Einführung der neuen 13-stelligen AHV-Versichertennummer per 01. Juli 2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung der neuen 13-stelligen AHV-Versichertennummer per 01. Juli 2008"

Transkript

1 Einführung der neuen 13-stelligen AHV-Versichertennummer per 01. Juli 2008 EAK-Mitteilung Nr. 37 Juni 2008 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK

2 Adresse Öffnungszeiten Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) Holzikofenweg Bern Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Telefon Fax Website Diese EAK-Mitteilung geht an alle - Bundesämter und Dienststellen - Generalsekretariate der Departemente - Bundesgerichte - angeschlossenen Betriebe und Organisationen Wir bitten Sie um die interne Weiterleitung an die zuständigen Abteilungen. zur Kenntnis an - Eidg. Finanzkontrolle - Revisionsstelle der Ausgleichskassen - Eidg. Personalamt, Personalwirtschaft und Controlling - Direktion der Zentralen Ausgleichsstelle df

3 3 Die neue Versichertennummer Wie Sie wissen, wird die bisherige 11-stellige AHV-Nummer im Rahmen des Projekts NNSS * am 1. Juli 2008 durch die neue 13-stellige Versichertennummer abgelöst. Die neue Versichertennummer Welche Bedingungen erfüllt die neue Versichertennummer und wie setzt sie sich zusammen? Damit keine Daten verloren gehen, wird die neue Versichertennummer mit der oder den bisherigen AHV-Nummern einer versicherten Person verbunden. Damit kann garantiert werden, dass alle AHV-Beiträge, welche bisher auf ein Konto mit der alten Nummer verbucht worden sind, auch über die neue Nummer abgerufen werden können. Es gehen also keine Daten verloren. Die neue Versichertennummer ist aus datenschutzrelevanten Gründen nicht mehr sprechend und sie wird ausschliesslich von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf vergeben. Die neue Versichertennummer wird einmal zugeteilt und ändert, im Gegensatz zu früher, nicht mehr. Die neue Nummer hat 13 Stellen und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Person zu. Die ersten 3 Stellen sind für den Ländercode reserviert (für die Schweiz ist dies der Code 756), die nächsten 9 Stellen werden durch einen Zufallsgenerator zugeteilt und die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer. Format der neuen Versichertennummer: Der neue Versicherungsausweis AHV-IV wird in der Regel nur einmal ausgestellt, hat die Grösse einer Kreditkarte und ersetzt die bisherige graue AHV-Karte. Ab 1. Juli 2008 werden nur noch neue Versicherungsausweise AHV-IV erstellt. Da die alten AHV-Nummern ihre Gültigkeit behalten sind die grauen AHV-Ausweise aufzubewahren und bei Bedarf (Rentenanmeldung usw.) der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen. Auf dem neuen Ausweis werden nur noch Name, Vorname, Geburtsdatum und die neue Versichertennummer aufgedruckt sein. Und so sieht er aus: Der Versicherungsnachweis Der Versicherungsnachweis ist eine Neuheit und ersetzt gewissermassen den Stempel auf der grauen AHV-Karte. Der Versicherungsnachweis wird nur in Verbindung mit dem neuen Versicherungsausweis AHV-IV und bei einem Wechsel des Arbeitgebers ausgestellt. Er bestätigt dem Arbeitnehmer, dass er von seinem Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet wurde. * Nouveau Numéro de Sécurité Sociale

4 4 Was bedeutet die Systemumstellung für die Arbeitgeber im Tagesgeschäft? Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Personallohnsystem oder Lohnprogramm ab dem 1. Juli 2008 die neue 13-stellige Versichertennummer verarbeiten kann. Anmeldung neuer Mitarbeitenden mit altem Versicherungsausweis AHV-IV Neue Mitarbeitende, die Sie uns nach dem 1. Juli 2008 melden, erhalten ihren Versicherungsausweis AHV-IV zusammen mit einem Versicherungsnachweis. Letzteres bestätigt dem Versicherten, dass wir ein individuelles Konto (IK) unter der neuen 13-stelligen AHV-Versichertennummer für ihn eröffnet haben. Wir stellen Ihnen die beiden Dokumente zu mit der Bitte, diese Ihren Mitarbeitenden zu übergeben. Das viersprachige Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis wurde überarbeitet und trägt den Neuerungen / Änderungen ab 1. Juli 2008 Rechnung. Wir bitten Sie, ab diesem Zeitpunkt nur noch das neue Anmeldeformular, welches Sie über den Link ch/home-d/allgemeines/formulare/formalv.htm finden, zu verwenden. Anmeldung neuer Mitarbeitenden mit neuem Versicherungsausweis AHV-IV Der neue Versicherungsausweis AHV-IV im Kreditkartenformat muss uns nicht mehr eingereichen werden. Es genügt, wenn Sie uns die Mitarbeitenden mit Name, Vorname, Geburtsdatum, neuer Versichertennummer und Eintrittsdatum melden. Wir eröffnen für diese Versicherten für die Verbuchung der AHV-pflichtigen Einkommen ein individuelles Konto und stellen Ihnen die Versicherungsnachweise zu, welche Sie wiederum Ihren Angestellten übergeben. Wir bitten Sie, uns ab sofort mit jeder Anmeldung eines neuen Mitarbeiters auch stets das jeweilige Eintrittsdatum mitzuteilen. Für die Anmeldungen neuer Mitarbeiter/innen haben wir unser Formular Eröffnung eines Individuellen AHV-Kontos bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse angepasst. Das neue Formular sowie eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik Informationen für Arbeitgeber oder direkt unter folgendem Link cdc.php?pagid=30&elid=433&lang=de Änderungen der Personalien bei Mitarbeitenden (z.b. Name oder Nationalität) Diesbezügliche Änderungen sind uns stets mit dem Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis zu melden. Dieses Verfahren ist auch dann anwendbar, wenn die versicherte Person bereits einen neuen Versicherungsausweis AHV-IV besitzt. Die technische Umstellung per 1. Juli 2008 (Datenaustausch mit der ZAS) erfolgt in der Zeit zwischen Freitag, 27. Juni und Mittwoch, 2. Juli Dies bedeutet, dass wir letztmals den Posteingang vom Donnerstag, 26. Juni 2008 nach der heutigen Praxis verarbeiten werden.

