Patentanwalt Ein exklusiver Service der Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Mecklenburg- Vorpommern

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1 GK 142 Patentanwalt Stand: 04/2014

2 Inhalt 1 Branche 2 Einstieg 3 Leistungsprofil 4 Internationale Tätigkeit 5 Kalkulationshilfen 6 Investitionsrahmen 7 Finanzierung 8 Spezielle Gründerinfos 9 Recht 10 Fachkontakte 11 Gründerkontakte

3 VR-GründungsKonzept GK Branche Die Branche auf einen Blick: Branche rund eingetragene Patentanwälte (2012) rund Kanzleien (2012) Marktvolumen rund 2,0 Mio. EUR (2012, netto) Branchenumsatz rund 980 Mio. EUR Durchschnittsumsatz rund EUR Kapitalbedarf bis EUR Patentanwälte sind unabhängige Berater und Vertreter im Bereich des gewerblich-technischen Schutzrechts, das Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Geschmacksmuster sowie den Sortenschutz umfasst. Über das Einkommen als Patentanwalt, zumindest wenn man ein Newcomer ist, sollte man sich keine Illusionen machen. Während die angestellten Kollegen (von denen es in den großen Firmen immer mehr gibt) bereits um die EUR Jahresgehalt beziehen, kommt es durchaus vor, dass selbständige Kollegen sich noch mit Nebenjobs über Wasser halten müssen. Branche rund Kanzleien (2012) darunter 13 Patentanwaltsgesellschaften (2012) laut DPMA rund eingetragene Patentanwälte (2012) laut EPO rund eingetragene Patentanwälte (2012) Branchenstruktur: Rechtsanwaltskanzleien inkl. der Patentfachleute (2011) Kanzleien mit Jahresumsatz < EUR rund 72 % *) Kanzleien mit weniger als 10 tätigen Personen rund 86 % *) destatis 2012, zusammen mit anderen Rechtsberufen und Steuerberatung erfasst Freie Patentanwälte müssen allenfalls die (internationale) Konkurrenz aus den eigenen Reihen bzw. den Patentabteilungen der Konzerne fürchten. Bei der zunehmenden Internationalisierung des Patentgeschehens am Europäischen Patentamt ist wichtig festzuhalten, dass ein gutes Drittel aller dort zugelassenen Kollegen aus Deutschland stammt. Rund drei Viertel von ihnen sind in eigener Kanzlei bzw. Bürogemeinschaft tätig. Allerdings haben zehn der 25 größten international tätigen Patentanwaltskanzleien eigene Niederlassungen in Deutschland. Die größten Zusammenschlüsse finden sich in Großbritannien. Die größte Anwaltsdichte gibt es in Bayern, speziell in München, weil dort sowohl das Deutsche wie auch das Europäische Patentamt angesiedelt sind. Die Nähe zur Behörde wird von vielen als günstiger als die Nähe zu Kunden angesehen. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit ihren bedeutenden Industrieräumen ist die Anwaltsdichte ebenfalls hoch. Dasselbe gilt für Berlin, weil es dort Außenstellen der beiden Münchener Behörden gibt. Nicht einmal 150 Patentanwälte haben sich in den neuen Bundesländern niedergelassen. Branchenumsatz rund 980 Mio. EUR (2012, netto)

4 VR-GründungsKonzept GK142 4 Das gesamte Marktvolumen im Bereich Patent- und Urheberrecht liegt laut Statistischem Bundesamt (2012) bei rund 2 Mrd. EUR, nämlich dann, wenn man die Gesamtheit der Rechtsberater und die Struktur ihres Honoraraufkommens heranzieht. Daran haben Patent- und Urhebersachen gut 10 Prozent Anteil. Dies insbesondere aus Patentverletzungsstreitigkeiten, die international etwa zur Hälfte vor deutschen Gerichten ausgetragen werden; Experten schätzen den Markt hier auf rund 300 Mio. EUR im Jahr (für Europa). Demgegenüber stellen die Patentanwälte nicht einmal 2 Prozent der Rechtsberater. Alles in allem wird die wirtschaftliche Lage des Berufsstandes als gut angesehen. Bei der Gründung einer eigenen Kanzlei muss jedoch im Allgemeinen mit einigen Jahren Anlaufzeit gerechnet werden. Aktivität im Bereich gewerblicher Rechtsschutz (DPMA, 2013): Veränderung zum Vorjahr Patente rd Anmeldungen + 2,9 % Patenterteilungen rd. 42 % der abgeschlossenen Prüfungsverfahren Gebrauchsmuster rd Anmeldungen - 0,4 % Marken rd Anmeldungen + 1,0 % davon rd. 7 % internationale Marken rd. 93 % nationale Marken Eintragungen rd. 74 % der abgeschlossenen Prüfungsverfahren Eingetragenes Design rd Anmeldungen + 1,5 % Markt. Von den zehn aktivsten Anmeldern stammen fast 34 Prozent der Patentanmeldungen des Jahres 2013 (DPMA) hier werden freie Anwälte kaum zu Zuge kommen.. Doch die Anmeldezahlen beim Deutschen und beim Europäischen Patentamt belegen die große Bedeutung des gewerblichen Rechtsschutzes. Das DPMA verzeichnete 2013 rund 25 Prozent Anmelder aus dem Ausland, v.a. aus den USA und Japan. Beim Europäischen Patentamt gab es 2013 weitere rund Patentanmeldungen aus Deutschland (12 % der rund Anmeldungen, überwiegend aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen). Fast ein Viertel der dortigen Patenanmeldungen stammt von US-Firmen, ein weiteres Fünftel aus Japan, deutsche Erfinder liegen auf Rang 3, gefolgt von China mit 8 Prozent und Südkorea mit 6 Prozent. Rund 29 Prozent der Anmeldungen stammen aus der mittelständischen Wirtschaft bzw. von Einzelerfindern, gut 5 Prozent aus Forschungsinstititionen wurden deutschen Anmeldern rund Patente erteilt (20,3 % aller erteilten Patente). Dies spricht für die Qualität der deutschen Anmeldungen. Zum Vergleich: US-amerikanische Unternehmen / -Erfinder haben im gleichen Jahr 23,7 Prozent der Anmeldungen beim EPA eingebracht und 22,4 Prozent der Erteilungen erhalten. Die wichtigsten Technologiefelder sind nach wie vor Maschinenbau, elektrische Komponenten und Fahrzeugtechnik; beim EPA dominieren die Bereiche Medizintechnik, Elektroe/Enrgiewirtschaft, Digitale Kommunikationstechnik, Computertechnik und Fahrzeugtechnik. Auch Patentanwälte sollten das Wachstumssegment Umweltschutz im Auge behalten: Diejenigen technisch und wissenschaftlich tätigen Freiberufler (darunter Patentanwälte), die überhaupt Aufträge aus dem Umweltsektor akquirieren, erzielen im Durchschnitt gut drei Viertel ihres Umsatzes daraus, überwiegend in den Segmenten Klimaschutz (37,3 %), Abwasserwirtschaft (20,5 %) und

