EINLADUNG ZUR 2. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EINLADUNG ZUR 2. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2016"

Transkript

1 1 Beilage zum Anzeiger Nr. 17/2016 vom 26. August 2016 EINLADUNG ZUR 2. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2016 auf Mittwoch, den 14. September 2016, um Uhr im Gemeindesaal (2. OG Gemeindehaus) Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni Quartierplan Cheddite 3. Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt. 4. Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt. 5. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen und Fragen Lausen, den 16. August 2016/va NAMENS DES GEMEINDERATES: Der Präsident: Peter Aerni Der Verwalter: Thomas von Arx Einladung bitte aufbewahren und zur Versammlung mitnehmen. Gemeindeversammlungen sind nach 53 des kant. Gemeindegesetzes öffentlich. Nicht Stimmberechtigte (ausländische Staatsangehörige, unter 18-jährige, Gäste und nicht in Lausen Niedergelassene) haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Es werden entsprechende Eingangskontrollen gemacht.

2 Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden 2 Trakt. 1: Protokoll der Versammlung vom 22. Juni 2016 Das Protokoll der letzten Versammlung kann während der Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. An der Versammlung werden, Gegenantrag vorbehalten, nur die Beschlüsse verlesen. Trakt. 2: Quartierplan Cheddite II A) AUSGANGSLAGE Das Areal der Cheddite in Lausen und Liestal wird zurzeit noch teilweise zwischengenutzt. Die eigentliche Produktion auf dem östlichen Arealteil wurde Ende 1999 stillgelegt. An der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004 wurde eine Quartierplanung verabschiedet, welche auf dem gesamten, in den Gemeindegebieten von Liestal und Lausen liegenden Areal insgesamt 119 Wohnungen vorsah. Auf Lausner Boden waren 69 Wohnungen geplant. Die Quartierplanung Cheddite wurde vom Regierungsrat am 05. November 2005 genehmigt. Die Realisierung der damals genehmigten Wohnüberbauung konnte in den Folgejahren jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgenommen werden. Dies veranlasste die Grundeigentümerschaft der Parzellen Nrn (Liestal) und 384 (Lausen), vertreten durch die Firma Losinger Marazzi AG, bei der Stadt Liestal und der Gemeinde Lausen anzufragen, ob sie eine Neukonzipierung für eine Wohnüberbauung unterstützen würden, was auch eine neue Quartierplanung zur Folge hätte. Die Stadt Liestal wie auch die Gemeinde Lausen unterstützen daher die Absichten der Neukonzeption des Areals für eine neue Wohnüberbauung. Diese Ausgangslage ermöglichte es, die Entwicklung eines neuen städtebaulichen Ansatzes für eine künftige Wohnüberbauung anzugehen. Am 1. Dezember 2015 fand eine erste Informationsveranstaltung für die direkten Anstösser statt. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde über die vorgesehene Nutzungsänderung und die Überbauungsabsichten orientiert. Vom Dezember 2015 wurde zudem das Mitwirkungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen sechs schriftliche Begehren zur Quartierplanüberbauung eingegangen sind. Aufgrund der zahlreichen Eingaben wurde das Projekt optimiert und die betroffene Anwohnerschaft anlässlich einer zweiten Informationsveranstaltung am 21. Juni 2016 nochmals über das überarbeitete Überbauungsprojekt informiert. B) QUARTIERPLANPROJEKT (siehe auch Situationsplan auf der letzten Seite dieser Vorlage) Die neue Quartierplanung "Cheddite II" auf dem Gemeindegebiet von Lausen bezweckt, neben der Neunutzung des betreffenden Areals für eine Wohnüberbauung, eine geordnete, haushälterische Nutzung des Bodens und die planerische Sicherstellung der Realisierung einer Wohnüberbauung nach folgenden Zielsetzungen: Sicherstellung einer attraktiven Wohnüberbauung in Beachtung der speziellen Lage zwischen der Ergolz und dem Waldareal; Sicherstellung einer quartierverträglichen Siedlungsverdichtung; Ausbildung einer städtebaulichen Einheit mit ästhetischem Gesamteindruck; Ausbildung einer attraktiven Aussenraumgestaltung durch eine differenzierte und vernetzende Grün- und Freiraumgestaltung; Renaturierung des Windentalbächlis als Kleingewässerstruktur mit dazugehörendem Uferbereich; Sicherstellung des Raumbedarfs für Fliessgewässer sowie des Schutzes vor Naturgefahren; Sicherstellung einer hohen Wohnqualität unter Berücksichtigung des Lärmschutzes. Die Überbauung auf Lausner Gemeindegebiet besteht aus sechs Mehrfamilienhäusern, welche parallel zur Weidmattstrasse erstellt werden sollen. Gegenüber dem Ziegelmattquartier werden die beiden Gebäude mit drei Vollgeschossen sowie beim oberen Block mit Sockelgeschoss realisiert, damit ein harmonischer Übergang zur bestehenden