5 5 Auslieferung der neuen AHV-Versichertennummer und Zustellung der neuen Versicherungsausweise AHV-IV an die Arbeitgeber (einmalige Aktion) Das oberste Ziel der Einführung des neuen Versicherungsausweises ist, dass jeder Angestellte auf einfachem und direktem Weg seinen neuen Versicherungsausweis erhält. Bitte beachten Sie, dass wir vor dem 1. Juli 2008 keine neuen Versichertennummern bekannt geben und auch keine neuen Versicherungsausweise AHV-IV ausstellen dürfen. Ab dem 1. Juli 2008 erfolgt die schrittweise Umstellung und Einführung. Bekanntgabe / Mitteilung der neuen 13-stelligen Versichertennummer Die neue Versichertennummer werden wir Ihnen schrittweise ab dem dritten Quartal 2008 mitteilen. Die Bekanntgabe erfolgt elektronisch oder in Form von Listen. Das Auslieferungsverfahren werden wir nach Möglichkeiten mit der Zustellung der Versicherungsausweise AHV-IV abstimmen und koordinieren. Zustellung der neuen Versicherungsausweise AHV-IV Die Zustellung der Versicherungsausweise AHV- IV für die Angestellten erfolgt grundsätzlich über den Arbeitgeber. Die Auslieferungsphase erfolgt gestaffelt, sie beginnt voraussichtlich ab Oktober 2008 und wird sich je nach Verlauf bis ins Frühjahr 2009 erstrecken. Ein Direktversand der Versicherungsausweise an die Angestellten ist ebenfalls möglich, wobei diese Variante in erster Linie den Arbeitgeber mit einem grossen Personalbestand (> Mitarbeitende) als Alternative angeboten werden kann. Diesbezüglich werden wir im Verlauf des 3. Quartals 2008 mit den Arbeitgebern, welche von dieser Dienstleistung Gebrauch machen könnten, Kontakt aufnehmen. Dies trifft grundsätzlich auch für die Bundesämter zu, wobei wir hier das Verfahren vorgängig mit dem CCHR beim EPA (BV Plus) be- und absprechen werden.

6 6 Jahresendverarbeitung: Lohnbescheinigung 2008 Während einer Übergangszeit werden sowohl die neue Versichertennummer, wie auch die alte AHV-Nummer verwendet werden. Werden Lohnbestandteile nach dem 1. Juli 2008 weiterhin mit der alten AHV-Nummer verarbeitet, so werden diese grundsätzlich auch unter der alten AHV-Nummer im individuellen Konto verbucht. Andrerseits werden die Löhne ab 1. Juli 2008 mit Sicherheit zusehends und vermehrt unter der neuen 13-stelligen Versichertennummer verarbeitet. Aus diesem Grunde kann es durchaus sein, dass mit der Lohnbescheinigung 2008 Löhne mit der alten 11-stelligen als auch mit der neuen 13-stelligen Versi-chertennummer angeliefert werden. Hinsichtlich Änderungen / Anpassungen des Formulars Lohnbescheinigung werden wir Sie spätestens zu Beginn des letzten Quartals gezielt informieren. Elektronischer Datenaustausch übers Internet (PartnerWeb) Gegen Ende dieses Jahres werden wir Ihnen mit dem PartnerWeb ein Instrument zur Verfügung stellen können, welches eine sichere Geschäftsabwicklung mit uns übers Internet ermöglicht. Damit werden Arbeitsprozesse im administrativen Bereich vereinfacht, was wiederum Zeit und Kosten spart.

