BEISPIELHAFTE MODELLRECHNUNGEN ZUR FAMILIENINITIATIVE
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- Fritzi Kaiser
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1 SCHWEIZERISCHE AKADEMIE DER GEISTES- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN (SAGW) BEISPIELHAFTE MODELLRECHNUNGEN ZUR FAMILIENINITIATIVE KURZANALYSE Zürich, 24. September 2013 Susanne Stern, Rolf Iten, Andrea Schultheiss INFRAS BINZSTRASSE 23 POSTFACH CH ZÜRICH t f ZUERICH@INFRAS.CH MÜHLEMATTSTRASSE 45 CH BERN
2 2 INHALT 1. Ausgangslage und Problemstellung 3 2. Methodisches Vorgehen 6 3. Ergebnisse 8 4. Schlussfolgerungen 19 Anhang 20 Literatur 22 INFRAS 24. September 2013 Inhalt
3 3 1. AUSGANGSLAGE UND ZIEL Eine wichtige Voraussetzung für die gelingende Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit ist, dass es sich für Familien finanziell lohnt, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Durch die Besteuerung von Doppelverdienerpaaren und die Kosten für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (FEB) können negative Erwerbsanreize entstehen. Das heisst einer Familie steht bei einer Ausweitung des Erwerbspensums Ende Monat nach Abzug der Steuern, Sozialabgaben und Kinderbetreuungskosten nicht mehr, sondern weniger Geld zur Verfügung. Wenn sich Erwerbstätigkeit finanziell nicht oder wenig lohnt, trägt dies dazu bei, dass die betroffenen Elternteile, v.a. Frauen respektive Mütter, ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder nicht im von ihnen gewünschten Ausmass ausbauen. Dies vermindert einerseits die Karrierechancen der betroffenen Frauen (oder ggf. der betroffenen Männer). Andererseits wird eine bessere Risikoverteilung innerhalb der Familie bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung erschwert, wenn nicht beide Elternteile ein festes Standbein in der Erwerbsarbeit haben. Für die Schweiz gibt es verschiedene Studien, welche die fehlenden oder gar negativen Erwerbsanreize für Doppelverdiener-Paare aufzeigen (siehe Bütler 2007, Bütler und Rüsch 2009, Bonoli et al. 2010, Knöpfel und Knupfer 2005). Eine Studie im Auftrag der Gleichstellungsfachstellen von Basel-Stadt und Zürich (INFRAS 2012) zeigt am Beispiel der Kantone Zürich und Basel-Stadt, dass es sich in vielen Fällen finanziell nicht lohnt, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, weil das zusätzliche Einkommen durch die Kinderbetreuungskosten und die zusätzlichen Steuern gleich wieder aufgefressen wird. Häufig haben Familien mit zwei Einkommen am Ende des Monats sogar weniger Geld im Portemonnaie, als wenn nur ein Elternteil arbeiten würde. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Familie zwei und mehr Kinder im Vorschulalter hat. Betroffen sind in den untersuchten Städten Zürich und Basel v.a. Paare mit einem mittleren bis höheren Einkommen. In den beiden anderen untersuchten Gemeinden Dietikon und Dübendorf sind auch Familien und Alleinerziehende mit geringen und mittleren Einkommen von negativen Erwerbsanreizen betroffen. Wichtige Stellschrauben, um die Erwerbsanreize für Doppelverdiener-Paare zu verbessern, sind einerseits die Mitfinanzierung der Kinderbetreuungskosten durch die öffentliche Hand oder die Arbeitgeber und andererseits die Verbesserung der steuerli- INFRAS 24. September 2013 Ausgangslage und Ziel
4 4 chen Rahmenbedingungen (z.b. Doppelverdiener-Abzug, Fremdbetreuungsabzug, Individualbesteuerung). Die SVP fordert im Rahmen der Volksinitiative Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen de facto die Abschaffung des heute auf Bundesebene und in den meisten Kantonen existierenden Fremdbetreuungsabzugs. Die Initiative hat den folgenden Wortlaut: Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert: Art. 129 Steuerharmonisierung Abs. 4 neu: Abs. 4: Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. 1 Sie wurde im Juli 2011 eingereicht. 