BESTATTUNGEN E. LEVERENZ GMBH. Vorsorgebroschüre
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- Edwina Bader
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 BESTATTUNGEN E. LEVERENZ GMBH Vorsorgebroschüre
2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort: Warum vorsorgen? 3 Die Bestattungsarten 5 Die Grabstättenarten 9 Was wir für Sie tun können 13 Verträge und Versicherungen 15 Erbrecht 17 Die gesetzliche Erbfolge 19 Warum vorsorgen? 21 Vorsorgemöglichkeiten 23 Finanzierung 25 Welche Unterlagen Sie benötigen 27 Totenfürsorgerecht 29 Verfügung für den Todesfall 31 Seite 02 Inhaltsverzeichnis
3 Vorwort: Warum vorsorgen? Seite 03 Warum vorsorgen?
4 Vorsorgen dabei dreht es sich nicht nur um die finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung. Vorsorgen bedeutet auch, sich mit der eigenen Vergänglichkeit und den damit aufkommenden Fragen auseinanderzusetzen. Dies bedeutet einen bewussten Umgang mit dem Thema. Das Gespräch darüber mit der Familie kann manchmal schwerfallen. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, von uns Rat und Hilfe in allen Vorsorgefragen zu erhalten. Dabei kann es sich nur um eine Aufstellung der Kosten handeln oder es kann alles bis ins kleinste Detail geklärt werden. So kann von der Bestattungsart über den -ort, die Auswahl des Sarges, der Dekoration, die Schaltung und das Aussehen einer Zeitungsanzeige alles festgelegt und schriftlich festgehalten werden. In der nachfolgenden Broschüre setzen wir uns mit den Fragen Ihrerseits auseinander, und hoffen, dass Sie viele für Sie nützliche Antworten finden werden. Natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Enne Leverenz und Michael Krüger sowie alle Mitarbeiter Seite 04 Warum vorsorgen?
5 Seite 05 Die Bestattungsarten Die Bestattungsarten
6 Erdbestattung Unter der Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Erdgrab auf dem Friedhof. Die Beisetzung erfolgt dabei immer in einem Sarg. Es ist die älteste und momentan noch gebräuchlichste Form der Beisetzung in Deutschland. Mögliche Grabarten: Wahlgrab, Reihengrab, Anonymes Grab Feuerbestattung Die Feuerbestattung ist neben der Erdbestattung die häufigste Beisetzungsart in Deutschland. Hierbei wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Asche auf einem Friedhof. Zusätzlich zu den Leistungen, die wir für Sie bei einer Erdbestattung übernehmen, übernehmen wir bei einer Feuerbestattung folgende Dinge: Urnenanforderungsschein vom zuständigen Friedhofsamt besorgen Aufklären über die vielfältigen Grabarten bei Urnenbeisetzungen Vor- und Nachteile einer anonymen Urnenbeisetzung erläutern und Alternativen aufzeigen Unterschiede zwischen einer Trauerfeier am Sarg sowie einer Trauerfeier an der Urne erläutern ÜberführendesVerstorbenenvomderTrauerfeierindasKrematorium Nach der Einäscherung die Beisetzung der Urne organisieren. Seite 06 Die Bestattungsarten
7 Seebestattung Die Seebestattung findet nach vorheriger Einäscherung des Verstorbenen statt. Beigesetzt werden dürfen dabei nur spezielle, sich schnell zersetzende Seeurnen. Die Beisetzung kann prinzipiell in allen Weltmeeren stattfinden. Die Urne wird bei einer Seebestattung vom Krematorium direkt an eine darauf spezialisierte Seebestattungsreederei versandt und in Absprache mit uns und den Angehörigen beigesetzt. Eine weitere Möglichkeit, eine Urne zu bestatten, ist die Waldbestattung. Hierbei findet die Beisetzung nicht auf einem herkömmlichen Friedhof, sondern in einem eigens ausgewählten Waldstück statt. Die Urne wird am Fuße eines Baumes beigesetzt. Dieser kann vorher von den Angehörigen, ganz so wie eine herkömmliche Grabstelle, ausgesucht werden. Der Baum wird mit einer nstafel des Verstorbenen versehen. Auf Wunsch kann diese aber auch weggelassen werden. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung erfolgen oder aber bei der Urnenbeisetzung im Wald. Mögliche Grabarten: Urnenwahlgrab, Urnenreihengrab, Anonymes Urnengrab, Pflegefreies Urnengrab, Urnengrab mit Stele, Urnengemeinschaftsgrab, Waldgrab, Kolumbarium, Seebestattung Seite 07 Die Bestattungsarten
