Studienfinanzierung Ein Überblick über aktuelle Studiendarlehen und -kredite
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- Arthur Fiedler
- vor 8 Jahren
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1 Studienfinanzierung Ein Überblick über aktuelle Studiendarlehen und -kredite Gleichstellungsbeauftragte
2 Inhalt Vorwort 3 1. Finanzierung des Studienbeitrags 1.1 Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank 4 2. Zinslose Darlehen 2.1 BAföG 5/6 2.2 DAKA-Abschlussdarlehen 7 3. Günstige Studiendarlehen und -kredite 3.1 Studienkredit der KfW-Bank Bildungskredit der KfW-Bank BAföG-Bankdarlehen Stiftungen und Förderungen durch Unternehmen 4.1 Deutsche Bildung Bildungsfonds Verzinsliche Studienkredite 5.1 Deutsche Bank DB StudentenKredit 13 Wichtige Adressen 14 Impressum 15 2
3 Vorwort Mit der Aufnahme eines Studiums kommen nicht nur intellektuelle Herausforderungen auf die Studierenden zu... Die finanziellen Belastungen, entstehend durch Miete, Lebensunterhalt, Studienausgaben und Studienbeiträge, können kaum über einen Nebenjob aufgefangen werden. Zudem verzögert sich das Studium durch das ständige Jobben. Da viele Studierende ihren Lebensunterhalt und das Studium nicht über die Eltern finanzieren können, sind sie auf alternative Förderungen angewiesen. Die folgende Zusammenstellung soll einen Überblick über die verschiedenen Anbieter zur Finanzierung eines Studiums gewähren. Die hier aufgeführten Darlehen und Kredite können flexibel in Anspruch genommen werden. Dabei ist zu beachten, dass es wesentliche Unterschiede in der Verzinsung der Darlehen bzw. Kredite gibt. In vereinzelten Fällen können die monatlichen Tilgungsraten höher ausfallen als die monatlichen Auszahlungsbeträge. Zudem sei darauf hingewiesen, dass die verzinslichen Kredite der verschiedenen Banken nach vereinbarter Zeit getilgt werden müssen, auch wenn man sich noch im Studium befindet oder nach dem Studium arbeitslos ist. Es ist anzuraten, die Angebote aufmerksam zu studieren! Da die Zinssätze variabel sind und halbjährlich angepasst werden, ist es zudem ratsam, eine Beratung in einer Filiale vor Ort in Anspruch zu nehmen, um einen Eindruck der zukünftigen finanziellen Belastung während der Tilgungsphase zu gewinnen. Bei offenen Fragen können Beratungen zur Studienfinanzierung über das Büro der Gleichstellungsbeauftragten (Tel.: ) wahrgenommen werden. Offene Sprechstunden zur Studienfinanzierung bietet auch Markus Schardin vom Studentenwerk an, ohne dessen tatkräftige Unterstützung diese Broschüre nicht entstanden wäre! Herr Schardin bietet montags und mittwochs von bis Uhr eine offene Sprechstunde zur Studienfinanzierung an (Gebäude ). Wir wünschen allen Studierenden viel Erfolg! 3
4 1. Finanzierung des Studienbeitrags 1.1 Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank Das Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung von Studienbeiträgen an staatlichen Hochschulen. Deutsche Staatsangehörige, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, können das Darlehen ebenso in Anspruch nehmen wie Studierende anderer Staatsangehörigkeit nach 8 des BAföG. Finanziert wird ausschließlich das Erststudium! Es erfolgt keine Bonitätsprüfung, zudem müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Das Einkommen der Eltern ist unerheblich. Das Darlehen wird im Rahmen des Immatrikulations- bzw. Rückmeldeprozesses bei den Studierendensekretariaten der Hochschulen beantragt. Bei Bewilligung wird es direkt an die Hochschule ausgezahlt. Das Studienbeitragsdarlehen wird in der Regelstudienzeit plus 4 Semester ausgezahlt (konsekutiver Master: Regelstudienzeit plus 2 Semester). Bereits verbrauchte Studienzeiten im In- und Ausland werden angerechnet. Ein Studiengangwechsel innerhalb von 2 Semestern (Orientierungsphase) bleibt unberücksichtigt. Der Zinssatz ist nach unten variabel, es kann daher auch günstiger werden. Der aktuelle Zinssatz beträgt 4,16% pro Jahr. Tilgungsphase 