Bis Vormundschaftsbehörde auf Gemeindeebene Geltendes Recht war aus den Jahren 1907 / Revision, Entscheid des Nationalrates

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1 Bis Vormundschaftsbehörde auf Gemeindeebene Geltendes Recht war aus den Jahren 1907 / Revision, Entscheid des Nationalrates Einsetzung einer Expertenkommission Ablauf des Referendums 2009 In Kraftsetzung ab 1. Januar 2013 Kantonale Regelungen EG ZGB Lu 7 Kesb-Kreise im Kt. Lu (optimale Grösse: ca Einw.)

2 WAS ÄNDERTE SICH MIT DER KESB? Das Erwachsenen-Schutz Recht ZGB (Kinderschutz bleibt!) Schaffung einer professionellen und interdisziplinären Behörde Nur noch Berufs- oder Privatbeistand: Massnahmen nach Mass Schutz von Urteilsunfähigen Personen in stationären Einrichtungen Rechtsschutz bei fürsorgerischen Unterbringung FU (früher FFE) Grundprinzipien der Massnahmen: Subsidiarität (Vorrang von Hilfssystemen) Verhältnismässigkeit (Eignung, Zumutbarkeit)

3 DIE WESENTLICHEN VERÄNDERUNGEN Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft Fürsorgerische Freiheitsentziehung Gemeinderat als Vormundschaftsbehörde Verwaltungsinterne Überprüfung Neues Recht Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung Gesetzliche Vertretungsrechte für Ehegatten und eingetragene Partner von urteilsunfähigen Personen Vertretung für urteilsunfähige Personen bei medizinischen Massnahmen Urteilsunfähige Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen Massgeschneiderte Beistandschaft / Umwandlung Fürsorgerische Unterbringung, Nachbetreuung und ambulante Massnahmen Regionale Fachbehörde KESB Ausführliche Verfahrensbestimmungen Direkte gerichtliche Überprüfung (Obergericht)

4 WICHTIGE INFORMATIONEN Bundesamt für Justiz: g/ref_abgeschlossene_projekte0/ref_vormundschaft.html Konferenz der Kantone für Kindes und Erwachsenenschutz KOKES Bei Fragen zu Gefährdungen direkt KESB kontaktieren Meldungen immer schriftlich: Schweige- und Meldepflichten: Schweigepflicht Entbindungen werden in der Regel eingeholt Mitwirkungspflicht, Art 448 ZGB Meldepflicht, Art. 443 ZGB, EG ZGB LU / andere Kantone

5

6 GEWALTBERATUNG Thomas Jost Co-Leiter, Gewaltberater 10 Gewaltberater, Nebenamtlich 1 Sekretär (35%) Trägerschaft: manne.ch, das Mannebüro Luzern Grosser Teil ist ehrenamtliche Tätigkeit!

7 FAKTEN Leistungsvereinbarung mit allen Z-CH Kantonen (Lu, Ow, Nw, Ur, Sz, Zg) seit 2009 Auftrag: Hotline: 2012 = 268 Anrufe Einzelberatungen: 2012 = Ew 54 / 263h u. Jugd. 29 / 225h Pflichtberatungen: 2012 = Ew 28 / 148h Aufsuchende Täterarbeit: 2012 = 46 Ew Fortbildung, Fachberatung und Coaching für Institutionen: 7 Inst. / 42h Angebot: Hotline Erreichbarkeit: 365 Tage von 7.00 bis Uhr Anonyme Beratung

8 ARBEITSWEISE Deliktrekonstruktion Gewaltkreislauf Konfrontation zur Verantwortungsübernahme Definition von Gewalt und Aggression Ressourcen der Selbstverantwortung fördern Handlungsstrategien erarbeiten und üben Gewaltfreie Kommunikation Opfer- und Täterrollen strikt auseinanderhalten

9 FALL BEISPIEL Mann Verheiratet, zwei Kinder (9+12), Geschäftsführer kleiner Firma Seit 5J. latent steigende Streitspirale (Partnerschaft, Erziehung, Geschäft, Finanzen, Zeit) Div. Streitsituationen mit gegens. Vorwürfen, schreien, bis zu Drohungen (Familientherapie, Einzel und gemeinsam) Vor einem Jahr Streit mit Handgemenge; er stösst, dass sie umfällt! Aktuell; Streiteskalation mit Drohungen, er wirft Sachen, schlägt in Möbel und droht mit Selbsttötung (eigene Armeewaffe) Sie telefoniert der Polizei; Wegweisung 14T., Wegnahme er Waffe Sie reicht die Trennung ein Er meldet sich an der Hotline!

10 GEWALTBERATUNG Kosten Freiwillige Einzelberatungsstunden Fr (Häusliche Gewalt) Pflichtberatungsstunden Fr (+ Pauschale für Berichterstattung) Jugendliche; finanziert durch Familie Fr / Inst. Fr Auf Anfrage; Sozialfonds Reduktion 50% (nur Selbstmelder) FFC für Institutionen Fr Halbtag pro Person Vielen Dank für s Interesse!

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