktische Tätigkeiten B Persönliche Voraussetzungen B 2.3 WISSENS- UND KENNTNISBEREICHE ANLAGE C (NORMATIV): PERSONALZERTIFIZIERUNG SPEZIALIST FÜR INTERACTION AND INFORMATION DESIGN 28 C 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMEN UND DOKUMENTE C 2 ANFORDERUNGSPROFIL C 2.1 BESTIMMUNG DES ANFORDERUNGSPROFILS C 2.2 ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN C Vorbildungen C Zusätzliche Ausbildungen/Berechtigungen und praktische Tätigkeiten C Persönliche Voraussetzungen C 2.3 WISSENS- UND KENNTNISBEREICHE ANLAGE D (NORMATIV): PERSONALZERTIFIZIERUNG SPEZIALIST FÜR USABILITY TESTING D 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMEN UND DOKUMENTE D 2 ANFORDERUNGSPROFIL D 2.1 BESTIMMUNG DES ANFORDERUNGSPROFILS D 2.2 ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN D Vorbildungen D Zusätzliche Ausbildungen/Berechtigungen und praktische Tätigkeiten D Persönliche Voraussetzungen D Wissens- und Kenntnisbereiche ANLAGE E (NORMATIV): PERSONALZERTIFIZIERUNG SPEZIALIST FÜR USABILITY PROCESS MANAGEMENT 38 E 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMEN UND DOKUMENTE E 2 ANFORDERUNGSPROFIL E 2.1 BESTIMMUNG DES ANFORDERUNGSPROFILS E 2.2 ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN E Vorbildungen E Zusätzliche Ausbildungen/Berechtigungen und praktische Tätigkeiten E Persönliche Voraussetzungen E 2.3 WISSENS- UND KENNTNISBEREICHE ANLAGE F (NORMATIV): PERSONALZERTIFIZIERUNG USABILITY ENGINEER EPERT (EPERT LEVEL) 42 F 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMEN UND DOKUMENTE F 2 ANFORDERUNGSPROFIL F 2.1 BESTIMMUNG DES ANFORDERUNGSPROFILS F 2.2 ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 3 von 44

4 F Vorbildungen F Zusätzliche Ausbildungen/Berechtigungen und praktische Tätigkeiten F Persönliche Voraussetzungen F 2.3 WISSENS- UND KENNTNISBEREICHE Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 4 von 44

5 1 VORWORT Im Folgenden wird das Verfahren für Personalzertifizierungen im Bereich Usability Engineering in Anlehnung an die Vorgaben der EN ISO Allgemeine Kriterien für Stellen, die Personal zertifizieren beschrieben und damit ein einheitliches Zertifizierungssystem vorgegeben. 2 ANWENDUNGSBEREICH Der Anwendungsbereich des vorliegenden Zertifizierungshandbuchs erstreckt sich auf Personalzertifizierungen im Bereich Usability Engineering durch das Human System Interaction Certification Board, die Personalzertifizierungsstelle am Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT. Die Personalzertifizierungen im Bereich Usability Engineering beziehen sich auf folgende Zertifizierungsprofile: Level 1 (Basic): Level 2 (Advanced): Usability Engineer (Basic Level) Spezialist für User Requirements Engineering Spezialist für Information and Interaction Design Spezialist für Usability Testing Spezialist für Usability Process Management Level 3 (Expert): Usability Engineer Expert (Expert Level) Die verschiedenen Zertifizierungsprofile bauen wie folgt aufeinander auf. Auf Level 1 (Basic) wird der Usability Engineer (Basic Level) zertifiziert. Der Usability Engineer (Basic Level) beinhaltet eine grundlegende Qualifikation in den wesentlichen inhaltlichen und methodischen Aspekten des Fachgebietes. Zusammen mit nachgewiesener Praxiserfahrung bildet das Zertifikat Usability Engineer (Basic Level) die Zugangsvoraussetzung für das Level 2 (Advanced). Auf Level 2 können die Zertifikate Spezialist für User Requirements Engineering, Spezialist für Information and Interaction Design, Spezialist für Usability Testing sowie Spezialist für Usability Process Management erworben werden. Auf Level 3 (Expert) wird der Titel Usability Engineer Expert (Expert Level) vergeben, wenn neben dem Usability Engineer und entsprechender Praxiserfahrung mindestens eine der drei Zertifizierungen zum Spezialisten für User Requirements Engineering, Spezialist für Information and Interaction Design oder Spezialist für Usability Testing und zusätzlich das Zertifikat als Spezialist für Usability Process Management nachgewiesen werden kann. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 5 von 44

6 Nachfolgende Abbildung stellt die Zusammenhänge zwischen denn einzelnen Zertifizierungsprofilen dar. Abbildung 1: Zusammenhänge zwischen den d Personalzertifizierungen im Bereich Usability Engineering Die Anforderungen der konkreten Zertifizierungsprofile sind in den Anlagen A bis F aufgeführt und sind Bestandteil der jeweiligen Personalzertifizierung. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 6 von 44

7 3 ALLGEMEINGÜLTIGE BEGRIFFE Personalzertifizierungsstelle (PZS) Stelle, die Zertifizierungen der Konformität von normativen Vorgaben und der tatsächlichen Personalqualifikation durchführt. Prüfungsbeauftragte (PB) Fachkräfte, die im Auftrag der Personalzertifizierungsstelle tätig werden, um Personen zu prüfen. Sie sind in der Wahrnehmung ihrer Prüfungsaufgaben fachlich unabhängig. Es ist sichergestellt, dass die Prüfungsbeauftragten die vollständigen Ausbildungsinhalte kennen. Prüfungsbeisitzer (PBei) Personen, die im Auftrag der Personalzertifizierungsstelle tätig werden, um die Prüfungsbeauftragten bei der Abnahme von Prüfungen zu unterstützen. Sie sind den Prüfungsbeauftragten fachlich unterstellt. Fachausschüsse (FA) Von der Personalzertifizierungsstelle berufene Gremien von Fachkräften, welche Prüfungsinhalte verifizieren und validieren, Prüfungsaufgaben erstellen, für Fachanfragen zuständig sind sowie die Personalzertifizierungsstelle hinsichtlich der fachlichen Qualität der Prüfungsbeauftragten beraten. Für jedes Zertifizierungsprofil wird jeweils ein eigener Fachausschuss gebildet. Begriff informiert sein Ist ein synonym verwendeter Begriff für die Lernzielstufe Reproduktion. Kennzeichnend dafür ist die Wiedergabe aus dem Gedächtnis auf Abruf durch Stichworte. Die dafür ausgeprägten Fertigkeiten sind Wissen, Erkennen und Nachahmen. Das Ziel informiert sein in der Ausbildung im Bereich Usability Engineering beinhaltet für jedes Zertifizierungsprofil unterschiedliche Inhalte. Diese werden in den Anhängen A bis E beschrieben. Begriff kennen Ist ein synonym verwendeter Begriff für die Lernzielstufe Reorganisation. Kennzeichnend dafür ist die eigene Verarbeitung und Anordnung des Gelernten. Die dafür ausgeprägten Fertigkeiten sind Verstehen, Reagieren und Üben. Das Ziel kennen in der Ausbildung im Bereich Usability Engineering beinhaltet für jedes Zertifizierungsprofil unterschiedliche Inhalte. Diese werden in den Anhängen A bis E beschrieben. Begriff beherrschen Ist ein synonym verwendeter Begriff für die Lernzielstufe Transfer und Problemlösendes Denken. Kennzeichnend dafür ist die Übertragung der Grundprinzipien auf neue, ähnliche Aufgaben bzw. auf für die Lernenden neue Leistungen. Die dafür ausgeprägten Fertigkeiten sind Anwenden, Werten, Koordinieren bzw. Problemlösen, Werte leben, Automatisieren. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 7 von 44

