Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis S Gültig ab 1. Oktober 2015 Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse Nienburg kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

2 A. Blatt 2 von 21 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 1. Mai 2015 DIENSTLEISTUNG 1. SPARKONTO 1.1 Zusendung Sparkassenbuch 1.2 Kennwortvereinbarung Vereinbarung eines Kennwortes 15, Aufbewahrung eines Sparkassenbuches pro angefangene 30 Tage 1, Wertstellung Bareinzahlung Sparkonto Barauszahlung Sparkonto Einzahlungstag Auszahlungstag 1.5 Banksparplan VorsorgePlus (die Preise gelten jeweils pro Vertrag) Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages 75,00 Übertragungsentgelt bei Anbieterwechsel 100,00 Förderschädliche Beendigung des Vertrages durch Kündigung 75,00 Regelungen für den Versorgungsausgleich 100,00 Nacherstellung Zulagenantrag 8, Sonstiges Vermögenswirksames Sparen - vorzeitige sparzulagenschädliche Rückzahlung 25,00 Eröffnung eines Mietkautionskontos einmalig 30,00 Preis für die Bearbeitung von Verlustmeldungen 1 % des Kapitalsaldos mind. 15,00 (zzgl. evtl. Fremdkosten) max. 75,00 Zinsbescheinigungen für Sparkonten maschinelle Erstellung manuelle Bescheinigungen und Zweitschriften je Konto 8,00 2. REISEZAHLUNGSMITTEL Eigener Verkauf von Reiseschecks 1,00 % mind. 5,50 Verkauf von Reiseschecks über NORD/LB 1,00 % mind. 10,00 Barauszahlung von Reiseschecks - Euro-Reiseschecks Kunden der Sparkasse Nienburg Kunden anderer Kreditinstitute bis 500,-- über 500,-- 1,00 % der Ankaufsumme max. 100,00 - fremde Währung Abwicklungsgebühr 12,50, zzgl. 0,75 je Scheck Rücknahme von bei uns gekauften Fremdwährungsreiseschecks 12,50, zzgl. 0,75 je Scheck

3 A. Blatt 3 von 21 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 15. März KONTOÜBERZIEHUNGEN Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. SONSTIGE KREDITE Stundung und Aussetzung - bis zu drei Raten - ab vier Raten 25,00 Ratenänderungen 25,00 Qualifizierte Finanzierungsbestätigung 2,0 % 0 des Bestätigungsbetrages Entlassung aus persönlicher Schuldhaft 27,50 je Konto Persönliche und/oder dingliche Schuldübernahme 1 % auf den Restschuldbetrag max. 275,00 Überziehungskredit Privatkunden / Referenzzinssatz - Zinssatz für Dispositionskredite 9,65 % - Zinssatz für sonstige Kontoüberziehungen 14,40 % (Kontoüberziehung ist die vorübergehende Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über die zugesagte Dispositionslinie hinaus) - Referenzzinssatz (Stand: ) 0,40 % Verfahren der Zinsanpassung für Privatkunden: Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der von der Deutschen Bundesbank in ihrem Monatsbericht unter Kapitalmarktstatistik: II. Festverzinsliche Wertpapiere inländischer Emittenten, 7b) Umlaufrendite nach Wertpapieren veröffentlichte Monatsdurchschnitt der Umlaufrendite für Anleihen der öffentlichen Hand. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse Nienburg regelmäßig zum , , und jeden Jahres überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Vertragszins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. des Folgemonats. Der Kreditnehmer wird über die Zinsanpassung informiert. Diese Information kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, über das der Kredit in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden. Bonitätsabhängig ist ein Aufschlag auf die o.g. Standardkonditionen für Dispositionskredite und sonstige Kontoüberziehungen möglich. 5. WERTPAPIERE 5.1 Depotleistungen Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Jahresende Girosammelverwahrung/Streifbandverwahrung Mindestpreis - Schuldverschreibungen 0,125 % vom Nennwert 15,00 pro Depot - Aktien, Investmentzertifikate 0,125 % vom Kurswert 5,00 pro Posten - Sonstige Werte ohne Kurswert 5,00 pro Posten Wertpapierrechnung (ausländische Werte) Mindestpreis - Schuldverschreibungen 0,125 % vom Nennwert 15,00 pro Depot - Aktien, Investmentzertifikate 0,400 % vom Kurswert 5,00 pro Posten - Sonstige Werte ohne Kurswert 5,00 pro Posten

