2. Ebene weitere erzieherische Maßnahmen verpflichtende und mögliche weitere Reaktionen

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1 seelische Gewalt Reaktionskatalog bei STÖRUNGEN HABEN VORRANG Die Maßnahme muss in jedem Fall verhältnismäßig, angemessen, geeignet und erforderlich sein! ebene direkte verpflichtende Unterstützung und Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit externen Experten und Institutionen (abhängig von der Anzahl der blätter und schwere der ) leichte Parteien (z.b. Streitschlichter) Parteien / Zeugen - Verweis oder direkter Übergang auf weitere aus Ebene 2 mögliche : sschreiben, -bild verpflichtende : - blatt als schriftliche Elterninformation mit Unterschrift (z.b. als Bestandteil eines Reflexionsgespräches mit einer nicht direkt beteiligten Person) weitere mögliche Maßnahme: Situation bezogenen - ausführliches Protokoll (mit allen betroffenen Parteien getrennt und zusammen) - Gespräch mit der Schulleiterin - Ausschluss aus der Unterrichtsstunde, dem Projekt, einer AG, etc - Beendigung oder Ausschluss aus einer schönen Situation nicht notwendig Fallberatung (vorwiegend - HPG (Hilfeplangespräch) mit allen Betroffenen (Eltern, Schüler - je nach Anlass -, Lehrer, I-Kraft, OGS ) und Experten bzw. Institutionen (z.b. Aufwind, Lebenshilfe, Jugendamt, Therapeuten, ) - Polizeigespräch - Gefährdeansprache durch die Polizei Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen -

2 körperliche Gewalt ebene direkte verpflichtende Unterstützung und Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit externen Experten und Institutionen (abhängig von der Anzahl der blätter und schwere der ) leichte Parteien (z.b. Streitschlichter) möglich : sschreiben, -bild verpflichtende : - blatt als schriftliche Elterninformation mit Unterschrift Parteien / Zeugen - Regelverweis - Verweis oder direkter Übergang auf weitere aus Ebene 2 weitere mögliche : Situation bezogenen - ausführliches Protokoll (mit allen betroffenen Parteien getrennt und zusammen) - Gespräch mit der Schulleiterin - Ausschluss aus der Unterrichtsstunde, dem Projekt, einer AG, etc - Beendigung einer oder Ausschluss aus schönen Situation Fallberatung (vorwiegend - HPG (Hilfeplangespräch) mit allen Betroffenen und Experten bzw. Institutionen - Polizeigespräch - - Gefährdeansprache durch die Polizei Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen -

3 Sachbeschädigung ebene direkte verpflichtende Unterstützung und Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit externen Experten und Institutionen (abhängig von der Anzahl der blätter und schwere der ) leichte unter Einbeziehung aller Parteien (z.b. Streitschlichter) - Aufforderung zur Wiedergutmachung unter Einbeziehung aller Parteien / Zeugen - Aufforderung zur Wiedergutmachung möglich : sschreiben, -bild verpflichtende : - blatt als schriftliche Elterninformation mit Unterschrift weitere mögliche : Situation bezogenen - ausführliches Protokoll - Gespräch mit der Schulleiterin - Aufforderung nach Schadensersatz Fallberatung (vorwiegend - Polizeigespräch - - Gefährdeansprache durch die Polizei Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen -

4 sonstige ebene direkte verpflichtende Unterstützung und Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit externen Experten und Institutionen (abhängig von der Anzahl der blätter und schwere der ) leichte - nonverbale Rückmeldung (z.b. durch Verhaltensampel, Zeiträuber, ) unter Einbeziehung aller Parteien (z.b. Klassenrat) möglich : - Zeiträuber- Elterninformationsblatt verpflichtende : - blatt als schriftliche Elterninformation mit Unterschrift - Verweis auf weitere weitere mögliche : Situation bezogene - ausführliches Elterngespräch - Aufforderung nach Schadensersatz - Ausschluss aus der Unterrichtsstunde, dem Projekt, einer AG, etc - Gespräch mit der Schulleitung - Beendigung einer oder Ausschluss aus schönen Situation Fallberatung (vorwiegend - Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen

5 leichte Einteilung von nach leichten und schweren n gegen die Schulordnung Beispiele seelische Gewalt körperliche Gewalt Sachbeschädigung sonstige einmaliges leichtes Schimpfwort einmalige Eifersuchtshandlungen (z.b. Wegnehmen eines Spielpartners ) einmaliges Auslachen Ausschließen aus Gruppenspielen unachtsames Verhalten Schubsen Kneifen Abwerfen mit einem sehr leichten Gegenstand, z.b. Papierball (Verletzung nicht möglich) Treffen anderer Kinder mit einem (Fuß-)Ball, durch einen Querschläger oder unkontrollierten Schuss) unabsichtliche körperliche Übergriffe Zerreißen eines Blattes leichtes Bemalen von Heften oder anderen Gegenständen (weitgehend zu beheben) unabsichtliches Herunterschmeißen von Gegenständen leichte Verunreinigung des Schulgebäudes (Müll fallen lassen) unregelmäßiges oder einmaliges unpünktliches Erscheinen im Unterricht kurzzeitiges Ausleihen von Gegenständen ohne Rückfrage unabsichtliches unterlassen von Hilfe unwissentliches Verlassen des erlaubten Bewegungs- Bereiches kurzzeitige und unregelmäßige Unterrichtsstörungen leichte Beeinflussung der Natur-Anlagen (z.b. Abreißen einzelner Blätter und kleiner Äste, ) gelegentliches Unterlassen der Hausaufgaben Mitbringen von elektronischen Geräten ohne Absprache

6 schwere Einteilung von nach leichten und schweren n seelische Gewalt körperliche Gewalt Sachbeschädigung sonstige schwere Schimpfwörter Handlungen aus der Bewusstheit heraus, dem Gegenüber überlegen zu sein (körperlich, Anzahl, ) stetiges oder mehrfaches Wiederholen eines Schimpfwortes und stetig auftauchende Eifersuchtshandlungen gegenüber einer Person gezieltes Ausschließen eines Mitschülers gezieltes Auslachen gegenüber einem Schüler / einer Schülerin visualisierte und mündliche Drohungen und Beleidigungen Erzählen von Lügen (Gerüchte) über eine andere Person gezieltes Mobbing gezieltes Schlagen gezieltes Treten absichtliches Schubsen gegen einen Gegenstand Beißen Stechen mit Gegenständen Abwerfen mit Gegenständen (Verletzung möglich) absichtliches vollständiges Zerstören von Gegenständen dauerhaftes Bemalen von Gegenständen und Wänden Beschmieren und absichtliches Verschmutzen der Toiletten absichtliche oder schwerwiegende (Reinigung erforderlich) Verunreinigung des Schulgebäudes absichtliches und regelmäßiges unpünktliches Erscheinen im Unterricht Klauen von Gegenständen absichtliches Unterlassen von Hilfe absichtliches Verlassen des erlaubten Bewegungs- Bereiches (z.b. Eigengefährdung durch das Verlassen des Schulgeländes) absichtliche, gravierende und regelmäßige Unterrichtsstörungen schwere Beeinflussung der Natur-Anlagen (Abreißen von großen Ästen, mehrmaliges Beklettern der Bäume, ) häufiges und absichtliches Unterlassen der Hausaufgaben mehrfaches und heimliches Mitbringen von elektronischen Geräten

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