8 Das Ziel beherrschen in der Zertifizierung im Bereich Usability Engineering beinhaltet für die Zertifizierungsprofile unterschiedliche Inhalte. Diese werden in den Anhängen B bis E beschrieben. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 8 von 44

9 4 VORGABEN FÜR DAS ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN Nachfolgend werden Vorgaben für das Zertifizierungsverfahren beschrieben. 4.1 Ziel Durch Zertifizierungen werden anhand von definierten Anforderungsprofilen Qualifikationsmerkmale geprüft und deren Qualität durch ein Kompetenzzertifikat attestiert. 4.2 Antragstellung Zertifiziert werden können Antragsteller, die eine Prüfung der Personalzertifizierungsstelle am FIT im Bereich Usability Engineer erfolgreich bestehen und die definierten Zugangsvoraussetzungen entsprechend den Anlagen des Zertifizierungshandbuchs erfüllen. Antragsteller, welche an der Zertifizierungsprüfung / Wiederholungsprüfung teilnehmen möchten, haben bei der Personalzertifizierungsstelle am FIT einen schriftlichen Antrag hierfür zu stellen. Dieser Antrag muss folgende Angaben des Prüfungsteilnehmers enthalten: Name, Geburtsdatum und private Postanschrift Arbeitsstelle mit Anschrift (wenn Arbeitsstelle vorhanden) Tätigkeit zu zertifizierendes Zertifizierungsprofil Angabe, ob es sich um eine Erstzertifizierung, Wiederholungsprüfung oder Rezertifizierung handelt. Die Prüfungstermine werden von der Personalzertifizierungsstelle am FIT festgelegt. 4.3 Prüfungsdurchführung Nachfolgend wird die Prüfungsdurchführung beschrieben Zusammenstellung und Bereitstellung der Prüfungsunterlagen und Beauftragung der Prüfungsbeauftragten Die Personalzertifizierungsstelle am FIT stellt die Prüfungsfragen für die theoretische, (schriftliche oder mündliche) Zertifizierungsprüfung aus einem von dem zuständigen Fachausschuss bestätigten Fragenkatalog für das jeweilige Zertifizierungsprofil (A bis E) zusammen. Die Inhalte der praktischen Prüfung (je nach Zertifizierungsprofil schriftlich oder mündlich) werden ebenfalls abhängig vom jeweiligen Zertifizierungsprofil (A bis E) zusammengestellt. Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt zeitnah zur Prüfung (je nach Zertifizierungsprofil unterscheiden sich die Bereitstellungsfristen). Die Bereitstellung der Prüfungsinhalte erfolgt geschützt vor unbefugtem Zugriff. Die Bereitstellung der theoretischen und praktischen Prüfungsfragen muss zeitnah zur Prüfung erfolgen, damit die Prüfungsbeauftragten die Prüfung zum festgesetzten Termin durchführen Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 9 von 44

10 können. Zudem muss die Bereitstellung der Prüfungsfragen geschützt vor unbefugtem Zugriff erfolgen. Der Leiter der Personalzertifizierungsstelle beauftragt die Prüfungsbeauftragten mit der Abnahme der Prüfung Durchführung der theoretischen Prüfung (schriftlich oder mündlich) Die theoretische Prüfung erfolgt für jedes Zertifizierungsprofil (A bis E) schriftlich oder mündlich und findet an einem durch die Personalzertifizierungsstelle am FIT abgenommenen Ort statt, der die Prüfungsbedingungen gewährleistet, die in der Prüfungsordnung definiert sind. Die Prüfungsfragen/- aufgaben einer schriftlichen theoretischen Prüfung sind handschriftlich zu beantworten. Es wird sichergestellt, dass für die Beantwortung der Fragen der theoretischen Prüfung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Hierzu wird bereits bei der Konzeption der Fragen vom zuständigen Fachausschuss überprüft, wie viel Zeit die Beantwortung der Fragen ungefähr in Anspruch nimmt. Mündliche Prüfungen finden in Form von Einzelprüfungen statt und werden von mindestens zwei Prüfungsbeauftragten durchgeführt. Die Prüfungsfragen werden ebenfalls dem Prüfungsfragenkatalog entnommen. Die Prüfungsdauer für eine mündliche Prüfung beträgt zwischen 30 bis 45 Minuten. Hilfsmittel sind grundsätzlich keine zugelassen Durchführung der praktischen Prüfung (schriftlich oder mündlich) Art und Dauer der praktischen Prüfung unterscheidet sich je nach Zertifizierungsprofil (A bis E). Je nach Zertifizierungsprofil besteht die praktische Prüfung aus der schriftlichen Durchführung verschiedener praktischer Tätigkeiten unter Prüfungsbedingungen (Usability Engineer), aus (mehreren) Werkstücken, die jeder Prüfling anzufertigen hat oder einer mündlichen Prüfung (Zertifizierungsprofile B bis E). Der Prüfungsteilnehmer bewertet je nach Zertifizierungsprofil z.b. Fallbeispiele oder evaluiert Gestaltungskonzepte, bewertet interaktive Produkte, erstellt Prototypen hinsichtlich für das jeweilige Zertifizierungsprofil relevanter Kriterien, legt Aktivitäten für ein Usability-Projekt fest oder definiert die Art der Benutzer- und Stakeholder-Beteiligung. Die Prüfungsaufgaben für die Durchführung praktischer Tätigkeiten unter Prüfungsbedingungen (Usability Engineer) sind handschriftlich durchzuführen. Es wird durch ein ausreichend großes Zeitfenster sichergestellt, dass die vollständige Bearbeitbarkeit der Prüfungsaufgaben und die Durchführbarkeit praktischer Tätigkeiten gewährleistet ist. Hierzu wird bereits bei der Konzeption der Prüfungsaufgaben überprüft, wie viel Zeit die Bearbeitung der Aufgaben in Anspruch nimmt. Diese Art der praktischen Prüfung erfolgt zusammen mit der theoretischen Prüfung an einem durch die Personalzertifizierungsstelle am FIT abgenommenen Ort, der die Prüfungsbedingungen gewährleistet, die in der Prüfungsordnung definiert sind. Mündliche Prüfungen finden in Form von Einzelprüfungen statt und werden von mindestens zwei Prüfungsbeauftragten durchgeführt. Die Prüfungsfragen werden ebenfalls dem Prüfungsfragenkatalog entnommen. Die Prüfungsdauer für eine mündliche Prüfung beträgt zwischen 30 bis 45 Minuten. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 10 von 44