4 A. Blatt 4 von 21 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 1. Oktober 2015 Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Depotaufstellung, Ersatzsteuerbescheinigung etc. 10,00 je Aufstellung - Wertpapierübertragungen - Beachtung von Postverboten 5,00 je Vorgang - Depotausbuchung wertloser Papiere (incl. Fremdkosten) 27,50 je Vorgang - Vorabbefreiung/Rückerstattung ausländischer Quellensteuer (zzgl. 15,00 je Vorgang Fremdkosten) Depotübertragung nur fremde Kosten (bei Überträgen außerhalb der Sparkasse werden die Depotpreise anteilig berechnet [incl. des Übertragungsmonats]) Jahressteuerbescheinigung 5.2 Effektive Stücke Einlieferung ins Depot bei der Sparkasse - inländische Wertpapiere 75,00 pro Posten - ausländische Wertpapiere 75,00 pro Posten - Durchführung von Umtausch/Bogenerneuerung/Stückeverzeichnis 75,00 pro Posten Auslieferung in- oder ausländischer Wertpapiere 75,00 pro Posten Einlieferung von Deka-Papieren ins DekaBank-Depot - inländische Wertpapiere 40,00 pro Posten - ausländische Wertpapiere 40,00 pro Posten Auslieferung in- oder ausländischer Wertpapiere 75,00 pro Posten Einlösung von fälligen Wertpapieren am Schalter - von fremden Emittenten 0,5 % mindest. 60,00 - von Sparkassen-Fonds und eigenen IHS Einlösung von fälligen Zins- und Dividendenscheinen am Schalter (vom Bruttobetrag) - von fremden Emittenten 5,00 pro Kupon/Stück - von Sparkassen-Fonds und eigenen IHS 5.3 Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten Classic Depot - Aktien, Optionsscheinen, aktienähnlichen Werten, Fonds über die Börse Mindestpreis 0,70 % vom Kurswert, zzgl. 12,50 20,00 je Abrechnung - Festverzinslichen Wertpapieren 0,40 % vom Kurswert, zzgl. 12,50 20,00 je Abrechnung - Investmentanteilen der DEKA Kauf = netto Ausgabepreis Verkauf = Rücknahmepreis - Investmentanteilen Kauf = netto Ausgabepreis (organisationsfremd) Verkauf = Rücknahmepreis abzüglich 0,70 % Provision zzgl. 12,50 20,00 je Abrechnung Direct Brokerage - Aktien, Optionsscheinen, 0,25 % vom Kurswert, zzgl. 10,00 aktienähnlichen Werten, Fonds über die Börse - Festverzinslichen Wertpapieren 0,25 % vom Kurswert, zzgl. 10,00

5 A. Blatt 5 von 21 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) - Investmentanteilen der DEKA Kauf = netto Ausgabepreis Verkauf = Rücknahmepreis - Investmentanteilen Kauf = netto Ausgabepreis (organisationsfremd) Verkauf = Rücknahmepreis abzüglich 0,25 % Provision zzgl. 10,00 Mindestpreis Limits Nichtausführung und Änderung je Auftrag 5,00 Stand: 1. September Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung Bezugsrechte und Spitzenregulierungen 6, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Hinweis: Bei der Vermittlung von Geschäften mit Verbundunternehmen erhält die Sparkasse von ihrem jeweiligen Vertragspartner Vermittlungs- und/oder Bestandsprovisionen. Nähere Erläuterungen erhalten Sie auf Wunsch von Ihren Anlageberatern. 6. SAFES/VERWAHRSTÜCKE Mietpreis für Safes (pro Jahr) bis ccm bis ccm bis ccm bis ccm bis ccm bis ccm bis ccm bis ccm Sparkassenbuchschließfach (pro Jahr) 10,00 25,00 incl. MWSt. 30,00 incl. MWSt. 40,00 incl. MWSt. 50,00 incl. MWSt. 65,00 incl. MWSt. 80,00 incl. MWSt. 100,00 incl. MWSt. 110,00 incl. MWSt. Einlagerung von Verwahrstücken - bis zu 4 Wochen 15,00 incl. MWSt. - je angefangene weitere 4 Wochen 10,00 incl. MWSt.

