2. Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder. 3. Genehmigung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts *

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1 Tagesordnung 1. Begrüßung und Ansprache des Ersten Bürgermeisters 2. Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder 3. Genehmigung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts * 4. Genehmigung der Geschäftsordnung des Gemeinderates * 5. Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister * 6. Wahl des Zweiten Bürgermeisters 7. Wahl des Dritten Bürgermeisters 8. Vereidigung der weiteren Bürgermeister 9. Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse * 10. Bestellung einer/eines Jugendbeauftragten * 11. Benennung eines Seniorensprechers, bzw. einer Seniorensprecherin 12. Beschluss über Vertretung der Gemeinde bei der Wasserversorgung Anzing-Forstinning 13. Benennung der Fraktionsvorsitzenden 14. Sitzungstermine; generelle Festlegungen 15. Festlegung der Sitzordnung 16. Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten * 17. Seniorenbeirat der Gemeinde Anzing; Neuberufung der Mitglieder * 18. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht * 19. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 20. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben * = Beschluss

2 TOP 1 Begrüßung und Ansprache des ersten Bürgermeisters Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Gemeinderats und bittet um ein faires Miteinander, um die erfolgreiche Kommunalpolitik in Anzing auch in Zukunft fortsetzen zu können. TOP 2 Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder Die neugewählten Gemeinderatsmitglieder haben die Wahl schriftlich angenommen und sind bereit, den erforderlichen Eid bzw. das Gelöbnis zu leisten. Grundlage für die Vereidigung ist Art. 31 Abs. 5 der GO. Danach sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden. Die Eidesformel enthält Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO: "Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe." Der Erste Bürgermeister vereidigt die neugewählten Gemeinderatsmitglieder Florian Alte, Michael Augustin, Tobias Bönte, Martin Kandler, Judith Lack, Josef Niederreiter, Sandra Reim und Barbara Stadler. Anschließend macht der Vorsitzende die Mitglieder des Gemeinderats auf die Verschwiegenheitspflicht gemäß Art. 20 Abs. 2 GO aufmerksam: Ehrenamtlich tätige Gemeindebürger haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren; das gilt nicht für Mitteilungen im amtlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie dürfen die Kenntnis der nach Satz 1 geheimzuhaltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten... Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Ehrenamtes fort... Wer diesen Verpflichtungen schuldhaft zuwiderhandelt, kann vom Gemeinderat im Einzelfall mit Ordnungsgeld bis zu 250 Euro belegt werden. Die Verantwortlichkeit nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt....

3 TOP 3 Genehmigung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die zu erlassende Satzung regelt grundsätzliche Sachverhalte bezüglich der Zusammensetzung des Gemeinderats und der Ausschüsse und zur Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder. Der Vorsitzende hält Sachvortrag und nimmt Bezug auf die ausführliche Vorberatung mit den Vertretern der Parteien und Gruppierungen des Gemeinderats. Der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird zugestimmt. Der Satzungstext ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beizufügen. TOP 4 Genehmigung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Der Vorsitzende hält Sachvortrag und nimmt Bezug auf die ausführliche Vorberatung mit den Vertretern der Parteien und Gruppierungen des Gemeinderats. Grundlage für diese Geschäftsordnung sind die Muster des Bayerischen Gemeindetags und die Geschäftsordnung der vorangegangenen Wahlperiode, aus der bewährte Regelungen übernommen wurden. Die Berechnung der Ausschusssitze erfolgt nach Hare/Niemeyer. Damit haben auch kleinere Gruppierungen die Möglichkeit, einen Ausschusssitz zu erhalten. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass die Geschäftsordnung bei Bedarf vom Gemeinderat jederzeit geändert werden kann. Der Geschäftsordnung wird zugestimmt. Dem Original dieser Niederschrift ist der Wortlaut der Geschäftsordnung als Anlage beizufügen. TOP 5 Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister, die Ehrenbeamte der Gemeinde sind. In Anzing wurden erstmals 1972 zwei weitere Bürgermeister gewählt. Dies hat sich bewährt und sollte auch künftig so beibehalten werden. Um zu vermeiden, dass die Gemeinde handlungsunfähig wird, besteht nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO die Möglichkeit, dass der Gemeinderat aus seiner Mitte zusätzlich zum zweiten