11 Hilfsmittel sind grundsätzlich keine zugelassen. 4.4 Prüfungsfragen und -aufgaben Der Prüfungsfragenkatalog für die theoretischen und praktischen Prüfungen unterscheidet sich je nach Zertifizierungsprofil (A bis E). Gleiches gilt für die Anzahl der Fragen pro Themenkomplex. Der Prüfungsfragenkatalog beinhaltet theoretische Prüfungsfragen und praktische Prüfungsaufgaben. Die theoretischen Fragen bilden den theoretischen Prüfungsteil (in der Regel schriftlich), die praktischen Aufgaben den praktischen Prüfungsteil (schriftlich oder mündlich). Für den theoretischen und praktischen Prüfungsteil sind für die Zertifizierungsgebiete und Themenbereiche mindestens folgende Anzahl von Fragen/Aufgaben vorgesehen: Nr Zertifizierungsprofil Themen- Aufgabenbereiche Usability Engineer (Basic Level) (Anhang A) Spezialist für User Requirements Engineering (Anhang B) Spezialist für Information and Interaction Design (Anhang C) Spezialist für Usability Testing (Anhang D) Spezialist für Usability Process Management (Anhang E) 1 Rund um den Begriff Usability 5 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 2 Beschreibung des Nutzungskontextes 1 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 3 Ableitung von Anforderungen aus dem Nutzungskontext 2 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 4 Interaktionsspezifikation als Basis für das User Interface Design 5 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 5 (Prototypisches) Design 4 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 6 Prüfung 7 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 7 Berichterstellung 1 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 8 Argumente für Usability 1 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 9 Prozess 1 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 8 Dialogprinzipien zuordnen 20 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 9 Expertenevaluation 10 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 10 Anforderungsentwicklung 5 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* 11 Interaktion mit Benutzern und anderen Prozessbeteiligten 5 n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* n.z.d.* Tabelle 1: Mindestanzahl von Prüfungsfragen im Prüfungsfragenkatalog in Abhängigkeit des Zertifizierungsprofils und der Themenbereiche. * n.z.d. = noch zu definieren Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 11 von 44

12 Im theoretischen Prüfungsteil werden grundsätzlich offene Fragen gestellt. Im praktischen Prüfungsteil werden ebenfalls offene Fragen bzw. Aufgaben gestellt. Die Fragen sind eindeutig den Zertifizierungsprofilen und Themenbereichen zugeordnet. Jeder Prüfungsteilnehmer darf nur Fragen und Aufgaben gestellt bekommen, welche seinem fachlichen Anforderungsprofil entsprechen. 4.5 Auswertung und Bewertung von Prüfungen Die Teile der Zertifizierungsprüfung werden wie folgt bewertet: Nr. Prüfungsteil geforderter Mindesterfüllungsgrad 1 Theoretische Prüfung 67% 2 Praktische Prüfung 67% Die Prüfungsteilnehmer müssen sowohl im theoretischen als auch im praktischen Prüfungsteil jeweils einen Mindesterfüllungsgrad von 67 Prozent aufweisen, um zertifiziert werden zu können. Bei Abweichungen unter dem Mindesterfüllungsgrad im theoretischen oder praktischen Prüfungsteil wird kein Zertifikat erteilt. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt gesondert und wird zu einem Ergebnis zusammen-gefasst. Bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile (theoretischer oder praktischer Teil) können die Teilprüfungen maximal zweimal wiederholt werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer alle geforderten Erfüllungsgrade erreicht hat. Die Fragen und Aufgaben für die theoretische und praktische Prüfung sind eindeutig den Zertifizierungsprofilen und Themenbereichen zugeordnet. Für jede Frage werden den Prüfungsbeauftragten Musterlösungen vorgegeben, die als Richtlinie für die Beurteilung der Frage verwendet werden. Zusätzlich wird für jede Frage die zu erreichende Punktzahl durch den zuständigen Fachausschuss vorgegeben. 4.6 Zertifizierung Nach erfolgreich abgelegter Prüfung und Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wird dem Prüfungsteilnehmer von der Personalzertifizierungsstelle am FIT das für das jeweilige Zertifizierungsprofil vorgesehene Zertifikat ausgehändigt. Die Zertifizierung als Usability Engineer Expert (Expert Level) erfolgt, wenn folgende Zertifikate erworben wurden: Usability Engineer (Basic Level), mindestens eine der Experten- Zertifizierungen (Zertifizierungsprofile B bis D) sowie das Zertifikat als Spezialist für Usability Process Management (Zertifizierungsprofil E). Die Prüfungsteilnehmer haben die Möglichkeit, fehlende Berufserfahrung innerhalb von einem Jahr nach Ablegen der jeweiligen Zertifizierungsprüfung (Zertifizierungsprofil A bis E) Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 12 von 44

