Leistungsübersichten Serviceverträge

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1 ent nage m & olo Ereig nism a mm ste hn Ac tio n gsfinanzierun gen dienstleistun n atio tegr emin Syst g run isie eern ar n od ftw ge So stun i tle ns die Sy Te c Kunden Servicepo rtal Life Cycle Management Know-how Dienstleistungen sberatung ungen dienstleist Energiedienstleistungen Advantage Services Instandhaltung els ev Betriebsdienstleistungen g orin onit ie-m olling g r e r t En -Con und Energieanalyse eis ieru ng un g b ance Perform Vorbeu gende Wartu und Inst andhal ng tung dse tzu ptim Sy be ste tri meb se in w ie etr tan rgie o mb ste System Ins Sy ng el ic rv Notruf- und Service-Leitstellen Ene ing in Tra Se Al ar -B er at un Dok g u ma ment nag enem ent m gie Leistungsübersichten Serviceverträge Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen, Managementsysteme und Gebäudeautomationssysteme Answers for infrastructure.

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3 Inhaltsverzeichnis Leistungsübersichten zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag für Instandhaltungsstufe 1. Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen Übersicht Gefahrenmeldeanlagen (GMA/BMA) Einbruchmeldeanlagen (GMA/EMA) Gefahrenmeldeanlagen (GMA) Überwachungsanlagen Video-Überwachungsanlagen Feuerlöschanlagen Brandmeldeanlagen mit MAV ohne Instandsetzung Sprachalarmanlagen Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen: Video-Überwachungsanlagen 02 A B C D E F L M T V Managementsysteme GMA-System Plus Monitoring & Service Management Video as a Service (VaaS) 17 J X Y 3. Gebäudeautomationssysteme Advantage Service Basis Advantage Service Basis Plus Advantage Service Classic Advantage Service Classic Plus Advantage Service EMC Plus Advantage Service GPO Green Building Monitor (GBM) Advantage Service Fernunterstützung Advantage Service Softwarepflege Seite G H B C F J L M N

4 Instandhaltungsstufe 1. Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen Übersicht Gefahrenmeldeanlagen (GMA/BMA) Einbruchmeldeanlagen (GMA/EMA) Gefahrenmeldeanlagen (GMA) Überwachungsanlagen Video-Überwachungsanlagen Feuerlöschanlagen Brandmeldeanlagen mit MAV ohne Instandsetzung Sprachalarmanlagen Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen: Video-Überwachungsanlagen 02 A B C D E F L M T V Managementsysteme GMA-System Plus Monitoring & Service Management Video as a Service (VaaS) 17 J X Y 3. Gebäudeautomationssysteme 2 Advantage Service Basis Advantage Service Basis Plus Advantage Service Classic Advantage Service Classic Plus Advantage Service EMC Plus Advantage Service GPO Green Building Monitor (GBM) Advantage Service Fernunterstützung Advantage Service Softwarepflege Seite G H B C F J L M N

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7 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag A für Gefahrenmeldeanlagen (GMA): Brandmeldeanlagen (BMA) Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Siemens wird grundsätzlich 4 x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion überprüfen: Überwachung der äußeren Verbindungen mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern durch Auslösung eines zerstörungsfrei prüfbaren Melders je überwachtem Übertragungsweg, Überwachung der äußeren Verbindungen von AÜA durch Auslösung von Übertragungseinrichtungen Signalgeber Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb der Zentrale Schalteinrichtungen Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, Alarmierungseinrichtungen Energieversorgung Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle bei nicht ständig besetzter Stelle vor Ort Übertragungswege Koppelglied zur Zentrale, wenn Unteranlagen (Zentralen) oder sonstige periphere Einrichtungen angeschlossen sind Im Rahmen einer der 4 Inspektionen werden 1 x jährlich geprüft: Auslösung aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder, einschließlich der damit verbundenen Anzeige über die Herkunft der Meldung Überwachung der äußeren Verbindungen, die nur Melder enthalten, die nicht zerstörungsfrei prüfbar sind Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Steuereinrichtungen. Siemens wird 4 x jährlich überprüfen, ob die BMA die durch das Sicherungskonzept vorgegebene Überwachungs auf gabe nach wie vor erfüllt. Hierbei werden auch störende Beeinflussungen (z. B. Veränderung der Raumnutzung, der Raumgestaltung oder der Umgebungsbedingungen) betrachtet, die nicht von der BMA selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können. Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale) die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie) und die Alarmierungseinrichtungen warten. Sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u. a. folgende Leistungen erbracht: Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Melder) und Bauelementen (z. B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung) Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Meldungen auslösen Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes Siemens wird bei Störungen, die bei allgemein üblichen Umgebungsbedingungen durch natürliche Abnutzung entstanden sind: die Ursache analysieren die Störungen beseitigen geringwertige Bauteile (Komponenten bis zu einem Gesamtwert von 25 EUR je Störeinsatz) wie Sicherungen und Lämpchen ersetzten; der Austausch höherwertigerer Bauteile und die Reparatur gestörter Baugruppen wird hingegen gesondert in Rechnung gestellt. Melderreinigung: Siemens wird die Melder in regelmäßigen Zeitabständen (siehe Anlagenübersicht): entweder an Ort und Stelle reinigen oder fabrikmäßig gereinigte und geprüfte Meldereinsätze zur Verfügung stellen. Letzteres erfolgt im Tauschverfahren, wobei das Eigentum an den alten Meldern an Siemens, das Eigentum an den ausgetauschten, gereinigten Meldern an den Kunden übergeht. Zusatzleistungen: Siemens bietet einen Telefonservice, um: (im Preis enthalten) den Kunden auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten bei Störungen die Ursachen zu analysieren Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Siemens wird alle Anlagen mit VdS-Attest alle 10 Jahre auf Übereinstimmung mit dem Attest und den Anforderungen der VdS Schadenverhütung GmbH prüfen. Die Instandhaltungsleistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Die Inspektion und Wartung wird Siemens auch montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 6.00 bis 8.00 Uhr oder von bis Uhr durchführen, die Instandsetzung, wenn nötig, jederzeit. Bei Anlagen gemäß DIN VDE-Normen und/oder VdS-Richtlinien werden die jeweils in der Norm/VdS-Richtlinie geforderten Fristen zur Störungsaufnahme und Störungsbeseitigung eingehalten. Die o. g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen sind Teil der DIN VDE : Die markierten Leistungen sind Teil der DIN 14675/A1: und der VDE :