7 7 Allgemeine Informationen Die Auslieferung der neuen Versicherungsausweise AHV-IV an die Rentner unserer Ausgleichskasse erfolgt ab August 2008, jene an unsere Nichterwerbstätigen im Dezember Wenn Sie zusätzliche Informationen zur neuen Versichertennummer wünschen, empfehlen wir Ihnen die Internetseite Dort können Sie u. a. auch das Merkblatt zur neuen Versichertennummer herunterladen. Für allfällige weitere Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen AHV-Versichertennummer steht Ihnen unsere Sektion Beiträge, Frau Astrid Hutter (Tel ) und Herr Daniel Jaggi (Tel ) gerne zur Verfügung. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und freuen uns, im Verlauf der kommenden Monate die Umstellung und Einführung der neuen 13-stelligen Versichertennummer zusammen mit Ihnen durchzuführen.

8 8 Neues Formular

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Mitteilung Nr. 162 An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Zürich, im April 2008 Einführung der neuen 13-stelligen AHV-Nummer Durchführungsinstruktionen mit Terminplan

Mehr

Wichtige Mitteilung an unsere Mitglieder

Wichtige Mitteilung an unsere Mitglieder EAK-Mitteilung Nr. 40 Wichtige Mitteilung an unsere Mitglieder AHV-rechtliche Behandlung der Sozialleistungen des Arbeitgebers bei Entlassungen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gültig seit

Mehr

Neue AHV-Nummer. Projektstand am 1. November 2007

Neue AHV-Nummer. Projektstand am 1. November 2007 Neue AHV-Nummer Projektstand am 1. November 2007 Die neue AHV-Nummer wird eingeführt 1 Die neue Nummer wird in der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, in der Invalidenversicherung IV und in der

Mehr

Erstellt von Anna Schwander

Erstellt von Anna Schwander Bearbeiten der eingehenden Anmeldung eines AHV-Versicherungsausweises, Versand des AHV-Versicherungsausweises, die neue Versicherungsnummer Erstellt von Anna Schwander 2006 2. Inhaltsverzeichnis 3. Flussdiagramm

Mehr

Sozialleistungen der Arbeitgeber von 2001 bis 2007 an die Vorsorgeeinrichtungen (2. Säule)

Sozialleistungen der Arbeitgeber von 2001 bis 2007 an die Vorsorgeeinrichtungen (2. Säule) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK AHV AVS AI IV CH-3003 Bern, EAK Abr.-Nr. Sachbearbeiter/in: Nadine Zenklusen Bern, le 18 juillet 2008

Mehr

Neue AHV-Nummer. Neue AHV-Nummer wird eingeführt

Neue AHV-Nummer. Neue AHV-Nummer wird eingeführt Neue AHV-Nummer Neue AHV-Nummer wird eingeführt 1 Die heute gültige AHV-Nummer wird seit der Einführung der AHV im Jahre 1948 verwendet. Anfangs bestand die Nummer aus acht oder zehn Stellen. Zum 1. April

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r AHV-Beitragspflicht Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldungen mit allen Unterlagen können verarbeitet werden. 1. Angaben

Mehr

PartnerWeb: Anleitung

PartnerWeb: Anleitung PartnerWeb: Anleitung 123 Ausgleichskasse Stand: 29.08.2011 / drj So registrieren Sie sich im PartnerWeb: Erstanmeldung Der erstmalige Zutritt zum PartnerWeb erfordert eine Partnernummer, die Sie auf der

Mehr

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Mitteilung Nr. 195 An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Zürich, im November 2016 Informationen und Änderungen per 1. Januar 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Nachstehend

Mehr

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) 831.143.32 vom 3. Dezember 2008 (Stand am 15. Oktober 2010) Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz

Mehr

Informationen zur Lohnbescheinigung 2017

Informationen zur Lohnbescheinigung 2017 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung 2017 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichen innert 30 Tagen! BEITRAGSBEZUG 2 ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Während des Jahres rechnen Sie

Mehr

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) vom 3. Dezember 2008 Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz 2, 113 Absatz 2 und 175 Absatz 1 der

Mehr

Weisungen an die Vollzugsstellen des Zivildienstes über die Bescheinigung der anrechenbaren Diensttage

Weisungen an die Vollzugsstellen des Zivildienstes über die Bescheinigung der anrechenbaren Diensttage Weisungen an die Vollzugsstellen des Zivildienstes über die Bescheinigung der anrechenbaren Diensttage Gültig ab 1. Februar 2015 01.15 2 von 10 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck der Meldekarte... 3 2. Aufgaben

Mehr

MITTEILUNG 2017 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder

MITTEILUNG 2017 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder MITTEILUNG 2017 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2017 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung enthält auch allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte

Mehr

MITTEILUNG 2016 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder

MITTEILUNG 2016 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder MITTEILUNG 2016 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2016 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung enthält allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte

Mehr

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Mitteilung Nr. 200 An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Zürich, im Dezember 2017 Informationen und Änderungen per 1. Januar 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Nachstehend

Mehr

MITTEILUNG 2013 LOHNBESCHEINIGUNG (LB) 1. Die Firmen, die keine eigenen EDV- Lohnbescheinigungen erstellen, ergänzen die von uns

MITTEILUNG 2013 LOHNBESCHEINIGUNG (LB) 1. Die Firmen, die keine eigenen EDV- Lohnbescheinigungen erstellen, ergänzen die von uns Steinbockstrasse 8 Postfach 7002 Chur Tel: +41-81 258 31 41 Fax:+41-81 258 31 49 www.ak87.ch info@ak87.ch MITTEILUNG 2013 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2013 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende

Mehr

Releasenotes EAZW. vom 27. Januar Releasewechsel von auf (Umsetzung der Projekte AHVN13-Nummer und Registerharmonisierung)

Releasenotes EAZW. vom 27. Januar Releasewechsel von auf (Umsetzung der Projekte AHVN13-Nummer und Registerharmonisierung) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Releasenotes EAZW vom 27. Januar 2010 Releasewechsel

Mehr

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder MITTEILUNG 2015 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2015 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung 2015 enthält allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte

Mehr

Antrag für eine Hinterlassenenrente aus einem EU-Staat

Antrag für eine Hinterlassenenrente aus einem EU-Staat Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag für eine Hinterlassenenrente aus einem EU-Staat Mittels vorliegendem Antragsformular

Mehr

Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) Änderung vom 7. November 2007 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 31. Oktober 1947 1 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r AHV-Beitragspflicht Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende/r Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldungen mit allen Unterlagen können verarbeitet werden. 1. Angaben

Mehr

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden

Mehr

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung

Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung A Durch die Anspruchsberechtigte auszufüllen 1. Personalien der Mutter 1.1 Name Auch Name als ledige Person 1.2 Alle Vornamen Rufname in Grossbuchstaben 1.3

Mehr

Antrag für eine Altersrente aus einem EU-Staat

Antrag für eine Altersrente aus einem EU-Staat Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag für eine Altersrente aus einem EU-Staat Mittels vorliegendem Antragsformular können

Mehr

Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen

Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Ausgleichskasse Lindenstrasse 7 Postfach 90 St. Gallen Telefon 07 8 9 9 Telefax 07 8 9 0 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anmeldung Familienzulagen (Beachten Sie bitte die Anspruchsvoraussetzungen

Mehr

CH-Nummer (UID) Branche. Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl.

CH-Nummer (UID) Branche. Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl. ABC SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT BASEL-LANDSCHAFT AHV-Beitragspflicht Anmeldung Gesellschaft Angaben zur Firma Name der Gesellschaft CH-Nummer (UID) Datum Handelsregistereintrag / Gründungsdatum Branche

Mehr

Anmeldung Familienzulagen

Anmeldung Familienzulagen Anmeldung Familienzulagen 1. Antragsteller/in Vorname Geburtsdatum AHV-Nr. (13-stellige Nr.) Ab wann beantragen Sie die Zulage? (Datum) 1.1 Fragen zum/r Antragsteller/in Jährliches AHV-pflichtiges Einkommen?

Mehr

1. Die bestehende AHV-Nummer

1. Die bestehende AHV-Nummer 1. Die bestehende AHV-Nummer Die heute gültige AHV-Nummer wird seit der Einführung der AHV im Jahre 1948 verwendet. Bestand sie zu Beginn noch aus 8 bis 10 Stellen, der sogenannten Stammnummer mit je nachdem

Mehr

Anmeldung Nichterwerbstätige

Anmeldung Nichterwerbstätige Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes Caisse de compensation des arts et métiers Suisses Cassa di compensazione dell'artigianato Svizzero Brunnmattstrasse 45,, 3001 Bern Tel. 031 379 42 42, 031

Mehr

Merkblatt über den Jahresabschluss 2016 bei der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über den Jahresabschluss 2016 bei der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über den Jahresabschluss 26 bei der Stiftung Sozialfonds Ablauf des Jahresabschlusses 26 Zusammen mit diesem Merkblatt haben Sie Ihre Unterlagen zum Jahresabschluss 26 beim Sozialfonds bekommen.

Mehr

Anmeldung Selbständigerwerbende/r

Anmeldung Selbständigerwerbende/r Anmeldung Selbständigerwerbende/r 1 Personalien Selbständigerwerbende/r Familienname Vorname(n) Geburtsdatum Anrede Frau Herr Titel Aktueller Zivilstand Ledig Verheiratet Verwitwet Gerichtlich getrennt

Mehr

Arbeitgeber geben der Ausgleichskasse Schwyz erneut die Note Gut

Arbeitgeber geben der Ausgleichskasse Schwyz erneut die Note Gut Arbeitgeber geben der Ausgleichskasse Schwyz erneut die Note Gut Zweite Firmenkundenbefragung der Ausgleichskasse Schwyz November / Dezember 2013: Auswertung und Handlungsansätze Inhalt 1. Einleitung...

Mehr

Merkblatt über den Jahresabschluss 2017 bei der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über den Jahresabschluss 2017 bei der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über den Jahresabschluss 27 bei der Stiftung Sozialfonds Ablauf des Jahresabschlusses 27 Zusammen mit diesem Merkblatt haben Sie Ihre Unterlagen zum Jahresabschluss 27 beim Sozialfonds bekommen.