2 Diese Forderung steht im Gegensatz zu den vergangenen und geplanten steuerlichen Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene, im Rahmen derer Fremdbetreuungsabzüge neu eingeführt wurden und ggf. weiter erhöht werden. Stattdessen fordert die SVP, dass alle Eltern gleiche Kinderbetreuungsabzüge geltend machen können, unabhängig davon, welches Betreuungsmodell die Eltern wählen, d.h. ob sie die Kinder extern betreuen lassen oder familienintern betreuen. Würde der Vorschlag der SVP- Initiative umgesetzt, hätte der Kinderbetreuungskostenabzug faktisch die gleiche Wirkung wie ein Kinderabzug, da er nicht mehr an die Voraussetzung der Erwerbstätigkeit geknüpft wäre. Die steuerlichen Abzüge für die Kinderbetreuung würden dann in keinem Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten für die Betreuung der Kinder stehen. Dies führt faktisch zu einer steuerlichen Benachteiligung von Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen. Zwar würde das Einkommen des zweitverdienenden Elternteils, das für die Fremdbetreuung kausal ist, steuerlich entlastet. Gleichzeitig würden jedoch Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und so für die erbrachte Betreuungsleistung keine Steuern zahlen müssen, ein zusätzliches Steuergeschenk erhalten. Die SVP argumentiert zwar, durch die vorgeschlagene Änderung eine Benachteiligung aufzuheben. Es ist jedoch genau das Gegenteil der Fall: Durch die Änderung wird eine Benachteiligung bzw. Ungleichbehandlung verstärkt, mittels derer der Staat via das Steuersystem die Entscheidungen von Familien mit Kindern mit beeinflusst und damit die Wahlmöglichkeit von Familien einschränkt. INFRAS wurde von der SAGW beauftragt, die Auswirkungen der Familieninitiative anhand von einfachen Modellrechnungen exemplarisch für zwei verschiedene Haus- 1 SVP Schweiz Vgl. SVP Schweiz INFRAS 24. September 2013 Ausgangslage und Ziel
5 5 haltstypen und Kantone darzustellen. Die nachfolgende Kurzanalyse zeigt, in welchem Ausmass die Initiative negative Anreize für einen Zweitverdienst schafft bzw. verstärkt und einen Zweitverdienst finanziell noch unattraktiver macht als dies heute bereits der Fall ist. INFRAS 24. September 2013 Ausgangslage und Ziel
6 6 2. METHODISCHES VORGEHEN Für die Berechnung der Effekte der Familieninitiative wird ein Vorher-Nachher- Vergleich für verschiedene Haushaltstypen angestellt: Vergleich des verfügbaren Einkommens und der Erwerbsanreize im aktuellen Steuersystem mit der Situation nach Umsetzung der Initiative. Zur Bemessung des Erwerbsanreizes ermitteln wir das Haushaltseinkommen nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Kinderbetreuungskosten für verschiedene Erwerbskonstellationen. Nachfolgend sind die wichtigsten Berechnungsgrundlagen kurz beschrieben: Die Effekte werden exemplarisch für die Städte Zürich und Basel untersucht. In Zürich ist die Steuerbelastung in den meisten Fällen tiefer als in Basel-Stadt. Aktuelles Steuersystem: Die Berechnungen beziehen sich auf das Jahr Kindebetreuungstarife: Um das verfügbare Einkommen zu berechnen, müssen die Kinderbetreuungskosten ermittelt werden. Dazu werden die lokal gültigen Kinderbetreuungs-Tarifsysteme (Kanton Basel-Stadt, Stadt Zürich) angewendet. Im Fokus der Analyse stehen zwei verheiratete Paarhaushalte mit jeweils unterschiedlichen Einkommen und Vermögen (HH I und HH II). Die angenommenen Einkommenssegmente basieren auf der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung, die gewählten Vermögen auf der Vermögensstatistik des Bundes (vgl. INFRAS 2012). ÜBERSICHT HAUSHALTSTYPEN (HH) HH I (tieferes- mittleres Einkommen) Anzahl Erwachsene 2 (verheiratet) 2 (verheiratet) HH II (mittleres- höheres Einkommen) Anzahl Kinder 2 Vorschulkinder 2 Vorschulkinder Einkommen 1. Elternteil CHF CHF (Monatlicher Bruttolohn, 100%) Einkommen 2. Elternteil CHF CHF (Monatlicher Bruttolohn, 100%) Vermögen Tabelle 1 Pro Haushaltstyp werden jeweils eine Alleinernährer-Konstellation (1. Elternteil 100%, 2. Elternteil 0%) und verschiedene Doppelverdiener-Konstellationen (1. Elternteil 100%, 2. Elternteil 40/60/80/100%) angeschaut. INFRAS 24. September 2013 Methodisches Vorgehen
7 7 Umsetzungsvarianten zur SVP-Initiative: Die SVP-Initiative wirft in Bezug auf die Umsetzung einige Fragen auf. Die Forderung, dass Eltern, die die Kinderbetreuung selbst übernehmen, mindestens einen gleich hohen Steuerabzug vornehmen können wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, ist nicht realistisch, da die Fremdbetreuungskosten je nach Umfang und Tarif der Fremdbetreuung unterschiedlich hoch sind und daher nicht eindeutig ermittelt werden kann, welchen Steuerabzug selbstbetreuende Eltern vornehmen sollten. Es gibt deshalb nur die Möglichkeit, dass der heutige Fremdbetreuungsabzug gestrichen wird oder dass der Fremdbetreuungsabzug beibehalten wird und zusätzlich ein Abzug für Eigenbetreuung eingeführt wird. Da jedoch die Höhe des Fremdbetreuungsabzugs variiert und die Höhe des Eigenbetreuungsabzugs nicht eindeutig zu bestimmen ist, führt dies im Ergebnis zu einem zusätzlichen pauschalen Kinderabzug für alle Eltern mit Kindern unter 15 Jahren. Im Kanton Zug gibt es ein ähnliches Modell, in dem Eigen- und Fremdbetreuungsabzug kombiniert werden 3. In den Modellrechnungen haben wir deshalb die folgenden Umsetzungsvarianten betrachtet (jeweils für die direkte Bundessteuer wie auch die Staats- und Gemeindesteuer): Variante A: Streichung des bisherigen Fremdbetreuungsabzugs (FEB-Abzug), Variante B: pauschaler Abzug für Fremd- und/oder Eigenbetreuung in Höhe von CHF pro Kind und Jahr 4. 3 Im Kanton Zug können für jedes Kind unter 15 Jahren maximal 6000 Franken an effektiv anfallenden Drittbetreuungskos- ten abgezogen werden ( 30 Bst. l StG- ZG). Für jedes Kind unter 15 Jahren können 6000 Franken für die Eigenbetreuung in Abzug gebracht werden ( 33 Abs. 2 StG- ZG). Die beiden Abzüge können nicht kumuliert werden. Erreicht jedoch der Fremdbetreuungsabzug den Maximalbetrag von 6000 Franken nicht, so kann der Eigenbetreuungsabzug geltend ge- macht werden. Diese Möglichkeit wirkt im Ergebnis wie ein zusätzlicher genereller Abzug in der Höhe von 6000 Franken für Kinder unter 15 Jahren. Familien mit Kindern unter 15 Jahren können demnach entweder den Eigenbetreuungsabzug oder den Fremdbetreuungsabzug geltend machen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates 4 Dies entspricht dem heutigen maximalen FEB- Abzug bei der direkten Bundessteuer und in den Kantonen BS und ZH. INFRAS 24. September 2013 Methodisches Vorgehen
8 8 3. ERGEBNISSE Steuer- und Kinderbetreuungstarifsysteme weisen dann positive Erwerbsanreize auf, wenn sich ein zusätzlicher Arbeitseinsatz trotz höherer Steuerbelastung, höherer Sozialabgaben (und ggf. geringerer Subventionen) und höheren Kinderbetreuungskosten finanziell lohnt, d.h. am Ende des Monats mehr Geld im Familienportemonnaie zur Verfügung steht. Wird das zusätzliche Einkommen durch höhere Steuern und Betreuungskosten hingegen vollständig aufgebraucht, handelt es sich um ein Nullsummen-Spiel und es besteht kein Erwerbsanreiz. Muss die Familie sogar drauf zahlen hat also am Monatsende weniger Geld zur Verfügung als vor der Pensumserhöhung - handelt es sich um einen negativen Erwerbsanreiz. Nachfolgend wird am Beispiel der Haushaltstypen I und II in Zürich und Basel gezeigt, wie sich das verfügbare Einkommen bei einer Ausweitung des Erwerbspensums des zweitverdienenden Elternteils im aktuellen Steuersystem und bei Umsetzung der Familieninitiative entwickelt. Ergänzend sind im Anhang die gleichen Zusammenhänge anhand der kumulierten Zusatzbelastung 5 dargestellt. Die folgenden Tabellen geben Auskunft über das verfügbare Einkommen der ausgewählten Haushaltstypen im heutigen Steuersystem (Status quo) und nach Umsetzung der Familieninitiative bei unterschiedlichen Erwerbspensen des zweitverdienenden Elternteils. ZÜRICH: VERFÜGBARES EINKOMMEN Erhöhung Haushaltspensum 0/100% 40/100% 60/100% 80/100% 100/100% Haushaltstpy I Status Quo 77'866 87'906 90'995 90'883 89'033 bei Streichung FEB-Abzug 77'866 86'340 88'516 88'047 85'873 bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug 80'753 89'784 92'258 91'987 90'137 Haushaltstpy II Status Quo 116' ' ' ' '814 bei Streichung FEB-Abzug 116' ' ' ' '532 bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug 120' ' ' ' '234 Figur 1 Lesehilfe: Blau markiert ist jeweils diejenige Pensumskonstellation, mit der der Haushalt das höchste verfüg- bare Einkommen erzielt. Beim Haushaltstyp I lohnt sich die zusätzliche Erwerbsarbeit des zweiten Elternteils bis zu einem Einkommen von 60/100%. Danach nimmt das verfügbare Einkommen in allen Varianten ab. Quelle: Modellrech- nungen INFRAS Ist die kumulierte Zusatzbelastung kleiner als 100%, kann der Haushalt durch die Erhöhung des Arbeitspensums ein zusätz- liches verfügbares Einkommen generieren. Bei einem Wert von 100% muss das gesamte Einkommen des zusätzlichen Arbeitseinsatzes für die höheren Abgaben (Steuern, Sozialabgaben, FEB- Kosten) aufgewendet werden. Bei Werten über 100% bezahlt der Haushalt sogar noch dazu, womit das verfügbare Haushaltseinkommen durch die zusätzliche Er- werbstätigkeit sinkt. INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
