Bezirk Bayern. Startpaket für Ingenieurinnen und Ingenieure in Bayern

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1 Bezirk Bayern Startpaket 2014 für Ingenieurinnen und Ingenieure in Bayern

2 Herausgeber: IG Metall Bezirk Bayern Luisenstraße 4, München Verantwortlich: Jürgen Wechsler Redaktion: Jens Prietzel Fotos: Werner Bachmeier Gestaltung: Karsten Meier Druck: apm AG, Darmstadt München, Dezember 2013

3 Inhalt Vorwort... 2 IG Metall, Betriebsrat, Vertrauensleute... 5 Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Tarifvertrag und Einkommen Zielvereinbarungen Projektarbeit Weiterbildung wichtiger denn je Arbeitszeit Arbeitsvertrag Beendigung von Arbeitsverhältnissen Was gilt in Bayern? Was gilt für AT-Beschäftigte? Eine Frage der Macht: Einkommen, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen IG Metall@ENGINEERING Links Beitrittserklärung Die IG Metall für Sie vor Ort... 67

4 Vorwort Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland basiert maßgeblich auf der Qualität von Forschung und Entwicklung. Als aktive Gestalter des technologischen Wandels nehmen Ingenieurinnen und Ingenieure dabei eine Schlüsselrolle für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung ein. Ihre beruflichen Leistungen und deren Umsetzung in qualifizierte Facharbeit sind es, die gerade in Bayern das zentrale Fundament für hochwertige und innovative Industriebeschäftigung und gute Arbeitsbedingungen bilden. Die IG Metall engagiert sich für Ingenieurinnen und Ingenieure noch bevor sie ins Berufsleben eintreten. Zusammen mit Studierenden und Berufspraktikern arbeiten wir an der Verbesserung und Internationalisierung der Ingenieurstudiengänge. Wir wollen Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit und soziale Kompetenz in den Curricula stärker verankern. Ebenso wichtig wie die Qualität der Ausbildung sind Einkommen und gute Arbeits- und Leistungsbedingungen. Steigende Anforderungen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Ohne Spielregeln geht es auch im Job nicht. Gerade mit Blick auf die sozialen, technologischen und ökologischen Herausforderungen unserer Tage muss dieser Zusammenhang zwischen hoher Leistungsbereitschaft und guten Arbeitsbedingungen erhalten und gegenüber renditegetriebenen 2

5 Managementstrategien gestärkt werden. Technische Expertinnen und Experten brauchen wieder mehr Freiraum für Innovationen! Ständig wachsender Zeit- und Leistungsdruck, eine notorisch zu dünne Personaldecke und Führungssysteme, die sich vorrangig an Quartalsbilanzen orientieren, stehen dem entgegen. Die IG Metall engagiert sich deshalb für beides: die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, damit Ingenieurinnen und Ingenieure ihren qualitativen Ansprüchen an ihre Arbeit gerecht werden können und den Erhalt und die sozial-ökologische Weiterentwicklung des Industriestandortes Bayern. Genau dafür benötigen wir jedoch auch Sie als Partner/in und Mitglied in der IG Metall. Wir wollen von und mit Ihnen lernen. Und wir bieten zahlreiche Möglichkeiten, um aktiv mitwirken zu können. Wir laden Sie mit diesem Startpaket für Ingenieurinnen und Ingenieure dazu ein, sich zu informieren und Ihre Interessen und Standpunkte in die IG Metall Bayern einzubringen. Jürgen Wechsler Bezirksleiter IG Metall Bayern 3

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7 IG Metall, Betriebsrat, Vertrauensleute Betriebsrat Ihr legitimer Interessenvertreter Betriebsräte vertreten die Beschäftigten im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Arbeitszeit, Entgelt, Einstellungen, Versetzungen, Entlassungen, Ausbildung, Gesundheitsund Umweltschutz sowie bei grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates sind unterschiedlich ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum Vetorecht. Rechtliche Grundlagen dafür sind das Betriebsverfassungsgesetz oder der Tarifvertrag. Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis können sich Beschäftigte an die IG Metall- Betriebsräte oder an die zuständige IG Metall Verwaltungsstelle wenden. In Unternehmen mit mindestens fünf Wahlberechtigten (Beschäftigte ohne leitende Angestellte) soll laut Betriebsverfassungsgesetz ein Betriebsrat gewählt werden. Informationen und Unterstützung zum Thema Betriebsratswahl gibt es bei der IG Metall. 5

8 IG Metall, Betriebsrat, Vertrauensleute Der Betriebsrat ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Konflikten im Betrieb Der Betriebsrat kennt das Unternehmen und hat einen guten Überblick über die geltenden Gesetze, Tarifverträge und betrieblichen Regelungen. Er kann kompetent beraten, zum Beispiel bei folgenden Themen: Einkommen Arbeitszeit Prämien und Boni Veränderung der Tätigkeit Teilzeit und Elternzeit Weiterbildung Persönliche Entwicklung im Betrieb Ein- und Umgruppierungen Versetzungen Dienstreisen Abmahnungen Kündigungen 6

9 IG Metall, Betriebsrat, Vertrauensleute Die IG Metall sorgt für gute Betriebsratsarbeit Die IG Metall berät und qualifiziert Betriebsräte und knüpft lokale, regionale, nationale und internationale Betriebsrätenetzwerke. Vor Ort steht die IG Metall in ihren Verwaltungsstellen den Betriebsräten bei der Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen und bei Kontroversen mit der Unternehmensleitung zur Seite. Die Mitglieder der IG Metall im Betrieb und die von ihnen gewählten Vertrauensleute unterstützen die Arbeit des Betriebsrates. Die Tarifverträge der IG Metall ersparen den Betriebsräten zudem viele Konflikte mit der Unternehmensführung. Nicht umsonst gehören drei von vier Betriebsräten * in unserem Organisationsbereich ** der IG Metall an. * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit dieses Ratgebers wird bis auf wenige Ausnahmen auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. ** Die IG Metall ist u.a. für folgende Branchen zuständig: Metall- und Elektroindustrie, Eisen- und Stahlindustrie, IT-Industrie und Dienstleistung, Textil- und Bekleidungswirtschaft, Holz-und Kunststoffbranche, Kfz-Handwerk und Telekommunikation. 7

