Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar"

Transkript

1 Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht

2 Übersicht Einführung Unterscheidung Erhaltung Modernisierung Duldungspflicht des Mieters Modernisierungsmieterhöhung Form und Fristen Hinweise für den Vermieter Hinweise für den Mieter Vereinbarung über Maßnahmen RA Dr. Markus Klimsch 2

3 Einführung Gesetzliche Grundlage: Mietrechtsänderungsgesetz zum Ziel (u.a.): Durchsetzung der politischen Ziele zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes mittels erleichterter energetischer Gebäudesanierung Inhalte (u.a.): - Erleichterung der Durchführung energetischer Modernisierung - Energetische Ausstattung und Beschaffenheit als Wohnwertmerkmal bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete - Recht zur fristlosen Kündigung bei nicht bezahlter Kaution - Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung - Möglichkeit der Reduzierung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % in wohnraumgefährdeten Gebieten RA Dr. Markus Klimsch 3

4 Unterscheide: Erhaltung Modernisierung Erhaltung ( 555a BGB): Maßnahmen zur Instandhaltung (pflegende/vorsorgende Maßnahmen, z.b. neuer Anstrich) und Instandsetzung der Mietsache (Reparatur/Ersatzbeschaffung, z.b. Heizung) Modernisierung ( 555 b BGB): Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Endenergie zur nachhaltigen Einsparung von Primärenergie oder nachhaltigen Klimaschutz zur nachhaltigen Reduzierung von Wasserverbrauch zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung (z.b. Balkon) zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z.b. Außenlift) aufgrund nicht vom Vermieter zu vertretender Umstände (z.b. EnEV) zur Schaffung neuen Wohnraums RA Dr. Markus Klimsch 4

5 Unterscheide: Erhaltung Modernisierung Hinweis: Probleme können bei der Abgrenzung zu reinen, nicht umlagefähigen Erhaltungsmaßnahmen entstehen, insbesondere wenn mehrere Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden Maßnahmen von Anfang an getrennt ausschreiben und am Ende auch getrennt abrechnen (lassen) RA Dr. Markus Klimsch 5

6 Duldungspflicht des Mieters Voraussetzungen: Ankündigung von Art, Umfang und Zeitpunkt/Dauer - bei Erhaltungsmaßnahmen: rechtzeitig - formlos - bei Modernisierungsmaßnahmen: spätestens 3 Monate vor Beginn schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Mieterhöhung und der künftigen Betriebskosten und Hinweis auf Härtefallregelung: Ausnahme: Keine Duldungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen, wenn diese für den Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten die zu erwartende Mieterhöhung bleibt dabei außer Betracht, ( 1. Stufe - z.b. hohes Alter des Mieters) Folgen: - Duldungspflicht bei rechtzeitiger/vollständiger Ankündigung - kein Minderungsrecht des Mieters für 3 Monate ( 536 Abs. 1a BGB) - bei Modernisierungsmaßnahmen: Sonderkündigungsrecht des Mieters und Möglichkeit zur Mieterhöhung durch den Vermieter RA Dr. Markus Klimsch 6

7 Modernisierungsmieterhöhung ( 559 BGB) Voraussetzungen: -Modernisierung isd. 555 b Nr. 1, Erhaltungsmaßnahmen bleiben unberücksichtigt - Aufteilung auf mehrere Wohnungen Ausnahme: soziale Härte ( 2. Stufe ) und rechtzeitige Mitteilung der Härtegründe durch den Mieter Folgen: Modernisierungskosten, durch die Endenergie (nicht: Primärenergie) oder Wasserverbrauch eingespart wird oder der Gebrauchswert der Wohnung oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, können mit 11 % im Jahr auf den Mieter umgelegt werden RA Dr. Markus Klimsch 7

8 Form und Fristen ( 559 b BGB) - Mieterhöhungsverlangen bedarf der Textform mit Berechnung und Erläuterung der Kosten ( genügt zwar, aber Problematik des Zugangsnachweises!) - Erhöhte Miete ist ab dem 3. Monat nach Zugang des Verlangens geschuldet - Verlängerung der Frist um 6 Monate - bei nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Ankündigung oder - wenn die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 % übersteigt RA Dr. Markus Klimsch 8