Mehr

Titel I Allgemeine Bestimmungen. Übersetzung 1

Titel I Allgemeine Bestimmungen. Übersetzung 1 Übersetzung 1 Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Östlich des Uruguay über soziale Sicherheit Abgeschlossen am 19. Februar

Mehr

Rechnung für Reisekosten

Rechnung für Reisekosten Eidgenössische Invalidenversicherung IV Rechnung für Reisekosten Datum der Rechnung 1 Rechnungsnummer 2 Versichertennummer (AHV) 3 Verfügungsnummer 4 Versicherte(r): Name, Vorname, Strasse, PLZ, Ort 5

Mehr

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Merkblatt für Arbeitgeber / Auftraggeber betreffend Erhebung

Mehr

Anmeldung Teilhaber/in

Anmeldung Teilhaber/in Anmeldung Teilhaber/in Die Anmeldeformulare der einzelnen Teilhaberinnen und Teilhaber bitte zusammen mit dem Formular Anmeldung Personengesellschaft einreichen. 1 Personalien Teilhaber/in Familienname

Mehr

ERSTELLUNG DAUERAUSWEIS. Gültigkeit länger als fünf Werktage plus das anschließende Wochenende

ERSTELLUNG DAUERAUSWEIS. Gültigkeit länger als fünf Werktage plus das anschließende Wochenende ERSTELLUNG DAUERAUSWEIS Gültigkeit länger als fünf Werktage plus das anschließende Wochenende DAUERAUSWEIS (Gültigkeit länger als fünf Werktage plus das anschließende Wochenende) Anleitung zum Ausfüllen

Mehr

Bundesamt für Sozialversicherungen. Kreisschreiben Rentenanpassung 2015 (KSRA) an die Ausgleichskassen über die

Bundesamt für Sozialversicherungen. Kreisschreiben Rentenanpassung 2015 (KSRA) an die Ausgleichskassen über die Bundesamt für Sozialversicherungen Kreisschreiben Rentenanpassung 2015 (KSRA) an die Ausgleichskassen über die vorbereitenden Massnahmen auf den 1. Januar 2015 1 Inhaltsverzeichnis 1. Die Ausgangslage

Mehr

Inhalt 1. Einleitung 2. Allgemeine Funktionen 3. Menünavigation 4. Formulare 5. Lohnliste

Inhalt 1. Einleitung 2. Allgemeine Funktionen 3. Menünavigation 4. Formulare 5. Lohnliste Einführung ASGAonline Inhalt 1. Einleitung 2. Allgemeine Funktionen 3. Menünavigation 4. Formulare 5. Lohnliste ASGA Pensionskasse Rosenbergstrasse 16, 9001 St. Gallen, www.asga.ch 1/7 1. Einleitung Sehr

Mehr

Einkommens- und Vermögenserklärung zur Berechnung der Beiträge 2014

Einkommens- und Vermögenserklärung zur Berechnung der Beiträge 2014 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Schweizerische Ausgleichskasse SAK Freiwillige Versicherung Beiträge P.P. CH1211 Genève 2, CdC 1200 XXXXX 756000000000009999999999999999999999999999

Mehr

Bundesamt für Sozialversicherungen. Kreisschreiben Rentenanpassung an die Ausgleichskassen. über die

Bundesamt für Sozialversicherungen. Kreisschreiben Rentenanpassung an die Ausgleichskassen. über die Bundesamt für Sozialversicherungen Kreisschreiben Rentenanpassung 2011 an die Ausgleichskassen über die vorbereitenden Massnahmen auf den 1. Januar 2011 1 Inhaltsverzeichnis 1. Die Ausgangslage 4 2. Die

Mehr

CH-Nummer (UID) Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl. E-Mail Adresse. Telefon.

CH-Nummer (UID) Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl. E-Mail Adresse. Telefon. ABC SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT BASEL-LANDSCHAFT AHV-Beitragspflicht Anmeldung Einzelfirma Angaben zur Einzelfirma Firmenname CH-Nummer (UID) Datum Handelsregistereintrag / Gründungsdatum Aktuelle Ausgleichskasse

Mehr

Anpassungen auf den 1. Januar 2008

Anpassungen auf den 1. Januar 2008 www.ak26.ch Anpassungen auf den 1. Januar 2008 EAK-Mitteilung Nr. 36 Dezember 2007 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Diese EAK-Mitteilung

Mehr

Anleitung zur PH-Online Erstanmeldung und Einlösung des PIN-Codes Bereich Fort- und Weiterbildung - Registrierung und Immatrikulation

Anleitung zur PH-Online Erstanmeldung und Einlösung des PIN-Codes Bereich Fort- und Weiterbildung - Registrierung und Immatrikulation Anleitung zur PH-Online Erstanmeldung und Einlösung des PIN-Codes Bereich Fort- und Weiterbildung - Registrierung und Immatrikulation In PH-Online werden alle AnwenderInnen des Systems als Studierende

Mehr

Anmeldung für Erwachsene: Assistenzbeitrag der IV

Anmeldung für Erwachsene: Assistenzbeitrag der IV Anmeldung für Erwachsene: Assistenzbeitrag der IV 1. Personalien 1.1 Persönliche Angaben Name auch Name als ledige Person Vornamen alle Vornamen, den Rufnamen bitte in Grossbuchstaben weiblich männlich

Mehr

PartnerWeb. Anleitung. Personaladministration online erledigen. Telefon: 062 837 71 71 info@gastrosocial.ch

