Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege"

Transkript

1 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege StB/WP Harald Elster Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin

2 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Die Ausgangslage: - Übernahme von Aufgaben im Bereich der Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten ist nach wie vor eine Kerntätigkeit der Steuerberater. - Die Arbeit erfolgt zunehmend mit digitalen und digitalisierten (gescannten) Belegen. - In der Praxis besteht Unsicherheit bei KMU und Steuerberatern beim Umgang mit digitalisierten Belegen. - Verdoppelung des Arbeitsaufwandes durch parallele Aufbewahrung der Papier- und der gescannten Belege. - Immense Kosten für doppelten Archivierungsaufwand Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 2

3 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Die Lösung: Praktische Hilfestellung für KMU und Berufsangehörige zur Gestaltung eines Prozesses zum Scannen und anschließenden Vernichten von Papierbelegen. Sicherheit durch ein strukturiertes Verfahren, das insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar und praktikabel ist, das die Voraussetzungen schafft, Belege nach dem Scannen zu vernichten, ohne gegen geltende Ordnungsmäßigkeitsnormen zu verstoßen Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 3

4 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Die Umsetzung: Sie bietet Gemeinsame Muster-Verfahrensdokumentation von DStV und BStBK eine Formulierungshilfe für den Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen bzgl. Aufbau und Inhalt einer Verfahrensdokumentation im Unternehmen, eine Beschreibung der Verfahren und Maßnahmen, die für die Digitalisierung und anschließende elektronische Aufbewahrung inkl. Vernichtung der originären Papierbelege im Unternehmen gelten Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 4

5 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Die Zielsetzung: Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bzw. Aufzeichnungen in der digitalen Welt gelten analog zur traditionellen Behandlung der Papierbelege. Die Digitalisierung erfolgt insbesondere zu dem Zweck, die originalen Papierbelege im Anschluss an ihre Digitalisierung zu vernichten. Das digitale Belegabbild (Kopie) soll unter Wahrung der Belegfunktion den Papierbeleg für Nachweis- und Dokumentationszwecke vollständig ersetzen ( ersetzendes Scannen ) Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 5

6 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Gegenstand der Digitalisierung nach der Muster- Verfahrensdokumentation sind demnach alle originär in Papierform vorliegenden bzw. eingehenden Dokumente, die eine Belegfunktion im Sinne der handels- und/oder steuerrechtlichen Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten erfüllen und deshalb einer Aufbewahrungspflicht unterliegen. Nicht Gegenstand ist die Verarbeitung und Archivierung von Belegen, die der Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtige bereits in digitaler Form erhalten oder selbst erzeugt hat Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 6

7 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Die Verfahrensdokumentation berechtigt nur zur Vernichtung der mit der Buchführung verbundenen Belege. Dies gilt nicht für nach anderen Rechtsvorschriften im Original aufzubewahrende Belege wie z.b. Urkunden und Jahresabschlüsse usw. ( 147 Abs. 2 AO, 239 Abs. 4 HGB, 257 Abs. 3 HGB) Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 7

8 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Die Verfahrensdokumentation stellt sicher, dass die digitalisierten Belege bei Lesbarmachung mit den empfangenen Handelsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, sie während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können ( 257 Abs. 3 HGB, 261 HGB, 147 Abs. 2, 5 AO) Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 8

9 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Der wesentliche Inhalt der Verfahrensdokumentation: Dokumentation der eingesetzten Hard- und Software Beschreibung der einzelnen Verfahrensschritte Festlegung der Zuständigkeiten Beschreibung des Kontrollsystems Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 9

10 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Eingesetzte Hard- und Software Bezeichnung der eingesetzten Hard- und Software Durch die Dokumentation des zeitlich ununterbrochenen und ordnungsgemäßen Einsatzes der beschriebenen Technik wird sichergestellt, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)eingehalten werden Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 10

11 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Beschreibung der Verfahrensschritte und Zuständigkeiten: 1. Posteingang und Vorsortierung der relevanten Dokumente 2. Identifikation der zu scannenden Belege 3. Vorbereitung und Digitalisierung 4. Vollständigkeits-/Lesbarkeits- und Plausibilitätskontrolle 5. Archivierung mit Integritätssicherung 6. Freigabe zur Vernichtung der Papierbelege 7. Vernichtung der originären Papierbelege (durch interne Stelle oder externen Dienstleister) 8. Freigabe zur Löschung der digitalen Archivbestände 9. Löschung der digitalen Archivbestände Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 11

