Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst
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1 Seite 401 Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Teil I B 1234 A Nummer 22 Ausgegeben in München am 2. Dezember 2005 Jahrgang 2005 I n h a l t Seite I. Rechtsvorschriften Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufsfachschulordnung Musik Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 26. Juli Druckfehlerberichtigung der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Volksschulordnung F, VSO-F) vom 13. Juli II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht Zulassung von Lernmitteln III. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsregierung, anderer bayerischer Staatsministerien und sonstiger Stellen
2 402 KWMBl I Nr. 22/2005 I. Rechtsvorschriften WFK Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufsfachschulordnung Musik Vom 12. September 2005 (GVBl S. 487)
3 KWMBl I Nr. 22/
4 404 KWMBl I Nr. 22/2005
5 KWMBl I Nr. 22/
6 406 KWMBl I Nr. 22/2005
7 KWMBl I Nr. 22/ Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Thomas Goppel Staatsminister KWMBl I 2005 S. 402
8 408 KWMBl I Nr. 22/ UK Berichtigung (GVBl S. 516) Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Erwin Huber Staatsminister UK Druckfehlerberichtigung (GVBl S. 466)
9 KWMBl I Nr. 22/ II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst 2238-UK Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. November 2005 Nr. V.6-5 K Vorbemerkung Mit der Bekanntmachung Lehrerfortbildung in Bayern vom 9. August 2002 (KWMBl I S. 260) wird ein Prozess der Neubestimmung eingeleitet. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass Veränderungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Kultur neue Anforderungen an die Schule stellen und Weiterentwicklungen in allen Bereichen des schulischen Lehrens und Lernens erfordern. Der Schulsport wird dabei in besonderer Weise durch die zunehmende Ausdifferenzierung des Sportangebots und durch den mit Bewegungsarmut einhergehenden gesellschaftlichen Wandel geprägt. Aus diesem Grund werden im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt, die hauptamtliche bzw. hauptberufliche sowie laufbahnmäßig ausgebildete nebenberufliche Lehrkräfte mit einer Unterrichtsberechtigung für das Fach Sport über ihre universitäre Ausbildung hinaus weiter qualifizieren, in einzelnen Sportarten bzw. Sportbereichen einen den Sicherheitsanforderungen entsprechenden, qualitativ hochwertigen Unterricht erteilen zu können. Alle Weiterbildungsmaßnahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht werden von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport organisiert, durchgeführt und evaluiert. 1. Umfang und Inhalt von Weiterbildungsmaßnahmen 1.1 Weiterbildungsmaßnahmen gliedern sich in der Regel in zwei Teile. Teil I besteht aus einem Vorbereitungs- bzw. Sichtungslehrgang, Teil II aus einem Weiterbildungslehrgang. Sichtungs- und Weiterbildungslehrgänge beinhalten je eine Eignungsfeststellung. 1.2 Die Lehrgangsumfänge richten sich nach den Stundentafeln (s. Ziff. 6). Eine Lehrgangseinheit (LE) entspricht 45 Minuten. 1.3 Grundlage jeder Weiterbildungsmaßnahme ist ein vom Staatsministerium genehmigtes Lehrgangsprogramm, das von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport dem Staatsministeri- um rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zur Genehmigung zugeleitet wird. 1.4 Ausgangspunkt aller Weiterbildungsmaßnahmen sind die Fachlehrpläne Sport der Schulen Bayerns in der jeweils gültigen Fassung und die dort verankerten Sportarten bzw. Sportbereiche. Die Weiterbildungsmaßnahmen umfassen in enger Verzahnung Theorie und Praxis. Neben Technik und Taktik sowie Didaktik und Methodik der jeweiligen Sportart bzw. des jeweiligen Sportbereichs sind in besonderer Weise zu berücksichtigen: die Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten bzw. Sportbereiche sowie die einschlägigen amtlichen Bestimmungen und ggf. die Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes sowie der Material- und Regelkunde. 