PartnerWeb. Anleitung. Personaladministration online erledigen. Telefon: 062 837 71 71 info@gastrosocial.ch PartnerWeb Personaladministration online erledigen Anleitung Telefon: 062 837 71 71 E-Mail: info@gastrosocial.ch Inhaltsverzeichnis Anleitung PartnerWeb Hinweise 3 Registrieren 4 Anmelden 6 Mitarbeitende

Mehr

IV-Rundschreiben Nr. 261 vom 7. Juli 2008

IV-Rundschreiben Nr. 261 vom 7. Juli 2008 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Invalidenversicherung IV-Rundschreiben Nr. 261 vom 7. Juli 2008 Diese Information erscheint gleichzeitig als AHV-Mitteilung

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 229

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 229 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge Bern, 7. Juli 2008 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Geburtsdatum. Nationalität. Telefon. Mobile. Fax.

Geburtsdatum. Nationalität. Telefon. Mobile. Fax. HAHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige EFG Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r bei einer anderen Ausgleichskasse (AK) angeschlossen? Falls ja, AK: seit: (bitte Kopie der entsprechenden

Mehr

A Durch die Anspruchsberechtigte auszufüllen

A Durch die Anspruchsberechtigte auszufüllen A Durch die Anspruchsberechtigte auszufüllen Anmeldung zur Schwangerschaftsentschädigung MEK SKMV für Kaminfegerinnen 1. Personalien zur werdenden Mutter 1.1 Familienname: 1.2 Vorname: 1.3 Geburtsdatum:

Mehr

Antrag für eine Invalidenrente aus einem EU-Staat

Antrag für eine Invalidenrente aus einem EU-Staat Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag für eine Invalidenrente aus einem EU-Staat Mittels vorliegendem Antragsformular können

Mehr

GESUCH UM STUDIENBEIHILFE

GESUCH UM STUDIENBEIHILFE Akademische Direktion Dienststelle Uni-Social Rue Techtermann 8 1700 Fribourg Öffnungszeiten des Empfangs: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9h00 bis 11h T +41 26 300 71 60 F +41 26 300 97 66 uni-social@unifr.ch

Mehr

Weisungen für die Benützung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe

Weisungen für die Benützung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe Bundesamt für Sozialversicherung Weisungen für die Benützung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe Gültig ab 1. Januar 2003 Stand 1. Januar 2008 318.104.01 d/ezag Vorwort

Mehr

ANTRAG AUF RÜCKVERGÜTUNG VON AHV-BEITRÄGEN

ANTRAG AUF RÜCKVERGÜTUNG VON AHV-BEITRÄGEN erische Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ANTRAG AUF RÜCKVERGÜTUNG VON AHV-BEITRÄGEN WICHTIGE INFORMATIONEN Bitte folgende Unterlagen dem Antrag beilegen: Kopie der AHV-Ausweise Kopie der Abmeldung,

Mehr

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen. nach den Artikeln 50d und 50e AHVG systematisch verwenden.

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen. nach den Artikeln 50d und 50e AHVG systematisch verwenden. Verordnung des EDI über die Mindeststandards der technischen und organisatorischen Massnahmen bei der systematischen Verwendung der AHV-Versichertennummer ausserhalb der AHV Dieser Text ist ein Vorabdruck.

Mehr

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1).

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1). 836. Gesetz über die Familienzulagen vom 0. September 008 (Stand. Januar 03). Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen ). Anerkennung

Mehr

Anpassungen auf den 1. Januar 2018

Anpassungen auf den 1. Januar 2018 EAK-Mitteilung Nr. 49 Anpassungen auf den 1. Januar 2018 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Verteiler - Bundesämter und Dienststellen

Mehr

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV?

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Flexibel in Rente Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Claudia Strähl, Fachexpertin Sozialversicherung Aargau 13. September 2016 1 Programm System der

Mehr

MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 173. Ablösung der EO-Meldekarte durch eine neue EO-Anmeldung

MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 173. Ablösung der EO-Meldekarte durch eine neue EO-Anmeldung Alters- und Hinterlassenenvorsorge Effingerstrasse 20, 3003 Bern Tel. 031 322 90 37 Fax 031 324 15 88 http://www.bsv.admin.ch MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 173

Mehr

1.1 Die Entstehung Der Ausbau Die Konsolidierung Ausblick Die Invalidenversicherung (IV) als Schwester der AHV 23

1.1 Die Entstehung Der Ausbau Die Konsolidierung Ausblick Die Invalidenversicherung (IV) als Schwester der AHV 23 Inhaltsverzeichnis Vorwort von Flavio Cotti, Bundesrat 9 Einleitung des Herausgebers 11 1 Die AHV von gestern bis morgen 13 1.1 Die Entstehung 13 1.2 Der Ausbau 15 1.3 Die Konsolidierung 20 1.4 Ausblick

Mehr

Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten für das Jahr 2016

Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten für das Jahr 2016 REVOR Sammelstiftung Postfach 5365, 3001 Bern An unsere Kunden Gümligen, 11. November 2015 Peter Gurtner T 031 359 79 46 Peter.Gurtner@revor.ch Mitteilungen zum Jahresende und für das kommende Jahr Lohnmeldelisten

