Herzlich Willkommen! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2014/15

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1 Herzlich Willkommen! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2014/15 Changing lives. Opening minds. jjjjjjjjjjjjjjjjjlllllllll lllljjjj Stand: 01. August 2014

2 Gliederung: 1. Überblick Gesamtprogramm 2. Allgemeine Förderbedingungen 3. Programmländer 4. Das Stipendium 5. Antragstellung 6. Ende des Auslandsaufenthaltes 7. Rechte und Pflichten 8. Sonderförderung 9. Online Sprachkurse 2

3 1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+ Comenius (Schulbildung) LLP ERASMUS (Hochschulbildung) Grundtvig (Erwachsenenbildung) Leonardo (Berufliche Bildung) Internationale EU-Hochschulprogramme mit Drittländern: ERASMUS Mundus, Tempus, Alfa, Edulink/ Youth in Action...Programm ERASMUS + Laufzeit: /21 Budget: 14,77 Mrd. EUR Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen, persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit verbessern,..attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern, Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern Schlüsselaktion 1: Schlüsselaktion 2: Schlüsselaktion 3: Mobilität von Einzelpersonen Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren Unterstützung politischer Reformen 3

4 ERASMUS+ Schlüsselaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS) - Auslandspraktikum (SMP) Personalmobilität: - Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) 4

5 2. Allgemeine Förderbedingungen Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen Unabhängig von Nationalität und Alter Nur Programmländer Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) Mobilitäten aus der alten Programmgeneration (PLL) werden angerechnet Mittelverfügbarkeit Für SMS Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements (SMS) mit der Gasthochschule Dauer min. 3 Monate (90 Tage) Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden Für SMP Dauer min. 2 Monate (60 Tage) Aufnehmende Einrichtungen: Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) oder beliebige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht: EU-Institutionen (vollständige Liste: Einrichtungen die EU-Programme verwalten Neu: Graduiertenpraktika: Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr Praktikum muss innerhalb eines Jahres durchgeführt und abgeschlossen werden Wird auf die max.12 Monate der Studienphase der Antragsstellung angerechnet 5

6 3. Programmländer Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Programmländer außerhalb der EU Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei Überseeische Gebiete z.b. Grönland, Niederländische Antillen Vollständige Liste zum Download auf unserer HP: ERASMUS+ Allgemeines Informationen zum EU-Programm Die Schweiz ist 2014/15 kein Programmland. 6

7 4. Das Stipendium 1. Förderzeitraum: (z.b. WS14/15 & SS15 oder SS15 & WS15/16 möglich) 2. Förderdauer: Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte für akademische Zwecke anwesend ist. Auch Begrüßungsveranstaltungen oder Kurse zur sprachlichen oder kulturellen Vorbereitung Auch Sprachkurse bei externen Sprachkursanbietern (Bescheinigung über Relevanz für Ihren.Auslandsaufenthalt nötig, erhältlich bei Ihrem DIO) 3. Förderhöhe Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl an sogenannten Zero-Grant-Tagen einbehalten Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit Spezifische Regelungen bei Sonderförderung Ländergruppen: SMS SMP LGI Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen 300 EUR/ Monat 10 EUR/ Tag 420 EUR/ Monat 14 EUR/ Tag LG II Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei 240 EUR/ Monat 8 EUR/ Tag 360 EUR/ Monat 12 EUR/ Tag LG III Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien 180 EUR/ Monat 6 EUR/ Tag 300 EUR/ Monat 10 EUR/ Tag 7

8 4. Das Stipendium Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat angerechnet. Bafög-Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus-Stipendium keinen Einfluss Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen Stipendiengeber Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen Infos unter: 8

9 5. Antragstellung Schritt 1: Departmental International Office DIO [International Office Ihrer Fakultät] Beratung Check Interinstitutional Agreements/Plätze oder Unternehmen und TA-Inhalte Einreichung Learning Agreements (vollständig unterzeichnet) Unterzeichnung Grant Agreement Schritt 2: International Office (Erasmus Büro) Ilka Knippel und Antje Timmermann Einreichung der Bewerbungsunterlagen für das ERASMUS Stipendium: SMS Grant Agreement -> Muss im ORIGINAL vorliegen und vollständig...unterzeichnet und ausgefüllt sein Letter of Acceptance ( ausreichend) SMP Grant Agreement -> Muss im ORIGINAL vorliegen und vollständig...unterzeichnet und ausgefüllt sein Kopie des Learning Agreement Die Deadline für die Antragsstellung für SMS-Mobilitäten ist der 15. August Für SMP muss der Antrag rechtzeitig vor der Mobilität eingereicht werden Bitte informieren Sie sich laufend auf unserer HP, wo wir neue Informationen veröffentlichen sobald sie verfügbar sind: 9

10 6. Ende des Auslandsaufenthaltes Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind Sie verpflichtet, zeitnah (spätestens innerhalb von 30 Tagen) folgende Unterlagen abzugeben: Für SMS Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC) Abzugeben im International Office Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per von der EU Für SMP: Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC) Abzugeben im International Office Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per von der EU Nach Abgabe aller Abschlussdokumente erfolge die Abschlusszahlung je nach Mittelverfügbarkeit 10

11 7. Rechte und Pflichten Wichtigste Inhalte der Studierendencharta Rechte: Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung (Learning Agreement - LA) Keine Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren und Gebühren für den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch die Heimathochschule Erhalt von Leistungsnachweisen Gleichbehandlung und -betreuung wie reguläre Studierende Studienförderung durch Erasmus möglich Pflichten: Nachkommen der ERASMUS-Vereinbarungen im Grant Agreement Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen Verlängerung einer Mobilität einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsdauer Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule Abgabe aller nötigen Unterlagen 11

12 8. Sonderförderung 1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50) Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studien- oder Praktikaaufenthalten Option 1 Pauschal: Erhalt des Höchstbetrag der entsprechenden Ländergruppe Option 2 Individuell: Antrag auf eine Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich) SMS SMP 2. Förderung von Studierenden mit Kind LG I LG II LG III 500 EUR 450 EUR 400 EUR Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studienaufenthalten Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen Erhalt einer festgesetzten Pauschale 125 EUR bei einem Kind 175 EUR bei zwei Kindern 200 EUR bei drei oder mehr Kindern 700 EUR 650 EUR 600 EUR Abbildung: Höchstbeträge der Ländergruppen Beratungsangebot im International Office 12

13 8. Sonderförderung Antragsverfahren: Übliche Mobilitätsformulare Zusätzliches Formular für die Extraförderung (verfügbar vsl. Mitte August 2014) Zusatzformular muss spätestens 2 Monate vor Ausreise vollständig im Büro des International Office vorliegen Kopie des Behindertenausweises (und ggf. Beleg-Nachweis für Mehrkosten) bzw. Nachweis, dass die Kinder mit ins Ausland reisen (z.b. Flugticket) Die Förderung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage verfügbarer Mittel frühe Beantragung lohnt sich! Der Bericht im Mobility Tool ist um die besonderen Aspekte zu ergänzen 13

14 9. Online Sprachkurse EILC (European Intensive Language Courses) gibt es nicht mehr Die EU stellt voraussichtlich ab Herbst 2014 einen Online-Sprachkurs für die 5 großen Sprachen (DE, EN, FR, ES, IT) zur Verfügung. Weitere Sprachen sollen folgen Detaillierte Informationen zur Verfügbarkeit und zum Ablauf folgen 14

15 Ansprechpartner: Ilka Knippel und Antje Timmermann Hochschule Bremen International Office - Erasmus Neustadtswall Bremen Raum SI 57 b Telefon +49 (0) oder Telefax +49 (0) erasmus@hs-bremen.de Sprechzeiten Mo: Uhr Di und Do: Uhr Homepage: 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 16

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