Hessischer Pakt für Ausbildung für die Jahre 2007 bis 2009

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1 Hessischer Pakt für Ausbildung für die Jahre 2007 bis 2009 zwischen Wirtschaft, Kommunalen Spitzenverbänden, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung 1

2 I. Präambel Der Hessische Pakt für Ausbildung 2004 bis 2006 hat nachweisbare Erfolge erbracht. Die Paktpartner sind daher übereingekommen, den für die Jahre 2004 bis 2006 geschlossenen Hessischen Pakt für Ausbildung für den Zeitraum 2007 bis 2009 fortzusetzen, um der weiter angespannten Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt auch in diesem Zeitraum entgegen zu wirken. Sie bekräftigen und erneuern die Zielsetzungen, die in der Präambel und Lagebeschreibung des ersten Paktes formuliert sind. Sie tun dies auch im Hinblick auf den nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, der im Laufe des Jahres 2007 fortgesetzt werden soll. Abgesehen von der Erreichung des quantitativen Ziels, jedem Jugendlichen ein Angebot zu unterbreiten, gilt es auch, die qualitative Weiterentwicklung der Berufsausbildung in Hessen voranzubringen. II. Ausgangslage Den Jugendlichen in unserem Lande steht eine breite Palette beruflicher Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Angesichts des Trends zu steigenden Anforderungen an die Qualifikationen der Erwerbstätigen im Zuge des Strukturwandels gewinnen neben den Berufen des dualen Systems duale Studiengänge und Berufsakademien mehr und mehr an Bedeutung. In einer Dienstleistungsgesellschaft gilt dies auch für Fachberufe des Gesundheitswesens sowie der vollzeitschulischen Ausbildungen (Assistentenberufe). Gleichwohl stehen die Berufe des dualen Systems (Kammerberufe) nach wie vor im Mittelpunkt des Geschehens auf den Ausbildungsmärkten. Auch weiterhin mündet in Hessen die Mehrheit eines Schuljahrgangs in eine duale Berufsausbildung. Angesichts dieser Sachlage ist die Lagebeschreibung des ersten Paktes daher noch immer aktuell. Aus einer Knappheit an Ausbildungsplätzen sowie aus Defiziten der beruflichen Qualifikation kann für die Zukunft ein Standortnachteil Hessens erwachsen, dies umso mehr, als eine Entspannung aufgrund der demografischen Entwicklung erst im Laufe des nächsten Jahrzehnts zu erwarten ist. Diese mögliche Negativentwicklung in einen positiven Trend umzukehren ist 2

3 erklärtes Ziel der Paktpartner. Die Paktpartner sind überzeugt, dass dieses Ziel angesichts der verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erreicht werden kann. III. Ziele Die vertragsschließenden Parteien bekennen sich zu folgenden Zielen, deren Erreichung in einem Controllingprozess nachgewiesen werden muss: ausgehendausgehend von einer Zahl von ca Neuverträgen im dualen System im Jahr 2006 verpflichtet sich die hessische Wirtschaft, jährlich neue Ausbildungsplätze zu schaffen, diedie hessische Wirtschaft akquiriert pro Jahr mindestens EQJ-Plätze, diedie hessische Wirtschaft unterstützt die beruflichen und allgemeinbildenden Schulen bei der Suche nach Plätzen für Blockpraktika und Praxistage, verstärkteverstärkte Anstrengungen zur Aufnahme von hessischen Jugendlichen in Ausbildung, die bereits im Vorjahr oder früher die Schule verlassen haben (Altbewerber), Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf durch Einführung curricularer Konzepte für alle Schulformen der Sekundarstufe zur Integration der Berufsorientierung in den Unterricht ab der Jahrgangsstufe 7, Qualitätssteigerung und -sicherung in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit: Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen ohne Mindestabschluss (Hauptschulabschluss) verlassen, soll ab 2008 deutlich unter 5 % betragen, Förderung der Beratung und Vermittlung, insbesondere für benachteiligte Jugendliche in Kooperation mit den übrigen Akteuren (Agenturen für Arbeit, Träger des SGB II, Jugendhilfe, freien Trägern usw.) in regionalen Netzwerken mit einer gemeinsamen Anlaufstelle, Sicherung von Qualitätsstandards in der Ausbildungsvermittlung, Verbesserung der statistischen Erfassung des Ausbildungsgeschehens in Hessen unter Einbeziehung der statistischen Erfassung der Ausbildung in den nicht verkammerten Gesundheitsberufen. 3

