Anträge zur Mitgliederversammlung der Landes-Eltern- Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.v. im Rudolf-Diesel-Gymnasium, Augsburg

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1 Anträge zur Mitgliederversammlung der Landes-Eltern- Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.v. im Rudolf-Diesel-Gymnasium, Augsburg Antragsberatung am 30. März 2014

2 Inhalt 1. Oberstufe und Abitur Bundesweit gleiche Abiturvorgaben, keine Extrahürden für bayerische Schüler Einbringung von Halbjahresleistungen bei Belegung von Informatik Kolloquium beide Prüfungen auf die zwei Prüfungswochen verteilen Klassenstärke Reduzierung der Klassenstärke Klassenstärke Referendare Zahl der an die bay. Gymnasien zur Ausbildung zugewiesenen Referendare Klasse Entscheidung des KM bzgl. Schulaufgaben Thematisierung Referendariat in Bayern Seminarlehrer als Zweitprüfer Inklusion Konzept Umsetzung der EU-Vorgaben Ansprechpartner für Inklusion an den Schulen Weiterbildung von Lehrkräften als Inklusionsspezialisten Inklusion Bestandteil der Lehrer-Aus- und Weiterbildung Nachteilsausgleich wegen Legasthenie Interdisziplinäres Team Hauptamtliche Systembetreuer für die Informations-/Kommunikationssysteme Jahrgangsstufentests Qualitätskontrolle der Jahrgangsstufentests Fortlaufende Qualitätssicherung der Jahrgangsstufentests Neuregelung der Wertung der Jahrgangsstufentests Schülertransport Schülerticket für alle!

3 8. Mensa Senkung der Umsatzsteuerbelastung von 19% auf 7% für die Schulmensen Bezuschussung der Mittagsverpflegung Weitere Themen Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien auf dem Schulgelände Einsatz digitaler Medien Naturwissenschaftliche Räume Schutz der Schüler/-innen vor körperlicher Überlastung Schutz der Schüler/-innen vor Überarbeitung und gesundheitlichen Schäden Sicherung der gymnasialen Kurzform Fächerbindung Latein am musischen Gymnasium Lifetime -Sportarten in der Oberstufe einführen Reduzierung der Klassenstärke

4 1. Oberstufe und Abitur 1.1 Abiturprüfung Deutsch muss realen Lebensbezug berücksichtigen Die Bewertung der Abiturprüfung in Deutsch sollte vor allem die korrekte Beherrschung der Muttersprache in Wort und Schrift abbilden. Dies sollte schriftlich oder mündlich geprüft werden können. Wie bereits im Bildungsbericht 2003 von allen Vertretern des Kultus, Philologen, Eltern und Schülern sowie Wissenschaft und Wirtschaft gefordert, muss das Gymnasium des 21. Jahrhunderts sich stärker als bisher nach außen öffnen und bei der Vermittlung von Bildung, Wissen und Fertigkeiten neben dem notwendigen theoretischen Rüstzeug den realen Lebensbezug berücksichtigen. Mehr als bisher muss das Gymnasium des 21. Jahrhunderts sich auf nachhaltige Grundlagenbildung und die Vermittlung von Basiswissen und Kompetenzen besinnen. Zur Grundlagenbildung in Deutsch gehören vor allem die korrekte Beherrschung der Muttersprache in Wort und Schrift. Susanne Helmbrecht, LEV Gesamtvorstand 1.2 W- und P-Seminare müssen in ganz Bayern vergleichbare Schwierigkeitsgrade aufweisen Für die Seminare muss bayernweit unter Beteiligung von Lehrer-, Schüler- und Elternvertretern sowie von Hochschule und Wirtschaft ein Konzept erstellt, dass die Idee der Öffnung nach außen verfolgt und der Profilbildung des einzelnen Schülers gerecht wird. Alle Seminare verlangen bayernweit vergleichbare Anforderungen, die vorab festgelegt sind und dem normalen Arbeitsumfang der 3 Wochenstunden entsprechen. Die P-Seminare beziehen die Berufswelt mit ein und setzen verstärkt auf externe Partner. die 300 dürfen für die Umsetzung frei verwendet werden, denn die meisten externen Partner erwarten einerseits keine Referentenkosten. Andererseits brauchen viele Seminare extreme Materialkosten in der Realisierung. 4

5 Die W-Seminare beziehen die Hochschulen verstärkt mit ein. werden an ein vom Schüler gewähltes Leitfach gebunden, dadurch kann das Fach vertieft unterrichtet werden und eine bessere Vorbereitung auf die Seminararbeit und die Abiturprüfung ist gewährleistet. Ziel der Seminare war wie im Bildungsbericht 2003 schon gefordert, dass das Gymnasium neben der Vermittlung einer vertieften Allgemeinbildung, der Festigung grundlegender Haltungen für die Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung eine verstärkte Öffnung des Gymnasiums nach außen erfolgt, insbesondere zu den Hochschulen, der Wirtschaft sowie zur Berufs- und Lebenswelt. Dieses Ziel wird noch zu selten erreicht oder auch nur angestrebt. 6 von 10 vom Schüler frei zu wählenden Halbjahresleistungen werden durch die Seminare eingebracht. Dem steht die freie Entscheidung der Schule, welche Seminare in welchen Leitfächern angeboten wird, entgegen. Zumindest muss der Schüler das Leitfach, in dem das Seminar angeboten wird, frei wählen dürfen. Susanne Helmbrecht, LEV Gesamtvorstand 1.3 Beide Kolloquiums-Prüfungen auf die zwei Prüfungs-Wochen verteilen Jeder Abiturient soll nur eine Prüfung pro Woche haben. Außerdem sollen die genauen Termine zwei Wochen vorher bekannt gegeben werden. Durch rechtzeitige Bekanntgabe und Entzerrung der Abiturprüfungstermine haben alle Abiturienten gleich Chancen, sich gut auf die Prüfungen vorzubereiten. Elternbeirat des Meranier-Gymnasiums, Lichtenfels 2. Klassenstärke 2.1 Reduzierung der Klassenstärke Die maximale Klassenstärke im Gymnasium darf 25 Schüler nicht überschreiten. Bei hohen Klassenstärken ist dem Lehrer eine individuelle Förderung der Schüler nicht möglich. Diese wäre bei der Stofffülle des G8 aber notwendig. Auch der ge- 5