4 und dritten Bürgermeister noch einen oder mehrere Stellvertreter bestimmt. Die Bestimmung der weiteren Stellvertreter erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, also nicht durch Beschlusswahl nach Art. 51 Abs. 3 GO. Es sind zwei weitere Bürgermeister zu wählen. Die weiteren Bürgermeister sind gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich tätig. Ein weiterer Vertreter wird nicht bestimmt. TOP 6 Wahl des Zweiten Bürgermeisters Zum zweiten Bürgermeister können die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder gewählt werden, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen. Die Wahl ist gemäß Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so muss eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl durchgeführt werden. Rupert Strasser schlägt für die CSU Florian Alte vor. Der Vorsitzende beruft 2 GR-Mitglieder zu Mitgliedern des Wahlausschusses und bittet diese, die Stimmzettel nach Abschluss der Wahl auszuwerten. Anschließend bittet der Vorsitzende die Mitglieder des Gemeinderats, die Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Nach Abschluss der Abstimmung werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, geöffnet und auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Anschließend wird folgendes Ergebnis festgestellt: abgegebene Stimmzettel: 17 ungültige Stimmzettel: 0 gültige Stimmzettel: 17 Von den gültigen Stimmen entfallen auf Florian Alte 14 Stimmen, Reinhardt Friedrich 2 Stimmen, Tobias Bönte 1 Stimme. Der erste Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Florian Alte mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt der Gewählte, dass er die Wahl annimmt.

5 TOP 7 Wahl des Dritten Bürgermeisters Zum dritten Bürgermeister können die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder gewählt werden, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen. Die Wahl ist gemäß Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so muss eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl durchgeführt werden. Petra Müller schlägt Reinhardt Friedrich für das Amt des dritten Bürgermeisters vor. Der Vorsitzende beruft erneut 2 GR-Mitglieder zu Mitgliedern des Wahlausschusses und bittet diese, die Stimmzettel nach Abschluss der Wahl auszuwerten. Anschließend bittet der Vorsitzende die Mitglieder des Gemeinderats, die Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt. Nach Abschluss der Abstimmung werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen, geöffnet und auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Anschließend wird folgendes Ergebnis festgestellt: abgegebene Stimmzettel: 17 ungültige Stimmzettel: 0 gültige Stimmzettel: 17 Von den gültigen Stimmen entfallen auf Reinhardt Friedrich Reinhard Oellerer 15 Stimmen 2 Stimmen. Der erste Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Reinhardt Friedrich mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum dritten Bürgermeister gewählt ist. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt der Gewählte, dass er die Wahl annimmt.

6 TOP 8 Vereidigung der weiteren Bürgermeister Der Vorsitzende stellte fest, dass die Eidesleistung nach Art. 37 Abs. 1 KWBG auch dann erforderlich ist, wenn der Gewählte bereits zuvor als Mitglied des Gemeinderates vereidigt wurde. Der neugewählte Zweite Bürgermeister Florian Alte leistet daraufhin den vorgeschriebenen Eid. TOP 9 Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse Der Vorsitzende hält Sachvortrag und nimmt Bezug auf die vorangegangenen Beratungspunkte 3 und 4. Der vorliegende Vorschlag zur Ausschussbesetzung wurde vom Ersten Bürgermeister zusammen mit den Vertretern der Parteien und Gruppierungen des Gemeinderats erarbeitet. Die Aufgaben der Ausschüsse regelt die Geschäftsordnung. a) Bauausschuss Der folgenden Ausschussbesetzung wird zugestimmt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter: Haimmerer Bernhard CSU Alte Florian CSU Reither Josef CSU Kandler Martin CSU Strasser Rupert CSU Niederreiter Josef CSU Friedrich Reinhardt SPD Bönte Tobias SPD Oellerer Reinhard Grüne Lack Judith Grüne Brummer Franz UBA Finsterhölzl Bernhard UBA b) Finanzausschuss Der folgenden Ausschussbesetzung wird zugestimmt:

7 Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter: Kandler Martin CSU Alte Florian CSU Niederreiter Josef CSU Haimmerer Bernhard CSU Strasser Rupert CSU Stadler Barbara CSU Müller Petra SPD Friedrich Reinhardt SPD Oellerer Reinhard Grüne Lack Judith Grüne Augustin Michael UBA Finsterhölzl Bernhard UBA c) Gemeindeausschuss Der folgenden Ausschussbesetzung wird zugestimmt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter: Alte Florian CSU Strasser Rupert CSU Stadler Barbara CSU Reither Josef CSU Kandler Martin CSU Niederreiter Josef CSU Bönte Tobias SPD Müller Petra SPD Lack Judith Grüne Oellerer Reinhard Grüne Reim Sandra UBA Augustin Michael UBA c) Sporthallenausschuss In den Sporthallenausschuss werden folgende Gemeinderatsmitglieder berufen: Kandler Martin (CSU), Friedrich Reinhardt (SPD), Oellerer Reinhard (Grüne), Brummer Franz (UBA) TOP 10 Bestellung einer/eines Jugendbeauftragten Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die ausführliche Vorberatung mit den Vertretern der Parteien und Gruppierungen des Gemeinderats. Dabei einigten sich die Anwesenden darauf, dass Barbara Stadler zur Jugendbeauftragten bestellt werden soll. Der Gemeinderat bestellt Barbara Stadler zur Jugendbeauftragten der Gemeinde Anzing.

8 TOP 11 Benennung eines Seniorensprechers, bzw. einer Seniorensprecherin In der Sitzung vom bestellte der Gemeinderat erstmals zwei Mitglieder des Gemeinderats zu Seniorensprechern. Zuletzt nahmen Petra Müller und Rupert Strasser diese Aufgabe wahr. Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die ausführliche Vorberatung mit den Vertretern der Parteien und Gruppierungen des Gemeinderats. Dabei einigten sich die Anwesenden darauf, erneut Seniorensprecher zu bestellen. Der Gemeinderat bestellt Petra Müller und Michael Augustin zu Seniorensprechern der Gemeinde Anzing. TOP 12 Beschluss über Vertretung der Gemeinde bei der Wasserversorgung Anzing-Forstinning Die Gemeinde wird im Wasserzweckverband von folgenden Gemeinderatsmitgliedern vertreten: Ordentliche Mitglieder Erster Bürgermeister Niederreiter Josef Friedrich Reinhardt Brummer Franz Vertreter Zweiter Bürgermeister Haimmerer Bernhard Müller Petra Augustin Michael TOP 13 Benennung der Fraktionsvorsitzenden Von den im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen werden folgende Personen benannt: Fraktion Fraktionsvorsitz Vertreter CSU Rupert Strasser Bernhard Haimmerer SPD Tobias Bönte Reinhardt Friedrich Grüne Reinhard Oellerer Judith Lack UBA Bernhard Finsterhölzl Sandra Reim

9 TOP 14 Sitzungstermine; generelle Festlegungen Grundsätzliche Bestimmungen: Gemeinderatssitzung jeder erste Dienstag im Monat Bauausschuss 2 Wochen vor der Gemeinderatssitzung Gemeindeausschuss jeden zweiten Monat, jeweils 3 Wochen vor der Gemeinderatsitzung, Finanzausschuss bei Bedarf TOP 15 Festlegung der Sitzordnung Der Vorsitzende hält Sachvortrag und teilt mit, dass die Sitzordnung vom Gemeinderat ggf. jederzeit geändert werden kann. Mit der Sitzordnung besteht Einverständnis. Eine Ausfertigung der Sitzordnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beizufügen. Zweiter Bürgermeister Florian Alte übernimmt für die Dauer des folgenden Beratungspunktes vorübergehend den Vorsitz. TOP 16 Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten In seiner letzten Wahlperiode war der Erste Bürgermeister Eheschließungsstandesbeamter. Diese Regelung sollte auch künftig beibehalten werden. Beschluss: 16:0 Der erste Bürgermeister Franz Finauer ist zum Standesbeamten des Standesamts Poing zu bestellen. Sein Aufgabenbereich als Standesbeamter ist auf die Vornahme von Eheschließungen mit Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt. Der Tätigkeitsbereich als Standesbeamter mit eingeschränktem Aufgabenbereich ist auf das Gebiet der Gemeinde Anzing begrenzt.