4 IV. Vereinbarungen 1. Die Wirtschaft Die hessische Wirtschaft (IHK, HWK, VhU, Verband Freier Berufe) intensiviert ihre bereits im ersten Pakt dargelegten Bemühungen, die Ausbildungsbeteiligung der Wirtschaft zu erhöhen und ein zusätzliches betriebliches Ausbildungsangebot zu erschließen. Dieses Ziel soll unterstützt durch flankierende Förderprogramme der Landesregierung erreicht werden durch: gezielte und koordinierte Ansprache von Unternehmen, insbesondere solcher, die noch nicht ausgebildet haben oder nicht mehr ausbilden, Ausbildungsappelle an bereits ausbildende Unternehmen, Ausweitung der Verbundausbildung unter Einbeziehung der Berufsbildungs- und Technologiezentren des Handwerks, spezielle Ansprache von ausländischen Unternehmen, gezielte Ansprache von Existenzgründern sowie von Unternehmen, die in einem neuen Ausbildungsberuf ausbilden könnten, Nachvermittlungsaktionen gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Arbeitsagenturen sowie den optierenden Kommunen nach dem Ende des Berufsberatungsjahres, Bereitstellung von Schulpaten aus den Freien Berufen, Unterstützung der beruflichen Schulen bei der Verbesserung der Übergänge aus den beruflichen Vollzeitschulen in die duale Ausbildung und der Entwicklung der beruflichen Schulen im Sinne des Konzeptes Selbstverantwortung plus durch weitere, spezielle Modellprojekte. 2. Das Land Hessen a) Förderprogramme Das Land führt seine Programme zur Förderung der Berufsvorbereitung mit einem mindestens gleichen Mittelansatz (2006: knapp 24 Mio. ) und einer mindestens gleichen Zahl geförderter junger Menschen (2006: 5.500) für die Paktdauer fort. 4

5 Das Land verpflichtet sich, seine Ausbildungsprogramme in allen Ressorts mit einem mindestens gleichen Mitteleinsatz (2006: insgesamt gut 27 Mio. ) und einer mindestens gleichen Zahl geförderter Ausbildungsplätze (2006: gut 3.400) fortzuführen. Im Bereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erhöht sich die Zahl der geförderten zusätzlichen Ausbildungsplätze im Jahr 2007 von rd auf b) Ausbildung in der Landesverwaltung Das Land wird das hohe Niveau an Einstellungen von 835 Auszubildenden bei Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung auch für den Zeitraum der Paktfortdauer halten, obwohl sich die Ausbildungskapazität des Landes aufgrund von Privatisierungen und Outsourcing auch künftig weiter verringern wird. Für das Jahr 2007 wird angestrebt, darüber hinaus noch 100 zusätzliche Ausbildungsplätze im Wege der Verbundausbildung zu schaffen. Hinzu kommt die Ausbildung im Beamtenbereich (im Zeitraum 2004 bis durchschnittlich 732) sowie in sonstigen Berufen außerhalb des dualen Systems für die Fachberufe des Gesundheitswesens. c) Schulen An den Berufsschulen als Partner im Dualen System wird konsequent das Fachklassenprinzip verwirklicht, um eine bedarfsorientierte Berufsausbildung zu garantieren und die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Das Land verstärkt den Berufsbildungsdialog mit allen beteiligten Akteuren mit dem Ziel, eine Bildungsnetzwerkstruktur zu schaffen. Die Zahl derjenigen Auszubildenden, die den theoretischen Teil der Abschlussprüfungen nicht bestehen, soll in einzelnen Ausbildungsberufen kontinuierlich gesenkt und ausgehend von den Prüfungsergebnissen des Jahres 2005 bis zu den Prüfungen in 2008 um 10 % verringert werden. Für leistungsstarke Bewerber (Abiturientinnen und Abiturienten) werden leistungsbezogene Zusatzangebote realisiert; leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler werden gezielt gefördert. d) Duale Studiengänge Duale Studiengänge sind ein zunehmend wichtiger Faktor für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftsnahe Ausbildung. Daher fördert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und 5