5 VR-GründungsKonzept GK142 5 Boden- / Gewässerschutz (15,8 %). Insgesamt generieren diese Freiberufler rund 175 Mio. EUR Umsatz aus dem Umweltsektor. Regional: Anteile am Patentanmeldungen Markenanmeldungen Baden-Württemberg 30,8 % 13,0 % Bayern 31,3 % 17,9 % Berlin 1,9 % 7,5 % Bremen 0,3 % 0,8 % Hamburg 1,6 % 5,6 % Mecklenburg-Vorpommern 0,4 % 0,9 % Niedersachsen 6,2 % 6,8 % Nordrhein-Westfalen 14,9 % 22,3 % Rheinland-Pfalz 2,2 % 4,9 % Schleswig-Holstein 1,0 % 3,1 % DPMA 2013, nach Sitz der Anmelder Aufgrund der zahlreichen strategischen Patentanmeldungen vor allem in Zukunftstechnologien werden die Schutzrechte auch für kleine Unternehmen, Start-ups und Einzelerfinder immer wichtiger, schon um sich ihrerseits gegen Klagen wegen Schutzrechtsverletzung zu schützen. Die uneinheitlichen Rechtsstandards innerhalb der EU werden wohl ab 2015 durch ein einheitliches EU- Patent weitgehend überwunden, sofern bis dahin die Vereinbarung in den 13 Signatarstaaten ratifiziert werden. Auf rein nationaler Ebene bleiben allerdings Patente in Italien und Spanien. Neben den Anmeldungen von Schutzrechten spielen Anfechtungen und Verletzungsverfahren eine immer wichtigere Rolle in der anwaltlichen Tätigkeit. In allen einschlägigen Senaten beim Bundespatentgericht waren 2012 insgesamt rund Einspruchsverfahren anhängig (destatis). Zudem: So genannte Patent-Trolle legen es mit dem Aufkauf von Rechten oft auf Vergleiche im Rahmen solcher Verfahren bzw. Zivilklagen an. Die Verhandlungen erfordern neben dem technischen und juristischen Know-how mittlerweile auch geschickte Verhandlungsführung als Qualifikation für erfolgreiche Patentanwälte. Dies gilt auch für Lizenzverhandlungen.