9 9 BASEL: VERFÜGBARES EINKOMMEN Erhöhung Haushaltspensum 0/100% 40/100% 60/100% 80/100% 100/100% Haushaltstpy I Status Quo 75'471 84'372 86'734 86'928 83'857 bei Streichung FEB-Abzug 75'471 82'138 82'749 81'468 78'261 bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug 80'383 87'298 88'141 86'975 83'904 Haushaltstpy II Status Quo 110' ' ' ' '839 bei Streichung FEB-Abzug 110' ' ' ' '513 bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug 116' ' ' ' '886 Figur 2 Blau markiert ist diejenige Pensumskonstellation, mit der der Haushalt das höchste verfügbare Einkommen erzielt. Beim Haushaltstyp I lohnt sich die zusätzliche Erwerbsarbeit des zweiten Elternteils beim heutigen Steuersys- tem (Status quo) bis zu einem Einkommen von 80/100%. Danach nimmt das verfügbare Einkommen ab. Nach Umset- zung der Familieninitiative (beide Varianten) lohnt sich die Erwerbsarbeit des zweiten Elternteils nur noch bis zu einem Pensum von 60%. Quelle: Modellrechnungen INFRAS Bereits im aktuellen Steuersystem sind die Erwerbsanreize für Doppelverdiener- Familien eingeschränkt. In der heutigen Situation (Status quo) lohnt sich für den mittel verdienenden Haushaltstyp I eine Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils bis zu einem Pensum von 60% in Zürich und bis zu einem Pensum von 80% in Basel. Beim gut verdienenden Haushalt II lohnt sich die Erwerbsarbeit für den zweiten Elternteil in Zürich und in Basel nur bis zu einem Pensum von 40%. Bei der Umsetzung von Variante A und somit einer Streichung des FEB-Abzugs sinkt das verfügbare Einkommen des Doppelverdienerehepaars, was einen negativen Effekt auf die Erwerbsanreize hat. Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt in Basel. Beim mittel verdienenden Haushaltstyp I und einer Erwerbskonstellation von 80/100% führt dort die Streichung des FEB-Abzugs dazu, dass das verfügbare Haushaltseinkommen um über CHF sinkt. Beim gut verdienenden Haushaltstyp II und einer Erwerbskonstellation von 40/100% ginge in Basel die Streichung der FEB-Abzüge gar mit einer Reduktion des verfügbaren Haushalteinkommens um über CHF einher. Etwas komplexer stellt sich die Situation bei der Umsetzung von Variante B (pauschaler Kinderabzug) dar. Durch die Einführung eines zusätzlichen Kinderabzugs steigt für alle Haushalte mit Kindern das verfügbare Einkommen, unabhängig von der Erwerbskonstellation. Die Problematik der Erwerbsanreize zeigt sich jedoch ähnlich wie bei Variante A. In Basel, wo sich die Erwerbsarbeit des zweiten Elternteils heute noch bis 80% lohnt, lohnt sie sich dann nur noch bis zu einem Pensum von 60%. Dies ist dadurch bedingt, dass je höher das Einkommen ist, desto kleiner ist der relative Anteil des (fixen) Kinderabzugs. INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
10 10 DETAILLIERTE ERGEBNISSE PRO HAUSHALTSTYP In den folgenden Figuren 1-4 ist die Entwicklung des verfügbaren Einkommens bei einer Ausweitung des Arbeitspensums des zweiten Elternteils für die beiden untersuchten Haushaltstypen in Zürich und Basel jeweils einzeln dargestellt und beschrieben. Zürich, Haushaltstyp I: Verstärkung der negativen Erwerbsanreize für ein Zweitverdienerpensum von 80% und mehr bei Umsetzung der SVP-Initiative ZÜRICH, HH1: VERFÜGBARES HAUSHALTEINKOMMEN, NACH ARBEITSPENSUM Haushaltseinkommen in CHF 95'000 90'000 85'000 80'000 75'000 70'000 0/100% 40/100% 60/100% 80/100% 100/100% Haushaltspensum Status Quo bei Streichung FEB- Abzug bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug Figur 3 Quelle: Modellrechnungen INFRAS Beim mittelverdienenden Haushaltstyp I in Zürich (vgl. Figur oben) steigt das verfügbare Haushaltseinkommen in der heutigen Situation (Status quo) bis zu einer Erwerbskonstellation von 60/100% an. Danach sinkt das verfügbare Haushaltseinkommen bei einer weiteren Ausweitung des Erwerbspensums. Ein Erwerbspensum der zweitverdienenden Person von 80% ist für den Haushalt aus rein finanzieller Sicht nicht lohnenswert. Während der Haushalt bei einer Erwerbskonstellation von 60/100% ein verfügbares Haushaltseinkommen von CHF erreicht, hat er im Vergleich bei der Konstellation 80/100% am Ende des Jahres gut CHF 100 weniger im Portemonnaie. Dieser negative Anreiz für ein Zweitverdienerpensum von 80% und mehr akzentuiert sich bei der Umsetzung der SVP-Initiative. Bei der Umsetzungsvariante A (Streichung FEB-Abzug) und einer Erhöhung des Erwerbspensums des Zweitverdieners von 60% INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