3 3 Siedlungsstruktur entsteht. Der Grenzabstand zur bestehenden Überbauung an der Ziegelmattstrasse beträgt über 12 Meter und entspricht dem ursprünglich genehmigten Quartierplan aus dem Jahre In der Überbauung sollen auf Lausner Gemeindegebiet 115 Wohnungen auf einer Bruttogeschossfläche von 14'850 m 2 erstellt werden. Die Verbindungsstrasse von Lausen nach Liestal wird gleichzeitig mit der Wohnüberbauung für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der öffentliche Bus sowie die Velofahrer und Fussgänger können die Strasse jedoch ungehindert benützen. Im Innenbereich der Überbauung entstehen Aufenthaltsbereiche (Begegnen, Spielen, Aufenthalt) für die Bewohnerinnen und Bewohner der Überbauung. Die Eigentümerin der Parzelle Nr. 384 (GB Lausen) und die Einwohnergemeinde Lausen kommen überein, dass innerhalb des Quartierplan-Areals die Zugangs- und Durchgangsmöglichkeit auch für Nichtbewohner der Überbauung gewährleistet bleibt (Entlang der Ergolz oder über einen Freiraumbereich). Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen sind 150 Parkplätze für den Teilbereich Lausen erforderlich. Die erforderlichen 115 Stammparkplätze werden primär in einer unterirdischen Einstellhalle angeordnet. Die erforderlichen 35 Besucherparkplätze werden primär oberirdisch, ein Teil davon falls notwendig unterirdisch angeordnet. Die unterirdische Einstellhalle auf Lausner Seite wird gegenüber einer unterirdischen Einstellhalle auf dem Teilgebiet der Stadt Liestal baulich getrennt. Die oberirdischen internen Freiraumflächen dürfen nicht als Durchfahrtsmöglichkeit zum angrenzenden Teilgebiet der Stadt Liestal verwendet werden. Mit diesen Massnahmen wird verhindert, dass ein Durchgangsverkehr über die geplante Überbauung entsteht. Die Gebäude sind drei- bis fünfgeschossig, teilweise mit Sockelgeschossen. Die Wohnungen verfügen über grosse Balkonflächen oder Gartensitzplätze. Alle Gebäude besitzen ein begrüntes Flachdach. Die Wohnungen sollen auf eine breite Bevölkerungsschicht ausgelegt und es sollen unterschiedliche, dem Bedarf angepasste Wohnungsprodukte erstellt werden. Es ist geplant, dass die Wohnflächen entweder im Stockwerkeigentum gekauft oder gemietet werden. Die Überbauung wird voraussichtlich in zwei- bis drei Bauetappen realisiert. Zwischen dem Wald im Norden des Areales und dem Flussraum sind verschiedene natürliche Freiräume vorgesehen, inkl. des offenen Bachlaufes aus dem Windental. Entlang der Hochleistungsstrasse H2 wird eine ca. 2.5 Meter hohe Lärmschutzwand erstellt, damit die gesetzlichen Lärmwerte für das Bewohnen jeder Wohnung auch bei offenem Fenster eingehalten werden können. C) ANTRAG DES GEMEINDERATES 1. Folgende Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004 betreffend Quartierplanung Cheddite werden aufgehoben: a) Zustimmung zu den Plänen zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse b) Genehmigung des Quartierplan-Reglements für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal c) Genehmigung des Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal 2. Den neuen Plänen vom 18. Juli 2016 zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse wird zugestimmt. 3. Das Quartierplan-Reglement vom 18. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt. 4. Der Quartierplan-Vertrag vom 12. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt. Die Planunterlagen, das Quartierplan-Reglement sowie der Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung des ehemaligen Cheddite-Areales in Lausen können vom 26. August September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden.

4 Fotomontage QP Cheddite / Ansicht von der Weidmattstrasse in Richtung Liestal 4

5 Situationsplan QP Cheddite II 5

6 6 Trakt. 3: Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt. A) BAUPROJEKT UND BAUABLAUF Die Gemeinde Lausen beabsichtigt, die Weidmattstrasse auf einer Länge von ca. 250 m auszubauen. Der Bereich des Projektparameters umfasst die Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Vorgesehen sind der Ersatz der bestehenden Trinkwasserleitung, die Erneuerung der Strassenbeleuchtung, sowie der gesamte Strassenbau inkl. Strassenentwässerung und die Anpassungen der Vorplätze an die neuen Verhältnisse. Auf der gesamten Länge der Weidmattstrasse wird der komplette Strassenaufbau erneuert. Zudem werden ein neues Trottoir und diverse Verengungen ausgebaut. Als erstes wird die neue Wasserleitung erstellt. Eventuelle weitere Leitungen anderer Werke werden ebenfalls in diesem Zeitraum gebaut. Nachdem alle Leitungen verlegt sind, kann der Graben, mit geeignetem Auffüllmaterial bis zur Unterkante der bestehenden Fundationsschicht, aufgefüllt werden. Anschliessend wird der gesamte Strassenkoffer (Steinbett etc.) inkl. Belag aufgebrochen. Dann folgen die Randabschlussarbeiten, die Fundationsschicht wird eingebracht und der Belag eingebaut. Während den Bauarbeiten ist die Weidmattstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrten zu den bestehenden Gebäuden werden jedoch möglich sein. Es muss mit Behinderungen während der Bauzeit gerechnet werden. Der Busbetrieb muss während dieser Zeit umgeleitet werden. Vorgesehen ist, die Bauarbeiten vor Baubeginn des Wohnüberbauungsprojektes Cheddite II zu realisieren. Der Baustart ist für Frühjahr 2017 vorgesehen. Die Realisation der Schrankenanlage auf der Grenze zur Stadt Liestal wird mit dem Sanierungsprojekt Weidmattstrasse 2. Etappe, Abschnitt Gartenstrasse - Stadtgrenze Liestal nach Abschluss der Bauarbeiten für die Wohnüberbauuung "Cheddite" II realisiert. B) WIEDERVERWENDUNG / ENTSORGUNG VON BELAGSMATERIAL Die Baustellenabfälle werden nach Sorten getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Diese Materialien werden aufbereitet und wieder als normierte, qualitativ hochwertige Sekundärbaustoffe eingesetzt. Bei einem Teil des jetzt eingebauten Belages (ca. 500 m2) liegt der Teergehalt über dem heute maximal zulässigen Wert gemäss BUWAL-Richtlinien, die für eine Wiederverwendung des Materiales akzeptiert werden. Die Entsorgung erfolgt in eine Sonderdeponie. C) KOSTEN Der Kostenvoranschlag für die Strassenkorrektion sieht wie folgt aus: Strassenbauarbeiten Fr. 520' Strassenbeleuchtung (Kandelaber) 4 Stück Fr. 25' Instandstellungsarbeiten (Gärtner, Zäune, Mauern etc.) Fr. 25' Geometer, Vermarkung, Markierungsarbeiten etc. Fr. 10' Entsorgungskosten für einen Teil Belag in einer Sonderdeponie Fr. 32' Honorare inkl. Nebenkosten ca. Fr. 30' Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 % Fr. 70' Zwischentotal Fr. 712' MwSt. 8 % und Rundung Fr. 63' Total Fr. 775' Im Investitionsprogramm ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 770' vorgesehen.