8 Seite 08 Die Bestattungsarten
9 Die Grabstättenarten Seite 09 DieGrabstättenarten
10 Die Form der Beisetzung und die Grabart auf dem jeweiligen Friedhof obliegt der Wahl der Angehörigen, sofern der Verstorbene keine Regelung zu Lebzeiten getroffen hat. Es gibt folgende Grabarten: Reihengräber: Reihengräber sind immer Einzelgräber. Sie werden der Reihe nach vergeben, daher rührt der. Nach Ablauf der Ruhefrist, welche je nach Friedhof zwischen 20 und 30 Jahren liegt, können Reihengräber nicht verlängert werden. Es gibt sowohl Sarg- als auch Urnenreihengräber. Wahlgräber: Wahlgräber können verschiedene Grös -sen haben, so dass ggf. mehrere Beisetzungen auf der Grabstelle möglich sind. Die Lage des Wahlgrabes kann ausgesucht werden. Nach Ablauf der Ruhefrist besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, diese zu verlängern. Seite 10 Die Grabstättenarten
11 Gemeinschaftsgräber: Gemeinschaftsgräber gibt es sowohl für Särge als auch für Urnen. Hier sind die genauen Begräbnisplätze nicht gekennzeichnet, stattdessen gibt es einen gemeinsamen Gedenkstein, oder eine Säule o.ä.. Die Gestaltung der Grabstätten unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof. Anonyme Beisetzung: Anonyme Beisetzungen erfolgen auf dafür vorgesehenen Rasenfeldern auf dem Friedhof. Es können sowohl Urnen als auch Särge anonym beigesetzt werden. Grabschmuck oder ein Grabstein sind nicht erlaubt. Anonyme Beisetzungen werden in der Regel ohne Beisein der Angehörigen durchgeführt. Baumgräber: Baumgräber sind Stellen innerhalb eines Friedhofes am Fuße eines Baumes. Hier können meist Urnen, auf einigen Friedhöfen auch Särge beigesetzt werden. Häufig kann eine Grabplatte zur Kennzeichnung gelegt werden. Baumgräber stehen nur auf einigen Friedhöfen zur Verfügung. Seite 11 DieGrabstättenarten
12 Bestattungswälder: Hierbei handelt es sich um naturbelassene Waldstücke, wo die Beisetzung am Fuße eines Baumes stattfindet. Es können nur Urnen beigesetzt werden. Um den natürlichen Waldcharakter zu erhalten, sind keine Grabmale und Blumen erlaubt. Urnenwand/Kolumbarium: Hierbei wird die Urne oberirdisch in einer dafür vorgesehenen Nische "beigesetzt". Die Nische wird im Anschluss mit einer Glas- oder Steinplatte versiegelt. Häufig können persönliche Gegenstände wie z. B. Fotos mit hineingegeben werden. Seebestattung: Bei der Seebeisetzung muss vorher eine Einäscherung stattfinden. Die Urne wird dann durch eine Reederei auf See beigesetzt. In Deutschland ist dies in der Nord- und Ostsee möglich. Die Angehörigen können an der Beisetzung teilnehmen. Seite 12 Die Grabstättenarten
13 Enne Leverenz Michael Krüger Timo Krüger Was wir für Sie tun können Melina Rossius Maren Bauer Walter Leverenz Seite 13 Was wir für Sie tun können