6 wünschte höhere Anteil der Schüler aus sogenannten bildungsfernen Elternhäusern kann in großen Klassen nicht erreicht werden, da diese Schüler nicht auf die Unterstützung im Elternhaus zählen können. Weiterhin sind alternative Lehrmethoden in großen Klassen nicht umzusetzen. Elternbeirat des Meranier-Gymnasiums, Lichtenfels 2.2 Klassenstärke Die ARGE Würzburg beantragt, dass das KM bis zum Schuljahresende einen verbindlichen Zeitplan vorlegt für die Umsetzung der angestrebten maximalen Klassenstärke von 25 SchülerInnen entsprechend der schon im letzten Koalitionsvertrag verabschiedeten Vereinbarung. Die Klassenstärke ist für einen qualitativ hochwertigen Unterricht maßgeblich und nur eine konkrete Festlegung verspricht eine zeitnahe Umsetzung. ARGE Würzburg und Umgebung in Vertretung des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums, Deutschhaus-Gymnasiums, Friedrich-Koenig- Gymnasiums, Riemenschneider-Gymnasiums, Röntgen-Gymnasiums und Siebold- Gymnasiums in Würzburg sowie des Gymnasiums Gaibach, Gymnasium Marktbreit und Gymnasium Veitshöchheim 3. Referendare 3.1 Zahl der an die bayerischen Gymnasien zur Ausbildung zugewiesenen Referendare Die Zahl der an eine Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendare darf nicht mehr als 10 % des Stammpersonals betragen. Bei der Verteilung der Referendarstellen sind dabei die Referendare zu bevorzugen, die in Bayern ihr 1. Staatsexamen abgelegt haben. Die Zahl der an die bayerischen Gymnasien zur Ausbildung zugewiesenen Referendare steigt von Jahr zu Jahr. Hintergrund ist unter anderem der, dass viele Bundesländer im Gegensatz zu Bayern nur noch in begrenzter Anzahl Referendare ausbilden. Zwar sind Referendare durchaus eine Bereicherung der Schulfamilie, können aber Stammlehrer nicht ersetzen. Im Gegenteil: die den Referendaren zu übertragenden Aufgaben sind begrenzt; Vertretungsstunden, Aufsichtsführung usw. können nicht übertragen werden. Jedem Referendar wird ein Stammlehrer 6

7 an die Seite gestellt, der sich intensiv mit diesem und dem vorzubereitenden Unterricht auseinanderzusetzen hat. Die Zeit, die die Stammlehrer mit den ihnen zur Ausbildung zugewiesenen Referendaren verbringen, fehlt an anderer Stelle. Andererseits führt die hohe Zahl an günstigen Referendaren dazu, dass gut ausgebildete und hochqualifizierte Junglehrer keine Chance auf eine Festanstellung haben. Elternbeirat des Frankenwald-Gymnasiums, Kronach 3.2 Referendare Begrenzung der Gesamtzahl in Bayern Begrenzung der Gesamtzahl der Referendare in Bayern In Bayern (anders als in den übrigen Bundesländern) werden Referendare ohne Beschränkungen in den Vorbereitungsdienst aufgenommen, was zu einer erheblichen Zunahme der Zahl der Referendare (zu Lasten erforderlichen Stammpersonals) geführt hat. Die im Antrag eigenverantwortlicher Unterricht genannten Probleme werden aufgrund der steigenden Zahl von Referendaren und des ansteigenden Umfangs des eigenverantwortlichen Unterrichts zunehmend verschärft. Elternbeirat des Ludwigsgymnasiums und ARGE München 3.3 Referendariat in Bayern Bayern soll sich in der Zugangsbeschränkung für das Referendariat an die anderen Bundesländer anpassen und nicht mehr grundsätzlich jeden sich in Bayern bewerbenden Lehramtsstudenten zum Referendariat zulassen, der das 1. Staatsexamen bestanden hat, aber im eigenen Bundesland für ein Referendariat abgelehnt wurde. Bayern ist das einzige Bundesland, das ein Referendariat garantiert, wenn das 1. Staatsexamen egal in welchem Bundesland bestanden ist. Andere Bundesländer bilden im Referendariat nur die Lehrer aus, die sie nachher auch einstellen. Eine Konsequenz aus dem in Bayern üblichen Verfahren ist, dass an bayerischen Gymnasien sehr viele Referendare unterrichten, die einerseits bis zu 17 Unterrichtsstunden halten müssen und andererseits von den Stammkräften und den Fachschaften zeitaufwendig betreut werden müssen. Desweiteren bedeutet dieses Verfahren, dass im Anschluss an das Referendariat viele der fertigen Junglehrer keine Anstellung finden, da ja der Unterricht von den nachkommenden Referendaren gehalten wird. Dies ist unsinnig 7

8 1. für die jungen Lehrkräfte, die mit sehr hoher Stundenzahl in ihrer Ausbildung eigenständig unterrichten müssen, sowohl mit Blick auf ihre Zukunft als auch die Qualität ihrer Ausbildung; 2. für die Schulen und die Schüler, welche die Konsequenzen durch die ständig wechselnden Referendare zu bewältigen haben und 3. schlussendlich auch in wirtschaftlicher Hinsicht, denn jemanden so lange auszubilden mit dem Wissen, diese Ausbildung endet in einer Sackgasse, kostet auch immense Steuergelder. Das angekündigte Vorhaben des KuMi, auf Grund der zurückgehenden Schülerzahlen Lehrerstellen zu streichen und die in Ruhestand tretenden Lehrkräfte nicht eins zu eins zu ersetzen, verschlimmert die Gesamtsituation und es ist damit zu rechnen, dass in Zukunft der Unterricht von weit mehr als 10 % Referendaren gehalten wird mit der Existenzaussicht auf Arbeitslosigkeit. ARGE Obb. I 3.4 Seminarlehrer als Zweitprüfer Kein weiterer Einsatz von Seminarlehrern als Zweitprüfer an der Universität (Staatsexamen Lehramt) Seit einiger Zeit werden Seminarlehrer als Zweitprüfer im Rahmen der Staatsexamen zum Lehramt an den Universitäten eingesetzt. Dies führt zu Unterrichtsausfällen an den Seminarschulen. Der Einsatz von Seminarlehrern als Zweitprüfer ist nicht notwendig und daher verzichtbar. Elternbeirat des Ludwigsgymnasiums und ARGE München 4. Inklusion 4.1 Konzept Umsetzung der EU-Vorgaben Die ARGE Würzburg beantragt, dass das Kultusministerium zeitnahe ein Konzept vorlegt, wie die EU-Vorgaben und die nationalen Vorgaben zum Thema Inklusion umgesetzt werden sollen. Eine systematische Umsetzung der Vorgaben scheint zwingend nötig, ist aber ohne Konzept nicht möglich. 8

9 ARGE Würzburg und Umgebung in Vertretung des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums, Deutschhaus-Gymnasiums, Friedrich-Koenig- Gymnasiums, Riemenschneider-Gymnasiums, Röntgen-Gymnasiums und Siebold- Gymnasiums in Würzburg sowie des Gymnasiums Gaibach, Gymnasium Marktbreit und Gymnasium Veitshöchheim 4.2 Ansprechpartner für Inklusion an den Schulen Die ARGE Würzburg beantragt, dass an jeder Schule unabhängig von ihrem Status in diesem Punkt verpflichtend ein besonders geschulter Ansprechpartner für das Thema Inklusion für Lehrkräfte, Eltern und Kinder ausgewiesen wird, der auch als Berater für die Schulleitung zur Verfügung steht. Erfahrungen der Eltern zeigen, dass es an vielen Schulen beim Thema Inklusion an einem ausgebildeten Ansprechpartner mangelt. Maßnahmen bleiben dem Engagement und dem Goodwill der Schulleitung anheimgestellt. ARGE Würzburg und Umgebung in Vertretung des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums, Deutschhaus-Gymnasiums, Friedrich-Koenig- Gymnasiums, Riemenschneider-Gymnasiums, Röntgen-Gymnasiums und Siebold- Gymnasiums in Würzburg sowie des Gymnasiums Gaibach, Gymnasium Marktbreit und Gymnasium Veitshöchheim 4.3 Weiterbildung von Lehrkräften als Inklusionsspezialisten Die ARGE Nürnberg, Fürth und Umgebung fordert, dass von Seiten des KM die Schulleitungen beauftragt werden, Lehrkräfte als Inklusionsspezialisten kontinuierlich weiterzubilden, um die Inklusion an den jeweiligen Schulen voranzutreiben. Nach wie vor ist festzustellen, dass gerade im Bereich Inklusion große Unsicherheiten seitens der Lehrer sowie der Schulpsychologen bestehen. Eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ist hier für alle Beteiligten hilfreich, das Thema Inklusion erfolgreich im Rahmen der schulischen Möglichkeiten (Legasthenie, Seh-, Hör-, Körperbehinderung etc.) anzugehen, auch unter der Maßgabe Kein Schüler darf verloren gehen!. ARGE Nürnberg, Fürth und Umgebung 4.4 Inklusion Bestandteil der Lehrer-Aus- und Fortbildung Die ARGE Würzburg beantragt, dass das Thema Inklusion gesetzlich festgeschrie- 9

10 bener Bestandteil der Lehrer-Ausbildung an Universität und Referendariat sowie von Lehrer-Fortbildungen wird. Die Ausbildung der Lehrkräfte sieht das Thema Inklusion bisher nirgends vor. Von einer dahingehend nicht ausgebildeten Lehrkraft kann diese Leistung nicht auf professioneller Ebene erwartet werden. ARGE Würzburg und Umgebung in Vertretung des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums, Deutschhaus-Gymnasiums, Friedrich-Koenig- Gymnasiums, Riemenschneider-Gymnasiums, Röntgen-Gymnasiums und Siebold- Gymnasiums in Würzburg sowie des Gymnasiums Gaibach, Gymnasium Marktbreit und Gymnasium Veitshöchheim 4.5 Nachteilsausgleich wegen Legasthenie Das Kultusministerium wird dringend ersucht, endlich eine Leitlinie zu erstellen, in welchem Umfang der Nachteilsausgleich bei eingetragener Legasthenie im Abitur gewährt wird. Aus Gründen der Gleichbehandlung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in ganz Bayern kann dies nicht ausschließlich in die Beliebigkeit der Schulleitung gestellt werden. Durch stark voneinander abweichende Gewährung von z.b. Zeitzuschlägen ergeben sich Ungerechtigkeiten, die zu einer rechtlichen Anfechtung der Abiturprüfung Anlass geben können. Erweiterung: Das Ministerium möge prüfen, ob es möglich ist, in Fächern, die umfangreiche Lesetexte im Abitur vorsehen (z. B. Deutsch oder Fremdsprachen), diese auf Hörmedien anzubieten. Eine generelle Vergrößerung der Texte und Angaben von Din A4 auf Din A3 stellt für Legastheniker eine weitere einfache, aber sehr probate Möglichkeit der Hilfestellung dar. Nach wie vor ist herrscht im Bereich Legasthenie eine große Unwissenheit und Unsicherheit. Oftmals wird von Schulpsychologen geraten, nach der 9. Klasse den Nachteilsausgleich nicht mehr zu beantragen, da sich dies negativ auf die weitere Schul- und Studienlaufbahn auswirken könne. Klare Vorgaben und Hilfestellungen, auch wie der Nachteilsausgleich im Abitur gehandhabt werden kann, sind in diesem Bereich dringend notwendig. ARGE Nürnberg, Fürth und Umgebung 10

11 5. Interdisziplinäres Team 5.1 Gelder zur eigenverantwortlichen Verwendung für die Systemverwaltung / hauptamtliche Systembetreuer für die Informations- und Kommunikationssysteme an bayerischen Gymnasien Die Systemadministratoren (Systembetreuer) sollen die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage und der angeschlossenen Endgeräte jederzeit gewährleisten und notwendige Wartungen durchführen, sicherstellen, dass Unbefugte sich nicht in den Besitz von Daten bringen können, Lehrkräfte über Einsatzmöglichkeiten der Hardware sowie geeigneter Software im Unterrichtseinsatz beraten, Hilfestellung bei technischen Problemen geben, neue Software installieren. Zurzeit werden für die Systemverwaltung Lehrkräfte mit besonderen Funktionsstellen eingesetzt, die durch Eigeninteresse und motivation die gestellten Aufgaben bewältigen. Der Wissensstand der Lehrer beruht zum Teil auf Selbststudium, zum Teil auf speziellen Fortbildungen, die aber nicht die komplette Bandbreite an neuen Systemen abdecken können. In der heutigen schnelllebigen Zeit mit immer größer werdenden technischen Möglichkeiten muss die Weiterbildung und Wissensaneignung in immer kürzeren Intervallen erfolgen, um sich gegen mögliche Probleme zu wappnen und bestmöglichen Technikeinsatz zu gewährleisten. Zudem werden die Schulen immer umfangreicher mit technischen Geräten ausgestattet, um den Schülern eine gute und zeitgemäße Ausbildung zu ermöglichen. Hauptamtliche Systembetreuer an den Schulen können zeitnah reagieren. Mit einem schuleigenen Etat für Wartung und Pflege können Wartungs- Instandhaltungsverträge mit IT-Firmen abgeschlossen und Lehrkräfte durch Experten entlastet werden. ARGE Obb. Mitte, formuliert durch Elternbeirat Oskar-Maria-Graf-Gymnasium Neufahrn 11

12 6. Jahrgangstufentests 6.1 Qualitätskontrolleder Jahrgangstufentests Wortlaut Die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.v. fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Jahrgangsstufentests dringend einer bayernweiten Qualitätskontrolle hinsichtlich Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Aufgaben sowie der Bewertungsvorlage zu unterziehen. Auf der Basis der Ergebnisse wird eine fortlaufende bayernweite Qualitätssicherung installiert. 6.2 Fortlaufende Qualitätssicherung der Jahrgangstufentests Wortlaut Des Weiteren fordert die LEV die Bayerische Staatsregierung auf, die Wertung der Jahrgangsstufentests als Leistungsnachweise abzuschaffen, um eine echte Leistungsermessung zu ermöglichen und die bisher zu beobachtende Verzerrung der Messergebnisse durch von Jahr zu Jahr sehr unterschiedliche Leistungsanforderungen in den Test zu vermeiden. Alternativ sollte den Gymnasien freigestellt werden, die Jahrgangsstufentests nicht zu werten und als reine Leistungsermessung zu verwenden. Eine stärkere Wertung als ein kleiner Leistungsnachweis sollte auf jeden Fall ausgeschlossen werden. 6.3 Neuregelung der Wertung der Jahrgangstufentests Wortlaut Um Ungerechtigkeiten auszuschließen und eine Schüler und Lehrer belastende unabwendbare Demotivation zu Beginn des Schuljahres zu vermeiden, sollten Jahrgangsstufentests mit einem Schuldurchschnitt von 3,85 1 oder schlechter nicht als Leistungsnachweis gewertet werden dürfen und dem Kultusministerium gemeldet werden müssen. Die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern ist entsprechend anzupassen. Begründung für 6.1/6.2/6.3: Die im Anhang dargestellte Analyse zeigt eindeutig, dass die in den bayerischen Gymnasien durchgeführten Jahrgangsstufentests insbesondere in den Fächern Mathematik und Englisch starken Qualitätsschwankungen unterworfen sind; im Fach Deutsch sind die Qualitätsschwankungen geringer. Offensichtlich sind die Tests nicht geeignet, die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu messen und bedürfen daher dringend grundlegender Korrekturen. Im Fach Deutsch die die Qualität der Jahrgangsstufentests besser und bedarf daher geringerer Korrekturen. 1 Eine Durchschnittsnote von 3,85 ist 10% schlechter als das arithmetische Mittel der Notenskala. 12

13 Dieses Ergebnis ist unabhängig von Analysen und Bewertungen pädagogischer und fachspezifischer Aspekte sowie Fragen der praktischen und organisatorischen Ausund Durchführung der Prüfungen. Diese sollten gesondert untersucht werden, um die Ursachen für die festgestellten teilweise schweren Mängel zu identifizieren und aussichtsreiche Ansatzpunkte für deren Behebung zu erarbeiten. Anhang: statische Analyse der Jahrgangsstufentests Untersucht werden die bayernweiten Durchschnittsnoten in den Jahrgangsstufentests der Fächer Mathematik, Englisch, Deutsch und Latein in unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Die Zahlengrundlage wurde den Webseiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) unter n-gymnasium entnommen. Das Ergebnis der quantitativen Analyse wird in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Diese ist folgendermaßen zu lesen: Spalte Fach-Jgst. : Fach und Jahrgangsstufe Spalte Durchschnitt : Die Durchschnittsnoten aller teilnehmenden Gymnasien in Bayern wurden für jedes Jahr verwendet, um daraus den langjährigen Durchschnitt zu berechnen; der Durchschnitt ist damit der Durchschnitt der Jahre der Durchschnittsergebnisse im jeweiligen Fach und der Jahrgangsstufe. Beispiel: In Mathe-10 ist der langjährige bayernweite Durchschnitt die Note 3,58. Spalte Standardabweichung : Die Durchschnittswerte schwanken mit der angegebenen Standardabweichung nach oben und unten über die Jahre. Eine hohe Standardabweichung heißt, dass die Notendurchschnitte über die Jahre stark schwanken. Beispiel: In Mathe-10 schwankt der bayernweite Durchschnitt von Jahr zu Jahr typisch um +/- 0,27 Noten (die maximale Abweichung ist größer; Standardabweichung ist ein Maß für die durchschnittliche Schwankung). Spalte Trend : Im Trend der Jahre 2006 bis 2012 steigen (positive Zahlen) bzw. fallen (negative Zahlen) die Notendurchschnitte. Beispiel: In Mathe-10 fallen die landesweiten Durchschnittsnoten von Jahr zu Jahr durchschnittlich um 0,13 Noten, d.h. in 4 Jahren z.b. von 3,2 im Jahr 2006 auf 3,7 im Jahr

14 Wie sind die Ergebnisse zu verstehen? 1. Die bayernweiten Durchschnittsnoten der sieben durchgeführten Jahrgangsstufenarbeiten unterscheiden sich im langjährigen Durchschnitt deutlich voneinander. Mathematik in Jgst. 10 liegt mit 3,58 klar am schlechtesten, Latein in Jgst. 6 und Mathe in Jgst. 8 liegen am besten mit 3,06 bzw. 3, Die bayernweiten Durchschnittsnoten der sieben durchgeführten Jahrgangsstufenarbeiten schwanken unterschiedlich stark über die Jahre. Während Deutsch in Jgst. 6 sehr stabil ist und Deutsch in Jgst. 8 sowie Latein in Jgst. 6 gering schwanken, sind Mathematik und Englisch jeweils in beiden Jahrgangsstufen sehr instabil über die Jahre. 3. Die bayernweiten Durchschnittsnoten sinken in Mathematik in beiden Jahrgangsstufen von Jahr zu Jahr stark ab! Demgegenüber steigen sie in Englisch fast mit gleicher Geschwindigkeit jährlich an. Nur Deutsch und Latein sind recht konstant über die Zeit in den Ergebnissen. Welche Einschätzungen ergeben sich daraus für die Jahrgangsstufenarbeiten in den vier Fächern? In Mathematik schwanken die Jahresergebnisse sehr stark und haben zusätzlich einen stark negativen Trend über die Jahre. In der Jahrgangsstufe 8 ist die Schwankung extrem und der negative Trend stark, in der Jahrgangsstufe 10 ist die Schwankung stark und der negative Trend extrem. In Englisch schwanken die Jahresergebnisse ebenfalls sehr stark und haben zusätzlich einen stark positiven Trend über die Jahre. In der Jahrgangsstufe 6 ist die Schwankung extrem und der positive Trend stark, in der Jahrgangsstufe 10 ist die Schwankung etwas geringer bei vergleichbarem Trend. In Deutsch sind die Schwankungen der Jahresergebnisse begrenzt, der positive Trend über die Jahre ist gering in Jahrgangsstufe 8 und sehr gering in Jahrgangsstufe 6. 14

15 In Latein sind die Schwankungen der Jahresergebnisse begrenzt und der positive Trend über die Jahre ist gering. Die folgende Grafik zeigt beispielhaft die bayernweiten Durchschnittsnoten sowie die besten bzw. schlechtesten Schuldurchschnitte der Jahre in den Jahrgangsstufentests Mathematik in Jgst. 10. Der starke Trend zu schlechteren Noten ist klar erkennbar. Wie kann man diese Ergebnisse interpretieren? Eine mögliche Interpretation ist, dass die Schülerinnen und Schüler der bayerischen Gymnasien in den Fächern Mathematik und Englisch und weniger stark in Deutsch und Latein von Jahrgang zu Jahrgang eine deutlich unterschiedliche Leistungsfähigkeit haben. Eine alternative Interpretation ist, dass die Jahrgangsstufentests in ihrem Schwierigkeitsgrad starken Schwankungen und Trends unterliegen und daher zur Leistungsmessung ungeeignet sind. Um herauszufinden, welche dieser beiden möglichen Interpretationen zutrifft, kann man die Ergebnisse der Jahrgangsstufentests in Mathematik in Jahrgangsstufe 8 mit den Ergebnissen in Jahrgangsstufe 10 jeweils zwei Jahre später vergleichen. Damit vergleicht man jeweils die Ergebnisse eines konkreten Jahrgangs in Jahrgangsstufe 8 mit denen desselben Jahrgangs zwei Jahre später, wenn er in Jahrgangsstufe 10 ist. Unter der Annahme, dass sich die Leistungsfähigkeit des Jahrgangs als Ganzes über die zwei Jahre nicht grundlegend verändert hat, sollten also schlechte Ergebnisse in Jahrgangsstufe 8 in einem Jahr mit schlechten Ergebnissen in Jahrgangsstufe 10 zwei Jahre später korrelieren; dito bei guten Ergebnissen. 15

16 Eine solche Korrelationsanalyse zeigt, dass keine statistisch signifikante Korrelation zu finden ist, wie auch die folgende Grafik für die Jahrespaare 2004/2006 bis 20010/2012 für Mathematik zeigt. Gute Durchschnittsnoten in Jahrgangsstufe 8 führen sowohl zu guten als auch zu schlechten Durchschnittsnoten zwei Jahre später und umgekehrt. Die statistische Analyse ergibt einen Korrelationskoeffizienten von -0,13 und damit keine Korrelation. Zur gleichen Schlussfolgerung kommt der Vergleich der Durchschnittsergebnisse im Fach Englisch für die 6. bzw. 10 Jahrgangsstufe: Eine statistisch signifikante Korrelation ist nicht zu erkennen (Korrelationskoeffizient=0,39; t-test: nicht statistisch signifikant). Auch für das Fach Deutsch (Jgst. 6/8) ergibt sich keine statistisch signifikante Korrelation (Korrelationskoeffizient=-0,51; t-test: nicht statistisch signifikant), wobei hier wie oben dargestellt die jährlichen Schwankungen und Trends geringer sind. Damit ist nachweisbar, dass die Jahrgangsstufentests in ihrem Schwierigkeitsgrad starken Schwankungen und Trends unterliegen und somit nicht geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Schülerinnen und Schüler zu messen. Elternbeirat des Luitpoldgymnasiums und ARGE München 16

17 7. Schülertransport 7.1 Schülerticket für alle! Wortlaut Die ARGE Augsburg stellt den Antrag, dass in Bayern alle Schülerinnen und Schüler ein Schülerticket zu einem stark ermäßigten Preis vom zuständigen Sachaufwandsträger für die Kostenübernahme der Schulwegbeförderung erhalten. Der Freistaat Bayern wird verpflichtet, die Kosten in voller Höhe zu übernehmen und erstattet die Kosten an den Sachaufwandsträger. Die Kostenerstattung erfolgt unabhängig von der Entfernung zur gewählten Schule. Der Freistaat Bayern garantierte eine gesetzlich kostenlose Schulwegbeförderung, die Sachaufwandsträger verweigern jedoch die zugesicherte freie Wahl der Schule und bezahlen nicht bei freier Wahl der Schule die Beförderungskosten der Schüler/der Schülerinnen. Dieser rechtswidrige Missstand muss sofort abgestellt werden, denn in der Praxis sparen sich die Sachaufwandsträger den kompletten Kostenaufwand für die Beförderung, wenn nicht die nächstgelegene Schule gewählt wird. Andere triftige Gründe für die Wahl einer weiter entfernten Schule werden abgelehnt und räumliche Veränderungen der Eltern nicht akzeptiert. Der Freistaat Bayern hat genügend Haushaltsmittel um dieses Schülerticket zu finanzieren, nur wird das Problem zwischen den einzelnen kommunalen Sachaufwandsträgern, also zwischen den Landkreisen und Städten verschoben, sodass die gesetzlich garantierte freie Wahl der Schule rechtswidrig vom Freistaat Bayern nicht gewährleistet wird. Das Ärgernis der Mindestentfernung von 2 bis 3 Kilometer, ab der die bisherige Erstattungspraxis greift, muss vollständig beseitigt werden. Dies gilt bereits schon aus dem Fürsorgeanspruch des Bürgers gegenüber dem Freistaat heraus, da die Schulwegsicherheit unabhängig von der Entfernung für jedes Kind einzuhalten und vom Staat zu garantieren ist. ARGE Augsburg 8. Mensa 8.1 Senkung der Umsatzsteuerbelastung von 19% auf 7% für die Schulmensen Wortlaut Der Elternbeirat des E.T.A. Hoffmann Gymnasiums bittet die LEV, beim Gesetzge- 17

18 ber darauf hinzuwirken, dass die Umsatzsteuerbelastung der Schulmensen von jetzt 19% auf 7% gesenkt wird. Die Verpflegung in den Schulmensen ist auf dem Hintergrund der Einführung des G8 sowie dem unverkennbaren Trend zur Ganztagsschule unverzichtbar geworden. Die Verpflegung soll frisch, gesund, wohlschmeckend und dabei auch preiswert sein. Dies lässt sich nach unseren Erfahrungen immer schwerer in Einklang bringen. Gestiegene Einkaufspreise für Lebensmittel und eine Umsatzsteuerbelastung von 19% machen deutlich, mit welch geringen Gewinnspannen (soweit sich diese überhaupt erzielen lassen), die Betreiber der Schulmensen auskommen müssen, wenn sie ein vollwertiges, frisch zubereitetes Mittagessen für 3,00 anbieten. Elternbeirat des E.T.A. Hoffmann Gymnasiums, Bamberg 8.2 Bezuschussung der Mittagsverpflegung Die Mittagsverpflegung muss bezuschusst werden. Durch den häufigen Nachmittagsunterricht verbringen die Schüler ihre Mittagspause regelmäßig in der Schule. Auch für Kinder aus einkommensschwachen Familien muss die Teilnahme an einer gesunden Mittagsverpflegung erschwinglich sein. Elternbeirat des Meranier-Gymnasiums, Lichtenfels 9. Weitere Themen 9.1 GSO Art. 56 (5): Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten Die Erlaubnis zur Verwendung von Smartphone, Mobilfunktelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien ist vom Schulforum festzulegen. Wir sind im Jahr 2014, da sollte unbedingt die Schulfamilie darüber entscheiden, wie mit den genannten Dingen im digitalen Zeitalter auf dem Schulgelände umzugehen ist. Elternbeirat des Kurfürst-Maximilian-Gymnasiums, Burghausen 18

19 9.2 Einsatz digitaler Medien Digitale Medien (Whiteboard, elektronische Schulbücher, ) dürfen erst im Unterricht eingesetzt werden, wenn deutliche Vorteile für den Lernerfolg und die Entwicklung der Schüler durch unabhängige, nicht von der Wirtschaft finanzierten Studien nachgewiesen wurden. Es gibt Hinweise, dass der Einsatz digitaler Medien den Lernerfolg und die Entwicklung der Schüler negativ beeinflusst. Erst wenn ein deutlicher Mehrwert der digitalen Medien für die Schüler durch unabhängige Studien nachgewiesen wurde, dürfen diese zum Einsatz kommen. Unsere Kinder dürfen nicht schon wieder (vgl. überstürzte Einführung des G8) zum Experimentieren missbraucht werden. Elternbeirat des Meranier-Gymnasiums, Lichtenfels 9.3 Naturwissenschaftliche Räume Die ARGE Würzburg beantragt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Ausstattung der naturwissenschaftlichen Räume jährlich von der GUV überprüft wird. Die großen Unterschiede in der Ausstattung der naturwissenschaftlichen Räume in Bezug auf gesetzliche Bau- und Sicherheitsvorgaben machen Maßnahmen notwendig, mit denen Sachaufwandsträger zum Agieren gebracht werden können. ARGE Würzburg und Umgebung in Vertretung des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums, Deutschhaus-Gymnasiums, Friedrich-Koenig- Gymnasiums, Riemenschneider-Gymnasiums, Röntgen-Gymnasiums und Siebold- Gymnasiums in Würzburg sowie des Gymnasiums Gaibach, Gymnasium Marktbreit und Gymnasium Veitshöchheim 9.4 Schutz der bayerischen Schülerinnen und Schüler vor körperlicher Überlastung Die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.v. fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die bayerischen Schülerinnen und Schüler besser vor körperlicher Überlastung bei der Handhabung schwerer Lasten, insbesondere der in der schulischen Praxis häufig zu schweren Schultaschen, zu schützen. Die Regelungen der Kinderarbeitsschutzverordnung sind spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2015/16 auf die Schule zu übertragen und als Leitlinie anzuwenden, um Schülerinnen und Schüler über 13 Jahren ausreichend vor Gesundheitsschäden zu schützen. Ergänzend sollen auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse 19

20 Regelungen für Kinder unter 14 Jahren festgestellt und verbindlich bis 2015/16 festgelegt werden. Der Bayerische Freistaat verpflichtet die Schulen, den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor körperlicher Überlastung in der schulischen Praxis sicherzustellen, und stellt den Schulen die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung. Der Erfolg der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und notwendige Korrekturen werden zeitnah umgesetzt. Die Schultaschen bayerischer Schülerinnen und Schüler sind häufig zu schwer. Dies wird von allen Seiten seit langem anerkannt, die negativen gesundheitlichen Folgen sind wissenschaftlich belegt. Trotzdem zeigt sich in der schulischen Praxis keinerlei Verbesserung der Situation. In Bezug auf körperliche Anstrengungen in Verbindung mit dem laut Bayerischem Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Problem der zum Teil tatsächlich zu schweren Schultaschen (Hervorhebung durch den Verfasser) 2, bieten sich die gesetzlichen Regelungen aus dem Arbeitsrecht als angemessener Maßstab zum Schutz der Schülerinnen und Schüler über 13 Jahren vor körperlicher Überlastung an, insbesondere die Kinderarbeitsschutzverordnung 3. Diese legt fest: Eine Beschäftigung mit Arbeiten [ ] ist nicht leicht und für Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche nicht geeignet, wenn sie insbesondere 1. mit einer manuellen Handhabung von Lasten verbunden ist, die regelmäßig das maximale Lastgewicht von 7,5 kg oder gelegentlich das maximale Lastgewicht von 10 kg überschreiten; manuelle Handhabung in diesem Sinne ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer Last, [ ] 4. Hier ist es wichtig festzuhalten, dass nicht die Dauer der Handhabung relevant ist, sondern allein das zu handhabende Gewicht unabhängig von der Dauer der Tätigkeit. Schon das einmalige Heben oder Bewegen einer zu schweren Schultasche kann negative gesundheitliche Folgen haben und muss daher vermieden werden. Als Basis für seine Empfehlungen nutzt das Ministerium eine Richtlinie für das Gewicht von Tornistern von Soldaten aus der Zeit des ersten Weltkriegs (um 1915). 2 Webseite des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Internet: Abgerufen am Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung KindArbSchV) vom 23. Juni 1998 (BGBl. I S. 1508). 4 2 Abs. 2 KindArbSchV. 20

21 Danach soll das Gewicht der Schultaschen als Richtwert 10-15% des Körpergewichts der Schülerinnen und Schüler nicht überschreiten. Dies wird in der Schulpraxis regelmäßig deutlich überschritten. Und selbst die weitergehenden Empfehlungen des Ministeriums, nach denen insgesamt 5 6 kg bei Schülern der Jahrgangsstufen 5 und 6 nicht überschritten werden sollen, liegen deutlich über dem vom Ministerium selbst genannten Richtwert von 10-15% des Körpergewichts; letzterer würde das Gewicht der Schultaschen auf 3-4 kg begrenzen. Demgegenüber sind Schultaschen mit über 10 kg keine Seltenheit (zuzüglich Sporttaschen etc.). Daher sollen die Anforderungen der Kinderarbeitsschutzverordnung auf Schülerinnen und Schüler über 13 Jahre übertragen werden, um diese ausreichend vor Gesundheitsschäden zu schützen. Für Kinder unter 14 Jahren gibt es keine gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht. Daher müssen auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Regelungen für Kinder unter 14 Jahren erst noch festgestellt und gesetzlich festgelegt werden. Hier soll der Bayerische Freistaat die Schulen verpflichten, die Einhaltung der neuen Regelungen in der schulischen Praxis sicherzustellen und den Schulen die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen. Der Erfolg der Maßnahmen soll regelmäßig überprüft und notwendige Korrekturen zeitnah umgesetzt werden. ARGE München und Elternbeirat des Luitpold-Gymnasiums, München 9.5 Schutz der bayerischen Schülerinnen und Schüler vor Überarbeitung und gesundheitlichen Schäden Die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.v. fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die bayerischen Schülerinnen und Schüler besser vor Überarbeitung und gesundheitlichen Schäden zu schützen. Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind auf die Schule zu übertragen und als Leitlinie anzuwenden. Der Bayerische Freistaat verpflichtet die Schulen, den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor Überarbeitung in der schulischen Praxis sicherzustellen, und stellt den Schulen die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung. Die Bayerische Staatsregierung entwickelt ein Paket geeigneter Maßnahmen und setzt dieses spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2015/16 um. Das Paket enthält Elemente zielgerichteter Kommunikation zwischen allen Beteiligten in den bayerischen Schulen, die regelmäßige empirische und stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung der Leitlinie, spezifisch auf überarbeitungsgefährdete Schülerinnen und Schüler gezielte Maßnahmen sowie weitere geeignete Maßnahmen, wie die verstärkte Vermittlung von Lernmethoden und die Fokussierung des Lernstoffs. 21

22 Der Erfolg der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und notwendige Korrekturen werden zeitnah umgesetzt. Die schulische Praxis in den bayerischen Gymnasien zeigt, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit von rund einem Drittel der Schülerinnen und Schüler mit über 35 Stunden pro Woche und teilweise bis zu 57 Stunden pro Woche deutlich zu hoch ist. Bisher gibt es keine verbindlichen Richtwerte, wie viel Zeit Schülerinnen und Schüler maximal für Hausaufgaben und Lernen aufwenden sollten, damit sie vor gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Im Arbeitsleben, das in der Regel weder intensiver noch anstrengender ist als die schulische Arbeit, schützt das Jugendarbeitsschutzgesetz Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Schäden. Als angemessener Maßstab zum Schutz der Schülerinnen und Schüler bieten sich daher die gesetzlichen Regelungen aus dem Arbeitsrecht an, da das schulische Lernen alle Eigenschaften einer beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer aufweist. Die umfangreiche Befragung 2012/13 von Gymnasialeltern durch die Landes- Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) liefert mit ausgefüllten Fragebögen, davon ca aus der Unterstufe, ca aus der Mittelstufe und ca aus der Oberstufe (entspricht fast 10% eines Abiturjahrgangs), eine belastbare Datengrundlage. Die hier relevanten Ergebnisse der Befragung werden im Anhang ausgewertet und den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gegenübergestellt. Eine umfassende systematische Feststellung und Auswertung der tatsächlichen Situation durch die Staatsregierung fehlt. Anhang: Auswertung der LEV-Befragung und Übertragung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf die Schule Die umfangreiche Befragung 2012/13 von Gymnasialeltern durch die Landes-Eltern- Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) liefert mit ausgefüllten Fragebögen, davon ca aus der Unterstufe, ca aus der Mittelstufe und ca aus der Oberstufe (entspricht fast 10% eines Abiturjahrgangs), eine belastbare Datengrundlage. Die hier relevanten Ergebnisse der Befragung werden im Anhang ausgewertet und den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gegenübergestellt. 22

23 Die Wochenstundenzahl (Schulstunden à 45 Minuten) beträgt nach Gymnasialschulordnung für die verschiedenen Jahrgangsstufen 5 : Jgst Wochenstunden (Schulstunden à 45 Minuten) Flexible Intensivierung Gesamt (Schulstunden à 45 Minuten) Dabei ist zu beachten, dass die Wochenstundenzahl des Pflichtunterrichts diese Werte durchaus verschiedentlich übersteigt. Bayernweiter Durchschnitt der Hausaufgaben- und Lernzeiten Die Ergebnisse der Umfrage der LEV hat ergeben, dass die Hausaufgaben- und Lernzeiten für die Jahrgangstufen 5-10 im Durchschnitt bei recht genau 10 Stunden pro Woche liegen. Eine deutliche Steigerung ist in den Jahrgangstufen 11 und 12 erkennbar mit 11,3 Stunden pro Woche bzw. 12,2 Stunden pro Woche (siehe nachfolgende Grafik). Daraus ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten durchschnittlichen Gesamtarbeitszeiten pro Woche. 5 Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung GSO) vom 23. Januar 2007, zuletzt geändert , Internet: case=1&doc.id=jlr-gymschuloby2007v5anlage2&doc.part=x&doc.origin=bs. 23

24 Durchschnittliche wöchentliche Unterrichts-, Hausaufgaben und Lernzeiten (Zeitstunden) Jgst Unterricht (Zeitstunden) Hausaufgaben und Lernen (Durchschnitt) Gesamt (Durchschnitt) 23,25 24,75 24,75 25, ,0 10,5 10,1 10,2 10,0 10,1 33,25 35,25 34,85 35,7 37,00 37,10 Große Bandbreite: Ein Drittel über 10 Stunden pro Woche Die Hausaufgaben- und Lernzeiten weisen eine große Bandbreite auf. Während viele Schülerinnen und Schüler mit bis zu 10 Stunden pro Woche für Hausaufgaben und Lernen auskommen, benötigt bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe etwa ein Drittel mit bis zu 30 Stunden pro Woche zum Teil erheblich länger (siehe nachfolgende Grafik). Rund ein Drittel der Schülerinnen und Schüler an bayerischen Gymnasien arbeiten damit regelmäßig mehr als 35 Stunden pro Woche und teilweise bis zu 57 Stunden pro Woche für die Schule. 24

25 Bisher gibt es keine verbindlichen Richtwerte, wie viel Zeit Schülerinnen und Schüler maximal für Hausaufgaben und Lernen aufwenden sollten. Der damalige Staatsminister für Unterricht und Kultus Siegfried Schneider schreibt in einem Brief an den Elternbeirat des Gymnasiums Marktoberdorf am 17. Juli 2007: Nach einer bewährten pädagogischen Faustregel gelten täglich (einschließlich Freitag) 2 Stunden Hausaufgabenzeit als angemessen, wobei der Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen ist. 6 Bisher gibt es somit keine verbindlichen Regelungen, die die Schülerinnen und Schüler in der Schule genauso vor gesundheitlichen Schäden schützen wie im Arbeitsleben, das nach den Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz (siehe unten) weder intensiver noch anstrengender ist als die schulische Arbeit. Ebenso fehlt eine umfassende systematische Feststellung und Auswertung der tatsächlichen Situation durch die Staatsregierung. Als angemessener Maßstab zum Schutz der Schülerinnen und Schüler bieten sich daher die gesetzlichen Regelungen aus dem Arbeitsrecht an. 6 Internet: Abgerufen am

26 Jugendarbeitsschutzgesetz Das Jugendarbeitsschutzgesetz 7 regelt die Bedingungen, unter denen Kinder ( wer noch nicht 15 Jahre alt ist 8 ) und Jugendliche ( wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist 9 ; Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung 10 ) arbeiten dürfen. Es gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung, 2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter, 3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind, 4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis. 11 Es gilt damit bisher explizit nicht für die Tätigkeiten von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Schulpflicht, obwohl diese alle Eigenschaften einer beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer haben (feste Arbeitszeit, vorgegebener Arbeitsort, Weisungsbefugnis des Arbeitgebers etc.) mit Ausnahme der Entlohnung. Zusätzlich hat die schulische Tätigkeit auch Eigenschaften einer freiberuflichen Tätigkeit, insbesondere keine Festlegung der Arbeitszeit für Hausaufgaben und Lernen und des Erfüllungsorts dafür, sondern ausschließlich Überprüfung des Arbeitsergebnisses (Hausaufgaben, Lernerfolg etc.). Nach Definition des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind dabei die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5-9 in der Regel Kinder und ab der Jahrgangstufe 10 Jugendliche. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen belegt werden. 12 Wer die Gesundheit oder die Arbeitsfähigkeit des Kindes, Jugendlichen oder Heranwachsenden vorsätzlich gefährdet oder schädigt, 7 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, Internet: Abs. 1 JArbSchG. 9 2 Abs. 1 JArbSchG Abs. 1 JArbSchG Abs. 1 JArbSchG und 59 JArbSchG. 26

27 begeht eine Straftat. 13 Grundsätzlich regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Die Beschäftigung von Kindern [ ] ist verboten. 14 Das Verbot der Beschäftigung von Kindern gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahren, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. 15 Eine Beschäftigung gilt insbesondere dann als leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird, die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder [ ] nicht nachteilig beeinflußt. 16 Welche Einschränkungen legt das Jugendarbeitsschutzgesetz für die Arbeit von Kindern und Jugendlichen fest, um die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu schützen (die Regelungen für Jugendliche finden entsprechend auf Kinder Anwendung, soweit keine expliziten Regelungen für Kinder getroffen sind)? Arbeitszeit: o Kinder [ ] dürfen [ ] nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. 17 o Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. 18 o Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. 19 Ruhepausen: Die erste Pause muss spätestens nach 4,5 Stunden eingelegt werden, mindestens 15 Minuten dauern und darf frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen. 20 Tägliche Freizeit: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stun Abs. 5 und 6 JArbSchG Abs. 1 JArbSchG Abs. 3 JArbSchG Abs. 3 JArbSchG JArbSchG Abs. 1 JArbSchG Abs. 2a JArbSchG JArbSchG. 27

28 den beschäftigt werden. 21 Nachtruhe: Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. 22 Es gibt spezifische Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen etc. Fünf-Tage-Woche: Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. Samstagsruhe: An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. 23 Hierzu gibt es Ausnahmen. Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche ( 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. 24 Sonntagsruhe: Die Sonntagsruhe ist analog zur Samstagsruhe geregelt, allerdings gibt es weniger Ausnahmen. 25 Übertragung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf die Schule Die Grenze von 35 Stunden pro Woche für Kinder bzw. von 40 Stunden pro Woche für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz werden von rund einem Drittel der Schülerinnen und Schüler an bayerischen Gymnasien regelmäßig und teilweise massiv überschritten (siehe nachfolgende Tabelle) JArbSchG Abs. 1 JArbSchG Abs. 1 JArbSchG Abs. 3 JArbSchG JArbSchG. 28

29 Wöchentliche Unterrichts-, Hausaufgaben und Lernzeiten (Zeitstunden gerundet) des oberen Drittels aller Schülerinnen und Schüler Jgst Unterricht (Zeitstunden) Hausaufgaben und Lernen Gesamt (h/woche) Angemessene Grenze (analog JArbSchG) 23,25 24,75 24,75 25, Überschreitung bis 18 bis 20 bis 20 bis 21 bis 22 bis 17 Die Mindestanforderungen an die tägliche Freizeit und die Nachtruhe im Jugendarbeitsschutzgesetz könnten für Schülerinnen und Schüler nur dann gewährleistet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler nach 20:00 Uhr weder Hausaufgaben machen noch für die Schule lernen. Auch die Anforderung zur Einhaltung einer Fünf- Tage-Woche sowie zur Samstags- und Sonntagsruhe könnten nur dadurch gewährleistet werden, dass am Wochenende grundsätzlich weder Hausaufgaben gemacht werden noch für die Schule gelernt wird. Eine erste entsprechende Regelung findet sich in der bayerischen Gymnasialschulordnung: Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. 26 Demgegenüber schreibt der damalige Staatsminister für Unterricht und Kultus Siegfried Schneider in einem Brief an den Elternbeirat des Gymnasiums Marktoberdorf am 17. Juli 2007: Angemessen und richtig ist auch, wenn sich Kinder am Wochenende auf den Unterricht am Montag vorbereiten oder die Hausaufgaben am Samstag oder Sonntag erledigen. 27 Analog zum Jugendarbeitsschutzgesetz, das die Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen, soll eine entsprechende Regelung entwickelt und umgesetzt werden, die die Schulen verpflichtet, den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor Überarbeitung in der schulischen Praxis sicherzustellen. Der Bayerische Freistaat stellt den Schulen die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung Satz 4 GSO. 27 Internet: Abgerufen am

30 9.6 Sicherung der gymnasialen Kurzform am musischen E.T.A. Hoffmann- Gymnasium Bamberg Der Elternbeirat des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums bittet die LEV, beim Kultusministerium darauf hinzuwirken, dass die verschärfte Auflage zur Bildung von Kurzformklassen zurückgenommen wird und auch Schüler/-innen, die aus einem anderen Gymnasialzweig in die Kurzform wechseln möchten, für eine Klassenbildung zählen. Bayernweit gibt es nur noch am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg diese Sonderform mit den Jahrgangsstufen Sie ist in erster Linie für Schüler mit musischer Begabungsrichtung gedacht, die sich nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule noch nicht für den Besuch eines Gymnasiums entscheiden konnten, deren Eignung sich aber später zeigt. So besteht auch nach der Einführung des achtjährigen Gymnasiums nach dem erfolgreichen Abschluss der 6. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule, Realschule oder eines anderen Gymnasialzweigs die Möglichkeit des Übertritts in diese Schulform, die in sechs Jahren zum Abitur führt. Das BayEUG garantiert im Art. 9 (3) Satz 2, dass bestehende Sonderformen mit den Jahrgangsstufen 7-12 weitergeführt werden [können]. Die Kurzform an unserer Schule ist durch neue Auflagen des KUMI in ihrem Bestand akut gefährdet. Mit Schreiben vom teilte Herr Ministerialdirigent Walter Gremm der Schulleitung des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums mit: Die Einrichtung von Klassen in der Kurzform ist im Schuljahr 2013/14 nur möglich, wenn nach Abschluss der Anmeldewoche mehr als 12 Schüler, die aus anderen Schularten aufsteigend an das Gymnasium übertreten, angemeldet sind. Gegenüber der jahrzehntelangen Praxis an unserer Schule zählen damit Schüler/- innen, die aus einem anderen Gymnasialzweig in die Kurzform wechseln möchten, nicht mehr für eine mögliche Klassenbildung. Diese Auflage des Ministeriums stellt eine Verschärfung der bisherigen Praxis dar, bei der auch Schüler/-innen aus der Langform des Gymnasiums für eine Klassenbildung zählten. Unsere Erfahrungen der letzten Jahre bezüglich der schulischen Herkunft unserer Kurzforminteressierten zeigt, dass damit die Bildung einer Kurzformklasse im Schuljahr 2014/15 gefährdet ist. Für die Folgejahre würde der Ausfall der Klassenbildung in einem Schuljahr faktisch das endgültige Aus für diese besondere Form bedeuten. Die gymnasiale Kurzform am musischen E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg bildet ein Stück Identität unserer Schule, hat sich sehr gut bewährt und ist ein Alleinstellungsmerkmal, das im wir im Hinblick auf viele Generationen unserer erfolgreichen Kurzformschülerinnen und -schüler nicht preisgeben wollen. 30

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