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende

Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende 1 / 6 Anmeldung Einzelfirma/Selbstständigerwerbende Angaben zur Einzelfirma Name: UID-Nummer: C H E- Datum Erwerbsaufnahme: Branche: Handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb? Ja Nein Bisheriger

Mehr

Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente

Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente Versicherte Person Name Vorname Geburtsdatum Versichertennummer 756 AHV 13-stellig 1. Firma Firmenname Postleitzahl, Ort Strasse, Hausnummer Bei

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister .5 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister vom 0. Juni 009 (Stand. Januar 0) Zuständigkeit Zuständige Stelle im Sinne von Absatz des Gesetzes ist die Dienststelle für Statistik.

Mehr

Anmeldung für den Einzelfachabschluss Sekundarstufe I

Anmeldung für den Einzelfachabschluss Sekundarstufe I Anmeldung für den Einzelfachabschluss Sekundarstufe I Voraussetzung Lehrdiplom Sekundarstufe I oder Lehrberechtigung auf der Sekundarstufe I Anmeldefrist 30. April 2017 Studienbeginn 11. September 2017

Mehr

Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion

Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion Inhalt Seite Themen 1 Einleitung 1 Neue Mehrwertsteuersätze 2 Neue Saldosteuersätze und deren Anwendung 2 Anpassung der Buchhaltungs- und Fakturierungssoftware

Mehr

ABACUS LOHN - Jahresendverarbeitung

ABACUS LOHN - Jahresendverarbeitung ABACUS LOHN - Jahresendverarbeitung Anleitung Dezember 2016 ADVICE Informatik AG Seite 1 / 13 Inhaltsverzeichnis 1 NEUES JAHR ERÖFFNEN 3 2 DATEN IM NEUEN KALENDERJAHR ÜBERPRÜFEN 6 3 NATIONALE AUSWERTUNGEN

Mehr

Frage-Antwort-Katalog für behandelnde Ärzte und Ärztinnen

Frage-Antwort-Katalog für behandelnde Ärzte und Ärztinnen Eidgenössische Invalidenversicherung IV-Stelle Basel-Stadt Lange Gasse 7 4052 Basel www.iv-stelle.ch/bs Frage-Antwort-Katalog für behandelnde Ärzte und Ärztinnen Inhalt Neue Instrumente der 5. IV-Revision

Mehr

Informationen zur Lohnbescheinigung 2015

Informationen zur Lohnbescheinigung 2015 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung 2015 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2016 BEITRAGSBEZUG 2 ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Während des Jahres rechnen Sie

Mehr

HANDBUCH FÜR FREIE MITARBEITENDE / EXPERTEN. Einleitung. Zugriff

HANDBUCH FÜR FREIE MITARBEITENDE / EXPERTEN. Einleitung. Zugriff HANDBUCH FÜR FREIE MITARBEITENDE / EXPERTEN Version 2 04.2016 Einleitung Dieses Programm wurde entwickelt, um die Verwaltung der freien Mitarbeitenden sowie der Experten zu vereinfachen. Es richtet sich

Mehr

Familienzulagen im Kanton Zug

Familienzulagen im Kanton Zug Familienzulagen im Kanton Zug Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen und die entsprechende Ausführungsgesetzgebung im Kanton Zug in Kraft. Mit den Familienzulagen wird bezweckt,

Mehr

Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende

Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldungen mit allen Unterlagen können verarbeitet werden.. Angaben des Arbeitgebers Name

Mehr

Neuorganisation im Finanzamt Speyer-Germersheim

Neuorganisation im Finanzamt Speyer-Germersheim Neuorganisation im Neue Ansprechpartner und neue Steuernummern Aufgrund von internen Neuorganisationen und Anpassungen an die Kommunalreformen ändern sich für Bürger in folgenden Gemeinden die Zuständigkeiten:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 22. Oktober 2012

Inhaltsverzeichnis. 22. Oktober 2012 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion 22. Oktober 2012 Weisungen betreffend die Motorfahrzeuge von Botschaften, Konsulaten und anderen internationalen

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Arbeitgebende von Angestellten im Privathaushalt und Arbeitgebende mit vereinfachtem Abrechnungsverfahren Gültig ab 1. Januar 2015 123 Sie haben sich

Mehr

Was finden Sie bei uns?

Was finden Sie bei uns? Liebe Leserinnen und Leser! Herzlich willkommen in unserer Stadtbibliothek! Bei uns finden Sie nicht nur Bücher, sondern auch viele andere interessante Medien. Zum Beispiel Zeitschriften oder CDs. Zu Medien

Mehr

Erwerbsausfallentschädigungen

Erwerbsausfallentschädigungen 6.01 Stand am 1. Januar 2000 Erwerbsausfallentschädigungen 1 Entschädigungsberechtigte Personen Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im

Mehr

3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang.