1.5 Nach dem Sichtungs- bzw. Vorbereitungslehrgang sind im Eigenstudium als Vorbereitung auf den Weiterbildungslehrgang theoretische Kenntnisse zu erwerben. 2. Zulassung zu Weiterbildungsmaßnahmen 2.1 Zu Weiterbildungsmaßnahmen können grundsätzlich hauptamtliche oder hauptberufliche sowie laufbahnmäßig ausgebildete nebenberufliche Lehrkräfte an Schulen zugelassen werden, die über eine Unterrichtsberechtigung für das Fach Sport verfügen. 2.2 Zur Weiterbildung Sport an Berufsschulen können hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte an staatlichen, kommunalen und privaten beruflichen Schulen im höheren und gehobenen Dienst ohne Lehrbefähigung für den Sportunterricht zugelassen werden. 2.3 Die Bewerber sollen über solide Vorerfahrungen in Theorie und Praxis verfügen. 2.4 Für die Anmeldung zum Sichtungs- bzw. Vorbereitungslehrgang sind ggf. zusätzliche Nachweise, wie z.b. Nachweis in Erster Hilfe, erforderlich; hierauf wird in der jeweiligen Ausschreibung gesondert hingewiesen. 2.5 Zum Weiterbildungslehrgang kann nur zugelassen werden, wer am Sichtungs- bzw. Vorbereitungslehrgang mit Erfolg teilgenommen hat. 3. Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen sind verpflichtet, pünktlich, regelmäßig und aktiv an den verbindlichen Veranstaltungen der Lehrgänge teilzunehmen. Kommt ein Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann er frühzeitig ausgeschlossen bzw. nicht zur Eignungsfeststellung zugelassen werden. Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen sind ferner verpflichtet, sich
10 410 KWMBl I Nr. 22/2005 im Selbststudium nach vorgegebenem Begleitmaterial auf die Eignungsfeststellung vorzubereiten. 4. Eignungsfeststellung 4.1 Sichtungs- und Weiterbildungslehrgänge werden jeweils mit einer Eignungsfeststellung abgeschlossen: Beim Sichtungslehrgang wird über die praktische Eignung der Lehrkraft für den Weiterbildungslehrgang befunden. Die mehrteilige theoretisch-praktische Eignungsfeststellung der Weiterbildungslehrgänge beinhaltet auch einen Lehrversuch. 4.2 Die Eignungsfeststellung wird vom Lehrgangsleiter und mindestens einem weiteren Mitglied des jeweiligen Lehrteams beurteilt und bewertet. Der Lehrgangsleiter organisiert und leitet die Eignungsfeststellung und fällt bei Bedarf den Stichentscheid (vgl. Ziff. 5.1). 4.3 Über die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen einer Weiterbildung werden Bescheinigungen von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport ausgestellt und der Lehrkraft sowie der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde zugeleitet. 4.4 Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung dient dem Nachweis der fachlichen Voraussetzungen für die Erteilung des Unterrichts in der jeweiligen Sportart bzw. im jeweiligen Sportbereich oder in Bezug auf die Weiterbildungsmaßnahme Sport an Berufsschulen zur Erteilung des Sportunterrichts an Berufsschulen. 5. Bewertung und Bestehen von Weiterbildungsmaßnahmen 5.1 Die Leistungen in der Eignungsfeststellung werden von den beiden unter Ziff. 4.2 genannten Personen unabhängig voneinander mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Bei unterschiedlichen Bewertungen entscheidet das Votum des Lehrgangsleiters. 5.2 Die Weiterbildungsmaßnahme ist bestanden, wenn jeder Teil der Eignungsfeststellung der einschlägigen Wortbedeutung entsprechend mit mindestens ausreichend abgelegt wurde. 5.3 Wer die Eignungsfeststellung des Weiterbildungslehrgangs aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht vollständig abgelegt hat, kann die fehlenden Teile der Eignungsfeststellung nachholen. 5.4 Eine Weiterbildungsmaßnahme kann als Ganzes einmal wiederholt werden. 6. Stundentafel Weiterbildung Teil I (in LE) Sportarten/Sportbereiche 9 45 Schwimmunterricht an Volksschulen Sportförderunterricht Sport an Berufsschulen Teil II (in LE) 7. Aufhebung von Vorschriften Folgende Bekanntmachungen treten außer Kraft: Bekanntmachung über die Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Durchführung von Grund- und Aufbaulehrgängen in Sport für Lehrer an beruflichen Schulen vom 6. September 1973 (KMBl S.1148), geändert mit Bekanntmachung vom 1. August 1989 (KWMBl I S. 177) Bekanntmachung über Sichtungs- und Weiterbildungslehrgänge in Sportarten des Differenzierten Sportunterrichts für hauptamtliche beziehungsweise hauptberufliche Lehrkräfte an Schulen vom 28. November 1991 (KWMBl I 1992 S. 3) Bekanntmachung über Vorbereitungs- und Weiterbildungslehrgänge für den Sportförderunterricht vom 29. November 1991 (KWMBl I 1992 S. 14) Bekanntmachung über die Weiterbildungsbestimmungen im Fach Sport für Lehrkräfte an Hauptschulen und Förderschulen (Hauptschulstufe) vom 20. Mai 1997 (KWMBl I S. 119) Bekanntmachung über die Weiterbildungsbestimmungen im Fach Sport für Lehrkräfte an Grundschulen und Förderschulen (Grundschulstufe) vom 22. Mai 1997 (KWMBl I S. 124) KWMBl I 2005 S. 409 Dr. B e r g g r e e n - M e r k e l Ministerialdirigentin UK Zulassung von Lernmitteln Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21. November 2005 Nr. III.6-5 S Die nachstehend aufgeführten Lernmittel werden zum Gebrauch im Unterricht an den bayerischen Schulen für die im Einzelnen angegebenen Schularten zugelassen. Die mit * gekennzeichneten Werke verwenden die neue Rechtschreibung. Englisch 1. Lernmittelfreie Lernmittel Allgemein bildende Schulen Grundschule Diesterweg Verlag, Braunschweig: *Bausteine Magic, Bayern, hrsg. v. Piepho: 3: BN 02171, Aufl. 05/Druck A 1, 8,50 A, ZN 193/05-V ( )
11 KWMBl I Nr. 22/ Mathematik Hauptschule Bayerischer Schulbuch Verlag, München: *Mathematik, Ausg. B, v. Brandl u.a.: Buch 7: BN , 1. Aufl. 05, 16,95 A, ZN 167/05-V ( ), zugel. f.d. Jgst. 7 u. M7 Physik / Chemie / Biologie Bayerischer Schulbuch Verlag, München: *Natur entdecken, Ausg. B, hrsg. v. Schurius: 6: BN , 1. Aufl. 05, 16,95 A, ZN 203/05-V ( ) Werken / Textiles Gestalten Wolf im Bildungsverlag EINS, Troisdorf: *Arbeitspraxis, v. Buckel u.a.: 5: BN 32002, 1. Aufl. 05, 17,60 A, ZN 202/05-V ( ) Gymnasium Französisch *À plus! Grammatikheft, zugel. f. Franz. als 1. und 2. FS: 2: v. Gregor, BN , 1. Aufl. 05, 5,95 A, ZN 196/05-G8 ( ), zugel. f.d. Jgst. 6 bzw. 7 Natur und Technik *Natur und Technik, Gymnasium Bayern: Physik 7: v. Fösel u.a., BN , 1. Aufl. 05, 16,50 A, ZN 215/05-G8 ( ) Spanisch *Encuentros Grammatisches Beiheft 1/2, Nuevo edición, v. Schleyer, BN , 2. Aufl., 11,95 A, ZN 143/05-G9 ( ), zugel. f.d. Jgst in Span. als 3. FS, befr. b.z. Abl. d. Schj. 08/09; zugel. ab Jgst. 10 im Elementarkurs (WU) d. spät beg. FS bzw. im GK d. spät beg. FS, ab Jgst. 11 i.d. (die 1. od. 2. FS ersetzenden) spät beg. FS sowie im WU (auch jahrgangsübergreifend), befr. b.z. Abl. d. Schj. 10/11 Sozialkunde Berufliche Schulen Berufsschule *Zur Sache: Sozialkunde für berufliche Schulen in Bayern, hrsg. v. Zinner/Holstein, BN , 1. Aufl. 05, 19,80 A, ZN 217/05-B ( ) Berufsfachschulen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens *In guten Händen, Altenpflege, v. Bremer-Roth u.a.: 1: BN , 1. Aufl. 05/1.Dr. 05, 26,95 A, ZN 207/05-BF ( ), zugel. an BFS f. Altenpflege Thieme Verlag, Stuttgart: *Thiemes Altenpflege, Zeitgemäß und zukunftsweisend (mit CD-ROM), hrsg. v. Köther, BN , Aufl. 05, 59,95 A, ZN 211/05-BF ( ), zugel. an BFS für Altenpflege; die Zulassung beschränkt sich nur auf das gedruckte Buch H i n w e i s : Das nachfolgend genannte Werk gilt nach 17 Abs. 2 ZLV in seiner bezeichneten Auflage weiterhin als zugelassen: *Medizinische Mikrobiologie, v. Kayser u.a., BN , 11. überarb. u. erw. Aufl. 05, 29,95 A, ZN 108/98-BF ( ), zugel. an BFS f. MTA-L Selbstverlag W. Willig, Balingen: Unterrichtsmaterialien für soziale Berufe, hrsg. v. Willig: *7: Geistes- und Sozialwissenschaften pflegereleant, BN 2, 1. Aufl. 05, 22 A, ZN 220/05-BF ( ), zugel. an BFS f. Krankenpflege u. f. Kinderkrankenpflege Englisch Wirtschaftsschule H i n w e i s : Die bis zum Ablauf des Schuljahres 2004/05 für die 4-stufige Realschule ausgesprochene Zulassung des nachfolgend genannten Werks wird auf die Wirtschaftsschule übertragen. Go Ahead, Neue Ausgabe, v. Eastwood u.a.: 7: BN 21912, 1. Aufl. 94, 20,95 A, ZN 223/05-W ( ), befr. b.z. Abl. d. Schj. 07/08 2. Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 455, KWMBl I S. 251) lernmittelfrei sind Erdkunde Allgemein bildende Schulen Realschule Schroedel Verlag, Braunschweig: *Seydlitz Weltatlas Projekt Erde, Bayern, BN 01309, Aufl. 04/Druck A 1 /05, 23,95 A, ZN 27/05-R6 ( )
12 412 KWMBl I Nr. 22/2005 Oldenbourg Druckerei Vertriebs GmbH & Co. KG, Publishing Service Sonnenallee1/II.St., Kirchheim b. München, Postvertriebsstück Gebühr bezahlt 3. Nicht lernmittelfreie, aber zulassungspflichtige Lernmittel Allgemein bildende Schulen Grundschule Deutsch Für sich und andere schreiben *1 2 3 fehlerfrei! Richtig schreiben, v. Müller: 4: BN , 1. Aufl. 05/1. Druck 05, 6,95 A, ZN 187/05-V ( ) Englisch Langenscheidt ELT, München: *JUMP! Activity Book, v. Kieweg u.a.: 1: BN 51081, 2. überarb. Aufl. 05, 6,20 A, ZN 189/05-V ( ), zugel. f.d. Jgst. 3 2: BN 51085, 2. überarb. Aufl. 05, 6,20 A, ZN 191/05-V ( ), zugel. f.d. Jgst. 4 *JUMP! Me-Book, v. Kieweg u.a.: 1: BN 51083, 2. Aufl. 05, 4,95 A, ZN 190/05-V ( ), zugel. f.d. Jgst. 3 2: BN 51087, 2. Aufl. 05, 4,95 A, ZN 192/05-V ( ), zugel. f.d. Jgst. 4 Berufliche Schulen Berufsfachschulen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens *In guten Händen Arbeitsbuch, v. Bäßler u.a.: 1: BN , 1. Aufl. 05/1.Dr. 05, 14,95 A, ZN 208/05-BF ( ), zugel. an BFS f. Altenpflege Englisch Wirtschaftsschule H i n w e i s : Die bis zum Ablauf des Schuljahres 2004/05 für die 4-stufige Realschule ausgesprochene Zulassung des nachfolgend genannten Arbeitsheftes wird auf die Wirtschaftsschule übertragen. Go Ahead Workbook, Neue Ausgabe: 7: v. Heidemeier/Zahn, BN 21920, 1. Aufl. 94, 8,95 A, ZN 223/05-W ( ), befr. b.z. Abl. d. Schj. 07/08 Die Zulassung der Unterrichtswerke tritt am 2. Dezember 2005 in Kraft. E r h a r d Ministerialdirektor KWMBl I 2005 S. 410 Herausgegeben von den Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst, Salvatorstraße 2, München. Vertrieb: Oldenbourg Druckerei Vertriebs GmbH & Co. KG, Publishing Service, Sonnenallee 1/II. St., Kirchheim b. München. Gesamtherstellung: Oldenbourg Druckerei Vertriebs GmbH & Co. KG, Publishing Service, Sonnenallee 1/II. St., Kirchheim b. München. Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst wird im Namen und für Rechnung der Herausgeber von Oldenbourg Druckerei Vertriebs GmbH & Co. KG, Publishing Service, ausgeliefert. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens jeden Jahres bei Oldenbourg Druckerei Vertriebs GmbH & Co. KG, Publishing Service, vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Oldenbourg Druckerei Vertriebs GmbH & Co. KG, Publishing Service, Sonnenallee 1/II. St., Kirchheim b. München, Telefon (089) , Fax (089) Bezugspreis: 64,40 A jährlich einschließlich Porto und Verpackung. Preis der Einzelnummer je nach Umfang zuzüglich Porto und Verpackung. Erscheinungsweise: nach Bedarf, in der Regel vierundzwanzigmal jährlich. Preis der vorliegenden Nummer 4,10 A zuzüglich Porto und Verpackung. ISSN
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