EINLADUNG ZUR 2. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2016
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- Harald Günther
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1 1 Beilage zum Anzeiger Nr. 17/2016 vom 26. August 2016 EINLADUNG ZUR 2. EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 2016 auf Mittwoch, den 14. September 2016, um Uhr im Gemeindesaal (2. OG Gemeindehaus) Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni Quartierplan Cheddite 3. Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt. 4. Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt. 5. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen und Fragen Lausen, den 16. August 2016/va NAMENS DES GEMEINDERATES: Der Präsident: Peter Aerni Der Verwalter: Thomas von Arx Einladung bitte aufbewahren und zur Versammlung mitnehmen. Gemeindeversammlungen sind nach 53 des kant. Gemeindegesetzes öffentlich. Nicht Stimmberechtigte (ausländische Staatsangehörige, unter 18-jährige, Gäste und nicht in Lausen Niedergelassene) haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Es werden entsprechende Eingangskontrollen gemacht.
2 Erläuterungen und Anträge zu den Traktanden 2 Trakt. 1: Protokoll der Versammlung vom 22. Juni 2016 Das Protokoll der letzten Versammlung kann während der Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. An der Versammlung werden, Gegenantrag vorbehalten, nur die Beschlüsse verlesen. Trakt. 2: Quartierplan Cheddite II A) AUSGANGSLAGE Das Areal der Cheddite in Lausen und Liestal wird zurzeit noch teilweise zwischengenutzt. Die eigentliche Produktion auf dem östlichen Arealteil wurde Ende 1999 stillgelegt. An der Gemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004 wurde eine Quartierplanung verabschiedet, welche auf dem gesamten, in den Gemeindegebieten von Liestal und Lausen liegenden Areal insgesamt 119 Wohnungen vorsah. Auf Lausner Boden waren 69 Wohnungen geplant. Die Quartierplanung Cheddite wurde vom Regierungsrat am 05. November 2005 genehmigt. Die Realisierung der damals genehmigten Wohnüberbauung konnte in den Folgejahren jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgenommen werden. Dies veranlasste die Grundeigentümerschaft der Parzellen Nrn (Liestal) und 384 (Lausen), vertreten durch die Firma Losinger Marazzi AG, bei der Stadt Liestal und der Gemeinde Lausen anzufragen, ob sie eine Neukonzipierung für eine Wohnüberbauung unterstützen würden, was auch eine neue Quartierplanung zur Folge hätte. Die Stadt Liestal wie auch die Gemeinde Lausen unterstützen daher die Absichten der Neukonzeption des Areals für eine neue Wohnüberbauung. Diese Ausgangslage ermöglichte es, die Entwicklung eines neuen städtebaulichen Ansatzes für eine künftige Wohnüberbauung anzugehen. Am 1. Dezember 2015 fand eine erste Informationsveranstaltung für die direkten Anstösser statt. Anlässlich dieser Veranstaltung wurde über die vorgesehene Nutzungsänderung und die Überbauungsabsichten orientiert. Vom Dezember 2015 wurde zudem das Mitwirkungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen sechs schriftliche Begehren zur Quartierplanüberbauung eingegangen sind. Aufgrund der zahlreichen Eingaben wurde das Projekt optimiert und die betroffene Anwohnerschaft anlässlich einer zweiten Informationsveranstaltung am 21. Juni 2016 nochmals über das überarbeitete Überbauungsprojekt informiert. B) QUARTIERPLANPROJEKT (siehe auch Situationsplan auf der letzten Seite dieser Vorlage) Die neue Quartierplanung "Cheddite II" auf dem Gemeindegebiet von Lausen bezweckt, neben der Neunutzung des betreffenden Areals für eine Wohnüberbauung, eine geordnete, haushälterische Nutzung des Bodens und die planerische Sicherstellung der Realisierung einer Wohnüberbauung nach folgenden Zielsetzungen: Sicherstellung einer attraktiven Wohnüberbauung in Beachtung der speziellen Lage zwischen der Ergolz und dem Waldareal; Sicherstellung einer quartierverträglichen Siedlungsverdichtung; Ausbildung einer städtebaulichen Einheit mit ästhetischem Gesamteindruck; Ausbildung einer attraktiven Aussenraumgestaltung durch eine differenzierte und vernetzende Grün- und Freiraumgestaltung; Renaturierung des Windentalbächlis als Kleingewässerstruktur mit dazugehörendem Uferbereich; Sicherstellung des Raumbedarfs für Fliessgewässer sowie des Schutzes vor Naturgefahren; Sicherstellung einer hohen Wohnqualität unter Berücksichtigung des Lärmschutzes. Die Überbauung auf Lausner Gemeindegebiet besteht aus sechs Mehrfamilienhäusern, welche parallel zur Weidmattstrasse erstellt werden sollen. Gegenüber dem Ziegelmattquartier werden die beiden Gebäude mit drei Vollgeschossen sowie beim oberen Block mit Sockelgeschoss realisiert, damit ein harmonischer Übergang zur bestehenden
3 3 Siedlungsstruktur entsteht. Der Grenzabstand zur bestehenden Überbauung an der Ziegelmattstrasse beträgt über 12 Meter und entspricht dem ursprünglich genehmigten Quartierplan aus dem Jahre In der Überbauung sollen auf Lausner Gemeindegebiet 115 Wohnungen auf einer Bruttogeschossfläche von 14'850 m 2 erstellt werden. Die Verbindungsstrasse von Lausen nach Liestal wird gleichzeitig mit der Wohnüberbauung für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der öffentliche Bus sowie die Velofahrer und Fussgänger können die Strasse jedoch ungehindert benützen. Im Innenbereich der Überbauung entstehen Aufenthaltsbereiche (Begegnen, Spielen, Aufenthalt) für die Bewohnerinnen und Bewohner der Überbauung. Die Eigentümerin der Parzelle Nr. 384 (GB Lausen) und die Einwohnergemeinde Lausen kommen überein, dass innerhalb des Quartierplan-Areals die Zugangs- und Durchgangsmöglichkeit auch für Nichtbewohner der Überbauung gewährleistet bleibt (Entlang der Ergolz oder über einen Freiraumbereich). Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen sind 150 Parkplätze für den Teilbereich Lausen erforderlich. Die erforderlichen 115 Stammparkplätze werden primär in einer unterirdischen Einstellhalle angeordnet. Die erforderlichen 35 Besucherparkplätze werden primär oberirdisch, ein Teil davon falls notwendig unterirdisch angeordnet. Die unterirdische Einstellhalle auf Lausner Seite wird gegenüber einer unterirdischen Einstellhalle auf dem Teilgebiet der Stadt Liestal baulich getrennt. Die oberirdischen internen Freiraumflächen dürfen nicht als Durchfahrtsmöglichkeit zum angrenzenden Teilgebiet der Stadt Liestal verwendet werden. Mit diesen Massnahmen wird verhindert, dass ein Durchgangsverkehr über die geplante Überbauung entsteht. Die Gebäude sind drei- bis fünfgeschossig, teilweise mit Sockelgeschossen. Die Wohnungen verfügen über grosse Balkonflächen oder Gartensitzplätze. Alle Gebäude besitzen ein begrüntes Flachdach. Die Wohnungen sollen auf eine breite Bevölkerungsschicht ausgelegt und es sollen unterschiedliche, dem Bedarf angepasste Wohnungsprodukte erstellt werden. Es ist geplant, dass die Wohnflächen entweder im Stockwerkeigentum gekauft oder gemietet werden. Die Überbauung wird voraussichtlich in zwei- bis drei Bauetappen realisiert. Zwischen dem Wald im Norden des Areales und dem Flussraum sind verschiedene natürliche Freiräume vorgesehen, inkl. des offenen Bachlaufes aus dem Windental. Entlang der Hochleistungsstrasse H2 wird eine ca. 2.5 Meter hohe Lärmschutzwand erstellt, damit die gesetzlichen Lärmwerte für das Bewohnen jeder Wohnung auch bei offenem Fenster eingehalten werden können. C) ANTRAG DES GEMEINDERATES 1. Folgende Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 01. Dezember 2004 betreffend Quartierplanung Cheddite werden aufgehoben: a) Zustimmung zu den Plänen zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse b) Genehmigung des Quartierplan-Reglements für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal c) Genehmigung des Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal 2. Den neuen Plänen vom 18. Juli 2016 zum Quartierplan betreffend der vorgesehenen Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, an der Weidmattstrasse wird zugestimmt. 3. Das Quartierplan-Reglement vom 18. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt. 4. Der Quartierplan-Vertrag vom 12. Juli 2016 für die vorgesehene Überbauung des Areales der ehemaligen Cheddite-Plastic SA, Liestal, wird genehmigt. Die Planunterlagen, das Quartierplan-Reglement sowie der Quartierplan-Vertrag für die vorgesehene Überbauung des ehemaligen Cheddite-Areales in Lausen können vom 26. August September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden.