6 A. Blatt 6 von 21 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) 7. SONSTIGES 7.1 Erträgnisaufstellung 1 Zinsbescheinigungen und Saldenbestätigung - je Konto - 8, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Stand: 1. Januar Telefonate - Telefaxe (je Seite) 1,25 - Fernschreiben (je Seite) 1,25 - Fotokopien (je Seite) 0,30 - Portokosten 0,90 - Einschreiben 2,15 zzgl. Portokosten - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (je nach Arbeitsaufwand) siehe Pkt. 7.7 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Duplikate von Erträgnisaufstellung 1,00 /Posten, mind. 10, Ermittlung einer neuen Kundenadresse 10, Bankauskunft im Auftrag des Kunden - Auskünfte gegenüber dem Sozialamt, der Agentur für Arbeit und den Grundsicherungsbehörden a) Vermögensbescheinigung zu zwei Stichtagen b) Vermögensbescheinigung zu mehr als zwei Stichtagen 10,00 c) Fremdmittelbescheinigung 10,00 - Auskunftsanfragen durch Agenturen für Arbeit bzw. Service- Agenturen gem. 60 II. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) direkt an die Sparkasse - Auskunftsersuchen gem. 117 Abs. 3 Satz 2 SGB XII i.v.m. 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X und 22 JVEG - Auskunftserteilung gegenüber Sparkassen, Kreditinstituten, Kreditkartengesellschaften, fremden Leasinggesellschaften und Direktbanken 8,50 17,00 pro Stunde 25,00 - umfassende Auskünfte mit größerem Arbeitsaufwand 35,00 pro Stunde zzgl. MWSt. 7.6 Bankbürgschaft (Aval) Inanspruchnahme von Bürgschaften 12,50 Detaillierte Informationen zu den Preisen von Bankbürgschaften können Sie gerne bei Ihrem Kundenberater erfragen. 7.7 Sonstiges Erbabwicklung (im üblichen Umfang) Kostenerstattung für eine Arbeitsstunde bei umfangreichen Arbeiten für den Kunden (vorherige Vereinbarung; soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - allgemein 35,00 pro Stunde zzgl. MWSt. - Beratungen, Programmeinweisungen (jedoch keine Erstinstallation) im Rahmen Electronic Banking 50,00 pro Stunde zzgl. MWSt. 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt.

7 Blatt 7 von 21 Stand: 1. August 2014 DIENSTLEISTUNG I. Girokonten 1.1 Preismodelle für Privatgirokonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonten) Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. - GiroKlassik / Bürgerkonto Grundpreis p. M. 3,00 je beleghaftem Posten 0,30 je SB-Posten 0,20 - GiroKompakt incl. 50 Freiposten Grundpreis p. M. 7,00 jeder weitere Posten 0,30 - GiroDirekt incl. 50 beleglose Freiposten Grundpreis p. M. 4,00 jeder weitere beleglose Posten 0,20 Beleghafte Scheckeinreichungen und Überweisungen (nur GiroDirekt) 1,00 Durch Mitarbeiter ausgefüllte Überweisungen zusätzlich 1,00 Daueraufträge eröffnen, ändern, löschen im Grundpreis enthalten - am Schalter (nur GiroDirekt) 1,50 Rückruf von Daueraufträgen 3,00 EURO-Expresszahlung online (Annahmezeit bis 16:00 Uhr) 7,50 je Posten 1.2 Preismodell für Geschäftsgirokonten Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. GiroFirm Grundpreis p. M. 4,00 (incl. Kontoführung, SparkassenCard, Auszüge am KAD, Teilnahme Online-Banking, Barabhebung am Geldautomat, Bareinzahlung an institutseigenen Einzahlungsautomaten, Dauerauftragsbearbeitung, Versorgung mit Wechselgeld in kleineren Mengen) zusätzlich bepreiste Leistungen: Leistungsgruppe 1 (Online-Überweisung/Lastschrift) Leistungsgruppe 2 (Überweisungseingänge und Lastschrifteinlösungen, Darlehensraten, Entgelte für Finanzdienstleistungen) Leistungsgruppe 3 (Geldkarte laden, Ausführung Dauerauftrag) Leistungsgruppe 4 (Kassenauszahlung, Kassen-/Nachttresoreinzahlung, papiergebundene Überweisung [bei Sammlern: 1. Posten 1,00, jeder weitere Posten 0,30 ], Scheckeinreichung, Scheckausstellung, Sortenan- und Sortenverkauf) 0,10 je Posten 0,15 je Posten 0,30 je Posten 1,00 je Posten Durch Mitarbeiter ausgefüllte Überweisungen zusätzlich 1,00 P1-Eilzahlung über ELKO-System 5,00 EURO-Expresszahlung online (Annahmezeit bis 16:00 Uhr) 7,50 je Posten Versorgung mit Wechselgeld in größeren Mengen Einzelbepreisung je nach Aufwand Die Entgelte für Kontoführung verstehen sich ab grundsätzlich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Steht dem Kontoinhaber kein Recht auf Vorsteuerabzug zu, handelt es sich um umsatzsteuerbefreite Finanzdienstleistungen.

8 Blatt 8 von 21 Stand: 15. April Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand indiv. Vereinbarung - bei Abholung in der Geschäftsstelle entfällt - Wochenauszug - bei Postversand indiv. Vereinbarung - bei Abholung in der Geschäftsstelle entfällt - Monatsauszug - bei Postversand indiv. Vereinbarung - bei Abholung in der Geschäftsstelle entfällt Postversand von am Kontoauszugdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüsse (alternativ erfolgt der Versand nach 200 nicht dokumentierten Kontoumsätzen) 0,62 Postversand von im elektronischen Postfach nach 45 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüsse Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (nach Arbeitsaufwand) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand ab 1,50 zzgl. Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle ab 1,50 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Nienburg, Goetheplatz 4, Nienburg 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.

9 Blatt 9 von 21 Stand: 15. April Eintrag im Handelsregister Amtsgericht Walsrode HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse Nienburg unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden sowie dem 24. und 31. Dezember Annahmezeiten (Cut-Off-Zeiten): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Beleggebundene Überweisungsaufträge: Bis Ende der Geschäftsöffnungszeiten unserer Geschäftsstellen. Die Öffnungszeiten finden Sie im Eingangsbereich der jeweiligen Geschäftsstelle und im Internet unter Abweichend werden die Briefkästen, sofern nicht anderes angegeben, eine Stunde vor Ende der Schalteröffnungszeiten geleert. Beleglose Überweisungsaufträge: 19:00 Uhr Geht der Überweisungsauftrag nach den genannten Zeitpunkten ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des BGB (Verbraucherdarlehen), 3. oder der 675c bis 676c des BGB (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/ 2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Frankfurt am Main, Postfach Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen Schlichtungsstelle Hannover, Schiffgraben 6 8. Näheres regelt die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676 c des BGB oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum BGB kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

10 Blatt 10 von 21 Stand: 1. Januar Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus Ziffer II b) Ausführungsfrist Die Sparkasse Nienburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 - Überweisungen in anderen EWR_Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 Die Geschäftstage der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus Ziffer II c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen max. 1 Geschäftstage max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt folgende Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Euro-Expresszahlung online Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose per Überweisung 6 Dauerauftrag beleghafte Überweisung 7 Postenpreis je Kontomodell s. B.I.1.1 Privatgirokonten und B.I.1.2 Geschäftsgirokonten per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein 17,50 7,50 17,50 7, Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer B.I.1.1 Preismodelle für Privatgirokonten und B.I.1.2 Preismodell für Geschäftsgirokonten ). 4 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ.

11 Blatt 11 von 21 Stand: 1. März 2014 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt 0 siehe Ziffer bb) 1 Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach nicht möglich - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker nicht möglich Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 zzgl. Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 zzgl. Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung, Änderung, Löschung (auf Wunsch des Kunden) 1,50 Ausführung (abhängig vom Kontomodell) 0,30 Änderung durch die NORD/LB Rückruf (nur Inland) 3,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung (nur innerhalb der Sparkassenorganisation) 17,50 (zzgl. 5,00 für die auszahlende Stelle) Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse Nienburg folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Postenpreis je Kontomodell siehe B.I.1.1 Privatgirokonten und B.I.1.2 Geschäftsgirokonten siehe Ziffer Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer B.I.1.1 "Preismodelle für Privatkonten" und B.I.1.2 Preismodell für Geschäftsgirokonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