11 11 auf 80% schrumpft das verfügbare Jahreseinkommen um knapp CHF 500. Hinzu kommt, dass durch die Streichung der FEB-Abzüge das verfügbare Haushalteinkommen generell unter demjenigen in der heutigen Situation liegen würde. Bei der Umsetzung von Variante B steht dem Haushalt zwar ein etwas höheres Haushaltseinkommen zur Verfügung, die Anreize für ein Zweitverdienerpensum von 80% und mehr sind aber auch hier tiefer als in der heutigen Situation. Die Pensumserweiterung von 60% auf 80% würde nämlich mit einer Einbusse von über CHF 250 beim verfügbaren Haushaltseinkommen einhergehen. Die folgende Figur zeigt um wie viel Franken, sich das verfügbare Einkommen pro Jahr bei einer Erhöhung des Erwerbspensums des zeitverdienenden Elternteils jeweils ändert: Gehen die Balken nach rechts, steigt das Einkommen. Zeigen die Balken nach links sinkt das Einkommen. ZÜRICH, HH1: VERÄNDERUNG VERFÜGBARES EINKOMMEN, NACH ARBEITSPENSEN von 0/100% auf 40/100% von 40/100% auf 60/100% von 60/100% auf 80/100% von 80/100% auf 100/100% - 5' '000 10'000 15'000 Status Quo bei Streichung FEB- Abzug bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug Figur 4 Lesebeispiel: Bei Einer Erhöhung des Erwerbspensums von 0/100% auf 40/100% steigt das verfügbare Ein- kommen von HHI in Zürich im aktuellen Steuersystem um CHF im Jahr. Bei Streichung des FEB- Abzugs (Vari- ante A) oder Einführung eines zusätzlichen Kinderabzugs für alle (Variante B) steigt das verfügbare Einkommen weniger stark an. Quelle: Modellrechnungen INFRAS INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
12 12 Zürich, Haushaltstyp II: Tiefe Anreize für Wiedereinsteiger/innen (Pensumserhöhung der zweitverdienenden Person von 0% auf 40%) bei Umsetzung der SVP- Initiative ZÜRICH, HHII: VERFÜGBARES HAUSHALTEINKOMMEN, NACH ARBEITSENSUM 125'000 Haushaltseinkommen in CHF 120' ' ' ' '000 0/100% 40/100% 60/100% 80/100% 100/100% Haushaltspensum Status Quo bei Streichung FEB- Abzug bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug Figur 5 Quelle: Modellrechnungen INFRAS Beim gut verdienenden Haushalt in Zürich steigt das verfügbare Haushaltseinkommen in allen Varianten an bis zu einer Erwerbskonstellation von 40/100%. Die finanziell lohnenswerteste Erwerbskonstellation für den gut verdienenden Haushaltstyp II liegt in Zürich somit bei 40/100%. Eine Erhöhung des Erwerbspensums des Zweitverdieners von 40% auf 60% lohnt sich bei allen drei dargestellten Varianten aus finanzieller Sicht zumindest kurzfristig nicht mehr. In der heutigen Situation würde diese Erweiterung des Pensums (von 40/100% auf 60/100%) dazu führen, dass der Haushalt pro Jahr rund CHF 4000 weniger zur Verfügung hätte. Im Vergleich zur heutigen Situation würde der negative Anreiz bei der Umsetzungsvariante A (Streichung FEB-Abzüge) noch verstärkt, bei Variante B (zusätzlicher Kinderabzug) hingegen leicht verkleinert. Der auffälligste Effekt bei der Umsetzung der SVP-Initiative ist der deutlich flachere Anstieg der Kurven zwischen den Erwerbskonstellationen 0/100% und 40/100%. Bei beiden Umsetzungsvarianten der SVP-Initaitive steigt das verfügbare Einkommen bei einer Erhöhung des Zweitverdienerpensums von 0 auf 40% (z.b. bei einem Wiedereinstieg nach einer Erziehungspause ) deutlich weniger stark an als in der heutigen Situa- INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
13 13 tion. Dies bedeutet, dass für den gut verdienenden Haushaltstyp bei der Umsetzung der Initiative ein tieferer Anreiz besteht, überhaupt eine zusätzliche Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dies wird auch in der folgenden Grafik, welche die Veränderung des verfügbaren Einkommens in CHF pro Jahr darstellt, deutlich. Der nach rechts zeigende Balken bei der Erhöhung von 0/100% auf 40/100% ist im Status quo (grün) deutlich länger als bei den beiden Umsetzungsvarianten (dunkel und hell orange). ZÜRICH: VERÄNDERUNG VERFÜGBARES EINKOMMEN HH II,NACH ARBEITSPENSEN von 0/100% auf 40/100% von 40/100% auf 60/100% von 60/100% auf 80/100% von 80/100% auf 100/100% - 6'000-4'000-2' '000 4'000 6'000 8'000 Status Quo bei Streichung FEB- Abzug bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug Figur 6.Lesebeispiel: Die Figur zeigt um wie viel Franken, sich das verfügbare Einkommen pro Jahr bei einer Erhö- hung des Erwerbspensums des zeitverdienenden Elternteils jeweils ändert: Gehen die Balken nach rechts, steigt das Einkommen. Zeigen die Balken nach links sinkt das Einkommen. Quelle: Modellrechnungen INFRAS 2013 INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
14 14 Basel, Haushaltstyp I: Bei Umsetzung der SVP-Initiative lohnt sich ein Zweitverdienerpensum ab 80% nicht mehr. BASEL, HHI: VERFÜGBARES HAUSHALTEINKOMMEN, NACH ARBEITSPENSUM Haushaltseinkommen in CHF 95'000 90'000 85'000 80'000 75'000 70'000 0/100% 40/100% 60/100% 80/100% 100/100% Haushaltspensum Status Quo bei Streichung FEB- Abzug bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug Figur 7 Quelle: Modellrechnungen INFRAS Beim mittelverdienenden Haushaltstyp I in Basel steigt das verfügbare Haushaltseinkommen in der heutigen Situation an bis zu einer Erwerbskonstellation von 80/100%. Bei einer weiteren Ausweitung auf 100/100% sinkt das Haushaltseinkommen nach Abzug der Ausgaben für Steuern, (Sozial-) Versicherungen und Kinderbetreuung wieder. Dies bedeutet, dass es sich in der heutigen Situation für den mittelverdienenden Haushalt finanziell nicht lohnt, wenn beide Elternteile Vollzeit-erwerbstätig sind. Bei beiden Umsetzungsvarianten der SVP-Initiative würde sich die in der heutigen Situation noch lukrative Erwerbskonstellation von 80/100% nicht mehr lohnen. Im Vergleich zur Konstellation 60/100% hätte der Haushalt am Ende des Jahres bei einer Streichung des FEB-Abzugs rund CHF 1300 und bei der Einführung eines zusätzlichen Kinderabzugs rund CHF 1200 weniger im Portemonnaie. Die Umsetzung der Initiative würde somit dazu führen, dass es in Basel für den mittelverdienenden Haushaltstyp I keinen Anreiz mehr für die Konstellation 80/100% geben würde. Dies zeigt auch die folgende Grafik. Während der gründe Balken (Status quo) bei einer Pensumserhöhung von 60/100% auf 80/100% noch (knapp) nach rechts zeigt, zeigt er bei Umsetzung der Initiative dann nach links. INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
15 15 BASEL, HHI : VERÄNDERUNG VERFÜGBARES EINKOMMEN, NACH ARBEITSPENSUM von 0/100% auf 40/100% von 40/100% auf 60/100% von 60/100% auf 80/100% von 80/100% auf 100/100% - 5' '000 10'000 Status Quo bei Streichung FEB- Abzug bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug Figur 8 Lesebeispiel: Die Figur zeigt um wie viel Franken, sich das verfügbare Einkommen pro Jahr bei einer Erhö- hung des Erwerbspensums des zeitverdienenden Elternteils jeweils ändert: Gehen die Balken nach rechts, steigt das Einkommen. Zeigen die Balken nach links sinkt das Einkommen. Quelle: Modellrechnungen INFRAS INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
16 16 Basel, HHII: Kaum noch Erwerbsanzreize für die zweitverdienende Person bei Umsetzung der SVP-Initiative BASEL, HHII: VERFÜGBARES HAUSHALTEINKOMMEN, NACH ARBEITSPENSUM 125'000 Haushaltseinkommen in CHF 120' ' ' ' '000 0/100% 40/100% 60/100% 80/100% 100/100% Haushaltspensum Status Quo bei Streichung FEB- Abzug bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug Figur 9 Quelle: Modellrechnungen INFRAS Beim gut verdienenden Haushaltstyp in Basel steigt das verfügbare Haushaltseinkommen bei einer Ausweitung des Pensums an, bis zu einer Erwerbskonstellation von 40/100%. Danach sinkt das verfügbare Einkommen des Haushalts, wenn das Pensum des Zweitverdieners erhöht wird. Damit ist in der heutigen Situation ein Zweitverdienerpensum von 60% und mehr finanziell bereits nicht mehr lohnenswert. Diese Ausweitung des Pensums würde nämlich dazu führen, dass der Haushalt pro Jahr gut CHF 900 weniger zur Verfügung hätte. Dieser negative Anreiz bei einer Ausweitung des