10 TOP 17 Seniorenbeirat der Gemeinde Anzing; Neuberufung der Mitglieder Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 14 vom der Einrichtung eines Seniorenbeirats zugestimmt und die Mitglieder berufen. Die Amtszeit war beschränkt bis zum Mit der Berufung folgender Personen in den Seniorenbeirat besteht Einverständnis: Seniorensprecher des Gemeinderats Seniorenbüro Nachbarschaftshilfe Seniorengemeinschaft der Pfarrei AWO VDK Agenda Arbeitskreis Petra Müller Michael Augustin Günther Gruber Otto Belmer Annelies Thoma Hermund Göttner Helga Schönfeldt Ulrich Fröde Die Berufung erfolgt bis einschließlich TOP 18 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Beratungspunkte nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom wird genehmigt. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung ist bekanntzugeben: TOP 3; Komposthof Kandler; Änderung der Vereinbarung über die Grüngutannahme Der Gemeinderat genehmigte ein erhöhtes Entgelt für die Annahme und Verwertung des angelieferten Grünguts. TOP 5; Mittagsbetreuung an der Grundschule; Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit einer Mitarbeiterin Der Gemeinderat hat der Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit einer Mitarbeiterin von 19,5 auf 30 Stunden zugestimmt. TOP 6; Gemeindeverbindungsstraße Anzing-Oberasbach; Ankauf einer Grundstücksteilfläche Der Gemeinderat stimmt dem Ankauf einer 144 m² großen Grundstücksteilfläche von einem privaten Grundstückseigentümer zu. Der Erste Bürgermeister wurde beauftragt, eine entsprechende notarielle Beurkundung zu veranlassen.

11 TOP 19 Bekanntgabe der in der Hauptverwaltungs- und Bauausschusssitzung vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Der Vorsitzende gibt einen in der letzten öffentlichen HUBA-Sitzung vom gefassten Beschluss bekannt: TOP 2; Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Lessingstraße 7 Dem Bauantrag wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. TOP 4; Hertergrube 13; Errichtung eines Wintergartens Dem Vorhaben wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses wurden keine Beschlüsse gefasst. TOP 20 Verschiedenes Wünsche und Anträge a) Anstellung weiterer Mitarbeiter ab September 2014 Bis heute sind ab Schuljahr 2014/15 insgesamt 62 Kinder für die Mittagsbetreuung angemeldet, sodass die Mittagsbetreuung auf 5 Gruppen erweitert werden soll. In der Juni-Sitzung sind dann zwei weitere MA für je 19,5 Stunden, ab September 2014 zu genehmigen. Die Ausschreibung läuft. Genauso sind die Stunden von einer MA von 11,5 Stunden auf 19,5 Stunden zu erhöhen Mit Absprache der Schulleitung wird versucht, das Religionszimmer im DG für die Mittagsbetreuung zu behalten, obwohl der Judoraum für die Schule noch nicht freigegeben werden kann. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Zu einer Anfrage von einem GR-Mitglied erklärt der Vorsitzende, dass die Teilnahme von Mitgliedern des Gemeinderats beim AK Energie auf freiwilliger Basis erfolgt. Ein GR-Mitglied erinnert an die Bestellung eines Behindertenbeauftragten und teilt mit, dass für dieses Ehrenamt ein Interessent vorhanden ist.

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