Eingriff und Ausgleich im Naturschutz

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1 Eingriff und Ausgleich im Naturschutz Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs-und Naturschutzplanung Univ. Prof. DI. Dr. Ulrike Pröbstl Peter-Jordanstr.65, A-1180 Wien

2 Die vier Säulen des Naturschutzes Schutzgebiete Naturdenkmal Naturschutzgebiete Nationalpark Landschaftsschutzgebiete Naturparke Bioshärenreservate Artenschutz Rote Listen Lebensraumschutz Biotopverbund Artenschutzabkommen Artenhilfsprogramme Natura 2000 Landschaftsplanung Landschaftsrahmenprogram m Landschaftsentwicklungskonzepte Landschaftsplan Verträglichkeitsprüfung UVP SUP Eingriffsregelung (1976) Begleitplanung FFH-Verträglichkeitsstudie Zeitachse der Einführung... Beginn um 1850 Beginn um 1900 Beginn um 1930 Beginn um 1940

3 Was ist ein Eingriff Die Eingriffsregelung war damals eine der zentralen Neuerungen, da sie auf der ganzen Fläche anzuwenden ist und der Naturschutz so aus einem lediglich auf Schutzgebiete bezogenen "Reservatsdenken" herausgetreten ist. Was ist ein Eingriff? Eingriff im ökologischen Sinn ist jede von außen kommende Wirkung auf ein Ökosystem, die dessen funktionales Gefüge verändert. Während hier der Eingriffsbegriff wertneutral ist, wird er im Naturschutz ausschließlich negativ wertend gebraucht: Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.

4 Was ist ein Eingriff Das Verständnis der dt. Planungspraxis und Rechtgrundlagen Um die Bestimmung der Erheblichkeit bzw. Nachhaltigkeit im Einzelfall zu vereinfachen, haben die Länder in ihren Naturschutzgesetzen teilweise Negativ- oder Positivlisten von Maßnahmen aufgenommen, die dann "per definitionem" in jedem Fall Eingriffe oder keine Eingriffe sind. Straßen, Bewirtschaftungswege, Kiesgruben, Deponien, Schneiteiche, Radwege, Photovoltaikanlagen, Rodelbahn.. "Per Gesetz" ist die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff anzusehen Früher war auch die Siedlungsentwicklung ausgeschlossen, seit 1998 ebenfalls als Eingriff eingestuft. Planungsinstrument in der Regel Landschaftspflegerischer Begleitplan (Bebauungsplan im Siedlungsbereich) und behördlicher Bescheid

5 Vermeidung, Ausgleich und Ersatz Zunächst ist die Vermeidbarkeit des Eingriffes zu prüfen. Diese kann sich auf die gesamte Maßnahme oder Teile davon erstrecken. Sind Beeinträchtigungen unvermeidbar, so ist deren Ausgleichbarkeit zu prüfen, d.h ob die betroffenen Leistungen des Naturhaushalts so wieder hergestellt werden können, dass keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zurückbleiben. Ausgleichsmaßnahmen müssen in engem zeitlichem und örtlichem Bezug zum Eingriff stehen. Sind die Beeinträchtigungen nicht ausgleichbar, wird eine Abwägung notwendig: überwiegen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, ist der Eingriff unzulässig und muss untersagt werden. Überwiegen die anderen Belange, so sind Ersatzmaßnahmen zu leisten. Ersatzmaßnahmen müssen gleichwertig sein und weisen gegenüber dem Ausgleich einen gelockerten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff auf. Abwägung

6 Ultima Ratio: Ersatzzahlungen

7 Eingriffs- und Wirkraum Die schutzgutbezogen teilweise unterschiedlichen Wirkräu me des Vorhabens sind bei der Festlegung des Untersuchungsraums zu beachten

8 Methoden zur Eingriffsermittlung Biotopwertverfahren Verfahren mit Kompensationsfaktoren Verbal argumentative Bewertung Herstellungskostenansatz

9 Anwendung des hessischen Modells auf ein Wohngebiet Angaben zum Bestand Bestand vor Eingriff Sonstiger Acker, intensiv genutzt Sehr stark/völlig versiegelte Fläche Zustand nach Ausgleich Angaben zur Planung 2400 Hecke/Gehölzneupflanzung Einzelbaum, heimisch, standortgerecht Sehr stark/völlig versiegelte Fläche Nahezu versiegelte Fläche, Pflaster Befestigte u. begrünte Flächen, Rasenpfl Dachfläche, nicht begrünt Hausgärten, Straßenbegleitgrün Extensivrasen, Wiesen im bes. Bereich Ausgleichsbetrag: DM Biotopwert Summe ,

10 Vorgaben und Ziele bei der Entwicklung eines Bayerischen Leitfadens Aufnehmen der Schutzgüter Honorieren guter Planung Ausgleichswährung Fläche statt Geld Anpassung an bestehende Konventionen zum Ausgleich von Eingriffen Anpassung an strukturelle Gegebenheiten in Bayern, wie - Flächenstaat - viele kleine Gemeinden - Ausstattung mit Fachpersonal

11 Die gesetzlichen Rahmenbedingungen Anwendung der Eingriffsregelung Die Eingriffsregelung ist ab dem in allen Bundesländern verpflichtend anzuwenden, das bedeutet, es ist in jeder Bauleitplanung zu prüfen und abzuwägen, ob für Eingriffe in Natur und Landschaft durch das Bauen ein Ausgleich erforderlich ist. Entscheidend für die verpflichtende Anwendung ist der abschließende Satzungsbeschluß. Geplantes Neubaugebiet geplanter Eingriff Ausgleich

12 Information zur Eingriffsregelung AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung Dr. Ulrike Pröbstl Landschaftsarchitektin BDLA St. Andrä-Str Etting

13 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Für die Anwendung der Eingriffsregelung wurde ein eigenes bayerisches Modell entwickelt Bemessungsgrundlagen sind 2 Typen a) Intensität des Eingriffs, ablesbar insbesondere am Versiegelungsgrad b) Ausgangsbedingungen von Natur und Landschaft 3 Kategorien

14 Welche Kategorien liegen vor? Hinweise liefern Kategorien und Listen mit Biotoptypen (vgl. Liste 1 a bis 1 c des Leitfadens) Kategorie I Kategorie II Kategorie III umfaßt naturferne und anthropogen stark beeinflußte Biotoptypen ohne Vorkommen von Arten der Roten Liste umfaßt Arten und Lebensräume mit naturnahen und/oder extensiv genutzten Elementen umfaßt naturnahe Biotopund Nutzungstypen unterer Wert oberer Wert unterer Wert oberer Wert z.b. Schotterflächen Intensivrasen auf Sportanlagen z.b. Ackerflächen intensiv genutztes Grünland z. B. Ruderalflächen Siedlungsbegleitgrün Siedlungsgehölze z.b. standortsgemäße Erstaufforstung artenreiches Grünland Feldgehölze oder Hecken z.b. naturnahe standortgerechte Wälder alte Streuobstwiesen Moore, Sümpfe Magerrasen artenreiche Waldränder

15 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs GEBIETE UNTERSCHIEDLICHER BEDEUTUNG FÜR NATURHAUSHALT UND LANDSCHAFTSBILD Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren GEBIETE UNTERSCHIEDLICHER EINGRIFFSSCHWERE Typ A Typ B (hoher Versiegelungs- und (niedriger bis mittlerer Versiegelungsund Nutzungsgrad) Nutzungsgrad) Festgesetzte GRZ > 0,35 oder entsprechene Eingriffsschwere Festgesetzte GRZ < 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere Kategorie I Gebiete geringer Bedeutung: Feld A I Feld B I Ackerflächen intensiv genutztes Grünland, intensiv gepflegte Grünflächen Verrohrte Gewässer Ausgeräumte, strukturarme Agrarlandschaften (vgl. Liste 1 a) Kategorie II Gebiete mittlerer Bedeutung: Feld A II Feld B II Nicht standortgemäße erstaufforstungen und Wälder Bauminseln, Feldgehölze, Hecken, Hohlwege Artenreiches oder extensiv genutztes Grünland, soweit nicht in Liste 1 c erfaßt Auenstandorte Bisherige Ortsrandbereiche mit eingewachsenen Grünstrukturen (vgl. Liste 1 b) Kategorie III Gebiete hoher Bedeutung: Feld A III Feld B III Naturnahe aufgebaute, standortgemäße Wälder mit hohem Anteil standortheimischer Baumarten Ältere Gebüsch- und Heckenlandschaften, artenreiche Waldränder Natürliche und naturnahe Fluß- und Bachabschnitte Flächen mit Klimaausgleichsfunktion für besiedelte Bereiche Historische Kulturlandschaften, Bereiche mit kulturhistorischen Landschaftselementen (vgl. Liste 1 c) 0,3-0,6 0,2-0,5 0,8-1,0 0,5-0,8 (in besonderen Fällen 0,2)* (1,0) - 3,0 (in Ausnahmefällen darüber) 1,0 - (3,0) (in Ausnahmefällen darüber) * unterer Wert bei intensiv genutzten Grünflächen, z.b. bei Trends Spiel- und Sportplätzen neue Angebote mit nur teilweise versiegelten Flächen

16 Ableitung der Kategorie Der Bayerische Leitfaden berücksichtigt, den Fall, dass es sich nicht immer um homogene Landschaftsausschnitte handelt. Auch bei intensiver Landnutzung kann die Beeinträchtigung für das Landschaftsbild gravierend sein. Entsprechende Beispiele lagen im Landkreis Sonthofen vor. Ähnliche Probleme ergaben sich auch bei der Entwicklung von Bahnflächen. Der Leitfaden sieht bei heterogenen Verhältnissen eine schutzgutbezogene Betrachtung vor

17 Wortlaut des Leitfadens, Seite 9/10 Die Einstufung (in Kategorien) wird nach den jeweils vorherrschenden Bedeutungen vorgenommen und soll Flächen gleicher Bedeutung zusammenfassen. Lebensraumkomplexe und Biotopabfolgen mit hoher Dichte naturnaher Strukturen sind ggf. als Einheit zu betrachten. Hinweise, wie eine Teilfläche einzustufen ist, geben die Listen 1 a bis 1 c. Für die Einstufung sind darüber hinaus soweit vorhanden auch örtlich konkretisierte Ziele und Programme des Naturschutzes und der Landschaftspflege (z.b. das Arten- und Biotopschutzprogramm, der Landschaftsplan) heranzuziehen

18 Wortlaut des Leitfadens, Seite 10 Ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Gebietskategorie aufgrund unterschiedlicher Bedeutung der einzelnen Schutzgüter nicht möglich, so entscheidet über die Einordnung der Schwerpunkt der Schutzgüter. Einzelne Schutzgüter, die der ihrer Bedeutung entsprechenden Kategorie so nicht zugeordnet werden können, sind zu vermerken. Bei der Kompensationsermittlung sind diese dann zusätzlich argumentativ abzuhandeln und können zu einer Erhöhung des erforderlichen Ausgleichsumfang führen. (Mündl. Ergänzung zu speziellen Maßnahmen für dieses Schutzgut führen)

19 Ableitung der Kategorie aus dem Bayerischen Leitfaden Zu beachten sind alle Schutzgüter: Zum Beispiel: bei ehemaliger Bahnanlage Boden Kategorie 1 Wasser Kategorie 1 Klima/Luft Kategorie 1 Vegetation und Fauna Kategorie 3 (wg. blauflüglicher Ödlandschrecke) Landschaftsbild Kategorie 1 Bei der Einstufung ist der Schwerpunkt aller Schutzgüter entscheidend, ggf. zusätzliche Abarbeitung der Abweichung Es ist Kategorie 1 zu wählen, allerdings sind für das abweichende Schutzgut, Tiere und Pflanzen, gesonderte Maßnahmen zu treffen.

20 Ableitung der Kategorie aus dem Bayerischen Leitfaden Zu beachten sind alle Schutzgüter: Zum Beispiel: naturnahe Magerwiese mit Vorkommen von Silberdistel und div. Heuschreckenarten Boden Kategorie 2 Wasser Kategorie 1 Klima/Luft Kategorie 3 Vegetation und Fauna Kategorie 3 Landschaftsbild Kategorie 3 Bei der Einstufung ist der Schwerpunkt alle Schutzgüter betreffend entscheidend, ggf. zusätzliche Abarbeitung der Abweichung Es ist eine Einstufung in Kategorie 3 erforderlich.

21 Ableitung der Kategorie aus dem Bayerischen Leitfaden Zu beachten sind alle Schutzgüter: Zum Beispiel: intensiv genutztes Wirtschaftsgrünland Boden Kategorie 1 Wasser Kategorie 1 Klima/Luft Kategorie 1 Vegetation und Fauna Kategorie 1 Landschaftsbild Kategorie 3 Es ist eine Einstufung in Kategorie 1 angemessen, aber es sind spezielle Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf das Landschaftsbild erforderlich. Entweder direkte das LB betreffende oder zusätzliche.

22 Eingriffe in das Landschaftsbild: Flächeninanspruchnahme / Visuelle Wirkung Technische Überprägung von Landschaftsbildräumen (Maßstabsverlust, Dominanz technischer Elemente) und damit Veränderung der qualitativen Ausprägung (Vielfalt, Eigenart und Schönheit) von Landschaftsbildräumen Solarfeld Erlasee

23 Fall 1 Dauerhafter Eingriff: Ausgleich muss ebenso lange bestehen bleiben StellenAausgleich Überlagerung von Ausgleich und Eingriff, Bewertung der vermeidungsmaßnahmen Ermittlung der Beeinträchtigung und Wirkung sowie der Vermeidungsmaßnahmen Bestandsanalyse

24 Fall 2 Temporärer Eingriff: Ausgleich muss verbleibende Beeinträchtigung und den Zeitraum abdecken (z.b. bei Kiesabbau oder Lagerplätzen) bis zur Wiederherstellung Vorher 2009 Selbst wenn nach dem Kiesabbau die selbe Fläche an Biotopen wieder hergestellt wird, ist für den zeitweisen Eingriff dauerhaft Ausgleich zu leisten. Je nach Fallkonstellation ca. 30% der Gesamtfläche Nachher

25 Auswählen geeigneter Ausgleichsmaßnahmen Was eignet sich als Ausgleich? Wo liegen geeignete Ausgleichsflächen? Hier entsteht eine Ausgleichsfläche

26 Was ist eine ökologische Aufwertung? Ausgangs- Maßnahmen Zielzustand Acker Pflanzung und Pflege 4 Jahre Laubmischwald = anerkannte Aufwertung Verbuschter Magerrasen 25 Jahre Entbuschung und Pflege Magerrasen = anerkannte Aufwertung Artenarme Pflege durch magere Streuwiese Mahd, Ausmagerung Artenreicher Magerrasen Pflege verhindert Sukzession zustand = artenreiche Streuwiese artenreicher Trends und neue Angebote Magerrasen? = keine anerkannte Aufwertung

27 Grundsätze für die Aufwertung in Waldflächen Maßnahmen in Verjüngungsbeständen Maßnahmen auf besonderen Standorten Maßnahmen in Pflegebeständen Waldbegründung (z.b. Erstaufforstung )

28 Welche Flächen eignen sich als Ausgleichsflächen? Hinweise auf das Auswertungspotential liefern Kategorien und Listen mit Biotoptypen (vgl. Liste 1 a bis 1 c des Leitfadens) Kategorie I Kategorie II Kategorie III umfaßt naturferne und anthropogen stark beeinflußte Biotoptypen ohne Vorkommen von Arten der Roten Liste umfaßt Arten und Lebensräume mit naturnahen und/oder extensiv genutzten Elementen umfaßt naturnahe Biotopund Nutzungstypen unterer Wert oberer Wert unterer Wert oberer Wert z.b. Schotterflächen Intensivrasen auf Sportanlagen Beispiele für die Aufwertung z.b. Ackerflächen intensiv genutztes Grünland z. B. Ruderalflächen Siedlungsbegleitgrün Siedlungsgehölze z.b. standortsgemäße Erstaufforstung artenreiches Grünland Feldgehölze oder Hecken z.b. naturnahe standortgerechte Wälder alte Streuobstwiesen Moore, Sümpfe Magerrasen artenreiche Waldränder Erfasst wird der Flächenumfang der aufgewerteten Flächen

29 Modelle für den Ausgleich Modell D: Zeitlich vorgezogener Ausgleich auf einer anderen Fläche ( Ökokonto ) geplante Bebauung 2002 Ausgleich geplante Bebauung 2002 Der Ausgleich wird zeitlich vorgezogen Trends und neue und Angebote erst später dem Bebauungsplan zugeordnet.

30 Vorgehensweise beim Ökokonto 1. Ableitung von möglichen Maßnahmen aus dem Landschaftsplan, FFH-Managementplänen oder anderen Fachplanungen Ackerflächen zum Schutz der wertvollen Altbäume in der Hartholzaue in Dauergrünland überführen 2. Bestandsaufnahme 3. Darstellen der Bedeutung der Maßnahme im räumlichen Gesamtkonzept (Biotopverbund, Förderung von Lebensramtypen, Arten usw.) 4. Festlegen des Entwicklungsziels und der hierfür erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Forstamt und mit der Unteren Naturschutzbehörde 5. Buchung nach Durchführung der Maßnahme Kontoauszug Haben Abbuchung Guthaben

31 Meldepflicht und Kataster für die in Anspruch genommemem Ausgleichsfklächen Im Gemeindegebiet sind Ausgleichsflächen (für Golfplatz, Seniorenheim, Campingplatz, Gewerbe, Schul- und Sportplatzbau, Reitgelände) von 26,3 ha, d.h. 1,5 % der Fläche enthalten.

32 Zusammenfassung und methodische Empfehlungen Umsetzung des Naturschutzes nach dem Verursacherprinzip: Eingriff und Ausgleich ist ein selbstverständlicher Baustein des Naturschutzes Hohe Akzeptanz beim Bürger, Erhaltung von landschaftlicher Qualität, Lebensqualität Schrittweises Abhandeln nach 1. Vermeidung, 2. Ausgleich, 3. Abwägung dann 4. Ersatz bzw. in Sonderfällen 5. Ersatzzahlung sicherstellen Honorieren von Vermeidungsmaßnahmen beim Ausgleichsbedarf Transparente, einfache Methode (Kompensationsfaktoren kit Shutzgutbezug) keine eigene Wissenschaft Konzepte und Hilfestellungen zum Ausgleich, geeigneten Ausgleichsflächen

33 Univ. Prof. DI. Dr. Ulrike Pröbstl Peter-Jordanstr.65, A-1180 Wien Tel.: , Fax: Ulrike.Proebstl@boku.ac.at

34

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