8 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag A für Gefahrenmeldeanlagen (GMA): Einbruchmeldeanlagen (EMA) Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Siemens wird 2 x jährlich bei EMA Grad 3/VdS-Klasse B oder 4 x jährlich bei EMA Grad 4/VdS-Klasse C auf bestimmungsgemäße Funktion überprüfen: Überwachung der äußeren Verbindungen mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern durch Auslösung eines zerstörungsfrei prüfbaren Melders je überwachtem Übertragungsweg, Überwachung der äußeren Verbindungen von AÜA durch Auslösung von Übertragungseinrichtungen Signalgeber Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb von Zentralen Schalteinrichtungen Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, Alarmierungseinrichtungen Energieversorgungen - Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle bei nicht ständig besetzter Stelle vor Ort. Im Rahmen einer der 2 oder 4 Inspektionen werden 1 x jährlich geprüft: Auslösung aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder, einschließlich der damit verbundenen Anzeige über die Herkunft der Meldung Überwachung der äußeren Verbindungen, die nur Melder enthalten, die nicht zerstörungsfrei prüfbar sind Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Steuereinrichtungen. Siemens wird 2 x jährlich bei EMA Grad 3/VdS-Klasse B oder 4 x jährlich bei EMA Grad 4/VdS-Klasse C überprüfen, ob die EMA die durch das Sicherungskonzept vorgegebene Überwachungsaufgabe nach wie vor erfüllt. Hierbei werden auch störende Beeinflussungen (z. B. Veränderung der Raumnutzung, der Raum ge staltung oder der Umgebungsbedingungen) betrachtet, die nicht von der EMA selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können. Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale) die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie) und die Alarmierungseinrichtungen warten. Sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u. a. folgende Leistungen erbracht: Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Melder) und Bauelementen (z. B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung) Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Meldungen oder Aufnahmen auslösen/durchführen bei Anlagen mit Bildaufnahmegeräten den Film oder sonstigen Bildträger gegen einen Kunden beizustellenden neuen auswechseln Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes Siemens wird bei Störungen, die bei allgemein üblichen Umgebungsbedingungen durch natürliche Abnutzung entstanden sind: die Ursache analysieren die Störungen beseitigen geringwertige Bauteile (Komponenten bis zu einem Gesamtwert von 25 EUR je Störeinsatz) ersetzen; der Austausch höherwertigerer Bauteile und die Reparatur gestörter Baugruppen wird hingegen gesondert in Rechnung gestellt. Bewegungsmelder: Siemens wird die Überwachungsbereiche der Bewegungsmelder bei Einbruchmeldeanlagen bei Einbruchmeldeanlagen VdS-Klasse B/C *) VdS-Klasse B Zusatzleistungen: Siemens bietet einen Telefonservice, um den Kunden auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten bei Störungen die Ursachen zu analysieren Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Siemens wird alle Anlagen mit VdS-Attest alle 10 Jahre auf Übereinstimmung mit dem Attest und den Anforderungen der VdS Schadenverhütung GmbH prüfen. (im Preis enthalten) 2 x jährlich VdS-Klasse C 4 x jährlich durch Gehtest auf Abweichungen von den im Installationsattest dokumentierten Bereichen prüfen. Die Instandhaltungsleistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Die Inspektion und Wartung wird Siemens auch montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 6.00 bis 8.00 Uhr oder von bis Uhr durchführen, die Instandsetzung, wenn nötig, jederzeit. Siemens wird grundsätzlich 2 Stunden nach Störungsmeldung mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und Störungen innerhalb von 24 Stunden nach Meldung beseitigen. Die o.g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen sind Teil der DIN VDE (2009). *) Nach den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH 6