9 Hinweise für den Vermieter 1. Zuschüsse sind zuvor abzuziehen und Zinsvergünstigungen sind zu berücksichtigen ( 559 a BGB). 2. Mieterhöhung ist unabhängig von sonstigen Erhöhungsmöglichkeiten, z.b. zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. 3. Mieterhöhung mit 11 %/Jahr ist zeitlich unbeschränkt und hängt nicht von der Amortisation der Maßnahmen(n) ab. 4. Bei vereinbarter Staffelmiete ist eine Modernisierungsmieterhöhung ausgeschlossen ( 557 a Abs. 2 S. 2 BGB) - bei der Indexmiete ist sie nur zulässig, wenn die Maßnahme nicht vom Vermieter zu vertreten ist ( 557 b Abs. 2 S. 2 BGB - z.b. EnEV) RA Dr. Markus Klimsch 9

10 Hinweise für Mieter 1. Frist zur Mitteilung der Härtegründe : 1 Monat ( 555 d Abs. 3 BGB) bei entsprechendem Hinweis des Vermieters in der Ankündigung. 2. Minderungsrecht entfällt für 3 Monate nur bei energetischer Sanierung( 536 Abs. 1 a BGB = Einsparung von Endenergie). 3. Zweite Härteprüfung bei der Mieterhöhung ( 559 Abs. 4 BGB). 4. Sonderkündigungsrecht ( 555 e BGB). 5. Bei der Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ( 558 BGB) ist die energetische Ausstattung und Beschaffenheit als neues Vergleichsmerkmal hinzugekommen RA Dr. Markus Klimsch 10

11 Vereinbarung über Maßnahmen Aufgrund der aufgezeigten Unwägbarkeiten, insbesondere bei gemischten Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen und zur Vermeidung von Auseinandersetzungen ist eine (schriftliche) Vereinbarung über - die zeitliche und technische Durchführung der Maßnahme(n), - evtl. Gewährleistungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters, - die künftige Höhe der Miete zu empfehlen ( 555 f BGB), damit beide Seiten wissen, was auf sie zukommt RA Dr. Markus Klimsch 11

12 Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter ENDE! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit RA Dr. Markus Klimsch 12

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist

Mehr

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen? Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Mehr

Mieterhöhung nach Modernisierung

Mieterhöhung nach Modernisierung Mieterhöhung nach Modernisierung Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover,

Mehr

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017 Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 81 Die übrigen Mieterhöhungen RA Dr. Carsten Brückner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 82 Die übrigen

Mehr

Mietrechts- änderungsgesetz

Mietrechts- änderungsgesetz Mietrechts- änderungsgesetz Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2013 (1. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 13 des Mietrechtsänderungsgesetzes

Mehr

MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG

MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG DAS WAHLRECHT DES VERMIETERS ZUR ERHÖHUNG DER MIETE NACH MODERNISIERUNG Vorsitzender Richter am Landgericht Hubert Fleindl, München GLIEDERUNG 1. Durchführung

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten

Mehr

Mitgliederversammlung Haus- und Grund Horb e.v

Mitgliederversammlung Haus- und Grund Horb e.v Möglichkeiten der Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung ( 559 ff BGB): Unterscheidung zwischen Erhaltungs- (Instandhaltung und Instandsetzungs-) maßnahmen und Modernisierung: 555a BGB ivm 559

Mehr

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK

Mehr

Mietrechtänderungsgesetz 2013

Mietrechtänderungsgesetz 2013 Mietrechtänderungsgesetz 2013 Erleichterung energetischer Maßnahmen Bekämpfung Mietnomaden Mieterschutz bei Umwandlung in WEG Berliner Räumung Kappungsgrenze Mieterhöhung Minderungsauschluss Bisher nur,

Mehr

-Vhttp://d-nb.info/

-Vhttp://d-nb.info/ Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Vorwort 13 1 Änderungen der EnEV 2014 Pflichten für Immobilienbesitzer 15 1.1 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen 23 1.1.1 Energieausweis bei Neubauten 23 1.1.2 Energieausweis bei

Mehr

Inhalt III. Inhaltsverzeichnis. I. Vorwort l

Inhalt III. Inhaltsverzeichnis. I. Vorwort l Inhalt I. Vorwort l II. Begriff der Modernisierung 2 1. Nachhaltige Verbesserung der Mietsache 4 2. Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse 7 3. Nachhaltige Einsparung von Energie oder

Mehr

Mieterhöhung nach energetischer Sanierung?

