Ludwig-Povel-Schule Haupt- und Realschule Nordhorn

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1 Konzept "Beratungslehrer/innen" Ludwig-Povel-Schule Haupt- und Realschule Nordhorn STAND: OKTOBER 2015

2 1. Allgemeines An der Ludwig-Povel-Schule Nordhorn gehört Beratung grundsätzlich zu den Aufgaben einer jeden Lehrkraft. Beraten ist wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Wir sehen die Beratung als einen wichtigen und unverzichtbaren Bestandteil des Schullebens. Beratung wird von uns als Weg zum Umgang mit schwierigen Situationen oder Problemen gesehen mit dem Ziel, die Handlungs- oder Entscheidungsmöglichkeiten der Ratsuchenden zu optimieren. Hierbei müssen insbesondere Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler auf ein unkompliziertes Unterstützersystem zurückgreifen können, um bei Problemen effektive Lösungen zu finden. Das System muss für alle potentiellen Ratsuchenden (Schüler/innen, Erziehungsberechtigte und Lehrer/innen schnell und direkt erreichbar sein. Eine erfolgreiche Beratung ist darauf angewiesen, dass alle im System Tätigen die Kompetenzen untereinander kennen und gegebenenfalls notwendige Informationen vermitteln. Darüber hinaus bedarf eine erfolgreiche Beratung der Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie gegebenenfalls der Kooperation mit zahlreichen außerschulischen Institutionen. In erster Linie werden die in diesem Konzept beschriebenen Beratungsanlässe und Schwerpunkte von den Klassenlehrerinnen/Klassenlehrern wahrgenommen, da diese angesichts des täglichen Umgangs mit ihren Schülern am ehesten das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis haben. Ihre Beratungstätigkeit wird unterstützt durch Beratungsangebote der Schulleitung der Beratungslehrerin/des Beratungslehrers den Schulsozialpädagoginnen der Fachkolleginnen/Fachkollegen der Förderschullehrer/innen der Lehrer/Lehrerinnen, die die Schülerinnen und Schüler in der Berufswahl betreuen der Lehrern/Lehrerinnen, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und Praktikanten betreuen der Mitglieder des Schulpersonalrates Die schulinterne Beratung wird ergänzt durch externe Beratungsstellen mit ihren professionellen Beratungsangeboten sowie das Fachpersonal betreuender Wohngruppen von Schülern und Schülerinnen, die außerhalb ihrer Familie leben.

3 2. Prinzipien für das Beratungskonzept a.) Freiwilligkeit Es obliegt den Ratsuchenden, ob und von wem sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen. Auch entscheiden sie selbst, ob die Beratung fortgesetzt oder beendet wird. Eine Umsetzung gefundener Lösungen liegt in der Entscheidung der Ratsuchenden. b.) Unabhängigkeit und Unparteilichkeit Um den Ratsuchenden bei dem Finden einer passenden Lösung zu helfen, benötigt der Berater/die Beraterin ein großes Maß an Unabhängigkeit im Hinblick auf das Problem. Eine Abhängigkeit von eigenen oder anderen Meinungen sowie Erwartungen und Aufträgen Dritter darf nicht gegeben sein. c.) Vertraulichkeit und Verschwiegenheit Im Sinne einer vertraulichen Zusammenarbeit behandelt der Beratende Äußerungen von Ratsuchenden vertraulich und gibt diese nur mit ausdrücklicher Erlaubnis weiter solange keine Gefahr für Leib und Leben besteht bzw. kein kriminelles Verhalten vorliegt. In diesen Fällen treffen die Beratenden Rücksprachen untereinander und mit entsprechenden Institutionen. 3. Bereiche und Anlässe der Beratung a.) Erzieherische Beratung Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen (Unterrichtshilfe) Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern bei Erziehungs- und b.) Schulschwierigkeiten Hilfe für einzelne Schülerinnen und Schüler bei Schul- und Erziehungsschwierigkeiten Förderplanrunden Pädagogische Konferenzen Einzelfallhilfe nach Beratung Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungsstellen und Einrichtungen der Jugendhilfe c.) Präventionsmaßnahmen Gesundheits- und Ernährungsberatung Soziales Kompetenztraining (SOKO) in Jahrgang 5 Ausbildung von Schülern zu Streitschlichtern in Jahrgang 7 und 8

4 d.) Schullaufbahnberatung Informationsveranstaltungen für interessierte Grundschuleltern Neuanmeldungen der 5. Klassen Einordnung von Neuzugängen Einordnung von Schülern mit Migrationshintergrund Einordnung von Wiederholern und Überspringern einer Jahrgangsstufe Abschlussmöglichkeiten, weiterführende Schulen e.) Berufsorientierende Beratung Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Praktikums im 8. und 9. Jahrgang Durchführung und Auswertung der Potentialanalyse im Jahrgang 8 berufliche Ausbildungsmöglichkeiten 4. Beratungsaufgaben und Kompetenzen 4.1 Klassenlehrer Grundsätzlich sind die Klassenlehrer/innen als erste Beratungsinstanz für die Beratung ihrer Schüler/innen und bei der Lösung pädagogischer Probleme in der Klasse zuständig. Ist eine Lösung des Problems nicht möglich, wird anlassbezogen eine weitere Beratungsinstanz hinzugezogen. Klassenlehrer/innen nehmen insbesondere folgende Beratungstätigkeiten wahr Ansprechpartner für individuelle Sorgen und Nöte der Schüler/innen Ansprechpartner der Eltern Beratung von Schüler/innen und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten Schullaufbahnberatung (Wahlpflichtkurse, Abschlüsse) Information der Fachlehrer o über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen zur Koordinierung des Beratungsverfahrens o über Ursachen von Klassenproblemen Vorbereitung und Durchführung von Klassen- und Zeugniskonferenzen Vorschlagsrecht, Koordination und Begründung der Bewertungen im Arbeits- und Sozialverhalten Beratungs- und Gesprächsangebote an Elternsprechtagen

5 4.2 Fachlehrer/innen sind wie die Klassenlehrer in den Beratungsprozess eingebunden und beraten selbstständig die Schüler/innen und Eltern ihrer Lerngruppen. geben wichtige Informationen, die die Lerngruppe bzw. einzelne Schüler/innen betreffen, an den/die Klassenlehrer/in weiter, damit das weitere Beratungsverfahren abgestimmt werden kann nehmen an Klassen- und Zeugniskonferenzen teil stehen an Elternsprechtagen für Beratungs-gespräche zur Verfügung 4.3 Förderschullehrer/innen beraten Kollegen und Kolleginnen im Umgang mit Schülern mit besonderem Förderbedarf beraten und unterstützen Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf und ihre Erziehungsberechtigten unterstützen bei der Erstellung individueller Lernentwicklungsbögen 4.4 Schulleitung Die Schulleitung spielt durch ihre besondere Position eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Konflikten und bei der Weiterleitung an außerschulische Institutionen. Bei einem überwiegenden Teil der Aufgaben ist die Schulleitung beratene tätig. Die Schulleitung berät Schüler/innen, Eltern und Kollegen unterstützt Kollegen und Kolleginnen in der erzieherischen Arbeit und in rechtlichen Belangen kooperiert mit allen Beratungspersonen und -institutionen Die Schulleitung ist zuständig für die Aufnahme von Schülern die Bildung von Klassen und Kursen die Vorbereitung und Durchführung von Klassen- und Zeugniskonferenzen die Durchführung von Konferenzen zur Beschlussfassung von Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen Dienstbesprechungen Einzelberatung von Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern

6 4.5 Beratungslehrer/innen Der/die Beratungslehrer/in wird tätig, wenn er/sie durch den/die Klassenlehrer/in bzw. Fachlehrer/in nach Absprache in einen bestehenden Beratungsprozess einbezogen wird von Schüler/innen oder Erziehungsberechtigten mit einer Beratungstätigkeit beauftragt wird selbst einen Beratungsbedarf feststellt berät Kollegen/Kolleginnen Der Aufgabenschwerpunkt der Beratungslehrkraft liegt deutlich im schulinternen Bereich. Sie führt keine therapeutischen Maßnahmen durch, sondern befasst sich mit Aufgaben, die mit schulischen Mitteln innerhalb einer absehbaren Zeit lösbar erscheinen. Hierbei berät die Beratungslehrkraft sowohl Schüler/innen, Erziehungsberechtigte und Kollegen/Kolleginnen bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen als auch bei sozialen Konflikten wie z. B. Mobbing. Darüber hinaus nimmt der Beratungslehrer/die Beratungslehrerin eine Lotsenfunktion innerhalb des Beratungssystems der Schule wahr. Er/sie vernetzt die unterschiedlichen Beratungsinstitutionen, stellt Kontakte zu außerschulischen Beratungsinstitutionen wie dem Jugendamt, Beratungsstellen und Schulpsychologen her und koordiniert die Zusammenarbeit mit diesen Institutionen. Der Beratungslehrer/die Beratungslehrerin übernimmt an der Ludwig-Povel-Schule zudem die Aufgaben des SV-Lehrers/der SV-Lehrerin. 4.6 Die Schulsozialpädagoginnen/-sozialarbeiterinnen Die Schulsozialarbeit unterstützt die Arbeit der Lehrer/innen an unserer Schule und bringt sich in den Beratungsprozess mit ein. Bei Bedarf erfolgt die Beratung in Absprache mit den anderen Beratungsinstanzen an unserer Schule. Zu den Beratungsaufgaben zählen Krisenintervention Schnelle Einzelfallhilfe und Beratung bei schulischen als auch häuslichen Schwierigkeiten Beratung der Erziehungsberechtigten (Schwerpunkt Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsschwierigkeiten) Individuelle Begleitung im beruflichen und schulischen Werdegang Durchführung des Sozialen Kompetenztrainings (SOKO) Ausbildung und Betreuung der Schülerstreitschlichter/innen

7 Bei der Beratung in Konfliktfällen sind Beratungslehrer/innen und Schulsozialpädagoginnen zur Neutralität verpflichtet. Ihre Hauptaufgabe ist in erster Linie die Moderation und Vermittlung. 4.7 Schullaufbahn- und Berufsberatung Diese Beratungsaufgabe wird in erster Linie vom Fachleiter für das Unterrichtsfach Wirtschaft wahrgenommen. Insbesondere gehören zu den Aufgaben Organisation der Berufsorientierung Kontakte zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kontakte zu den Krankenkassen Organisation von Besuchen im Berufsinformationszentrum (BIZ) Organisation von Betriebsbesichtigungen Kooperation mit den Partnerfirmen der Schule (RKW, Deutsche Bank, Vrielmann) Verteilung von berufskundlichen Schriften Organisation der Potentialanalyse im 8. Jahrgang Organisation des Betriebspraktikums Beratung bei der Berufsorientierung 5. Beratungsbereiche und Beratungsanlässe Die Schulberatung darf und soll sich nicht nur an Lern- und Verhaltensdefiziten orientieren. Vielmehr soll sie als schulische Dienstleistung für Schüler/innen, Erziehungsberechtigte und alle an der Schule Tätigen verstanden werden, die in Form von Informations-, Kooperations- und Konsultationsangeboten auf diese zurückgreifen können. a.) Schullaufbahnberatung und berufsorientierende Beratung Verbesserung von Lern- und Arbeitstechniken Leistungsbeurteilung Disziplinprobleme Lehrer-Elternkonflikte Gestörte Lehrer-Schülerinteraktion Außenseiterproblematik Übergangsproblematik bei Klassenwechsel (Wiederholung, Überspringen, Schulformwechsel) Empfehlung außerschulischer Förderinstitutionen und maßnahmen Information der Grundschuleltern Neuanmeldungen im 5. Jahrgang

8 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Praktikums im 8. und 9. Jahrgang Schullaufbahnberatung (Abschlussmöglichkeiten im Sek. I-Bereich, weiterführende Schulbesuche, Berufliche Ausbildung, ) b.) Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen Kooperation mit Fach- und Klassenlehrern/-lehreinnen (beratende Gespräche über einzelne Schüler/innen, über mögliche pädagogische Maßnahmen, ) Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Klassenkonferenzen Elternsprechtage Mitarbeit bei Planung, Entwicklung und Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Schule (Schulprogramm, ) c.) Präventive Maßnahmen Durchführung von und Teilnahme an pädagogischen Konferenzen Schulinterne Fortbildungsmaßnahmen und pädagogische Gesprächskreise Beratungskontinuität (z.b. Förderplan) Beratung bei allgemeinen Schulschwierigkeiten Maßnahmen zur Verbesserung des Schulklimas d.) Hilfen für einzelne Schüler/innen bei Schul- und Erziehungsschwierigkeiten Feststellen von Leistungsdefiziten und Lernschwächen einselner Schüler/innen im Vergleich zur Klasse Beratung von Schüler/innen, Erziehungsberechtigten sowie Lehrern und Lehrerinnen bei Schulschwierigkeiten einzelner Schüler/innen Ermittlung aktueller Leistungsdaten zur Einzelfallberatung Kontakte mit außerschulischen Beratungsstellen Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe Schulpsychologische Beratung und Vermittlung von Therapie für Familien und einzelne Schüler/innen

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