3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang. 3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang. Ob im privaten oder geschäftlichen Bereich, die tägliche persönliche Briefpost ist in der Regel überschaubar. Anders sieht es aber in Poststellen

Mehr

Anmeldung Familienzulagen / Haushaltungszulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende

Anmeldung Familienzulagen / Haushaltungszulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende Anmeldung Familienzulagen / Haushaltungszulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte, unterschriebene Anmeldungen und mit den unter Punkt 7 aufgeführten

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) und kurzfristig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) und kurzfristig Beschäftigte zurück an: Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) und kurzfristig Beschäftigte I. Name des Arbeitgebers:.................................................. II. Persönliche Angaben des Arbeitnehmers

Mehr

Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn

Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn vom 4. Februar / 12. März 2015 Nr. 2400 Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

Abruf der Altersrente

Abruf der Altersrente Bitte die Dokumente nicht zusammenheften Abruf der Altersrente 1. Personalien 1.1 Auch als ledige Person 1.2 Alle Vornamen Rufname in Grossbuchstaben 1.3 1.4 Versichertennummer 756 AHV 13-stellig, Eingabe

Mehr

NEUERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR. Umstellung und Anpassung der aktuellen Systeme bis 2021

NEUERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR. Umstellung und Anpassung der aktuellen Systeme bis 2021 NEUERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR Umstellung und Anpassung der aktuellen Systeme bis 2021 NEUERUNGEN IM ZAHLUNGSVERKEHR Der Schweizer Finanzmarkt übernimmt den internationalen Meldungs-Standard ISO 20022 im

Mehr

Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende

Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende AUSGLEICHSKASSE LUZERN Würzenbachstrasse 8 Postfach 6000 Luzern 15 041 375 05 05 www.ahvluzern.ch Anmeldung Einzelfirma/ Selbständigerwerbende 1. Angaben zur Einzelfirma Firmenname CH-Nummer (UID) Datum

Mehr

Verordnung des VBS über die militärische Identifikation

Verordnung des VBS über die militärische Identifikation Verordnung des VBS über die militärische Identifikation 518.01 vom 29. November 2013 (Stand am 1. Januar 2014) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im Einvernehmen

Mehr

Beitragszahlungen an Vorsorgeeinrichtungen / Rückstellungen für BVK-Sanierung

Beitragszahlungen an Vorsorgeeinrichtungen / Rückstellungen für BVK-Sanierung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Abteilung Gemeindefinanzen Zürich, 29. Januar 2013 Beitragszahlungen an Vorsorgeeinrichtungen / Rückstellungen für BVK-Sanierung Inhaltsverzeichnis

Mehr

Antrag auf Geburtsbeihilfe

Antrag auf Geburtsbeihilfe IHR SACHBEARBEITER Antrag auf Mit diesem Formular können Sie die beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser - Invalide - Rentner Diesen Antrag dürfen Sie frühestens 4

Mehr

ONLINE HILFE APPLE DEVELOPER ACCOUNT

ONLINE HILFE APPLE DEVELOPER ACCOUNT ONLINE HILFE APPLE DEVELOPER ACCOUNT ios Angepasste Test APP ios 1/3 - Erstelle einen Apple Developer Konto ( obligatorisch ) 1. Um eine Test APP zu erstellen, muss ein Apple Konto eingerichtet werden.

Mehr

Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen

Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen vom 10. Juni 2004 (Stand am 27. September 2005) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt

Mehr

Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation

Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung August 2016 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher

Mehr

Bitte wählen Sie oben den Kanton aus

Bitte wählen Sie oben den Kanton aus Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel der IV Bitte wählen Sie oben den Kanton aus Ihre Anmeldung: Danke für sorgsames Ausfüllen Dieser Fragebogen ist für die Anmeldung

Mehr

ELStAM-Mitarbeiterinformation. Stufe 1

ELStAM-Mitarbeiterinformation. Stufe 1 ELStAM-Mitarbeiterinformation Stufe 1 Beantragen Sie jetzt Ihre Steuer-Freibeträge für das Jahr 2013! Im Jahr 2013 wird ein neues elektronisches Meldeverfahren eingeführt. Damit endet die Weiterverwendung

Mehr

Leitfaden zum Ausfüllen der Abrechnungsformulare 2017

Leitfaden zum Ausfüllen der Abrechnungsformulare 2017 PROMEA Sozialversicherungen Ifangstrasse 8, Postfach, 89 Schlieren Tel. 044 78, Fax 044 78 7 info@promea.ch, www.promea.ch Leitfaden zum Ausfüllen der Abrechnungsformulare 07 Guten Tag Sie erhalten auch

Mehr

Anmeldung für Minderjährige

Anmeldung für Minderjährige Anmeldung für Minderjährige 1. Beantragte Leistung Welche Versicherungsleistungen werden beantragt? Medizinische Massnahmen, z. B. Geburtsgebrechen Massnahmen für die berufliche Eingliederung Hilfsmittel

Mehr

Anpassungen auf den 1. Januar 2012

Anpassungen auf den 1. Januar 2012 Dezember 2011 www.zas.admin.ch EAK-Mitteilung Nr. 43 Anpassungen auf den 1. Januar 2012 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische Ausgleichskasse EAK Dezember 2011

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 393

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 393 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 27.02.2017 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr