GUTMANN INVESTOR USD GLOBAL BONDS, RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2014/2015 MITEIGENTUMSFONDS GEM. INVFG IVM AIFMG

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1 GUTMANN INVESTOR USD GLOBAL BONDS, MITEIGENTUMSFONDS GEM. INVFG IVM AIFMG RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2014/2015 der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft 1010 W i e n, S c h w a r z e n b e r g p l a t z 16

2 FONDSVERWALTUNG (ALTERNATIVE INVESTMENTFONDS MANAGER) Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft Schwarzenbergplatz 16, A-1010 Wien Tel /Serie, Telefax /202 AKTIONÄRIN Bank Gutmann Aktiengesellschaft AUFSICHTSRAT Dr. Richard Igler, Vorsitzender Dr. Hans-Jörg Gress, Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Louis Norman Audenhove Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner Dr. Primus Österreicher Helmut Sobotka STAATSKOMMISSÄRE Ministerialrätin Dr. Christine Müller-Niedrist Mag. Philipp Viski-Hanka, Stellvertreter VORSTAND Mag. Anton Resch Mag. Stephan Wasmayer FONDSMANAGEMENT Mag. Andreas Auer, MBA DEPOTBANK (VERWAHRSTELLE) Bank Gutmann Aktiengesellschaft, Wien BANKPRÜFER BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien

3 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des Gutmann Investor USD Global Bonds, Miteigentumsfonds gem. InvFG ivm AIFMG, für das Rechnungsjahr vom 1. Februar 2014 bis 31. Jänner 2015 vorzulegen: Das Fondsvermögen per 31. Jänner 2015 beläuft sich auf USD ,70. Die Anzahl der umlaufenden Anteile per 31. Jänner 2015 beläuft sich auf insgesamt Stück. Der errechnete Wert eines Anteils beträgt daher USD 123,02. Die Auszahlung der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden österreichischen Kapitalertragsteuer für das Rechnungsjahr 2014/2015 in Höhe von USD 0,23 je Anteil erfolgt am 1. April 2015 kostenfrei durch die Zahlstelle des Fonds, die Bank Gutmann Aktiengesellschaft, 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, die österreichische Kapitalertragsteuer in der oben genannten Höhe abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Übersicht Rechnungsjahr Währung Fondsvermögen Errechneter Wert je Thesaurierungsanteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag je Thesaurierungsanteil Auszahlung gemäß 58 InvFG 2011 je Wertentwicklung (=Fondsperformance in %) *) Thesaurierungs- anteil 2010/2011 USD ,12 117,61 5,37 0,37 2, /2012 USD ,70 120,74 2,53 0,46 2, /2013 USD ,39 122,12 2,36 0,25 1, /2014 USD ,82 121,43 1,76 0,34-0, /2015 USD ,70 123,02 0,70 0,23 1,59 *) Die Wertentwicklung wird von der Gutmann KAG anhand der OeKB-Methode, basierend auf der Anteilswertermittlung durch die Depotbank, berechnet. Die OeKB-Methode unterstellt eine gänzliche Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum errechneten Wert am Ausschüttungs- bzw. Auszahlungstag. Die Anteilswertermittlung durch die Depotbank erfolgt getrennt je Anteilscheinklasse. Die Performancewerte der einzelnen Anteilscheinklassen können voneinander abweichen. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung des Fonds zu. Allfällige Ausgabeaufschläge bzw. Rücknahmeabschläge wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. Angabe der wesentlichen Änderungen der Informationen für Anleger gem. 21 AIFMG gem. 20 Abs. 2 Z 4 AIFMG Es gab im Rechnungsjahr keine wesentlichen Änderungen der Informationen für Anleger gem. 21 AIFMG.

4 GUTMANN INVESTOR USD GLOBAL BONDS TÄTIGKEITSBERICHT PER 31. JÄNNER 2014 Entwicklung der Kapitalmärkte Spekulationen um den Beginn, die Geschwindigkeit und die Folgewirkungen eines Ausstiegs der Zentralbanken aus der Krisenpolitik waren die Treiber der Performance auf allen Asset- Märkten. Das Fed beendete in der Berichtsperiode die Anleihekäufe. Dies kann als der erste Schritt hin zu einer Normalisierung der Geldpolitik nach der großen Krise 2008 betrachtet werden. In Summe wurde diese Normalisierung aber in dieser Berichtsperiode wieder nach hinten verschoben. Der sehr vorsichtige Ausstieg aus der Liquiditätspolitik wurde vor allem durch die Wahl Janet Yellens zur Vorsitzenden untermauert. In der Eurozone ist die Erholung noch nicht so weit fortgeschritten wie in den USA. Im zweiten Quartal 2014 begann die EZB die Marktteilnehmer auf Maßnahmen zur Unterstützung der Kreditvergabe an Unternehmen vorzubereiten. Solche Maßnahmen wurden dann in der Juni-Sitzung der EZB auch verkündet. So soll durch gezielte Langfristtender (T- LTROs) die Refinanzierung der Unternehmenskredite bei den Banken vergünstigt werden und damit die Kreditvergabe attraktiver gemacht werden. Kaufprogramme für ABS und für Covered Bonds wurden beschlossen und angesichts des nachlassenden Wachstums und der stark zurückgehenden Inflationserwartungen in der Eurozone wird über weitere expansive Maßnahmen der EZB diskutiert. Dies sorgte in Summe für positive Impulse für viele Asset-Klassen. Aktien blieben weiter gefragt. Der kräftige Kurseinbruch im Oktober 2014 wurde schnell wieder durch eine zügige Aufwärtsbewegung abgelöst. Der MSCI World konnte im Berichtszeitraum um knapp 6% zulegen. Anlagestrategie des Fonds Der Gutmann Investor USD Global Bonds investiert überwiegend in Investmentfonds oder Investmentgesellschaften, welche ihrerseits überwiegend in internationale Anleihen, Geldmarktinstrumente und Sichteinlagen investieren. Daneben kann auch direkt in die oben genannten Veranlagungsinstrumente investiert werden. Der Anleihenteil setzt sich aus in USD denominierten Anleihen in- und/oder ausländische Emittenten mit kurzer, mittlerer oder langer Laufzeit zusammen. Im Berichtszeitraum wurde der Anteil an Zielfonds, welche überwiegend in Staatsanleihen investieren, weitestgehend unverändert gelassen. Im Zuge der Beruhigung an den Finanzmärkten haben wir den weiterhin klar dominierenden Anteil an Staatsanleihen in Zielfonds ergänzt um einen geringfügigen Teil Unternehmensanleihen.

5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens für das Rechnungsjahr 2014/2015 Gutmann Investor USD Global Bonds 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (in USD) ohne Berücksichtigung eines Ausgabezuschlages [WA1] /2015 Thesaurierungsanteil AT0000A00E49 in USD Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 121,43 KESt-Auszahlung am von USD 0,34 je Anteil entspricht 0, Anteilen 0, ) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 123,02 Gesamtwert inkl. durch KESt-Auszahlung erworbene Anteile (Kurs am Extag in USD: 121,16) 123,37 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 1,59% Nettoertrag pro Anteil 1,94 [WA1] 2. Fondsergebnis 2014/2015 a. Realisiertes Fondsergebnis in USD Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge ,46 Dividendenerträge 0,00 sonstige Erträge 0, ,46 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) -474,36-474,36 Aufwendungen Verwaltungsgebühren ,79 Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ,78 Publizitäts- und Aufsichtskosten ,13 Wertpapierdepotgebühren 0,00 Depotbankgebühren ,46 Kosten für externe Berater 0,00 Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 596,78 Sonstige Aufwendungen 0, ,38 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,72 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,18 derivativen Instrumenten 0,00 Realisierte Kursgewinne gesamt ,18 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,73 derivativen Instrumenten 0,00 Realisierte Kursverluste gesamt ,73 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,55 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,17 2) 3) b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses unrealisierte Gewinne 8.087,13 unrealisierte Verluste , ,75 Ergebnis des Rechnungsjahres ,92 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,43 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge 0,00 Ertragsausgleich ,43 Fondsergebnis gesamt ,35 Die maximale Verwaltungsgebühr der Subfonds, in die der Fonds investiert, beträgt zwischen 0,15% und 0,65%. Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von USD 8.272,67. 1) Rechenwert für einen Anteil am ) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebisses): USD ,20

6 3. Entwicklung des Fondsvermögens 2014/2015 in USD Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres ,82 [WA2] 1 KESt-Auszahlung am (für Thesaurierungsanteil AT0000A00E49) ,62 [WA2] Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,78 Rücknahme von Anteilen ,20 Ertragsausgleich , ,15 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2 dargestellt) ,35 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ,70 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung 2014/2015 in USD Herkunft des Fondsergebnisses Realisiertes Fondsergebnis (inkl Ertragsausgleich) ,60 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 Summe Herkunft des Fondsergebnisses (verteilungsfähiges Ergebnis) ,60 Verwendung des Fondsergebnisses [WA3] 1 Thesaurierungsanteile mit KESt Abzug AT0000A00E49 Auszahlung pro Thesaurierungsanteil 0,23 Anzahl der Thesaurierungsanteile ("AT0000A00E49") per KESt-Auszahlung am ,82 Übertrag auf Substanz für Thesaurierungsanteile ,78 [DSUSumme Thesaurierungsanteil ,60 [WA3] Summe Verwendung des Fondsergebnisses ,60

7 Vermögensaufstellung per 31. Jänner 2015 Fonds: ISIN: Gutmann Investor USD Global Bonds AT0000A00E49 ISIN Zinssatz Wertpapier Währung Bestand Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Kurs Kurswert in USD %-Anteil ANLEIHEN ANLEIHEN US DOLLAR XS ,2500 Niederlande USD , ,00 1,24 INFLATION LINKED ANLEIHEN INFLATION LINKED ANLEIHEN US DOLLAR US912828ET33 2,3867 US Treasury I/L USD , ,86 2,48 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ,86 3,73 INVESTMENTZERTIFIKATE IE PIMCO Global Inv. Total Return Bond USD , ,98 11,33 IE PIMCO- Low Average Duration Fd (T) USD , ,00 18,25 IE00B14X4S71 ishares USD Treasury Bond 1-3 USD , ,00 8,15 LU Pictet USD Short-Mid Term Bond USD , ,00 12,80 LU JPMorgan - US Aggregate Bond Fund USD , ,12 14,12 LU JPM Global Short Duration Bond USD , ,84 15,04 LU CS Corporate Short Duration USD USD , ,00 10,13 SUMME INVESTMENTZERTIFIKATE ,94 89,83 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,80 93,56 BANKGUTHABEN GUTHABEN/VERBINDLICHKEITEN IN NICHT-EU-WÄHRUNGEN USD ,44 6,52 SUMME ,44 6,52 ABGRENZUNGEN FÄLLIGE PRÜFUNGSKOSTEN ,00-0,04 ZINSENANSPRÜCHE 518,03 0,00 DIVERSE GEBÜHREN ,57-0,04 SUMME ABGRENZUNGEN ,54-0,08 SUMME Fondsvermögen ,70 100,00 ERRECHNETER WERT USD 123,02 UMLAUFENDE ANTEILE STÜCK WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Zinssatz Wertpapier Währung Bestand Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge ANLEIHEN US DOLLAR XS ,0000 Bundesanleihe USD 0, ,00 XS ,0000 Schweden USD 0, ,00 INVESTMENTZERTIFIKATE AT Raiffeisen Shortterm Rent (A) USD 0, ,00 Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente Ein Total Return Swap ist ein Derivat, bei dem die Gesamterträge des zugrundeliegenden Finanzinstruments gegen fest vereinbarte Zahlungen (fix oder variabel) getauscht werden. Im Berichtszeitraum wurden keine Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente eingesetzt. Wien, am 16. März 2015 Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft Mag. Anton Resch m.p. Mag. Stephan Wasmayer m.p.

8 BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Jänner 2015 der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft über den von ihr verwalteten Gutmann Investor USD Global Bonds, Miteigentumsfonds gemäß InvFG ivm AIFMG, über das Rechnungsjahr vom 01. Februar 2014 bis 31. Jänner 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. Depotbank (Verwahrstelle) sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz und 20 Abs 3 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank (Verwahrstelle) abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.

9 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Jänner 2015 über den Gutmann Investor USD Global Bonds, Miteigentumsfonds gemäß InvFG ivm AIFMG, nach unserer Beurteilung den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes sowie in Hinblick auf die Zahlenangaben den entsprechenden Vorschriften des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres sowie zu den sonstigen Informationsangaben gegenüber Anlegern Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres sowie die sonstigen Informationsangaben gegenüber Anlegern wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 16. März 2015 BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag Josef Schima p.a. Wirtschaftsprüfer ppa Mag Nora Wiedermann p.a. Wirtschaftsprüfer

10 BERICHT DES AUFSICHTSRATES Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Fondsbestimmungen überwacht. Die zum Bankprüfer bestellte BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den Rechenschaftsbericht für den Gutmann Investor USD Global Bonds, Miteigentumsfonds gem. InvFG ivm AIFMG, über das Rechnungsjahr vom 1. Februar 2014 bis 31. Jänner 2015 geprüft. Diese Prüfung gab keinen Anlass zu Beanstandungen, sodass dem vorliegenden Rechnungsabschluss zum 31. Jänner 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Prüfungsbericht des Bankprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Berichte geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen. Wien, am 16. März 2015 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Dr. Richard Igler m.p.

11 Angaben gem. 21 Abs. 4 u. 5 AIFMG/ Artikel 108 VO (EU) 231/2013 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Commitment Methode Gesamthöhe der Hebelfinanzierung des Fonds (Höchster Wert im Rechnungsjahr) Bruttomethode (AIF) 119,67% Commitment-Methode (AIF) 100% Überschreitung der Risikolimits und Abhilfemaßnahmen Im Rechnungsjahr kam es zu keiner Überschreitung der in den Informationen für Anleger gem. 21 AIFMG, in Punkt 15 Risikomanagement festgehaltenen Risikolimits. Neue Regelungen zur Steuerung der Liquidität des Fonds Im Rechnungsjahr erfolgte keine neue Regelung zur Steuerung der Liquidität des Fonds. Prozentualer Anteil an den Vermögenswerten des AIF, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten Zum Rechnungsjahresende gab es keine schwer zu liquidierende Vermögenswerte und für die deshalb besondere Regelungen gelten.

12 GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG des Gutmann Investor USD Global Bonds Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Die Angaben entsprechen der aktuellen Rechtslage. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen Ergebnis in USD je Anteil a. Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. b. c. Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: Bei niedrigem Einkommensteuersatz 1) sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt trotz Endbesteuerung die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0,9280 0, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,2320 0,2320 d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw auf deren Rückerstattung bzw Möglichkeit des Antrags gemäß 48 BAO (Details siehe Abschnitt B): e. Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Details siehe Abschnitt B 1) 2) Eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nur dann sinnvoll, wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer als die KeSt ist. Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG) Ergebnis in USD je Anteil a. Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in nachstehend angeführter Höhe: 3) Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b. Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: c. Bei niedrigem Einkommensteuersatz 4) sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Statt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt (bei Vorliegen einer Optionserklärung): 0, Statt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt (ohne Vorliegen einer Optionserklärung): 0, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,2320 0,2320 d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der Kapitalertragsteuer für ausländische Dividenden (Details siehe Abschnitt B.): e. Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Details siehe Abschnitt B. 3) 4) 5) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns (Verlustes) berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 15 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) Ergebnis in USD je Anteil a. - Zurechnungen: ordentliches Fondsergebnis 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Dividendenerträge: - inländische KEST auf inländische Dividendenerträge: - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne: b. - Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 KStG: - Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B.): c. Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur insoweit zulässig, als diese in Abzug gebracht wurde und an das Finanzamt abgeführt wurde) 8) - davon jedenfalls anrechenbar: KESt I auf inländische Dividenden 0,2300 d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer 7) (Details siehe Abschnitt B.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: e. Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Details siehe Abschnitt B. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und unter b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnung angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) 8) 9) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom , GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividenden entfällt, ist er jedenfalls anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen Ergebnis in USD je Anteil a. in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,9280 steuerpflichtige Auslandsdividenden: b. Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: c. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt d. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

13 B. Details und Erläuterungen in USD pro Anteil Betriebliche Privat Gutmann Investor USD Global Bonds Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT0000A00E49 Privatanleger natürliche Personen juristische im Rahmen der Rechnungsjahr: Zuflußdatum: am (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,1227 0,1227 0,1227 0,1227 0,1227 0, Zuzüglich a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,8053 0,8053 0,8053 0,8053 0,8053 0,8053 c) Steuerpflichtige Substanzgewinne inkl ao Erträge ausländischer Subfonds nach Verlustverrechnung 3. Ertrag 0,9280 0,9280 0,9280 0,9280 0,9280 0, Abzüglich a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) f) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge g) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 5. Verbleibender Ertrag 0,9280 0,9280 0,9280 0,9280 0,9280 0, Hievon endbesteuert 0,9280 0,9280 0,9280 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,9280 0,9280 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 123,02 123,02 123,02 123,02 123,02 123,02 Detailangaben 9. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht a) Dividenden 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fronds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt 10. von den im Ausland entr. Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: 7) 8) 9) 10) a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 17. a)) aus Aktien (Dividenden) 4) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 10) 11) b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. b)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. c)) 11. Beteiligungserträge a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden gesamt 12. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) (bzw in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,1077 0,1077 0,1077 0,1077 0,1077 0,1077 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0150 0,0150 0,0150 0,0150 0,0150 0,0150 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,8053 0,8053 0,8053 0,8053 0,8053 0,8053 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) Substanzgewinne inkl. außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 13. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 14. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0269 0,0269 0,0269 0,0269 0,0269 0,0269 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0038 0,0038 0,0038 0,0038 0,0038 0,0038 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,2013 0,2013 0,2013 0,2013 0,2013 0,2013 f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,2320 0,2320 0,2320 0,2320 0,2320 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 16. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,2300 0,2300 0,2300 0,2300 0,2300 0,2300 1) USD 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassen Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 9. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.

14 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des BMF ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge endbesteuert. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)

15 Betriebliche Privat Gutmann Investor USD Global Bonds Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT0000A00E49 Privatanleger natürliche Personen juristische im Rahmen der Rechnungsjahr: Zufluß am: (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option 17. a) Zu Punkt 10. a) anrechenbare ausländische Steuern [WAA aus Aktien der Länder [WAAKAR] Summe aus Aktien [WAA aus Anleihen der Länder [WAANAR] Summe aus Anleihen [WAF aus Fonds der Länder [WAFOAR] Summe aus Fonds b) Zu Punkt 10. b) rückerstattbare ausländische Steuern [WAA aus Aktien der Länder [WAAKRU] Summe aus Aktien [WAA aus Anleihen der Länder [WAANRU] Summe aus Anleihen [WAF aus Fonds der Länder [WAFORU] Summe aus Fonds c) Zu Punkt 10. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern [WAA aus Aktien der Länder [WAAKNI] Summe aus Aktien 18. Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,6400 0,6400 0,6400 0,6400 0,6400 0,6400

