Resettlement und humanitäre Aufnahme in Deutschland
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- Stefan Pohl
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1 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Resettlement und humanitäre Aufnahme in Deutschland Ministerialrätin Astrid Franz Fachtagung in Friedland
2 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Resettlement und humanitäre Aufnahme in Deutschland und Niedersachsen Auswahl, Einreise und dann 2
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4 aktuelle Aufnahmeprogramme Humanitäre Aufnahmeprogramme Neuansiedlung schutzbedürftiger Personen aus Drittstaaten - Resettlement nach 23 Abs. 2 AufenthG Zwei Bundesanordnungen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge nach 23 Abs. 2 und Abs. 3 in Verbindung mit 24 AufenthG Landesaufnahmeanordnungen in 15 Bundesländern für syrische Flüchtlinge, die enge Verwandte in Deutschland haben nach 23 Abs. 1 AufenthG Aufnahme (ehemaliger) afghanischer Ortskräfte der Bundeswehr nach 22 Satz 2 AufenthG aufgrund des anstehenden Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan 4
5 Erstaufnahme in Deutschland - Gruppeneinreise Bund organisiert Gruppeneinreisen Bundesweite Erstaufnahme über die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) Standort Grenzdurchgangslager Friedland und ergänzend nach Bedarf über den Standort Bramsche Ausnahmen: Schwerstkranke und unbegleitete Minderjährige reisen möglichst direkt in die Zielkommune 5
6 Erstaufnahme in Deutschland - Eigeneinreise Eigenständig organisierte und finanzierte Einreisen unmittelbar in die deutschen Zielkommunen (überwiegend zu den Bezugspersonen/ Familienangehörigen): aus Erstem 5.000er Bundeskontingent: Zweitem 5.000er Bundeskontingent: ~ Personen ~ Personen Niedersächsisches Landesaufnahmeanordnung: alle Afghanische Ortskräfte der Bundeswehr: alle 6
7 Verfahrensablauf bei Gruppeneinreisen Information über die Einreisenden Übermittlung der Fluglisten (mit Informationen: Familienzusammensetzung, Namen, Geburtsdaten, Familienstand und bei Einverständnis der Betroffenen: Schul-/Ausbildung, Beruf, Sprachkenntnisse, Religion, Medizinischer Behandlungsbedarf, Benennung von Bezügen und Verteilwünschen) durch BAMF an LAB NI und Nds. Ministerium für Inneres und Sport frühestens 1 Woche vor Einreisetermin Unmittelbare Weiterleitung der Liste für die in Niedersachsen verbleibenden Schutzbedürftigen an landesinterne Verteilstelle der LAB NI Vorbereitung der Erstaufnahme in der LAB NI für die angekündigten Personen 7
8 Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport mit den Standorten Bramsche Braunschweig mit den Außenstellen Langenhagen, Lüneburg und Oldenburg Grenzdurchgangslager Friedland
9 Ankunft Ankunft der Flüchtlinge Resettlement, Aufnahmeprogramme am Flughafen Hannover und Weiterreise in die Erstaufnahme nach Friedland und Bramsche immer wieder bewegende Momente:
10
11 Ankunft in Friedland
12 und in Bramsche und das Zimmer in Friedland
13 der Standort Bramsche
14 Erstaufnahme in der LAB NI Aufnahme, Unterbringung und Betreuung für die Dauer des Erstaufnahmeverfahrens im Rahmen der mit dem BAMF geschlossenen Verwaltungsvereinbarung Teilnahme am Erstorientierungskurs Wegweiser für Deutschland Kinderbetreuung, ggf. Unterricht zur Vorbereitung auf die Regelschule Verteilung und Weiterleitung in die Länder bzw in Niedersachsen an die Zielkommune
15 Erstorientierungskurs Wegweiser in Deutschland
16 Erstorientierungskurs Wegweiser in Deutschland 5-Tage Unterricht vormittags: Sprachatelier nachmittags: Erste Einblicke in die deutsche Gesellschaft mit den Themenmodulen: - Aufbau der Bundesrepublik Deutschland - Mobilität - Das Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland - Bildung, Erziehung, Arbeit - Verfahrensfragen und Behördengänge
17 Das Sprachatelier
18 Vorbereitung auf die Regelschule Die Kinder und Jugendlichen werden am Standort GDL Friedland und Bramsche auf die Regelschule vorbereitet
19 Verfahrensablauf bei Gruppeneinreisen - für NI Verteilung in Niedersachsen durch die LAB NI Eine koordinierende Verteilstelle für humanitäre Aufnahmeverfahren Wohnungsangebote der Kommunen werden von allen Verteilungssachbearbeitern an koordinierende Stelle gemeldet Ergänzende Führung von Listen aufnahmebereiter Kommunen Klärung des gemeldeten Wohnraums auf Geeignetheit Nach Eingang der Listen des BAMF fernmündliche Abfrage bei Aufnahmegemeinden unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen (z.b. medizinischer Behandlungsbedarf, Familiengröße, Verteilungswünsche zu Verwandten) 19
20 Verfahrensablauf bei Gruppeneinreisen - für NI Verteilung in Niedersachsen durch die LAB NI Nach fernmündlicher Ankündigung erfolgt schriftliche Übermittlung aller relevanter (bekannter) Informationen über die aufzunehmenden Personen und des Aufnahmetermins an die Aufnahmekommune Bei einer erstmaligen Aufnahme durch eine Kommune werden Merkblätter an die Aufnahmekommune beigefügt Mitteilung über Verteilung an das MI und an den Standort der Erstaufnahme zwecks Erstellung des Zuweisungsbescheides 20
21 Verfahrensablauf bei Gruppeneinreisen - für NI Merkblätter an die Aufnahmekommune 21
22 Verfahrensablauf bei Gruppeneinreisen - für NI Merkblätter an die Aufnahmekommune 22
23 Verfahrensablauf bei Gruppeneinreisen - für NI Merkblätter an die Aufnahmekommune (Kernbotschaften) 23
24 Verfahrensablauf bei Gruppeneinreisen Schwierigkeiten bei der Verteilung z. B. Fluglisten sind in Bezug auf medizinische Notwendigkeiten und/oder familiäre Bindungen nicht immer vollständig Behindertengerechter Wohnraum entweder in nicht ausreichender Menge vorhanden oder passt mit anderen Unterbringungserfordernissen wie Verteilungswünsche oder Familiengröße nicht überein 24
25 Von der Erstaufnahme in die Kommune Sozialarbeiter stimmen die Einzelheiten des Empfangs und der Aufnahme in den Kommunen ab Während der Erstaufnahme gewonnene für die Aufnahme relevante - Informationen über die aufzunehmenden Personen werden hierbei ebenfalls weitergegeben LAB NI organisiert Transfer per Kraftfahrzeug in die Zielkommune Begleitung der Kontingentflüchtlinge erfolgt durch Fahrer/in 25
26 Individualeinreisende ohne Bezüge nach Niedersachsen Übermittlung der Listen (Informationen wie bei Fluglisten der Gruppeneinreisenden) über aufzunehmende Personen durch BAMF an das Ministerium für Inneres und Sport Unmittelbare Weiterleitung der Listen an landesinterne Verteilstelle der LAB NI Standort Braunschweig - Verteilverfahren in Niedersachsen wie oben beschrieben, Erstellung der Zuweisungsbescheide unmittelbar durch Verteilstelle zur Aushändigung durch Aufnahmekommune Mitteilung der Verteilentscheidung und der Anschrift sowie Servicezeiten der Aufnahmekommune sowie Benennung eines Ansprechpartners in der Aufnahmekommune an das BAMF 26
27 Individualeinreisende ohne Bezüge nach Niedersachsen Schwierigkeiten Einreisetermine nicht immer oder sehr kurzfristig bekannt Aufnahmekommunen mussten für einen nicht bekannten Zeitraum teilweise kostenintensiv reservierten Wohnraum vorhalten Bei kurzfristig bekanntgegebenen Einreiseterminen waren Vorbereitungen sehr schwierig, insbesondere bei Einreisen an Wochenenden oder Feiertagen 27
28 Individualeinreisende mit Bezügen nach Niedersachsen Syrer aus Kontingent Übermittlung der Listen über aufzunehmende Personen durch BAMF an das Nds. Ministerium für Inneres und Sport Unmittelbare Weiterleitung der für eine Aufnahme relevanten Informationen an die Aufnahmekommunen (Wohnort der in Deutschland lebenden Familienangehörigen) und an die landesinterne Verteilstelle der LAB NI Standort Braunschweig - Einreise erfolgt unmittelbar zu den Familienangehörigen, Einreisetermine sind überwiegend nicht bekannt Nach Bestätigung der Einreise durch die Kommune erfolgt Mitteilung an das BAMF und die LAB NI 28
29 Individualeinreisende Afghanische Ortskräfte der Bundeswehr Zuweisung und Übermittlung der personenbezogenen Daten über aufzunehmende Personen durch BAMF an das Nds. Ministerium für Inneres und Sport Unmittelbare Weiterleitung an die landesinterne Verteilstelle der LAB NI Standort Braunschweig - Verteilverfahren in Niedersachsen erfolgt analog der angekündigten Individualeinreisenden ohne Bezüge nach Niedersachsen Mitteilung der Verteilentscheidung und der Anschrift sowie Servicezeiten der Aufnahmekommune und Benennung eines Ansprechpartners in der Aufnahmekommune an das BAMF 29
30 Individualeinreisende Afghanische Ortskräfte der Bundeswehr MI und Aufnahmekommune wird durch BAMF über jeweiligen Verfahrensstand (Visumserteilung, Einreisetermin) informiert Einreisetermine überwiegend sehr kurzfristig MI stimmt Abholung vom Flughafen, Transfer und Empfang in jedem Einzelfall mit der Aufnahmekommune ab Anforderung von Unterstützungsleistungen durch Bundeswehr (z. B. beim Transfer) in Vorbereitung Schwierigkeiten: Außer personenbezogene Daten liegen überwiegend keine weiteren Informationen wie medizinische Behandlungserfordernisse - vor Besondere Herausforderung bei Einreisen im Zusammenhang mit Wochenenden oder Feiertagen 30
31 Unterstützung der Kommunen Integration findet vor Ort statt Der Nds. Landesregierung sind die Herausforderungen, denen die Kommunen durch den starken Anstieg der Asylbewerberzahlen gegenüberstehen bewusst Neben den vom Bund finanzierten Beratungsdiensten (für Erwachsene und für Jugendliche) werden flächendeckend in Niedersachsen Beratungsstellen bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und bei örtlichen Vereinen sowie Migrantenorganisationen gefördert; diese Beratungsangebote im Rahmen der nachholenden Integration stehen auch Flüchtlingen und Asylsuchenden offen (inklusiver Ansatz) Verschiedene Richtlinien zur Förderung der Migration und Teilhabe vor Ort; u.a. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen in den Kommunen
32 Danke Kontaktdaten: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Referat Flüchtlingsaufnahme und versorgung, Geschäftsstelle Härtefallkommission
vom 30. Mai 2013 Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß 23 Abs. 2, Abs. 3 i. v. m. 24 Aufenthaltsgesetz:
Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß 23 Absatz 2, Absatz 3 i. V. m. 24 Aufenthaltsgesetz zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens vom 30. Mai
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