7 D) ANTRAG DES GEMEINDERATES Das Projekt für die Korrektion der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt., werden genehmigt. 7 Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden. Trakt. 4: Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt. A) BAUPROJEKT FÜR DIE WASSERLEITUNG Im Zusammenhang mit der Strassenkorrektion der Weidmattstrasse auf einer Länge von rund 250 m ist auch vorgesehen, die Wasserleitung zu erneuern. Der Bereich des Projektparameters umfasst den Ersatz der Wasserleitung Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Die bestehende Guss-Trinkwasserleitung wird durch eine neue HDPE-Wasserleitung ersetzt. Sämtliche Hausanschlüsse werden bis zur privaten Parzellengrenze erneuert. B) KOSTEN Der Kostenvoranschlag für den Ersatz der bestehenden Wasserleitung in der Weidmattstrasse sieht wie folgt aus: Tiefbauarbeiten Fr. 115' Sanitärarbeiten für die Trinkwasserleitung Fr. 65' Honorare inkl. Nebenkosten ca. Fr. 20' Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 % Fr. 20' Zwischentotal Fr. 220' MwSt. 8 % und Rundung Fr. 20' Total Fr. 240' Im Investitionsprogramm ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 240' vorgesehen. C) ANTRAG DES GEMEINDERATES Das Projekt für den Ersatz der Wasserleitung in der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt., werden genehmigt. Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden.

8 Situationsplan Ausbauprojekt Weidmattstrasse 8

Amtliche Mitteilungen. Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon Fax

Amtliche Mitteilungen. Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon Fax Lausner Anzeiger Freitag, 26. August 2016 Ausgabe 17/ 2016 Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon 061 926 92 60 Fax 061 926 92 61 e-mail: info@lausen.bl.ch www.lausen.ch Druck: Offsetdruck

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Geschäft 2 Bodenstrasse (Gattikonerstrasse bis Sportanlage Brand) Trottoirneubau inkl. Strassensanierung, Kredit 375'000 Franken 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

~ Stadt Liestal. Bahnhofareal, Umsetzung Quartierplan 1 - Projekt- und Kreditgenehmigung

~ Stadt Liestal. Bahnhofareal, Umsetzung Quartierplan 1 - Projekt- und Kreditgenehmigung ~ Stadt Liestal Stadtrat DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 2007/143 Bahnhofareal, Umsetzung Quartierplan 1 - Projekt- und Kreditgenehmigung Kurzinformation Der Quartierplan Bahnhofareal 1 wurde mit Genehmigung

Mehr

Zonenreglement Siedlung. Abgrabungen und Aufschüttungen

Zonenreglement Siedlung. Abgrabungen und Aufschüttungen Einwohnergemeinde Liedertswil Zonenreglement Siedlung Abgrabungen und Aufschüttungen Mutation Stand: Planauflage Projekt: 018.05.0722 20. Oktober 2017 Erstellt: PPF, Geprüft: VME, Freigabe: PPF Sutter

Mehr

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Einwohnergemeinde Ziefen EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 12. Februar 2007, 20.00 Uhr Kleine Turnhalle Traktanden 1. Genehmigungsantrag Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom

Mehr

Rätusstrasse, Kasernenstrasse - Sägenstrasse; Erneuerung Strasse, Wasser- und EW-Leitungen

Rätusstrasse, Kasernenstrasse - Sägenstrasse; Erneuerung Strasse, Wasser- und EW-Leitungen Stadt Chur Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 182009 633.10 Rätusstrasse, Kasernenstrasse - Sägenstrasse; Erneuerung Strasse, Wasser- und EW-Leitungen Antrag Das Projekt Rätusstrasse, Kasernenstrasse

Mehr

Einwohnergemeindeversammlung

Einwohnergemeindeversammlung 03/1 Ratschlag für die Einwohnergemeindeversammlung Donnerstag, 27. Februar 2003, 20.00 Uhr, im Kuspo Bruckfeld, Loogstrasse 2 2 Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2002 2.

Mehr

Bauprojekt. Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse. Gemeinde Hölstein. Wasserversorgung. Projekt:

Bauprojekt. Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse. Gemeinde Hölstein. Wasserversorgung. Projekt: Gemeinde Hölstein Bauprojekt Ersatz Wasserleitung Gartenstrasse - Kirchgasse Wasserversorgung Projekt: 024.04.0950 25. April 2016 Erstellt: PHO, Geprüft: MNI, Freigabe: MNI Sutter Ingenieur- und Planungsbüro

Mehr

"1 Pli 1" I'~'I. Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf

1 Pli 1 I'~'I. Quartierplangebiet Böschengut 2.1 , Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf "1 Pli 1" I'~'I Stadt Chur Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat Nr. 12/2010 631.20.40 Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf Antrag Vom Quartierplan "Böschengut

Mehr

BOTSCHAFT. Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, Uhr Seelandhalle Kerzers

BOTSCHAFT. Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, Uhr Seelandhalle Kerzers BOTSCHAFT Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, 20 00 Uhr Seelandhalle Kerzers Traktanden: 1. Protokoll Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. April 2016 2. Landverkauf Heinz

Mehr

QUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE

QUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN QUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE (IN KRAFT SEIT 7. APRIL 999) Quartierplan-Reglement Obere Mühle der Einwohnergemeinde Gelterkinden Seite Die Einwohnergemeinde Gelterkinden