6 VR-GründungsKonzept GK Einstieg Immerhin ein Fünftel der Patentanmeldungen kommt durch freie Erfinder zustande, ein Drittel durch kleine und mittlere Unternehmen. Beide Gruppen ziehen in der Regel bei der Anmeldung einen Patentanwalt zu Rate, während Großunternehmen meist eigene Patentexperten haben. Üblicherweise arbeiten Berufsanfänger zunächst als freie Mitarbeiter in Kanzleien von Kollegen oder bei Rechtsanwälten mit. Auch Unternehmensberater haben häufig Bedarf an Beratungen durch Patentfachleute. Aus diesen freien Tätigkeiten ergeben sich u. U. auch interessante Kontakte für die eigene Kanzlei. Einstiegsmandate: Struktur der Patentanmelder mit 1 Anmeldung 2-10 Anmeldungen Anteil der Anmelder 66,6 % 29,7 % Anteil von deren Anmeldungen 14,9 % 21,8 % DPMA 2012 Mandanten. Vorwiegend Ersterfinder werden sich als Mandanten an die neu eröffnete Kanzlei wenden - wenn sie den Mut dazu aufbringen. Die Schwellenangst vor dem Anwalt (und den Beratungskosten) ist hoch; ein Grund dafür, dass Patentanwälte solchen Erfindern in einigen öffentlichen Erfinderberatungsstellen mit kostenlosen Erstberatungen den ersten Schritt erleichtern. Die meisten potentiellen Mandanten - auch freie Erfinder, die systematisch auf ihrem Gebiet forschen - haben dagegen regelmäßig mit Schutzrechten zu tun und werden entsprechend bereits von etablierten Kollegen betreut. Nur in den seltensten Fällen werden diese Erfinder oder Unternehmen von einem anderen Patentanwalt in eine neu eröffnete Kanzlei überwechseln. Darüber kann der Newcomer von Kontakten zu Firmen und ggf. Anwaltskanzleien aus der bisherigen Berufstätigkeit profitieren. Kleinere Unternehmen, die sich unvermittelt einer Unterlassungsklage wegen gewerblichen Schutzrechten anderer gegenüber sehen, werden schnelle Rechtsberatung benötigen und zu dem Patentanwalt gehen, der eben Termine hat. Ähnliches mag für Ras gelten, die für eigene Fälle und Mandanten einen Experten in Schutzrechtsfragen suchen. Solche Fälle kann der Anfänger nicht suchen aber zumindest kann er dafür sorgen, dass er gefunden wird, z.b. im Internet. Aufbau der Kanzlei. Dazu gehören klientenfreundliche Öffnungszeiten für berufstätige Mandanten z.b. am Abend, aber auch die pünktliche Einhaltung vereinbarter Termine. Unter Umständen kann die Gründung einer Sozietät mit Spezialisten anderer Fachgebiete "Dienst am Kunden" sein, weil die Mandanten auf diese Weise mit verschiedenen Rechtsanliegen in derselben Kanzlei bleiben können. Als Standort werden normal strukturierte Wohngebiete empfohlen, in denen die Mieten meist auch günstiger als in der City sind. Da zufriedene Mandanten auch bereit sind, längere Wege zu "ihrem" Anwalt in Kauf zu nehmen, braucht man unbedingt gute Parkmöglichkeiten in der Nähe, am besten eigene Parkplätze.

7 VR-GründungsKonzept GK142 7 Sozietäten sind bei Mandanten beliebter als Einzelkanzleien. Dies lässt sich teilweise mit der Länge der Patentverfahren erklären. Im Gegensatz zu anderen Anwälten müssen Patentanwälte ihre Mandanten in fast allen Fällen über Jahre betreuen. Fällt ein einzelner Anwalt plötzlich aus, so bedeutet dies für betroffene Kunden oft gewaltige Verzögerungen und Verluste. Dies hat sich auch im Ausland herumgesprochen, so dass ausländische Firmen sich fast ausnahmslos von Sozietäten vertreten lassen. Durch den Eintritt in eine bestehende Sozietät lässt sich die Anlaufphase meist verkürzen. Allerdings überträgt sich das besondere Vertrauensverhältnis der Mandanten nicht automatisch auf den Nachfolger oder neuen Sozius. Erfahrungsgemäß arbeiten Berufsanfänger zunächst als Angestellte, bevor sie sich nach einigen Jahren mit einem eigenen Anteil in der Sozietät einkaufen. Welchen Anteil Sie als neues Sozietätsmitglied übernehmen können, berechnet sich nach den Fällen (Mandanten), die Sie eventuell "mitbringen" oder nach dem Gehalt, das Sie dort vorher als angestellter Anwalt bezogen haben, bzw. den Klienten, die Sie bereits dort betreut haben.

8 VR-GründungsKonzept GK Leistungsprofil Das nationale und internationale Schutzrecht für Erfindungen und Marken ist so komplex, dass man den immensen wirtschaftlichen Wert, der hinter Erfindungen und Marken stehen kann, häufig nur mit Hilfe eines Experten sichern kann. Gewerbliche Schutzrechte wie das Patent, das Gebrauchsmuster, das Geschmacksmuster oder das Warenzeichen dienen der wirtschaftlichen Absicherung von Erfindungen oder Entwicklungen. Für einen bestimmten Zeitraum oder auch unbefristet darf der Anmelder allein den Nutzen aus seiner Arbeit ziehen. Das kann durch eigene Produktion und Vertrieb, aber auch durch Vergabe von Lizenzen geschehen. Die Kunst der Patentanwälte besteht darin, aus der Fülle der technischen Details das Neue, die "Erfindung", herauszukristallisieren und es so zu formulieren, dass ein möglichst umfassender Schutz geboten wird. Patentanwälte leisten Beratung bei Erfindungen, melden alle gewerblichen Schutzrechte an, vertreten Mandanten vor den diversern Institutionen (z.b. Bundespatentgericht, Bundessortenamt, Europäisches Markenamt), verwalten Schutzrechte, verfolgen Verletzungen des Schutzrechts, führen Recherchen durch und erstellen Gutachten. Beratung. Der Zugang der Patentanwälte zu den in einem technischen Gebiet bereits bestehenden Patenten und ihre Qualifikation machen sie schon im Entwicklungsstadium zu sachkundigen Beratern, die z.b. helfen, teure Doppelerfindungen zu vermeiden. Mit ihrer technischen Vorbildung können sie nicht nur die Neuheit und die technischen Einzelheiten einer Erfindung beurteilen, sie sind auch in der Lage, Empfehlungen zur Veränderung und Weiterentwicklung zu geben, die eine Neuheit patentreif machen. Anmeldung. Patentanwälte unterliegen der Schweigepflicht und sind damit für jeden Anmelder die geeigneten Ansprechpartner im Frühstadium der Erfindung. Sie können verhindern, dass Erfinder gegen Voraussetzungen verstoßen, die für eine Eintragung nötig sind (beispielsweise darf ein zum Patent angemeldeter Gegenstand noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein). Sie können beurteilen, welche Art von Schutzrecht angemeldet werden sollte und wie die Chancen auf eine entsprechende Anerkennung stehen. Patentanwälte arbeiten zusammen mit dem Erfinder die technische Besonderheit der Entwicklung heraus, formulieren die Patentanmeldung und stellen alle für den Antrag nötigen Unterlagen (Zeichnungen, Beschreibungen etc.) zusammen. Sie korrespondieren mit dem Patentamt und nehmen Stellung zu etwaigen Entgegenhaltungen. Sie beraten ihre Mandanten in der Frage, ob eine Patentanmeldung im Ausland sinnvoll ist und leiten diese gegebenenfalls ein. Online-Akteneinsicht: Das Patentnovellierungsgesetz von 2013 erleichtert die Patentrecherche, indem die Akten für die Einsicht über das Internet für die Öffentlichkeit freigeschaltet sind. Auswertung. Wenn Erfinder oder Firmen ihre Patente nicht selbst auswerten können oder wollen, werden Lizenzverträge abgeschlossen, die Dritten die Verwertung der Erfindung oder Verwendung eines Warenzeichens erlauben.

9 VR-GründungsKonzept GK142 9 In der Vertragsgestaltung können Patentanwälte Hilfe leisten. Sie können feststellen, wie Schutzrechte für beide Parteien gesichert werden, ob ein einfacher oder ausschließlicher Lizenzvertrag geschlossen werden sollte (d.h. ob die Lizenz an mehrere oder nur an eine Firma vergeben wird) und können schließlich die Vertragsformulierung übernehmen. Auch bei einer Vermarktung durch den Erfinder bzw. die entwickelnde Firma können sie in Vertriebsfragen beraten. Ihre Tätigkeit reicht dann bis zur Marketingberatung. Sie stellen fest, wie die Rechte anderer Firmen von der Neuentwicklung betroffen sein könnten und wie rechtliche Auseinandersetzungen von vornherein vermieden werden können. Anwaltliche Vertretung. Patentanwälte vertreten ihre Mandanten vor dem Deutschen Patentamt, dem Bundespatentgericht und - entsprechende Zulassung vorausgesetzt - auch vor dem Europäischen Patentamt und anderen internationalen Behörden. Sie können neben einem Rechtsanwalt in allen Verfahren, bei denen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes betroffen sind, vor den ordentlichen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof mitwirken, haben hier jedoch keine Alleinvertretungsvollmacht. Sie können in Prozessen auch als Gutachter oder Sachverständige auftreten. Sie können ein Patent oder anderes Schutzrecht regelrecht verwalten; dabei recherchieren Patentanwälte ständig, ob die Schutzrechte ihrer Mandanten verletzt werden, und leiten - wo es geboten erscheint - entsprechende rechtliche Schritte ein. Mediation: Schließlich können Patentanwälte auch in Konflikten zwischen Unternehmen und angestellten Erfindern zur Klärung herangezogen werden. In diesen Fällen geht es meist darum, wer die Rechte an der Entwicklung hat und wie hoch die Erfindervergütung sein soll. Arbeitsfeld Software: Perspektive. Nach dem Scheitern der Softwarepatent- Richtlinie der EU bleiben die bereits erteilten Patente dieser Art nur bedingt, in Deutschland praktisch nicht einklagbar. (Um die Softwarepatente wurden für die EU-Staaten erteilt (darunter für so weit verbreitete Features wie den "Fortschrittsbalken" / IBM, die "Redo/Undo"-Funktion / Microsoft, die "Kartenkarten"-Optik unterschiedlicher Programmebenen / Adobe). Nach geltendem Recht schließt das Europäische Patentübereinkommen den Patentschutz für Software weiterhin aus. Neben dem (automatisch entstehenden) Schutz durch das Urheberrecht besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, ein gewerbliches Patent für Software zu erlangen. Dies gelingt dann, wenn das Programm Teil einer patentierbaren technischen Erfindung ist, etwa im Bereich der Steuerung technischer Verfahrensabläufe, bei der Bildsignalverarbeitung oder der Systemsteuerung von Computern.