10 IG Metall, Betriebsrat, Vertrauensleute Es lohnt sich, einen Betriebsrat zu haben Anders als ein oftmals schnell wechselndes Management, sind die meisten Betriebsräte fest im Unternehmen verankert und kennen dieses häufig sogar besser als das Management. Ihr Wissen ist für die richtigen strategischen Entscheidungen unerlässlich. Die Sicherung von Arbeitsplätzen steht im Arbeitsalltag vieler Betriebsräte an erster Stelle und zwar nicht erst, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Selbst in florierenden Unternehmen sind Betriebsräte immer häufiger mit Umstrukturierungen und Personalabbau konfrontiert. Auch wenn der Betriebsrat und die Geschäftsführung nicht immer einer Meinung sind: Überwiegend verlaufen Diskussionen zwischen der Interessenvertretung, der Arbeitnehmer und dem Management konstruktiv und führen am Ende zu tragfähigen Lösungen. Mehr Infos: Die Themenseiten der Hans-Böckler-Stiftung im Internet bieten umfassende Informationen rund um den Betriebsrat sachlich, fundiert und auch für Nicht-Juristen verständlich: > Mitbestimmung 8

11 IG Metall, Betriebsrat, Vertrauensleute Vertrauensleute der IG Metall Die Vertrauensleute werden von den Mitgliedern der IG Metall im Betrieb gewählt und sind die Vertreter der IG Metall im Betrieb. Sie organisieren den Dialog zwischen der IG Metall und ihren Mitgliedern. Sie informieren einer seits den Betriebsrat über Vorschläge, Wünsche und Sorgen ihrer Kollegen in den Bereichen und anderer seits die Kollegen über aktuelle betriebliche und gewerkschaftliche Themen. Sie tragen aktiv zur Meinungs bildung in der Gewerkschaft bei. Wer für welchen Bereich oder welche Abteilung als Vertrauensmann oder Vertrauensfrau aktiv ist, lässt sich bei den IG Metall-Betriebsräten oder bei der IG Metall vor Ort in Erfahrung bringen. 9

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13 Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Arbeitszeit, Einkommen, Urlaub etc. können auf verschiedenen Ebenen geregelt werden: in (nationalen) Gesetzen oder europäischen Richtlinien in Tarifverträgen zwischen IG Metall und Unternehmen in Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Unternehmens- bzw. Betriebsleitung im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem Dabei gilt: Die jeweils höhere Ebene setzt Mindeststandards für die Ebene darunter. Keine Bestimmung darf gegen die nächst höhere versto ßen; d. h. ein Arbeitsvertrag darf zum Beispiel nicht gegen eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag und ein Tarifvertrag wiederum nicht gegen Gesetze verstoßen. Wenn beispielsweise ein und derselbe Sach verhalt sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifver trag geregelt ist, gilt immer die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung. Dafür sorgt das sogenannte Günstig keitsprinzip. Was bedeutet das für den Arbeitsvertrag? Vertragsklauseln zu Arbeitszeit, Einkommen, Urlaub etc., die in Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen für ein Unternehmen festgelegte Standards unterschreiten, sind unwirksam. Das gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag bereits vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber unterschrieben wurde. 11

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15 Tarifvertrag und Einkommen Was regeln Tarifverträge und für wen gelten sie? Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (oder Arbeitgebern). Sie kommen in Tarifverhandlungen zustande. Tarifverträge haben einen persönlichen, einen räumlichen und einen fachlichen Geltungsbereich. Für wen gelten die Tarifverträge? für die Beschäftigten (persönlich) in der Metallindustrie (fachlich) in Bayern (räumlich) Welche Arten gibt es? Wir unterscheiden hauptsächlich drei Arten von Tarifverträgen: Der Flächentarifvertrag wird üblicherweise für eine Region zwischen Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft geschlossen. Der Haustarifvertrag wird zwischen einzelnen Unternehmen und der IG Metall geschlossen. Anerkennungstarifverträge schließt die IG Metall mit Betrieben/Unternehmen ab, die nicht im Arbeitgeberverband sind, sich aber verpflichten, den Bestimmungen aus dem Flächentarifvertrag zu folgen. 13

16 Tarifvertrag und Einkommen Was genau regeln Tarifverträge? Tarifverträge können unterschiedliche Themengebiete regeln und haben meistens auch unterschiedliche Laufzeiten. Manteltarifverträge regeln z. B. die Anzahl der Urlaubstage sowie wöchentliche Arbeitszeiten und laufen meistens über mehrere Jahre. Entgeltrahmentarifverträge (ERA) regeln, aus welchen Bausteinen sich das Entgelt zusammensetzt und nach welchen Prinzipien eingruppiert wird. Tarifverträge über Entgelte dagegen regeln das Einkommen und werden in der Regel jährlich geschlossen. Dazu kommen noch weitere Tarifverträge mit speziellen Themen wie z. B. der Qualifizierungstarifvertrag, der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen oder der Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in den Ruhestand. 14

17 Tarifvertrag und Einkommen Tarifverhandlungen Entgelttarifverträge gelten in der Regel für ein bis zwei Jahre. Rechtzeitig vor Auslaufen der Tarifverträge beginnt die Diskussion über die zu stellende Entgeltforderung in der Tarifkommission, welche sich aus gewählten betrieblichen Gewerkschaftsmitgliedern zusammensetzt, die unter den Geltungsbereich des zu verhandelnden Tarifvertrages fallen. Grundlage für die Diskussion in der Tarifkommission sind die Inflationsrate und die Produktivitätssteigerung. Dazu kommt eine Umverteilungskomponente, die die Beschäftigten am Erwirtschafteten beteiligen soll. Wenn die Verhandlungen mit den Arbeitgebern zu keinem Ergebnis führen, kann die IG Metall ihren Forderungen mit Arbeitsniederlegungen Nachdruck verleihen. 15

18 Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen sind in vielen Unternehmen ein beliebtes Führungsinstrument. Allerdings werden unter diesem Begriff häufig auch Systeme bezeichnet, bei denen zentral definierte und einseitig durch den Arbeitgeber von oben nach unten durchgestellte Zielvorgaben gesetzt werden. Zielvereinbarungen werden in der Regel einmal jährlich zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten getroffen. Auf das Mitarbeiter- oder Zielvereinbarungsgespräch sollten sich Beschäftigte gewissenhaft vorbereiten. Es gibt zwei Arten von Zielvereinbarungen: 1. Zielvereinbarungen ohne Bezug zum Entgelt 2. Zielvereinbarungen mit Bezug zum Entgelt Der Betriebsrat hat bei Zielvereinbarungen grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht. Für Zielvereinbarungen mit Entgeltbezug hat die IG Metall Bayern in ihren Tarifverträgen Rahmenbedingungen und Mechanismen zur Konfliktlösung vereinbart. Diese sollen insbesondere sicherstellen, dass nur Ziele vereinbart werden können, die durch den Beschäftigten auch tatsächlich beeinflussbar sind. Denn nur auf diese Weise können Leistung und Entgelt in eine sinnvolle Beziehung zueinander gesetzt werden. 16