16 Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 ivm AIFMG für Publikumsfonds Gutmann Investor USD Global Bonds Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Gutmann Investor USD Global Bonds (im Folgenden Investmentfonds ) wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) in der Form eines Anderen Sondervermögens und ist ein Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG) in Verbindung mit dem Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG). Der Investmentfonds wird von der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Bank Gutmann AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Für den Gutmann Investor USD Global Bonds werden direkt über Einzeltitel oder indirekt über andere Investmentfonds oder derivative Instrumente internationale Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel erworben. Weiters kann in Geldmarktinstrumente sowie Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten investiert werden. Derivative Instrumente dürfen zur Absicherung und als Teil der Anlagestrategie eingesetzt werden. Die Veranlagung des Investmentfonds erfolgt zu mindestens 51 vh des Fondsvermögens in USD-denominierte Vermögenswerte. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig ausgeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben. Für den Investmentfonds gelten sinngemäß die Veranlagungs- und Emittentengrenzen für OGAW mit den in 166f InvFG vorgesehenen Ausnahmen. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 100 vh des Fondsvermögens erworben werden. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 100 vh des Fondsvermögens erworben werden. Gutmann Investor USD Global Bonds gültig ab

17 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von den Vereinigten Staaten von Amerika, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vh des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vh des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 50 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds in der Form von Anderen Sondervermögen dürfen jeweils bis zu 10 vh und insgesamt bis zu 100 vh des Fondsvermögens erworben werden. Sofern dieses Andere Sondervermögen nach seinen Fondsbestimmungen insgesamt höchstens 10 vh des Fondsvermögens in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen darf, dürfen Anteile an diesem Anderen Sondervermögen jeweils bis zu 50 vh und insgesamt bis zu 100 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (gemäß 166 Abs. 1 Z 3 InvFG), beispielsweise Alternative Investments/Hedgefonds Für den Investmentfonds dürfen Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen jeweils bis zu 10 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Immobilienfonds Nicht anwendbar. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios kann der Investmentfonds einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Pensionsgeschäfte Nicht anwendbar. Wertpapierleihe Nicht anwendbar. Derivative Instrumente Gutmann Investor USD Global Bonds gültig ab

18 Derivative Instrumente dürfen zur Absicherung und im gesetzlich zulässigen Umfang als Teil der Anlagestrategie eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungsund MeldeV idgf ermittelt. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vh des Fondsvermögens aufnehmen. Hebelfinanzierung gemäß AIFMG Hebelfinanzierung darf verwendet werden. Nähere Angaben finden sich in den Informationen für Anleger gemäß 21 AIFMG (Abschnitt II, Punkt 16). Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Investmentfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen Anteilsgattung abgeschlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der betreffenden Anteilsgattung zugeordnet. Artikel 4 Rechnungslegungs- und Bewertungsstandards, Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Transaktionen, die der Investmentfonds eingeht (z.b. Käufe und Verkäufe von Wertpapieren), Erträge sowie der Ersatz von Aufwendungen werden möglichst zeitnahe, geordnet und vollständig verbucht. Insbesondere Verwaltungsgebühren und Zinserträge (u.a. aus Kuponanleihen, Zerobonds und Geldeinlagen) werden über die Rechnungsperiode zeitlich abgegrenzt verbucht. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Investmentfonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Gutmann Investor USD Global Bonds gültig ab

19 Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in der Währung der jeweiligen Anteilsgattung. Der Wert der Anteile wird börsetäglich ermittelt. Berechnungsmethode: Zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) werden grundsätzlich die jeweils letzten verfügbaren Kurse herangezogen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vh zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächsten zwei Nachkommastellen. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlages vorzunehmen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf die nächsten zwei Nachkommastellen. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom bis zum Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung Für den Investmentfonds können Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug ausgegeben werden. Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, Gutmann Investor USD Global Bonds gültig ab

20 die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise durch die depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der des folgenden Rechnungsjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 Einkommensteuergesetz bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Gutmann Investor USD Global Bonds gültig ab

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