13 nachzuweisen. Die Zertifikatserteilung erfolgt, sobald die Berufserfahrung nachgewiesen wurde. Die Zertifikatserteilung muss spätestens ein Jahr nach Ablegen der letzten Prüfung erfolgen. Die Gültigkeitsdauer für alle Zertifikate (unabhängig vom Zertifizierungsprofil) beträgt fünf Jahre. Für die Überwachung der Zertifizierung gilt das unter 4.7 beschriebene Vorgehen. Zur Aufrechterhaltung der Zertifikatsgültigkeit ist eine Rezertifizierung erforderlich. Die Modalitäten der Rezertifizierung sind im Abschnitt 4.8 Rezertifizierung festgelegt. Die Nachweisform ist Bestandteil des QM Systems der Personalzertifizierungsstelle am FIT. 4.7 Überwachung Die ordnungsgemäße Verwendung der erteilten Zertifikate wird im Rahmen der Tätigkeit der Personalzertifizierungsstelle am FIT im Rahmen eines Überwachungsprozesses überwacht. Für alle Zertifizierungsprofile bleibt der Personalzertifizierungsstelle am FIT eine Überprüfung der Voraussetzungen der Personalzertifizierung im Überwachungszeitraum vorbehalten. Bei Nichterfüllung wird das Zertifikat entzogen. Die Überwachung erfolgt jeweils nach 2,5 Jahren Zertifikatslaufzeit. Der Überwachungsprozess muss vor Ablauf des Überwachungszeitraums abgeschlossen sein. Vor Ablauf des Überwachungszeitraums beantragt der Zertifikatsinhaber die Überwachung bei der Personalzertifizierungsstelle. Im Rahmen der Überwachung werden folgende Forderungen erhoben: Nachweis von Berufserfahrung auf dem Gebiet des zu rezertifizierenden Profils (mind. innerhalb des vorausgegangenen Jahres) Als Nachweis von Berufserfahrung sind Bescheinigungen beizulegen. Aus diesen müssen Zeitpunkt, Dauer und Art der Tätigkeiten im Zertifizierungsprofil hervorgehen. Bei Unklarheiten ist die PZS berechtigt, weitere Nachweise anzufordern und/oder gemeinsam mit den Zertifikatsinhabern eine Prüfung vor Ort oder durch Dokumenteneinsicht durchzuführen. Überprüfungen können - vor Ort - durch Dokumenteneinsicht oder durch - Einholung von Referenzen erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. im nachgewiesenen Krankheitsfall) kann der Überwachungszeitraum verlängert werden. Hierüber entscheidet die Leitung der Personalzertifizierungsstelle. In diesem Fall wird das Zertifikat ausgesetzt. Die Zertifizierung ruht, das Zertifikat darf bis zur Reaktivierung des Zertifikats nicht verwendet werden und der Zertifikatsinhaber ist aus dem Verzeichnis der gültigen Zertifikate zu löschen. Die fehlenden Nachweise können innerhalb von 6 Monaten nachgereicht werden, die Zertifizierung wird dann reaktiviert. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 13 von 44

14 Bei Nichterfüllung der Überwachungsanforderungen wird das Zertifikat entzogen. Bei Erfüllen der Überwachungsanforderungen ist das Zertifikat weiter bis zum Ablauf der Zertifikatslaufzeit gültig. 4.8 Rezertifizierung Für alle Zertifizierungsprofile ist nach einer Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren eine Rezertifizierungsprüfung erforderlich. Die Rezertifizierung ist jeweils nur für das Zertifikat des höchsten erworbenen Levels notwendig. Wurden allerdings mehrere Spezialisten-Zertifikate auf dem Level 2 (Advanced) erworben und es liegt noch kein Zertifikat zum Usability Engineer Expert (Expert Level) vor, muss die Rezertifizierung für jedes der auf Level 2 (Advanced) erworbenen Zertifikate erfolgen. Die Rezertifizierung beinhaltet den formalen Nachweis der Zugangsvoraussetzungen, den Nachweis der Überwachungsanforderungen (siehe Punkt 4.7), den Nachweis von Berufserfahrung in den vergangenen 2,5 Jahren vor der Rezertifizierung und den Nachweis der bestandenen Rezertifizierungsprüfung. Vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates beantragt der Zertifikatsinhaber die Rezertifizierung. bei der Personalzertifizierungsstelle am FIT. Der formale Nachweis der Zugangsvoraussetzungen, der Nachweis der Überwachung, der Nachweis von Berufserfahrung sowie der Nachweis der erfolgreich bestandenen Rezertifizierungsprüfung müssen vor Ablauf der Zertifikatslaufzeit erfolgen. Ansonsten erlischt die Gültigkeit des Zertifikats. Das Zertifikat muss neu erworben werden (siehe Erstzertifizierung). In Ausnahmefällen kann ein Aufschub gewährt werden (z. B. wenn in dem entsprechenden Zeitraum keine Rezertifizierungsprüfungen von der Personalzertifizierungsstelle angeboten werden oder im Falle von Krankheit des Zertifikatsinhabers). Die Entscheidung über die Gewährung eines Aufschubs liegt bei der Leitung der PZS. Ziele der Rezertifizierung sind: - Nachweis über die Aufrechterhaltung des erforderlichen Wissens- und Kenntnisstandes (Stand der Regeln der Technik) im jeweiligen Zertifizierungsprofil sowie - Nachweis über die Aufrechterhaltung und die Weiterentwicklung von Kompetenzen im jeweiligen Zertifizierungsprofil durch den Antragsteller. Im Rahmen der Rezertifizierung werden folgende Forderungen erhoben: 1. Nachweis von Berufserfahrung auf dem Gebiet des zu rezertifizierenden Profils (aus Überwachung und mindestens innerhalb des der Rezertifizierung vorausgegangenen Jahres) und Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 14 von 44

15 2. Erneutes Ablegen einer theoretischen Prüfung in dem Zertifizierungsprofil (Online- Verfahren). Im Rahmen der Rezertifizierungsprüfung werden die Inhalte des jeweiligen Zertifizierungs- bzw. Prüfungsprofils abgeprüft. Die Bewertung der Leistungen erfolgt nach den Vorgaben von Punkt 4.5. Bei Erfüllung der Überwachungsanforderungen (siehe 4.7) und der Rezertifizierungsanforerungen wird das jeweilige Zertifikat für weitere fünf Jahre verlängert. Bei Nicht-Erfüllen der Überwachungsanforderungen (siehe 4.7) und der Rezertifizierungsanforderungen erlischt die Gültigkeit des jeweiligen Zertifikats. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 15 von 44