Mehr

Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 15. September /2015

Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 15. September /2015 Einwohnergemeinde Zunzgen Alte Landstrasse 5 4455 Zunzgen 061 975 96 60 061 975 96 79 gemeinde@zunzgen.bl.ch www.zunzgen.ch EINLADUNG Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 15. September 2015 3/2015

Mehr

PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGEN- BUCHSEE

PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG HERZOGEN- BUCHSEE Fehler! Verweisquelle konnte nicht g efunden werd en. 1.400 8.222 Gemeindeversammlung Verpflichtungskredite Abrechnung Verpflichtungskredite A. Biblisweg; Erneuerung Strasse B. Finstergasse; Erneuerung

Mehr

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem)

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem) 7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem) Ausgangslage Gemäss genereller Entwässerungsplanung (GEP) vom Februar 1998 ist die bestehende Mischabwasserleitung

Mehr

Technischer Bericht und Kostenvoranschlag

Technischer Bericht und Kostenvoranschlag ingenieure und planer usic landschaftsarchitekten bsla sia munzingerstrasse 15 ch-3007 bern telefon +41 (0)31 370 92 11 fax +41 (0)31 372 49 08 info@webroe.ch www.webroe.ch Sanierung Moosgasse, Müchenbuchsee

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.50.020 BAU, Wasserversorgung, Wasserversorgung Ersatz Wasserleitung und Kanalsanierung,

Mehr

Informationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017.

Informationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017. Informationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017. Ausgangslage. Um eine übergeordnete, richtungsweisende Leitidee für das Areal zu finden, haben sich die zwei Grundeigentümer,

Mehr

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT MIETZINSBEITRÄGE

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT MIETZINSBEITRÄGE EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT MIETZINSBEITRÄGE Stand Juni 2008 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Lausen, gestützt auf 47 Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 970 (GemG), beschliesst:

Mehr

33/14 Schulanlage Höchi, Dättwil; Umbau Kopfbau; Projel^tierungs- und Baukredit

33/14 Schulanlage Höchi, Dättwil; Umbau Kopfbau; Projel^tierungs- und Baukredit I I I I I I I I I I I I I I STADT BADEN Baden, 19. Mai 2014 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 33/14 Schulanlage Höchi, Dättwil; Umbau Kopfbau; Projel^tierungs- und Baukredit Antrag: Für den Umbau des Kopfbaus

Mehr

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 Antrag des Gemeinderates 2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung - 2-2 Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

Mehr

Verfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:

Verfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele: Kanton Schaffhausen Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh.ch Neuhausen am Rheinfall, Privater Quartierplan «Posthof Süd» (inkl. Baulinien);

Mehr

Planungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV

Planungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV Einwohnergemeinde Arboldswil Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone Mutation Hinderdorf Stand: Beschluss EGV Projekt: 11.05.0739 16. November 2017 Erstellt: vme, Geprüft: ppf, Freigabe:

Mehr

und Genehmigung den Vorfinanzierungen Bauprojekte in Höhe von CHF 150 OOO.-- betreffend Kirchenzentrum St. Franziskus 170, 4125 Riehen

und Genehmigung den Vorfinanzierungen Bauprojekte in Höhe von CHF 150 OOO.-- betreffend Kirchenzentrum St. Franziskus 170, 4125 Riehen Römisch Synode vom 22. November 2016 Trakt. 16 Nr. 585 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Bewilligung und Genehmigung den Vorfinanzierungen Bauprojekte in Höhe von CHF

Mehr

Wasserleitungserneuerung Obere Bahnhofstrasse Abschnitt Birchstrasse bis Schreinerei Barnetta

Wasserleitungserneuerung Obere Bahnhofstrasse Abschnitt Birchstrasse bis Schreinerei Barnetta beraten planen bauen Einwohnergemeinde Mellingen Wasserversorgung Abschnitt Birchstrasse bis Schreinerei Barnetta Technischer Bericht 30. September 2014 Wasser für Generationen Generationen für Wasser

Mehr

MEHRFAMILIENHAUS AN DER ERGOLZ ERGOLZSTRASSE 29A 4415 LAUSEN SIEGENTHALER + SIEGENTHALER ARCHITEKTEN AG ARCHITEKTEN HTL SWB SONNHALDE LIESTAL

MEHRFAMILIENHAUS AN DER ERGOLZ ERGOLZSTRASSE 29A 4415 LAUSEN SIEGENTHALER + SIEGENTHALER ARCHITEKTEN AG ARCHITEKTEN HTL SWB SONNHALDE LIESTAL MEHRFAMILIENHAUS AN DER ERGOLZ ERGOLZSTRASSE 29A 4415 LAUSEN SIEGENTHALER + SIEGENTHALER ARCHITEKTEN AG ARCHITEKTEN HTL SWB SONNHALDE 1 4410 LIESTAL Haupteingang Projektbeschrieb Projekt Wohnhaus mit 6

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBIETSETAPPIERUNG UND ÜBER DIE ERSCHLIESSUNGSZONEN

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBIETSETAPPIERUNG UND ÜBER DIE ERSCHLIESSUNGSZONEN EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBIETSETAPPIERUNG UND ÜBER DIE ERSCHLIESSUNGSZONEN (IN KRAFT SEIT 5. MAI 99) Reglement über die Baugebietsetappierung und über die Erschliessungszonen

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Einwohnergemeinde Diegten Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2015 1 Zweck 2 Definition 3 Aktuelles Jahreseinkommen 4 Jahreseinkommenshöchstgrenze

Mehr

Stadt Liestal. Verkehrskonzept Liestal. DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 04/185a

Stadt Liestal. Verkehrskonzept Liestal. DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 04/185a Stadt Liestal DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 04/185a Verkehrskonzept Liestal Kurzinformation Das vorliegende, unter der Federführung des Kantons erarbeitete Verkehrskonzept entspricht weitgehend dem

Mehr

Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg

Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg Anlässlich der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 21. Juni 2016 wurden

Mehr

OrtsbürgergemeindeVersammlung. Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung. Samstag, 18. Juni 2011, Uhr Holzlagerschopf Brandeggli

OrtsbürgergemeindeVersammlung. Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung. Samstag, 18. Juni 2011, Uhr Holzlagerschopf Brandeggli OrtsbürgergemeindeVersammlung Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 13.30 Uhr Holzlagerschopf Brandeggli Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 1.30 Uhr,

Mehr

Neubau Regenabwasserkanal Turnweg

Neubau Regenabwasserkanal Turnweg ULRICH CHRISTEN AG INGENIEURE Gemeinde Port Neubau Regenabwasserkanal Turnweg Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Datum: 22.06.2015 Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag Auftraggeber Gemeinde

Mehr

Wasserleitung Hauptstrasse 5. Etappe

Wasserleitung Hauptstrasse 5. Etappe 4460 Gelterkinden Keltenweg 31 Telefon ++41 (0)61 985 89 89 Fax ++41 (0)61 985 89 88 Email info@grgingenieure.ch Homepage www.grgingenieure.ch WebGIS www.dgis.ch Auftraggeber Einwohnergemeinde Waldenburg

Mehr

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 2011.GR.000200 Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 1. Etappe 1. Worum es geht Die Abwasseranlagen im Breitenrainquartier

Mehr

Stadt Liestal Gemeinde Lausen. Quartierplanung "Cheddite - II" (Liestal / Lausen)

Stadt Liestal Gemeinde Lausen. Quartierplanung Cheddite - II (Liestal / Lausen) Stadt Liestal Gemeinde Lausen Quartierplanung "Cheddite - II" (Liestal / Lausen) Planungsbericht Berichterstattung zur Quartierplanung Auflageverfahren der Quartierplanung für das Teilgebiet der Stadt

Mehr

Revision Waldabstandslinien

Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden Impressum Auftraggeber Auftragnehmer

Mehr

Strassenbauarbeiten und Verkehrsführung in Gutenswil

Strassenbauarbeiten und Verkehrsführung in Gutenswil Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Strassenbauarbeiten und Verkehrsführung in Präsentation anlässlich der Informationsveranstaltung vom 8. Februar 2017 1 Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Was alles

Mehr

Baulinienplan. Nr Änderung. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Baulinienplan. Nr Änderung. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Baulinienplan Nr. 40 1. Änderung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV 25. Oktober 2016 I INHALTSVERZEICHNIS 1 Planerischer Kontext... - 1-1.1 Ausgangslage... - 1-1.2 Zentrumsentwicklung... - 2-2 Planungsrechtliche

Mehr

Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006

Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006 Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006 Geschäft 6 Bürgerheim Einbau von acht Sozialwohnungen 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage geprüft

Mehr

Baugesuch «Oberstadt» erste Etappe. 31. Januar 2017

Baugesuch «Oberstadt» erste Etappe. 31. Januar 2017 Baugesuch «Oberstadt» erste Etappe 31. Januar 2017 Bewegte Geschichte 2005: Erste Idee einer ökologischen Wohnsiedlung «Wohninsel Aarburg» Möglichkeit Landabtausch mit Kanton Im Rahmen der Stadtaufwertung

Mehr

Abrechnung über den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 17b, Götzentalstrasse, Gemeinden Dierikon und Root

Abrechnung über den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 17b, Götzentalstrasse, Gemeinden Dierikon und Root Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 24. November 2015 B 23 Abrechnung über den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 17b, Götzentalstrasse, Gemeinden Dierikon und Root Entwurf Kantonsratsbeschluss

Mehr

Gemeindeversammlung Dachsen 30. November Daniel Meister, Gemeindepräsident. Susan Müller, Gemeindeschreiberin. Heinrich Leu

Gemeindeversammlung Dachsen 30. November Daniel Meister, Gemeindepräsident. Susan Müller, Gemeindeschreiberin. Heinrich Leu Protokoll der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 30. November 2016, 20.00 Uhr Aula Primarschulhaus Dachsen Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Ort: Zahl der anwesenden Stimmberechtigten: Daniel Meister,

Mehr

Hirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften

Hirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften Reg. Nr. 03-0300.023 Nr. 06-10.158 Hirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften Kurzfassung Zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und dem Kanton Basel-Stadt

Mehr

Übernahme der Quartierstrassen Sagimatt (Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse)

Übernahme der Quartierstrassen Sagimatt (Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse) Seite 95 Traktandum 7 Übernahme der Quartierstrassen Sagimatt (Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse) 1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 28. Juni 2002 gelangten die Grundeigentümer (Spillmann AG und Alfred

Mehr

Quartierplan-Reglement

Quartierplan-Reglement Kanton Basel-Landschaft Quartierplan-Reglement ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE Impressum Ersteller Bearbeitung Datei-Name www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch M. Ruggli / B. Bauer 901_Reg01_0160601_Planauflage.docx

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 4. Dezember 997 Inhaltsverzeichnis Zweck... 3 Jahreseinkommen... 3 3 Jahresnettomiete... 3 4 Höchstmieten... 3 5 Jahreseinkommenshöchstgrenze...

Mehr

Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen.

Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen. Gemeinde protteln Antrag des an den G e m ein der a t e s Ein W 0 h n e r rat Pratteln, 26. Juli 2005 Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen. 1. Grundlagen

Mehr

Aarau Rohr. Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg. Planungsbericht

Aarau Rohr. Erschliessungsplan Trieschäcker Süd Änderung Einmündung Grenzweg. Planungsbericht Aarau Rohr Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg Planungsbericht Vom Stadtrat beschlossen am 23. April 2012 Auftraggeberschaft Stadt Aarau Stadtbauamt Stadtentwicklung Rathausgasse

Mehr

1. Genehmigung des Projektierungs- und Ausschreibungskredit für die Sanierung Trakt E von Fr

1. Genehmigung des Projektierungs- und Ausschreibungskredit für die Sanierung Trakt E von Fr Sekundarschulpflege Embrach - Oberembrach - Lufingen Einladung Wir laden alle Stimmberechtigten ein zur Ausserordentlichen Sekundarschulgemeindeversammlung Freitag, 9. September 2011, 20.00 Uhr Schulhaus

Mehr

Quartierplan-Reglement

Quartierplan-Reglement Kanton Basel-Landschaft Quartierplan-Reglement Kantonale Vorprüfung Mitwirkungsverfahren Impressum Ersteller Bearbeitung Datei-Name www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch Ralph Christen 0606_Reg0_Vorprüfung_Mitwirkung

Mehr

Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs

Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 11. September 2015 B 7 Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs Entwurf Kantonsratsbeschluss

Mehr

HAUS P ÜNT, S AN IE RUNG HAUSTECHNIK UND F ASSADE,

HAUS P ÜNT, S AN IE RUNG HAUSTECHNIK UND F ASSADE, Primarschulpflege Uster, 16. Januar 2018 121/2018 V4.04.70 Zuteilung: RPK Seite 1/5 WE I SU NG 121/2018 DER PRIMAR SC HULP F LEGE : S C HU L- HAUS P ÜNT, S AN IE RUNG HAUSTECHNIK UND F ASSADE, G E NEHMIG

Mehr

Quartierplanung Johanneshof. Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05.

Quartierplanung Johanneshof. Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05. Quartierplanung Johanneshof Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2012 Einreichung der Unterlagen Die Quartierplanunterlagen Johanneshof,

Mehr

Bericht und Antrag 13105

Bericht und Antrag 13105 Gemeinderat Einwohnerrat 5610 Wohlen AG Gemeinde Wohlen, Gemeinderat, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen Telefon 056 619 92 05, gemeinderat@wohlen.ch, www.wohlen.ch 18. Juli 2016 Bericht und Antrag 13105 Genehmigung

Mehr

Protokoll des Stadtrates

Protokoll des Stadtrates Protokoll des Stadtrates An seiner Sitzung vom 13. März 2018 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: - Amt für Hochbau und Stadtplanung; Baubewilligung: Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen

Mehr

Quartierplan-Reglement

Quartierplan-Reglement Kanton Basel-Landschaft Quartierplan-Reglement Beschlussfassung Impressum Arealentwicklung Städtebau Quartierplanung Bearbeitung Datei-Name www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch Ralph Christen 37435_Reg0_TG_Liestal_Beschlussfassung.docx

Mehr

G r u n d w a s s e r p u m p w e r k T ä g e r h a r d w a l d. Projektbeschreibung

G r u n d w a s s e r p u m p w e r k T ä g e r h a r d w a l d. Projektbeschreibung Projektbeschreibung 1 Um die langfristige Versorgung der Bevölkerung mit genügend und qualitativ gutem Trinkwasser sicherzustellen können, bauen die Gemeinden Würenlos, Wettingen und Neuenhof ein gemeinsames

Mehr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung Allgemeine Verwaltung Kirchplatz 3 4132 Muttenz 1, Postfach 332 Telefon 061 466 62 62 Fax 061 466 62 88 Unsere Ref. Urs Girod / th Direktwahl 061 466 62 01 E-Mail urs.girod@muttenz.bl.ch Datum 24. April

Mehr

Betriebsreglement Bahnhof Langenthal / Park and Rail / Bike and Rail vom 25. April 1994 (in Kraft ab 21. Oktober 1994) V

Betriebsreglement Bahnhof Langenthal / Park and Rail / Bike and Rail vom 25. April 1994 (in Kraft ab 21. Oktober 1994) V Betriebsreglement Bahnhof Langenthal / Park and Rail / Bike and Rail vom 25. April 1994 (in Kraft ab 21. Oktober 1994) Version: 27. Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Art. 1... 3 Lage und Geltungsbereich...

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen. Genehmigt von Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 30. März 1998.

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen. Genehmigt von Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 30. März 1998. Genehmigt von Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 30. März 1998. Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Ormalingen gestützt auf 47 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 (GemG) beschliesst:

Mehr

MACHBARKEITSSTUDIE WAHLACKER ZOLLIKOFEN AR3. ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern

MACHBARKEITSSTUDIE WAHLACKER ZOLLIKOFEN AR3. ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern MACHBARKEITSSTUDIE AR3 ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern www.ar3.ch info@ar3.ch Datum 30.03.2017 MACHBARKEITSSTUDIE ORTHOFOTO Situation Geschichte Wahlackerstrasse Schulhausstrasse ZOLLIKOFEN

Mehr

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM DIENSTAG, 14. MÄRZ 2006, 19.30 UHR IM GEMEINDESAAL

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM DIENSTAG, 14. MÄRZ 2006, 19.30 UHR IM GEMEINDESAAL EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM DIENSTAG, 14. MÄRZ 2006, 19.30 UHR IM GEMEINDESAAL TRAKTANDEN 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2005 (Beschluss-

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.35.020 BAU, Tiefbau, Kantonsstrassen Bericht und Antrag, Sitzung vom 8. November 2013

Mehr

Bericht und Antrag 10069

Bericht und Antrag 10069 Bauverwaltung Kapellstrasse 1 5610 Wohlen AG 1 Telefon 056 619 92 21 Fax 056 619 91 83 Internet www.wohlen.ch Sachbearbeitung: Mäder Werner Telefon 056 619 92 20 E-Mail maeder.werner@wohlen.ch Einwohnerrat

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg

Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg Übernahme der Reussstrasse, Grund, Amsteg Bericht und Antrag des Gemeinderates Silenen zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Mai 2015 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau. Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am 11. Dezember 2006

STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau. Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am 11. Dezember 2006 STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am. Dezember 006 Vom Regierungsrat genehmigt am 8. Mai 007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite Gemeindeordnung 1 Protokoll der Gemeindeversammlung 3 2 Stimmenzähler 3 3 Publikationsorgan 3 4 Gesetzliche Organe

Mehr

Vereinbarung betreffend Wald und Waldwege im Gemeindegebiet Lupsingen

Vereinbarung betreffend Wald und Waldwege im Gemeindegebiet Lupsingen Vereinbarung betreffend Wald und Waldwege im Gemeindegebiet Lupsingen zwischen folgenden Vertragspartnerinnen Einwohnergemeinde Lupsingen und Bürgergemeinde Lupsingen I. Teil Allgemeine Bestimmungen Art.