Mieterhöhung nach energetischer Sanierung? Mieterhöhung nach energetischer Sanierung? Referent: Rolf Janßen Geschäftsführer DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.v. Energiepunkt Frankfurt Vorträge im Sophienhof, 14.05.2013 Modernisierung:

Mehr

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Grenzen der Modernisierungsmieterhöhung Anmerkung zu Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom , VIII ZR 28/17

Grenzen der Modernisierungsmieterhöhung Anmerkung zu Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom , VIII ZR 28/17 Grenzen der Modernisierungsmieterhöhung Anmerkung zu Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 212017, VIII ZR 28/17 I. In der Praxis spielen im Wohnraummietrecht zwei Erhöhungsmöglichkeiten eine wesentliche

Mehr

VI. Ankündigungspflicht der Modernisierungsmaßnahme Grundsatz Ausnahme: Bagatellmaßnahmen... 61

VI. Ankündigungspflicht der Modernisierungsmaßnahme Grundsatz Ausnahme: Bagatellmaßnahmen... 61 Inhalt I. Vorwort... 1 II. Begriff der Modernisierung... 2 1. Energetische Modernisierung... 4 2. Sonstige energetische Baumaßnahmen... 6 3. Nachhaltige Reduzierung des Wasserverbrauchs... 6 4. Nachhaltige

Mehr

Energetische Sanierung Modernisierung und Mieterhöhung im Wohnraummietrecht. RA Gerhard Frieser

Energetische Sanierung Modernisierung und Mieterhöhung im Wohnraummietrecht. RA Gerhard Frieser Energetische Sanierung Modernisierung und Mieterhöhung im Wohnraummietrecht RA Gerhard Frieser Überblick Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Maßnahme

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

Modernisierungsfristen 2016: Bis wann Sie mit mehr Miete rechnen können

Modernisierungsfristen 2016: Bis wann Sie mit mehr Miete rechnen können Modernisierungsfristen 2016: Bis wann Sie mit mehr Miete rechnen können Foto: Less Cunliffe - Fotolia.com Sie stecken viel Geld in die Dämmung Ihrer Fassade, die neue Heizung oder die neuen Fenster. Mit

Mehr

Modernisierung: Wann und wie Sie Ihre Miete erhöhen können

Modernisierung: Wann und wie Sie Ihre Miete erhöhen können Modernisierung: Wann und wie Sie Ihre Miete erhöhen können Foto: Jürgen Fälchle - Fotolia.com Wer investiert, der muss auch schauen, dass unterm Strich die Rendite stimmt. Modernisieren Sie Ihr Mietshaus,

Mehr

14. Pantaenius-Immobilientagung Sofitel in München

14. Pantaenius-Immobilientagung Sofitel in München 14. Pantaenius-Immobilientagung Sofitel in München Mietrechtsänderungsgesetz - die wichtigsten Änderungen für die Praxis Ruth Breiholdt, Rechtsanwältin Hamburg - und aus München. S. 1 Mietrechtsänderungsgesetz

Mehr

Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum

Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum Veranstaltung Haus & Grund Landsberg am 14.04.2011 Thema: Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum 1. Mieterhöhung nach Modernisierung 2. Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete 3. Staffelmiete

Mehr

Das neue Mietrecht wesentliche Neuregelungen und Tipps zur praktischen Umsetzung

Das neue Mietrecht wesentliche Neuregelungen und Tipps zur praktischen Umsetzung Das neue Mietrecht wesentliche Neuregelungen und Tipps zur praktischen Umsetzung Ralph Klinkel Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Darmstadt, den 08.11.2013

Mehr

Einführung in das Wohnungsmietrecht

Einführung in das Wohnungsmietrecht Einführung in das Wohnungsmietrecht Prof. Dr. Ingo Fritsche Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen 1. Auflage ISSN Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung ist, soweit

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 25

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 25 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 25 $1 Modernisierungsmaßnahmen ( 555 b BGB) 27 A. Einleitung/Grundsätze 27 I. Die Modernisierungsvarianten im Überblick 27 II. Generelle Voraussetzungen

Mehr

Revision KTrechts KTlinks 1 Bearbeiter

Revision KTrechts KTlinks 1 Bearbeiter Revision KTrechts KTlinks 1 Bearbeiter Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV 1 Überblick: Die Mietrechtsnovelle 2013... 1 I. Energetische Modernisierung... 2

Mehr

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ... ... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-

Mehr

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG Modernisierungsmaßnahmen in der WEG Voraussetzungen und Grenzen der Beschlussfassung 14. Oktober 2016 2 Gliederung 1. Ausgangslage 2. Sondereigentum 3. Gemeinschaftseigentum 4. Verwaltung 5. Beschlüsse

Mehr

Abkürzungsverzeichnis Kapitel - Einleitung 15

Abkürzungsverzeichnis Kapitel - Einleitung 15 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 1. Kapitel - Einleitung 15 A. Ausgewählte Problembereiche - Entkopplung der Duldungspflicht von der Modernisierungsumlage 17 I. Der Begriff der Energieeinsparung

Mehr

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar. Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Mehr

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

22. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht Mietrechtsreform 2012 und die Auswirkungen auf die Praxis der Hausverwaltung

22. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht Mietrechtsreform 2012 und die Auswirkungen auf die Praxis der Hausverwaltung 22. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht Mietrechtsreform 2012 und die Auswirkungen auf die Praxis der Hausverwaltung 1 Die Mietrechtsreform 2012 wichtige Änderungen Jens Grundei Rechtsanwalt,

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...

Mehr

IWD - Energetische Modernisierung im Gebäudebestand - Welche Anreize liefert das deutsche Mietrecht?

IWD - Energetische Modernisierung im Gebäudebestand - Welche Anreize liefert das deutsche Mietrecht? Seite 1 Dokument 8 von 11 wohnrechtliche blätter wobl 2016, 214 Heft 6 v. 01.06.2016 Aufsätze IWD - Energetische Modernisierung im Gebäudebestand - Welche Anreize liefert das deutsche Mietrecht? Matthias

Mehr

Inhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III

Inhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III Inhalt 1. Teil: Einleitung... 1 Auswirkungen verfassungsrechtlicher Natur/Staatsrecht, Grundrechtseinschränkung... 2 Auswirkungen auf die Entwicklung der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete... 3 Auswirkungen

Mehr

GETEC Gebäude.Energie.Technik

GETEC Gebäude.Energie.Technik Fremdfinanzierte energetische Maßnahmen in der Wohnungseigentümergemeinschaft GETEC Gebäude.Energie.Technik Messe Freiburg 26.02.2016 Dr. Markus Klimsch, Freiburg Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und

Mehr

Große Solarthermieanlagen in Mehrfamilienhäusern

Große Solarthermieanlagen in Mehrfamilienhäusern Große Solarthermieanlagen in Mehrfamilienhäusern Förderung und Finanzierung im Mietwohnungsbau Programm Vorstellung Rechtsfragen Zuschüsse und Förderungen Miete Fragen & Diskussion Vorstellung Rechtsfragen

Mehr

GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz

GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln MietRÄndG Mai 2013 Herausgeber:

Mehr

AUSWIRKUNGEN DER MIETRECHTSREFORM AUF DIE WEG-VERWALTUNG

AUSWIRKUNGEN DER MIETRECHTSREFORM AUF DIE WEG-VERWALTUNG AUSWIRKUNGEN DER MIETRECHTSREFORM AUF DIE WEG-VERWALTUNG am 08.11.2013 Jost Emmerich Richter am Amtsgericht München 2 Ziele des MietRÄndG Übersicht über die Neuerungen Relevanz für die WEG Verwaltung Auswirkungen

Mehr

Das Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen

Das Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen Das Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen Vorschläge der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft 23.06.2009 Geschäftsführender Verband:

Mehr

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017 Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 47 Die richtige Mieterhöhung RA Robert Becker Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 48 Die richtige

Mehr

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN?

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? ENERGETISCHE MODERNISIERUNGSMAßNAHMEN BEI WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin / Köln Energetische Modernisierung

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus

Gelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,

Mehr

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33 Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber

Mehr

Rechtliche Möglichkeiten bei der Heizungsmodernisierung

Rechtliche Möglichkeiten bei der Heizungsmodernisierung Seite 1 Rechtliche Möglichkeiten bei der Heizungsmodernisierung I. Einleitung In Deutschland wird zukünftig mehr saniert oder modernisiert werden als neu gebaut wird. So entsprechen nach Aussage des Bundesindustrieverbands

Mehr

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung

Mehr

Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht

Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht Muss der Mieter jede Modernisierung dulden? Eine häufig von unseren Mitgliedern gestellte Frage. Darf der Mieter Modernisierungsmaßnahmen ablehnen? Wie ist

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Solarthermie in der Wohnungswirtschaft

Rechtliche Rahmenbedingungen für Solarthermie in der Wohnungswirtschaft Rechtliche Rahmenbedingungen für Slarthermie in der Whnungswirtschaft Rechtsanwältin Margarete v. Oppen Geiser & vn Oppen Rechtsanwälte Partnerschaft Geiser & vn Oppen Seite 1 Übersicht I. Mietrecht II.

Mehr

Mieterhöhung nach Modernisierung: zuletzt aktualisiert am ; Nachahmung, Nachdruck und Vervielfältigung nicht gestattet.

Mieterhöhung nach Modernisierung: zuletzt aktualisiert am ; Nachahmung, Nachdruck und Vervielfältigung nicht gestattet. 1 Hinweisblatt für Vermieter Eine Mieterhöhung nach Modernisierung kommt für Sie als Vermieter in Betracht, wenn: 1. eine Modernisierungsmaßnahme nach 555 b Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB von Ihnen an der Mietsache

Mehr

Konsequenzen für den Mieter:

Konsequenzen für den Mieter: Weitere Härtegründe, die die Duldungspflicht des Mieters auf Dauer oder zeitweise ausschließen können, sind z. B. hohes Alter oder Krankheit. Auch Schwangerschaft im fortgesetzten Stadium gehört zu den

Mehr

Modernisierung der Mietwohnung

Modernisierung der Mietwohnung NomosPraxis Modernisierung der Mietwohnung Bearbeitet von Dr. Tobias Mahlstedt 1. Auflage 2014. Buch. 270 S. Kartoniert ISBN 978 3 8487 0795 9 Recht > Zivilrecht > Mietrecht, Immobilienrecht > Mietrecht,

Mehr

Immobilienbestandsmanagement. Mieterhöhungsmöglichkeiten Rainer Hummelsheim

Immobilienbestandsmanagement. Mieterhöhungsmöglichkeiten Rainer Hummelsheim Immobilienbestandsmanagement Mieterhöhungsmöglichkeiten Rainer Hummelsheim Mieterhöhungsmöglichkeiten Preisfreier Wohnraum Preisgebundener Wohnraum Gewerberaum Dipl.-Kfm. Rainer Hummelsheim, Gebäudeverwaltung

Mehr

Lernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Musterlösungen zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau

Lernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Musterlösungen zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau 558-1) Folgende Wohnungs-Angaben liegen vor: Mietvertrag vom 1. Okt. X1, Wohnfläche 90 qm, Grundmiete 585,-, BeKo-VZ 207,-, ortsübliche Vergleichsmiete 6,90 /qm/mo Zu welchem Datum kann frühestens eine

Mehr

SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 11 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Mieterhöhung wegen Modernisierung

SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 11 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Mieterhöhung wegen Modernisierung Mieterhöhung wegen Modernisierung von Franz Rustige, Eitorf/Sieg (Fortsetzung von 10/03, Seite 222) Härtefälle Ob ein Härtefall vorliegt, muss unter folgenden Gesichtspunkten geprüft werden: 1. Bauliche

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 2. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 2. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 164/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. März 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Die Änderungen im Mietrecht Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Die Änderungen im Mietrecht Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Inhaltsverzeichnis Die Änderungen im Mietrecht 2013 13 Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 14 Das Wärmecontracting 20 Die vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen 27 Kündigungsschutz

Mehr

HAUSVERWALTUNG. Theodor-Heuss-Straße Bad Vilbel.

HAUSVERWALTUNG. Theodor-Heuss-Straße Bad Vilbel. HAUSVERWALTUNG Theodor-Heuss-Straße 46 61118 Bad Vilbel www.ac-immocenter.de info@ac-immocenter.de Telefon 06101 9 88 89 40 Telefax 06101 9 88 89 41 Mobil: 0163 4573743 Die Bedeutung der Hausverwaltung

Mehr

Der neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden -

Der neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden - Der neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden - Vortrag am 28. März 2015 im Dorint-Hotel Mannheim Referent: Rechtsanwalt Frank Starosta, Geschäftsführer

Mehr

556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung Sabine Bösing, Benjamin Raabe, Stefan Schetschorke, Henrik Solf, Dr. Rainer Tietzsch, Wibke Werner Reform des Miethöherechts - Normen 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung (1)

Mehr

Übersicht der Vorschriften aus dem BGB und der ZPO, die durch das Mietrechtsänderungsgesetz zum geändert bzw. neu eingeführt worden sind:

Übersicht der Vorschriften aus dem BGB und der ZPO, die durch das Mietrechtsänderungsgesetz zum geändert bzw. neu eingeführt worden sind: Übersicht der Vorschriften aus dem BGB und der ZPO, die durch das Mietrechtsänderungsgesetz zum 01.05.2013 geändert bzw. neu eingeführt worden sind: 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

Mehr

Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges?

Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Aachener Str. 1053-1055 50858 Köln 0221-1792910 luetzenkirchen@ld-ra.de Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Dr. Klaus Lützenkirchen Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet-

Mehr

Rundschreiben 03/2013. Thema: Mietrechtsänderungsgesetz / Mietrecht

Rundschreiben 03/2013. Thema: Mietrechtsänderungsgesetz / Mietrecht Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:

Mehr

Mietrecht für Vermieter von A-Z

Mietrecht für Vermieter von A-Z Mietrecht für Vermieter von A-Z von Rudolf Stürzer, Michael Koch 2. Auflage Mietrecht für Vermieter von A-Z Stürzer / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

B & K Special II. Mieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen. - Ein Überblick über Möglichkeiten und Grenzen - 10/2014. I.

B & K Special II. Mieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen. - Ein Überblick über Möglichkeiten und Grenzen - 10/2014. I. 10/2014 B & K Special II Mieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen - Ein Überblick über Möglichkeiten und Grenzen - I. Ausgangslage Sie sind oder werden demnächst Vermieter oder Mieter von Wohnraum.

Mehr

Das Vermieter-Praxishandbuch

Das Vermieter-Praxishandbuch Haufe Praxisratgeber Das Vermieter-Praxishandbuch von RA Rudolf Stürzer, RA Michael Koch, Rain Birgit Noack, Rain Martina Westner 5. Auflage 2010 Das Vermieter-Praxishandbuch Stürzer / Koch / Noack / et

Mehr

Möglichkeiten aus der Novellierung des Miet- und WEG-Rechts

Möglichkeiten aus der Novellierung des Miet- und WEG-Rechts Möglichkeiten aus der Novellierung des Miet- und WEG-Rechts Modernisierung der Wärmeversorgung - Mietrechtsänderungsgesetz 2013 und seine Auswirkungen für Vermieter und Eigentümer Referent: Rechtsanwalt

Mehr

Mieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen

Mieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen Mieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen - Ein Überblick über Möglichkeiten und Grenzen - I. Ausgangslage Sie sind oder werden demnächst Vermieter oder Mieter von Wohnraum. Sie fragen sich, welche Möglichkeiten

Mehr

Synopse : derzeitige Rechtslage und Regierungsentwurf vom !

Synopse : derzeitige Rechtslage und Regierungsentwurf vom ! Synopse : derzeitige Rechtslage und vom 23.5.2012! Die Synopse enthält alle Änderungen in BGB und ZPO. Die Änderungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage sind durch rote Farbe kenntlich gemacht. Minderung

Mehr

Thema: Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) / Mietrecht ÄNDERUNGS- mit Mängeln GESETZ. am Bau. Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Thema: Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) / Mietrecht ÄNDERUNGS- mit Mängeln GESETZ. am Bau. Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thema: Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) / Mietrecht NACHTRÄGE / MIETRECHTS- UMGANG ÄNDERUNGS- mit Mängeln GESETZ am Bau Dr. Andreas Stangl Kanzlei am Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau und Architektenrecht

Mehr

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study

Mehr

Synopse: derzeitiges Recht und neue Rechtslage ab 1. Mai 2013!

Synopse: derzeitiges Recht und neue Rechtslage ab 1. Mai 2013! Synopse: derzeitiges Recht und neue Rechtslage ab 1. Mai 2013! Die Änderungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage sind durch rote Farbe hervorgehoben. Der Bundesrat hat am 1.2.2013 beschlossen, den Vermittlungsausschuss

Mehr

Modernisierung von Wohnraum zur Energieeinsparung

Modernisierung von Wohnraum zur Energieeinsparung Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag Reihe: Rechtswissenschaften Band 84 Susanne Denkl Modernisierung von Wohnraum zur Energieeinsparung Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Regelungen zu

Mehr

Lernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau

Lernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau Lernfeld 5 Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen Modul - Lernaufgaben Inhalte: Mieterhöhungen nach 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) Mieterhöhungen

Mehr

1. Hohe Energieeinspar- und Klimaschutzpotentiale im Mietwohnbereich

1. Hohe Energieeinspar- und Klimaschutzpotentiale im Mietwohnbereich 17. Januar 2012 Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 5. A. Begründung des Mietverhältnisses 13. I. Vorstellungen der Vertragsparteien 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 5. A. Begründung des Mietverhältnisses 13. I. Vorstellungen der Vertragsparteien 13 sverzeichnis Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 5 A. Begründung des Mietverhältnisses 13 I. Vorstellungen der Vertragsparteien 13 II. Partnersuche" 14 1. Möglichkeiten der Wohnungs-und Mietersuche 14 2. Makler

Mehr

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere

Mehr

Was sich durch das Mietrechtsänderungsgesetz für Mieter/innen ändert

Was sich durch das Mietrechtsänderungsgesetz für Mieter/innen ändert Mietrechtsänderung 2013 Schlechte Aussichten Was sich durch das Mietrechtsänderungsgesetz für Mieter/innen ändert Von Wilhelm Lodde Es ist beschlossene Sache: Das so-genannte Gesetz über die energetische

Mehr

Rechtliche Herausforderungen bei der energetischen Modernisierung

Rechtliche Herausforderungen bei der energetischen Modernisierung Fachtagung für Immobilienverwalter von WEG Rechtliche Herausforderungen bei der energetischen Modernisierung Rechtsanwalt Wolfgang Mattern Geschäftsführender Vorstand des VDI SH/HH/MV e.v. Fachanwalt für

Mehr

Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren

Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren Foto: Tom-Hanisch - Fotolia.com Der BGH kümmert sich um die Schönheitsreparaturen, die Betriebskosten und die Wohnflächenabweichungen. Der Gesetzgeber

Mehr

Mieterhöhung bei Modernisierung

Mieterhöhung bei Modernisierung Info 19 - Mieterhöhung/Modernisierung Mieterhöhung bei Modernisierung von Rechtsanwältin Simone Weber I. Unterschiede zwischen Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung Bei der Mieterhöhung wegen

Mehr

Mustervereinbarung einer Modernisierung durch den Mieter

Mustervereinbarung einer Modernisierung durch den Mieter Mustervereinbarung einer Modernisierung durch den Mieter Zwischen (Vornahme, Name)..., wohnhaft..., Vermieter, und (Vorname, Name)..., Mieter, wird zur Durchführung von baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert

Mehr

434 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 18. März Vom 11. März 2013

434 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 18. März Vom 11. März 2013 434 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 18. März 2013 Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln

Mehr

SchiedsamtsZeitung 76. Jahrgang 2005 Heft 03 Online-Archiv Seite 54a-57 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 76. Jahrgang 2005 Heft 03 Online-Archiv Seite 54a-57 Organ des BDS Zusammenfassung der Änderungen nach der Mietrechtsreform von Franz Rustige, Eitorf/Sieg Ziel des neuen Mietrechts (01.09.2001) Der Gesetzgeber wollte eine Vereinfachung des Mietrechts im Sinne von Klarheit,

Mehr

Berliner Mietspiegel 2011

Berliner Mietspiegel 2011 Berliner Mietspiegel 2011 Mieterhöhungen nach 558 558e BGB unter Bezugnahme auf den Mietspiegel Rechtsanwältin Andrea Klette Dieses Papier soll nur einen groben Überblick verschaffen und zum Verständnis

Mehr

Energieeinsparung und Betriebskosten

Energieeinsparung und Betriebskosten 32. Mietrechtstage des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Hubert Blank Energieeinsparung und Betriebskosten I. Das Energiekonzept der Bundesregierung und das

Mehr

Neues Mietrecht Beschränkungen und Erleichterungen, insbesondere bei energetischer Modernisierung

Neues Mietrecht Beschränkungen und Erleichterungen, insbesondere bei energetischer Modernisierung Neues Mietrecht Beschränkungen und Erleichterungen, insbesondere bei energetischer Modernisierung Vortrag am 09. Juli 2013 im MVV-Hochhaus Referent: Rechtsanwalt Frank Starosta, Geschäftsführer - des Haus-,

Mehr

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung 33. Mietrechtstage in Berchtesgaden 2014 Beispielbild des ESWiD Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Einführung 1. Gegenstand sind nur Entgeltvereinbarungen

Mehr

Bundesrat Drucksache 10/13. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

Bundesrat Drucksache 10/13. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Bundesrat Drucksache 10/13 BRFuss 11.01.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Wo Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung

Mehr

Richtig vermieten. Rechtssicherheit für den Vermieter. von Jürgen Herrlein. 2. Auflage

Richtig vermieten. Rechtssicherheit für den Vermieter. von Jürgen Herrlein. 2. Auflage Richtig vermieten Rechtssicherheit für den Vermieter von Jürgen Herrlein 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 I. Mieterhöhung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Staffelmiete mit Angabe der Erhöhungsbeträge

Mehr

Mietspiegel der Stadt Gröditz

Mietspiegel der Stadt Gröditz Mietspiegel der Stadt Gröditz (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) ab 25. April 2014 Erstellt durch: - Gröditzer Wohnbau eg - Mieterverein Meißen und Umgebung e.v. - Stadtverwaltung Gröditz - Wohnungsgesellschaft

Mehr

36. Mietrechtstage des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis

36. Mietrechtstage des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis 36. Mietrechtstage des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Modernisierung und Erhaltung in der vermieteten Wohnungseigentumsanlage Prof. Dr. Florian Jacoby Berchtesgaden,

Mehr

Große thermische Solaranlagen

Große thermische Solaranlagen Recht und Wirtschaftlichkeit Agenda Projektvorbereitung Recht Wirtschaftlichkeit Agenda Projektvorbereitung Recht Wirtschaftlichkeit Projektvorbereitung Zeitpunkt Wann ist der richtige Zeitpunkt für die

Mehr

M o d e r n i s i e r u n g s m a ß n a h m e n n a c h d e m M i e t r e c h t s ä n d e r u n g s g e s e t z

M o d e r n i s i e r u n g s m a ß n a h m e n n a c h d e m M i e t r e c h t s ä n d e r u n g s g e s e t z M o d e r n i s i e r u n g s m a ß n a h m e n n a c h d e m M i e t r e c h t s ä n d e r u n g s g e s e t z A. Übersicht Die Mietrechtsreform 2013 hatte u. a. das Ziel die energetische Modernisierung

Mehr

Zuhorn & Partner GbR Alfredstraße 239-241 45133 Essen. Fon 0201-842 94-0 Fax 0201-842 94-99 E-Mail: zuhorn@zuhorn.de www.zuhorn.de

Zuhorn & Partner GbR Alfredstraße 239-241 45133 Essen. Fon 0201-842 94-0 Fax 0201-842 94-99 E-Mail: zuhorn@zuhorn.de www.zuhorn.de Zuhorn & Partner GbR Alfredstraße 239-241 45133 Essen Fon 0201-842 94-0 Fax 0201-842 94-99 E-Mail: zuhorn@zuhorn.de www.zuhorn.de Frank Wolske Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt

Mehr

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.

Mehr

Endlich Mieterrechte wieder stärken!

Endlich Mieterrechte wieder stärken! Endlich Mieterrechte wieder stärken! Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 2. Mietrechtsnovelle 12. Oktober 2016 Problemlage Mietrechtsänderungsgesetz zum 1. Mai 2013 Verschiebung des Härteeinwandes

Mehr

Maximale Mieterhöhung: Was ist zulässig & wie kann man sich wehren?

Maximale Mieterhöhung: Was ist zulässig & wie kann man sich wehren? Maximale Mieterhöhung: Was ist zulässig & wie kann man sich wehren? Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Maximale

Mehr