6 Landesentwicklung zunächst die Sensibilisierung von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) für eine stärkere Inanspruchnahme dieser Möglichkeit und danach die Entwicklung von dualen Studiengängen, die für KMU von Interesse sind. Die hessische Wirtschaft unterstützt eine Kampagne zur Promotion dualer Studiengänge und zur Beratung von mittelständischen Unternehmen. Studenten in dualen, berufsintegrierten Studiengängen werden auf Antrag von der Berufsschulpflicht befreit, sofern im Studiengang eine gleichwertige Ausbildung erfolgt. 3. Die kommunalen Spitzenverbände Die kommunalen Spitzenverbände, die für Gemeinden, Städte und Kreise in Hessen sprechen, unterstützen die Ziele des Paktes für Ausbildung und werden auch in den Jahren 2007 bis 2009 für ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen bei ihren Mitgliedern werben. Sie werden sich auch in den Folgejahren bemühen, das hohe Niveau der Ausbildungsangebote auch unter Nutzung der vom Land angebotenen Förderprogramme, mindest zu halten oder noch zu steigern. In den Jahren 2005 und 2006 zeigte sich bereits ein sehr deutlicher Anstieg der Ausbildungszahlen sowohl in der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (von im Jahr 2005 auf im Jahr 2006) wie auch in der Beamtenausbildung (von 218 im Jahr 2005 auf 295 im Jahr 2006). Eine weitere Steigerung der Ausbildungszahlen wird einerseits durch die weiterhin noch schwierige Finanzlage der Gemeinden, Städte und Kreise sowie andererseits durch den notwendigen und angestrebten Stellenabbau in den Verwaltungen in Folge moderner Verwaltungsorganisation und verstärkten Outsourcings erschwert. Die optierenden Kreise und die optierende Stadt Wiesbaden sehen in der von ihnen übernommenen Aufgabe eine besondere Verpflichtung, aber auch die Chance zur Erhöhung der Ausbildungsplätze in den von ihnen betreuten Kreisen bzw. der Stadt. Die kreisfreien Städte und Kreise als Schul- und Sozialhilfeträger sind darum bemüht, Jugendlichen einen kontinuierlichen Aufbau von Kompetenzen zu ermöglichen, die sie zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Berufs- und Lebensgestaltung befähigen. Der Hessische Landkreistag und der Hessische Städtetag haben zusammen mit dem Hessischen Kultusministerium, dem Hessischen Sozialministerium und der Regionaldirektion Hessen eine Empfehlung unterzeichnet, in der die Ziele und Verabredungen zur Zusammenarbeit im Übergang Schule Beruf enthalten sind. 6

7 4. Die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit Ziel der Regionaldirektion Hessen ist es, die Zahl der nicht versorgten Jugendlichen auf dem hessischen Ausbildungsmarkt jeweils um mindestens 5 % im Vergleich zum Vorjahr (Stichtag ) zu reduzieren. Zur Erreichung dieses Zieles wird die Regionaldirektion Hessen jedem Jugendlichen, der ausbildungsfähig und -willig ist, ein Angebot unterbreiten und durch den Einsatz ihrer Dienstleistungs- und Maßnahmenangebote dazu beitragen, die Paktziele zu erreichen. Dabei wird die Vermittlung in Ausbildung Vorrang genießen. Zur Erhöhung der Chancen Jugendlicher auf Integration in den Ausbildungsmarkt wird die Regionaldirektion Hessen zusätzlich und verstärkt die Möglichkeiten der vertieften Berufsorientierung ( 33 SGB III) modellhaft nutzen, soweit die gesetzlich verankerte Kofinanzierung durch einen Dritten flächendeckend sicher gestellt werden kann. Das Dienstleistungs- und Maßnahmenangebot der Regionaldirektion umfasst dazu im Wesentlichen folgende Instrumente: Berufsorientierung und Berufsberatung, Mobilitätshilfen und Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Einstiegsqualifizierungen für Jugendliche (EQJ-Programm) und sozialpädagogische Betreuung nach 421m SGB III. Der Einsatz erfolgt nach den geltenden Richtlinien und Fördervoraussetzungen und im Rahmen der durch den Bund an die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Mittel,, Berufsvorbereitende Maßnahmen und Förderung der Berufsausbildung für Benachteiligte: Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB), Aktivierungshilfen, Übergangshilfen, Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh), Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), konzertiertekonzertierte Aktionen zur Gewinnung von Ausbildungsstellen, auch in Kooperation mit anderen Akteuren auf dem Ausbildungsmarkt, vorrangig den Kammern, Kompetenzcheckverfahren und Nachvermittlungsaktionen in Zusammenarbeit mit den Kammern, Umsetzung der Empfehlungen vorrangig in der sog. Nachvermittlungszeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember jeden Jahres, Beibehaltung der Ausbildungsquote der Regionaldirektion Hessen auf dem Niveau von 2005 vorbehaltlich zentraler Vorgaben, 7

8 Werbung bei den Trägern der Grundsicherung nach SGB II hier ARGEn um inhaltliche und erfolgsorientierte Beteiligung an den Zielen des Hessischen Ausbildungspaktes, Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung nach 33 SGB III, Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen Jugendlicher unter 25 Jahre durch einen für die örtlichen hessischen Agenturen für Arbeit optionalen Maßnahmenkatalog: Maßnahmen nach 421i SGB III Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen vorrangig für Jugendliche mit Migrationshintergrund, Altbewerber und benachteiligte Jugendliche, Maßnahmen nach 37 SGB III Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, Maßnahmen nach 48 SGB III Maßnahmen zur Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen. Bei ihren Maßnahmen wird die Regionaldirektion Hessen dem Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen am Ausbildungsstellenmarkt besondere Beachtung schenken. 5. Gemeinsame Projekte der Paktpartner a) Optimierung der lokalen Vermittlungstätigkeit Ziel des gemeinsamen Vorhabens der Paktpartner und der Arbeitsverwaltung Optimierung der lokalen Vermittlungstätigkeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen in Hessen (OloV) ist die Erarbeitung und der Einsatz von hessenweiten Standards zur qualitativen Verbesserung der Berufsorientierung, qualitativen und quantitativen Verbesserung von Ausbildungsvermittlungsprozessen. Damit soll auf lokaler Ebene die Information verbessert, Transparenz hergestellt und Doppelarbeit vermieden werden. Die Paktpartner vereinbaren, bis Ende 2007 durch OloV verbindliche Kriterien erarbeiten zu lassen, die dann in den Jahren 2008 und 2009 auf lokaler Ebene durch regionale Zielvereinbarungen erprobt werden. Dieser Prozess wird von den Paktpartnern aktiv unterstützt und durch ein zu vereinbarendes Controllingverfahren auf lokaler und auf Landesebene begleitet. b) Ausbildungskonsens Hessen Die vertragsschließenden Parteien betrachten den im November 2005 neu gefassten Konsens Weiterentwicklung der Berufsausbildung in Hessen als wichtige Wegweisung, an der sie sich im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten und ihrer Möglichkeiten orientieren werden. 8

9 c) Studien Für das Land Hessen werden unter Einbeziehung der Paktpartner durch eine Studie die strukturellen Veränderungen auf dem hessischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auch im Vergleich zu ausgewählten Bundesländern untersucht. Eine weitere vom Land in Auftrag gegebene Studie untersucht die Ausbildungsbeteiligung von Betrieben ebenfalls im Vergleich zu ausgewählten Bundesländern. Die Ergebnisse beider Studien werden von den Paktpartnern gemeinsam ausgewertet und fließen in die Weiterarbeit zur Verbesserung der Situation auf dem hessischen Ausbildungsstellenmarkt im Rahmen des Hessischen Ausbildungspaktes ein. Zur Verbesserung der statistischen Bestandsaufnahme des Ausbildungsgeschehens wird ferner eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung einer Integrierten Ausbildungsstatistik am Beispiel des Landes Hessen gefördert. V. Controlling Wie im ersten Pakt werden die Beiträge der Paktpartner im Rahmen eines Controlling unter Federführung der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit quantifiziert, bewertet und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Steuerung entsprechend den aktuellen Entwicklungen notwendig. Bei Bedarf sind die politisch Verantwortlichen der beteiligten Paktpartner zeitnah einzubinden. Die hierzu bereits gebildete Arbeitsgruppe bleibt bestehen. Es werden jährliche Abschlussberichte vorgelegt. VI. Laufzeit und Haushaltsvorbehalte Die Unterzeichner vereinbaren den Pakt für die Jahre 2007, 2008 und 2009 und verpflichten sich, die in Teil III aufgeführten Ziele zu verfolgen und die Leistungen zu erbringen. 9

10 Für das Land Hessen, die kommunalen Gebietskörperschaften sowie für die Regionaldirektion Hessen der Bundesanstalt für Arbeit stehen die zugesagten Leistungen unter dem Vorbehalt entsprechender Entscheidungen der Haushaltsgesetzgeber. Über eine weitere Verlängerung des Paktes werden sich die Unterzeichner rechtzeitig verständigen. VII. Anpassungsklausel Die vertragsschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Pakt ggf. den sich verändernden Problemlagen oder Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Lässt sich ein Programmteil nicht verwirklichen, sollen alternative Maßnahmen mit gleicher Zielrichtung und mindestens gleicher Wirksamkeit gesucht und umgesetzt werden. VIII. Appell an die Tarifvertragsparteien Die Paktpartner appellieren erneut an die Tarifvertragsparteien, ihren Handlungsspielraum zu nutzen, um die Rahmenbedingungen für mehr betriebliche Ausbildungsplätze zu verbessern und Ausbildungshemmnisse abzubauen. Dies betrifft insbesondere tarifliche Vereinbarungen zur Ausbildungsbeteiligung von Unternehmen, die Höhe der Ausbildungsvergütungen sowie die Verpflichtung zur Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss ihrer Ausbildung Roland Koch Wolfgang Forell Hessischer Ministerpräsident Vorsitzender der Geschäftsführung, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit 10

11 Dr. Joachim von Harbou Gerhard Repp Vorsitzender Präsident Arbeitsgemeinschaft hessischer Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Hessischen Handwerkskammern Professor Dieter Weidemann Hans-Peter Benckendorff, M.A. Präsident Präsident Vereinigung der hessischen Unternehmer- Verband Freier Berufe in Hessen verbände Alfred Jakoubek Stefan Gieltowski Hessischer Landkreistag Hessischer Städtetag... Lucia Puttrich Hessischer Städte- und Gemeindebund Wiesbaden, den 20. Februar

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