Erwerbspensums von 40% auf 60% würde bei der Umsetzung der SVP-Initiative bestehen bleiben, wobei er bei der Streichung des FEB-Abzugs (Variante A) noch verstärkt würde. Wie durch den sehr flachen Anstieg der Kurven für die beiden Umsetzungsvarianten am Anfang abzulesen ist, steigt das verfügbare Einkommen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. einem Wiedereinstieg (Pensumserhöhung der zweitverdienenden Person von 0 auf 40%) nur sehr geringfügig an. Bei der Umsetzung der SVP-Initiative würden somit in Basel bei einem gut verdienenden Haushalt kaum noch finanzielle Anreize für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit des Zweitverdieners bestehen. Bei beiden INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
17 17 Umsetzungsvarianten würde die Aufnahme eines 40%-Pensums zu weniger als zusätzlichen CHF 500 im Portemonnaie am Ende des Jahres führen. Dies zeigt sich auch in der folgenden Grafik sehr deutlich. Während der grüne Balken (Status quo) bei der Erhöhung von 0/100% auf 40/100% stark nach rechts zeigt, ist der Zusatzverdienst in den beiden Umsetzungsvarianten (orange Balken) nur noch sehr gering. BASEL: VERÄNDERUNG VERFÜGBARES EINKOMMEN HH II, NACH ARBEITSPENSEN von 0/100% auf 40/100% von 40/100% auf 60/100% von 60/100% auf 80/100% von 80/100% auf 100/100% - 4'000-2' '000 4'000 6'000 8'000 Status Quo bei Streichung FEB- Abzug bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug Figur 10 Lesebeispiel: Die Figur zeigt um wie viel Franken, sich das verfügbare Einkommen pro Jahr bei einer Erhö- hung des Erwerbspensums des zeitverdienenden Elternteils jeweils ändert: Gehen die Balken nach rechts, steigt das Einkommen. Zeigen die Balken nach links sinkt das Einkommen. Quelle: Modellrechnungen INFRAS Zusammenfassend über alle Haushaltstypen zeigt sich: Variante A der SVP-Familieninitative (Streichung des FEB-Abzugs) führt zu einer Reduktion des zusätzlichen verfügbaren Haushaltseinkommens für alle Erwerbskonstellationen bei beiden Haushaltstypen sowohl in Zürich als auch in Basel. Variante B (Einführung zusätzlicher Kinderabzug für alle) zeigt ähnliche Effekte in Bezug auf die Veränderung des zusätzlich verfügbaren Einkommens wie Variante A, jedoch weniger stark ausgeprägt. Bei Haushalt I sinkt in Basel in beiden Varianten die Schwelle des finanziell lohnenswerten zusätzlichen Arbeitspensums von 80% auf 60%. INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
18 18 Bei Haushalt II wird das zusätzlich verfügbare Einkommen insbesondere bei einem Wiedereinstieg (Erhöhung von 0/100% auf 40/100%) durch die Umsetzung der Familieninitiative deutlich geschmälert. INFRAS 24. September 2013 Ergebnisse
19 19 4. SCHLUSSFOLGERUNGEN Basierend auf den durchgeführten Modellrechnungen können die folgenden Schlussfolgerungen gezogen werden: Bereits im aktuellen Steuersystem sind die Erwerbsanreize für Doppelverdiener- Familien mit Kindern im Vorschulalter stark eingeschränkt. Die Erwerbsarbeit beider Elternteile lohnt sich jeweils nur bis zu einem bestimmten Erwerbspensum. Die Familieninitiative führt bei beiden Umsetzungsvarianten zu einer Minderung der Erwerbsanreize im Vergleich zum Status quo. Dies gilt für beide untersuchten Haushaltstypen - sowohl in Zürich als auch in Basel. Bei einer Streichung des Kinderbetreuungsabzugs (Variante A) wird der Doppelverdiener-Haushalt durch die höhere Steuern sowie die entstehenden Kinderbetreuungskosten finanziell stärker belastet. Lohnt sich eine Ausweitung des Erwerbspensums finanziell für den Haushalt nicht, führt dies zu einer geringeren Arbeitsintegration des Zweitverdieners. Dadurch verliert der Staat zusätzliche Steuereinnahmen und die Wirtschaft (gut qualifizierte) Arbeitskräfte. Bei der Einführung eines zusätzlichen Kinderabzugs (Variante B) führt die Initiative zu einer steuerlichen Besserstellung von Einverdienerhaushalten, indem der Abzug nicht an effektive Betreuungsausgaben gekoppelt ist. Während der Doppelverdienerhaushalt sowohl das zusätzliche Einkommen versteuert als auch Ausgaben für die Fremdbetreuung hat, stehen beim Einverdienerhaushalt keine direkten Ausgaben gegenüber. Der Einverdienerhaushalt wird somit steuerlich bevorzugt. Die Streichung des FEB-Abzugs (Umsetzungsvariante A) wirkt sich insgesamt negativer auf die Erwerbsanreize aus als Variante B (pauschaler Kinderabzug für alle). Bei einer Pensumserhöhung von 0/100% auf 40/100% sind die Effekte der Initiative besonders ausgeprägt. Die Familieninitiative könnte sich somit vor allem negativ auf den Entscheid für einen beruflichen Wiedereinstieg auswirken. INFRAS 24. September 2013 Schlussfolgerungen