12 Möglichkeiten zur Einbindung des Steuerberaters: 1. Das dargestellte Verfahren kann ausschließlich innerhalb des Unternehmens stattfinden. 2. Es kann vorgesehen werden, dass nur bestimmte Prozessschritte innerhalb des Unternehmens stattfinden (z.b. Posteingangsverarbeitung und sortierung, Belegidentifikation und sortierung, Scannen). Anschließend kann die weitere Be- und Verarbeitung in der Steuerberatungskanzlei erfolgen. Der spätere Prozessschritt der Vernichtung der Papierbelege kann wiederum im Unternehmen stattfinden. 3. Alternativ kann auch vorgesehen werden, dass die eigentliche Digitalisierung und/oder die spätere Vernichtung der Papierbelege in der Steuerberatungskanzlei erfolgt Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 12

13 Beschreibung des Kontrollsystems Um die Einhaltung der vorgegebenen Verfahren zu gewährleisten, sind regelmäßige Kontrollen vorgesehen. Der Umfang der Kontrollen orientiert sich an den tatsächlichen Rahmenbedingungen, d.h. aufgrund der organisatorisch zweckmäßigen und etablierten Aufgaben- und Funktionstrennungen. Stichprobenartige Kontrollen: - des Digitalisierungsprozesses - des Archivierungsprozesses - des Vernichtungsprozesses der digitalisierten Belege Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 13

14 Umsetzung in kleinen Unternehmen: - Fallen Zuständigkeiten z.b. bei sehr kleinen Unternehmen zusammen, dann können diese auch in der Darstellung gebündelt werden. - Eine explizite Nennung jedes einzelnen Schrittes ist dabei dennoch empfehlenswert, um die Risiken evtl. fehlender Aufgaben- und Funktionstrennungen erkennen zu können (z.b. fehlendes 4-Augen-Prinzip) und durch entsprechend beschriebene Maßnahmen an anderer Stelle begegnen zu können. - Je mehr Prozess-Schritte von ein und derselben Person durchgeführt werden, desto zweckmäßiger wird ein höherer Stichprobenumfang im Rahmen des internen Kontrollsystems und/oder eine Ergänzung der durchgeführten (Stichproben-)Kontrollen durch externe Personen, insb. den Steuerberater. - Den Extremfall stellt dabei ein Ein-Personen-Unternehmen dar. Auch diesem darf nicht die Möglichkeit einer Digitalisierung genommen werden! Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 14

15 Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Fazit: Die Muster-Verfahrensdokumentation: bietet ein strukturiertes Verfahren, das insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar und praktikabel ist, schafft Sicherheit, Belege nach dem Scannen vernichten zu können, ohne gegen geltende Ordnungsmäßigkeitsnormen zu verstoßen, entlastet KMU hinsichtlich des Aufwandes und der Kosten einer doppelten Archivierung und leistet einen Beitrag zur Entbürokratisierung in Deutschland Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Symposium des Verbändeforums EDV in Berlin 16

17 Ersetzendes Scannen als Mittel zum Bürokratieabbau Thomas Oehring FScon AG Vorstand / CEO

18 Bürokratie aus Sicht des Unternehmers Die soziale Marktwirtschaft ist als Bürokratisches System konzipiert Bürokratie als staatlicher Eingriff in die Unternehmensführung Berichts- und Aufbewahrungspflichten als typische Beispiele für Bürokratie Staatliche Eingriffe in das Wirtschaftssystem sind grundsätzlich notwendig und, klug eingesetzt, zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen Aber: Wir erleben eine zunehmende Regulierung und Steuerung der Wirtschaft durch den Staat, der die Entfaltung von Innovation und Unternehmergeit lähmt.