9 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag B für Gefahrenmeldeanlagen (GMA) Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Brandmeldeanlagen 4 x jährlich Einbruchmeldeanlagen Grad 3 2 x jährlich Grad 4 4 x jährlich Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Siemens wird abhängig von Art und Grad der Anlage 2 x jährlich oder 4 x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion überprüfen: Überwachung der äußeren Verbindungen mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern durch Auslösung eines zerstörungsfrei prüfbaren Melders je überwachtem Übertragungsweg, Überwachung der äußeren Verbindungen von AÜA durch Auslösung von Übertragungseinrichtungen Signalgeber Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb der Zentrale Schalteinrichtungen Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, Alarmierungseinrichtungen; Energieversorgung Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle bei nicht ständig besetzter Stelle vor Ort Übertragungswege Koppelglied zur Zentrale, wenn Unteranlagen (Zentralen) oder sonstige periphere Einrichtungen angeschlossen sind Im Rahmen einer der 4 Inspektionen werden 1 x jährlich geprüft: Auslösung aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder, einschließlich der damit verbundenen Anzeige über die Herkunft der Meldung Überwachung der äußeren Verbindungen, die nur Melder enthalten, die nicht zerstörungsfrei prüfbar sind Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Steuereinrichtungen. Siemens wird abhängig von Art und Grad 2 x jährlich oder 4 x jährlich überprüfen, ob die GMA die durch das Sicherungskonzept vorgegebene Überwachungsaufgabe nach wie vor erfüllt. Hierbei werden auch störende Beeinflussungen (z. B. Veränderung der Raumnutzung, der Raumgestaltung oder der Um ge bungs be din gun gen) betrachtet, die nicht von der Anlage selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können. Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes Siemens wird bei Störungen, die bei allgemein üblichen Umgebungsbedingungen durch natürliche Abnutzung entstanden sind, die Ursache analysieren die Störungen beseitigen geringwertige Bauteile (Komponenten bis zu einem Gesamtwert von 25 EUR je Störeinsatz) ersetzen; der Austausch höherwertigerer Bauteile und die Reparatur gestörter Baugruppen wird hingegen gesondert in Rechnung gestellt Melderreinigung: Siemens wird die Melder in regelmäßigen Zeitabständen (siehe Anlagenübersicht): entweder an Ort und Stelle reinigen oder fabrikmäßig gereinigte und geprüfte Meldereinsätze zur Verfügung stellen. Letzteres erfolgt im Tauschverfahren, wobei das Eigentum an den alten Meldern an Siemens, das Eigentum an den ausgetauschten, gereinigten Meldern an den Kunden übergeht. Zusatzleistungen: Siemens bietet einen Telefonservice, um den Kunden auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten bei Störungen die Ursachen zu analysieren Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. bei Brandmeldeanlagen (im Preis enthalten) Siemens wird 1 x jährlich: die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale) die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie) und die Alarmierungseinrichtungen warten. Sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u. a. folgende Leistungen erbracht: Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Melder) und Bauelementen (z. B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung) Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Meldungen oder Aufnahmen auslösen/durchführen bei Anlagen mit Bildaufnahmegeräten den Film oder sonstigen Bildträger gegen einen Kunden beizustellenden neuen auswechseln Die Instandhaltungsleistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Siemens unterhält außerhalb der bei ihr üblichen Servicezeit einen Bereitschaftsdienst zum Beseitigen von Störungen und Schäden an der Anlage. Diese Leistung ist jedoch kostenpflichtig. Die o. g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen sind Teil der DIN VDE : Die markierten Leistungen sind Teil der DIN 14675/A1: und der VDE :

10 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag C für Gefahrenmeldeanlagen (GMA) Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Brandmeldeanlagen 4 x jährlich Einbruchmeldeanlagen Grad 3 2 x jährlich Grad 4 4 x jährlich Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Siemens wird abhängig von Art und Grad der Anlage 2 x jährlich oder 4 x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion überprüfen: Überwachung der äußeren Verbindungen mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern durch Auslösung eines zerstörungsfrei prüfbaren Melders je überwachtem Übertragungsweg, Überwachung der äußeren Verbindungen von AÜA durch Auslösung von Übertragungseinrichtungen Signalgeber Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb der Zentrale Schalteinrichtungen Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, Alarmierungseinrichtungen Energieversorgung Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle bei nicht ständig besetzter Stelle vor Ort Übertragungswege Koppelglied zur Zentrale, wenn Unteranlagen (Zentralen) oder sonstige periphere Einrichtungen angeschlossen sind Im Rahmen einer der 4 Inspektionen werden 1 x jährlich geprüft: Auslösung aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder, einschließlich der damit verbundenen Anzeige über die Herkunft der Meldung; Überwachung der äußeren Verbindungen, die nur Melder enthalten, die nicht zerstörungsfrei prüfbar sind Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Steuereinrichtungen. Siemens wird abhängig von Art und Grad 2 x jährlich oder 4 x jährlich überprüfen, ob die GMA die durch das Sicherungskonzept vorgegebene Überwachungsaufgabe nach wie vor erfüllt. Hierbei werden auch störende Beeinflussungen (z. B. Veränderung der Raumnutzung, der Raumgestaltung oder der Um ge bungs be din gun gen) betrachtet, die nicht von der Anlage selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können. Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale) die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie) und die Alarmierungseinrichtungen warten. Sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u. a. folgende Leistungen erbracht: Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Melder) und Bauelemente (z. B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung) Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Meldungen oder Aufnahmen auslösen/durchführen bei Anlagen mit Bildaufnahmegeräten den Film oder sonstigen Bildträger gegen einen Kunden beizustellenden neuen auswechseln Zusatzleistungen: Siemens bietet einen Telefonservice, um den Kunden auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten Zusatzleistungen: Siemens wird bei Störungen die Ursachen analysieren und die Störungen beseitigen. (im Preis enthalten) (gegen Berechnung) Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Die Instandhaltungsleistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Siemens unterhält außerhalb der bei ihr üblichen Servicezeit einen Bereitschaftsdienst zum Beseitigen von Störungen und Schäden an der Anlage. Diese Leistung ist jedoch kostenpflichtig. Die o.g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen sind Teil der DIN VDE :