10 VR-GründungsKonzept GK Internationale Tätigkeit Umsatzanteil / ausländische Mandanten 10,8 % *) *) Statistisches Bundesamt, Dienstleistungserhebung 2011 Aber: Daten einer einmaligen Sondererhebung des Statistischen Bundesamtes / Eurostat zeigen, dass schon 2004 rund 34 % der deutschen Kanzleien grenzüberschreitend tätig waren. Beide Werte gelten bezogen auf die gesamte Anwaltschaft. Alle klassischen Aufgaben nehmen Patentanwälte für die Mandanten unter Zuhilfenahme eines Korrespondenzanwalts auch im Ausland wahr. Dort benötigen sie in der Regel einen Partner, der die genaue Rechtslage in diesem Staat kennt. Patentanwälte werden oft gezwungen sein, fremdsprachliche Texte technischen Inhalts zu übersetzen (oder übersetzen zu lassen) und bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Um ihren Aufgaben im internationalen Rahmen (z.b. bei Schutzrechtsund Lizenzexport) nachkommen zu können, sprechen Patentanwälte in aller Regel eine zweite Sprache (zumeist Englisch), oft sogar eine dritte. Patentanwaltliche Tätigkeiten auf europäischer Ebene werden immer bedeutsamer und eine Zulassung als Vertreter vor dem EPA ist heute schon beinahe unerlässlich für einen wirklich erfolgreichen Start. Beim Europäischen Patentamt EPA können Patente für alle 17 Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens angemeldet werden. Dadurch erhält der Antragsteller internationalen Schutz, ohne mehrere Behörden und Institutionen durchlaufen zu müssen. Mit der Zulassung eröffnet sich also der lukrative Tätigkeitsbereich der Patentanmeldungen für das europäische Ausland. Dort werden heute pro Jahr über Patente angemeldet, oft mehr als beim Deutschen Patentamt. Mit dem Zusammenwachsen und der zunehmenden wirtschaftlichen Vernetzung Europas wird es immer wichtiger, Erfindungen auch in den Nachbarstaaten patentieren zu lassen. Sonst können sie dort ungehindert genutzt werden, ohne dass der Erfinder dies untersagen lassen oder Lizenzgebühren verlangen kann. Übersetzungen: Im Rahmen des Patentnovellierungsgesetzes erleichtert das DPMA die Anmeldung mit Unterlagen in englischer und französischer Sprache, indem die Frist für die Übersetzung auf 12 Monate ab Anmeldetag ausgedehnt wurden. European Patent Attorney (Europäischer Patentanwalt). Der erste gesamteuropäische Berufsstand mit eigener europäischer Ausbildung aus Abschlussprüfung. Als European Trade Mark Attorney (Europäischer Markenanwalt) vertritt er seine Mandanten vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante/Spanien). Für die Zulassung zur Prüfung durch das EPA ist lediglich ein abgeschlossenes einschlägiges Fachhochschulstudium und eine mindestens dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erforderlich. Man kann die Prüfung zur EPA-Zulassung ablegen, ohne Patentassessor zu sein. Andererseits

11 VR-GründungsKonzept GK kann jeder, der die Prüfung zum Patentassessor bestanden hat, sofort die Prüfung zur Zulassung als Vertreter vor dem EPA ablegen. Hinweis: Die Prüfung ist nicht leicht (Durchfallquote 60 %). Eine systematische Prüfungsvorbereitung im Rahmen von Kursen und Repetitorien ist sehr zu empfehlen.

12 VR-GründungsKonzept GK Kalkulationshilfen Durchschnittsumsatz Zum Vergleich: Rechtsanwälte Anwaltsnotare EUR (2012, netto) EUR EUR RVG: Aufwandsabhängig kann die 0,5-fache bis 2,5-fache Gebühr erhoben werden (die Gebührentabelle der BRAGO wurde vom RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Wesentlichen übernommen). Dabei wurde ein neuer Faktor von 1,3 geschaffen, für Fälle, die nicht besonders umfangreich oder schwierig sind. Er darf nicht gewohnheitsmäßig für jeden Vorgang angewandt werden. Beratungen: Die Honorare sind mit den Mandanten frei - und ausdrücklich - zu vereinbaren, i.d.r. werden frei ausgehandelte Stundensätze angewandt, wie sie bislang schon üblich waren. Daraus ergibt sich nicht unbedingt eine Chance, die Einnahmen zu verbessern: In der aktuellen Konkurrenzsituation dürften nur erfahrene Spezialisten ihr Fachwissen zu interessanten Honoraren vermarkten können. Wird kein Honorar vereinbart, gilt die übliche Vergütung nach BGB, die in den nächsten Jahren in etwa den früheren Gebühren entsprechen dürfte. Die Erstberatung von privaten Verbrauchern ist auf pauschal 190 EUR beschränkt (abweichende Vereinbarungen sind erlaubt). Aufwendungen. Differenzierte aktuelle Daten zu Honorareinnahmen, Kosten und Erträgen liegen für Patentanwälte aktuell nicht vor. In dieser Hinsicht kann der Berufsanfänger sich an den Werten für die Anwaltschaft im Allgemeinen orientieren. Ältere Statistiken (für Patentanwälte gesondert erhoben letztmalig 2003) weisen aus, dass in Sozietäten zusammengeschlossene Patentanwälte durchschnittlich einen um mehr als ein Drittel höheren Verdienst haben als ihre einzeln wirtschaftenden Kollegen. Einzelkanzleien dürften heute nach Einschätzung von Fachleuten kaum mehr einnehmen als vor zehn Jahren, genaue Zahlen existieren jedoch nicht. nur Patentanwälte Personalkosten 16,1 % Sachkosten 36,7 % Mieten, Leasing 3,5 % Sonstige Kosten 2,0 % Überschuss 41,7 % *) in % v. Umsatz Der durchschnittliche Überschuss beträgt demzufolge in absoluten Zahlen im Schnitt knapp EUR (hochgerechnet für die Daten von 2011), bezogen auf die Einnahmen der Kanzlei, nicht den einzelnen Inhaber.

13 VR-GründungsKonzept GK Aktuelle Kostenstruktur Anwaltschaft (Dienstleistungserhebung destatis): Kanzleien unter *) Kanzleien über *) EUR Jahresumsatz Personalkosten 16,6 % 27,9 % Fremdleistungen 4,3 % Sachkosten 17,6 % 15,7 % Raumkosten 7,9 % 5,8 % Überschuss 57,9 % 46,3 % *) 2011, jeweils in % v. Nettoumsatz, Dienstleistungserhebung, erfasst RAs zusammen mit Patentanwälten, Notaren und rechtsberatenden Berufen Bezogen auf den durchschnittlichen Umsatz beträgt das rechnerische Ergebnis vor Steuern für Einzelanwälte in umsatzschwächeren Kanzleien etwa EUR. Versicherungen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist unbedingt zu empfehlen. Patentanwälte haften für die Richtigkeit ihrer Auskünfte und für Fehler, die ihnen bei ihrer Tätigkeit unterlaufen. Eine große Gefahr liegt in Fristversäumnissen, etwa wenn Verlängerungsfristen bei Patenten oder Warenzeichen nicht beachtet wurden und die Schutzrechte dadurch verfallen. Die Mindestdeckungssumme liegt meist bei EUR. Sie ist aber in der Praxis viel zu niedrig. Experten empfehlen Patentanwälten eine Deckungssumme von 1 Mio. EUR. Gruppenversicherungstarife ermöglichen günstigere Konditionen und verbilligen den Versicherungsschutz. Näheres hierüber erfahren Sie bei Ihrer Patentanwaltkammer. Private Versicherungen. Als selbständiger Rechtsanwalt müssen Sie neben den vorgeschriebenen beruflichen Versicherungen auch Ihren privaten Versicherungsschutz planen: Alters- / Risikovorsorge. Für Anwälte gibt es die Mitgliedschaft in den anwaltlichen Versorgungswerken.. Zur Absicherung Ihrer Familie oder von Krediten sollten Sie zumindest eine Risikolebensversicherung haben. Sie zahlt im Todesfall die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder den Kreditgeber. Krankenversicherung. Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Da Ihre Einnahmen von Ihrem persönlichen Arbeitseinsatz abhängen, sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung eine Tagegeldpolice abschließen. Sie sorgt dafür, dass Sie bei längerer Krankheit zumindest Ihre wichtigsten persönlichen und beruflichen Kosten decken können. Arbeitslosenversicherung. Für Junganwälte, die sich aus einer Beschäftigung heraus selbständig machen, kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung interessant sein (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung.

14 VR-GründungsKonzept GK Investitionsrahmen Kapitalbedarf bis EUR Diese Angabe schließt die Ausstattung einer Kanzlei mit Arbeitsplätzen für den Anwalt und mind. einen Helfer (Schreibkraft), der erforderlichen Literatur, EDV und moderner Kommunikationstechnik ein. Die durchschnittliche Praxisausstattung nach ihrem Wiederbeschaffungswert mit ca EUR angegeben. Mit geringeren Investitionen kommen Sie zurecht, wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Raum als Arbeitszimmer nutzen und von dort starten. Die damit verbundenen Kosten halten sich dann in engen Grenzen - die nötige Arbeitsliteratur, die Büroausstattung können Sie für wenige tausend Euro bekommen. Anlaufzeit: Die Bezahlung Ihrer Arbeit erfolgt in der Regel erst nach Ende des Vorgangs bzw. Rechtsstreites. Für voraussichtlich langwierige Mandate empfiehlt es sich, von der Möglichkeit, einen Vorschuss zu erheben, Gebrauch zu machen. Ansonsten benötigen Sie ein finanzielles Polster, das wenigstens ein halbes bis ein Jahr für die laufenden Kosten und die eigene Lebenshaltung sorgt. 7. Finanzierung Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis EUR, ERP- Gründerkredit-Universell für höhere Kreditsummen bis 10 Mio. EUR oder ERP- Kapital für Gründung mit Eigenkapitalfunktion bis EUR) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert. Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Haus-

15 VR-GründungsKonzept GK bank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt (bis EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung. Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab EUR bis 5 Mio. EUR (stille Beteiligung bei Vorhaben bis max EUR möglich) + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + Exi-Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt) Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen EUR und EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen EUR und EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis sowie Betriebsmittel zwischen EUR und EUR + Mikrokredite bis EUR aus KMU-Fonds Bremen u.a.: BAB-Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max EUR (bei max EUR Finanzierungsbedarf)+ Bremer Gründerkredit bis 5 Mio. EUR + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: keine spezifische Förderung von Freiberuflern Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Kleindarlehen zwischen EUR und EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max EUR Niedersachsen u.a.: Niedersachsen-Gründerkredit zwischen EUR und EUR für Investitionen sowie ggf. Betriebsmittel + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen)

16 VR-GründungsKonzept GK Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten) Rheinland-Pfalz u.a.: Darlehen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR, dabei Betriebsmittel bis EUR) + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: Starthilfedarlehen bis EUR Investitionsbedarf und/oder EUR Betriebsmittelbedarf Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en) Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat.