16 5 RECHTE UND PFLICHTEN Nachfolgend werden die Rechte und Pflichten von Zertifikatsinhabern beschrieben. 5.1 Bekanntmachung Die Personalzertifizierungsstelle am Fraunhofer-Institut FIT darf auf schriftliche Anfrage, (z.b. von potentiellen Auftraggebern eines Zertifikatsinhabers) unter Angabe der Zertifikatsnummer Auskunft darüber erteilen, ob die Person das Zertifikat rechtmäßig trägt. Zur Identifikation des Zertifikatsinhabers werden Name, Geburtsdatum, Privatadresse, Geburtsort und Arbeitsstelle des Zertifikatsinhabers gespeichert. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer durch seine Unterschrift seine Absicht, diese Regelungen im Falle der Erteilung des Zertifikats zu akzeptieren. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind von der Personalzertifizierungsstelle am Fraunhofer-Institut FIT einzuhalten. 5.2 Rechte Der Zertifikatsinhaber ist berechtigt, im Rahmen seiner Tätigkeit im Bereich Usability Engineering insbesondere auf Briefbögen und sonstigen Drucksachen sowie im Internet auf seine Zertifizierung und die Zertifizierungsstelle hinzuweisen die ausgehändigte auf die Zertifizierung hinweisende Urkunde zu verwenden das Dokument Personalzertifizierungen im Bereich Usability Engineering einzusehen, welches das Zertifizierungssystem des Human System Interaction Certification Board, der Personalzertifizierungsstelle am Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT erläutert. 5.3 Pflichten Folgende Grundsätze sind bei der Ausübung der Aufgaben im Bereich Usability Engineering als Zertifikatsinhaber zu beachten: Gewissenhaftigkeit Der Zertifikatsinhaber hat in seinem zertifizierten Profil unter Berücksichtigung des Standes der anerkannten Regeln im Usability Engineering seine Tätigkeiten zu erledigen. Sein Handeln ist geprägt von dem Grundsatz, dass stets die Gebrauchstauglichkeit eines Produktes im Vordergrund steht Unabhängigkeit Der Zertifikatsinhaber hat insbesondere darauf zu achten, dass er sein Handeln ohne Rücksicht auf die dienstlichen Beziehungen im Unternehmen und / oder ihren Beschäftigten oder deren Ergebniswünschen ausrichtet (persönliche Unabhängigkeit). Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 16 von 44

17 5.3.3 Persönliche Aufgabenerfüllung Der Zertifikatsinhaber hat die von ihm geforderten Leistungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Usability-Projekten persönlich zu erbringen. Er darf die Zertifizierungsurkunde nicht in fälschlicher bzw. irreführender Weise verwenden Anzeigepflicht Der Zertifikatsinhaber hat der Personalzertifizierungsstelle am FIT unverzüglich anzuzeigen: den Wechsel seiner Arbeitsstelle innerhalb eines Unternehmens bzw. den Wechsel des Arbeitgebers (falls vorhanden), die Änderung seines Wohnsitzes, den Verlust des Zertifikates, die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie die rechtskräftige Verurteilung im zertifizierten Bereich wegen eines Verbrechens oder Vergehens Auskunftspflicht Der Zertifikatsinhaber hat auf Verlangen der Personalzertifizierungsstelle am FIT die zur Überwachung seiner Tätigkeit und Einhaltung seiner Pflichten erforderlichen Auskünfte (mündlich / schriftlich) innerhalb der gesetzten Fristen und unentgeltlich zu erteilen sowie angeforderte Unterlagen vorzulegen. Er kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen seiner Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde Verstoß gegen die Pflichten als Zertifikatsinhaber Ein Verstoß gegen die unter Punkt 5.3 aufgeführten Pflichten führt je nach Schwere zur Aussetzung oder Zurückziehung der Zertifizierung. Dem ehemaligen Zertifikatsinhaber ist es damit untersagt, weiter auf die Zertifizierung hinzuweisen. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 17 von 44

18 ANLAGE A (normativ): PERSONAL LZERTIFIZIERUNG USABILITY (BASIC( LEVEL) ENGINEER A 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMENN UND DOKUMENTEE DIN EN ISO 9241 Teil 11, Teil 110 DIN EN ISO EN ISO DAkkS Leitfaden Usability (ehemals: Leitfaden Usability - DATech Deutsche Akkreditierungsstelle Technik in der TGA GmbH, 2009) A 2 ANFORDERUNGSPROFIL A 2.1 Bestimmung des Anforderun ngsprofils Das Anforderungsprofil eines Usability Engineers (Basic Level) ergibt sich aus der Charakteristik und Beschreibung seines Tätigkeitsfeldes. Zertifizierte Usability Engineers (Basic Level) kennen die relevanten Usability-Normen ISO 9241, insbesondere ihre Teile 111 und 110, über die Konzepte, Methoden und Vorgehensweisen des Usability Engineering in der Entwicklung und Überprüfung von interaktiven Produkten, sind informiert überr die Definition, Planung und Ausführung einess Usability Projekts und in der Reflektion der erzielten Ergebnissen, sind informiert darüber, wie siee Usability Engineering Prozesse P gemäß ISO initiieren, umsetzen, begleiten und evaluieren können. Abgrenzungskriterien des Usability Engineers (Basic Level) gegenüber anderenn Profilen im Bereich Usability Engineering sind im Zertifizierungshandbuch dokumentiert. Die Bezeichnung lautet: Usability Engineer (Basic Level) Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 188 von 44

19 A 2.2 A Zugangsvoraussetzungen Vorbildungen Ein Usability Engineer (Basic Level) muss nachweisen: Ein erfolgreich abgeschlosseness Studium an einer deutschen wissenschaftlichenn Hochschule, einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule oder eine mindestens einjährige Tätigkeit im Zusammenhang mit m der Produktentwicklung bzw. -prüfung als IT-Fachkraft oder Designer und eine mindestens halbjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit t der Entwicklung oder Prüfung von interaktiven Produkten. Anmerkung: Im zu prüfenden Einzelfall hat der Antragsteller die Möglichkeit, fehlende Zugangsvoraussetzungen innerhalb von einem Jahr nach Ablegen der Prüfung nachzuweisen. Der Hoch-erfolgt über eine Selbstauskunft. Die PZS P behält sichh vor die Selbstauskünfte zu überprüfen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die PZS über die Voraussetzung. Sollten Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt Fachhoch- bzw. Fachschulabschluss sowie der Nachweis der Berufserfahrung bzw. der Prüfererfahrung sein, teilt die PZS dies dem Antragsteller unverzüglich über das Ausbildungssekretariat mit. Grundsätzlich kann die PZS in begründeten Ausnahmefällen davon abweichende Nachweise akzeptieren. Diese Nachweise und die Entscheidung der PZS sind zu dokumentieren. A Zusätzliche Ausbildungen/Berechtigungen undd praktische Tätigkeiten Usability Engineers müssen keine zusätzlichen Ausbildungen, Erfahrungen und Berechtigungen nachweisen. A Persönliche Voraussetzungen keine Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 199 von 44

