FREY RECHTSANWÄLTE. Strategische Beratung Rechtsmanagement FREY RECHTSANWÄLTE

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1 FREY RECHTSANWÄLTE Strategische Beratung Rechtsmanagement FREY RECHTSANWÄLTE Kaiser-Wilhelm-Ring 40, Köln Tel Fax

2 PoliTalk 2010 Einführung: Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts auf die Internetwirtschaft Dr. Dieter Frey, LL.M. (Brügge) Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht FREY Rechtsanwälte, Köln PoliTalk 2010 eco-verband Leistungs- oder Schutzrechte für Berlin, den 25. Februar 2010

3 PoliTalk 2010 Überblick

4 Überblick PoliTalk 2010 Interessenlagen und Positionen Urheberrechtliche Grundlagen Presse, Suchmaschinen, Access-Provider und Nutzer - Rechtspositionen nach geltendem Recht Strukturelle Überlegungen: Leistungsschutzrecht für Fazit 4 FREY RECHTSANWÄLTE

5 PoliTalk 2010 Interessenlagen und Positionen

6 Interessenlagen und Positionen PoliTalk 2010 Leistungsschutzrecht als Lösungsweg gegen Urheberrechtsverletzungen und Umsatzverluste? Koalitionsvertrag befürwortet Leistungsschutzrecht allgemein Bundeskanzlerin: Spannungsgeladenes Geflecht : Hamburger Erklärung Online-Journalisten und Blogger: Internet-Manifest DJV: Zunächst Verbesserung der Position der Urheber Internetwirtschaft: eco-verband: Sorge vor Informationsmonopol BITKOM: Keine staatlich vorgeschriebenen Vergütungsmodelle Engeln (1&1): Sorge vor allgemeiner Internetgebühr Nutzer: Kostenlos-Mentalität? 6 FREY RECHTSANWÄLTE

7 PoliTalk 2010 Urheberrechtliche Grundlagen

8 Urheberrechtliche Grundlagen PoliTalk 2010 Urheberrecht schützt eine persönlich geistige Schöpfung Presseartikel regelmäßig geschützt wegen sprachlicher Gestaltung sowie der Art und Weise der Darstellung Autor (Journalist) ist Rechteinhaber Verlag muss von dem Journalisten Nutzungsrechte erwerben Leistungsschutzrecht schützt wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung bestimmter Werkmittler, z.b. Tonträgerhersteller Filmproduzent Verlage haben kein Leistungsschutzrecht Rechtsposition ergibt sich in erster Linie aus von Autoren abgeleiteten Rechtspositionen Gemeinsamkeit von Urheber- und Leistungsschutzrechten: Ausschließlichkeitsrechte mit gesetzl. Schranken 8 FREY RECHTSANWÄLTE

9 PoliTalk 2010 Presse, Suchmaschinen, Access- Provider und Nutzer - Rechtspositionen nach geltendem Recht

10 Rechtspositionen nach geltendem Recht PoliTalk 2010 Presse im Internet Von Urhebern abgeleitete Rechte (häufig: Total-Buyout) Datenbankhersteller? Ergänzender Leistungsschutz nach UWG? Suchmaschinen Hyperlinks (auch Deep-Links) keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung (BGH: Paperboy) Kurze Textausschnitte (sog. Snippets) - keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung (BGH: Paperboy, aber EuGH: Infopaq) Access-Provider Inhaltsneutrale Übermittlung von Informationen Dritter Keine Nutzungshandlungen im urheberrechtlichen Sinne oder wegen spezifischer Schrankenregelung zustimmungs- und vergütungsfrei Nutzer Abhängig von Nutzungsbedingungen der Presseverleger 10 FREY RECHTSANWÄLTE

11 PoliTalk 2010 Strukturelle Überlegungen - Leistungsschutzrecht für Presseverleger

12 Strukturelle Überlegungen PoliTalk 2010 Leistungsschutzrecht: erhebliche Gewichtsverschiebung zugunsten der Rechtsposition der Presseverleger Reichweite unabhängig vom Urheberrecht Nach bestehender Logik: Schutzbereich würde ohne weiteres auch einzelne Wörter erfassen (vgl. BGH: TV-Total; Metall-auf-Metall) Risiko: Weitreichendes Leistungsschutzrecht könnte Informationsgesellschaft praktisch zum Erliegen bringen Erhebliche Anstrengungen der Feinjustierung erforderlich Viele offene Fragen. 12 FREY RECHTSANWÄLTE

13 Strukturelle Überlegungen PoliTalk 2010 Schutzobjekt eines Leistungsschutzrechts? Reiner Layout-Schutz? Artikel und einzelne Teile von Artikeln? Reichweite des Ausschließlichkeitsanspruchs? Beschränkung des Schutzbereichs (z.b. für Links und Snippets)? Schrankenregelungen? Verhältnis zu Angeboten aus dem Ausland, die in Deutschland genutzt werden? Welche Unternehmen bzw. Personen sollen in den Genuss eines Leistungsschutzrechts kommen? Wie sollen durch ein gesetzliches Leistungsschutzrecht neue Einnahmequellen erschlossen werden? 13 FREY RECHTSANWÄLTE

14 PoliTalk 2010 Fazit

15 Fazit PoliTalk 2010 Neujustierung von Geschäftsmodellen bedarf keiner Gesetzesänderungen Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger wird ein schwieriges Unterfangen: Interessenabwägung Europa- und urheberrechtliche Detailfragen Politische Grundsatzfragen? Soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage isoliert eingeführt werden? Bedarf es eher einer Neuausrichtung des gesamten Urheberrechts in der digitalen Welt? Wieviel und welche Formen staatlicher Intervention verträgt das Internet? 15 FREY RECHTSANWÄLTE

16 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Kontakt: Dr. Dieter Frey, LL.M. (Brügge) FREY RECHTSANWÄLTE Strategische Beratung Rechtsmanagement FREY RECHTSANWÄLTE Kaiser-Wilhelm-Ring 40, Köln Tel Fax

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