14 Überführung des/der Verstorbenen national und international Beraten zu allen Bestattungsarten Organisation der Trauerfeier und Beisetzung Besorgen von Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt Abmeldung bei den Renten- und Pensionsstellen Abmeldung von Krankenkassen Die Beantragung der Auszahlung von Versicherungen Gestaltung von Todesanzeigen für die Zeitung Erstellen von Trauerdrucksachen, ggf. Versand Online-Gedenkportal Lieferung von Särgen, Urnen, Sterbewäsche Hygienische und kosmetische Behandlung der Verstorbenen, auf Wunsch geschlechterspezifisch (Mann von Mann und Frau von Frau) Offene Aufbahrung im würdigen Rahmen in unserem Räumen, beim Verstorbnen zu Hause oder auf dem Friedhof Fotos des/der Verstorbenen vergrößern und bearbeiten Abnehmen von Fingerabdrücken als Erinnerung Musikalische Gestaltung der Trauerfeier, ggf. Vermittlung von Musikern Vermittlung von weltlichen Trauerrednern/rednerinnen Beratung bei der Trauerfloristik Fotos von den Blumen zur Trauerfeier und dieser im Gesamten Videoaufnahmen oder Livestreams von der Trauerfeier für Verwandte, die dieser nicht beiwohnen können Vermitteln von Steinmetzen und Dauergrabpflege Bereitstellen von kostenlosen Informationsflyern zu Bestattungsarten, Trauerritualen, Patientenverfügung, Rentenansprüchen, Friedhöfen etc. Seite 14 Was wir für Sie tun können
15 Verträge und Versicherungen Rentenversicherung Hat der/die Verstorbene gesetzliche Rente bezogen, so muss der Tod dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Verstirbt ein Ehegatte, so hat die Witwe/der Witwer die Möglichkeit, eine dreimonatige Rentenfortzahlung zu beantragen. Dazu werden die Kontodaten sowie eine Sterbeurkunde benötigt. Die Fortzahlung ersetzt nicht den Antrag auf Witwenrente, welcher separat bei der zuständigen Stelle gestellt wird. Lebensversicherung Für die Auszahlung einer Lebensversicherung wird die Sterbeurkunde sowie der Versicherungsschein benötigt. Je nach Art der Versicherung kann es zusätzlich nötig sein, der Versicherung die Todesursache mitzuteilen. Die Summe wird an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Ist kein Bezugsrecht angegeben, so wird die Summe nur gegen Vorlage des Erbscheins überwiesen. Unfallversicherung Ist eine Unfallversicherung vorhanden, so wird neben der Sterbeurkunde und dem Versicherungsschein zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache benötigt. Krankenkasse Zur Abmeldung der Krankenkasse reicht die Sterbeurkunde aus. Mitversicherte Personen haben vier Wochen Zeit, sich neu zu versichern. Seite 15 Verträge und Versicherungen
16 Berufsgenossenschaften Bei Tod durch einen Arbeits-, Wege-, oder Berufsunfall haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Sterbegeld und Hinterbliebenenversorgung. Auch wenn der/die Verstorbene an einer anerkannten Berufskrankheit verstorben ist, kann Anspruch bestehen. Um diesen zu prüfen, kann die Berufsgenossenschaft ggf. eine Obduktion verlangen. Mietverträge Bei Mietverträgen gilt auch beim Tod des Mieters die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Hierfür wird eine Sterbeurkunde benötigt. Weitere Kündigungen Weiterhin sind die Privathaftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, Telefonverträge, Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Abos sowie Mitgliedschaften in Vereinen zu kündigen. In der Regel genügt hier eine Kopie der Sterbeurkunde. Seite 16 Verträge und Versicherungen
17 Seite 17 Erbrecht Erbrecht