19 Grundlage dazu ist immer eine Rahmenbetriebsvereinbarung, in der auch Regelungen für den Fall getroffen werden, dass es über die Zieldefinition, etwaige Veränderungen von Rahmenbedingungen sowie den Grad der Zielerreichung unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Beschäftigten und dem Vorgesetzten gibt. Mehr Informationen dazu sind im 10 des Entgeltrahmentarifvertrages zu finden. Der Tarifvertrag ist beim Betriebsrat oder den Vertrauensleuten erhältlich. 17

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21 Projektarbeit Projektarbeit gehört in vielen Unternehmen zum Alltag. Die bereichs-, standort- und unternehmensübergreifende Zusammenarbeit ist dabei für viele eine willkommene Abwechslung. Projekte können das Arbeitsleben im positiven Sinne intensivieren und zu hohem Einsatz anregen. Größere Selbstständigkeit, mehr Verantwortung, inspirierende Teamarbeit und höhere Eigenmotivation sind hier die Stichworte. Schlechte Planung, Kostendruck und Kommunikationsfehler führen bei Projekten jedoch immer wieder zu einer Verdichtung der Arbeit. Die Tätigkeit in mehreren, paral lel laufenden Projekten verstärkt dies noch. Termin druck, Leistungsintensivierung und Interaktionsstress können die Folge sein. Die Arbeitsbelastung nimmt durch Projektarbeit in der Regel zu. Ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit zu wahren, wird bei Projektarbeit oft zu einer echten Herausforderung. Hier eine Verbesserung zu erreichen geht nur gemeinsam mit dem Betriebsrat, den Vertrauensleuten und den Kollegen. Praktische Tipps für Projektarbeit sowie unterstützende Materialien zum Gesundbleiben am stressigen Arbeitsplatz gibt es unter:

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23 Weiterbildung wichtiger denn je Technische Innovationszyklen werden immer kürzer, Beschäftigte müssen ihr Knowhow immer schneller auf den neuesten Stand bringen. Deshalb ist die betriebliche und persönliche Weiterbildung wichtiger denn je. Besonders in Krisenzeiten besteht eine reale Gefahr von Arbeitsplatzverlusten, weshalb die IG Metall sich für die Sicherung von Beschäftigung einsetzt. In diesem Zusammenhang bekommt die Qualifizierung von Beschäftigten eine neue Bedeutung, denn Aus- und Weiterbildung sind wichtige Bausteine für die Krisenbewältigung und -überwindung. Gleichermaßen ist die Weiterbildung ein wesentliches Instrument dem Fachkräftebedarf betrieblich zu begegnen. Auch die Innovationsförderung spielt eine entscheidende Rolle und hat wesentlich mit dem Knowhow qualifizierter Beschäftigter zu tun. Die IG Metall bietet zur Innovationsförderung im Betrieb Unterstützung und Beratungsangebote an. Qualifizierungstarifvertrag Die IG Metall hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und Tarifverträge abgeschlossen, in denen eine Verbesserung der betrieblichen Weiterbildungspraxis festgeschrieben ist. Nachdem die IG Metall seit Jahren Regelungen eingefordert hat, ist der Qualifizierungstarifvertrag ein erstes Ergebnis. Dadurch verfügt der 21

24 Weiterbildung wichtiger denn je Betriebsrat über die Möglichkeit, auf betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen einzuwirken und ihre Umsetzung mit zu gestalten. Was bedeutet der Qualifizierungstarifvertrag für die Beschäftigten? Auf Grundlage des betrieblichen Qualifizierungs bedarfes soll mit jedem Beschäftigten ein in der Regel jährlich stattfindendes Gespräch durchgeführt werden, in dem der konkrete individuelle Qualifizierungsbedarf im Vordergrund steht. Da das Betriebsverfassungsgesetz den Betriebsräten umfassende Rechte bei Fragen der Personalplanung und Weiterbildung der Beschäftigten einräumt, ist der Betriebsrat ein zentraler Ansprechpartner in Fragen der Weiterbildung. Qualifizierung on the Job Die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft ist maßgeblich abhängig von der Qualifikation der Menschen. In Zeiten permanenten Wandels ist auch lebenslanges Lernen längst als Herausforderung erkannt. Dabei nimmt die Qualifizierung on the Job immer mehr zu. Sowohl die staatlichen Hochschulen als auch die Betriebe stellen sich allmählich auf diesen gestiegenen Bedarf ein, so dass z. B. die Möglichkeiten für ein berufsbegleitendes Studium zukünftig zunehmen 22

25 Weiterbildung wichtiger denn je werden, etwa um einen Master zu machen. Seit einigen Jahren ist es auch für Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung und einschlägiger Berufserfahrung auch ohne Abitur möglich ein Studium aufzunehmen. Mit dem Tarifvertrag zur Bildungsteilzeit konnte die IG Metall wichtige Rahmenregelungen zu Freistellungen, Vergütungsregelungen und Weiterbeschäftigung für bis zu sechsjährige individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen vereinbaren. Diese tariflichen Regelungen werden in vielen Unternehmen durch Betriebsvereinbarungen weiter konkretisiert. Nähere Informationen dazu sind beim Betriebsrat erhältlich. Wir suchen GutachterInnen: Darüber hinaus engagiert sich die IG Metall mit Gutachtern in einem Netzwerk für die Akkreditierung von neuen Bachelor- und Master-Studiengängen z. B. in den Bereichen Ingenieurwissenschaften und Informatik. Ziel der Akkreditierung ist es, inhaltliche Qualitätsstandards für diese Studiengänge zu etablieren. Wer Interesse hat, sein Knowhow in diese wichtige Aufgabe einzubringen, sollte Kontakt mit der IG Metall aufnehmen. Mehr Infos: (Das IT-Weiterbildungssystem)

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27 Arbeitszeit Regelungen zur Arbeitszeit sind sinnvoll. Beschäftigte wünschen sich ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben. Und es ist wissenschaftlich erwie sen, dass zur Erhaltung der Gesundheit die regelmäßige tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden betragen sollte. Ebenso wichtig: Man sollte sich innerhalb des 24-Stunden-Rhythmus vollständig erholen können. Eine dauerhafte Beanspruchung der Leistungsreserven durch überlange Arbeitszeiten kann zu ernsthaften gesundheitlichen Beschwerden führen. Das Arbeitszeitgesetz Per Gesetz gilt eine Höchstarbeitszeit von täglich maximal acht Stunden bei Überstundenausgleich auch bis zehn Stunden (Pausen, An- und Abfahrtszeiten nicht eingerechnet). Dagegen darf kein Arbeitgeber verstoßen. Arbeitszeit in den Tarifverträgen der IG Metall In den Flächentarifverträgen der bayerischen Metall- und Elektroindustrie ist die 35-Stunden-Woche festgeschrieben. Das ist die Norm. 25

28 Arbeitszeit Für Teile der Belegschaft kann die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit jedoch bis auf 40 Stunden erhöht werden in Bayern für maximal 13 Prozent aller Beschäftigten und selbstverständlich mit entsprechendem Entgeltausgleich. Für einen bestimmten Zeitraum kann auch Mehrarbeit vereinbart werden, die allerdings mit Zuschlägen bezahlt oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Freizeit ausgeglichen werden muss. Die Tarifverträge der IG Metall ermöglichen eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit. Die 35-Stunden-Woche muss im Durchschnitt von zwölf Monaten erreicht werden. In Spitzenzeiten kann also gepowert werden, danach muss es aber auch Freiraum geben, das Plus auf dem Arbeitszeitkonto wieder abzutragen. Bei einer Flaute in den Auftragsbüchern kann das Absenken der Arbeitszeit sehr konkret Entlassungen verhindern. In all diesen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der 40-Stunden-Arbeitsvertrag Was tun, wenn man sowieso regelmäßig mehr als 35 Stunden die Woche arbeitet, das Zeitkonto ständig überläuft und ein 40-Stunden-Arbeitsvertrag angeboten wird? 26

29 Arbeitszeit Nach der sogenannten Quotenregelung im Tarifvertrag kann für eine begrenzte Anzahl von Beschäftigten (13 Prozent) die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden verlängert werden. Dafür bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem betreffenden Beschäftigten und dem Arbeitgeber. In diesem Fall hat der Beschäftigte auch einen Anspruch auf eine dieser Arbeitszeit entsprechende Bezahlung. Was tun, wenn Überstunden zur Normalität werden? Das eigene Überstundenkonto und die der Kollegen sind regelmäßig weit im Plus? Der Vorgesetzte setzt stillschweigend voraus, dass die Beschäftigten eine zu dünne Personaldecke oder eine zu optimistische Planung mit erhöhtem Arbeitseinsatz wettmachen? In diesem Fall sollte man sich mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen. Allein kommt man in so einer Situation nicht weiter. Der Betriebsrat ist darauf angewiesen, dass ihn Beschäftigte über Missstände informieren. 27

30 Arbeitszeit Teilzeit Manchmal gibt es gute Gründe kürzer zu treten. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, von einem Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis zu wechseln. Dabei schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass Teilzeitbeschäftigte nicht diskriminiert werden dürfen, zum Beispiel bei der Gehaltsentwicklung. Voraussetzung für die Beantragung von Teilzeit ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Im Betrieb müssen ferner mehr als 15 Personen beschäftigt sein. Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit muss der Antrag auf Arbeitszeitverringerung beim Arbeitgeber gestellt werden. Eine ausdrückliche Begründung für den Wunsch nach Teilzeit ist nicht erforderlich. Aber der Umfang der Arbeitszeitverringerung, beispielsweise von 35 auf 25 Stunden pro Woche und die Verteilung der Arbeitszeit müssen angegeben werden. Zudem sollte der Antrag schriftlich eingereicht werden. Hilfreich ist auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat, bevor Sie einen Antrag stellen und über eine Verringerung der Arbeitszeit mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. 28

31 Arbeitszeit Jetzt ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Teilzeitwunsch mit dem Antragsteller zu erörtern. Ziel ist es, dass es zu einer Teilzeitvereinbarung im beiderseitigen Interesse kommt. Sollte der Arbeitgeber jedoch auf den Antrag nicht bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit reagieren, tritt die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit in Kraft. Falls der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnt, so hat er auch dies spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit mitzuteilen. Er muss zunächst keine Gründe für die Ablehnung angeben. Sollte es allerdings zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, muss der Arbeitgeber darlegen, welche betrieblichen Gründe aus seiner Sicht dem Teilzeitbegehren entgegenstehen. 29

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33 Arbeitsvertrag Einen Arbeitsvertrag unterschreibt man nicht alle Tage. Er legt oft auf Jahre hinaus den Rahmen für einen bedeutenden Teil des Lebens fest. Deshalb ist es wichtig, sich das vorgelegte Vertragswerk genau anzuschauen. Bei Neueinstellungen werden die Arbeitsbedingungen gewöhnlich in zwei Stufen geregelt: Die wesentlichen Punkte Gehalt, Arbeitsaufgabe und eventuelle Befristung kommen im Einstellungsgespräch zur Sprache. Alle weiteren Details stehen in einem Vertragsentwurf, der gründlich geprüft werden sollte. Dafür sollte man sich unbedingt genügend Zeit nehmen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Beratung durch die IG Metall die für Mitglieder kostenlos ist. Über alles, was im Unternehmen üblich oder bereits in Betriebsvereinbarungen geregelt ist, gibt der Betriebsrat Auskunft. 31

34 Arbeitsvertrag Folgende Punkte muss ein Arbeitsvertrag oder eine Dokumentation der Arbeitsbedingungen auf jeden Fall beinhalten: die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers mit Adresse die Angabe des Arbeitsortes eine präzise Beschreibung der Tätigkeit die Vereinbarung über die jährlichen Urlaubstage nach den Tarifverträgen der IG Metall in der Regel 30 Arbeitstage (Montag bis Freitag), nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage (Montag bis Samstag) entscheidend sind natürlich auch Angaben zur Arbeitszeit und zur Vergütung. Unser Tipp: Die Broschüre Ratgeber Arbeitsvertrag ist unter www. igmetall.de oder bei der IG Metall vor Ort zu beziehen. 32

35 Arbeitsvertrag Probezeit In der Regel wird in Arbeitsverträgen eine sogenannte Probezeit vereinbart. Während der Probezeit (höchstens aber innerhalb der ersten 6 Monate) haben der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber das Recht, ohne Begründung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit ist der Betriebsrat anzuhören, die Vorschriften zum Kündigungsschutz gelten während der ersten sechs Monate jedoch nicht. Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche oder tariflich vorgesehene längere Kündigungsfrist. 33

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37 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigung durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber muss berechtigte Gründe für eine Kündigung anführen. Hier werden drei verschiedene Arten von Kündigungen unterschieden: 1. Verhaltensbedingte Kündigung 2. Personenbedingte Kündigung 3. Betriebsbedingte Kündigung Die arbeitgeberseitigen Kündigungsfristen sind abhängig von der Beschäftigungsdauer. Nach der gesetzlichen Regelung ( 622 BGB) liegen sie zwischen vier Wochen und sieben Monaten. In den Tarifverträgen der IG Metall gibt es zum Teil Regelungen, die günstiger und weitergehender sind als die gesetzlichen Vorschriften. Dies betrifft zum Beispiel den besonderen Kündigungsschutz von älteren Beschäftigten ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit. Damit sollen Gewerkschaftsmitglieder besser vor einer Entlassung geschützt werden. durch den Arbeitnehmer Eine Kündigung muss immer schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder im Arbeitsvertrag geregelten Fristen ausgesprochen werden. 35