17 VR-GründungsKonzept GK Spezielle Gründerinfos Webpage. Nicht einmal mehr 15 Prozent aller Unternehmen zeigen keine Präsenz im Internet (ECC Handel, 2008). Grund genug, Informationen über den eigenen Leistungsumfang, aber auch über Lücken, professionell auf die eigene Webpage zu hieven, auch wenn kein eigentliches Online-Geschäft beabsichtigt ist. Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie die Kanzlei daherkommen. Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger umfänglich dem Telemediengesetz vor allem ein fehlerhaftes Impressum kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail, neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie E- Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei Angehörigen von Kammerberufen muss zusätzlich die zuständige Kammer aufgeführt sein. Newsletter: Die Gesetzeslage ist hier sehr deutlich: Elektronische Newsletter dürfen nur auf ausdrückliche Anforderung an eigene Kunden versandt werden. Sie dienen also in erster Linie der Pflege von Stammkunden. Gründerqualifikation. Von Patentanwälten wird eine Doppelqualifikation gefordert, die aus der technischen Befähigung und den Kenntnissen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes besteht und die in einer Prüfung beim Deutschen Patentamt nachgewiesen werden muss. Ingenieure aller Fachrichtungen und Naturwissenschaftler haben die besten Voraussetzungen, sich zum freien Patentanwalt (oder angestellten Patentassessor) zu qualifizieren. Juristen, die als Rechtsanwälte im Bereich des Patentrechts tätig werden möchten, können das aufgrund ihrer juristischen Ausbildung tun, werden aber mangels eigener technischer Kompetenz sehr häufig Experten hinzuziehen müssen. Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten:

18 VR-GründungsKonzept GK Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompetenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Übernahme einer Kanzlei. Bei der vollständigen Übernahme einer Kanzlei setzt sich der Kaufpreis meist aus zwei Komponenten zusammen: aus einer Zahlung für die Räume und den Zeitwert des Inventars sowie einer Art von Entschädigungssumme für den Geschäftswert, die Klientenkartei. Dabei kommt es auf die Qualität der Mandate an, z.b. ob und wie viele Dauermandate dabei sind. Die genaue Berechnung eines Kanzleiwertes erfolgt nach der Ertragslage und kann auch von der Kammer für Sie vorgenommen werden. Für die Finanzierung des Kaufpreises einer gut eingeführten Kanzlei werden Sie ohne Zweifel problemlos eine Bank finden, die einen Kredit gewährt bzw. staatliche Fördermittel für Sie beantragt. Angebote zum Kauf oder Eintritt in eine Kanzlei finden Sie in der Fachpresse. Auch die Patentanwaltskammer oder der Bundesverband können Sie bis zu einem gewissen Grad bei Ihrer Suche unterstützen. Lassen Sie sich dort auf jeden Fall über alle Fragen beraten, die mit der Existenzgründung auf Sie zukommen.

19 VR-GründungsKonzept GK Recht Die Stellung von Patentanwälten in der Rechtspflege, die der der Rechtsanwälte vergleichbar ist, definiert sich aus der Patentanwaltsordnung, in der gleichzeitig der Aufgabenbereich umrissen wird. Die Zulassung zum freien Patentanwalt erhält nur ein Patentassessor auf Antrag bei der Patentanwaltskammer. Voraussetzung: mindestens sechsmonatige Tätigkeit bei einem Patentanwalt nachweisen (die Ausbildungszeit im Regelausbildungsgang wird angerechnet) Die eigentliche Ausbildung zum Patentanwalt dauert - nach Abschluss des Hochschulstudiums - mindestens drei Jahre und ist dem Referendariat von Juristen vergleichbar. Im Regelfall verbringen die Patentanwaltsanwärter 2 Jahre bei einem Patentanwalt oder einem Patentassessor, 4 Monate im Deutschen Patentamt und 8 Monate beim Bundespatentgericht. Nach erfolgreicher schriftlicher und mündlicher Prüfung (Durchfallquote ca. 20 %) darf der Patentanwaltsanwärter sich "Patentassessor" nennen. Die Zulassung zur Ausbildung wird bei der Kammer beantragt. Neben Zeugnissen und Scheinen aus dem Universitätsstudium, einer Bescheinigung über praktische Tätigkeiten und Nachweisen der persönlichen Zuverlässigkeit (u.a. polizeiliches Führungszeugnis) muss schon zur Anmeldung die schriftliche Erklärung des Patentanwalts oder Rechtsanwalts vorliegen, der die Ausbildung betreuen wird. Bei der Suche nach einem Ausbilder kann die Patentanwaltskammer behilflich sein. Es gibt noch einen zweiten Weg zur Patentanwaltsprüfung: Erforderlich für die Zulassung zur Prüfung ist ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium und eine mindestens zehnjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, in der Regel als Patensachbearbeiter eines Betriebs oder einer Kanzlei. Wer die Zulassung als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA) vorweisen kann, bei dem genügt achtjährige einschlägige Tätigkeit. Im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie der EU (2006/123/EG) muss die Entscheidung über die Berufszulassung seit 2011 nach der Patentanwaltsordnung innerhalb von drei Monaten erfolgen (außer in begründeten Ausnahmefällen). Weitere Anmeldungen. Freiberufler müssen das Finanzamt von der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit unterrichten. Zuständig ist das Finanzamt der Gemeinde, in der Sie sich niederlassen wollen. Personal: Falls Schreibkräfte, Sachbearbeiter oder andere Angestellte beschäftigt werden, müssen sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Unfall und Berufskrankheiten versichert werden. Kammerberuf. Patentanwälte werden mit der Zulassung automatisch Mitglied der Patentanwaltskammer, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen in ihrer Tätigkeit der Patentanwaltsordnung und dem Standesrecht, das in Konfliktfällen an Patentgerichten behandelt wird. Standesrecht: So wie Rechtsanwälte dürfen Patentanwälte auf Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialgebiete hinweisen; die Selbstdarstellung muss jedoch sachlich, nachprüfbar und berufsbezogen sein. Auch auf langfristig angelegte

20 VR-GründungsKonzept GK Kooperationen darf hingewiesen werden. Untersagt bleiben Werbeaussagen, die auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall zielen, die reklamehaft oder vergleichend oder gar irreführend sind. Insgesamt werden sich vor allem die Chancen für Berufsanfänger mit der Lockerung der Berufsordnung verbessern.

