Jahreswechsel 2010/2011. Zielgruppe: nicht selbstbuchende Mandanten

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1 Zielgruppe: nicht selbstbuchende Mandanten

2 Überblick Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Zahlstellen-Meldeverfahren Ausblick Wir unterstützen Sie gerne!

3 Überblick Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Zahlstellen-Meldeverfahren Ausblick Wir unterstützen Sie gerne!

4 AAG Was ändert sich konkret? ab Januar 2011 elektronische Erstellung der Erstattungsanträge elektronische Übermittlung an die zuständige Krankenkasse monatliche Erstellung der Erstattungsanträge im Rahmen der Lohnabrechnung monatsübergreifender Antrag ist nicht mehr möglich Berechnung der Erstattungsbeiträge erfolgt automatisch aus den Daten der Lohnabrechnung Erstattungsantrag per Papiervordruck bzw. über den Programmteil Bescheinigungen entfällt Achtung: Der Erstattungsantrag (Bescheinigung 190 Erstattung Lohnfortzahlung U1/U2) wird ab Januar 2011 im Programm nicht mehr aktualisiert

5 Bisher: Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz Steuerberater erstellt die Lohnabrechnung 3. erstellt Bescheinigung 190/Erstattungsantrag vorher, gleichzeitig oder später für jeden betroffenen Monat oder für gesamten Zeitraum teilweise manuelle Berechnung der Beträge Krankenkasse 2. schickt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 4. erstattet Aufwendung als Gutschrift auf dem Beitragskonto Verrechnung mit Beitragsnachweis Überweisung auf Arbeitgeberkonto Arbeitgeber 1. meldet Krankheit/Mutterschutz Arbeitnehmer

6 Neu: Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz Steuerberater erstellt die Lohnabrechnung 3. inklusive elektronischem Antrag für Erstattung für jeden betroffenen Monat elektronische Eingabe Krankenkasse Achtung: Zusatzangaben erforderlich! 2. schickt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 4. erstattet Aufwendung als Gutschrift auf dem Beitragskonto Überweisung auf Arbeitgeberkonto Arbeitgeber 1. meldet Krankheit/Mutterschutz Arbeitnehmer

7 Welche Angaben sind erforderlich? Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit: letzter Arbeitstag vor Beginn der Krankheit Krankheitsursache Schädigung durch Dritte teilweise Arbeitsleistung am ersten Krankheitstag Folgeerkrankung oder Ersterkrankung Art der Fehlzeit Zeitraum der Fehlzeit

8 Welche Angaben sind erforderlich? Erstattung bei Mutterschutz: wahrscheinlicher bzw. tatsächlicher Geburtstermin gegebenenfalls Mehrlings- oder Frühgeburt Schutzfrist (Beginn/Ende) Nebenbeschäftigung inklusive Nettoverdienst pro Tag Datum der Beendigung der Nebentätigkeit Zeitraum Beschäftigungsverbot Art des Beschäftigungsverbots, z. B. generell, individuell ärztliches Attest

9 Überblick Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Zahlstellen-Meldeverfahren Ausblick Wir unterstützen Sie gerne!

10 Zahlstellen-Meldeverfahren Was ändert sich konkret? ab Januar 2011 Elektronische Übermittlung der Meldungen an die Krankenkassen vom Arbeitgeber. Rückmeldung von der Krankenkasse erfolgt ebenfalls elektronisch. Ergebnisse aus dem Rückmeldeverfahren sind die Basis für die Lohnabrechnung und weitere Meldungen. Meldepflicht besteht unabhängig von der Beitragsabführungspflicht. Zahlstellen mit weniger als 30 beitragspflichtigen Versorgungsbezugsempfängern: Antrag bei der Krankenkasse, dass Mitglied Beiträge selbst zahlt. Die Meldungen über die Versorgungsbezüge müssen über die Zahlstelle durchgeführt werden

11 Neu: elektronisches Meldeverfahren Versorgungsempfänger meldet zuständige Krankenkasse/Versicherten-Nummer an Arbeitgeber (Zahlstelle) meldet meldet erstmalige Bewilligung Versorgungsbezug Kapitalleistung od. Kapitalisierung Versorgungsbezug gegebenenfalls Veränderung Höhe der laufenden Zahlung Veränderung Aktenzeichen Wechsel der Zahlstelle Wegfall Versorgungsbezug Bestandsmeldung Meldungen erfolgen elektronisch Beginn, Umfang der Beitragspflicht Veränderungen Ende der Beitragspflicht Achtung: Zusatzangaben erforderlich Meldungen erfolgen mittels elektronischem Rückmeldeverfahren an an Krankenkasse

12 Überblick Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Zahlstellen-Meldeverfahren Ausblick Wir unterstützen Sie gerne!

13 Entgeltersatzleistungen (EEL) aktueller Stand Datenübermittlung Entgeltbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen gem. 23c Abs. 2 SGB IV sind ab Juli 2011 für die Arbeitgeber verpflichtend. Krankenkassen sind bereits seit zur elektronischen Rückmeldung verpflichtet, wenn die Mitteilung an die Krankenkasse elektronisch erfolgt. Die Meldung enthält sehr viele Daten, die nicht der Lohnabrechnung entnommen werden können: z. B. Angaben zu Schutzfristen, Vorerkrankungszeiten, Kündigungsgrund. Beginn voraussichtlich ab

14 ElsterLohn II aktueller Stand: Bereits 2005 wurde die Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte durch eine elektronische Datenübermittlung ersetzt (ElsterLohn I). Mit ElsterLohn II wird die Karton-Lohnsteuerkarte entfallen und durch ein elektronisches System ersetzt. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für In 2011 wird es für Sonderfälle arbeitgeberbezogene Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug geben (z. B. Berufseinsteiger ohne Lohnsteuerkarte 2010). Beginn des elektronischen Verfahrens Januar

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