38 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Wer ein attraktiveres Angebot eines anderen Arbeitgebers erhalten hat, sollte versuchen statt der Eigenkündigung, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Der IG Metall-Betriebsrat oder die IG Metall vor Ort informieren über diese Möglichkeit. Lassen Sie sich beraten! Im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine qualifizierte Beratung von Nöten. Auch der Betriebsrat sollte aufgesucht werden, muss dieser doch vor Ausspruch einer Kündigung vom Arbeitgeber ordnungsgemäß angehört werden. Die Frist für die Klage gegen eine Kündigung beträgt drei Wochen. Die Klage ist beim Arbeitsgericht einzureichen. Ob eine Klage Sinn macht, sollte mit Arbeitsrechtsexperten besprochen werden. Mitglieder der IG Metall bekommen Rat und Unterstützung bei der IG Metall vor Ort. Beratung, Gerichtsverfahren und anwaltliche Vertretung vor Gericht sind für IG Metall-Mitglieder kostenlos. Sofort nach Erhalt einer Kündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte sich der Betreffende persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Nur so ist die übergangslose und vollständige Zahlung des Arbeitslosengeldes gewährleistet. 36

39 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Aufhebungsvertrag Mit einem Aufhebungsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, so dass es keiner Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer bedarf. Aufhebungsverträge werden häufig durch den Arbeitgeber angeboten, wenn er kündigen will, aber teure oder für ihn riskante Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden möchte. In der Regel sehen Aufhebungsverträge auch vor, dass eine Abfindung gezahlt wird. Es kann weitreichende Folgen haben, einen solchen Vertrag abzuschließen zum Beispiel eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Das heißt, dass der Beschäftigte über Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Deshalb gilt, egal ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Wenn wesentliche Fragen offengeblieben sind nichts unterschreiben! Bitte grundsätzlich den IG Metall-Betriebsrat oder die IG Metall vor Ort einschalten. 37

40 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Zeugnis Ein Zeugnis sollte rechtzeitig ausgestellt werden, damit der Gekündigte es für die Bewerbung nutzen kann. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also auch nach einer fristlosen Kündigung, haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das Art und Dauer der Beschäftigung beschreibt. Nur auf Verlangen des Arbeitnehmers sind darin Angaben über Führung und Leistung aufzunehmen. In den Per sonal abteilungen ist es inzwischen jedoch üblich, sol che qualifizierten Zeugnisse zu erstellen. Ein Zwischenzeugnis muss ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer das aus triftigem Grund fordert, zum Beispiel beim Wechsel des Vorgesetzten oder weil er sich um eine andere Stelle auch betriebsintern bewerben will. Sind Sie mit Ihrem Zeugnis nicht einverstanden, lassen Sie es ruhig von den Experten und Expertinnen der IG Metall prüfen. Ist es nicht korrekt, kann ein besseres Zeugnis verlangt oder beim Arbeitsgericht eingeklagt werden. 38

41 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Wettbewerbsverbot Beim Wettbewerbsverbot handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber. Sie legt fest, dass Sie auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht als Konkurrent in der gleichen Branche auftreten dürfen. Grundlage für eine solche Regelung ist das Handelsgesetzbuch ( 74 ff.). Falls Sie eine solche Klausel vereinbaren, versuchen Sie, eine möglichst kurze Frist bzw. eine möglichst hohe Entschädigung auszuhandeln. Informieren Sie sich bei der IG Metall oder beim Betriebsrat, bevor Sie eine Wettbewerbsklausel unterschreiben. 39

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43 Was gilt in Bayern? Die wichtigsten Tarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie Bayern: Manteltarifvertrag Entgeltrahmentarifvertrag (ERA) Entgelttarifvertrag Tarifvertrag über die Absicherung eines 13. Monatseinkommens ( Weihnachtsgeld ) Tarifvertrag zu Qualifizierung Tarifvertrag zu Bildungsteilzeit Tarifvertrag zu Beschäftigungsentwicklung Tarifvertrag zum Einsatz von Leih-/Zeitarbeitnehmern Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente u. a. Mitglieder der IG Metall erhalten den Text der Tarifverträge beim Betriebsrat, den IG Metall Vertrauensleuten oder bei der IG Metall vor Ort. 41

44 Was gilt in Bayern? Eingruppierung von Ingenieuren/innen Für Ingenieure kommt nach den Tarifverträgen der IG Me tall für die bayerische Metall- und Elektroindu strie üblicherweise eine Einstufung in die Entgeltgruppen 10 bis 12 nur in Ausnahmefällen auch in die Entgeltgruppe 9 in Frage, wenn sie einer Tätigkeit nachgehen, die durch die Beschreibung dieser Entgeltgruppen abgebildet werden können. Maßgeblich für die Zuordnung sind die konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz. Diese Entgeltgruppen sind im Entgeltrahmentarifvertrag folgendermaßen beschrieben: Entgeltgruppe 9 Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, die Entscheidungs- und Dispositionsspielraum im Rahmen der Aufgabenstellung voraussetzt und die Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie in der Regel durch eine qualifizierte Weiterbildung und darauf bezogene fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer erworben werden. Entgeltgruppe 10 Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer erworben werden. 42

45 Was gilt in Bayern? Entgeltgruppe 11 Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe, die Entscheidungen bezüglich der eigenen Aufgabenstellung voraussetzt. Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden. Entgeltgruppe 12: Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation oder durch ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer und darauf bezogene erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden. Für eine korrekte Eingruppierung und die ihr zugrunde liegende Bewertung der Arbeitsaufgabe ist immer eine ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen vorzunehmen. Beinhaltet die Arbeitsaufgabe unterschiedliche Anforderungen, so sind die Anforderungen ausschlaggebend, die das Niveau der gesamten Arbeitsaufgabe prägen. Hierbei sind weder der zeitliche Umfang einzelner Aufgaben noch die Einzelaufgabe mit dem höchsten Niveau allein ausschlaggebend. Zudem gilt für alle genannten Entgeltgruppen, dass die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten 43

46 Was gilt in Bayern? stets auch auf andere Weise erworben werden können. Es gibt also durchaus mehr als nur einen möglichen Qualifikationsweg, der zur Bewältigung einer gestellten Arbeitsaufgabe und des damit verbundenen Anforderungsniveaus befähigt. Entgeltstufen Für die genannten Entgeltgruppen 9 bis 12 gibt es jeweils zwei Entgeltstufen. Die Stufe A greift in der Regel bei der Eingruppierung oder einer Umgruppierung des Beschäftigten. In die Stufe B rückt der Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9 bis 12 nach 18 Monaten der Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe. Eine frühere Höherstufung von A nach B ist selbstverständlich auch jederzeit möglich. Entgeltsteigerungen Höhere Entgelte werden regelmäßig neu gefordert und verhandelt. Im Rahmen der letzten Tarifrunde 2013 in der Metall- und Elektroindustrie ist es dabei dem IG Metall Bezirk Bayern gelungen, einen Pilotabschluss zu erzielen, der im Nachgang von allen anderen Tarifgebieten im Bundesgebiet übernommen wurde. Erreicht wurden folgende Entgeltsteigerungen: 44

47 Was gilt in Bayern? ab 1. Juli 2013: ab 1. Mai 2014: + 3,4 % (für 10 Monate) + 2,2 % (für 8 Monate) Die Laufzeit der aktuell geltenden Entgelttarifverträge endet somit am 31. Dezember Wichtig dabei: Die genannten Erhöhungen sind tabellenwirksam, d. h. die daraus resultierenden höheren Tabellenwerte bilden somit die Grundlage für zukünftige tarifliche Entgeltsteigerungen. Wie setzt sich ein Monats- und Jahresentgelt zusammen? Monatsentgelt Nach dem ERA-Tarifvertrag setzt sich das tarifliche Monats entgelt aus dem Grundentgelt und einer Leistungs komponente zusammen. Das Grundentgelt ergibt sich dabei unmittelbar aus der Eingruppierung des Beschäftigten. Die Leistungskomponente wird zusätzlich zum Grundentgelt als leistungsabhängiges Entgelt bezahlt, welches als Prozentsatz zum monatlichen Grundentgelt zu ermitteln ist. Wird der Entgeltgrundsatz Zeitentgelt angewendet, was bei Ingenieuren häufig der Fall ist, dann leitet sich diese Leistungszulage aus einer mindestens jährlich durchzuführenden, methodischen Leistungs beurteilung ab. Bei Neueingestellten erfolgt 45

48 Was gilt in Bayern? die Leistungsbeurteilung spätestens zum Ablauf des 3. Monats nach der Einstellung. Diese Frist kann in den Entgeltgruppen 6 bis 12 durch freiwillige Betriebsvereinbarung bis zum Ablauf des 6. Monats verlängert werden. Die individuelle Leistungszulage kann zwischen 0 und 28 Prozent des Grundentgelts betragen. Für alle davon erfassten Beschäftigten des Betriebes muss das leistungsabhängige Entgelt im Durchschnitt bei 14 Prozent der Grundentgeltsumme dieser Beschäftigten betragen. Vereinbart der Beschäftigte auf der Grundlage der Quoten-Regelung im Manteltarifvertrag einen 40-Stunden- Ver trag mit seinem Arbeitgeber, so muss sein tarifliches Monats entgelt entsprechend proportional angehoben werden. Jahresentgelt Zusätzlich zu den tariflichen Monatsentgelten kommen bei der Berechnung des tariflichen Jahresentgeltes weitere Entgeltbestandteile hinzu: Zum einen das zusätzliche Urlaubsentgelt, welches 50 Prozent für jeden der 30 Urlaubstage beträgt, was in Summe einer zusätzlichen Zahlung von ca. 69 Prozent einer tariflichen Monatsvergütung entspricht. 46

49 Was gilt in Bayern? Zum anderen die Zahlung zur Absicherung eines 13. Monatseinkommens ( Weihnachtsgeld ), deren Höhe sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet: 6 Monate: 25 Prozent 12 Monate: 35 Prozent 24 Monate: 45 Prozent 36 Monate: 55 Prozent jeweils bezogen auf ein monatliches Tarifentgelt. Voraussetzung für den Anspruch auf diese Zahlung ist demnach eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit. Als Stichtag dafür sowie für die Berechnung der Zahlungshöhe gilt der betrieblich vereinbarte Auszahlungszeitpunkt, der in vielen Unternehmen auf den des Kalenderjahres fällt. Für die Berechnung des tariflichen Jahresentgeltes ergibt sich somit folgendes Grundschema: Entgelt laut Entgeltgruppe und Stufe + Leistungszulage = Zwischensumme + Urlaubvergütung (69 % von Zwischensumme) + Sonderzahlung auch als Weihnachtsgeld bekannt (55 % von Zwischensumme) = Jahreseinkommen 47

50 Was gilt in Bayern? Zwei Berechnungsbeispiele mit durchschnittlicher Leistungszulage: Ein Jahr im Betrieb, Entgeltgruppe 10, Stufe A: Grundlage: 35-Stunden-Woche/40-Stunden-Woche Ab 01. Juli 2013 Bei einer 35-Stunden-Woche gilt: Entgelt in Euro Monatsgrundentgelt Leistungszulage (14%) 558 = tarifliches Monatsentgelt zusätzliches Urlaubsgeld Zahlung zur Absicherung eines 13. Monatseinkommens ( Weihnachtsgeld ) = tarifliches Jahresentgelt Bei 40-Stunden-Verträgen gilt: Tarifliches Monatsentgelt Tarifliches Jahresentgelt Ab 01. Mai 2014 Bei einer 35-Stunden-Woche gilt: Entgelt in Euro Monatsgrundentgelt Leistungszulage (14%) 570 = tarifliches Monatsentgelt zusätzliches Urlaubsgeld Zahlung zur Absicherung eines 13. Monatseinkommens ( Weihnachtsgeld ) = tarifliches Jahresentgelt Bei 40-Stunden-Verträgen gilt: Tarifliches Monatsentgelt Tarifliches Jahresentgelt

51 Was gilt in Bayern? Vier Jahre im Betrieb, Entgeltgruppe 12, Stufe B: Grundlage: 35-Stunden-Woche / 40-Stunden-Woche Ab 01. Juli 2013 Bei einer 35-Stunden-Woche gilt: Entgelt in Euro Monatsgrundentgelt Leistungszulage (14%) 705 = tarifliches Monatsentgelt zusätzliches Urlaubsgeld Zahlung zur Absicherung eines 13. Monatseinkommens ( Weihnachtsgeld ) = tarifliches Jahresentgelt Bei 40-Stunden-Verträgen gilt: Tarifliches Monatsentgelt Tarifliches Jahresentgelt Ab 01. Mai 2014 Bei einer 35-Stunden-Woche gilt: Entgelt in Euro Monatsgrundentgelt Leistungszulage (14%) 720 = tarifliches Monatsentgelt zusätzliches Urlaubsgeld Zahlung zur Absicherung eines 13. Monatseinkommens ( Weihnachtsgeld ) = tarifliches Jahresentgelt Bei 40-Stunden-Verträgen gilt: Tarifliches Monatsentgelt Tarifliches Jahresentgelt

52 50

53 Was gilt für AT-Beschäftigte? Außertariflich (AT-) beschäftigt oder nicht? Das ist hier die Frage! Nach aktueller Rechtsprechung sind außertariflich Angestellte (in manchen Unternehmen auch als übertariflich Beschäftigte ÜT bezeichnet) diejenigen, die kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages fallen, deren Aufgabenbereich also höhere Anforderungen stellt, als der der höchstbezahlten tariflichen Beschäftigten. (BAG-Beschluss 1ABR67/74 vom ) Garantiertes AT-Mindestentgelt Der bayerische Manteltarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie sichert zwingend ein Mindestentgelt (Abstandsgebot) für Angestellte, die laut individuellem Arbeitsvertrag außer- bzw. übertarifliche Angestellte sind und in deren Arbeitsvertrag ein garantiertes Monats- bzw. Jahresentgelt festgeschrieben ist, das nur durch eine Änderungskündigung bzw. durch freiwillige Vereinbarung geändert werden kann. Damit werden auch die Vergütungen vieler AT-Beschäftigter in Bayern unmittelbar durch die regelmäßigen Steigerungen im Tarifsystem mit erhöht. Voraussetzung für die Geltung des garantierten AT-Mindestentgeltes ist allerdings, dass das betreffende Unternehmen selber tarifgebunden ist. 51

54 Was gilt für AT-Beschäftigte? Im Tarifgebiet Bayern wird das garantierte Mindestentgelt tarifvertraglich wie folgt definiert: Wenn im Arbeitsvertrag ein garantiertes Monatsentgelt (Grundentgelt) festgelegt ist, muss dieses Monatsentgelt mindestens 30,5 Prozent über der höchsten Entgeltgruppe (EG 12, Stufe B) liegen. Ist im Arbeitsvertrag zugleich die 40-Stunden-Woche vereinbart, dann beträgt das monatliche AT-Mindestentgelt ab 1. Juli 2013 mindestens 7.508,97 Euro und ab dem 1. Mai 2014 mindestens 7.674,71 Euro. Sollten die AT-Mindestvergütungen nicht eingehalten werden, hat ein AT-Angestellter die Möglichkeit, einen etwaigen Differenzbetrag arbeitsgerichtlich geltend zu machen. Einen individuellen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Entgeltanpassung bei Tariferhöhungen haben allerdings nur AT-Angestellte, die Mitglied der IG Metall sind. (BAG-Urteil vom , 5 AZR127/97, AiB 1998, S. 533). Macht ein AT-Vertrag Sinn? Damit ein angebotener AT-Arbeitsvertrag mehr ist als nur ein Statusgewinn, sollte man die Konditionen genau mit denen eines Arbeitsverhältnisses nach Tarifvertrag vergleichen. Insbesondere sollte geprüft werden, was mit dem AT-Arbeitsvertrag und in welchem Umfang abgegolten werden soll, etwa Mehrarbeit (auch an Wochenenden?) oder Reisezeiten. Und man sollte ggf. nachfragen, 52

55 Was gilt für AT-Beschäftigte? welche zusätzlichen Gratifikationen und Incen tives mit dem AT-Vertrag verbunden sind, z. B. günstige Dienstwagen-Regelung, Mobiltelefon mit privater Nutzung, Aktienoptionen und Bonusprogramme etc. Entscheidend ist für den einzelnen Beschäftigten, ob die höheren Anforderungen, Arbeitszeiten und Belastungen, die mit einem AT-Arbeitsvertrag in der Regel verbunden sind, in den höheren Verdienstchancen auch adäquat abgebildet sind. Oder ob der Arbeitgeber den AT-Arbeitsvertrag lediglich als eine Art Arbeitszeit- Flat betrachtet. Mitbestimmung auch bei AT-Fragen Der Betriebsrat hat viele gesetzliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die für AT- Angestellte relevant sind. Er kann vor allem, wenn jemand eingestellt oder versetzt wird, die Bewertung und Einstufung des Arbeitsplatzes überprüfen. Wird für den AT-Bereich ein eigenes betriebliches Entgeltgitter geschaffen, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Vergütungsgrundsätze und der Entgeltstruktur. Auch vor der Kündigung eines AT-Angestellten muss der Betriebsrat angehört werden. Selbstverständlich können AT-Angestellte an der Wahl des Betriebsrats teilnehmen und auch selber kandidieren, soweit sie nicht zum in der Regel sehr kleinen - Kreis der leitenden Angestellten gemäß Betriebsverfassungsgesetz gehören. 53

56 Eine Frage der Macht: Einkommen, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen Bei Tarifverhandlungen und auch bei Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung gilt: Allein mit guten Argumenten kämen IG Metall und Betriebsrat häufig nicht sehr weit. Ob die IG Metall und die Betriebsräte erfolgreich die Interessen der Beschäftigten vertreten können, hängt in erster Linie davon ab, wie stark sie in den Unternehmen durch Gewerkschaftsmitglieder verankert sind und wie viel Druck sie entfalten können. Denn geschenkt wird den Beschäftigten egal ob in der Produktion, im Marketing, im Vertrieb oder in den Entwicklungs-, Konstruktions- und Forschungsabteilungen - nichts. Je mehr Beschäftigte in der IG Metall organisiert sind, desto stärker ist die Verhandlungsposition der gewerkschaftlichen und betrieblichen Interessenvertretung. Deshalb: Werden Sie Mitglied in einer starken Gewerkschaft. Die IG Metall hat das Vertrauen von 2,3 Millionen Mitgliedern. Über Betriebsräte gehören der IG Metall an. Eine persönliche Kontaktaufnahme ist möglich: mit den Vertrauensleuten der IG Metall mit dem Betriebsrat mit Ihrer IG Metall vor Ort (siehe letzte Seite) 54

57 Oder im Internet unter: Es besteht zudem auch die Möglichkeit online beizutreten: Was kostet die Mitgliedschaft? Der Mitgliedsbeitrag beträgt ein Prozent des Brutto- Monatsentgeltes. Studierende bezahlen 2,05 Euro pro Monat; es sei denn, sie erhalten eine Ausbildungsvergütung wie z. B. Dual Studierende. 55

58 Eine Frage der Macht: Einkommen, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen Ein Prozent vom Brutto. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Ein Prozent ist für Viele kein Pappenstiel. Dennoch: Mit der Mitgliedschaft in der IG Metall engagiert sich der Einzelne für seinen Arbeitsplatz und für seinen Lebensstandard. Nur starke Gewerkschaften werden in Tarifverhandlungen ernst genommen. Kompetenz und wirksame Solidarität haben schließlich ihren Preis, allerdings auch ihren Wert. Übrigens: Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen haben nur IG Metall-Mitglieder. Unterschiede zum Verein Deutscher Ingenieure (VDI) Im Unterschied zum VDI regelt und gestaltet die IG Metall Arbeitsbedingungen, z.b.: durch Tarifverträge. Deshalb ist die Mitgliedschaft in der IG Metall und dem VDI kein Widerspruch. Beide ergänzen sich. Hinzu kommen für Mitglieder der IG Metall: Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht Tipps für den Arbeitsvertrag Service im Bereich Weiterbildung Vernetzung und Erfahrungsaustausch spezifische Bildungsangebote für Beschäftigte aus den Engineering- und IT-Bereichen Freizeitunfallversicherung 56

59 Eine Frage der Macht: Einkommen, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen Wie werden die IG Metall Beiträge verwendet? Verwendung des Beitrags 2012 (Angaben in Mio. Euro) Arbeit der IG Metall vor Ort (Ortskassen) 176,4 Arbeit der Bezirksleitungen und des Vorstandes 98,4 Rückstellungen für Satzungsleistungen 72,2 Beiträge an DGB, inter nationale Gewerkschaftsarbeit; DGB-Rechtsschutz 61,8 Bildungsarbeit 27,1 17,2 Unterstützungsleistungen für 21,4 Mitglieder Infomaterial, Zeitung metall Die IG Metall agiert unabhängig von Staat, Parteien und Unternehmen. Sie finanziert sich dem entsprechend ausschließlich auf der Grundlage von eigenen Mitgliedsbeiträgen. 57

60 Eine Frage der Macht: Einkommen, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen Erreichtes sichern Mitglied werden! Gesetzliche Regelungen bieten wenig Wochenarbeitszeit bis zu 60 Stunden (Mo Sa) Keine gesetzlichen Ansprüche für gerechte Entlohnung Urlaubsanspruch 4 Wochen Urlaubsgeld 0,00 Euro Keine Übernahmeverpflichtung nach der Ausbildung Altersvorsorgewirksame Leistungen = 0,00 Euro Tarifverträge dagegen mehr Wochenarbeitszeit 35 Stunden (Mo Fr) Das Entgelt ist tariflich festgelegt Urlaubsanspruch 6 Wochen Urlaubsgeld +50 % pro Tag oder + 69 % der monatlichen Vergütung Grundsätzliche Übernahmeverpflichtung nach der Ausbildung Altersvorsorgewirksame Leistungen + 26,59 Euro/ Monat für Beschäftigte nach 6 Monaten Betriebs - zugehörigkeit keine Sonderzahlungen Weihnachtsgeld bis zu 55 % eines Monats einkommens Arbeitsversäumnis, Arbeits ver hinderung keine Regelung Arbeitsversäumnis/ -ver hinderung tageweise bezahlte Freistellung bei Hochzeiten, Geburten, Sterbefällen etc. 58

61 IG Neben ihrem allgemeinen tarif- und betriebspolitischen Kerngeschäft hat die IG Metall eine ganze Reihe von spezifischen Angeboten für ihre Mitglieder und die Betriebsräte in den Engineering-Bereichen entwickelt. ENGINEERING-Plattform Beispielhaft dafür steht etwa die Internetplattform die sich über Unternehmensgrenzen hinweg an Ingenieure, technische Experten, Studierende und Absolventen richtet. Sie enthält einerseits öffentlich zugängliche Informationen zu Tarifen, Beschäftigungsbedingungen, Branchen-Entwicklungen sowie Kontakte zu lokalen Ansprechpartnern. Andererseits bietet diese Plattform in einem geschlossenen Mitgliederbereich eine First-Level-Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen sowie eine umfangreiche und stetig wachsende Datenbank mit nützlichen Kontakten zu Kolleginnen und Kollegen aus den Engineering-Bereichen verschiedener Unternehmen. 59

62 IG Fachtagungen Seit mehreren Jahren veranstaltet die IG Metall, jeweils in Kooperation mit einem anderen Partner-Unternehmen, eine bundesweite ENGINEERING & IT- Tagung mit hochkarätigen Repräsentanten/-innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Thematisch werden hierbei aktuelle Fach- und Gesellschaftsthemen mit mitbestimmungspolitischen Fragestellungen verknüpft (z. B. Mehr Nachhaltigkeit durch Mitbestimmung, Global Engineering Interessenvertretung unter den Bedingungen globalisierter Arbeitsbedingungen, Zusammenarbeit ). Darüber hinaus führt die IG Metall Bayern regelmäßig Fachtagungen zu industrie- und strukturpolitischen Herausforderungen durch, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Thematik Energiewende oder Elektromobilität und Automobilindustrie. Dabei geht es zum einen um den Austausch und die Einschätzung von technologischen Entwicklungen, zum anderen um deren aktive Gestaltung und um die Rahmenbedingungen auf politischer und betrieblicher Ebene, damit Industriestandorte und Beschäftigung in Bayern nachhaltig gesichert und entwickelt werden können. 60

63 IG Lokale und betriebliche Netzwerke Die IG Metall bietet Ingenieurinnen und Ingenieuren an, sich je nach Bedarf und Interesse auf lokaler und regionaler Ebene zu vernetzen, zum Beispiel im Rahmen von Arbeitskreisen oder Engineering-Plattformen. Inzwischen findet die Vernetzung auch immer häufiger auf betrieblicher Ebene statt. Beispielhaft dafür stehen das Engineering-Forum bei Airbus oder ähnliche Veranstaltungen bei Siemens, die durch engagierte Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall initiiert wurden. Weiterbildungsangebote Neben den Tagungen und Veranstaltungen können Mitglieder und Betriebsräte aus den Entwicklungs- und IT-Bereichen auch spezielle Weiterbildungsangebote der IG Metall nutzen. Inhaltlich drehen sich die Seminare um aktuelle Themen, mit denen Ingenieure, Studierende und Hochschulabsolventen konfrontiert werden: Work-/ Study-Life-Balance, Praktika, tarifliche Eingruppierung bei Bachelor-/Masterabschlüssen, Werkvertrag/Leiharbeit, Entwicklungsdienstleister, Produktionssysteme in Administration & Entwicklung/Lean Engineering, Global Engineering/Offshoring, betrieblicher Datenschutz, Arbeitnehmererfindungen/Patent- und Urheberrecht, Gute Arbeit im Büro sowie Arbeits- und 61

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