20 20 ANHANG Die folgenden Figuren zeigen die kumulierte Zusatzbelastung für die beiden Haushaltstypen in Zürich und in Basel für den Status quo und die beiden Umsetzungsvarianten. Ein Wert im grünen Bereich (bis 90%) bedeutet, dass sich die zusätzliche Erwerbsarbeit noch lohnt. Im Bereich zwischen 91 und 110% handelt es sich bei einer zusätzlichen Erwerbsarbeit um einen Nullsummenspiel, d.h. das verfügbare Einkommen bleibt mehr oder weniger gleich. Ist der Wert im orangen Bereich (> 110%) wirkt sich eine zusätzliche Erwerbsarbeit deutlich negativ auf das verfügbare Einkommen aus. ZÜRICH: KUMULIERTE ZUSATZBELASTUNG Erhöhung Haushaltspensum von 0/100% auf 40/100% von 40/100% auf 60/100% von 60/100% auf 80/100% von 80/100% auf 100/100% Haushaltstpy I Status Quo 52% 70% 101% 118% bei Streichung FEB-Abzug 59% 79% 105% 121% bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug 57% 76% 103% 118% Haushaltstpy II Status Quo 81% 126% 113% 115% bei Streichung FEB-Abzug 93% 128% 117% 117% bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug 92% 125% 113% 115% Figur 11 Lesebeispiel: Beim Status Quo muss HH I bei einer Erhöhung des Haushaltspensums von 40/100% auf 60/100% einen Anteil von 70% des zusätzlichen Bruttoeinkommens für Abgaben (Steuern, Sozialabgaben, FEB- Kosten) auf- wenden. 30% des zusätzlichen Bruttoeinkommens steht dem Haushalt als verfügbares Einkommen zur Verfügung. Quelle: Modellrechnungen INFRAS BASEL: KUMULIERTE ZUSATZBELASTUNG Erhöhung Haushaltspensum von 0/100% auf 40/100% Figur 12 Quelle: Modellrechnungen INFRAS von 40/100% auf 60/100% von 60/100% auf 80/100% von 80/100% auf 100/100% Haushaltstpy I Status Quo 57% 77% 98% 130% bei Streichung FEB-Abzug 68% 94% 112% 131% bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug 67% 92% 111% 130% Haushaltstpy II Status Quo 80% 106% 107% 110% bei Streichung FEB-Abzug 100% 108% 111% 111% bei Einführung zusätzlicher Kinderabzug 99% 106% 107% 110% INFRAS 24. September 2013 Anhang
21 21 Bei beiden Umsetzungsvarianten steigt die kumulierte Zusatzbelastung im Vergleich zum Status Quo, insbesondere bei den tieferen Erwerbspensen des Zweitverdieners. Besonders ausgeprägt ist die Zunahme der kumulierten Zusatzbelastung beim gut verdienenden Haushaltstyp II. Dort steigt die kumulierte Zusatzbelastung bei einer Erhöhung des Pensums von 0/100% auf 40/100% in Zürich um Prozentpunkte und in Basel sogar um Prozentpunkte an. Bei diesem Haushaltstyp lohnt sich eine Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils kaum mehr. Bei jedem Erwerbspensum des Doppelverdieners müssen über 90% des Zweiteinkommens für Abgaben in Form von Steuern, Sozialabgaben und FEB-Kosten aufgewendet werden. INFRAS 24. September 2013 Anhang
22 22 LITERATUR Bonoli G., Abrassart A. und R. Schlanser (2010): La politique tarifaire des réseaux d accueil de jour des enfants dans le Canton de Vaud. Bütler Monika (2007): Arbeiten lohnt sich nicht ein zweites Kind noch weniger. Zum Einfluss ein-kommensabhängiger Tarife in der Kinderbetreuung. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 8(1), 1-9. Bütler Monika und Rüsch Martin (2009): Quand le travail coute plus qu il ne rapporte. Etude sur l impact de la fiscalité et des frais des crêches sur l activité professionnelle des femmes en Suisse Romande. Egalité.ch. INFRAS 2012: Familienfreundliche Steuer- und Tarifsysteme. Vergleich der Kantone Basel-Stadt und Zürich. Im Auftrag der Fachstellen für die Gleichstellung der Kantone Zürich und Basel-Stadt. Juni Knupfer Caroline und Carlo Knöpfel (2005); Wie viel bleibt einem Haushalt von einem zusätzlichen Erwerbseinkommen übrig? Studie erarbeitet von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zuhanden von Seco und BSV im Rahmen des OECD-Ländervergleichs Vereinbarkeit von Beruf und Familie. INFRAS 24. September 2013 Literatur
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