20 A 2.3 und Kenntnisbereiche Wissens- Grundlage für die Prüfung zum Usability Engineer (Basic Level) sind folgende Wissens-- und Kenntnisbereiche Wissensgebiet Usability Engineerr (Basic Level) muss informiert sein über: kennen a) Grundlagen Usability und Usabilityy Engineering Definition Usability nach ISO Dialogprinzipien der ISO Nutzungskontext einer Software gemäß ISO Abgrenzung Usability und User Experience - Abgrenzung Usability und Accessibility - Argumente für Usability - Die Rolle von Usability im Arbeitsschutz - Grundlagen Wahrnehmungspsychologie - b) Analyse des Nutzungskontextes Methoden zur Analyse von Nutzungskontexten - Kontextinterviews gemäß DAkkS-Leitfaden zur Analyse des Nutzungskontextes - Entwicklung von Leitfragen zur Durchführung von Kontextinterviews - Vorgehen bei der Durchführung und Dokumentation von Kontextinterviews - Affinity-Diagramme - c) Entwicklung von Nutzungsanforderungen Nutzungskontext für die Gestaltung nach ISO Personae - Ableitung von Erfordernissen und Nutzungsanforderungen aus Kontextbeschreibungen auf Basis des DAkkS-Verfahrens Formulierung von Erfordernissen und Nutzungsanforderungenn Dokumentation und Verwaltung von v Nutzungsanforderungen - d) (Prototypisches) Design Gestaltung ganzheitlicher Kernaufgaben anhandd von Aufgabenmodellen; aufgabenspezifische Strukturierung und Erweiterung von Nutzungsanforderungen - Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 200 von 44

21 Wissensgebiet Usability Engineer (Basic Level) muss informiert sein über: kennen Usability-Design Pattern - Design-relevante Normenteile der ISO Iteration des prototypischen Designs auf Basis der Ergebnisse von Benutzungstests Entwicklung einer Informations-Architektur, die die primären Aufgabenobjekte und Prozessstrukturen aus Sicht des Benutzers abbildet Entwurf eines konzeptionellen Anwendungsmodells, das die Grobnavigation und primären Anwendungsbereiche inhaltlich ohne konkrete Visualisierung beschreibt Erstellung eines Grobdesigns (Wireframes, low-fidelity Mockup), das die Designideen illustriert und erste Designrichtungen aufzeigt Story Boards - e) Test- und Prüfverfahren Inspektion gemäß DAkkS-Leitfaden Heuristische Evaluation nach Jacob Nielsen - Szenarien-basierter Walkthrough nach ISO Formulierung und Einschätzung potentieller und beobachteter kritischer Nutzungssituationen gemäß DAkkS-Leitfaden als Crititcal Incident und begründete Verankerung gemäß ISO Fokusgruppen - SUMI (Software Usability Management Inventory) und WAMMI (Website Analysis and MeasureMent Inventory) - Ergonorm - AttrakDiff - SUS (Software Usability Scale) - Benutzungstests mit Thinking Aloud und teilnehmender Beobachtung f) Gestaltung des Usability Prozesses Usability Prozessmodelle - DAkkS-Verfahren im Überblick - Benutzerorientierte Gestaltungsaktivitäten nach ISO DAkkS-Prüfverfahren Usability Engineering Prozess Einschätzung der Usability-Reife eines Software- Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 21 von 44

22 Wissensgebiet Usability Engineer (Basic Level) muss informiert sein über: kennen Entwicklungsprozesses auf Basis des DAkkS-Prüfverfahrens Usability Engineering Prozess. g) Kommunikation von Usability im Unternehmen Argumente für Usability Erstellung eines Usability-Berichts - Der Usability Engineer (Basic Level) umfasst noch keine Themenbereiche, die er zwingend beherrschen muss. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 22 von 44

23 ANLAGE B (normativ): PERSONAL LZERTIFIZIERUNG EPERTE USER REQUIREM MENTS ENGINEERING B 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMENN UND DOKUMENTEE DIN EN ISO 9241 Teil 2, Teil 11, Teil 110 DIN EN ISO EN ISO DAkkS Leitfaden Usability (ehemals: Leitfaden Usability - DATech Deutsche Akkreditierungsstelle Technik in der TGA GmbH, 2009) B 2 ANFORDERUNGSPROFIL B 2.1 Bestimmung des Anforderun ngsprofils Das Anforderungsprofil eines Spezialisten für User Requirements EngineeringE g ergibt sich aus der Charakteristik und Beschreibung seines Tätigkeitsfeldes. Zertifizierte Spezialisten für User Requirements Engineering beherrschen, wie interaktive Produkte von Anfang an passend zu den Erfordernissen der Benutzer konzipiert und somit Fehlentwicklungen vermieden werden; beherrschen die systematische Erhebung und Analyse von Nutzungskontexten gemäß ISO sowie deren Dokumentation gemäß ISO/IEC DIS zu dokumentieren; identifizieren systematisch Erfordernisse und entwickeln hieraus Nutzungsanforderungen; spezifizieren systematisch erwartungskonforme Handlungsabläufee für interaktive Systemee sowohl für Arbeitsmittel als auch für Alltagsprodukte; stellen im Rahmen von Entwicklungsprojekten für interaktive Systeme schon in der Phase der Problemstellung und/ /oder Produktidee die entscheidende den Weichen für die Usability und den Markterfolg des Produkts; erstellen Lastenhefte und Fachkonzepte. Abgrenzungskriterien des Spezialisten für User Requirements Engineering gegenüber anderen Profilen im Bereich Usability Engineering sind im Zertifizierungshandbuch dokumentiert. Die Bezeichnung lautet: Spezialist für User Requirements Engineering E Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 233 von 44

24 B 2.2 B Zugangsvoraussetzungen Vorbildungen Ein Anwärter für die Zertifizierung zum Spezialisten für User Requirements Engineering muss im Vorfeld den Nachweis theoretischer undd praktischer Kompetenz im Bereich des Usability Engineerings erbringen. Hierzu sind folgende Nachweise nötig 1. Das Zertifikat des Human System Interaction Certification Board als Usability Engineer (Basic Level) ) und 2. Nachweis über praktische Projekterfahrung durch mindestens fünf selbstständig durchgeführte Usability- Qualitätssicherungsmaßnahmen in Entwicklungsprojektenn Hierfür ist die Angabe nötig von Jahr/ /Monat Art der Usability-Maßnahme Grund der Durchführung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahmendurchführung Bezug zur DIN EN ISO Ansprechpartner mit / /Telefonnummer, der von der Durchführung Kenntnis hat und diese bezeugen kann Anmerkung: Im zu prüfenden Einzelfall hat der Antragsteller die Möglichkeit, fehlende Zugangsvoraussetzungen innerhalb von einem Jahr nach Ablegen der Prüfung nachzuweisen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die PZS über die Voraussetzung. Sollten Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sein, teilt die PZS dies dem Antragsteller unverzüglich u über das Ausbildungssekretariat mit. Grundsätzlich kann die PZS in begründeten Ausnahmefällen davon abweichende Nachweise akzeptieren. Diese Nachweise und die Entscheidung von PZS sind zu dokumentieren. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 244 von 44

