Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO
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- Hans Stein
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1 Gemeinde Dietramszell Auszug aus öffentlicher Niederschrift (Beschlüsse) gem. 32 Abs. 6 GeschO Sitzung des Gemeinderates Sitzungstermin: Dienstag, Ort, Raum: Feuerwehrhaus Humbach Anwesend Vorsitzende Mitglieder Erste Bürgermeisterin Zweiter Bürgermeister (8. bis 10.) 20 Gemeinderatsmitglieder - der Gemeinderat ist vollzählig P r o t o k o l l: 1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften Der GR stimmt der Sitzungsniederschrift vom zu. 2. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte Keine 3. Vollzug der Gemeindeordnung - Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder Gem. Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind alle (neu gewählten) Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung (Wahl) stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt die erste Bürgermeisterin ab. Die Eidesleistung entfällt somit für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden. 4. Vollzug der Gemeindeordnung - Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister Der Gemeinderat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit ( bis ) zwei weitere Bürgermeister. Seite: 1/6
2 5. Vollzug der Gemeindeordnung - Wahl des 2. Bürgermeisters Frau Bgm. Gröbmaier stellt fest, dass damit Herr Michael Häsch zum Zweiten Bürgermeister der Gde. Dietramszell gewählt ist. Der Gewählte erklärt die Annahme der Wahl. 6. Vollzug der Gemeindeordnung - Wahl des 3. Bürgermeisters Frau Bgm. Gröbmaier stellt fest, dass damit Herr Josef Hauser zum Dritten Bürgermeister der Gde. Dietramszell gewählt ist. Der Gewählte erklärt die Annahme der Wahl. 7. Vollzug der Gemeindeordnung - Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister Bgm. Gröbmaier nimmt die Vereidigung der beiden weiteren Bürgermeister - GR Michael Häsch und - GR Josef Hauser gem. Art. 37 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) vor. 8. Vollzug Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung Entschädigung (Besoldung) der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin 9. Vollzug Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung Dienstaufwandsentschädigung der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für die Erste Bürgermeisterin, Frau Leni Gröbmaier, wird ab gem. Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 wie bisher auf 345,92 Euro festgesetzt. 10. Vollzug Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung Fahrtkostenpauschale der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin Die monatliche Fahrtkostenpauschale für die Erste Bürgermeisterin, Frau Leni Gröbmaier, wird ab auf 250,- Euro festgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Angebote für ein Dienst-Elektroauto einzuholen. 11. Vollzug Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung Entschädigung und Dienstaufwandsentschädigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister Die Entschädigung für die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister, wird ab auf den Tagessatz von 1/30 des monatlichen Grundgehalts der ersten Bürgermeisterin für jeden Tag der Vertretung (einschl. Samstag, Sonn- und Feiertage bei zusammenhängender Vertretungszeit) festgesetzt. Seite: 2/6
3 Die Dienstaufwandsentschädigung der weiteren Bürgermeister wird im Vertretungsfall ein Tagessatz in Höhe von 1/30 für jeden Tag der Vertretung (einschl. Samstag, Sonn- und Feiertage bei zusammenhängender Vertretungszeit) der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung der ersten Bürgermeisterin festgesetzt. Ebenso wird eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 1/30 der monatlichen Fahrtkostenpauschale der Ersten Bürgermeisterin für jeden Tag der Vertretung festgesetzt. 12. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Der Gemeinderat erlässt folgende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ( ) 13. Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat Dietramszell a) 3 - Rechtsstellung GR-Mitglieder Bei 3 Abs. 5 werden in Satz 2 die Worte nach vorheriger Terminvereinbarung,. sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen gestrichen sowie in Satz 4 die Worte dem ersten Bürgermeister ersetzt durch der Verwaltung und ein neuer Satz 5 wie folgt eingefügt: Gemeinderatsmitglieder haben das Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. b) 5 - Fraktionen, Ausschussgemeinschaften In 5 Abs. 1 wird Satz 2 (Fraktionsgröße) gestrichen. c) 6 Berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder Dieser 6 kann ersatzlos entfallen. Eine Beschlussfassung ist nicht notwendig. d) 9 - Beschließende Ausschüsse, Ziff. 1 - Haupt- u. Finanzausschuss Buchst. a) In 9 Ziff. 1a werden die Beträge für Erlass (3.000,-), Niederschlagung (15.000,-) und Stundung (30.000,-) wie im Verwaltungsvorschlag beibehalten In 9 Ziff. 1a werden die Beträge für Erlass auf 1.000,-, für Niederschlagungen auf 2.500,- und für Stundung auf ,- abgeändert. Ziff. 2 - Bau- und Umweltausschuss Buchst. c) In 9 Ziff. 2 c wird der Betrag aus der bisherigen Geschäftsordnung ( ,- Euro) übernommen. e) 13 (Einzelne Aufgaben Erste Bgm.) In 13 Abs. 2 Ziff. 2a wird der Betrag bei ,- Euro wie vorgeschlagen belassen. In 13 Abs. 2 Ziff. 2a wird der Betrag auf ,- Euro reduziert. Seite: 3/6