Mehr

Schulanlage Fraumatt Zusatzkosten für Erdbebensicherheit,

Schulanlage Fraumatt Zusatzkosten für Erdbebensicherheit, ~Stadt Liestal Stadtrat DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 20086 Schulanlage Fraumatt Zusatzkosten für Erdbebensicherheit, Asbestsanierung und neue Parkplätze Kurzinformation Seit der Zustimmung zur Renovation

Mehr

Gemeindeabstimmung. vom 13. Februar 2011. Sanierung Magdenauerstrasse

Gemeindeabstimmung. vom 13. Februar 2011. Sanierung Magdenauerstrasse Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2011 Sanierung Magdenauerstrasse Inhaltsverzeichnis Sanierung Magdenauerstrasse 4 10 Gutachten über die Gewährung eines Baukredites für die Sanierung der Magdenauerstrasse

Mehr

Z u k u n f t Z o l l i n g e r h e i m

Z u k u n f t Z o l l i n g e r h e i m Ablauf Die Gustav Zollinger-Stiftung Um- und Erweiterungsbau Hauptgebäude Neubau mit Seniorenwohnungen Bauablauf Die nächsten Schritte 2002 13.04.2011 Seite 1 Um- u. Erweiterungsbau Hauptgebäude Ausgangslage

Mehr

Einwohnergemeinde Berken

Einwohnergemeinde Berken Seite 357 Vorsitz: Protokoll: Geissbühler Hans, Gemeindepräsident Bürki Eliane, Gemeindeschreiberin Der Präsident begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Dieselbe wurde ordnungsgemäß im Amtsanzeiger

Mehr

Botschaft. Sanierung altes Posthaus, Silenen

Botschaft. Sanierung altes Posthaus, Silenen Einwohnergemeinderat Gotthardstrasse 217 6473 Silenen Tel : 041 884 81 10 Fax : 041 884 81 11 E-mail : gemeindeverwaltung@silenen.ch Homepage : www.silenen.ch Botschaft Sanierung altes Posthaus, Silenen

Mehr

Kurzbericht mit Kostenvoranschlag Variante Stabilisierung

Kurzbericht mit Kostenvoranschlag Variante Stabilisierung Kurzbericht mit Kostenvoranschlag 1 / 12 Kurzbericht mit Kostenvoranschlag Variante Stabilisierung 3800 Interlaken, 29.04.2016 / Andreas Stämpfli Stämpfli + Zbinden GmbH Bauingenieure ETH SIA HTL Rugenparkstrasse

Mehr

VOLKSABSTIMMUNG. 18. Mai 2014

VOLKSABSTIMMUNG. 18. Mai 2014 VOLKSABSTIMMUNG 18. Mai 2014 über den Einwohnerratsbeschluss vom 25. November 2013 betreffend Quartierplanung Fachmarkt Grüssenhölzli / Sondervorlage für Gemeindebeitrag Entsorgung Altlasten von netto

Mehr

Bericht und Antrag 10044

Bericht und Antrag 10044 Gemeinderat Kapellstrasse 1 5610 Wohlen AG 1 Telefon 056 619 91 11 Fax 056 619 91 80 Internet www.wohlen.ch Einwohnerrat 5610 Wohlen Wohlen, 10. Februar 2003 Bericht und Antrag 10044 Genehmigung des Kaufvertrages

Mehr

Sanierung Glärnischstrasse, Einführung Trennsystem und Retentionsanlage Linden

Sanierung Glärnischstrasse, Einführung Trennsystem und Retentionsanlage Linden Sanierung Glärnischstrasse, Einführung Trennsystem und Retentionsanlage Linden Referenten: Hans Meier, Tiefbauvorsteher Erich Gujer, Bereichsleiter Tiefbau und Landschaft Christian Ebnet, Bänziger Kocher

Mehr

Neubau 2 Mehrfamilienhäuser Schöneggweg 4 bis Oetwil am See. Bezugstermin ab sofort oder n.v.

Neubau 2 Mehrfamilienhäuser Schöneggweg 4 bis Oetwil am See. Bezugstermin ab sofort oder n.v. Neubau 2 Mehrfamilienhäuser Schöneggweg 4 bis 16 8618 Oetwil am See 532.95 532.55 WT WT WT WT WM WM WM WM 531.80 WT WM 16 14 12 8 6 531.34 530.44 4 10 g e gw eg n hö Sc 5 4 12 PP 3 2 1 11 -> 10 9 8 7 6

Mehr

Information Areal Schoren. Kanton Basel-Stadt Info Areal Schoren Folie 1

Information Areal Schoren. Kanton Basel-Stadt Info Areal Schoren Folie 1 Information Areal Schoren Kanton Basel-Stadt Info Areal Schoren Folie 1 Areal Schoren Rückblick Verfahren / Überblick Baufeld B 14. Mai 2013 Kanton Basel-Stadt Info Areal Schoren Folie 2 Rückblick: Planungsverfahren

Mehr

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

~Stadt Liestal. Postplatz, Neugestaltung: Projekt- und Kreditgenehmigung. Anträge. Kurzinformation. Stadtrat. Liestal, 14.

~Stadt Liestal. Postplatz, Neugestaltung: Projekt- und Kreditgenehmigung. Anträge. Kurzinformation. Stadtrat. Liestal, 14. ~Stadt Liestal Stadtrat DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 2008/17 Postplatz, Neugestaltung: Projekt- und Kreditgenehmigung Kurzinformation Anträge Der Postplatz muss diversen bedeutenden Ansprüchen genügen:

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse K 10 im Abschnitt Wolhusen Markt Sandmätteli

Mehr

Mehrfachnutzung der Tunnelflächen A2/6. Infrastrukturergänzungen Sportanlagen Kleinfeld

Mehrfachnutzung der Tunnelflächen A2/6. Infrastrukturergänzungen Sportanlagen Kleinfeld Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 10. Oktober 2007 151/2006 Abrechnung Baukredit Seite 2 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Bericht und Antrag des Gemeinderates

Mehr

Neubau 2 Mehrfamilienhäuser Schöneggweg 4 bis Oetwil am See. Bezugstermin ab sofort oder n.v.

Neubau 2 Mehrfamilienhäuser Schöneggweg 4 bis Oetwil am See. Bezugstermin ab sofort oder n.v. Neubau 2 Mehrfamilienhäuser Schöneggweg 4 bis 16 8618 Oetwil am See 532.95 532.55 WT WT WT WT WM WM WM WM 531.80 WT 60x47 60x47 60x47 60x47 60x47 60x47 60x47 60x47 60x47 60x47 60x47 60x47 60x47 WM 16 14

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG REGLEMENT ÜBER DAS HALTEN VON HUNDEN VOM 21. JUNI 2005 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Geltungsbereich 3 2 Zuständigkeit 3 II. OEFFENTLICHE SICHERHEIT, ORDNUNG

Mehr

Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse

Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse DER GEMEINDERAT VON BINNINGEN AN DEN EINWOHNERRAT 206 Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse Kurzinformation:

Mehr

RIETGRABENSTRASSE, OST WERKLEITUNGS- UND STRASSENBAU

RIETGRABENSTRASSE, OST WERKLEITUNGS- UND STRASSENBAU VOM 08. MAI 2017 BIS CA. ENDE NOVEMBER 2017 RIETGRABENSTRASSE, OST WERKLEITUNGS- UND STRASSENBAU An die Anwohnerinnen und Anwohner der Grossackerstrasse Ab Montag, 04.09.2017 finden im Zusammenhang mit

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement. Quartierplan Spiss

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement. Quartierplan Spiss EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT Reglement Quartierplan Spiss 2007 / 2009 / 2010 Die Einwohnergemeinde von Zermatt - eingesehen den Art. 12 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes

Mehr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr. 490 000.00 Antrag und Weisung an den Gemeinderat 28. Oktober 2015 Antrag Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle

Mehr

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S 133)

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S 133) Seite von 5 Schänzlistrasse, 545 Selzach Tel. 0 64 4 4, Fax 0 64 9 0 ewselzach@datacomm.ch, www.selzach.ch Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (S ) Gestützt auf 8 des Planungs- und Baugesetzes

Mehr

Zustimmung Gemeindeversammlung am. Der Präsident: Der Protokollführer: Von der Baudirektion genehmigt am. BDV-Nr.: Publiziert am. In Kraft getreten am

Zustimmung Gemeindeversammlung am. Der Präsident: Der Protokollführer: Von der Baudirektion genehmigt am. BDV-Nr.: Publiziert am. In Kraft getreten am 22. Dezember 2016 Kanton Zürich PRIVATER GESTALTUNGSPLAN Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau Vorschriften Zustimmung Gemeindeversammlung am Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident: Der Protokollführer:

Mehr

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche

Mehr

WOHNÜBERBAUUNG BÜNDTENSTRASSE 2 MEHRFAMILIENHÄUSER MIT AEH

WOHNÜBERBAUUNG BÜNDTENSTRASSE 2 MEHRFAMILIENHÄUSER MIT AEH 2 MEHRFAMILIENHÄUSER MIT AEH SIEGENTHALER + SIEGENTHALER ARCHITEKTEN AG 4410 LIESTAL ARCHITEKTEN HTL SWB SONNHALDE 1 4410 LIESTAL TEL 061 921 66 77 www.siegenthaler-architekten.ch ORTSPLAN LUPSINGEN Gemeinde

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE UETENDORF

EINWOHNERGEMEINDE UETENDORF EINWOHNERGEMEINDE UETENDORF Gebührenreglement für die Kontrolle der Feuerungsanlagen I n h a l t s v e r z e i c h n i s Artikel Seite Personelle Befähigung 1 3 Periodische Kontrollen 2 3 Nachkontrollen

Mehr

Urversammlung der Munizipalgemeinde Leukerbad

Urversammlung der Munizipalgemeinde Leukerbad Urversammlung der Munizipalgemeinde Leukerbad Datum: Donnerstag, 19.12.2013 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Theatersaal Gemeinde- und Schulzentrum Leukerbad Anzahl anwesenden Personen: 53 Personen Anwesende Vollzugsorgane:

Mehr

Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel , Fax , Mail:

Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel , Fax , Mail: Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel. 0554101791, Fax 055 410 20 83, Mail: city-haus@bluewin.ch Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach Gestaltungsplan "Summelen" Weidstrasse,

Mehr

Ortsplanrevision. Herzlich willkommen.

Ortsplanrevision. Herzlich willkommen. Ortsplanrevision Herzlich willkommen. Begrüssung Gemeindepräsident Karl-Heinz Zeller Zanolari Arlesheim, wo Menschen einander begegnen > Der Siedlungs- und Landschaftsraum wird in seiner Qualität und

Mehr

Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. März 2015

Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. März 2015 Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. März 2015 Traktandum 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2014 Kurzfassung des Protokolls:

Mehr