19 Dokumentenmanagement im Unternehmen Analog vs. Digital Perspektivisch Digital Innovationsfortschritt ist gerade für dezentrale Unternehmen klar messbar Bezug zum Bürokratieabbau fehlt Materiell od. Virtuell

20 Das Neue und seine Feinde Quelle: Gunter Dueck

21 Ein Fazit Der Übergang von der materiellen in die virtuelle Welt ist ein elementarer Innovationsschritt, denn er stellt einen Eingriff in alle Unternehmensprozesse dar und die Änderung des MindSets ist eine Generationenaufgabe. Der Übergang von der materiellen in die virtuelle Welt ändert nichts an den Eingriffen der Bürokratie in das Unternehmertum

22 Bürokratiekostensenkung durch Ersetzendes Scannen Symposium des DStV am 4. April 2014 in Berlin

23 Bürokratiekosten.. entstehen Bürgern, Wirtschaft oder Verwaltung durch die Erfüllung aufgrund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift bestehender Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln.

24 Bürokratiekosten Aufbewahrung Quelle: Statistische Bundesamt, Bürokratiekostenmessung

25 Bürokratiekosten Aufbewahrung Quelle: Statistische Bundesamt, Bürokratiekostenmessung

26 Bürokratiekosten Aufbewahrung Archivierung und Aufbewahrung von Rechnungen und anderen Belegen erzeugen Bürokratiekosten bei der Wirtschaft in Höhe von mehreren Milliarden Euro pro Jahr. Sie können insbesondere durch eine stärkere Nutzung der Möglichkeiten zur rechtssicheren elektronischen Archivierung reduziert werden. Entlastungspotenzial: Mio. Euro p.a.

27 Hemmnisse? Gibt es Unsicherheiten beim Einscannen von Rechnungen? Rechtliche Unsicherheiten (35 x genannt) Anerkennung beim Finanzamt unsicher (35 x genannt) Aufbewahrungsfristen/-arten unklar (26 x genannt) Erlaubnis zur Vernichtung n. d. Scan unsicher (13 x genannt) Langzeitverfügbarkeit unsicher (9 x genannt) weitere Kosten (7 x genannt) Datensicherheit (3 x genannt) zu viele Formate / Schnittstellen (2 x genannt) Urkundenechtheit (2 x genannt) Zeitaufwand (1 x genannt) Umfrage zur Elektronischen Rechnung ibi research an der Universität Regensburg

28 Hemmnisse? (Rechts-)Unsicherheit bei der elektronischen Archivierung Urteile: Beweiswert von Kopien und Reproduktionen rechtliche Verfahrensvorgaben z. B. aus dem Steuer-, Handels- oder Sozialrecht GoBS 1995 und GdPDU 2001 unternehmerische Abläufe und Organisationsstrukturen Folgen von Systemwechseln (Hard- und Software) Informationsangebot zum Umstellungsprozess

29 Beweiswert Fehlende Unterschrift führt nicht zu Verlust der Urkundseigenschaft Reproduktionen wird in verschiedenen Rechtsvorschriften eine urkundenersetzende Funktion zuerkannt. Tatsache, dass Reproduktion eines unterschriftslosen Dokuments (ebenfalls) gefälscht sein könnte, kann in der freien richterlichen Beweiswürdigung berücksichtigt werden.

30 Beweiswert Ausdruck des Computerfaxes beim Empfänger ist (strafrechtlich) als vom Absender hergestellte Urkunde zu werten. Maßgeblich für die Beurteilung der Wirksamkeit des elektronisch übermittelten Schriftsatzes ist nicht eine im Absender-PC befindliche Datei, sondern allein die auf seine Veranlassung am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde. (GmS-OGB 1/98 vom )

31 Beweiswert Originalen von nicht unterschriebenen Dokumenten kommt keine besondere Beweiskraft im Sinne der 415, 416 ZPO zu. Der Beweiswert der aus Mikrofilm rückvergrößerten Bankbelege ist bei Nachprüfung von Kontobewegungen (hier: Stammkapital-Einzahlungen) mit dem Beweiswert von Original-Bankbelegen vergleichbar. (FG Hamburg 3. Senat III 493/01 v )

32 Beweiswert Eine gescannte Datei ist nichts anderes als eine digitale Kopie des Originals. Sie sollte daher auch nicht anders behandelt werden. Selbst wenn Belege vom Steuerpflichtigen eigenhändig und ohne Beachtung der Richtlinie RESISCAN des Bundesamts für Informationstechnik (BSI) eingescannt werden, dürfte dies keinen Rechtsnachteil nach sich ziehen. Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Ulrich Schwenkert

33 GoBS 1995 und GdPDU 2001 Scan-Vorgang bedarf genauer Organisationsanweisung und Dokumentation Im Falle eines Systemwechsels ist es erforderlich, die ursprüngliche Hard- und Software vorzuhalten, wenn die maschinelle Auswertbarkeit für die vor dem Systemwechsel archivierten Daten nicht durch das neue oder ein anderes System gewährleistet ist.