25 B Zusätzliche Ausbildungen/Berechtigungen undd praktische Tätigkeiten Siehe B B Persönliche Voraussetzungen Keine B 2.3 und Kenntnisbereiche Wissens- Grundlage für die Prüfung zum Spezialisten für User Requirements Engineering sind folgende Wissens- und Kenntnisbereichee Wissensgebiet Spezialist für User Requirements Engineering muss informiert sein über: kennen beherrschen a) Nutzergruppen methodisch identifizieren Differenzieren von Käufergruppen aus Marktforschungssicht vs. Nutzergruppen aus Usability-Sicht -/- Eingrenzen relevanter Benutzermerkmale gemäßß DIN EN ISO und ISO/IEC DIS Dokumentieren von Benutzermerkmalen in unterschiedlichen Formen (Tabellen oder Personabeschreibungen) -/- b) Planung von Datenerhebungen Rekrutierung von passenden Nutzern für die Nutzungskontextanalyse Adäquate Planung der Durchführung der Datenerhebung und Dokumentation und Analyse erhobener Daten Soweit erforderlich: Bereitstellung notwendiger vertraglicher Dokumente (Geheimhaltungserklärung, Einwilligung zum Gespräch, Einwilligung zur Aufzeichnung von Audio-/Videodokumentationen) c) Nutzungskontexte gemäß internationaler Usability- Richtlinien erfassen und beschreiben DAkkS-Leitfaden zur Erhebung von Nutzungskontexten gemäß DIN EN ISO anwenden Anpassung der Werkzeuge des DAkkS-Leitfadens an spezifische Erhebungskontexte Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 255 von 44

26 Wissensgebiet Spezialist für User Requirements Engineering muss informiert sein über: kennen beherrschen Verschiedene Ansätze zur Erfassung von Nutzungskontexten anwenden (z. B. Teilnehmende Beobachtungen am Arbeitsplatz, Tagebuchmethode) Gesprächsführung bei der Erhebung von Nutzungskontexten gemäß DAkkS-Leitfaden Methoden zur Dokumentation von Nutzungskontextdaten (z. B. Kontextszenarien, -) -/- Validierung von erfassten Kontextdate Dokumentenmanagement / Organisation von Kontextbeschreibungen d) Implizite Erfordernisse (implied needs) der Benutzer systematisch identifizieren Formulierung von Erfordernissen gemäß DAkkS- Leitfaden Kategorisierung von Erfordernissen und deren Implikationen für Nutzungsanforderungen, fachliche Anforderungen, erforderliche Ressourcen bei der Produktnutzung, Reorganisationsbedarf und Qualifizierungsbedarf Anwendung von Syntax-Regeln für die Formulierung von verschiedenen Kategorien von Erfordernissen e) Valide Stakeholder-Anforderungen herleiten (Nutzungsanforderungen, fachliche Anforderungen, organisatorische Anforderungen) Arten von Stakeholder-Anforderungen unterscheiden Formulierung von Nutzungsanforderungen gemäß DAkkS-Leitfaden und anderen Stakeholder- Anforderungen Syntaxregeln für die Formulierung von Nutzungsanforderungen und anderen Stakeholder- Anforderungen Validierung von Nutzungsanforderungen Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 26 von 44

27 Wissensgebiet Spezialist für User Requirements Engineering muss informiert sein über: kennen beherrschen Kommunikation und Priorisierung von Nutzungsanforderungen nach der Erhebung mit den Abnehmern im Entwicklungsprojekt f) Interaktionsmodelle auf Basis der Stakeholder Requirements vorbereiten Abgrenzung Interaktionsmodelle versus Use-Cases Aufgabenmodelle über Kernaufgaben hinweg (Kernaufgabenmodelle) und innerhalb von Kernaufgaben (Teilaufgabenmodelle) unterscheiden und entwerfen Notationen für Nutzungsszenarien Identifikation erforderlicher Dialogschritte Identifikation erforderlicher Handlungsleitender Information Identifikation und Spezifikation erforderlicher Werkzeuge aus Nutzersicht Identifikation und Spezifikation erforderlicher Nutzungsobjekte aus Nutzersicht g) Arbeitsergebnisse gemäß internationaler Standards dokumentieren und kommunizieren (Common Industry Format for Usability-related Information Items CIF) Inhalte des Common Industry Format (CIF) für die Nutzungskontextbeschreibung (ISO/IEC DIS 25063) Inhalte des Common Industry Format (CIF) für die Darlegung von Erfordernissen (ISO/IEC DIS 25064) Ausgewertete Kontextbeschreibungen als Anforderungs- und Interaktionsspezifikation zusammenhängend dokumentieren Kommunikation der Arbeitsergebnisse an die Abnehmer im Entwicklungsprojekt Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 27 von 44

28 ANLAGE C (normativ): PERSONAL LZERTIFIZIERUNG SPEZIALISTT FÜR INTERACTION AND INFORMATION DESIGN C 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMENN UND DOKUMENTEE DIN EN ISO 9241 Teil 2, Teil 11, Teil 110 DIN EN ISO EN ISO DAkkS Leitfaden Usability (ehemals: Leitfaden Usability - DATech Deutsche Akkreditierungsstelle Technik in der TGA GmbH, 2009) C 2 ANFORDERUNGSPROFIL C 2.1 Bestimmung des Anforderun ngsprofils Das Anforderungsprofil eines Spezialisten für Interaction and Information Design ergibt sich s aus der Charakteristik und Beschreibung seiness Tätigkeitsfeldes. Zertifizierte Spezialisten für Interaction and Information Design beherrschen die methodische Entwicklung von Aufgabenmodellenn und Interaktionsmodellen; beherrschen es einee Anwendung von der Navigation her h grob zu strukturieren und Informationsräume aufgabenangemessen zu strukturieren und zuu visualisieren (Information Architecture). Beherrschen es relevante Styleguides, User Interface Frameworks (z. B. Control Libraries) und Design Pattern zuu verstehen und anzuwenden; beherrschen die Spezifikation des User Interfaces; beherrschen es Nutzungsobjekte und Werkzeuge gemäß international anerkannter Usability Design-Guidelines zu gestalten; erstellen effizient interaktive User-Interface-Prototypenn und machen sie testbar; können die User Experience bewusst zu gestalten; kommunizieren Arbeitsergebnisse gemäß internationaler Standards (Common Industry Format for Usability-related Information Itemss CIF) und stellen die Arbeitsergebnisse für die Entwicklung bereit. Abgrenzungskriterien des Spezialisten für Interaction and Information Designn gegenüberr anderenn Profilen im Bereich Usability Engineering sind im Zertifizierungshandbuch dokumentiert. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 288 von 44

29 Die Bezeichnung lautet: Spezialist für Information and Interaction Design C 2.2 C Zugangsvoraussetzungen Vorbildungen Ein Anwärter für die Zertifizierung zum Spezialisten für Interaction and Information Design muss im Vorfeld den Nachweis theoretischer und praktischer Kompetenz im Bereich des Usability Engineering erbringen. Hierzu sind folgende Nachweise nötig 1. Das Zertifikat des Human System Interaction Certification Board als Usability Engineer (Basic Level) ) und 2. Nachweis über praktische Projekterfahrung durch mindestens fünf selbstständig durchgeführte Usability- Qualitätssicherungsmaßnahmen in Entwicklungsprojektenn Hierfür ist die Angabe nötig von Jahr/ /Monat Art der Usability-Maßnahme Grund der Durchführung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahmendurchführung Bezug zur DIN EN ISO Ansprechpartner mit / /Telefonnummer, der von der Durchführung Kenntnis hat und diese bezeugen kann Anmerkung: Im zu prüfenden Einzelfall hat der Antragsteller die Möglichkeit, fehlende Zugangsvoraussetzungen innerhalb von einem Jahr nach Ablegen der Prüfung nachzuweisen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die PZS über die Voraussetzung. Sollten Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sein, teilt die PZS dies dem Antragsteller unverzüglich u über das Ausbildungssekretariat mit. Grundsätzlich kann die PZS in begründeten Ausnahmefällen davon abweichende Nachweise akzeptieren. Diese Nachweise und die Entscheidung von PZS sind zu dokumentieren. Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 299 von 44

30 C Zusätzliche Ausbildungen/Berechtigungen undd praktische Tätigkeiten Siehe C C Persönliche Voraussetzungen Keine C 2.3 und Kenntnisbereiche Wissens- Grundlage für die Prüfung zum Spezialisten für Interaktions- undd Informationsdesign sind s folgendee Wissens- und Kenntnisbereiche Wissensgebiet Spezialist für Interaction and Information Design muss informiert sein über kennen beherrschen a) Aufgaben- und Interaktionsmodell Psychologie der Aufgabengestaltung -/- Kernaufgaben, Teilaufgaben, Navigationsschrittee -/- und Dialogschritte unterscheiden Das Nutzungsszenario mit seinen Komponenten als Notationsform für Interaktionsmodelle Nutzungsobjekte und Werkzeuge für das Informationsdesign erkennen und spezifizieren b) Vom Interaktionsmodell zum User Interface Konzept Komponenten des User Interface -/- Grundsätze des Informationsdesign nach ISO und Gestaltgesetze praktisch anwenden User-Interface-Elemente von Nutzungsobjekten -/- und Werkzeugen unterscheiden Internationale Richtlinien und Regeln für Usability und Accessibility und deren Einfluss auf zentralee User-Interface-Elemente und deren Zusammenspiel kennen lernen -/- Navigationsstruktur systematisch herleiten User Experience spezifizieren c) Prototyping Prototyping-Techniken Demonstrationsprototypen versus testbare -/- Prototypen Prototyping-Ziele unterscheiden und festlegen -/- Gezielte Toolauswahl für das Prototyping-Ziel Nutzungsobjekte und Werkzeuge visualisieren Navigationsstruktur interaktiv nutzbar machen Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 300 von 44

31 Wissensgebiet Spezialist für Interaction and Information Design muss Navigation und Dialog für Nutzer interaktiv erlebbar und überprüfbar machen Bewusstsein für Tonalität und visuellen Stil entwickeln informiert sein über kennen beherrschen -/- d) Verifizieren und optimieren Evaluierung (ohne Kriterien) und Test (mit Kriterien) -/- Verifizierung und Validierung unterscheiden -/- Typische Fehler beim Evaluieren und Testen -/- Arten von Verifikationen Inspektion gegen Konventionen Inspektion gegen Nutzungsanforderungen Teilnehmende Beobachtung -/- e) Arbeitsergebnisse gemäß internationaler Standards dokumentieren und kommunizieren (Common Industry Format for Usability-related Information Items CIF) Inhalte des Common Industry Format (CIF) -/- Dokumentation von Inspektionen und teilnehmenden Beobachtungen Kommunikation der Arbeitsergebnisse an die Abnehmer im Entwicklungsprojekt Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 31 von 44

32 ANLAGE D (normativ): PERSONAL LZERTIFIZIERUNG SPEZIALISTT FÜR USABILITY TESTING D 1 VERWEIS AUF ANDERE NORMENN UND DOKUMENTEE DIN EN ISO 9241 Teil 2, Teil 11, Teil 110 DIN EN ISO EN ISO DAkkS Leitfaden Usability (ehemals: Leitfaden Usability - DATech Deutsche Akkreditierungsstelle Technik in der TGA GmbH, 2009) D 2 ANFORDERUNGSPROFIL D 2.1 Bestimmung des Anforderun ngsprofils Das Anforderungsprofil eines Spezialisten für Usability Testing ergibt sich aus s der Charakteristik und Beschreibung seines Tätigkeitsfeldes. Zertifizierte Spezialisten für Usability Testing beherrschen es Prüfziele adäquat festzulegen und Usability-Tests entsprechend zu konzipieren; beherrschen es Usability-Methoden für die relevanten Prüfziele sinnvoll auszuwählen und zu kombinieren; beherrschen die Planung und Durchführung von Usability-Inspektionen (ohne Benutzer); beherrschen es teilnehmende Beobachtungen (mit Benutzern) zu planen und durchzuführen; beherrschen es Benutzerbefragungen zur subjektiven Einstellung gegenüber der Produktnutzung systematisch durchzuführen; beherrschen es Usability-Maßzahlen für ein Produkt sinnvoll festzulegen und zu erheben; beherrschen die Technik-unterstützte Durchführung von Usability-Tests kommunizieren Arbeitsergebnisse gemäß CIF (Common Industry Format for Usability related Information Items CIF) (z. B. Screenrecording und Eyetracking); können Usability vs. User Experience beim Test unterscheiden; Quelle: Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik FIT Seite 322 von 44

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