21 VR-GründungsKonzept GK Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/ ifex@mfw.bwl.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, München Tel. 089/ , Fax 089/ info2010@mittelstand-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, Berlin poststelle@senwtf.berlin.de Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, Bremen Info-Line Bremen: 0421/ Info-Line Bremerhaven: 0471/ info@begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ Kontaktformular: Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do Uhr unter: Online-Beratung:

22 VR-GründungsKonzept GK Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, Hannover Existenzgründung in Niedersachsen: Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: Infoline: 0211/ (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: Förderlotse: Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, Mainz, Tel / Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/ (Mo.-Do Uhr; Fr Uhr) Förderfinder: Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/ Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Kammern Service der Industrie- und Handelskammern: Existenzgründungsberatung Vermittlung/Benennung von Spezialisten und weiterführenden Beratungseinrichtungen Auskunft über gewerberechtliche Fragen Wegweiser zu den Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln etc. Links zu allen IHKs: Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.v. Jägerstraße 40, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/

23 VR-GründungsKonzept GK IHK Bodensee-Oberschwaben: IHK Ulm: IHK Ostwürttemberg: IHK Reutlingen IHK Hochrhein-Bodensee: IHK Rhein-Neckar: IHK Karlsruhe: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: IHK Nordschwarzwald: IHK Südlicher Oberrhein: IHK Heilbronn-Franken: IHK Region Stuttgart: Bayerischer Industrie- und Handelskammertag BIHK e.v. Balanstraße 55 59, München Tel. 089/5116-0, Fax 089/ IHK Aschaffenburg: IHK zu Coburg: IHK für München und Oberbayern: IHK für Niederbayern in Passau: IHK Nürnberg für Mittelfranken: IHK für Oberfranken Bayreuth: IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim: IHK Schwaben: IHK Würzburg-Schweinfurt: Industrie- und Handelskammer Berlin Fasanenstr. 85, Berlin Tel. 030/ , -667, Fax 030/ Handelskammer Bremen Am Markt 13, Bremen Tel. 0421/3637-0, Fax 0421/ IHK Bremerhaven: Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ IHKs in Mecklenburg-Vorpommern: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, Schwerin Tel. 0385/ , Fax 0385/ IHK Neubrandenburg: IHK Rostock: Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag Hinüberstraße 16-18, Hannover Tel. 0511/ , Fax 0511/ IHK Hannover: IHK Lüneburg-Wolfsburg: Oldenburgische IHK: IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim: IHK für Ostfriesland und Papenburg: IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum: IHK NRW - Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Marienstraße 8, Düsseldorf Tel. 0211/ , Fax 0211/ info@ihk-nrw.de IHK Aachen: IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: IHK Mittleres Ruhrgebiet: IHK Bonn / Rhein-Sieg: IHK Lippe zu Detmold: IHK zu Dortmund: IHK zu Düsseldorf: Niederrheinische IHK Duisburg Wesel Kleve zu Duisburg: IHK für Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen zu Essen: Südwestfälische IHK zu Hagen: IHK zu Köln:

24 VR-GründungsKonzept GK IHK Mittlerer Niederrhein: IHK Nord Westfalen: IHK Siegen: IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz c/o IHK Koblenz, Schlossstraße 2, Koblenz Tel. 0261/106-0, Fax 0261/ IHK zu Koblenz: IHK für die Pfalz: IHK Rheinhessen: IHK Trier: Arbeitsgemeinschaft IHK Schleswig-Holstein Flensburg Kiel Lübeck Bergstraße 2, Kiel Tel. 0431/5194-0, Fax 0431/ Technologie-Transfer / Innovations-Beratung (Beratung/Begleitung von innovativen bzw. technologieorientierten Gründungsvorhaben) Technologietransfer Baden-Württemberg Infos und Links (service-bw): 88C85254C881?llid= &llmid=0 Technologiezentren: Technologietransfer in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, München Tel. 089/ info2010@startup-in-bayern.de ansfer Berlin Partner für Wirtschaft und EnergieGmbH Fasanenstraße 85, Berlin Tel. 030/ siegfried.helling@berlin-partner.de WFB Wirtschaftsförderung Bremen Kontorhaus am Markt, Langenstraße 2-4, Bremen Tel. 0421/ , Fax 0421/ BITZ Bremer Innovations- und Technologiezentrum Gründerzentrum im World Trade Center Centermanagement Hamburg Innovation GmbH Harburger Schloßstraße 6-12, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ existenzgruendung@hamburg-innovation.de Mecklenburg-Vorpommern: TBI Technologie- Beratungs-Institut GmbH Hagenower Straße 73, Schwerin Tel. 0385/ , Fax 0385/ info@tbi-mv.de Innovationsland Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Friedrichswall 1, Hannover Tel. 0511/ ZENIT GmbH Zentrum für Innovation und Technik in NRW Bismarckstr. 28, Mülheim a. d. Ruhr Tel. 0208/ , Fax 0208/ info@zenit.de

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