34 Problem Die Finanzverwaltung reagiert auf Fragen der Unternehmen zur rechtssicheren Digitalisierung bzw. Archivierung sehr restriktiv bzw. zurückhaltend; belastbare und verbindliche Antworten seitens der Finanzverwaltung sind nicht die Regel. Wer ist bereit, seine komplette Buchhaltung umzustellen, wenn er erst nach mehreren Jahren bei der Betriebsprüfung erfährt, ob das neue System akzeptiert wird?

35 Fazit Bessere Rechtsetzung Allgemeinverständliche Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Folgenabschätzung Restrisiko-Kosten/Nutzen-Abwägung

36 Fragen?

37 Ersetzendes Scannen in der richterlichen Beweiswürdigung Vorsitzender Richter am Finanzgericht Ulrich Schwenkert

38 Einordnung Nachfolgende Aussagen/Überlegungen gelten nur für finanzgerichtliche Verfahren Rechnungen, Quittungen, Eigenbelege und andere vergleichbare Geschäftsunterlagen buchführungspflichtige Steuerpflichtige

39 Scanprodukt als Beweismittel Kann man dem Scan vertrauen? Welche Anhaltspunkte gibt es? Grundsatz der freien Beweiswürdigung

40 Fallgestaltungen Teil I GoBS wurden nicht eingehalten Die Vorlage des Originals ist gesetzlich oder durch RVO vorgeschrieben Scanprodukt ( Digitalisat ) ist nicht oder nur teilweise lesbar Scanprodukt ist unvollständig

41

42

43 Fallgestaltungen Teil II Manipulationsverdacht oder ein für das Gericht erkennbares Manipulationsinteresse veranlassen eine intensivere gerichtliche Prüfung

44

45 Maßnahmen zur Beweiswertsicherung Beachtung der Anforderungen an das ersetzende Scannen laut GoBS/GoBD/GoBIT Ergänzend: RESISCAN, insbesondere Durchführung einer Schutzbedarfsanalyse und Umsetzung der sich daraus ableitenden, nach GoBS nicht erforderlichen Maßnahmen Ggf. ergänzend Ergebnisse der Simulationsstudie

46 Erhöhtes Prozessrisiko durch Digitalisate? Originalunterlagen nur in Ausnahmefällen prozessrelevant, da Beweisführung oftmals auch anders möglich Mängel des Originals werden durchgereicht Organisatorisch und technisch an RESISCAN orientierte Scan - Verfahrensabläufe ermöglichen in aller Regel den Beweiserhalt

47 Zusammenfassung Das Digitalisat ist grundsätzlich als Beweismittel geeignet und wird im Regelfall von den Finanzgerichten auch als solches anerkannt werden. Durch Scanverfahren, die auf der Grundlage von RESISCAN entwickelt wurden, kann ein mit dem Original vergleichbarer Beweiswert erreicht werden. Hohe Sicherheitsstandards beim Scannen und Sichern des Digitalisats sind angeraten, um das Digitalisat auch in anderen als finanzgerichtlichen Prozessen als Beweismittel einsetzen zu können.

48 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

49

50

51

52

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog)

Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Der Deutsche Steuerberaterverband e.v. (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben den nachfolgenden

Mehr

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn

Mehr

Ersetzendes Scannen für DATEV Unternehmen online

Ersetzendes Scannen für DATEV Unternehmen online Ersetzendes Scannen für DATEV Unternehmen online Intro: Bürokratie-Abbau Was wurde Ihnen dazu nicht schon alles versprochen! Das papierlose Büro/Archiv ist eine gepflegte IT-Vertriebslüge seit dem ersten

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Diplom Kaufmann Walter Mock Steuerberater Koblenz GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen

Mehr

10.15 Frühstückspause

10.15 Frühstückspause 9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9:15 10.15 Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas

Mehr

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD)

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) 1. Allgemeine Erläuterungen Das Bundesfinanzministerium