4 f) 13 Abs. 2 Ziff. 1 b In 13 Abs. 2 Ziff. 1 b werden die Worte,die 5 Wochenstunden nicht überschreiten. eigefügt (aus der bisherigen GeschO übernommen). In 13 Abs. 2 Ziff. 1b werden die Beträge für Erlass auf 500,-, und für Niederschlagungen auf 1.500,- abgeändert. g) 13 Abs. 2 Ziff. 1d In 13 Abs. 2 Ziff. 1d wird der Betrag bei ,- Euro wie vorgeschlagen belassen. In 13 Abs. 2 Ziff. 1d wird der Betrag auf ,- Euro reduziert. h) Abs. 1 wird wie in der Mustersatzung vorgegeben beschlossen. i) Abs. 2 wird die (weitere) Vertretung der Bürgermeister wie folgt festgelegt: 1. das dienstälteste Gemeinderatsmitglied 2. das lebensälteste Gemeinderatsmitglied j) 18 - Ortssprecher 18 (Ortssprecher) wird aus dem Entwurf der GeschO ganz gestrichen. k) 23 - Sitzungen In 23 Abs. 2 S.1 wird das Wort regelmäßig gestrichen. l) 24 - Tagesordnung In 24 Abs. 1 S.2 wird das Wort möglichst gestrichen. m) 25 - Ergänzung Tagesordnung In 25 Abs. 1 S.3 wird die Frist auf 5 Tage festgelegt. n) 25 - Ladungsfrist In 25 Abs. 4 S.1 wird die Frist auf 7 Tage festgelegt. o) 25 - Anträge In 26 Abs. 1 S.3 wird die Frist auf 11 Tage festgelegt. 26 Abs. 2 wird gestrichen. p) 27 - Eröffnung der Sitzung 27 Abs. 2 wird aus der bisherigen GeschO übernommen. Seite: 4/6
5 q) 29 - Beratung Sitzungsgegenstände In 29 Abs. 3 lautet Satz 5: Zuhörern kann das Wort nur mit Zustimmung des Gemeinderats erteilt werden.. r) 30 Abstimmung In Abs. 7 S.2 wird das Wort insbesondere durch das Wort nur ersetzt Abs. 2 wird aus der bisherigen GeschO übernommen s) 34 Form und Inhalt 34 wird um folgenden Abs. 6 ergänzt: Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen sollen zeitnah auf der Internetseite der Gemeinde und im Gemeindeblatt veröffentlicht werden. t) 29 Beratung Sitzungsgegenstände 29 wird um folgenden Abs. 10 ergänzt: Auf Antrag eines Fraktions-/Gruppensprechers kann die Sitzung kurzzeitig unterbrochen werden, um den Fraktionen/Gruppen Zeit zur Beratung zu geben. Der Gemeinderat fasst dann folgenden Beschluss: Der Gemeinderat erlässt folgende Geschäftsordnung: für den Gemeinderat ( ) 14. Bestellung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern (einschließlich dem Vorsitzenden) und setzt sich wie folgt zusammen: CSU GR Disl Ursula GR Ailler Stephan. GR Schmid Robert BLD GR Dipl.-Ing. KARL GR Künemund FW GR Hauser Grüne GR Koob GR Ailler wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt. 15. Vollzug der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz (AVPStG); Bestellung der Ersten Bürgermeisterin zur Standesbeamtin für Eheschließungen und Lebenspartnerschaften Der Gemeinderat bestellt mit sofortiger Wirkung die 1. Bürgermeisterin, Frau Leni Gröbmaier zur Eheschließungsstandesbeamtin. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören dabei die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften. 16. Vollzug der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz (AVPStG); Bestellung der weitern Bürgermeister zu Standesbeamten für Eheschließungen und Lebenspartnerschaften Seite: 5/6
6 Der Gemeinderat bestellt mit sofortiger Wirkung Herrn 2. Bgm. Michael Häsch zum Eheschließungsstandesbeamten der Gemeinde Dietramszell. Zu seinem Aufgabenbereich gehören dabei die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften. Der Nachweis einer personenstandsrechtlichen Kurzschulung ist zeitnah nachzuweisen. 17. Benennung bzw. Bestätigung gemeindlicher Beauftragter in Senioren-, Jugend- und Familien-, Kultur- und Partnerschaftsangelegenheiten sowie für Menschen mit Behinderung Ohne Beschluss vertagt 18. Sonstiges jähriges Jubiläum deutsch-französische Partnerschaft; Einladung und Bereitstellung von Gästezimmern Wasserversorgung über Hochbehälter Jasberg; Verkeimung, Chlorung und Abkochanordnung Turnier Gde.-Pokalschießen in Ascholding; offizielle Vertretung Gemeinde und Einladung für nächstes Schießen Vorsitzende Schriftführer Leni Gröbmaier Thomas Gerg 1. Bürgermeister Schriftführer Seite: 6/6
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