Kommunale Aufgaben im Hochwasserrisikomanagement. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

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1 Kommunale Aufgaben im Hochwasserrisikomanagement Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

2 Die sächsische Hochwasserschutzstrategie Hoheitliche Verantwortung (Staat/Kommune) Aufklären Warnen Bekämpfen Operative HW-Abwehr durch Weitergehende Vorsorge Individuelle Verantwortung (Bürger) Rückhalten und Abwehr durch bautechnische Anlagen Speicher, Rückhaltebecken, Deiche, Retentionssteuerung und schadloser Abfluss durch Gewässerausbau Abflussminderung und Rückhalten in der Fläche Forst, Feldflur, öffentliche Flächen, privater Bereich Keine Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in Raumordnungsplänen für Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete Gefahrenbewusstsein entwickeln, hochwasserangepasste Bauweisen (Standsicherheit, Baumaterialien, Funktionssicherheit) und Flächennutzungen Erhöhen des HW-Schutzniveaus durch Mindern des HW-Anfalls durch Schadobjekte vermeiden durch Technischer Schutz Planerische Vorsorge Flächen- Vorsorge HWEG Eigenvorsorge Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 2

3 Kommunale Aufgaben im Hochwasserschutz Gesetzliche Grundlagen 70 Abs. 1 SächsWG Die Unterhaltung der Gewässer obliegt 2. bei Gewässern II. Ordnung den Gemeinden bei künstlichen Gewässern oder Gewässerteilen [...] demjenigen, der dieses Gewässer angelegt hat. 99 Abs. 4 SächsWG: 1 Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Deichen, Hochwasserschutzmauern, Hochwasserrückhaltebecken [...] (öffentliche Hochwasserschutzanlagen) sind an Gewässern I. Ordnung Aufgabe des Freistaates. 5 Im Übrigen obliegen die Aufgaben nach Satz 1 bei Gewässern II. Ordnung den Gemeinden. 101 SächsWG 1 Die Gemeinden sind verpflichtet, von ihrem Gemeindegebiet Gefahren durch Hochwasser und Eisgang abzuwehren... 3 Die Gefahrenabwehr erstreckt sich auch auf die im Gemeindegebiet liegenden öffentlichen Hochwasserschutzanlagen. 102 SächsWG Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet werden. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 3

4 Grundsätze für den Hochwasserschutz an Gewässern II. Ordnung Soweit aus Gründen des Hochwasserschutzes erforderlich, hat sich auch der Hochwasserschutz an Gewässern II. Ordnung an Hochwasserschutzkonzepten zu orientieren. 99b Abs. 2 Satz 1 SächsWG Wenn erforderlich, dann flussgebietsübergreifende Betrachtung, unter den Unterhaltungslastträgern abgestimmt. (Unterhalb der Gewässer I. Ordnung nur 1 Ebene Flussgebiete) Bestätigung kommunaler Hochwasserschutzkonzepte durch Untere Wasserbehörden. Inhalt und Öffentlichkeitsbeteiligung wie bei Gewässern I. Ordnung. EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (RL 2007/60/EG, HWRMRL): Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos für alle Flussgebiete; ggf. Gefahren- und Risikokarten; ggf. Hochwasserrisiko-Managementpläne vorhandene HWSK werden akzeptiert, wenn sie den Anforderungen der Richtlinie entsprechen! Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 4

5 Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer II. Ordnung "Erforderlichkeit" nach bisheriger Fördersystematik 1. Schadenspotenzial - Schadenspotenzial entlang des Gewässerlaufes erfordert aufeinander abgestimmte komplexe Hochwasserschutzmaßnahmen 2. Auswirkungen auf Gewässer I. Ordnung - Gewässer II. Ordnung hat erhebliche Auswirkung auf Hochwassergeschehen im Gewässer I. Ordnung und bedarf deshalb einer vertieften Untersuchung Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, Art. 4 HWRMRL? Verfahren und Definition "potenzielles signifikantes Risiko" noch nicht endgültig festgelegt. Anhaltspunkt: Festgesetzte Überschwemmungsgebiete indizieren signifikantes Hochwasserrisiko. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 5