Mehr

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07. Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der

Mehr

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD 2 Alle Rechnungen sind gleich! Die E-Rechnung im Lichte der GoBD

Mehr

FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation

FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation Nr. Frage Antwort 1 Befasst sich die Musterverfahrensdokumentation (MVD) auch mit der Behandlung elektronischer Dokumente (E-Rechnung, elektronische Kontoauszüge,

Mehr

Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge

Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge Dr. Stefanie Fischer-Dieskau 17. EDV-Gerichtstag Saarbrücken, 18.9.2008 Herausforderungen der elektronischen Aktenführung

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank

Mehr

Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie

Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie (TR RESISCAN) Dr. Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn Referat 111 - Kommunikationssicherheit

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland

Verlagerung der Buchführung ins Ausland Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger

Mehr

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff

Mehr

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) E-Rechnung, Umsatzsteuer, GoBD & Compliance 2 Die

Mehr

Buchführung der Zukunft

Buchführung der Zukunft Buchführung der Zukunft Einfacher Datenaustausch & automatische Kassenführung Warum kompliziert...... wenn es einfach geht? Kennen Sie das? Keinen Zugriff auf die aktuellen Buchführungsbelege. Keine zeitnahe

Mehr

Leichter als gedacht!

Leichter als gedacht! Ersetzendes Scannen Leichter als gedacht! mentana-claimsoft.de TR-Resiscan - Ersetzendes Scannen TR 03138 TR-RESISCAN 2 TR-Resiscan - Einfacher als es aussieht Gründe Archivraum ist knapp und teuer Zugriff

Mehr

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach?

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach? Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrte Damen und Herren Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Sehr geehrte Damen und Herren das Schlagwort GoBD

Mehr

"Das ist TR RESISCAN 03138 Eine Einführung" Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI

Das ist TR RESISCAN 03138 Eine Einführung Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI Informationstag "Ersetzendes Scannen" Berlin, 19.04.2013 "Das ist TR RESISCAN 03138 Eine Einführung" Dr. Astrid Schumacher/Dietmar Bremser, BSI Papiervernichtung leicht gemacht TR-RESISCAN BSI-Richtlinie

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Update Recht Ersetzendes Scannen & ZUGFeRD

Update Recht Ersetzendes Scannen & ZUGFeRD Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Update Recht Ersetzendes Scannen & ZUGFeRD Referent: Dipl.-Betriebswirt i i Sascha Hartmann, Steuerberater, FB f. Internat.

Mehr

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153

Mehr

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Jan Bischoff Bremer Software & Beratungs GmbH Fahrenheitstraße 10 28359 Bremen Web: www.bsb.net Email: info@bsb.net Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Inhalt: - Allgemeine

Mehr

Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt

Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt Rechnungswesen AGENDA Lexware buchhalter Seite 1. Zur Agenda zurück Buchhalter 2016 Update 2016 als CD/DVD (kein Download) unabhängig vom Kaufmodell (Einmalkauf oder ABO) und vom Zeitpunkt des erstmaligen

Mehr

Working for. your. future. ...wherever. you are

Working for. your. future. ...wherever. you are GDPdU Working for your future...wherever you are Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben... Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zur. Lexware vor Ort. Informationsveranstaltung 2015. Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger

Wir begrüßen Sie herzlich zur. Lexware vor Ort. Informationsveranstaltung 2015. Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger Wir begrüßen Sie herzlich zur Lexware vor Ort Informationsveranstaltung 2015 Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger ebh edv beratung heger 74592 Kirchberg / Jagst Buchenstr. 41 Telefon 07954 921

Mehr

27.02.2015. GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, Alzenau. Vorweg

27.02.2015. GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, Alzenau. Vorweg 27.02.2015 GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, Alzenau Vorweg Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) wurden von der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

GOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung

GOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung GOBD Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung Das Rad wurde nicht neu erfunden! Wen geht es an? - Jeden der nach gesetzlichen Vorschriften Bücher führen muss. - Also auch Aufzeichnungen,

Mehr

Digitale Betriebsprüfung

Digitale Betriebsprüfung Digitale Betriebsprüfung 1 Digitale Betriebsprüfung Warum digitale Betriebsprüfung: Die digitale Betriebsprüfung ergänzt die bisherige Form der Betriebsprüfung. Seit dem 01.01.2002 sind alle Unternehmen,

Mehr

Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse

Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Die Regelungen gelten

Mehr

Buchführung der Zukunft. Diplom-Volkswirt Gregor A. Schmitt Steuerberater Am Markt 23, 25436 Uetersen Tel.: 04122-5074100 www.tt-steuerberatung.