12 Blatt 12 von 21 Stand: 1. Februar Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 8 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 9 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsauftrag a) Annahmefrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Abwicklung SHARE - - für beleghafte und beleglose Zahlungsaufträge Geschäftsvorfall Abwicklungsprovision Mindestprovision unter 1.600,00 7,67 ab 1.600,00 1,50 % 0 10,23 zzgl. 0,25 % 0, mind. 1,79 Courtage bei Fremdwährung sowie 1,60 für Porto und Auslagen. Abwicklung OUR - - zusätzlich zu den o.g. Entgelten berechnen wir einen Aufpreis pro Auftrag von: Geschäftsvorfall Ausländische Bankspesen bis ,00 20,00 über ,00 40,00 bis ,00 über ,00 60,00 Zahlungen in die Schweiz und Monaco in Euro mit IBAN und BIC (SEPA-Überweisung) sind nur mit der Entgeltregelung SHARE möglich. Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung 5,11 8 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 9 z.b. US-Dolar. 10 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

13 Blatt 13 von 21 Stand: 1. März 2014 cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach nicht möglich - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker nicht möglich Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 zzgl. Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 zzgl. Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung, Änderung, Löschung (auf Wunsch des Kunden) 1,50 Ausführung (abhängig vom Kontomodell) 0,30 Änderung durch die NORD/LB Rückruf (nur Inland) 3, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Sparkasse Nienburg folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungsgutschrift Abwicklung unter 5.200,00 --,-- ab 5.200,00 --,-- bis ,00 über ,00 --,--

14 Blatt 14 von 21 Stand: 1. Februar Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Nienburg ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus der Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung (abhängig vom Kontomodell) 0,30 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach nicht möglich - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker nicht möglich SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Nienburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von (abhängig vom Kontomodell) - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,30 - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,30 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach nicht möglich - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker nicht möglich SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse Nienburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von (abhängig vom Kontomodell) - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,15 - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,15 c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach nicht möglich - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker nicht möglich 11 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

15 Blatt 15 von 21 Stand: 1. Februar Lastschriften aus weiteren Staaten a) Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von - Monaco 0,30 - Schweiz 0,30 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach nicht möglich - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker nicht möglich SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von - Monaco 0,15 - Schweiz 0,15 b) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach nicht möglich - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker nicht möglich 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift. bei Folgelastschrifen frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift.

16 Blatt 16 von 21 Stand: 1. Oktober Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahresgebühren Erforderlicher Umsatz je Kartenjahr MasterCard Standard / Business / Business One 2.500,-- Umsatzabhängiger Jahrespreis unter 2.500,-- bis 4.999,-- ab 5.000,-- - Hauptkarte (jährlich) 20,00 10,00 0,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 7,50 0,00 MasterCard Gold / Business Gold / Business One Gold Erforderlicher Umsatz je Kartenjahr 4.000,-- Umsatzabhängiger Jahrespreis unter 4.000,-- bis 7.499,-- ab 7.500,-- - Hauptkarte (jährlich) 65,00 32,50 0,00 - Zusatzkarte (jährlich) 45,00 22,50 0,00 MasterCard Platinum Erforderlicher Umsatz je Kartenjahr ,-- Umsatzabhängiger Jahrespreis unter ,-- bis ,-- ab ,-- - Hauptkarte (jährlich) 200,00 100,00 0,00 - Zusatzkarte (jährlich) 150,00 75,00 0,00 MasterCard Basis - kein umsatzabhängiger Jahrespreis 20,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag der Kunden 20,00 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.b. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderungen) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 12 Portokosten Taggleicher Versand der Kreditkarte und PIN (auf Wunsch des Kunden) 12,50 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug 2,50 - bei Postversand 3,30 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt Sperren einer MasterCard auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist.) 5,00 Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 13 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 13 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 1,0 % vom Umsatz 1,0 % vom Umsatz 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarten) Debitkarte (jährlich) 14 7,50 - Zusatzfunktion Digitale Signatur (jährlich) 20,00 12 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 13 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6 dieses Verzeichnisses. 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse Nienburg sind.

17 Blatt 17 von 21 Stand: 1. August 2014 Täglicher Verfügungsrahmen 15 SparkassenCard je nach Einsatz 16 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 17 Geldautomaten und 1.000,00 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistern 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte max. 200,00 pro Aufladung / 500,00 pro Tag Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten nicht vorgesehen Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag der Kunden 7,50 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.b. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden 5,00 (Die Sperranzeige gemäß der Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgte Sperre sind.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im EWR 18 bei Zahlungen in Fremdwährung 1,0%, mind. 1,00, max. 3,00 bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1,0%, mind. 1,00, max. 3,00 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 Geldkarte Aufladen unserer Geldkarten (bis max. 200,00 ) an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute anderer Sparkassen/Landesbanken fremder Kreditinstitute 1,00 Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard mit unserer MasterCard entfällt 2,0 %, mind. 5,00 mit unserer Visa Card 3,0 %, mind. 5,00 2,0 %, mind. 5,00 Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken mit SparkassenCard entfällt mit MasterCard entfällt Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank. mit Visa Card Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank. 15 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 16 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 17 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 18 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

18 Blatt 18 von 21 Stand: 1. Januar 2015 Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden am Schalter am Geldautomaten mit fremder girocard-karte entfällt 4,00 mit fremder MasterCard entfällt siehe 2) mit fremder Visa Card 1) siehe 2) siehe 2) 1) Verfügungen mit Visa Karten der Volkswagen Bank, Santander Consumer Bank, ING-DiBa, DKB, comdirect bank und TARGOBANK sind nicht möglich. 2) Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) am Schalter am Geldautomaten bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am entfällt Heimatsparkassenmodell bei Zahlungsdienstleistern (ZD) im EWR, die ein direktes Kundenentgelt 19 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 4,00 bei Zahlungsdienstleistern (ZD) im EWR, die kein direktes Kundenentgelt 20 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, entfällt 4,00 Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei Zahlungsdienstleistern (ZD) im EWR in Fremdwährung entfällt 4,00 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System bei Zahlungsdienstleistern (ZD) außerhalb des EWR im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt 4,00 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3,0 %, mind. 5,00 2,0 %, mind. 5,00 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. Barauszahlung einer Eilüberweisung bis 10,0 T 10,00 entfällt 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlung im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlung im EWR in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung 21 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR, Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse Nienburg ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 5,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbank 7,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 7,50 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 5,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 7,50 19 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister (ZD) vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 20 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 21 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

19 Blatt 19 von 21 Stand: 15. März Online Banking und Electronic Banking 5.1 Online Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges - erneute Freischaltung des Online-Banking Zuganges 3,80 Bereitstellung von sms-tan Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift pro HBCI-Karte (jährlich) 9,90 Limitänderung auf Wunsch des Kunden (Tageslimit) 5, Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung: Kunden ID Einrichtung: zusätzliche Kunden ID Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV Einrichtung: Teilnehmer ID Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren Kontoinformationen im SWIFT-Format MT 940 Kontoinformationen im SWIFT-Format MT 940 pro Kunde und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren (z.b. für die DATEV) - monatlich 3, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen: Beauftragung mittels FinTS: Sammelüberweisung Lastschrifteinzug Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS): Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei Überweisungen Lastschrifteinzüge Eilüberweisungen mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag o pro Datei entfällt o pro Posten 5,00 mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag eigenes Haus o pro Datei entfällt o pro Posten 5,00

20 Blatt 20 von Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Stand: 1. April 2015 Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind im Internet unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung je Posten 0,30 Scheckeinzug (Inland) - Kontomodell GiroDirekt je Posten 1,00 - sonstige, soweit nicht bereits im Kontomodell enthalten je Posten 0,30 Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portokosten Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 5,00 Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks 1,0 %0 der Schecksumme, mind. 30,00 Wertstellung Scheckeinreichung o eigenes Kreditinstitut Buchungstag o andere Kreditinstitute 2 Geschäftstage nach Buchungstag - Eingang Vorbehalten - Inkasso Scheckeinlösung entfällt 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 22 Abwicklungsgebühr unter 1.600,00 7,67 ab 1.600,00 1,5 %0, mind. 10,23 Courtage bei Fremdwährung sowie Porto / Auslagen 0,25 %0, mind. 1,79 1,60 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 22 Ankauf (E.v.) von EUR- oder Fremdwährungsoderschecks auf das Ausland oder Inland Abwicklungsgebühr 1,5 %0, mind. 15,00 Courtage bei Fremdwährung 0,25 %0, mind. 2,00 c) Inkasso von Euro- oder Fremdwährungsorderschecks auf das Ausland oder Inland (Inkassoprovision) 3,0 %0, mind. 20,00 Courtage bei Fremdwährung 0,25 %0, mind. 2,00 Rückschecks 2,5 %0, mind. 30,00 Schecksperren (für 6 Monate) 10,00 zzgl. Fremdkosten 22 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

21 C. Blatt 21 von 21 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 1. April 2015 Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des BGB (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c bis 676c des BGB (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/ 2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse Nienburg besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen Schlichtungsstelle Schiffgraben Hannover. Näheres regelt die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der eingelegt werden. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn

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