6 Mustergliederung eines Hochwasserrisiko-Managementplanes (1) Vorbemerkung: Veranlassung, Zielsetzung unter Berücksichtigung von Art. 1 Abs. 1 HWRMRL, Bearbeitungsgebiet 1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4, 5 HWRMRL) - Karte des Untersuchungsgebietes mit Einzugsgebiets- und Teileinzugsgebietsgrenzen, der Topografie und der Flächennutzung - Beobachtete/historische Hochwässer mit signifikanten Auswirkungen auf menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit - Vergleich der beschriebenen Hochwasserereignisse, Schlussfolgerung für die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und die Signifikanz des dann zu erwartenden Hochwasserrisikos; Bewertung der zu erwartenden nachteiligen Folgen für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit - Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko Soweit kein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt wird, endet hier die Bearbeitung. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 6

7 Mustergliederung eines Hochwasserrisiko-Managementplanes (2) 2. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Art. 6 HWRMRL) Hochwassergefahrenkarten: Intensität (Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten, Verklausungsgefahr, ggf. Erosions-/Sedimentationszonen) bei HQ extrem, HQ 100 und HQ 25 o. ä. Hochwasserrisikokarten: Anzahl der bei den genannten Szenarien betroffenen Einwohner; Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im Gebiet; Anlagen nach Anhang I der Richtlinie 96/61/EG (EPER-Daten!); Kritische Infrastrukturen: Umspannwerke, Energieerzeuger ab 50 MW, Anlagen der Wasserversorgung, Krankenhäuser, Kläranlagen, sonstige Industrieanlagen mit erheblichem Schadens- und/oder Gefährdungspotenzial, wichtige Verkehrswege für die Daseinsvorsorge Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 7

8 Mustergliederung eines Hochwasserrisiko-Managementplanes (3) 3. Hochwasserrisikomanagementplan (Art. 7 HWRMRL) - Beschreibung des Einzugsgebietes (Flächennutzung, sonstige anthropogene Einflüsse, Gewässerausbau, wasserwirtschaftliche Anlagen) - Hydrologische Grundlagen - Hydraulische Berechnungen (Vermessung, DGM, Bemessungsabflüsse; Hydraulische Leistungsfähigkeiten von Gerinne und Kreuzungsbauwerken, Wirkung von Hochwasserschutzanlagen; Ermittlung von Überschwemmungsflächen und -intensitäten, Fließgeschwindigkeiten, Erosion und Sedimentation) - Ermittlung des vorhandenen HWS-Niveaus, Gefährdungs- und Schadenspotenzial (Definition Schutzziele, Schadenspotenzial, Gefahrenanalyse) - Entwicklung von Maßnahmen (Präventive Hochwasserschutzmaßnahmen, Gewässerunterhaltung, Eigenvorsorge, Frühwarnung und Benachrichtigung (LHWZ), Operative Gefahrenabwehr), Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen 4. Strategische Umweltprüfung Anlagen (Karten) Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 8

9 Bedeutung des Hochwasserrisikomanagementplanes Der Hochwasserrisikomanagementplan nach Art. 7 der HWRMRL ist die Grundlage für Maßnahmen gegen Hochwassergefahren im gesamten Gewässereinzugsgebiet: - am Gewässer und in der Fläche - von verschiedenen Maßnahmeträgern - im Rahmen der operativen Gefahrenabwehr und der langfristigen Vorsorge! Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 9

10 Operative Gefahrenabwehr im Hochwasserfall Rechtliche Grundlagen: - 101/102 SächsWG, - kommunale Wasserwehrsatzung Fachliche Grundlagen: - Hochwasserrisikomanagementpläne mit Gefahren- und Risikokarten sowie Ausführungen zu operativen Gefahrenabwehrmaßnahmen - Alarm und Einsatzpläne der kommunalen Wasserwehr Gilt für die Gefahrenabwehr an Gewässern I. und II. Ordnung! Hochwasserrisikomanagementpläne verzahnen präventiven Hochwasserschutz und operative Hochwasserabwehr der Gemeinden - 47 staatliche Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer I. Ordnung - bestehende Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer II. Ordnung und noch zu erarbeitende Hochwasserrisikomanagementpläne Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 10

11 Daraus ergeben sich Handlungserfordernisse für die Kommunen: Aufnahme aller Gewässer in der Unterhaltungslast der jeweiligen Stadt/Gemeinde (G. II. Ordnung und künstliche G.) Einschätzung des potenziellen signifikanten Hochwasserrisikos in den Flussgebieten in enger Abstimmung mit den unteren Wasserbehörden Abstimmung des Ergebnisses auch mit höherer Wasserbehörde im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln für die Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen ( Erforderlichkeitskriterium nach 99b Abs. 2 SächsWG) Erarbeitung von HW-Gefahren- und HW-Risikokarten sowie des HW-Risikomanagementplanes; anschließend umgehend Bestätigung nach 99b Abs. 2 Satz 3 SächsWG WICHTIG: Beschränkung auf das rechtlich UND fachlich Nötigste! Frühzeitige Bürgerbeteiligung schafft Akzeptanz der Maßnahmen bei den Bürgern! Strategische Umweltprüfung! Erste Maßnahmen ggf. parallel umsetzbar! Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 11

12 Umsetzungsfristen: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art.4 HWRMRL): Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten (Art. 6 HWRMRL): Hochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7 HWRMRL): Sächsische Hochwasserschutzkonzepte nach 99b SächsWG integrieren diese drei Bestandteile. Anrechnungstatbestand (Art. 13 HWRMRL): Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos: Keine Bewertung für Flussgebiete, für die - vor dem ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt oder - vor dem die Erstellung von Karten nach Art. 6 bzw. von Hochwasserrisikomanagementplänen nach Art. 7 beschlossen wurde. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten: Karten können verwendet werden, die vor dem erstellt wurden und hinsichtlich ihres Informationsniveaus den Anforderungen des Art. 6 entsprechen Hochwasserrisikomanagementpläne: Pläne können verwendet werden, die vor dem erstellt wurden und hinsichtlich ihres Inhaltes den Anforderungen des Art. 7 entsprechen Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 12

13 Eckpunkte für die Förderung des Hochwasserschutzes an Gewässern II. Ordnung seit 2007 (Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz - RL GH 2007) 1. Förderung der Erstellung von HWSK/HWRMP ( 99b Abs. 2 SächsWG); Nr. 2.1 der RL GH Prüfung der Erforderlichkeit für das Flussgebiet und Einvernehmen der Gemeinden des Flussgebietes 2. Förderung konkreter Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes; Nr. 2.2 der RL GH bei Vorliegen eines HWSK, sofern dieses erforderlich; sonst "HWSK-immanente" Maßnahmen - sofern kein HWSK erforderlich: Nutzen-Kosten-Untersuchung 3. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes; Nr. 2.3 der RL GH im Überschwemmungs- und im Hochwasserentstehungsgebiet - deutliche Verbesserung des Wasserrückhaltes Bis zu 75 % Standard-Fördersatz; bis zu 90 % in besonders bedeutsamen Fällen. Bewilligungsbehörden: Landesdirektionen, Abt. 4 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 13

14 Möglichkeiten für die Bewilligung eines erhöhten Fördersatzes von bis zu 90 v. H. für besonders bedeutende Maßnahmen 1. Förderung der Erstellung von HWSK/HWRMP Gebiete mit Bedeutung für den Hochwasserschutz auch für Gewässer I. Ordnung bzw. für größere Gebiete des Freistaates: Hochwasserentstehungsgebiete nach 100b Abs. 1 SächsWG! 2. Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen Maßnahmen mit besonderen Vorteilen für Unterlieger, die das Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers deutlich übertreffen: - Maßnahme entfaltet ihre Wirkung hauptsächlich in Unterliegergemeinden - Maßnahme entfaltet ihre Wirkung am Gewässer I. Ordnung, ohne dass sie bereits von der Landestalsperrenverwaltung umgesetzt wird. Einzelfallprüfung durch das SMUL! Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 14

15 Staatlich geförderte Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer II. Ordnung Stand:

16 Nr Flussgebiet Rotes Wasser Strengbach OL Kleinliebenau Saubach Kappelbach Wiederitz Oelsabach Rittmitzbach Pösgraben Schwarzer Bach Kleine Eula Butterwasser Bischofswerda Dippoldiswalde Höckendorf Promnitz Zschorlaubach Pöhlwasser Zwönitz II. Ordnung Kleine Striegis Käbschützbach Keppritzbach Gärtitzbach Ellerngraben Gemeinde(n) Altenberg/Geising Schkeuditz Schkeuditz Wermsdorf Chemnitz Freital Dippoldiswalde/Rabenau Ostrau Grüner Ring Leipzig Thallwitz Eulatal Wilthen/Kirschau Großdrebnitzer Bach Reichstädter Bach Höckenbach Dresden/Radeberg Aue Raschau u. a. Zwönitz Hainichen/Frankenberg Käbschütztal Lommatzsch/Hirschstein/Riesa Döbeln Markranstädt Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 16

17 Förderung der kommunalen Wasserwehren - Grundausstattung - Einmalige Förderung, um gesetzeskonforme Aufgabenerledigung zu gewährleisten ( 101/102 SächsWG); Antragsverfahren beendet bei nicht ausreichender eigener Leistungsfähigkeit der Kommunen interkommunale Zusammenarbeit angestrebt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten Ausstattungsliste als Anhaltspunkt: Tauchpumpen Beleuchtungssatz mit Notstromaggregat Markierungsfähnchen Schlauchboot Folie Wathosen Sandsackbefüllgerät Sandsäcke und Jute oder Vlies Seile Regenjacken Mobiltelefone Vlies Schwimmwesten GPS-Gerät Stiefel Handscheinwerfer Schaufeln Armbinden/Rückenschilder Kartenmaterial Gegenstand Menge 2 Stück 1 Stück 200 Stück 1 Stück m² 20 Stück 1 Stück Stück 1000 m 20 Stück 10 Stück 300 m² 10 Stück 3 Stück 20 Paar 10 Stück 50 Stück 20 Stück 10 Stück Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 17

18 Harald FRGH Geyer Nr. Förderschwerpunkt Fördergegenstand KdÖR, Gemeinden, Verwaltungsverbände, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände Zuwendungsempfänger natürliche und juristische KMU Oberflächengewässer, Personen Hochwasserschutz des privaten Rechts, die nicht gewerblich tätig sind Gewässerentwicklung und Renaturierung bis zu 75% bis zu 75% Durchgängigkeit von Fließgewässern bis zu 75% bis zu 75% (max EUR im Rahmen der de minimis- Regelung) bis zu 75% Verbesserung Gewässerzustand Pilot- und Modellprojekte von Anlagen, Verfahren oder Regelwerken sowie sonstige nicht investive Maßnahmen bis zu 75% bis zu 75% Aus-/Fortbildung und Erfahrungsausstausch für Betriebspersonal von Abwasseranlagen u. a. Anlagen 25 EUR/Teilnehmer (Ganztagsveranstaltg.) 15 EUR/Teilnehmer (Veranstaltg. 4-7 h) 25 EUR/Teilnehmer (Ganztagsveranstaltg.) 15 EUR/Teilnehmer (Veranstaltg. 4-7 h) Maßnahmen die dem sparsamen Umgang m. Wasser dienen bis zu 75% flussgebietsbezogene Hochwasserschutzkonzepte bis zu 75% Baumaßnahmen technischer Hochwasserschutz bis zu 75% Hochwasserschutz Baumaßnahmen zur verb. der natürlichen Wasserrückhaltung in Überschwemmungs- und HW-Entstehungsgebieten bis zu 75% bis zu 75% bis zu 75% Ausrüstung Wasserwehren bis zu 75% Aus- und Fortbildung und Erfahrungsaustausch der gemeindlichen Wasserwehren bis zu 75% bis zu 75% 2.3 Hochwasserschadensbeseitigung Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr, Instandsetzungs- und Ersatzmaßnahmen bis zu 75% im Einzelfall bis zu 90 % (5.2.3) für alle Maßnahmen im Einzelfall bis zu 90 % (5.2.3) für alle Maßnahmen im Einzelfall bis zu 90 % (5.2.3) für alle Maßnahmen übergreifende Regelungen zum Fördersatz im Einzelfall bis zu 100 % (5.2.3) für Maßnahmen nach 2.1 und 2.3 im Einzelfall bis zu 100 % (5.2.3) für Maßnahmen nach 2.1 im Einzelfall bis zu 100 % (5.2.3) für Maßnahmen nach 2.1 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 18

19 Exkurs 1: Förderung der Verbesserung des Gewässerzustandes Dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Renaturierungen ausgebauter, naturferner Gewässer; Verbesserung und Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit Voraussetzungen: Messbare Verbesserung des Gewässerzustandes ist zu erwarten: Nicht nur optische Gewässeraufwertung Abgrenzung von städtebaulichen/ das Ortsbild gestaltenden Maßnahmen! Durchgängigkeitsmaßnahmen vorrangig an Gewässern mit hoher Priorität für das Durchgängigkeitsprogramm! Keine negativen Auswirkungen auf Hochwasserschutz! Gewässerunterhaltung ist nicht zuwendungsfähig. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 19

20 Durchgängigkeitsprogramm - Gewässerauswahl und Priorisierung Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 20

21 Exkurs 2: Förderung von siedlungsökologischen Maßnahmen im ländlichen Raum (Förderrichtlinie Integrierte ländliche Entwicklung RL ILE 2007) Neubau und Erweiterung von Anlagen zum Schutz der Ortslagen vor wild abfließendem Oberflächen- und Niederschlagswasser sowie erodiertem Material von angrenzenden Flächen; Nr. F.1.1 der RL ILE 2007 zum Beispiel Rückhaltedämme, sonstige Schutzbauwerke und Schutzpflanzungen oder Anlagen zur Versickerung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser Maßnahmen dürfen Zielen von HWSK nicht widersprechen! Förderkulisse: Ländlicher Raum, Dörfer (siehe Nr. 2.2 RL ILE 2007) Vorrangig in LEADER+ und ILE-Gebieten (ILE-Maßnahmen! siehe Nr. 2.5 RL ILE 2007) Fördersatz bis zu 65 %, wenigstens , höchstens EUR Bewilligungsbehörden: Landratsämter Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 21

22 Exkurs 3: Förderung von Agrarumweltmaßnahmen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung RL AuW 2007) Ansaat von Zwischenfrüchten und Untersaaten sowie dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung; Teil A, Nr. 2 S.1-3 der RL AuW 2007 Die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung spielt eine bedeutende Rolle bei der Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche! Mindestens 50 % bzw. 30 % (1. bzw. 2. Jahr) der so bewirtschafteten Fläche innerhalb der Gebietskulisse "gelb"! (siehe Folgeseite) Pfluglose konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat im gesamten Verpflichtungszeitraum (mind. 5 Jahre) Fördersatz 44 EUR/ha Bewilligungsbehörde: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 22

23 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 23

24 Ackerfläche: dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung nach Nr. 2 S-3 der RL AuW 2007; Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Siedlung: Maßnahmen zum Schutz vor wild abfließendem Wasser nach Nr. F.1.1 der RL ILE 2007; Landratsämter Oberflächengewässer: Hochwasserschutzkonzepte und -maßnahmen nach Nr und der RL GH 2007; Landesdirektionen Abgestimmte Förderprogramme für kommunale Hochwasserschutzprojekte! Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 24

25 Wiederholung: Handlungserfordernisse für die Kommunen: Aufnahme aller Gewässer in der Unterhaltungslast der jeweiligen Stadt/Gemeinde (G. II. Ordnung und künstliche G.) Einschätzung des potenziellen signifikanten Hochwasserrisikos in den Flussgebieten in enger Abstimmung mit den unteren Wasserbehörden Abstimmung des Ergebnisses auch mit höherer Wasserbehörde im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln für die Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen ( Erforderlichkeitskriterium nach 99b Abs. 2 SächsWG) Erarbeitung von HW-Gefahren- und HW-Risikokarten sowie des HW-Risikomanagementplanes; anschließend umgehend Bestätigung nach 99b Abs. 2 Satz 3 SächsWG WICHTIG: Beschränkung auf das rechtlich UND fachlich Nötigste! Frühzeitige Bürgerbeteiligung schafft Akzeptanz der Maßnahmen bei den Bürgern! Strategische Umweltprüfung! Erste Maßnahmen ggf. parallel umsetzbar! Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Folie 25

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