2 Jahre nach Beendigung oder maximal 11 Jahre nach Aufnahme des Studiums beginnt die Tilgung. Rückzahlungsraten von 50, 100 oder 150 EUR sind frei wählbar. Die Rückzahlung erfolgt ab einem Mindestnettoeinkommen von EUR. Sondertilgungen in Höhe von mindestens 500 EUR sind halbjährlich möglich. Besonderheit Für BAföG-Empfänger/innen, die das Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank in Anspruch nehmen, gilt die Kappungsgrenze. Die Gesamtschuld aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist auf Euro pro Darlehenssemester begrenzt. Wenn eine BAföG-Schuld von über EUR im Semester vorliegt, muss das Darlehen an die NRW-Bank nicht zurückgezahlt werden. Dies trifft bereits bei einem monatlichen BAföG-Satz von 334 EUR zu. Weitere Informationen und aktueller Zinssatz unter: 4
5 2. Zinslose Darlehen 2.1 BAföG Neben deutschen Staatsbürger/innen sind grundsätzlich auch Ausländer/innen, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind, förderungsberechtigt ( 8 BAföG). Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/ EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. BAföG muss im Bachelorstudium vor Vollendung des 30. Lebensjahres beantragt werden. Ausnahme: Absolvent/innen des zweiten Bildungsweges, Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben sind, oder Personen, die aus persönlichen (z. B. Krankheit) oder familiären (z. B. Kindererziehung) Gründen gehindert waren, ihr Studium vorzeitig aufzunehmen. Im Masterstudium muss das BAföG vor dem 35. Lebensjahr beantragt werden. BAföG wird innerhalb der Regelstudienzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt. Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 670 EUR. Zusätzlich können studierende Eltern einen Kinderbetreuungszuschlag für Kinder bis zum 10. Lebensjahr beantragen. Für das erste Kind gibt es einen Betreuungszuschlag von 113 EUR, für jedes weitere Kind 85 EUR. Der Kinderbetreuungszuschlag wird als Vollzuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Gleiches gilt für über die Förderungshöchstdauer geleistete Ausbildungsförderung wegen Kindererziehung. Bei der individuellen Berechnung der Höhe der Förderungsleistung wird in der Regel das Einkommen der Eltern angerechnet. Eigenes Vermögen der Studierenden ist bis auf einen Betrag von Euro voll zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen. Für verheiratete Studierende bzw. Studierende mit Kindern 5
6 2. Zinslose Darlehen erhöht sich das anrechnungsfreie Vermögen sowohl für die Ehefrau/den Ehemann als auch für jedes Kind jeweils um Euro. Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Die Förderung nach dem BAföG wird beim jeweiligen Studentenwerk beantragt. Die Ausbildungsförderung wird bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) ausgezahlt. Ab dem fünften Fachsemester erfolgt eine Förderung nur noch nach Vorlage eines Leistungsnachweises, der dokumentiert, dass die den jeweiligen Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte gemacht wurden (bestandene Zwischenprüfung oder ausgestellte Bescheinigung der Hochschule darüber, dass die bei geordnetem Verlauf des Studiums bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht haben - sog. 48-Bescheinigung). ACHTUNG! Während eines Urlaubssemesters wird die Auszahlung des Darlehens unterbrochen. Tilgung Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von Euro zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Das Darlehen wird in monatlichen Raten von 105 Euro in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt. Bei Darlehensnehmer/innen deren Einkommen Euro monatlich nicht übersteigt, wird die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt; diese Einkommensgrenze erhöht sich noch, wenn ein Ehepartner oder Kinder mit zu versorgen sind. Weitere Informationen über eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus, Freibeträge, die bei der Anrechnung des Einkommens gewährt werden, einen Erlass der Rückzahlung etc. unter 6
7 2.2 DAKA-Abschlussdarlehen Anspruchsberechtigt sind Studierende in der Studienabschlussphase. Als Studienabschlussphase gilt allgemein ein Zeitraum von 18 Monaten vor Beendigung des Studiums. Lebensalter und Semesterzahl spielen bei der Darlehensvergabe eine nachgeordnete Rolle. Die Darlehensnehmer müssen einen Bürgen vorweisen bzw. zwei Bürgen (bei einer Förderungshöchstsumme von EUR). Das DAKA-Abschlussdarlehen ist beim Studentenwerk zu beantragen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Darlehens besteht nicht. Die Besonderheit des DAKA-Darlehens ist, dass es zinslos vergeben wird. Die Förderrate kann bis zu EUR im Monat betragen, dabei darf ein Förderungshöchstbetrag von EUR nicht überschritten werden (in Ausnahmefällen EUR). Tilgungsphase Spätestens 12 Monate nach Abschluss der beginnt die Tilgungsphase. Die Tilgungsraten betragen monatlich 130 EUR (bei einer Gesamtförderung von bis zu EUR) bzw. 200 EUR (bei einer Gesamtförderung von EUR). Zur anteiligen Deckung der Verwaltungskosten werden bei der Auszahlung der letzten Darlehensrate 5% des Darlehensbetrages einbehalten. Weitere Kosten entstehen bei einem regulären Tilgungsverlauf nicht. Weitere Informationen unter: 7
8 3.1 Studienkredit der KfW-Bank Um den Studienkredit der KfW-Bank in Anspruch nehmen zu können, darf bei Studienbeginn das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Anspruch auf eine Förderung im Erststudium haben Deutsche ebenso wie Staatsangehörige der EU, die seit mindestens drei Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Darlehensnehmer dürfen keinen Offenbarungseid abgelegt haben, das Darlehen wird einkommens- und elternunabhängig vergeben. Es kann das Bacheloroder das Masterstudium finanziert werden. Studierende erhalten monatlich zwischen 100 und 650 EUR (halbjährlich anpassbar). Die Förderung wird in einem Zeitraum von 10 bis höchstens 14 Semestern ausgezahlt. Nach den ersten 5 Semestern an einer Fachhochschule bzw. 6 Semestern an einer Universität müssen Leistungsnachweise eingereicht werden (z.b. Nachweis über zwei Drittel der Kredit-Points, Vordiplom, Zwischenprüfung etc.). Der variable Zinssatz beträgt derzeit 3,47%. Tilgungsphase Die Tilgung beginnt frühestens 6 Monate, spätestens aber 23 Monate nach Ende der Ausbildungsphase. Die Tilgungsrate ist variabel und halbjährlich anpassbar (in finanziellen Notlagen mindestens 20 EUR/Monat, zeitlich beschränkt). Die Gesamtablösung in einer Summe aber auch in regelmäßigen Raten in einem Zeitraum von bis zu 25 Jahren ist möglich. Weitere Informationen unter: 8
9 3. Günstige Studiendarlehen und -kredite 3.2 Bildungskredit der KfW-Bank Studierende, die das 36. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben und sich in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase (in den letzten 24 Monaten vor dem voraussichtlichen Studienabschluss) befinden, können den Bildungskredit in Anspruch nehmen. Es muss ein Zwischenprüfungszeugnis vorliegen oder aber eine Erklärung der Hochschule, die besagt, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht wurden. Ausländische Studierende werden gefördert, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig. Der Kredit wird in monatlichen Raten von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt für höchstens 24 Monate, also maximal EUR. Eine Einmalzahlung in Höhe von EUR ist möglich. Der Bildungskredit muss vor Ende des 12. Semesters beantragt werden. Der Jahreszins beträgt derzeit 2,15%. n n n n ein Elternteil oder die Ehegattin/der Ehegatte deutsch ist, die antragstellende Person Asylberechtigte/r, aufgenommener Flüchtling oder Heimatlose/r ist, die/der Studierende aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt und einen inländischen Wohnsitz hat, die/der Studierende vor Aufnahme des Studiums 5 Jahre oder mindestens ein Elternteil vor Aufnahme des Studiums 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig war. Tilgungsphase Beginnend mit der Auszahlung sind die ersten 4 Jahre tilgungsfrei. Danach beträgt die Tilgungsrate monatlich 120 EUR. Sondertilgungen oder die Gesamtablösung in einer Summe sind ohne zusätzliche Kosten möglich. Weitere Informationen unter: 9
10 3. Günstige Studiendarlehen und -kredite 3.3 BAföG-Bankdarlehen Anspruchsberechtigt sind deutsche sowie ausländische Studierende nach 8 BAföG. Das BAföG-Bankdarlehen wird in der Studienabschlussphase beantragt. Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet dann individuell über die Höhe der Förderung. Das BAföG-Bankdarlehen wird für maximal 12 Monate gewährt. Der Zinssatz ist variabel und beträgt derzeit 2,15 %. Tilgungsphase Die Rückzahlung beginnt 18 Monate nach Ende der Förderungszeit und beträgt mindestens 105 EUR monatlich über höchstens 20 Jahre. Mit Beginn der Rückzahlung kann eine Festzinsvereinbarung für die Restlaufzeit des Darlehens für 10 Jahre getroffen werden. Sollte die/der Studierende zu Beginn des Studiums ein zinsloses BAföG-Staatsdarlehen in Anspruch genommen haben, wird das verzinsliche Bankdarlehen vor dem zinslosen Staatsdarlehen zurückgeführt. Weitere Informationen unter: 10
11 4. Stiftungen und Förderungen durch Unternehmen 4.1 Deutsche Bildung Die Deutsche Bildung fördert Erst- und Zweitstudiengänge, vergibt aber auch Förderungen in der Promotionsphase. Diese Förderung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern vergeben und nach dem heutigen Rechtsstand nicht auf Bafög-Leistungen angerechnet. Anträge können nur online gestellt werden und erfordern vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit. Bewerbungen können über das ganze Jahr eingereicht werden. Ein Teil der Fördergelder steht auch für die Förderung ausländischer Studierender zur Verfügung. Neben der finanziellen Förderung bietet die Deutsche Bildung ein Guidance-Programm an: Hier wird Hilfestellung für die Entwicklung des Werdegangs, die Organisation von Studium und Berufseinstieg angeboten. Zur Erlangung von Schlüsselkompetenzen finden zudem Workshops zu Themen wie Rhetorik oder Präsentation an der jeweiligen Hochschule statt. Monatliche Auszahlungen können in Höhe von 100 bis EUR beantragt werden. Daneben sind Einmalzahlungen für besondere Ausgaben möglich (Auslandsaufenthalt, Praktika, PC-Ausrüstung etc.). Die Förderung wird für mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre gewährt. Bei Bedarf kann eine Folgeförderung beantragt werden. Die Gesamtsumme von EUR darf nicht überschritten werden. Tilgungsphase Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig bei einem Mindestbruttoeinkommen von EUR und beginnt bei Eintritt in das Berufsleben (dazu zählen nicht: Referendariat, Promotion, Volontariat). Es fallen keine Zinsen im klassischen Sinn an, vielmehr einigt man sich bei Vertragsabschluss auf einen festen Prozentsatz des zukünftigen Einkommens, den man regelmäßig in einem Zeitraum von zwei bis sieben Jahren zurückzahlt. Bei dauerhafter Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit wird die Rückzahlung vollständig erlassen. Weitere Informationen unter: 11
12 4. Stiftungen und Förderungen durch Unternehmen 4.2 Bildungsfonds Gefördert werden Studierende im Erststudium und in der Promotionsphase an einer Universität oder Fachhochschule im In- oder Ausland. Eine Förderung kann auch im fortgeschrittenen Studium beantragt werden und wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder Einkommen der Eltern vergeben. Bei Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit (insb. Nicht-EU-Bürger/innen) kann eine Bürgschaft verlangt werden. Bewerbungen sind jederzeit möglich, können aber nur online eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen. In der fortgeschrittenen Bewerbungsphase wird eine Bearbeitungsgebühr von 29,90 EUR erhoben. In dieser Phase wird zudem eine Bonitätsabfrage bei der Schufa durchgeführt. Es können bis zu EUR im Monat ausgezahlt werden, wobei Einmalzahlungen für außerordentliche Aufwendungen (Auslandspraktikum etc.) in Höhe von bis zu EUR möglich sind. Die Förderung muss mindestens 6 Monate (5.000 EUR) in Anspruch genommen werden. Insgesamt wird höchstens ein Betrag von EUR (im Einzelfall mehr) in der Regelstudienzeit (+ ein Semester) bewilligt. Tilgungsphase Die Rückzahlungsdauer wird bei Vertragsabschluss festgelegt. In der Regel werden 4 bis 10% des monatlichen Einkommens über einen Zeitraum von 4 bis 8 Jahren zurückgeführt. Es gibt keinen festen Zinssatz, so dass der gesamte Rückzahlungsbetrag erst im Nachhinein feststeht. Eine maximale Effektivverzinsung wird im Studienfördervertrag angegeben, so dass die/der Studierende sich ein konkretes Bild von der zukünftigen Belastung machen kann. Während einer kurzen Zeit der Arbeitslosigkeit wird die Rückzahlung ausgesetzt. Sollte man während des gesamten im Vorfeld festgelegten Rückzahlungszeitraums arbeitslos sein, muss die Förderung überhaupt nicht zurückgezahlt werden. Bei Studienabbruch wird die Förderung in ein verzinsliches Darlehen umgewandelt. Weitere Informationen unter: 12
13 5. Verzinsliche Studienkredite 5.1 Deutsche Bank DB StudentenKredit Das maximale Alter bei Antragstellung beträgt 30 Jahre. Gefördert wird ein Studium innerhalb der Regelstudienzeit plus höchstens drei Semester. Ausländische Studierende müssen seit mindestens 2 Jahren vor Studienbeginn ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über einen unbefristeten Aufenthaltstitel (z.b. Niederlassungserlaubnis) verfügen. Monatlich werden maximal 800 EUR ausgezahlt. Studierende in den ersten beiden Fachsemestern erhalten höchstens 200 EUR monatlich. Die Gesamtschuld darf eine Obergrenze von EUR nicht überschreiten. (Die zu tilgende Gesamtschuld wiederum kann diese Obergrenze allein wegen der Zinsen überschreiten!) Tilgungsphase Die Tilgung des Kredits beginnt 3 Monate nach Berufsstart oder maximal 12 Monate nach Beendigung des Studiums. Dabei steht die Tilgungsrate in Abhängigkeit zu der gewählten Rückzahlungsdauer (höchstens 12 Jahre). In dieser Phase findet eine eigenständige Zinsvereinbarung zu festen Konditionen statt. Der effektive Jahreszins in der Rückzahlungsphase beträgt derzeit 8,90%. Zudem fallen Bearbeitungskosten in Höhe von 3% des Nettodarlehensbetrags an. Die liegt zwischen 6 und 60 Monaten. Der Zins ist variabel und beträgt derzeit anfänglich (!) 5,9%. Weitere Informationen und aktueller Zinssatz unter: 13
14 Beratungen Beratungen zu verschiedenen Themen rund um das Studium bieten die folgenden Einrichtungen an: Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten Tel.: n Studieren mit Kind n Studienfinanzierung Das Studentenwerk Tel.: n Studienfinanzierung n Wohnen n Kindertagesstätten n Soziale Beratung (in finanziellen Notlagen, für ausländische Studierende, Studierende mit Behinderung etc.) n Info-Point (Job-Portal, Beglaubigungen, Versicherungen etc.) Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Tel.: n Hilfestellung auf dem Campus durch Zivildienstleistende n Studienassistenz: Schreibhilfe, Vorlesen, Bibliothek, Rechenzentrum, Kopieren, Essenshilfe, Besorgungen n Arbeitsgruppe CAMPUS BARRIERE FREI Psychologische Beratung Tel.: n Lernschwierigkeiten n Prüfungsängste n persönliche Konflikte etc. Der AStA der Heinrich-Heine-Universität Tel.: n Beihilfe aus dem studentischen Notfonds n Rückerstattung des Semesterticketbeitrags n Sozialberatung n Studium mit Kind n kostenlose Rechtsberatung n Haushalts- und Budgetberatung, Hilfe bei Zahlungsrückständen 14
15 Notizen Impressum V.i.S.d.P.: Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Ing. Sanda Grätz Gebäude 16.11, Ebene Universitätsstr. 1, Düsseldorf Redaktion: Selma Gündogdu Tel.: Layout: Sylvia Lessmann Bildnachweis: Fotolia, istockphoto Druckauflage: 1000 Alle Angaben ohne Gewähr Druck und Satzfehler vorbehalten 15
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