11 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag D für Gefahrenmeldeanlagen (GMA) Mit dem Instandhaltungspreis sind für Einbruchmeldeanlagen (EMA) Grad 1 und Grad 2 / VdS-Klasse A*) und Brandmeldeanlagen folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion überprüfen: Überwachung der äußeren Verbindungen mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern durch Auslösung eines zerstörungsfrei prüfbaren Melders je überwachtem Übertragungsweg, Überwachung der äußeren Verbindungen von AÜA durch Auslösung von Übertragungseinrichtungen Signalgeber Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb der Zentrale Schalteinrichtungen Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, Alarmierungseinrichtungen Energieversorgung Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle bei nicht ständig besetzter Stelle vor Ort Übertragungswege Koppelglied zur Zentrale, wenn Unteranlagen (Zentralen) oder sonstige periphere Einrichtungen angeschlossen sind Auslösung aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder, einschließlich der damit verbundenen Anzeige über die Herkunft der Meldung Überwachung der äußeren Verbindungen, die nur Melder enthalten, die nicht zerstörungsfrei prüfbar sind Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Steuereinrichtungen. Siemens wird überprüfen, ob die GMA die durch das Sicherungskonzept vorgegebene Überwachungsaufgabe nach wie vor erfüllt. Hierbei werden auch störende Beeinflussungen (z. B. Veränderung der Raumnutzung, der Raumgestaltung oder der Umgebungsbedingungen) betrachtet, die nicht von der Anlage selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können. Bei Brandmeldeanlagen sind nach DIN VDE 0833 grundsätzlich jährlich 4 Inspektionen vorgeschrieben. Daher wird der Betreiber die erforderlichen 3 anderen Inspektionen durch eine nach DIN zertifizierte Elektrofachkraft für GMA erbringen lassen und in das Betriebsbuch eintragen. Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale) die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie) und die Alarmierungseinrichtungen warten. Sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u. a. folgende Leistungen erbracht: Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Melder) und Bauelementen (z. B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung) Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Meldungen oder Aufnahmen auslösen/durchführen bei Anlagen mit Bildaufnahmegeräten den Film oder sonstigen Bildträger gegen einen Kunden beizustellenden neuen auswechseln Melderreinigung: bei Brandmeldeanlagen Siemens wird die Melder in regelmäßigen Zeitabständen (siehe Anlagenübersicht): entweder an Ort und Stelle reinigen oder fabrikmäßig gereinigte und geprüfte Meldereinsätze zur Verfügung stellen Letzteres erfolgt im Tauschverfahren, wobei das Eigentum an den alten Meldern an Siemens, das Eigentum an den ausgetauschten, gereinigten Meldern an den Kunden übergeht. Zusatzleistungen: Siemens wird bei Störungen die Ursachen analysieren und die Störungen beseitigen. (gegen Berechnung) Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Die Instandhaltungsleistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Siemens unterhält außerhalb der bei ihr üblichen Servicezeit einen Bereitschaftsdienst zum Beseitigen von Störungen und Schäden an der Anlage. Diese Leistung ist jedoch kostenpflichtig. Bei Anlagen gemäß DIN VDE-Normen und/oder VdS-Richtlinien werden die jeweils in der Norm/VdS-Richtlinie geforderten Fristen zur Störungsaufnahme und Störungsbeseitigung eingehalten. Die o.g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen sind Teil der DIN VDE 0833 und werden von uns entsprechend ausgeführt. Die so markierten Leistungen entsprechen DIN 14675/A1: *) Nach den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH, diese entsprechen insoweit auch DIN VDE , EMA Grad 2. 9

12 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag E für Überwachungsanlagen Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion überprüfen: die Funktion der Anlage sich durch Sichtkontrolle vergewissern, dass die Anlage die Überwachungsaufgabe erfüllt Probealarm, Probemeldungen oder Probeaufnahmen durchführen bei Anlagen mit Bildaufnahmegeräten den Film oder sonstigen Bildträger gegen einen Kunden beizustellenden neuen auswechseln Wartung: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Anlage im technisch nötigen Umfang warten Zusatzleistungen: Siemens wird bei Störungen die Ursachen analysieren und die Störungen beseitigen. (gegen Berechnung) Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Die Instandhaltungsleistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Die o.g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. 10

13 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag F für Video-Überwachungsanlagen Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes: Siemens wird 1 x jährlich: die elektrische, mechanische und visuelle Funktion der Anlage, den Bildeindruck und die Bildausschnitte, insbesondere der Kameras, Monitore, Übertragungs-, Verteil-, Bildspeicher- und Videosensorik die Positionierung (manuell und alarmgesteuert) der Schwenkkameras und Dome die Funktionsbehinderung der peripheren Geräte durch Bewuchs oder andere äußere Einwirkungen die Funktion der Infrarotbeleuchtungseinrichtung überprüfen. Zusätzlich wird Siemens geringwertige Bauteile (Komponenten bis zu einem Gesamtwert von 25 EUR je Störeinsatz) wie Sicherungen und Lämpchen ersetzen. Siemens wird das Ergebnis der Inspektion und ggf. die durch den Kunden zu veranlassenden Maßnahmen schriftlich mitteilen. Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Anlage im technisch notwendigen Umfang prüfen die Glasbereiche der Kameraschutzgehäuse und die Objektive reinigen die Zentraleinrichtung, Videorecorderköpfe und Monitore reinigen und bei Bedarf neu justieren bei digitalen Bildspeichern das Alarmlogbuch überprüfen, Simulation eines Alarmes mit Aufzeichnung der Videosequenz sowie deren Überprüfung Reinigung der Lüftungsfilter die Benutzerverwaltung und Rechtevergabe überprüfen Zusatzleistungen: Siemens wird bei Störungen die Ursachen analysieren und die Störungen beseitigen. (gegen Berechnung) Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Die Leistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Die o.g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. 11

14 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag L für Gefahrenmeldeanlagen (GMA): Feuerlöschanlagen Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Funktion der überwachten äußeren Verbindungen (Primärleitungen) mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern / Übertragungseinrichtungen / automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten Anzeige der Herkunft von Meldungen in Übereinstimmung mit dem Sicherungskonzept Signalgeber Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb der Zentrale Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten, Steuer-, Alamierungseinrichtungen Energieversorgung Übertragungswege Koppelglied zur Zentrale, wenn Unteranlagen (Zentralen) oder sonstige periphere Einrichtungen angeschlossen sind Im Rahmen einer der 4 Inspektionen werden 1 x jährlich geprüft: Alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder sowie Primärleitungen mit nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern. Siemens wird 4 x jährlich überprüfen, ob die Anlage die durch das Sicherungskonzept vorgegebene Überwachungsaufgabe nach wie vor erfüllt. Hierbei werden auch störende Beeinflussungen (z. B. Veränderung der Raumnutzung, der Raumgestaltung oder der Umgebungsbedingungen) betrachtet, die nicht von der Anlage selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können. Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale) die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie) und die Alarmierungseinrichtungen warten. Sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u. a. folgende Leistungen erbracht: Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Melder) und Bauelementen (z. B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung) Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Meldungen auslösen Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes Siemens wird bei Störungen, die bei allgemein üblichen Umgebungsbedingungen durch natürliche Abnutzung entstanden sind, die Ursache analysieren die Störungen beseitigen geringwertige Bauteile (Komponenten bis zu einem Gesamtwert von 25 EUR je Störeinsatz) ersetzen. Der Austausch höherwertigerer Bauteile und die Reparatur gestörter Baugruppen wird hingegen gesondert in Rechnung gestellt. Melderreinigung: Siemens wird die Melder in regelmäßigen Zeitabständen (siehe Anlagenübersicht): entweder an Ort und Stelle reinigen oder fabrikmäßig gereinigte und geprüfte Meldereinsätze zur Verfügung stellen Letzteres erfolgt im Tauschverfahren, wobei das Eigentum an den alten Meldern an Siemens, das Eigentum an den ausgetauschten, gereinigten Meldern an den Kunden übergeht. Zusatzleistungen: Siemens bietet einen Telefonservice, um den Kunden auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten bei Störungen die Ursachen zu analysieren Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. bei Brandmeldeanlagen (im Preis enthalten) Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Siemens wird alle Anlagen mit VdS-Attest alle 10 Jahre auf Übereinstimmung mit dem Attest und den Anforderungen der VdS Schadenverhütung GmbH prüfen. Die Wartung wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 6.00 bis Uhr durchführen, die Instandsetzung, wenn nötig, jederzeit. Bei Anlagen gemäß DIN VDE-Normen und/oder VdS-Richtlinien werden die jeweils in der Norm/VdS-Richtlinie geforderten Fristen zur Störungsbeseitigung (z. B. Wiederbefüllung von Löschmittelflaschen) eingehalten. Die o.g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen entsprechen VdS 2093, 2380 und *) Nach den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH 12

15 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag L für Gefahrenmeldeanlagen (GMA): Feuerlöschanlagen Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich die Feuerlöschanlage im folgenden Umfang warten: Flaschenbatterie / Löschmittelbatterie allgemeine Sichtkontrolle aller Komponenten Kontrolle sämtlicher Schlauchverbindungen Kontrolle der Löschmittelmengen Überprüfung der Schwundanzeige(n) mit Meldung an Löschsteuerung Auslöseeinrichtungen Überprüfung der elektrischen Auslöseeinrichtung (Steuer- oder Pilotflasche) mit Ansteuerung durch Löschsteuerung Überprüfung der pneumatischen Auslöseeinrichtungen auf Folgeflaschen (mit Prüfanschluss) Kontrolle aller ankommenden Meldungen an der Löschsteuerung Einrichtungen zur Betätigung und Auslösung von Brandschutztüren, -klappen und Druckentlastungseinrichtungen Funktion der akustischen und optischen Alarmierungsmittel Nichtelektrische Verzögerungseinrichtungen allgemeine Sichtkontrolle Funktionsprobe (mind. 2 x gemäß Prüfanweisung) Bereichsventile allgemeine Sichtkontrolle Funktionsprobe (mind. 2 x gemäß Prüfanweisung) Funktionsüberprüfung immer gemeinsam mit nichtelektrischer Verzögerungseinrichtung Rohrnetz und Düsen allgemeine Sichtkontrolle Kontrolle der Düsen (visuelle Prüfung) und Festigkeitsprüfung (mechanische Prüfung) Kontrolle der Rohrleitungsbefestigungen und Kontrolle der Rohrleitung auf Beschädigungen (visuelle Prüfung). Raumdichtheit (visuelle Prüfung) Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Schläuche) und Bauelementen (z. B. Akkumulatoren, Geräte und Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung) Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Meldungen auslösen Bei VdS-Attest-Anlagen werden diese Prüfungen jährlich durch die Technische Prüfstellen des VdS begleitet*) bzw. von dieser durchgeführt. Bei nicht VdS-Attest-Anlagen werden die Prüfungen von einem Sachverständigen begleitet bzw. durchgeführt. Die Kosten dieser wiederkehrenden VdS- bzw. Sachverständigenprüfung sind nicht mit dem Wartungspreis abgegolten, sie werden von dem VdS bzw. Sachverständigen dem Betreiber separat in Rechnung gestellt. Instandsetzung: Zusatzleistungen: (im Preis enthalten) Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes Siemens wird bei Störungen, die bei allgemein üblichen Umgebungsbedingungen durch natürliche Abnutzung entstanden sind, die Ursache analysieren die Störungen beseitigen geringwertige Bauteile (Komponenten bis zu einem Gesamtwert von 25 EUR je Störeinsatz) ersetzen. Der Austausch höherwertigerer Bauteile und die Reparatur gestörter Baugruppen wird hingegen gesondert in Rechnung gestellt. Siemens bietet einen Telefonservice, um den Kunden auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten bei Störungen die Ursachen zu analysieren Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Siemens wird alle Anlagen mit VdS-Attest alle 10 Jahre auf Übereinstimmung mit dem Attest und den Anforderungen der VdS Schadenverhütung GmbH prüfen. Die Wartung wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 6.00 bis Uhr durchführen, die Instandsetzung, wenn nötig, jederzeit. Bei Anlagen gemäß DIN VDE-Normen und/oder VdS-Richtlinien werden die jeweils in der Norm/VdS-Richtlinie geforderten Fristen zur Störungsbeseitigung (z. B. Wiederbefüllung von Löschmittelflaschen) eingehalten. Die o. g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen entsprechen VdS 2093, 2380 und *) Nach den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH 13

16 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag M für Brandmeldeanlagen (BMA) Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Siemens wird 4 x jährlich auf bestimmungsgemäße Funktion überprüfen: Überwachung der äußeren Verbindungen mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern durch Auslösung eines zerstörungsfrei prüfbaren Melders je überwachtem Übertragungsweg, Überwachung der äußeren Verbindungen von AÜA durch Auslösung von Übertragungseinrichtungen Signalgeber Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb der Zentrale Schalteinrichtungen Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, Alarmierungseinrichtungen Energieversorgung Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle bei nicht ständig besetzter Stelle vor Ort Übertragungswege Koppelglied zur Zentrale, wenn Unteranlagen (Zentralen) oder sonstige periphere Einrichtungen angeschlossen sind Im Rahmen einer der 4 Inspektionen werden 1 x jährlich geprüft: Auslösung aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder, einschließlich der damit verbundenen Anzeige über die Herkunft der Meldung Überwachung der äußeren Verbindungen, die nur Melder enthalten, die nicht zerstörungsfrei prüfbar sind Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Steuereinrichtungen. Siemens wird 4 x jährlich überprüfen, ob die BMA die durch das Sicherungskonzept vorgegebene Überwachungsaufgabe nach wie vor erfüllt. Hierbei werden auch störende Beeinflussungen (z. B. Veränderung der Raumnutzung, der Raumgestaltung oder der Umgebungsbedingungen) betrachtet, die nicht von der Anlage selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können. Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale) die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie) und die Alarmierungseinrichtungen warten. Sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u. a. folgende Leistungen erbracht: Auswechseln von Anlagenteilen (z. B. Melder) und Bauelemente (z. B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung) Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Melderreinigung: Siemens wird die Melder in regelmäßigen Zeitabständen (siehe Anlagenübersicht): entweder an Ort und Stelle reinigen oder fabrikmäßig gereinigte und geprüfte Meldereinsätze zur Verfügung stellen. Letzteres erfolgt im Tauschverfahren, wobei das Eigentum an den alten Meldern an Siemens, das Eigentum an den ausgetauschten, gereinigten Meldern an den Kunden übergeht. Zusatzleistungen: Siemens bietet einen Telefonservice, um den Kunden auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten. Zusatzleistungen: Siemens wird bei Störungen die Ursachen analysieren und die Störungen beseitigen. (im Preis enthalten) (gegen Berechnung) Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Die Instandhaltungsleistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Siemens unterhält außerhalb der bei ihr üblichen Servicezeit einen Bereitschaftsdienst zum Beseitigen von Störungen und Schäden an der Anlage. Diese Leistung ist jedoch kostenpflichtig. Die o.g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen sind Teil der DIN VDE : Die markierten Leistungen sind Teil der DIN 14675/A1: und der VDE :

17 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag T für Gefahrenmeldeanlagen (GMA): Sprachalarmanlagen (SAA) Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Begehung: Maßnahmen zur Sicherstellung der geforderten Funktion Siemens wird 4 x jährlich die SAA auf externe Störungen überprüfen, insbesondere auf außerhalb von Anlageteilen der SAA auftretende Beeinflussungen, die nicht von der SAA selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können. Überprüfung von: Änderung der im dokumentierten Sicherungskonzept vorgegebenen Überwachungsaufgabe(n) Änderung der Raumgestaltung, Raumnutzung, Umgebungsbedingungen ordnungsgemäßer Befestigung, äußerer Beschädigung und Verschmutzung aller Anlageteile (Sichtprüfung) Führung des Betriebsbuches auf Vollständigkeit und Richtigkeit Abdeckung bzw. freie Abstrahlung von Lautsprechern Zugänglichkeit von Bedien- und Anzeigegeräten sowie des Brandfallmikrofons/der Brandfallmikrofone Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Siemens wird 4 x jährlich durchführen: Bestimmung der Ursachen verstärkter Abnutzung Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung Funktionsprüfung: Siemens wird 4 x jährlich folgende Funktionsprüfungen durchführen: Energieversorgung, einschließlich der Weiterleitung der Störungsmeldung an die Brandmeldezentrale Überprüfung der Übertragungswege auf geforderte Funktion und Überwachung der Lautsprecher Bedien- und Anzeigegeräte Brandfallmikrofon(e) Umschaltung auf Brandfallbetrieb Durchsagespeicher Hörprobe auf mögliche Verzerrungen Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Zentrale (einschl. Anzeige- und Betätigungseinrichtungen außerhalb der Zentrale) die Energieversorgung (Ladeeinrichtung und Batterie) warten. Sofern notwendig werden in diesem Zusammenhang u. a. folgende Leistungen erbracht: Auswechseln von Anlagenteilen und Bauelementen (z. B. Akkumulatoren, Geräte- und Speicherbatterien) mit begrenzter Lebensdauer (gegen gesonderte Berechnung) Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten Durchsagetexte auf Aktualität kontrollieren Überprüfung des Feuerwehr-Einsatzplanes auf Aktualität Kennzeichnung der Zugänge zum Brandfallmikrofon Überprüfung aller zur Dokumentation gehörenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität Verbesserung: Maßnahmen zur Erhöhung der Funktionssicherheit Siemens wird jährlich im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme die SAA auf Verbesserungspotenzial überprüfen. Bei festgestelltem Verbesserungspotenzial wird Siemens den Kunden schriftlich informieren. Die Durchführung der Verbesserungsmaßnahme erfolgt gegen gesonderte Berechnung. Zusatzleistungen: (gegen Berechnung) Siemens wird bei Störungen die Ursachen analysieren und die Störungen beseitigen. Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Die Instandhaltungsleistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Siemens unterhält außerhalb der bei ihr üblichen Servicezeit einen Bereitschaftsdienst zum Beseitigen von Störungen und Schäden an der Anlage. Diese Leistung ist jedoch kostenpflichtig. Siemens wird bei Sprachalarmanlagen grundsätzlich die Störungsbeseitigung innerhalb von 24 Stunden nach Meldung beginnen. Die o. g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen sind Teil der DIN VDE und werden von uns entsprechend ausgeführt. 15

18 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag V für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen: Video-Überwachungsanlagen Mit dem Instandhaltungspreis sind folgende Leistungen abgegolten: Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes: Siemens wird 1 x jährlich bei VdS-Klasse A oder 2 x jährlich bei VdS-Klasse B oder 4 x jährlich bei VdSKlasse C auf bestimmungsgemäße Funktion überprüfen: die elektrische, mechanische und visuelle Funktion der Anlage, insbesondere der Kameras, Monitore, Übertragungs-, Verteil-, Bildspeicher- und Bildauswerteinrichtungen die Funktionsbehinderung der peripheren Geräte durch Bewuchs oder andere äußere Einwirkungen die Funktion der Infrarotbeleuchtungseinrichtung Zusätzlich wird Siemens geringwertige Bauteile (Komponenten bis zu einem Gesamtwert von 25 EUR je Störeinsatz) wie Sicherungen und Lämpchen ersetzten. Siemens wird das Ergebnis der Inspektion und ggf. die durch den Kunden zu veranlassenden Maßnahmen schriftlich mitteilen. Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes Siemens wird 1 x jährlich: die Anlage im technisch notwendigen Umfang prüfen die Glasbereiche der Kameraschutzgehäuse und die Objektive reinigen die Zentraleinrichtung, Videorecorderköpfe und Monitore reinigen und bei Bedarf neu justieren. Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes Siemens wird bei Störungen, die bei allgemein üblichen Umgebungsbedingungen durch natürliche Abnutzung entstanden sind: die Ursache analysieren die Störungen beseitigen und Bauteile (bis zu einem Gesamtwert von 25 EUR je Störeinsatz) wie Sicherungen, Lämpchen, ersetzen; der Austausch höherwertiger Bauteile und die Reparatur gestörter Baugruppen wird hingegen gesondert in Rechnung gestellt. Kameras: Siemens wird die Bilder der Kameras bei Videoüberwachungsanlagen VdS-Klasse A 1 x jährlich VdS-Klasse B 2 x jährlich VdS-Klasse C 4 x jährlich auf Abweichungen von den im Installationsattest dokumentierten Referenzbildern prüfen Zusatzleistungen: (im Preis enthalten) Siemens bietet einen Telefonservice, um den Kunden auf dessen Anfrage bei der Benutzung von Hardware und Betriebssoftware zu beraten bei Störungen die Ursachen zu analysieren Hierzu steht dem Kunden die Siemens Service Leitstelle an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. Festnetzpreis 6 ct/anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min. Siemens wird alle Anlagen mit VdS-Attest alle 10 Jahre auf Übereinstimmung mit dem Attest und den Anforderungen der VdS Schadenverhütung GmbH prüfen. Die Instandhaltungsleistungen wird Siemens montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 8.00 bis Uhr durchführen. Die Inspektion und Wartung wird Siemens auch montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der Zeit von 6.00 bis 8.00 Uhr oder von bis Uhr durchführen, die Instandsetzung, wenn nötig, jederzeit. Siemens wird grundsätzlich die Störungsbeseitigung innerhalb von 24 Stunden nach Meldung beginnen und nach längstens 36 Stunden beseitigen Die o. g. Leistungen können auch, soweit technisch möglich, aus der Ferne durchgeführt werden (Teleservice). Im Übrigen gelten die Bedingungen des in der Überschrift genannten Vertrages. Die so umrandeten Leistungen entsprechen der Richtlinie VdS2366 der VdS Schadenverhütung GmbH 16

19 Instandhaltungsstufe 1. Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen Übersicht Gefahrenmeldeanlagen (GMA/BMA) Einbruchmeldeanlagen (GMA/EMA) Gefahrenmeldeanlagen (GMA) Überwachungsanlagen Video-Überwachungsanlagen Feuerlöschanlagen Brandmeldeanlagen mit MAV ohne Instandsetzung Sprachalarmanlagen Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen: Video-Überwachungsanlagen 02 A B C D E F L M T V Managementsysteme GMA-System Plus Monitoring & Service Management Video as a Service (VaaS) 17 J X Y 3. Gebäudeautomationssysteme Advantage Service Basis Advantage Service Basis Plus Advantage Service Classic Advantage Service Classic Plus Advantage Service EMC Plus Advantage Service GPO Green Building Monitor (GBM) Advantage Service Fernunterstützung Advantage Service Softwarepflege Seite G H B C F J L M N

20 Leistungsübersicht zum Instandhaltungs- und Schutzvertrag J GMA-System Plus für Informations- und Gefahrenmeldesysteme, EDV-gestützte Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollsysteme sowie Gefahrenmanagementsysteme (im Folgenden als System bezeichnet) 1) Übersicht Datensicherung Service Level DS Datenwiederherstellung Service Level DWH Software-Aktualisierung (Update) Service Level SW-A Software-Aufrüstung (Upgrade) Service Level SW-U Software-Service Betriebssystem Service Level SW-B Service Ressourcen Service Level SB Ersatzteile Service Level ET 2) Vom Vertrag eingeschlossene Service-Leistungen (Services) Datensicherung Siemens sichert die konfigurations- und benutzerspezifischen Daten (z. B. Imagedatei der Server / PC s des Systems ) für eine einfache Wiederherstellung nach einem Systemausfall. Die Leistungen: Sicherung der festgelegten system- und anwenderspezifischen Daten nach einem vereinbarten Zeitplan Übergabe der Datensicherung zur Aufbewahrung an den Kunden, z. B. auf CD-ROM/DVD oder USB-Datenträger Hinweis: Datenträger für die Sicherung werden gesondert verrechnet. Datenwiederherstellung Bei einem Datenverlust spielt Siemens die neueste verfügbare Datensicherung wieder auf dem System ein. Bereitstellung der Datensicherung erfolgt durch den Kunden. Die Leistungen: Wiederherstellen des gesicherten Standes nach einem vereinbarten Verfahren SoftwareAktualisierung (Software Update) Dieser Service beinhaltet die Bereitstellung, Lieferung und Einbringung von getesteten und freigegebenen Software-Korrekturen ( Software-Update ) für die auf dem System installierte Software-Version. Die Leistungen: Vereinbarung eines Zeitplans für die Einbringung unter Abstimmung mit erforderlichen Beteiligten Vorbereitende Entfernung bzw. Bearbeitung installierter Software-Komponenten (falls notwendig) Installation des aktuellen Updates in die vereinbarten Systemkomponenten Vorhalten von Hotline-Support während der Installation, z. B. über Telefon oder Fernzugriff (Voraussetzung: geeigneter Telefonanschluss durch Kunden bereitgestellt) Prüfen des Software-Updates auf Kompatibilität mit der Systemumgebung Wiederinbetriebnahme des Systems Bereitstellung der Update-Dokumentation (falls vereinbart) Information des Systemverantwortlichen über die vorgenommenen Änderungen Information des Systemverantwortlichen über verfügbare Leistungszuwächse durch SoftwareUpgrades Siemens behält sich vor, Updates ausschließlich zur Fehlerprävention oder zur Fehlerbehebung in ein System einzubringen. SoftwareAufrüstung (Software-Upgrade) Dieser Service beinhaltet die Bereitstellung, Lieferung und Einbringung von getesteten und freigegebenen Software-Versionen mit erweitertem Leistungszuwachs ( Software-Upgrade ). Die Leistungen: Benachrichtigung bzgl. neuer Upgrades und den neuen SW-Leistungsmerkmalen Nennung der Hard- und Softwarevoraussetzungen, um die neuen Versionen nutzen zu können und soweit gewünscht die Netzkompatibilität zu erhalten Vorbereitende Entfernung bzw. Bearbeitung installierter Software-Versionen (falls notwendig) Nennung evtl. Anforderungen an die GMA und GMA-Kopplung Vorbereitende Entfernung bzw. Bearbeitung installierter Software-Versionen (falls notwendig) Installation des aktuellen Upgrades in die vereinbarten Systemkomponenten (Voraussetzung: HW und SW gem. Erfordernis sind durch Kunden bereitzustellen) Vorhalten von Hotline-Support während der Installation, z. B. über Telefon oder Fernzugriff (Voraussetzung: geeigneter Telefonanschluss durch Kunden bereitgestellt) Aktivieren neuer, auch anwenderbezogener Leistungsmerkmale Prüfen des Software-Upgrades auf Kompatibilität mit der Systemumgebung Wiederinbetriebnahme des Systems Bereitstellung der Upgrade-Dokumentation (falls vereinbart) Information des Systemverantwortlichen über die vorgenommenen Änderungen. 18

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