Deutschlands europapolitische Handlungsfähigkeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deutschlands europapolitische Handlungsfähigkeit"

Transkript

1 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Arbeitsunterlage 0093 Zur internen Verwendung Dr. Angelica Schwall-Düren, MdB Rainder Steenblock, MdB Rainer Funke, MdB Eckpunktepapier Deutschlands europapolitische Handlungsfähigkeit

2 Eckpunktepapier - Deutschlands europapolitische Handlungsfähigkeit vorgelegt von: Dr. Angelica Schwall-Düren MdB Rainder Steenblock MdB Rainer Funke MdB

3 Vorbemerkung Deutschlands europapolitische Handlungsfähigkeit, auf EU-Ebene und innerstaatlich, ist substanziell zu stärken. Dieses Ziel lässt sich nur durch eine nachhaltige Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in allen Phasen des europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozesses erreichen. Die Rahmenbedingungen europäischer Politik haben sich verändert. In einer Gemeinschaft von 25 Mitgliedstaaten und Verhandlungsprozessen, die sich unter den Vorzeichen von Mehrheitsentscheidungen und Paketbildung vollziehen, kommt es für den Bund mehr denn je auf Kompromissfähigkeit, Flexibilität und Schnelligkeit bei der europäischen Politikgestaltung an. Nur so können im komplexen Gefüge der europäischen Politik die Interessen des Gesamtstaates (d.h. von Bund und Ländern) erfolgreich zur Geltung kommen. In der Perspektive einer modernisierten bundesstaatlichen Ordnung, bei der es zu einer Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten in nennenswertem Umfang vom Bund auf die Länder kommen könnte, sind erhöhte Reibungsverluste und Konfliktpotenziale im Zusammenwirken von Bund und Ländern in Fragen der europäischen Politik unbedingt zu vermeiden. Im Kern der Reformbemühungen muss daher die nachhaltige Verbesserung der Abstimmung zwischen Bund und Ländern in den verschiedenen Phasen der europäischen Politikgestaltung stehen. Erklärtes Ziel einer grundlegend verbesserten Abstimmung zwischen Bund und Ländern muss es sein, möglichst Einvernehmen über ein konkrete Vorhaben im Rahmen der EU zu erzielen. Durch eine intensivere Abstimmung vom Vorfeld bis zur Endphase der Verhandlungen können die Voraussetzungen für die Sprechfähigkeit Deutschlands in jeder Phase der Politikgestaltung, v.a. bei sich rasch ändernden Verhandlungssituationen in der Endphase, geschaffen werden. Sprechfähigkeit setzt voraus, dass auch sehr kurzfristig auf neue Verhandlungslagen reagiert und die eigene Position ggf. angepasst werden kann. Sollte es trotz allem nicht gelingen, ein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern zu erzielen, muss der Bund eine Entscheidung treffen können. Zur Verwirklichung des Ziels einer verbesserten europapolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands wird nachfolgend ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, dessen einzelne Elemente in einem engen sachlichen Gesamtzusammenhang stehen. Erforderlich sind dabei sowohl eine Änderung von Art. 23 GG, Anpassungen und Ergänzungen des 2

4 Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union, der Bund-Länder Vereinbarung sowie begleitende politische Absprachen. I. Vorfeldphase Gegenseitige, regelmäßige, umfassende und frühzeitige Unterrichtung von Ländern / Bundesrat und Bundesregierung (in Brüssel erfolgt Unterrichtung durch Bundesregierung über die Ständige Vertretung, AStV I) zur Identifizierung relevanter EU-Vorhaben (Orientierung an der innerstaatlichen Zuständigkeit.). Bund und Länder erhalten die Möglichkeit, bereits in der Vorfeldphase der EU- Politikgestaltung, also noch bevor ein offizieller Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch liegt, ihre Bewertung von EU-Vorhaben abzugleichen, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Identifizierung deutscher Interessen zu ermöglichen. Abhängig von den innerstaatlichen Zuständigkeiten umfasst die Mitwirkung der Länder alle Phasen eines EU-Vorhabens, dazu gehören auch Aktionsprogramme, Mehrjahresprogramme, Grün- und Weißbücher sowie Maßnahmen im Rahmen der OMK (je nach Regelungsinhalt und innerstaatlicher Zuständigkeit / Klarstellung des Angelegenheiten- bzw. Vorhaben-Begriffs: Begriffe Angelegenheiten und Vorhaben (i.s.v. Art. 23 GG & EUZBLG) beschränken sich nicht allein auf rechtsverbindliche Handlungsinstrumente (Verordnungen, Richtlinien bzw. künftig Gesetze, Rahmengesetze). Bei potenziellen und tatsächlichen EU-Vorhaben, in denen die Länder über innerstaatliche Zuständigkeiten verfügen, sind Bund und Länder grundsätzlich gehalten, in allen Phasen der EU-Politikgestaltung nachdrücklich dafür eintreten, dass es zu einem gegenseitigen Einvernehmen kommt. Voraussetzung einer umfassenderen und intensiveren Abstimmung zwischen Bund und Länder muss die Verabschiedung eines Verhaltenskodex sein. Darin ist festzulegen, dass sich beide Seiten an das Ergebnis der Abstimmung halten und sich gegenüber der EU nicht in Widerspruch zu abgestimmten Positionen setzen. 3

5 II. Verhandlungs-/Beratungsphase Sicherstellung der Beschlussfähigkeit der Länder (bei Eilbedürftigkeit) durch Einberufung der Europakammer (Möglichkeit der schriftlichen Beschlussfassung ist vorzusehen). Mehrfachstellungnahme des Bundesrates (Aktualisierung der ursprünglichen Stellungnahme bei wesentlicher Änderung der Beschlussgrundlage) zu Vorhaben der EU. Der Bund weißt den Bundesrat auf eine Änderungen der Beschlussgrundlage hin und bittet ihn, ggf. eine überarbeitete bzw. neue Stellungnahme vorzulegen. III. Entscheidungsphase Verbesserung der Abstimmung zwischen Bund und Ländern / Bundesrat in der Entscheidungsphase von EU-Vorhaben durch die Benennung handlungsfähiger Ansprechpartner auf Länderseite (z.b. Vorsitzender der Fachministerkonferenzen, Vorsitzender der Europakammer). Diese haben im Bedarfsfall die Interessen und die Beschlusslage der Länder zu interpretieren und stehen für Verfahrensfragen zur Verfügung. Die Bundesregierung zieht die Vertreter zu den Verhandlungen im Rat in angemessener Form hinzu, soweit ihr dies möglich ist. Die Verhandlungsführung liegt bei der Bundesregierung; der Vertreter der Länder kann im Einvernehmen mit der Bundesregierung Erklärungen abgeben. Im Anschluss an die Entscheidung im Rahmen der EU bei der innerstaatliche Zuständigkeiten der Länder betroffen sind: Verankerung einer angemessenen Rechenschaftspflicht der Bundesregierung. IV. Umsetzungsphase / Haftungsfragen (Vorbehaltlich der Beratungsergebnisse im Rahmen der Projektgruppen 1 und 6.) Weitere Elemente: Einbeziehung von Länderbeamten in das Delegationsbüro im AA für die Europäischen Räte. Verstärkung der Länderbeamten in der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU. Einsatz vorzugsweise in denjenigen Gebieten, in denen die Länder aufgrund ihrer innerstaatlichen Zuständigkeiten über besondere Fachkompetenz verfügen. Die Beamten 4

6 unterliegen der Weisungs- und Organisationshoheit des Bundes (des Ständigen Vertreters). Grundsätzlich Beteiligung von Ländervertretern an informellen Treffen auf Ministerebene (abhängig von der Tagesordnung, der Beteiligung an den formellen Sitzungen der Ratsformationen sowie der innerstaatlichen Zuständigkeit der Länder). Einfachgesetzliche Änderungen Verankerung eines Einigungsgebots zwischen Bund und Ländern im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) bei Vorhaben, bei denen im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder betroffen sind: Beide Seiten wirken unter Beachtung des Grundsatzes der Bundestreue auf ein Einvernehmen hin. Lässt sich, trotz aller Bemühungen, bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über ein Vorhaben im Rahmen der EU (i.d.r. Verabschiedung eines Rechtsaktes) kein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern herstellen, steht dem Bund die Möglichkeit offen, eine Entscheidung zu treffen. Die Nutzung dieser Option ist, gegenüber dem Bundesrat, an eine umfassende Rechenschaftspflicht gekoppelt. Zur Ausübung der Rechte und Wahrung der Interessen des Deutschen Bundestages in Fragen der europäischen Politik und mit Blick auf die Anwendung der Bestimmungen des Vertrages über eine Verfassung für Europa sind darüber hinaus Änderungen bzw. Klarstellungen im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union sowie in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung zu verankern. Diese beziehen sich in erster Linie auf eine deutliche Verbesserung der Information und Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung sowie, zum Zeitpunkt der Ratifizierung, die Klarstellung der durch den Vertrag über eine Verfassung für Europa veränderten Terminologie. Änderungen des Grundgesetzes Neuformulierung Art. 23 GG: (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäische Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch 5

7 Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbaren Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3. (2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder an der innerstaatlichen Willensbildung mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend, fortlaufend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten. Sie gibt ihnen Gelegenheit, zu Angelegenheiten der Europäischen Union Stellung zu nehmen, berücksichtigt ihre Stellungnahmen bei den Verhandlungen und legt Rechenschaft ab über deren Verlauf und Ergebnis. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt. 6

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon PD Dr. Graf Kielmansegg SS 2012 Kolloquium Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 123, 267 Lissabon Am 13. Juli 2007 unterzeichneten die 27 EU-Mitgliedstaaten in Lissabon den als Lissabon-

Mehr

Kommissionsdrucksache 0041

Kommissionsdrucksache 0041 Berlin, den 3. Mai 2004 Prof. Dr. Hansjörg Geiger Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon (030) 20 25 90 20 Telefax (030) 20 25 99 94 Herrn Ministerpräsidenten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa Bundesrat Drucksache 983/04 (Beschluss) 18.02.05 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa Der Bundesrat hat in seiner 808.

Mehr

KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2007 -2-1. Grundsatz Angelegenheiten der Europäischen Union sind insbesondere EU-Vorhaben im Bundesratsverfahren,

Mehr

Konkretisierung der Länderposition zur Mitwirkung der Länder an der EU-Rechtsetzung - Art. 23 GG

Konkretisierung der Länderposition zur Mitwirkung der Länder an der EU-Rechtsetzung - Art. 23 GG Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Arbeitsunterlage 0080 Zur internen Verwendung Staatsministerium Baden-Württemberg Konkretisierung der Länderposition

Mehr

Bekenntnis zum Föderalismus und zur Subsidiarität Landesparlamente stärken! Lübecker Erklärung der deutschen Landesparlamente

Bekenntnis zum Föderalismus und zur Subsidiarität Landesparlamente stärken! Lübecker Erklärung der deutschen Landesparlamente Bekenntnis zum Föderalismus und zur Subsidiarität Landesparlamente stärken! Lübecker Erklärung der deutschen Landesparlamente angenommen auf dem Föderalismuskonvent der deutschen Landesparlamente am 31.

Mehr

EUZBBGVbg. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

EUZBBGVbg. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung

Mehr

Zur Erforderlichkeit einer effektiven Interessenvertretung der Bundesrepublik Deutschland auf europaischer Ebene

Zur Erforderlichkeit einer effektiven Interessenvertretung der Bundesrepublik Deutschland auf europaischer Ebene Carsten Witzke Zur Erforderlichkeit einer effektiven Interessenvertretung der Bundesrepublik Deutschland auf europaischer Ebene Die Reformbedurftigkeit der Regelungen zur Mitwirkung von Bund und Landern

Mehr

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel - 1 - Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 20.03.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü Deutscher Bundestag Drucksache 17/9047 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

Die Schranken des Grundgesetzes für die europäische Integration

Die Schranken des Grundgesetzes für die europäische Integration Die Schranken des Grundgesetzes für die europäische Integration Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten nach dem Grundgesetz am Beispiel des Vertrages von Maastricht Von Stephanie Uhrig Duncker & Humblot

Mehr

Workshop 4. Herausforderung der internen Reformen im Rahmen der Beziehungen zur Europäischen Union. 3. Nationale FöderalismuskonferenzF

Workshop 4. Herausforderung der internen Reformen im Rahmen der Beziehungen zur Europäischen Union. 3. Nationale FöderalismuskonferenzF Workshop 4 Herausforderung der internen Reformen im Rahmen der Beziehungen zur Europäischen Union 3. Nationale Föderalismuskonferenz Prof. Dr. Bernhard Waldmann Übersicht I. Ausgangslage II. III. IV. IV.

Mehr

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon EUROPÄISCHES PARLAMENT RUTH HIERONYMI MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 01.08.2008 Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon I. Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses aus deutscher Sicht 1. Die

Mehr

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) EUZBBG Ausfertigungsdatum: 04.07.2013 Vollzitat: "Gesetz über die Zusammenarbeit

Mehr

Die Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa

Die Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa Die Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa Symposium an der Leibniz Universität Hannover am 20. Juni 2016 Dr. Jörg Grune, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht Lehrbeauftragter an der Universität

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/196 18. Wahlperiode 13.09.2012 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes Der Landtag hat

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick

Mehr

Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon Markus Möstl Vertrag von Lissabon Einführung und Kommentierung Konsolidierte Fassung der Verträge und deutsche Begleitgesetzgebung OLZOG Inhalt Vorwort 9 I. Was ist die Europäische Union? 13 1. Die Europäische

Mehr

Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 7. Oktober 2014

Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, 7. Oktober 2014 Bundesrat Drucksache 456/14 08.10.14 Antrag der Länder Hessen, Bayern EU - In - R Entschließung des Bundesrates zur Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über

Mehr

Grundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS

Grundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS Grundzüge des Europarechts Prof. Dr. H. Goerlich WS 2006-2007 Verwendete Illustrationen und Schaubilder: Europäische Gemeinschaften, 1995-2006 Grundzüge des Europarechts III. Politisches System der EU:

Mehr

Bundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung Bundesrat Drucksache 40/14 07.02.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung EU - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr..../2013

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 7.5.2008 KOM(2008) 250 endgültig 2008/0096 (CNB) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im

Mehr

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Andreas Maurer Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Mit der 15. Sitzung begann der Konvent am 6./7. Februar 2003 die Beratung der ersten konkreten Artikelentwürfe des

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode 11-09-30 Beschlussempfehlung des Europaausschusses gemäß Artikel 17 Abs. 2 Satz 2 LV und 14 Abs. 1 Satz 2 GeschO Vereinbarung zwischen

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen

Mehr

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, 249 - Biblis nachgebildet) Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. I. Zulässigkeit des Antrags 1. Zuständigkeit

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.5.2007 KOM(2007) 257 endgültig 2007/0091 (CNB) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates im

Mehr

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. ["Deutschlandvertrag"]

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. [Deutschlandvertrag] Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten ["Deutschlandvertrag"] vom 26. Mai 1952 (in der Fassung vom 23. Oktober 1954) Die Bundesrepublik Deutschland, Die

Mehr

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze Gesetzgebung in der EU Workshop SS 2012 - Teil I Vertrag von Lissabon Letzte Etappe der EU-Rechtsenwicklung: Vertrag von Lissabon (1.12.2009) Neuerungen I. Inhaltlich 1. Verschmelzung von Europäischer

Mehr

Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen

Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 7696 24. 03. 2011 Mitteilung der Landesregierung Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten 1) Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen

Mehr

STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED. Europäische Integration und Grundgesetz

STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED. Europäische Integration und Grundgesetz Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED IX. Europäische Integration und Grundgesetz o Art. 23 GG ist der Integrationshebel für die Übertragung von Hoheitsrechten

Mehr

IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen

IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen 1. Grundlagen Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen a) Stufen des Unions- und Gemeinschaftsrechts o Primäres Unions- und Gemeinschaftsrecht: Verträge mit

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10751 18. Wahlperiode 21.12.2016 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) A. Problem und Ziel Die Mehrheit der

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor,

Mehr

Das Eisenbahnrecht der Europäischen Union. Katharina Lechner - Universität Passau

Das Eisenbahnrecht der Europäischen Union. Katharina Lechner - Universität Passau Das Eisenbahnrecht der Europäischen Union Katharina Lechner - Universität Passau Gliederung A. Einführung in das Europarecht B. Rechtsakte der EU mit Eisenbahnbezug C. Umsetzung von Richtlinien in das

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11186 18. Wahlperiode (zu Drucksache 18/11131) 15.02.2017 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c,

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Verfassungsrecht und ESVP

Verfassungsrecht und ESVP Verfassungsrecht und ESVP Art. 23 GG: (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen,

Mehr

Die Mitwirkung des Deutschen Bundestags in europäischen Angelegenheiten

Die Mitwirkung des Deutschen Bundestags in europäischen Angelegenheiten Internationale Hochschulschriften 560 Die Mitwirkung des Deutschen Bundestags in europäischen Angelegenheiten Politikgestaltung im Spannungsfeld von Europäisierung und Entparlamentarisierung Bearbeitet

Mehr

Sitzung des Gründungskomitees des Österreich-Konvents DIE GRUNDSÄTZE DES ÖSTERREICH-KONVENTS ZU STAATSREFORM

Sitzung des Gründungskomitees des Österreich-Konvents DIE GRUNDSÄTZE DES ÖSTERREICH-KONVENTS ZU STAATSREFORM Sitzung des Gründungskomitees des Österreich-Konvents DIE GRUNDSÄTZE DES ÖSTERREICH-KONVENTS ZU STAATSREFORM I. Aufgaben des Österreich-Konvents Der Konvent zur Staatsreform hat die Aufgaben, Vorschläge

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 30.5.2000 KOM(2000) 346 endgültig 2000/0137 (CNS) 2000/0134 (CNS) 2000/0138 (CNB) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT

Mehr

Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestages im Falle eines so genannten dritten Griechenlandpaketes durch den Europaausschuss des Bundestages

Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestages im Falle eines so genannten dritten Griechenlandpaketes durch den Europaausschuss des Bundestages Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestages im Falle eines so genannten dritten Griechenlandpaketes durch den Europaausschuss des Bundestages 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Wahrnehmung der Beteiligungsrechte

Mehr

Umlegungsausschuss 62.70

Umlegungsausschuss 62.70 G e s c h ä f t s o r d n u n g 1 Grundsätze für die Tätigkeit des Umlegungsausschusses (1) Der Umlegungsausschuss (UA) entscheidet nach seiner freien, aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Bundesrat Drucksache 275/13 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates - Europakammer - Finanzhilfen zugunsten Zyperns

Bundesrat Drucksache 275/13 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates - Europakammer - Finanzhilfen zugunsten Zyperns Bundesrat Drucksache 275/13 (Beschluss) 17.04.13 Beschluss des Bundesrates - Europakammer - Finanzhilfen zugunsten Zyperns Der Bundesrat hat durch seine Europakammer am 17. April 2013 die aus der Anlage

Mehr

Zu den Mitwirkungsrechten des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union

Zu den Mitwirkungsrechten des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union Zu den Mitwirkungsrechten des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zu den Mitwirkungsrechten des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Deutschland Das Politische System Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Rechtsstaat. 16 Bundesländer Die Bundesrepublik ist ein föderativer Staat, d.h. sie setzt sich aus Länder zusammen.

Mehr

Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf. eines Gesetzes zur Einführung

Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf. eines Gesetzes zur Einführung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) Verantwortlich: Dietmar Hexel DGB Bundesvorstand

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung

Mehr

Basisinformationen. vom 12. Juni 2008 in Kraft seit 1. Dezember 2009

Basisinformationen. vom 12. Juni 2008 in Kraft seit 1. Dezember 2009 Basisinformationen Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung von 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit

Mehr

CA/PL 7/00 Orig.: englisch München, den Revision des EPÜ: Artikel 142 ff. EPÜ. Präsident des Europäischen Patentamts

CA/PL 7/00 Orig.: englisch München, den Revision des EPÜ: Artikel 142 ff. EPÜ. Präsident des Europäischen Patentamts CA/PL 7/00 Orig.: englisch München, den 24.01.2000 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Revision des EPÜ: Artikel 142 ff. EPÜ Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuß "Patentrecht " (zur Stellungnahme)

Mehr

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Finanzausschusses (7.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Finanzausschusses (7. Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473 18. Wahlperiode 21.05.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/1225 Entwurf

Mehr

Von der Einheitlichen Europäischen Akte bis zum Amsterdamer Vertrag. Martin Hübler

Von der Einheitlichen Europäischen Akte bis zum Amsterdamer Vertrag. Martin Hübler A 2004/9760 Die Europapolitik des Freistaats Bayern Von der Einheitlichen Europäischen Akte bis zum Amsterdamer Vertrag Martin Hübler 2002 Hanns Seidel Stiftung Inhalt Vorwort 9 Einleitung 11 1 Untersuchungsrahmen

Mehr

Institutionelles Gefüge und Rechtssetzung der EU - Wege der Einflussnahme

Institutionelles Gefüge und Rechtssetzung der EU - Wege der Einflussnahme Institutionelles Gefüge und Rechtssetzung der EU - Wege der Einflussnahme Europa-Seminar der gemeinsamen Brüsseler Vertretung von BAK, BIngK, BAIK und ECEC RA Joachim Jobi Berlin, 11. September 2008 1

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 01.12.2004 SEK(2004)1472 endgültig. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit

Mehr

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE Europäischer Rat Brüssel, den 2. Februar 2016 (OR. en) EUCO 5/16 VERMERK Empfänger: Betr.: Delegationen Entwurf einer Erklärung zu Abschnitt A des Beschlusses der im Europäischen Rat vereinigten Staats-

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) Bundesrat Drucksache /16 [Datum] Gesetzesantrag der Länder [ ] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) A. Problem und Ziel Die Mehrheit der Länder beabsichtigt eine Reform der

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im

Mehr

Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland

Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland Heinz Laufer Ursula Münch Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland iiieske 4» Büdrich, Opladen Inhaltsverzeichnis 1 Föderalismus: Begriff, Erscheinungsweisen und Begründung 13 1.1 Wichtige

Mehr

Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags Wolfsburger Erklärung

Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags Wolfsburger Erklärung Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags Wolfsburger Erklärung Starke Länder in einem starken Europa Modernen Formen

Mehr

Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland

Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland HeinzLaufer Ursula Münch Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland Leske + Budrich, Opladen Inhaltsverzeichnis 1 Föderalismus: Begriff, Erscheinungsweisen und Begründung 13 1.1 Wichtige Begriffe

Mehr

Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S.

Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S. Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 467) Gült.Verz. Nr. 7200 Auf Grund des 82 Abs. 11 des Hessischen

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1225. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1225. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 18/1225 18. Wahlperiode 24.04.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/392 "Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme" Brüssel, den 15. Juli 2009 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mehr

Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung

Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung 1 Einführung I. Der geteilte Planet und seine völkerrechtliche Weltordnung II. Die herausragende Stellung des

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

verfassungsrechtlichenvorschrifteninkraft.durchdasgesetzzudembeschlussdeseuropäischenratessollendievondeutscherseiteerforderlichen

verfassungsrechtlichenvorschrifteninkraft.durchdasgesetzzudembeschlussdeseuropäischenratessollendievondeutscherseiteerforderlichen Deutscher Bundestag Drucksache 17/9047 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/522 17. Wahlperiode 06.05.2010 Gesetzentwurf der Fraktion des SSW Entwurf eines Gesetzes zur Minderheiten- und Sprachenförderung im kommunalen Bereich Drucksache

Mehr

Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Kommissionsdrucksache Professor Dr.

Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Kommissionsdrucksache Professor Dr. Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Kommissionsdrucksache 0040 Professor Dr. Rupert Scholz Stellungnahme zur Thematik "Reform der bundesstaatlichen Ordnung

Mehr

Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union

Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union Von Dr. Eva Kampmeyer Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Vorwort Abkürzungen V XIII Einleitung 1 Erstes Kapitel Gegenstand,

Mehr

zu Punkt... der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016

zu Punkt... der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 Bundesrat Drucksache 443/16 09.09.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse R zu Punkt der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Der Rechtsausschuss

Mehr

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Übereinstimmungstabelle zum EUV und zum EGV

Inhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Übereinstimmungstabelle zum EUV und zum EGV Staatsrecht III Staatsrecht Völkerrecht Europarecht von Dr. jur. Michael Schweitzer o. Professor an der Universität Passau 8., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.

Mehr

Die Senatorin für Kinder und Bildung 16. Februar 2017 Anna Igho Priester Tel

Die Senatorin für Kinder und Bildung 16. Februar 2017 Anna Igho Priester Tel Die Senatorin für Kinder und Bildung 16. Februar 2017 Anna Igho Priester Tel. 10574 V o r l a g e Nr. für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadtgemeinde Bremen am 2. März 2017 Lfd. Nr.: 06/17

Mehr

Beschlußempfehlung und Bericht

Beschlußempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/3436 27.11.79 Sachgebiet 7852 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung

Mehr

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich 1030.426, 2. Lesung - Beilage 3 Entwurf vom 9. April 2013 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf

Mehr

Der Bundesrat VON. DR. GEBHARD ZILLER und GEORG-BERNDT OSCHATZ. io. vollständig überarbeitete Auflage DROSTE VERLAG DUSSELDORF

Der Bundesrat VON. DR. GEBHARD ZILLER und GEORG-BERNDT OSCHATZ. io. vollständig überarbeitete Auflage DROSTE VERLAG DUSSELDORF Der Bundesrat VON DR. GEBHARD ZILLER und GEORG-BERNDT OSCHATZ io. vollständig überarbeitete Auflage DROSTE VERLAG DUSSELDORF INHALT EINLEITUNG 9 1. Zur Geschichte des Bundesrates 10 2. Von der Kapitulation

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt Bundesrat Drucksache 333/15 (Beschluss) 25.09.15 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG) Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)

Mehr

Das politische System der EU: Entwicklung, Strukturen, Funktionen

Das politische System der EU: Entwicklung, Strukturen, Funktionen Anne Faber Das politische System der EU: Entwicklung, Strukturen, Funktionen Die Europäische Kommission 13.12.2010 Seminarplan Termine 18.10.- 25.10.10 Themen I Einführung 01.11.- II 15.11.10 Historische

Mehr

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013 0.152.391.003 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 268 ausgegeben am 19. Juli 2013 Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme

Mehr

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2005 (OR. en) AA 23/2/05 REV 2 BEITRITTSVERTRAG: SCHLUSSAKTE ENTWURF VON GESETZGEBUNGSAKTEN UND ANDEREN

Mehr

EINFÜHRUNGSKAPITEL. Artikel 1. Ergänzender Charakter

EINFÜHRUNGSKAPITEL. Artikel 1. Ergänzender Charakter L 179/72 VERORDNUNG (EU) Nr. 673/2014 R EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juni 2014 über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und zur Festlegung ihrer Geschäftsordnung (EZB/2014/26) R EZB-RAT gestützt

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1 GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1 In Erwägung PRÄAMBEL - von Artikel 13 des Vertrages

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen .0- Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands vom 08.04.008 (Stand 0..008) gestützt auf Art. Abs. Bundesbeschluss vom 7. Dezember

Mehr

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache 100064/EU XXIV. GP Eingelangt am 03/12/12 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. November 2012 (03.12) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2011/0059 (CNS) 2011/0060 (CNS) 16878/12 JUSTCIV 344 VERMERK

Mehr

Der Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon Der Vertrag von Lissabon Vanessa Hellmann Der Vertrag von Lissabon Vom Verfassungsvertrag zur Änderung der bestehenden Verträge Einführung mit Synopse und Übersichten ABC Vanessa Hellmann Universität Bielefeld

Mehr

Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016

Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Das KWK-Gesetz 2016 steht seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag und den Bundesrat unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen

Mehr

zu Punkt... der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012

zu Punkt... der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012 Bundesrat Drucksache 685/12 12.11.12 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse R zu Punkt der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Der Rechtsausschuss

Mehr

^oderner Staat - Moderne Verwaltung

^oderner Staat - Moderne Verwaltung 92000 ^oderner Staat - Moderne Verwaltung Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien w w w. staat-modern. de Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Allgemeines 13 1 Geltungsbereich 13 2 Gleichstellung

Mehr

Fragen zum sog. Lindauer Abkommen und der Ständigen Vertragskommission der Länder

Fragen zum sog. Lindauer Abkommen und der Ständigen Vertragskommission der Länder Fragen zum sog. Lindauer Abkommen und der Ständigen Vertragskommission der Länder 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zum sog. Lindauer Abkommen und der Ständigen Vertragskommission der Länder Aktenzeichen:

Mehr

Die Gruppe "Jugendfragen" hat dem beigefügten Wortlaut des oben genannten Entschließungsentwurfs einstimmig zugestimmt.

Die Gruppe Jugendfragen hat dem beigefügten Wortlaut des oben genannten Entschließungsentwurfs einstimmig zugestimmt. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 28. April 2005 (11.05) (OR. fr) 8522/05 JEUN 20 EDUC 73 SOC 184 EINLEITENR VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Ausschuss der Ständigen Vertreter/den

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 26. Mai 2004 (27.05) (OR. fr) 9758/1/04 REV 1 OJ/CONS 31 EDUC 123 JEUN 44 CULT 50 AUDIO 30

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 26. Mai 2004 (27.05) (OR. fr) 9758/1/04 REV 1 OJ/CONS 31 EDUC 123 JEUN 44 CULT 50 AUDIO 30 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 26. Mai 2004 (27.05) (OR. fr) 9758/1/04 REV 1 OJ/CONS 31 EDUC 123 JEUN 44 CULT 50 AUDIO 30 VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG für die 2585. Tagung des RATES R EUROPÄISCHEN UNION

Mehr

1. Die Kommission hat den oben genannten Verordnungsvorschlag am 29. November 2016 vorgelegt.

1. Die Kommission hat den oben genannten Verordnungsvorschlag am 29. November 2016 vorgelegt. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0368 (COD) 8025/1/17 REV 1 TRANS 139 MAR 70 CODEC 561 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Empfänger: Generalsekretariat

Mehr