4 Fotomontage QP Cheddite / Ansicht von der Weidmattstrasse in Richtung Liestal 4
5 Situationsplan QP Cheddite II 5
6 6 Trakt. 3: Weidmattstrasse: Strassenkorrektion / Projekt und Kredit von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt. A) BAUPROJEKT UND BAUABLAUF Die Gemeinde Lausen beabsichtigt, die Weidmattstrasse auf einer Länge von ca. 250 m auszubauen. Der Bereich des Projektparameters umfasst die Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Vorgesehen sind der Ersatz der bestehenden Trinkwasserleitung, die Erneuerung der Strassenbeleuchtung, sowie der gesamte Strassenbau inkl. Strassenentwässerung und die Anpassungen der Vorplätze an die neuen Verhältnisse. Auf der gesamten Länge der Weidmattstrasse wird der komplette Strassenaufbau erneuert. Zudem werden ein neues Trottoir und diverse Verengungen ausgebaut. Als erstes wird die neue Wasserleitung erstellt. Eventuelle weitere Leitungen anderer Werke werden ebenfalls in diesem Zeitraum gebaut. Nachdem alle Leitungen verlegt sind, kann der Graben, mit geeignetem Auffüllmaterial bis zur Unterkante der bestehenden Fundationsschicht, aufgefüllt werden. Anschliessend wird der gesamte Strassenkoffer (Steinbett etc.) inkl. Belag aufgebrochen. Dann folgen die Randabschlussarbeiten, die Fundationsschicht wird eingebracht und der Belag eingebaut. Während den Bauarbeiten ist die Weidmattstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrten zu den bestehenden Gebäuden werden jedoch möglich sein. Es muss mit Behinderungen während der Bauzeit gerechnet werden. Der Busbetrieb muss während dieser Zeit umgeleitet werden. Vorgesehen ist, die Bauarbeiten vor Baubeginn des Wohnüberbauungsprojektes Cheddite II zu realisieren. Der Baustart ist für Frühjahr 2017 vorgesehen. Die Realisation der Schrankenanlage auf der Grenze zur Stadt Liestal wird mit dem Sanierungsprojekt Weidmattstrasse 2. Etappe, Abschnitt Gartenstrasse - Stadtgrenze Liestal nach Abschluss der Bauarbeiten für die Wohnüberbauuung "Cheddite" II realisiert. B) WIEDERVERWENDUNG / ENTSORGUNG VON BELAGSMATERIAL Die Baustellenabfälle werden nach Sorten getrennt und der Wiederverwertung zugeführt. Diese Materialien werden aufbereitet und wieder als normierte, qualitativ hochwertige Sekundärbaustoffe eingesetzt. Bei einem Teil des jetzt eingebauten Belages (ca. 500 m2) liegt der Teergehalt über dem heute maximal zulässigen Wert gemäss BUWAL-Richtlinien, die für eine Wiederverwendung des Materiales akzeptiert werden. Die Entsorgung erfolgt in eine Sonderdeponie. C) KOSTEN Der Kostenvoranschlag für die Strassenkorrektion sieht wie folgt aus: Strassenbauarbeiten Fr. 520' Strassenbeleuchtung (Kandelaber) 4 Stück Fr. 25' Instandstellungsarbeiten (Gärtner, Zäune, Mauern etc.) Fr. 25' Geometer, Vermarkung, Markierungsarbeiten etc. Fr. 10' Entsorgungskosten für einen Teil Belag in einer Sonderdeponie Fr. 32' Honorare inkl. Nebenkosten ca. Fr. 30' Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 % Fr. 70' Zwischentotal Fr. 712' MwSt. 8 % und Rundung Fr. 63' Total Fr. 775' Im Investitionsprogramm ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 770' vorgesehen.
7 D) ANTRAG DES GEMEINDERATES Das Projekt für die Korrektion der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von Fr. 775'000.00, inkl. MWSt., werden genehmigt. 7 Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden. Trakt. 4: Weidmattstrasse: Ersatz Wasserleitung / Projekt und Kredit von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt. A) BAUPROJEKT FÜR DIE WASSERLEITUNG Im Zusammenhang mit der Strassenkorrektion der Weidmattstrasse auf einer Länge von rund 250 m ist auch vorgesehen, die Wasserleitung zu erneuern. Der Bereich des Projektparameters umfasst den Ersatz der Wasserleitung Weidmattstrasse ab Friedhofhalle bis zum Waldrand. Die bestehende Guss-Trinkwasserleitung wird durch eine neue HDPE-Wasserleitung ersetzt. Sämtliche Hausanschlüsse werden bis zur privaten Parzellengrenze erneuert. B) KOSTEN Der Kostenvoranschlag für den Ersatz der bestehenden Wasserleitung in der Weidmattstrasse sieht wie folgt aus: Tiefbauarbeiten Fr. 115' Sanitärarbeiten für die Trinkwasserleitung Fr. 65' Honorare inkl. Nebenkosten ca. Fr. 20' Diverses und Unvorhergesehenes geschätzt 10 % Fr. 20' Zwischentotal Fr. 220' MwSt. 8 % und Rundung Fr. 20' Total Fr. 240' Im Investitionsprogramm ist im Jahr 2017 ein Betrag von Fr. 240' vorgesehen. C) ANTRAG DES GEMEINDERATES Das Projekt für den Ersatz der Wasserleitung in der Weidmattstrasse und der entsprechende Kredit in der Höhe von Fr. 240'000.00, inkl. MWSt., werden genehmigt. Der Plan, der technische Bericht und der Kostenvoranschlag können vom 26. August September 2016 zu den Schalterzeiten im Büro der Abteilung Bau und Unterhalt, im Erdgeschoss des Gemeindehauses, eingesehen werden.
8 Situationsplan Ausbauprojekt Weidmattstrasse 8
Amtliche Mitteilungen. Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon Fax
Lausner Anzeiger Freitag, 26. August 2016 Ausgabe 17/ 2016 Herausgabe: Gemeindeverwaltung 4415 Lausen Telefon 061 926 92 60 Fax 061 926 92 61 e-mail: info@lausen.bl.ch www.lausen.ch Druck: Offsetdruck
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