18 Das Testament Es gibt eine Vielzahl von Testamentsformen, die ordentlichen und auch die außerordentlichen. Zu den ordentlichen zählen das private, eigenhändige Testament sowie das öffentliche - notarielle - Testament. Jede Form erhält nur dann seine rechtsverbindliche Gültigkeit, wenn die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. Welches Testament in Frage kommt, und wie es verfasst werden muss, ist von den individuellen Verhältnissen abhängig. Hierzu sollten Sie sich von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Liegt ein Testament vor, so sollte es unverzüglich beim Amtsgericht eingereicht werden. Damit können viele mögliche Differenzen bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen, so ist die Verteilung des Vermögens durch die gesetzliche Erbfolge geregelt. Seite 18 Erbrecht
19 Die gesetzliche Erbfolge Liegt kein Testament vor, so ist vom Gesetzgeber eine strenge Regelung bezüglich der Erbfolge zu beachten. Es erben in folgender Reihenfolge: Erben 1. Ordnung Die Abkömmlinge des/der Verstorbenen, also Kinder, Enkel oder Urenkel. Erben 2. Ordnung Die Eltern des/der Verstorbenen, deren Kinder und Kindeskinder (d.h. Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers). Die Verwandten der 2. Ordnung sind nur erbberechtigt, wenn kein Verwandter 1. Ordnung vorhanden ist. Erben 3. Ordnung Großeltern, deren Kinder und Kindeskinder, Onkel, Cousin etc. Erben 4. Ordnung Diese und alle weiteren folgen sinngemäß den gleichen Regeln wie für die bisherigen Gruppen. Der Ehepartner des/der Verstorbenen besitzt ein eigenes Erbrecht. Somit bildet dies auch gleichzeitig die Ausnahmeregelung. Nach dem deutschen Erbrecht sind grundsätzlich nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder noch entferntere Verwandte haben, erbberechtigt. Seite 19 Erbfolge
20 Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt deshalb nicht z.b. die Schwiegereltern, die Stiefkinder, die Stiefeltern, die angeheiratete Tante und den Onkel, denn mit diesen hatte der Erblasser keine gemeinsamen Vorfahren. Die Adoptivkinder jedoch sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass zunächst alle noch lebenden Verwandten der vorhergehenden Erbordnung berücksichtigt werden, bevor ein Verwandter der nächsten Ordnung etwas erbt. Erbschein Hat der Verstorbene Aktien, Wertpapiere, Grund- und Bodenbesitz, sollte ein Erbschein beim Amtsgericht beantragt werden. Zudem verlangen die Banken in der Regel die Vorlage eines Erbscheines. Der Erbschein kann von den Erben beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Diese Informationen sollen Ihnen nur einen kleinen Einblick in diesen Bereich verschaffen. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Deshalb sollten Sie auf den Rat eines Anwalts oder Notars nicht verzichten. Seite 20 Erbfolge
21 Seite 21 Warum vorsorgen? Warum vorsorgen?
22 Wenn Sie alleine sind Wenn Sie alleine sind, kann eine Bestattungsvorsorge sehr sinnvoll sein. Sie können im Gespräch mit uns festlegen, worauf Sie Wert legen. Ob es um die Bestattungsart geht, den Ablauf der Trauerfeier, die Auswahl der Grabstelle oder die finanzielle Absicherung der Bestattung im Voraus. Wenn Sie Familie haben Auch wenn Sie Familie haben, kann ein Vorsorgegespräch sinnvoll sein. Sei es, weil die Verwandten weiter weg oder im Ausland wohnen, oder um diese von wichtigen zu treffenden Entscheidungen zu entlasten. In jedem Fall sollten Sie ihre Wünsche auch mit der Familie besprechen, oft haben die Angehörigen ganz eigene Vorstellungen von der Bestattung. Dies zu klären, bevor der Ernstfall eintritt, schafft für alle ein Stück Sicherheit und Klarheit. Häufig stellt man dabei auch fest, dass man bestimmte Entscheidungen, wie ein pflegefreies Grab, welches die Familie entlasten soll, für diese gar keine Belastung darstellt, sondern ein wichtiger Baustein der Trauerarbeit darstellen kann. Seite 22 Warum vorsorgen?
23 Vorsorgemöglichkeiten Seite 23 Vorsorgemöglichkeiten
24 Eine Bestattungsvorsorge muss nicht immer in Form eines Vorsorgevertrages getroffen werden. Sie können auch inoffiziele Regelungen mit Ihrer Familie treffen oder eine private Vorsorgemappe anlegen. Auch ob die Bestattung im Voraus gezahlt wird, und in welcher Form, bleibt Ihre persönliche Entscheidung. Dies hängt mit Ihrer persönlichen Situation zusammen. Welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist, können Sie gerne mit unseren Mitarbeitern besprechen. Informationsgespräch In einem unverbindlichen Informationsgespräch mit uns können Sie sich zunächst über die Möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Wünsche informieren. Auch können wir Ihnen im Anschluss daran eine schriftliche Kostenaufstellung erstellen. Vorsorgevertrag Möchten Sie Ihre Wünsche zur Bestattung schriftlich fixieren, so können Sie diese in einem Vorsorgevertrag mit uns festhalten. Dieser gibt entweder die grobe Richtung vor, und überlässt die genauen Details den Angehörigen. Oder aber Sie legen alles ganz genau zu Lebzeiten fest. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Seite 24 Vorsorgemöglichkeiten
25 Seite 25 Finanzierung Finanzierung
26 Möchten Sie Ihre Bestattungsvorsorge im Vorwege finanzell absichern, so haben Sie dazu bei uns zwei Möglichkeiten: Einzahlung des zuvor ermittelten Geldbetrages bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG - Betrag ist unabhängig vom Bestatter, über den der Vertrag geschlossen wurde, z.b. im Falle einer Insolvenz des Bestatters - Absicherung des Geldbetrages durch eine Bankbürgschaft - Kostenlose Überführung bei Tod im Ausland - Betrag ist zweckgebunden für die Bestattung Abschluss einer Sterbegeldversicherung über die Nürnberger Versicherung - ohne Gesundheitsprüfung - Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr - bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz - 3-jährige Ausschlussfrist bei Suizid - bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt folgende Staffelung: Monat: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge Monat: 25 % der Versicherungssumme Monat: 50 % der Verischerungssumme Monat: 75 % der Versicherungssumme -nach18.monatenvollerversicherungsschutz,d.h.versicherungssummezzgl. anteiliger Überschussbeteiligung - begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr - Versicherungssummen variabel von EUR 2.000,- bis EUR ,- Ob und in welcher Form eine finanzielle Absicherung notwendig ist, hängt von den individuellen Lebensverhältnissen ab. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie dazu gern. Seite 26 Finanzierung
27 Welche Unterlagen Sie benötigen Seite 27 Welche Unterlagen Sie benötigen
28 Bei einem Trauerfall benötigen Sie für die Bestattung einige Unterlagen. Es ist sinnvoll, diese leicht auffindbar zusammenzustellen - am besten in einem dafür vorgesehenen Vorsorgeordner. Sollten einige Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, so helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Neubeschaffung. Unterlagen Aufbewahrungsort Geburtsurkunde (bei Ledigen) Familienbuch/Heiratsurkunde (bei Verheirateten) Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten) Scheidungsurteil (bei Geschiedenen) Krankenkassenkarte Rentenversicherungsnummer Lebensversicherungspolicen Bastattungsvorsorgevertrag Grabbrief (bei vorhandenem Grab) Kleidung Seite 28 Welche Unterlagen Sie benötigen
29 Seite 29 Totenfürsorgerecht Totenfürsorgerecht
30 Bestattungspflichtig und bestattungsberechtigt sind Angehörige ersten Grades in der folgenden Reihenfolge: 1. Ehefrau / Ehemann 2. Kinder / Eltern 3. Bruder / Schwester 4. Neffe / Nichte / Onkel / Tante Wenn Sie diese Reihenfolge umgehen möchten, um zum Beispiel eine Lebensgefährtin oder einen Lebensgefährten einzusetzen, empfiehlt es sich demjenigen eine Bestattungsvollmacht auszustellen. Eine Bestattungsvollmacht ist auch sinnvoll, wenn Unklarheiten vorhanden sind und Sie Streit in der Familie vermeiden möchten. Sie sollten diese Entscheidung aber immer mit dem oder den Betroffenen absprechen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Totenfürsorge in das Bundesregister eintragen zu lassen. Bitte schreiben Sie Ihre Bestattungswünsche nicht in Ihr Testament, da die Eröffnung desselbigen in der Regel erst einige Wochen nach der Beisetzung stattfindet. Seite 30 Totenfürsorgerecht
31 Verfügung für den Todesfall Seite 31 Verfügung für den Todesfall
32 Persönliche Daten des Vorsorgenden: Vornamen: : Geburtsname: Geburtsdatum, -: Anschrift: Telefon: Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden des Ehepartners: Datum und der Eheschließung: Datum und der Scheidung: Todestag und - des Partners: Kinder: minderjährig: volljährig: Religion: Arbeitgeber: Seite 32 Verfügung für den Todesfall
33 Abmeldungen und Versicherungen Krankenkasse: Rentenversicherungsnummer: Zusatzrente: Zusatzrentennummer: Sterbegeldversicherung: Lebensversicherung: Weitere Versicherungen: Ich habe einen Organspendeausweis ja nein Bestattungsvorsorge Ich habe einen Vorsorgevertrag mit der Firma E. Leverenz GmbH ja nein Bei einem anderen Bestatter: Seite 33 Verfügung für den Todesfall
34 Art der Bestattung Ich wünsche eine Erdbestattung Feuerbestattung Seebestattung in der Die Trauerfeier soll stattfinden: Kirche Friedhofskapelle Im Feierraum der Firma Leverenz Anderer Es soll eine offene Aufbahrung stattfinden: ja nein das entscheiden die Angehörigen Es soll eine kirchliche weltliche Trauerfeier sein. Die Trauerrede sollte halten. Musikalische Umrahmung der Trauerfeier (Orgel, CD, Sänger/in, Streichquartett, Trompete, Akkordeon, Chor): Seite 34 Verfügung für den Todesfall
35 Wünsche zum Inhalt der Trauerrede: Wünsche zur Dekoration: Wichtige Rituale: Die Beisetzung soll erfolgen: Friedhof: Grabstelle: Nutzungsberechtigte(r): Letzte Beisetzung ( und Jahr): Steinmetz: Seite 35 Verfügung für den Todesfall
36 Kleidung zur Bestattung: Talar Eigene Kleidung: Persönliche Gegenstände: Ehering anlassen geht an: Schmuck anlassen geht an: Brille anlassen geht an: Sonstiges anlassen geht an: Traueranzeigen und -Karten es soll eine Traueranzeige geschaltet werden in: es sollen Trauerkarten verschickt werden. Seite 36 Verfügung für den Todesfall
37 Adressliste Adresslisten helfen Ihren Angehörigen dabei, die richtigen Personen zu informieren. Vielleicht sind alte Adressbücher schwer lesbar oder aber die Adresse oder Telefonnummer haben sich geändert. Seite 37 Verfügung für den Todesfall
38 Seite 38 Verfügung für den Todesfall
39 Seite 39 Verfügung für den Todesfall
40 Digitaler Nachlass In Zeiten von vermehrten Konten und Vertragsabschlüssen im Internet wird auch der digitale Nachlass immer wichtiger. Wenn Sie Ihren Angehörigen mitteilen, wo Sie überall angemeldet sind und wo Sie die Zugangsdaten aufbewahren, so können diese sich einfacher einen Überblick verschaffen. Ich habe folgende Internetkonten: Facebook google xing Apple Amazon ebay Spotify Netflix weitere: -Konten: Die Kennwörter für meine -Konten und den Rechner/das Smartphone findet ihr: Seite 40 Verfügung für den Todesfall
41 Hamburg-Lohbrügge Lohbrügger Landstraße 145 A Hamburg Tel. 040 / Embsen Butenkampsweg Embsen Tel / info@leverenz-bestattungen.de Stand: 12/2016
Vorsorge - eine Sorge weniger!
Beerdigungsinstitut Horn-Linden Inh. Martin Linden e.k. Odentaler Weg 6, 42657 Solingen Haus des Abschieds Schwanenstr. 44, 42697 Solingen Tel. (Höhschied):(0212) 81 42 52 Tel. (Ohligs):(0212) 7 17 41
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