Buchführung der Zukunft. Diplom-Volkswirt Gregor A. Schmitt Steuerberater Am Markt 23, 25436 Uetersen Tel.: 04122-5074100 www.tt-steuerberatung. Buchführung der Zukunft DIGITALISIERUNGSPROZESSE IM UNTERNEHMEN UND BEI IHREM STEUERBERATER Diplom-Volkswirt Gregor A. Schmitt Steuerberater Am Markt 23, 25436 Uetersen Tel.: 04122-5074100 www.tt-steuerberatung.de

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Email Archivierung Whitepaper. Whitepaper. Copyright 2006, eulink GmbH, Gießen www.eulink-software.com Seite 1

Email Archivierung Whitepaper. Whitepaper. Copyright 2006, eulink GmbH, Gießen www.eulink-software.com Seite 1 Email Archivierung Whitepaper Seite 1 Inhalt Thematik - Email Archivierung:...3 Recht der Email-Kommunikation:...3 1. Vertragsabschluss...3 2. Beweispflicht...3 3. Spam / Private E-Mail Nutzung...4 Email

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD Aktuelle Mandanteninformation GoBD Mit Wirkung zum 1.1.2015 hat die Finanzverwaltung die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit

Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren Das Finanzamt spielt mit Vortrag der Finanzverwaltung zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten, Schwerpunkt die elektronische

Mehr

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1 E-Mail Archivierung IHK-Vortrag 11. Mai 2010 Foliennummer: 1 Teil 1 - Praxis Referent: Henning Hüfken Foliennummer: 2 Einleitung Was ist E-Mail-Archivierung? Als E-Mail-Archivierung bezeichnet man die

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 10.8 Digitalisierte Unterschriften bei der Sparkasse 0050-36 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke

Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke Welche Vorschriften und Bestimmungen müssen Sie bei der E-Mail-Archivierung beachten? Mein Gastautor, Herr Dirk R. Neumann von Firma weichwerk.de, www.weichwerk.de hat Ihnen im Dezember detailliert eine

Mehr

GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker

GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker Folie 1 12.11.2015 GoBS + GDPdU + FAQ = GoBD Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS; BMF- Schreiben vom

Mehr

Ersetzendes Scannen - Abschied vom Papier

Ersetzendes Scannen - Abschied vom Papier Mandanten-Info Ersetzendes Scannen - Abschied vom Papier 1. Einleitung 2. Vorgehensweise beim Ersetzenden Scannen 3. Zertifizierung 4. Ausblick E-Mail: info@berater-bremen.de, Internet: www.berater-bremen.de

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht

Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich

Mehr

Name Funktion Datum Unterschrift

Name Funktion Datum Unterschrift Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt 29/2014

Amtliches Mitteilungsblatt 29/2014 Amtliches Mitteilungsblatt 29/2014 Richtlinie zu Aufbewahrungsen von Prüfungsunterlagen und prüfungsbezogenen Dokumenten Vechta, 10.12.2014 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Herzlich Willkommen. Handeln statt abwarten, aber wie? Wie beginne ich ein DMS Projekt. Hans Lemke. Agenda 2015 - das digitale Dokument März 2015

Herzlich Willkommen. Handeln statt abwarten, aber wie? Wie beginne ich ein DMS Projekt. Hans Lemke. Agenda 2015 - das digitale Dokument März 2015 Agenda 2015 - das digitale Dokument März 2015 Herzlich Willkommen Handeln statt abwarten, aber wie? Wie beginne ich ein DMS Projekt. Hans Lemke REV_20150319_AGENDA2015_HLE Handeln statt abwarten! Warum

Mehr

Rechtslage. Folgen und Sanktionen bei Nichtbeachtung bzw. Verstoß

Rechtslage. Folgen und Sanktionen bei Nichtbeachtung bzw. Verstoß Seit 1937 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), veröffentlicht vom Bundesministerium der

Mehr

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden -

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden - Secure Mail der Sparkasse - Kundenleitfaden - Webmail Interface - Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste Sicherheitstechnologie

Mehr

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Kooperation in der medizinischen Versorgung MVZ & Vernetzung 6. BMVZ-Jahreskongress Georgios Raptis Bundesärztekammer Berlin, Rechtssicherheit beim Austausch von

Mehr

FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung

FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung Herzlich Willkommen zu FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung Wer sind wir? Warum soll ich überhaupt was umstellen? In vielen Unternehmen ist es immer noch gängige Praxis,

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser? GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Für die Überprüfung der Kassen(buch)führung stellt diese Checkliste lediglich

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

Direktvermarktung. Direktvermarktung

Direktvermarktung. Direktvermarktung Ordnungsgemäß äße Kassenführung in der Plankstetten 2016 1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) Bareinnahmen und ausgaben sowie Geldtransfers müssen täglich verbucht werden. Es besteht die Pflicht

Mehr

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung

Mehr

verstehen steuern planen SteuerBerater Finanzbuchhaltung Mehr Flexibilität im Zeichen des digitalen Zeitalters.

verstehen steuern planen SteuerBerater Finanzbuchhaltung Mehr Flexibilität im Zeichen des digitalen Zeitalters. verstehen steuern planen 2 3 1 5 4 SteuerBerater Finanzbuchhaltung Mehr Flexibilität im Zeichen des digitalen Zeitalters. verstehen Ihr Vorteil mit RTS: eine zukunftsweisende Form der Buchführung konzentriert,

Mehr

UpToNet DMS Posteingang

UpToNet DMS Posteingang UpToNet DMS Posteingang Das papierlose Büro wird Realität Der UpToNet DMS Posteingang Frisch aus unserer Entwicklungsabteilung bekommt unser UpToNet ein neues Modul zur Seite gestellt, den UpToNet Posteingang.

Mehr

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN DIGITALES ARCHIVIEREN PAPIER ARCHIVIEREN Manuelle Prozesse Automatisierte Prozesse Mit BvLArchivio haben Sie die Möglichkeit, Papierdokumente

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung 2011/0604162 IV D 2 - S 7287-a/09/10004 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht Prenzlauer Allee 39 / Marienburger Str.1, 10405 Berlin Telefon: 030 / 44 36 99 0, Fax: 030 / 44 36 99 24, Email: mail@ franz-naether.de Internet: www.franz-naether.de Informationen zu den Grundsätzen zur

Mehr

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange

Mehr

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange

Mehr

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater 24. Windenergietage 10. 12. November 2015 Digitale Buchführung gesetzliche Neuerungen. technische Möglichkeiten. Anwendungsbeispiele Digitale Buchführung

Mehr

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden -

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden - Secure Mail der Sparkasse - Kundenleitfaden - Nutzung des Webmail Interface Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Mengen Mittlere

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten?

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Mandantenveranstaltung 05. September 2012 Hotel Weißenburg Gliederung ü Ausgangslage ü Erleichterungen ab dem 01.07.2011 ü Definition elektronische Rechnung

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Ordnungsgemäße Kassenführung Vermeiden Sie Umsatzzuschätzungen durch den Prüfer! In enger Zusammenarbeit mit DATEV eg 90329 Nürnberg Telefon

Mehr

Führung im Callcenter. und warum in Callcentern manch moderner Führungsansatz scheitert

Führung im Callcenter. und warum in Callcentern manch moderner Führungsansatz scheitert Führung im Callcenter und warum in Callcentern manch moderner Führungsansatz scheitert Ihre Dozenten (max. 1 Seite) : Roland Rüger; Geschäftsführer SympaTel AG Philip Gabriel; Geschäftsführer CWB IT GmbH

Mehr

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Nicht jeder Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift berechtigt automatisch zur Schätzung.

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

S.M. Hartmann GmbH IT Solutions

S.M. Hartmann GmbH IT Solutions S.M. Hartmann GmbH 82008 Unterhaching Prager Straße 7 www.smhsoftware.de S.M. Hartmann GmbH IT Solutions Software für den modernen Handel Modul IDEA-Schnittstelle gemäß GDPdU Version V5.0 Funktionsüberblick

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr