StVO - News. Schwerbehinderte, Gehbehinderte, Contergangeschädigte und Blinde sind vom Verbot des Befahrens einer Umweltzone" ausgenommen

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1 StVO - Neue Regelungen zur Straßenbenutzung durch Fahrzeuge: Außerorts bei drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen: auf dem mittlerem Fahrstreifen darf sich nur zum Linksabbiegen eingeordnet werden - nicht zum Überholen Außerorts bei mindestens drei Fahrstreifen für eine Richtung: Lkw über 3,5 t und alle Kfz mit Anhänger dürfen den linken Fahrstreifen nur zum Linksabbiegen benutzen Schwerbehinderte, Gehbehinderte, Contergangeschädigte und Blinde sind vom Verbot des Befahrens einer Umweltzone" ausgenommen Neue Regelungen am Bahnübergang: Überholverbot ab dem Gefahrzeichen bis zum Übergang Wartegebot nach der einstreifigen Bake entfällt Zur Ankündigung wird nur noch ein Verkehrszeichen verwendet ( beschrankter Bahnübergang" entfällt) Neue Regelungen für den Radverkehr: Linke Radwege dürfen bei entsprechendem Zusatzzeichen benutzt werden Kinderbeförderung im Fahrradanhänger erlaubt Künftig eigene oder kombinierte Lichtzeichen für den Radverkehr (und Fußgänger) Postfahrzeuge" bekommen Sonderrechte zum Briefkastenleeren: Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen auch außerhalb der auf Zusatzzeichen angegebenen Zeiten erlaubt je 10 m vor und hinter einem Briefkasten darf kurzfristig in zweiter Reihe geparkt werden Krafträder müssen Immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, mit Abblendlicht Inline-Skater/Rollschuhfahrer gelten nicht als Fahrzeuge; Zusatzzeichen erlauben jedoch das Befahren von Radwegen Die Winterreifenpflicht wurde konkretisiert Aus Gesamtgewicht wird Gesamtmasse", aus Beschleunigungsstreifen" wird Einfädelungsstreifen", aus Verzögerungsstreifen" wird Ausfädelungsstreifen", aus Radfahrer" wird Rad Fahrende", aus Verkehrsteilnehmer" wird Wer am Verkehr teilnimmt" und viele Begriffe mehr. neue, geänderte und gestrichene Verkehrszeichen

2 Verkehrszeichen Neu Amphibienwanderung Unzureichendes Lichtraumprofil Inline-Skater/Rollschuhfahrer Mit diesem Gefahrzeichen wird vor Am- gewarnt. Es phibien (z. B. Krötenwanderung) darf nur an besonderen Gefahrstellen aufges- auf ein unzu- tellt werden. Dieses Gefahrzeichen weist reichendes Lichtraumprofil (z. B. in Alleen) hin. Es darf ebenfalls nur an besonderen Ge- fahrstellen Durch das Zusatzzeichen (kann auch allein angeordnet sein) wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. Inline-Skater und Rollschuhfahrer müssen vorsichtig und mit besonderer Rücksicht gegenüber anderer Verkehrsteilnehmer am rechten Rand fahren und Fahrzeugen das Überholen ermöglichen. Beginn und Ende einer Parkraumbewirtschaftszone Innerhalb der Parkraumbewirtschaftungs- oder Park- zone darf nur mit Parkschein scheibe geparkt werden (die Art der Park- beschränkung wird durch Zusatzzeichen an- sind gezeigt); angeordnete Halt-/Parkver-bote zu beachten. Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder - scheibe freigestellt werden. Parkschein, - scheibe oder -ausweis müssen gut lesbar ausgelegt oder angebracht sein. Dieser Vorwegweiser gibt den Weg zur Auto- bahn und die Anzahl der vorhandenen Fahr- streifen an. Vorwegweiser

3 Pfeilbake Leitschwelle mit Pfeilbake/Schraffenbake Leitbord mit Pfeilbake/Schraffenbake Leitplatte Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen oder Gerüsten.

4 Verkehrszeichen Änderungen Diese elf Gefahrzeichen wurden aus Anlage 1 gestrichen und dürfen nur noch bei besonderer Gefahrenlage angeordnet werden. Es kann auch mit dem Zeichen Gefahrstelle" und entsprechendem Zusatzzeichen vor der Gefahr gewarnt werden. Arbeitsstelle Baustelle Unbeschrankter Bahnübergang Da das Zeichen auch bei Arbeitsstellen gezeigt wird, die nicht Baustellen sein müssen, hat das Zeichen nun auch die Bezeichnung Arbeitsstelle" erhalten. Vor Bahnübergängen wird künftig nur noch dieses Gefahrzeichen verwendet ( beschrankter Bahnübergang" entfällt). Das Zeichen ist aus sich heraus verständlich und zeigt plakativ das Gefahrenpotenzial an Bahnübergängen. Als neue Regelung kommt hinzu, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Beginn einer Fahrradstraße Auch (gekennzeichnete) Schulbusse dürfen den Sonderfahrstreifen jetzt nutzen. Bussonderfahrstreifen Linienomnibusse

5 Tatsächliche Länge Das Verbot gilt bei Fahrzeugkombinationen für die Gesamtlänge." Das Zeichen 266 gilt auch für Züge. Seit September 2009 befanden sich Fahrzeugkombinationen hier rechtlich in einer Grauzone. Jetzt ist die Bedeutung wieder klargestellt! Beginn und Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen Vom Fahrverbot in einer so gekennzeichneten Umweltzone" sind jetzt auch schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen sowie blinde Menschen ausgenommen. Die neue Bezeichnung verdeutlicht die Bedeutung dieses Zeichens. Ende sämtlicher streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote Hier ist jetzt angegeben, dass erforderlichenfalls an der Sichtlinie erneut zu halten ist. Haltlinie Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken." Leitlinie Durch das generelle Parkverbot auf Schutzstreifen können Verkehrszeichen gespart werden und Radfahrer müssen künftig keine parkenden Fahrzeuge mehr umfahren (Beitrag zur Verkehrssicherheit). Sackgasse Im oberen Teil des Verkehrszeichens kann die Durchlässigkeit der Sackgasse für den Radverkehr und/oder Fußgängerverkehr durch Piktogramme angezeigt sein." Es wird also neue" Verkehrszeichen oder Varianten dieses Zeichens geben.

6 Verkehrszeichen Gestrichen Wegen der Gefahr, die von allen Bahnükünftig immer das bergängen ausgeht, wird Zeichen Bahnübergang" verwendet, egal ob der Übergang beschrankt oder unbeschrankt ist. Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken Auf eine vorhandene Beschrankung muss nicht speziell hingewiesen werden, weil ein solcher Hinweis ggf. zu verminderter Aufmerksamkeit führt, indem auf diese technische Sicherung vertraut wird. Einbahnstraße (Erinnerung) Dieses Richtzeichen wird wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Zeichen vorgeradeaus" gestri- geschriebene Fahrtrichtung chen. Die Erinnerung an einee Einbahnstraße kann aber durch das Zeichen Einbahnstraße" erfolgen. Das Zeichen wurde bisher nur selten an- mit geordnet und die Verwechslungsgefahr dem Zeichen Mindestgeschwindigkeit" war sehr groß. Richtgeschwindigkeit/Ende der Richtgeschwindigkeit Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar Es kann das Zeichen Gefahrstelle" mit ent- sprechendem Zusatzzeichen verwendet wer- den. Es kann das Zeichen Gefahrstelle" mit ent- sprechendem Zusatzzeichen verwendet wer- den. Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar

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