Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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1 Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Bericht von Herrn Staatsminister im Hochschulausschuss zum doppelten Abiturjahrgang 2011 am Mit Beschluss vom hat der Bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur bis zum 1. Mai 2009 über folgende Maßnahmen zu berichten: 1. Anhand welcher Strategie und konkreter Maßnahmen will man der weiter wachsenden Nachfrage nach Studienplätzen für die Zukunft gerecht werden? Wie sollen insbesondere für den doppelten Abiturjahrgang 2011 gute Studienbedingungen eröffnet und sichergestellt werden? 2. Wie wird ressortübergreifend eine vorausschauende Planung gewährleistet und für die Hochschulen notwendigen Maßnahmen ergriffen? 3. Mit welchen Auswirkungen ist für den Lehrstellen- und Arbeitsmarkt zu rechnen? Die Staatsregierung wurde ebenfalls gebeten, ihre Haltung zur Frage möglicher neuer Hochschulstandorte, hier insbesondere am Standort Straubing, und deren konkrete Ausgestaltung, darzulegen. Hierzu wird Folgendes ausgeführt: Im Jahr 2011 ist mit ca Abiturienten aus dem letzten Jahrgang des neunjährigen Gymnasiums sowie dem ersten Jahrgang des achtjährigen Gymnasiums zu rechnen. Die Zahl der Studienberechtigten, die 2011 die Schulen verlassen werden, wird voraussichtlich mit rund etwa doppelt so hoch wie im Jahr 2005 liegen. Unter Berücksichtigung der sonstigen Hochschulzugangsberechtigten, der bisherigen Übergangsquote sowie der üblichen zeitlichen Staffelung der Studienaufnahme wird mit rund Studienanfängern im Jahr 2011 und rund Studienanfängern im Jahr 2012 gerechnet. Das bedeutet, dass im Jahr 2011 rd und im Jahr

2 rund mehr Studienanfänger im Vergleich zu 2005 an die Hochschulen kommen. Sowohl aus Gründen einer individuellen Chancengerechtigkeit als auch mit Blick auf die bildungs- und gesellschaftspolitische Chance muss sichergestellt werden, dass diese Studierwilligen die gleichen Studien- und Ausbildungschancen in Bayern haben wie ihre Kollegen früherer Jahrgänge. Die Weichen hierfür sind gestellt, die Umsetzung läuft planmäßig (Frage 1 des Berichtsauftrags): Auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrats vom 12. Juni 2007 zur Schaffung von neuen Studienplätzen, vom 31. Juli 2007 zum Splitting der Abiturprüfungen 2011 und vom 15.Juli 2008 zur Bereitstellung der räumlichen Kapazitäten wurde ein Bündel von Maßnahmen eingeleitet mit dem Ziel, den Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs und der nachfolgenden starken Jahrgänge adäquate Studienmöglichkeiten und Studienbedingungen zu bieten. Bei der Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen arbeiteten und arbeiten StMWFK, StMUK, StMAS und Hochschulen ressortübergreifend in diversen Arbeitsgruppen zusammen (Frage 2 des Berichtsauftrags). Zudem wurde das Ausbauprogramm in enger Abstimmung mit den bayerischen Hochschulen erarbeitet. Folgende Maßnahmen sind in Umsetzung: Zur Schaffung von neuen Studienplätzen (Ministerratsbeschluss vom ) hat das StMWFK am 12. Dezember 2008 mit den Hochschulen Zielvereinbarungen abgeschlossen, die Festlegungen enthalten über die konkrete Aufteilung der zusätzlichen Studienplätze auf Hochschulen und Studienfelder, die daraus resultierende Verteilung der Ressourcen sowie die korrespondierenden Gegenleistungen der Hochschulen. Die Umsetzung verläuft planmäßig. An den Hochschulen wurden bislang 1.081,5 Stellen neu geschaffen, davon 542,75 im Jahr 2008 und 538,75 im Jahr Auf die Universitäten entfallen insgesamt 595,5 und auf die Hochschulen für angewandte Wissenschaften 486 Stellen. Der Schwerpunkt bewegt sich bei den Universitäten im Be-

3 - 3 - reich des akademischen Mittelbaus, bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften im W2-Bereich. Zum räumlichen Ausbau (Ministerratsbeschluss vom ) wurden im Programm Zukunft Bayern 2020 Projekte in Höhe von 235 Mio. beschlossen. Darüber hinaus hat der Ministerrat festgestellt, dass auf Seiten der Hochschulen ein zusätzlicher Flächenbedarf von rund qm Hauptnutzfläche besteht, der überwiegend durch Anmietungen sowie durch 19 weitere große Baumaßnahmen gedeckt werden soll. Für die Anmietungen sind im Vollausbau (ab 2011) 15,2 Mio. pro Jahr notwendig, die bis zu diesem Zeitpunkt stufenweise zur Verfügung gestellt werden sollen. Dementsprechend sind im Doppelhaushalt 2009/10 Mittel für Anmietungen in Höhe von 5,0 Mio. Euro in 2009 und 9,25 Mio. Euro in 2010 eingestellt. Der räumliche Ausbau verläuft im Wesentlichen ebenfalls plangemäß. Bei den Baumaßnahmen aus dem Programm Zukunft Bayern 2020 ist überall die Baufreigabe erteilt. Die anderen Maßnahmen befinden sich im Stadium der Planung bis hin zum Bauantrag; teilweise gibt es allerdings Probleme bei Planungs- oder Grundstücksfragen. Entscheidend wird es auch darauf ankommen, ob im Haushalt des StMWFK (Anlage S) im nächsten Doppelhaushalt Mittel im nötigen Umfang ausgewiesen werden können. Schwierigkeiten gibt es ferner bei sogenannten Bestellbauten, wenn die vom Ministerrat festgelegten Flächen nicht mit den im Beschluss vom zugrunde gelegten Mitteln angemietet werden können (z.b. wegen Mietsteigerungen). Begleitend zu diesen Maßnahmen arbeiten im am 18. Januar 2008 unterzeichneten Bündnis Studieren in Bayern Staat, Hochschulen, Wirtschaft, Kommunen und außeruniversitäre Forschungseinrichtung bei der Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen zusammen. Schwerpunkte liegen derzeit auf der Schaffung zusätzlicher Praktikumsplätze für Studierende, der Ausweitung von Kinderbetreuungseinrichtungen und der Akquisition zusätzlicher Räume.

4 - 4 - Aus schulorganisatorischen Gründen wurde das Abitur 2011 gesplittet. Als Folge daraus ergab sich die Frage eines möglichen Studienbeginns im Sommersemester. Zur Studienorganisation für den doppelten Abiturjahrgang wurden, um dem letzten G9-Jahrgang einen nahtlosen Übergang in ein Hochschulstudium zu ermöglichen, Abiturtermin 2011 und Beginn des Sommersemesters 2011 so aufeinander abgestimmt, dass vielfach ein Studienbeginn in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen bereits im Sommersemester ermöglicht wirdst. Die G9- Abiturienten werden frühzeitig zum 2. Mai 2011 entlassen. Das Sommersemester 2011 wird mit deutlich ausgeweitetem Angebot zu diesem Termin beginnen. In den Zielvereinbarungen haben die Hochschulen erklärt, die Möglichkeiten eines Studienbeginns im Sommersemester 2011 in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen deutlich auszuweiten (derzeitiger Stand: bayernweit über 240 Studiengänge zusätzlich). Da zulassungsbeschränkte Studiengänge wegen des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die letzten G9-Abiturienten nicht angeboten werden können, wurde die Möglichkeit geschaffen, bestehende örtliche Zulassungsbeschränkungen im Sommersemester 2011 aufzuheben und stattdessen Eignungsfeststellungsverfahren durchzuführen. Alle G9- Abiturienten erhalten ein Bewerbungszeugnis im Dezember 2010, mit dem sie an Eignungsfeststellungsprüfungen der Hochschulen für einen Studienbeginn im Sommersemester 2011 teilnehmen können. In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen wird es Überbrückungsangebote geben. Konkrete Angebote der Hochschulen liegen z.b. vor für Propädeutika, Sprachkurse, studienvorbereitende Seminare und Brückenkurse. Teilnehmer an Überbrückungsangeboten können nach einer entsprechenden Änderung des Hochschulgesetzes eingeschrieben werden; die Regelstudienzeit verlängert sich (auch um mögliche Nachteile beim Bezug von BAföG-Leistungen zu vermeiden) um ein Semester; es werden keine Studienbeiträge erhoben. Die Angebote zum Sommersemester werden im Lauf des November als Landkarte unter zu finden sein.

5 - 5 - Die Fortzahlung des Kindergeldes ist auch bei Studienbeginn zum WS 2011/12 für die Absolventen des letzten G9-Jahrgangs gesichert. Durch die Entlassung am werden selbst bei Studienbeginn zum Wintersemester 2011 die kritischen 4 Monate ausbildungsfreier Zeit nicht überschritten. Die Frage des Lehrstellen- und Arbeitsmarktes (Frage 3 des Berichtsauftrags) fällt nicht in die Ressortzuständigkeit des StMWFK. Dennoch kann in Abstimmung mit dem Unterrichts- und dem Arbeitsministerium folgende Einschätzung gegeben werden: Für Schüler, die in 2011 eine Ausbildung beginnen wollen, stellt sich die Situation wie folgt dar: Ein Ausbildungsbeginn im Dualen System ( Lehrstelle ) ist nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb in vielen Fällen zu jedem Ersten eines Monats möglich ist zwar ein kurzfristiger Anstieg der Bewerber zu erwarten. Allerdings wirkt dem der deutliche Rückgang der Absolventen der Hauptund Realschule (2011 um Schüler niedriger als 2005) entgegen könnten bis zu Abiturienten zusätzlich eine Berufsausbildung beginnen wollen. Aufgrund des demografischen Wandels ist aber - bei hoffentlich wieder normalisierter Wirtschaftslage - nicht mit Kapazitätsproblemen zu rechnen. In einigen kaufmännischen Berufen, die stark von Abiturienten nachgefragt werden, sind jedoch Verdrängungseffekte nicht auszuschließen. Handlungsbedarf gibt es jedoch noch in folgenden Bereichen: Die Gewinnung qualifizierten Lehrpersonals erfordert attraktive Rahmenbedingungen. Hierzu (Zulagen, Vergaberahmen) finden Verhandlungen zwischen StMWFK und StMF statt. Über eine Anpassung der Grundgehälter wurde bereits Einigung erzielt. Die KMK-Prognose vom geht für Bayern von höheren Studienanfängerzahlen aus, als sie der bayerischen Ausbauplanung (Prognose 2006) zugrunde gelegt worden sind. Die derzeitige Entwicklung der Studienanfänger so die vorläufige Schnellmeldung der Hochschulen zum WS 2009/10 scheint eher in Richtung der KMK-Prognose

6 - 6 - zu gehen. Wenn sich dieser bildungspolitisch erfreuliche Trend fortsetzt, ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Schaffung von weiteren zusätzlichen Studienplätzen unmittelbar nach 2011 unabdingbar (da die Ausbauplanung die Zielmarke 2012 hat, jedoch bereits zu Beginn 2011 im Vollausbau zur Verfügung steht, ist für 2011 genügend Luft vorhanden). Sie darf nicht am Argument mangelnder Finanzierbarkeit scheitern. Hier wird auch um Unterstützung durch den Hochschulausschuss gebeten. Die Stellen des Ausbauprogramms werden derzeit aus Sonderprogrammen finanziert. Zur Anschlussfinanzierung sieht der Ministerratsbeschluss vom einen Stellentransfer ab 2011 vom Epl. 05 in den Epl. 15 vor. Fakt ist, dass die geschaffenen Stellen auf Dauer zu sichern sind, zumal die Zahl der Studierenden bis mindestens 2016 weiter steigen wird. Hierzu wird nachhaltige Unterstützung durch den Hochschulausschuss notwendig sein. Für die Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs ist die rechtzeitige Etablierung eines leistungsfähigen Serviceverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen von besonderer Bedeutung. Das StMWFK setzt sich gegenüber dem Bund und in der KMK nachdrücklich dafür ein, das im Juni 2008 beschlossene dialogorientierte Serviceverfahren zumindest in wesentlichen Teilen möglichst bald (und nicht erst zum WS 2011/12) anwenden zu können. Hinsichtlich der Humanmedizin sieht das Programm der Vorgängerregierung keinen Ausbau vor. In der Tat ist bei den harten Numerusclausus-Fächern, die in das zentrale Vergabeverfahren bei der ZVS einbezogen sind, grundsätzlich ein gezielter Ausbau nur für bayerische Studienbewerber nicht möglich. Der isolierte Aufbau neuer Kapazitäten im Bereich der Humanmedizin in Bayern wäre sehr teuer, käme jedoch nur zu einem geringen Teil (rd %) bayerischen Studienbewerbern zugute. Ein Ausbau in diesem Bereich kann daher nur in bundesweiter Abstimmung erfolgen. Aus Gründen der Zulassungsgerechtigkeit hat sich Herr StM in der KMK für eine Diskussion über Möglichkeiten einer bundesweiten temporären

7 - 7 - Ausweitung der Medizin-Ausbildungskapazitäten für die Zeit der doppelten Abiturjahrgänge eingesetzt. Als erster Schritt konnte bei der Verlängerung des Hochschulpaktes bereits erreicht werden, dass die neuen Länder über durch die demografische Entwicklung frei werdende Studienanfängerplätze aufrecht erhalten. Vorsorglich wurde im Nachtragshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2011 bis 2019 angemeldet. Maßnahmen zur sozialen Flankierung sind zwar im ursprünglichen Ausbauprogramm nicht vorgesehen. Allerdings gibt es auch hier Fortschritte: Derzeit werden mehr als 40 % aller in Deutschland neu entstehenden Wohnheimplätze im Freistaat Bayern errichtet. Als Eigenmittel der Studentenwerke für die Errichtung von Wohnheimplätzen stehen Mittel aus der Wohnheimbaurücklage der Studentenwerke zur Verfügung, die entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bayer. Landtags vom sukzessive bis auf ein bedarfsgerechtes Niveau reduziert werden sollen. Zusätzlich stehen bei der für die Förderung von studentischem Wohnraum zuständigen OBB in ,5 Mio. bereit. Derzeit werden außerhalb des Konjunkturpakets etwa 21 Verpflegungsbetriebe (Mensen und Cafeterien) saniert oder gebaut (z.t. in Planung). Hinzu kommen aus Mitteln des Konjunkturpakets (rund 16 Mio. ) Neubauten bzw. Erweiterungen von Mensen. Der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen (auch) am Hochschulort für Kinder von Hochschulbediensteten wird nach Bayerischem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert. Zusätzlich stehen Zuschussmittel des StMWFK zur Verfügung, die aber nur einen geringen Teil des Bedarfs abdecken könnten. Die Studentenwerke stellen für die Betreuung von Studierendenkindern gegenwärtig rund 630 Plätze mit auf den Studienbetrieb abgestellten Öffnungszeiten zur Verfügung. In den nächsten Jahren sollen rund 250 neue Plätze hinzu kommen. Insgesamt bin ich zuversichtlich, dass wir nicht zuletzt wegen des hohen Engagements unserer bayerischen Hochschulen, für das ich mich nochmals ausdrücklich bedanke unser Ziel erreichen werden, den Abiturien-

8 - 8 - tinnen und Abiturienten des Doppeljahrgangs 2011 dieselben Studierchancen bieten zu können wie den Absolventen früherer Jahrgänge. Eins ist aber klar: Der Aufbau neuer Hochschulstandorte (Anfrage der Abgeordneten Bause, Daxenberger, Gote (GRÜNE) vom (LT- Drs.: 16/1544) betreffend: Ankündigung einer neuen Hochschule in Straubing) wäre kein Beitrag zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs, allein schon aufgrund des zeitlichen Vorlaufs, aber auch aufgrund der Notwendigkeit eines gezielten Einsatzes der begrenzten Haushaltsressourcen. Es gibt keine Hochschulneuerrichtungspläne. Herr StM hat angesichts einer Fülle von Standortwünschen stets klargestellt, dass der Staat entsprechend dem Landtagsbeschluss vom und dem Ministerratsbeschluss vom auf mittlere Sicht keine weitere Hochschule gründen werde. Natürlich kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, wie es langfristig weitergeht. Deshalb kann auch langfristig nichts ausgeschlossen werden. Wenn freilich private Initiativen zur Gründung einer privat getragenen Hochschule führten, ist dies selbstverständlich möglich. Das Wissenschaftsministerium wird für einen solchen Fall, wie auch in der Vergangenheit bei analogen Fällen, beratend zur Seite stehen.

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